Kriterien für die Platzvergabe in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Langen

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1 Anlage zur Drucksache Kriterien für die Platzvergabe in Tageseinrichtungen in der Stadt Langen Kriterien für die Platzvergabe in Tageseinrichtungen in der Stadt Langen gemäß 3, Abs. 3 der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Langen 1. Vorbemerkung Das Angebot an Betreuungsplätzen in den Tageseinrichtungen in Langen richtet sich vorrangig an Familien mit Hauptwohnsitz in der Stadt Langen. Kinder, die nicht in Langen wohnen, werden grundsätzlich nur aufgenommen, wenn allen anspruchsberechtigten Kindern in Langen ein Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder angeboten werden kann. Ausnahmen bilden die Tageseinrichtungen, in denen Firmen Belegungsrechte erworben haben. Eltern melden ihrem Wunsch entsprechend ihr Kind für einen Platz in der Tageseinrichtung an. Hierbei sollten mehrere Tageseinrichtungen mit Nennung der Prioritäten angegeben werden. Die Voranmeldung des Kindes durch die Eltern in der gewünschten Tageseinrichtung soll bis zum des Vorjahres erfolgen. 2. Übergeordnete Ziele, die dem Platzangebot an die Familien zu Grunde liegen Bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen in Langen Chancengleichheit - Betreuung, Erziehung, Bildung - für jedes Kind durch eine ausgewogene Gruppen- und Sozialstruktur in den Kitas in Bezug auf den sozialen und kulturellen Hintergrund, die Geschlechterverteilung, die Altersstruktur und den besonderen Förderbedarf Konzeptionelles Arbeiten entsprechend dem Hessischen Bildungsplan in den Tageseinrichtungen Unterstützung der Familien bei ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag Vereinbarkeit Familie und Beruf Respekt, Toleranz bzgl. verschiedener Lebensentwürfe Transparenz und Planungssicherheit bei der Vergabe von Plätzen in den Tageseinrichtungen Wunsch und Wahlrecht der Eltern/Erziehungsberechtigten berücksichtigen Erfüllung des Rechtsanspruchs Seite 1 von 5

2 3. Aufnahmekriterien für von Eltern/Erziehungsberechtigten priorisierte Tageseinrichtungen /Betreuungszeiten a) Vorrangige Kriterien für die Aufnahme in eine Tageseinrichtung Mehrere Kinder einer Familie im Alter von 3-6 Jahren erhalten einen im Betreuungsumfang gleichen Betreuungsplatz in der gleichen Tageseinrichtung. Geschwisterkinder werden vorrangig aufgenommen (eine Familie = eine Tageseinrichtung für die Kinder). Geschwisterkinder erhalten vorrangig einen Hortplatz, wenn bereits ein Geschwisterkind den Hort zeitgleich besucht. Kinder, die bereits als Kleinkinder (unter 3 Jahren) in einer Einrichtung sind, bleiben vorrangig vor neuen Kindern ab dem 3. Geburtstag in dieser Einrichtung mit gleichem Betreuungsumfang. Kinder, die bereits als Kindergartenkinder in einer Einrichtung sind und in die Hortbetreuung wechseln möchten, bleiben vorrangig vor neuen Kindern in der gleichen Einrichtung Kinder von Erzieherinnen und Erziehern in den Tageseinrichtungen der Stadt Langen (mit Hauptwohnsitz Langen) werden in den städtischen Tageseinrichtungen vorrangig aufgenommen Kinder von Erzieherinnen und Erziehern in den Tageseinrichtungen (mit Hauptwohnsitz Langen) der freien und kirchlichen Träger werden in den Einrichtungen der jeweiligen Träger vorrangig aufgenommen Kinder von ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern in den Tageseinrichtungen der freien und kirchlichen Träger (mit Hauptwohnsitz Langen) werden in den Einrichtungen der jeweiligen Träger vorrangig aufgenommen Wünsche zu Ummeldungen z. B. Vormittags- auf Ganztagsplatz - in der gleichen Einrichtung haben Vorrang vor neuen Aufnahmen Kinder von ehrenamtlichen Mitgliedern der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr mit Hauptwohnsitz in Langen, werden vorrangig aufgenommen. Seite 2 von 5

3 b) Für die Aufnahme eines Kindes gelten außerdem folgende Kriterien je 4 Punkte: Besonderer Förderungsbedarf in der Familie (z. B. Kindeswohlgefährdung, Krankheit der Eltern, Nachweis erforderlich) je 2 Punkte: Kind ist zum Aufnahmetermin länger als 3 Monate vorangemeldet Früherer Besuch eines Kindes der Familie in der gleichen Tageseinrichtung (bis zu 3 Jahre zurückliegend seit Ende der Betreuungszeit) Übergang von Tagespflege bzw. anderer Krippenbetreuung zur Kita bei einer Betreuungszeit von mindestens 19,5 Std./Woche (Nachweis erforderlich, Formblatt) je1 Punkt: Altersbemessung des Kindes (zum Aufnahmetermin) pro vollendetem Lebensjahrquartal: Ab 3. Geburtstag: Pro ¼ Jahr = 1 Punkt Mitgliedschaft im Verein des Trägers in dessen Einrichtung das Kind aufgenommen werden soll besteht seit mindestens 3 Monaten (Nachweis erforderlich) Für je volle 50% Berufstätigkeit, beruflicher Wiedereinstieg oder berufliche Qualifizierungsmaßnahme oder Ausbildung in der Summe der Berufstätigkeit beider Eltern (Nachweis erforderlich) Für je volle 25 % Berufstätigkeit, beruflicher Wiedereinstieg oder berufliche Qualifizierungsmaßnahme oder Ausbildung bei Alleinerziehenden (Nachweis erforderlich) Übergang von Tagespflege bzw. anderer Krippenbetreuung zur Kita bei einer Betreuungszeit von mindestens 12 Std./Woche (Nachweis erforderlich, Formblatt) Die Platzierung auf der Warteliste der Tageseinrichtung ergibt sich aus der Summe der Punkte. Seite 3 von 5

4 4. Wechsel der Tageseinrichtung innerhalb der Stadt Langen Grundsätzlich sollte ein Wechsel von Kindern aus einer Einrichtung in eine andere sowohl aus pädagogischen als auch entwicklungspsychologischen Gründen vermieden werden. Nur in Ausnahmefällen ist ein Wechsel nach schriftlicher Begründung der Eltern sowie schriftlicher Zustimmung der abgebenden Einrichtung möglich (neue Voranmeldung nötig). 5. Ablauf des Verfahrens zur Aufnahme in eine Tageseinrichtung in Langen Eltern/Erziehungsberechtigte informieren sich bei den Leitungen der Tageseinrichtungen über die Kita Eltern/Erziehungsberechtigte melden ihr Kind für einen Platz in einer Langener Tageseinrichtung unter Angabe der gewünschten Prioritäten an (standardisiertes Anmeldeformular) Zentrale Meldungen der zu belegenden Plätze der Tageseinrichtungen an den Fachdienst 23 Kinderbetreuung Zentrale Sammlung aller Voranmeldungen im Fachdienst 23-Kinderbetreuung ( Platzbörse ) Zuordnung der Platzanfragen nach freien Betreuungsplätzen durch den Fachdienst 23 Kinderbetreuung nach Punkten für die 1. Priorität, nachfolgend zu den weiteren Prioritäten Bei gleicher Punktzahl Krippe wird entschieden nach 1. Platzprofil der Kindergruppe (Alter, Geschlecht) Bei gleicher Punktzahl Kindergarten wird entschieden nach 1. In der Reihenfolge des Alters (das ältere Kind steht vorne) Bei gleicher Punktzahl Hort wird entschieden nach 1. In der Reihenfolge des nachgewiesenen Umfangs der Berufstätigkeit Rücksprache zwischen den Leitungen der Tageseinrichtungen und dem Fachdienst 23-Kinderbetreuung Schriftliche Zusagen für ein Platzangebot werden bis Mitte März eines jeden Jahres vom Fachdienst 23 Kinderbetreuung an die Eltern/Erziehungsberechtigten verschickt. Es werden alle Kinder, die bis zum des Jahres 1 Jahr alt werden berücksichtigt. Zusage der Eltern/Erziehungsberechtigten binnen 2 Wochen an den Fachdienst 23- Kinderbetreuung Abschluss der Vereinbarung zur Aufnahme des Kindes (Vertrag) in den Tageseinrichtungen (Aufnahmegespräch, Klärung der Eingewöhnung, konkreter Aufnahmetermin,...) Seite 4 von 5

5 Kontinuierliche Meldung der freiwerdenden Plätze (z. B. durch die Einschulung der Kann-Kinder, Umzug, ) durch die Tageseinrichtungen an den Fachdienst 23-Kinderbetreuung Schriftliche Zusage an die Eltern/Erziehungsberechtigten für Nachrücker (z. B. Kann-Kinder) durch den Fachdienst 23 Kinderbetreuung Gewünschte Aufnahme im Verlauf des Kindergartenjahres ist bei freier Platzkapazität möglich. Diese Plätze werden nach dem dargestellten Ablauf und den Aufnahmekriterien vergeben. Seite 5 von 5

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