Neuere Entwicklungen in der EU-Fusionskontrolle

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1 Neuere Entwicklungen in der EU-Fusionskontrolle Ulrich von Koppenfels Koordinierung der Fälle und Politik im Bereich der Fusionskontrolle GD Wettbewerb Brüsseler Informationstagung des FIW Brüssel, 6. November

2 Überblick Zahlen und Fakten Wichtige Fälle Zusagen Rechtsprechung Reformüberlegungen Internationale Zusammenarbeit Ergebnis 2

3 Angemeldete Zusammenschlüsse ( ) Fälle Jahr 3

4 Interventionen 4

5 Wichtige Fälle ( ) Untersagungen M.5830 OLYMPIC / AEGEAN AIRLINES M.6166 DEUTSCHE BÖRSE / NYSE EURONEXT Freigaben in Phase II mit Bedingungen/Auflagen (Art. 8 Abs. 2 FKVO) M.5675 SYNGENTA / MONSANTO SUNFLOWER SEED BUSINESS M.5658 UNILEVER / SARA LEE BODY CARE M.6203 WESTERN DIGITAL IRELAND / VIVITI TECHNOLOGIES M.6266 J&J / SYNTHES M.6458 UNIVERSAL MUSIC GROUP / EMI MUSIC M.6286 SÜDZUCKER / ED&F MAN M.6410 UTC / GOODRICH Freigaben in Phase II ohne Bedingungen/Auflagen (Art. 8 Abs. 1 FKVO) M.5907 VOTORANTIM / FISCHER / JV M.6101 UPM / MYLLYKOSKI AND RHEIN PAPIER M.6106 CATERPILLAR / MWM M.6214 SEAGATE TECHNOLOGY / SAMSUNG HDD BUSINESS M.6314 TELEFONICA UK / VODAFONE UK / EVERYTHING EVERYWHERE / JV Aufgabe des Zusammenschlusses in Phase II M.5969 SCJ / SARA LEE M CIN / TIRRENIA BUNISESS BRANCH Freigaben in Phase Imit Bedingungen/Auflagen (Art. 6 Abs. 2) M.5650 T MOBILE / ORANGE / UK JV M.5655 SNCF / LCR / EUROSTAR M.5669 CISCO / TANDBERG M.5721 OTTO / PRIMONDO M.5865 DB / ARRIVA M.5778 NOVARTIS / ALCON M.5661 ABBOTT / SOLVAY PHARMA M.5756 DFDS / NORFOLK M.5927 BASF / COGNIS M.5865 TEVA / RATIOPHARM M.5953 RECKITT BENCKISER / SSL M.5978 GDF / INTERNATIONAL POWER M.5984 INTEL / MCAFEE M.6093 BASF / INEOS / STYRENE JV M.6258 TEVA / CEPHALON M.6447 IAG / BMI M.6455 SCA / GEORGIA PACIFIC EUROPE M.6459 SONY u.a. / EMI MUSIC PUBLISHING M.6503 LA POSTE / SWISS POST / JV M.6512 DS SMITH / SCA PACKAGING M.6611 ARLA FOODS / MILK LINK

6 Untersagung: Deutsche Börse / NYSE Euronext (2012) Fusion der zwei führenden Plattformen für den Börsenhandel mit europäischen Finanzderivaten Zusammenschluss führt zu monopolartiger Stellung in durch hohe Eintrittsbarrieren gekennzeichneten Markt Effizienzgewinne nicht ausreichend, die wettbewerbsschädlichen Wirkungen zu kompensieren Angebotene Zusagen nicht ausreichend Ergebnis: Untersagung als ultima ratio 6

7 Sachlich relevanter Markt: Deutsche Börse / NYSE Euronext: Marktabgrenzung Schlüsselfrage: Einheitlicher Markt für an der Börse (ETD) und außerbörslich (OTC) gehandelte Derivate? NEIN, denn: Unterschiedliche Eigenschaften (voll standardisiert/individuell ausgehandelt) Unterschiedliche Zwecke (wenn auch z.t. parallel) Einsatz in komplementären Handelsstrategien (statt als Substitute) OTC-Handel ist im Allgemeinen kostspieliger als Handel mit liquiden ETDs Räumlich relevanter Markt: Konnte offen gelassen werden, weil DB und NYSE Euronext de facto die einzigen Plattformen mit einem glaubwürdigen margin pool europäischer Finanzderivate sind Ergebnis: drei relevante Märkte: Europäische Einzelaktienderivate (ggf. unterteilt nach unterlegten Aktien/Aktienbündeln) Europäische Zinsderivate (ggf. unterteilt nach kurzfristig/langfristig) Europäische Aktienindexderivate 7

8 Deutsche Börse / NYSE Euronext: wettbewerbliche Würdigung DB und NYSE Euronext sind füreinander die wettbewerblich nächststehenden aktuellen und potentiellen Wettbewerber ( closest competitors ) bei europäischen Finanzderivaten Überwältigende Beweise für Wettbewerb auf Augenhöhe ( head-to-head competition ) Gegenseitiger Wettbewerbsdruck bei Gebühren, Innovation und Serviceleistungen Extrem hohe Marktzutrittsschranken Margin pool stark korrelierter Kontrakte Frühere Versuche von Marktzutritten waren erfolglos oder hatten nur minimale Wirkung Monopolartige Stellung beim Handel und Clearing von europäischen Einzelaktienderivaten europäischen Zinsderivaten europäischen Aktienindexderivaten 8

9 Deutsche Börse / NYSE Euronext: Effizienzgewinne Geltend gemachte Effizienzgewinne: geringere Kosten für Sicherheitsleistungen Mehr Liquidität Einsparungen bei IT Schlüsselfrage: Sind die Effizienzgewinne nach Art und Umfang ausreichend, um die erheblichen wettbewerbsschädlichen Wirkungen der Fusion zu kompensieren? Test: überprüfbar, zusammenschlussspezifisch und den Verbrauchern zugute kommend Die Kommission hat anerkannt, dass gewisse Effizienzgewinne erzielt und an die Verbraucher weitergereicht werden Jedoch: Insgesamt war der Teil der geltend gemachten Effizienzgewinne, der die Kriterien des Tests erfüllte, nicht ausreichend, um die erheblichen schädlichen Auswirkungen des Zusammenschlusses auszugleichen 9

10 Universal / EMI Music (2012) Transaktion: Übernahme des Musikgeschäfts von EMI durch Marktführer Universal Zahl der Majors verringert sich von 4 auf 3; übrige Wettbewerber sind kleine unabhängige Plattenlabels Auswirkungen auf den Wettbewerb ( theory of harm ): Qualitative und quantitative Analyse Size matters : Sein Portfolio an von ihm vermarkteten Künstlern versetzt das fusionierte Unternehmen in die Lage, gegenüber digitalen Plattformen höhere Lizenzgebühren und vorteilhaftere Lizenzkonditionen zu erzwingen Nachteilige Effekte im EWR und in 26 EWR-Mitgliedstaaten SIEC in allen problematischen Märkten, insbesondere durch Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung von Universal Freigabe auf Grund von Zusagen 10

11 Luftfahrtausrüstung UTC / Goodrich (2012) Wettbewerbliche Bedenken: Horizontal: Marktanteilsadditionen bei Flugzeuggeneratoren Effektanalyse auf Ausschreibungsmärkten Vertikal: Goodrich auf dem vorgelagerten Markt (wesentliche Komponenten für Motoren) UTC auf dem nachgelagerten Markt (Flugzeugmotoren) dynamische Analyse der Abschottung von Einsatzfaktoren ( input foreclosure ) Freigabe unter Bedingungen/Auflagen Gute Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsbehörden der USA und Kanadas 11

12 Western Digital / Hitachi Storage (2011) Festplattenlaufwerke (HDD) Marktführer Western Digital übernimmt Hitachi (Nr. 3) Parallele Fusion Seagate/Samsung ohne Zusagen freigegeben (Prioritätsprinzip) Oligopol: 4 to 3 -Fusion in der Branche insgesamt 3 to 2 in besonders wichtigen 3,5-Zoll-Märkten Markt besonders stark konzentriert, weil Abnehmer von mehreren Herstellern kaufen ( multi-sourcing ) Wettbewerbsbedenken: Konzentration auf 2 Anbieter; Preiseffekte Freigabe mit Bedingungen und Auflagen 12

13 Britisches M-Commerce-Joint Venture (2012) Transaktion: GU der 3 größten Mobilfunkanbieter im VK: Telefónica, Vodafone & Everything Everywhere Märkte: mobile Zahlungsanwendungen ( mobile wallets ) und verbundene Dienstleistungen (mobile Werbung und verbundene Datenanalysedienste) Denkbare theory of harm : Abschottung gegen Wettbewerber durch: Blockierung des Zugangs zum Sicherheitselement ( secure element, SE) in der SIM-Karte (kontrolliert von Mobilfunkanbietern, die zusammen 90% des Endkundenmarktes für Mobilfunkdienste abdecken) Blockierung des Zugangs zu alternativen SE in der Telefon- Hardware (über die Beziehung der GU-Partner zu OEMs) 13

14 Britisches M-Commerce-Joint Venture (Forts.) Ergebnis: Möglichkeit der Blockierung des Zugangs zu SE in der SIM-Karte, jedoch nicht in der Telefon-Hardware: Wettbewerber wie Google, Apple u.a. haben alternative Zugangswege zum Markt Keine unilateralen/koordinierten Anreize zur Marktabschottung Neu entstehende Märkte, in denen verschiedene Wettbewerber (z.b. Visa, MasterCard, Google, PayPal) Markteintrittspläne haben Freigabe ohne Zusagen, keine Beschwerdepunkte 14

15 Zusagen Stabile Zusagenpolitik Fokus auf strukturellen Zusagen Veräußerung als benchmark für andere Abhilfemaßnahmen Effektivität als Leitprinzip Mitteilung zu Abhilfemaßnahmen (2008) und Policy Guide to Merger Remedies des DoJ (2010) folgen weitgehend den gleichen Grundsätzen 15

16 Veräußerungen: Universal / EMI Music: Zusagen Wichtige Labels von EMI und Universal Lokale Tochtergesellschaften von EMI und Universal Verträge mit einigen der meistverkauften Künstler von EMI im EWR Weltweite Rechte, für Tonträger und digital Ergänzende Zusage: Verbotvon Meistbegünstigungsklauseln in Verträgen mit digitalen Kunden im EWR für 10 Jahre Gesamtpaket etwa zwei Drittel von EMIs Umsatz im EWR 16

17 Western Digital / Hitachi Storage: Zusagen Strukturelle Zusagen: Veräußerung eines selbständigen ( stand-alone ) Geschäfts im Bereich der 3,5-Zoll-Märkte von ausreichender Größe (Desktop, Consumer Electronics, Business) Alle erforderlichen Faktoren für ein zukünftig lebensfähiges Geschäft Bereitstellung von Vorleistungen für eine Übergangszeit Auf den Käufer kommt es an: Strikte Erwerberkriterien Upfront buyer -Klausel Überwachungstreuhänder 17

18 Deutsche Börse / NYSE Euronext: Zusagen Angebotene Zusagen: Strukturell: Veräußerung des sich überschneidenden Einzelaktienderivatgeschäfts Marktzugang: Zugang zum Clearinghaus und margin pool des fusionierten Unternehmens für neue Zinsderivate (aber nicht für schon bestehende Kontrakte) Verhaltenszusage: Lizenz für die Software für Zinsderivathandel von Eurex Schlüsselfragen: Lebensfähigkeit: Die Veräußerung des Einzelaktienderivatgeschäfts wäre allein nicht lebensfähig auf einer stand-alone -Basis Durchführbarkeit: Zugang nur unter stringenten Bedingungen, äußerst komplexe Umsetzung der Zusage, Konflikte mit den Zugangsbegünstigten wahrscheinlich Effektivität: Die meisten Kontrakte waren von der Zugangszusage ausgenommen Kein Wettbewerber zeigte Interesse an der Zugangs- und Lizenzzusage Zusagen nicht ausreichend um die Wettbewerbsbedenken auszuräumen UNTERSAGUNG 18

19 Rechtsprechung: Odile Jacob Urteile des EuGH am (Rs. C-551/10 und verb. Rs. C-552/10 und C-553/10) Hintergrund: 2002: Lagardère kauft von Vivendi Universal deren Buchverlagssparte (VUP); für die Dauer des Fusionskontrollverfahrens wird die Beteiligung bei einer Bank geparkt ( warehousing ) 2004: Freigabe des Zusammenschlusses unter der Bedingung der Veräußerung von etwa 60% der VUP- Aktiva (Editis); Kommission genehmigt Verkauf von Editis an Wendel Unterlegener Bieter Odile Jacob klagt gegen Fusionsfreigabe und Käufergenehmigung 19

20 EuG (2010): Rechtsprechung: Odile Jacob (Forts.) bestätigt die Genehmigung des Zusammenschlusses mit Bedingungen/Auflagen (Rs. T-279/04) Stellungnahme (obiter dictum) des Gerichts zum Warehousing Entscheidung jedoch unabhängig von dieser Frage rechtmäßig, maßgeblich ist die wettbewerbliche Würdigung des Zusammenschlusses zur Zeit der Entscheidung hebt die Käufergenehmigung auf (Rs. T-452/04) Entscheidung der Kommission rechtswidrig, weil auf Grundlage des Berichts eines nicht hinreichend unabhängigen Treuhänders ergangen 20

21 Reformüberlegungen: Minderheitsbeteiligungen Minderheitsbeteiligungen können wettbewerbsschädliche Effekte haben, insbesondere unilaterale oder koordinierte aber Effizienzgewinne sind weniger wahrscheinlilch als bei echten Fusionen Art. 101 AEUV als Eingriffsinstrument unzureichend Möglicherweise Rechtsdurchsetzungslücke nach heutigem EU-Wettbewerbsrecht Reflexion und Analyse der gegenwärtigen Situation dauert noch an 21

22 Reformüberlegungen: Vereinfachung der Fusionskontrollverfahren Fragestellung: Kann das Fusionskontrollverfahren der Kommission weiter vereinfacht werden, insbesondere für Fälle, die keine Wettbewerbsbedenken aufwerfen? Begrenzte technische Reform im Rahmen des bestehenden Systems Überlegung dauert an, Dialog mit den interessierten Kreisen (Unternehmen, Anwaltschaft) 22

23 Internationale Zusammenarbeit Wachsende Zahl paralleler Anmeldungen bei mehreren Wettbewerbsbehörden Folge der Globalisierung und Einführung der Fusionskontrolle in immer mehr Ländern Zusammenarbeit von Fall zu Fall Bilaterale Abkommen (2012: EU/Schweiz) Exzellente Zusammenarbeit der Kommission mit den US- Behörden und anderen Industrieländern Zusammenarbeit mit Schwellenländern zunehmend wichtig (z.b. Antitrust-MoU mit China) 23

24 Ergebnis Stabiler und ausgereifter Rahmen der EU-Fusionskontrolle mit denkbaren Verbesserungen in bestimmten Bereichen: Minderheitsbeteiligungen Vereinfachung bei nicht problematischen Fällen Herausforderungen: Wie stets: Notwendigkeit, hochkomplexe Fälle innerhalb kurzer Fristen zu entscheiden Mehrere parallele Phase II-Verfahren Internationale Zusammenarbeit mit einer zunehmenden Zahl von Wettbewerbsbehörden auf der ganzen Welt 24

25 Neuere Entwicklungen in der EU-Fusionskontrolle Ulrich von Koppenfels Koordinierung der Fälle und Politik im Bereich der Fusionskontrolle GD Wettbewerb Brüsseler Informationstagung des FIW Brüssel, 6. November

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