Merkblatt Modellvorhaben Innovationsgutschein C Schwerpunkt Kultur- und Kreativwirtschaft (Kreativgutschein)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Merkblatt Modellvorhaben Innovationsgutschein C Schwerpunkt Kultur- und Kreativwirtschaft (Kreativgutschein)"

Transkript

1 Merkblatt Modellvorhaben Innovationsgutschein C Schwerpunkt Kultur- und Kreativwirtschaft (Kreativgutschein) (1. Version: 1. Aufruf/Stand: März 2013) 1. Verwendungszweck Ziel des Modellvorhabens Innovationsgutschein C (Kreativgutschein) ist es, Gewerbetreibenden und Freiberuflern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft den Marktzugang mit neuen Produkten und Dienstleistungen zu erleichtern (Erstvermarktung) und in der Folge die Unternehmensentwicklung positiv zu beeinflussen. 2. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Mikrounternehmen und Freiberufler der Kultur- und Kreativwirtschaft mit bis zu 9 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme (einschließlich aller verbundenen Unternehmen), die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Verbunden sind u. a. Unternehmen, die zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen. Ein Unternehmen ist kein KMU, wenn 25% oder mehr des Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden, davon ausgenommen sind bestimmte öffentlichen Anteilseigner, wie z.b. staatliche Beteiligungsgesellschaften. Dabei muss es sich um ein Unternehmen aus folgenden Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft handeln: - Architektur - Buchmarkt - Designdienstleistungen - Filmwirtschaft - Kunstmarkt - Markt für darstellende Künste - Musikwirtschaft - Pressemarkt - Rundfunkwirtschaft - Software-/Games-Industrie - Werbemarkt 1 Es gilt die jeweils aktuelle KMU-Definition der EU, derzeit die Empfehlung der Kommission vom (2003/361/EG) für Micro und Small Enterprises. 1 Definition siehe (Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung) 1

2 3. Gegenstand, Art und Höhe der Förderung Besonders erwünscht sind Anträge von Unternehmerinnen und Freiberuflerinnen. Die Förderung ist unternehmensbezogen, bei Existenzgründerinnen und - gründern personenbezogen. Bei Antragstellung müssen Dienstleister, Gebührenerheber und Messen bekannt sein. Es dürfen erst nach Erhalt des Innovationsgutscheins verbindliche Verträge abgeschlossen oder Aufträge erteilt werden. Der Innovationsgutschein C soll die Erstvermarktung von neuen, kreativen Produkten und Dienstleistungen unterstützen. Neben der Innovationsvermarktung kann dabei auch der Schutz von geistigem Eigentum mit Hilfe von Marken und Geschmacksmustern gefördert werden. Der Innovationsgutschein C wird mit einer Förderhöhe von maximal Euro gewährt. Dabei deckt die Förderung bis maximal 50% der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden. Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens Euro an förderfähigen Nettoausgaben nachgewiesen werden. Die zuschussfähigen Ausgaben werden wie folgt finanziert: (Beispiele) Bei Gesamtkosten i.h.v. Zuschuss aus Innovationsgutschein C (50 % der zuschussfähigen Ausgaben, max ) Eigenanteil des Zuschussempfängers Das Produkt oder die Dienstleistung darf nicht länger als 1 Jahr marktreif sein (wird mit Unterschrift bei Antragstellung bestätigt). Die Förderung wird im Rahmen des Modellvorhabens ein Mal pro Jahr gewährt. Eine Stückelung der Förderhöchstsumme auf mehrere Fördertatbestände (siehe 4.) ist zulässig, muss aber aus Gründen der Verwaltungseffizienz in einem Antrag zusammengefasst werden. 2

3 Kumulierbarkeit im Rahmen von Unternehmenskooperationen Unternehmen, die sich für Gemeinschaftsvorhaben zusammenschließen oder sich zum Zweck der kooperativen Bewerbung ihrer Produkte und Dienstleistungen (z.b. Gemeinschaftsstand auf Messen, Printmedien, Internetkataloge) zusammenschließen, können ihre Innovationsgutscheine kumulieren. Kumulierbar sind maximal 4 Innovationsgutscheine C. Innovationsgutschein C ist mit den Innovationsgutscheinen A und B kombinierbar. De-minimis-Regel Die De-minimis-Regelung besagt, dass an einzelne Unternehmen ausgereichte finanzielle Vergünstigungen vom Staat bzw. von staatlichen Stellen bei der Europäischen Kommission nicht angemeldet und von ihr nicht genehmigt werden müssen, wenn sie innerhalb von drei Kalenderjahren den Wert von EUR nicht übersteigen. Bei Zuschüssen wird der gesamte Betrag auf den genannten Schwellenwert angerechnet. Bei anderen Finanzierungsinstrumenten (z. B. Zinsvergünstigungen, Beteiligungen, Bürgschaften) wird der Vorteil rechnerisch ermittelt. In der De-minimis-Erklärung müssen nicht alle För derungen angegeben werden, sondern "nur"- gewährte und beantragte Beihilfen nach der De-minimis Regel im laufenden Steuerjahr und in den zwei vorangegangenen Steuerjahren sowie- um dem Kumulierungsverbot (Art. 2 Abs. 5 De-Minimis-Verordnung) Rechnung zutragenauch andere Beihilfen für dieselben förderbaren Kosten. Dies ergibt sich aus Art. 2 Abs. 5 und Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1998/2006 (ABl. L 379/5 vom ). 4. Förderfähige Leistungen Zuschussfähige Ausgaben sind Leistungen im Rahmen der Erstvermarktung und des Geschmackmuster- und Markenschutzes von neuen, kreativen Produkten und Dienstleistungen. Folgende Maßnahmen werden gefördert: Messeauftritte auf Fach- oder Verbrauchermessen im In- oder Ausland, auf der das innovative Produkt oder die Dienstleistung präsentiert wird. o Standflächen- und Standbaukosten (kein Individualbau, nur AUMA-Messen oder andere einschlägige bestehende Messen auf Antrag) o Standnebenkosten: AUMA-Gebühren, Versorgung, Entsorgung; keine Telekommunikationskosten 3

4 Produktbezogener Internetvertrieb o Kosten externer Medienagenturen; keine allgemeinen Internetauftritte Erstellung von produktbezogenem Werbe- und Dokumentationsmaterial (Produktlogos, Kataloge, Bedienungsanleitungen) o Kosten externer Medienagenturen o Druckkosten o Produktionskosten von Videos, Spots Honorare und Gebühren für den Schutz von Marken und Geschmacksmustern o Honorare von Patentanwälten für Beratung, Recherchen und Anmeldung o Honorare für die Erstellung von Graphik- und Bildmaterial für die Geschmacksmusterund/oder Markenanmeldung o Gebühren des DPMA oder HABM (EU) Teilnahmegebühren für Wettbewerbe im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft Nicht förderfähig sind: Outsourcing von Tätigkeiten, die in der Regel betriebsintern verrichtet werden Kauf von Maschinen, Geräten, Materialien Hardund Software Betriebsinterner Aufwand, z.b. interne Personal-, Sach- und Reisekosten Mehrwertsteuer 5. Verfahren Beantragung und Bewertung Innovationsgutscheine C können fortlaufend beantragt werden. Anträge können auf dem beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg erhältlichen bzw. unter zum Download vorgehaltenen Antragsformular gestellt werden und sind beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, Referat 83, einzureichen. Die Anträge werden vom MFW nach den formalen Antragskriterien geprüft, anschließend bewertet der Kreativausschuss die Anträge inhaltlich und spricht via Intranet eine Förderempfehlung aus. Das MFW entscheidet über den Antrag. Die Vergabe der Innovationsgutscheine erfolgt im Rahmen der pro Haushaltsjahr verfügbaren Mittel. Abgelehnte Anträge können erneut gestellt werden, sofern der Kreativausschuss eine inhaltliche Nachbesserung empfohlen hat. 4

5 Erhalt des Innovationsgutscheins (Bewilligung) Die Bewilligung erfolgt durch Zuwendungsbescheid, der Innovationsgutschein C ist Bestandteil des Bescheids. Mit Erhalt des Zuwendungsbescheids und des Innovationsgutscheins C ist die Förderung bewilligt. Die Bewilligung stellt den Start des Vorhabens dar. Leistungen, die vor dem Bewilligungsdatum liegen, sind nicht förderfähig und können nicht abgerechnet werden. Verträge und Aufträge dürfen nicht vor der Entscheidung über den Antrag und der Bewilligung geschlossen bzw. erteilt werden. Abrechnung der Gutscheine Nach Abschluss der Leistungen sind im Rahmen des Verwendungsnachweises Rechnungen der Dienstleister und Gebührenerheber sowie ein Sachbericht über die Durchführung und das Ergebnis der Maßnahmen vorzulegen. Die Leistungen müssen innerhalb von 10 Monaten nach Bewilligung abgerechnet werden. Zum Zeitpunkt der Abrechnung müssen die Antragsvoraussetzungen (z.b. Umsatz des Unternehmens, Mitarbeiterzahl, Hauptsitz des Unternehmens in Baden-Württemberg) weiterhin bestehen. Eine Verlegung des Hauptsitzes in ein anderes Bundesland oder ins Ausland während des Bewilligungszeitraums hat den Widerruf der Bewilligung zur Folge. Kreativausschuss Der Kreativausschuss bewertet die Innovationsvorhaben und gibt Empfehlungen ab hinsichtlich der Vergabe der Innovationsgutscheine. Der Innovationsausschuss setzt sich aus 6 Experten zusammen und wird vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft bestellt. Die Mitglieder des Innovationsausschusses sind zur Neutralität und Verschwiegenheit verpflichtet. 6. Antragstellung Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Ref. 83, Modellvorhaben Innovationsgutscheine Schlossplatz 4 (Neues Schloss) Stuttgart 5

6 7. Förderrechtliche Rahmenbedingungen Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Neben dieser Förderung darf für die Finanzierung der im Antrag angeführten F&E-Dienstleistung keine weitere Förderung der öffentlichen Hand in Anspruch genommen werden. Es handelt sich um eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen. Eine entsprechende Erklärung ist im Rahmen der Antragstellung abzugeben (siehe Formular De-minimis-Erklärung ). 6

Merkblatt Modellvorhaben Innovationsgutschein C Schwerpunkt Kultur- und Kreativwirtschaft (Kreativgutschein)

Merkblatt Modellvorhaben Innovationsgutschein C Schwerpunkt Kultur- und Kreativwirtschaft (Kreativgutschein) Merkblatt Modellvorhaben Innovationsgutschein C Schwerpunkt Kultur- und Kreativwirtschaft (Kreativgutschein) (1. Version: 1. Aufruf/Stand: September 2015) 1. Verwendungszweck Ziel des Modellvorhabens Innovationsgutschein

Mehr

Referentin Sarah Sauter, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

Referentin Sarah Sauter, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Referentin Sarah Sauter, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Innovationsgutscheine in Baden-Württemberg Baden-Württemberg war im Frühjahr 2008 das erste Bundesland, das im Rahmen

Mehr

Dipl.-Volkswirtin Sarah Imsel, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. "Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg"

Dipl.-Volkswirtin Sarah Imsel, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg Dipl.-Volkswirtin Sarah Imsel, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg "Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg" Innovationsgutscheine in Baden-Württemberg Seit 2008: Innovationsgutscheine

Mehr

Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen

Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, 99 Prozent der baden-württembergischen Betriebe sind kleine und mittlere Unternehmen mit höchstens 100

Mehr

Merkblatt. Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe. (Stand: Juni 2012)

Merkblatt. Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe. (Stand: Juni 2012) Merkblatt Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe (Stand: Juni 2012) Im aktuellen Merkblatt finden Sie Informationen über folgende Punkte: Inhaltsverzeichnis 1. Varianten des Innovationsgutscheins...

Mehr

der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest

der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest 1. Allgemeine Ziele der Kulturförderung 2. Gegenstand der Projektförderung 3. Antrags- und Bewilligungsverfahren 3.1 Allgemeine Bewilligungsbedingungen

Mehr

Merkblatt De-minimis-Regel

Merkblatt De-minimis-Regel Merkblatt De-minimis-Regel 1. De-minimis-Beihilfen Der Begriff De-minimis-Regel stammt aus dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union. Um den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten vor wettbewerbsverfälschenden

Mehr

1.7 Beteiligung der Antragstellerin und der Gesellschafter an anderen Unternehmen

1.7 Beteiligung der Antragstellerin und der Gesellschafter an anderen Unternehmen Anlage zum Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung (in 4-facher Ausfertigung) (Stand: 3/2011) 1. Antragstellerin

Mehr

Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen

Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen Maßgeblich für die Einstufung. als ein kleines oder mittleres ist die Empfehlung

Mehr

Mittelstand.innovativ

Mittelstand.innovativ Mittelstand.innovativ Merkblatt Innovationsgutschein Das Innovationsförderprogramm des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen (MIWFT) hat ein

Mehr

- - 1 - - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm Stufe 2 - Förderung der Eingliederung ausgebildeter junger Menschen in Arbeit

- - 1 - - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm Stufe 2 - Förderung der Eingliederung ausgebildeter junger Menschen in Arbeit - - 1 - - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Programm Stufe 2 - Förderung der Eingliederung ausgebildeter junger Menschen in Arbeit 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1. Das Land

Mehr

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Patententwicklungsprogramm De-minimis-Beihilfe lt. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel

Mehr

Das EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. - Erläuterungen für Kreditnehmer.

Das EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. - Erläuterungen für Kreditnehmer. Das EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank - Erläuterungen für Kreditnehmer Stand: Juli 2014 EU-Beihilferecht in den Förderprogrammen 2 /24 Landwirtschaft Aquakultur

Mehr

Dipl.-Volkswirtin Sarah Sauter, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. Modellvorhaben 2008-2012

Dipl.-Volkswirtin Sarah Sauter, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. Modellvorhaben 2008-2012 Dipl.-Volkswirtin Sarah Sauter, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Modellvorhaben 2008-2012 Innovationsgutscheine in Baden-Württemberg Baden-Württemberg war im Frühjahr 2008 das

Mehr

Nach der neuen Definition gilt als Unternehmen jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.

Nach der neuen Definition gilt als Unternehmen jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. 1. Beihilfeantrag (Hobbytierhalter) 2. De-minimis-Beihilfeantrag und Erklärung (KMU und Großbetriebe) für Untersuchungsgebühren an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen

Mehr

KMU-Definition. Datum: 01/2005 Bestellnummer: 142291

KMU-Definition. Datum: 01/2005 Bestellnummer: 142291 KMU-Definition Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU), Prüf- und Berechnungsschema sowie Berechnungsbogen zur Selbsterklärung des Antragstellers Maßgeblich

Mehr

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 17. Dezember 2014 Az.

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 17. Dezember 2014 Az. 7523-W Richtlinie für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien

Mehr

Erklärung über bereits erhaltene De minimis - Beihilfen im Sinne der EU-Freistellungsverordnung für De minimis - Beihilfen

Erklärung über bereits erhaltene De minimis - Beihilfen im Sinne der EU-Freistellungsverordnung für De minimis - Beihilfen - 1 - Anlage 1 zum Antrag über eine Zuwendung aus dem operationellen Programm für die Förderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2007-2013 RWB-EFRE- Ansprechpartner: Investitionsanschrift:

Mehr

Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister

Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der

Mehr

Zahlung und Zahlungsnachweis. Hinweise

Zahlung und Zahlungsnachweis. Hinweise Zahlung und Zahlungsnachweis Hinweise Zahlung und Zahlungsnachweis 2 Zahlung Bevor Sie den Verwendungsnachweis einreichen, müssen Sie mindestens Ihren Eigenanteil an den entstandenen Beratungskosten bezahlt

Mehr

Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow

Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow Förderleitlinien der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow 1 Allgemeine Grundsätze Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/ Hagenow

Mehr

Bewerbung. sps ipc drives 24.-26.11.2015, Nürnberg. 1. Unternehmen/Wissenschaftliches Institut/Hochschule/Universität: E-Mail:

Bewerbung. sps ipc drives 24.-26.11.2015, Nürnberg. 1. Unternehmen/Wissenschaftliches Institut/Hochschule/Universität: E-Mail: Bewerbung Formular 1/6 Messe sps ipc drives 24.-26.11.2015, Nürnberg 1. Unternehmen/Wissenschaftliches Institut/Hochschule/Universität: Straße, Nr. : PLZ, rt: Kontaktperson _ Telefon: E-Mail: USt.-ID:

Mehr

Wärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung

Wärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung Wärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung 2 Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung Hier finden Sie Hinweise und Tipps, die Sie dabei

Mehr

Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Richtlinien für Darlehen an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien (Bayerisches

Mehr

Kurzinformation Wirtschaft

Kurzinformation Wirtschaft Mit dem Zuschuss Nachhaltige Stadtentwicklung fördert die ILB kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. Ziel

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)

Mehr

Merkblatt Infrastruktur

Merkblatt Infrastruktur Zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Investitionen in den Bau und die Modernisierung von Schulen im Land Brandenburg Förderziel Mit dem steht den kommunalen Schulträgern und kommunalen Schulzweckverbänden

Mehr

KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg

KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg KMU-Patentaktion Mit dem Patent zum Erfolg Was ist SIGNO? Mit der Initiative SIGNO Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Unternehmen

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde Richtlinie für die kommunale Förderung der Kinder- und Seite 9 von 17 Anlage 1 Hier: Richtlinie für die kommunale Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde - hier: Antrag Antrag auf

Mehr

Grundsätze für Finanzierungsangebote zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen

Grundsätze für Finanzierungsangebote zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen Grundsätze für Finanzierungsangebote zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen Förderrichtlinie für Innovationsquartiere und Innovationsbereiche

Mehr

Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe. FuT-Programm des Freistaates Bayern 2009-2012

Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe. FuT-Programm des Freistaates Bayern 2009-2012 Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe FuT-Programm des Freistaates Bayern 2009-2012 1 Ausgangssituation und Zielsetzung Innovationstätigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Mehr

Merkblatt. Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe. (Stand: Januar 2015)

Merkblatt. Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe. (Stand: Januar 2015) Merkblatt Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe (Stand: Januar 2015) Im aktuellen Merkblatt finden Sie Informationen über folgende Punkte: Inhaltsverzeichnis 1. Varianten des

Mehr

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die

Mehr

Messeförderung Gemeinschaftsstände

Messeförderung Gemeinschaftsstände PRODUKTINFORMATION (STAND 16.10.2015) Messeförderung Gemeinschaftsstände Ein Zuschuss der NBank Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Freiberufler Ihre Exportorientierung steigern

Mehr

Landkreis Biberach. Richtlinien. über die. Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln

Landkreis Biberach. Richtlinien. über die. Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln Landkreis Biberach Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln Die vom Landkreis Biberach für die freie Jugendarbeit gewährten

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3523 19. Wahlperiode 14.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher (SPD) vom 08.07.09 und Antwort des Senats

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Bewerbungsformular für das Förderprogramm Gut beraten! Beratungsgutscheine zur Förderung der Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg Jeder möchte gerne in einer lebenswerten Stadt

Mehr

Informationsblatt. Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Informationsblatt. Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nformationsblatt Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU) Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw. als ein kleines oder mittleres

Mehr

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung

Mehr

DFG. Merkblatt. Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen und Jahrestagungen wissenschaftlicher Fachgesellschaften

DFG. Merkblatt. Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen und Jahrestagungen wissenschaftlicher Fachgesellschaften -Vordruck 1.09 03/15 Seite 1 von 6 Merkblatt Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen und Jahrestagungen wissenschaftlicher Fachgesellschaften -Vordruck 1.09 03/15 Seite 2 von 6 Die () fördert

Mehr

aws Garantien für Überbrückungsfinanzierungen (KMU-Förderungsgesetz)

aws Garantien für Überbrückungsfinanzierungen (KMU-Förderungsgesetz) aws Garantien für Überbrückungsfinanzierungen (KMU-Förderungsgesetz) Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der Garantierichtlinie 2014 (KMU-Förderungsgesetz) vom 10. September 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Ziele

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg

Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg 2008 Einführung Innovationsgutscheine in Baden-Württemberg 2012 Erweiterung um den Innovationsgutschein B Hightech für Start-Ups 2013 Erweiterung um den

Mehr

Richtlinie. 1. Zuwendungszweck. 2. Fördervoraussetzung. 3. Zuwendungsempfänger. 4. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung. 5.

Richtlinie. 1. Zuwendungszweck. 2. Fördervoraussetzung. 3. Zuwendungsempfänger. 4. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung. 5. Richtlinie zur Unterstützung von mehrtägigen Klassenfahrten für Grundschülerinnen und -schüler sowie für Kinder in einer Kindertageseinrichtung im Landkreis Barnim 1. Zuwendungszweck 2. Fördervoraussetzung

Mehr

Christina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte Christina Klein Wie Sie Ihre Ideen schützen können interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Die Markenanmeldung.............................. 3.

Mehr

Dabei umfassen die in Ziffer 3.1-3.4 aufgeführten Gestaltungsmerkmale mindestens 25 % der Fläche des Hinweisschilds.

Dabei umfassen die in Ziffer 3.1-3.4 aufgeführten Gestaltungsmerkmale mindestens 25 % der Fläche des Hinweisschilds. ANLAGE A ZU DEN ANBEST-K UND ANBEST-P RWB-EFRE Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsmaßnahmen 1 ZUSTÄNDIGKEITEN DER BEGÜNSTIGTEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN INFORMATI- ONS- UND PUBLIZITÄTSMAßNAHMEN

Mehr

Energiemanagementsysteme

Energiemanagementsysteme Verpflichtung zu Energieeffizienzsystemen nach EED bzw. EDL-G Welche Unternehmen sind von der Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits nach EDL-G betroffen? Maßgebend sind folgende Vorschriften:

Mehr

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und den Winzer- und Weingärtnergenossenschaften, Erzeugerorganisationen

Mehr

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Richtlinien für den Arbeitslosenfonds 535 Richtlinien für die Vergabe von Mitteln des Fonds der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Vom 29. Oktober 2010 (KABl. 2011, S.

Mehr

Selbstständig mit einem Schreibbüro interna

Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen für die Tätigkeit... 8 Ausbildung... 9 Die Tätigkeit... 10 Der Markt... 11 Die Selbstständigkeit...

Mehr

Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Weinabsatzförderungsgesetzes

Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Weinabsatzförderungsgesetzes Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Weinabsatzförderungsgesetzes (AVBayWeinAFöG) Vom 11. März 2002 Fundstelle: GVBl 2002, S. 126 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 4 geänd. ( 1 Nr. 161 V v.

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit

Mehr

Clusterfonds Start-Up! Die Brücke zur Start-Up-Finanzierung

Clusterfonds Start-Up! Die Brücke zur Start-Up-Finanzierung Clusterfonds Start-Up! Die Brücke zur Start-Up-Finanzierung SIE SIND ERFOLG- REICH GESTARTET? Beim Übergang von der Seed-Phase zur Start-Up- Phase müssen junge Technologieunternehmen hohe Hürden überwinden,

Mehr

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung)

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Swisslos-Sportfonds: Verordnung 56. Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Vom 6. November 0 (Stand.

Mehr

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen

Mehr

Impulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft

Impulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.

Mehr

Infoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren

Infoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren Infoveranstaltung 28.05.2009 Vergabe von Aufträgen in Projekten Der Projektträger ist in der Projektumsetzung an die Kriterien Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit von Ausgaben gebunden. Hierfür sind im

Mehr

Antrag auf Zuschuss zur Förderung der Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland

Antrag auf Zuschuss zur Förderung der Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Messeprogramm junge innovative Unternehmen Frankfurter Straße 29-35 65760 Eschborn Antrag auf Zuschuss zur Förderung der Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen

Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Vom 8. Dezember 2008 V 440 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Mehr

Rechnen Sie mit uns. Die Fördermittel Experten. Öffentliche Finanzierungshilfen und Informationen zum Bankgespräch

Rechnen Sie mit uns. Die Fördermittel Experten. Öffentliche Finanzierungshilfen und Informationen zum Bankgespräch Rechnen Sie mit uns. Die Fördermittel Experten. Öffentliche Finanzierungshilfen und Informationen zum Bankgespräch Themenschwerpunkte Tipps für das Kreditgespräch Öffentliche Finanzierungshilfen 2 Regeln

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen

Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen Antwerpen, den 8. Mai 2004 Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen Kurzreferat von radca prawny Marek Kacprzak I. Beratung Grundsatz: Honorarvereinbarungen Die Honorare sind am häufigsten auf Grund

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

www.ihk-trier.de Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT)

www.ihk-trier.de Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) www.ihk-trier.de Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Technologieberatung ist eine gemeinsame Einrichtung der rheinland- pfälzischen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern

Mehr

GEMEINSCHAFTSSTAND Innovation made in Germany für junge, innovative Unternehmen

GEMEINSCHAFTSSTAND Innovation made in Germany für junge, innovative Unternehmen GEMEINSCHAFTSSTAND Innovation made in Germany für junge, innovative Unternehmen Ziel des Programms Die transport logistic 2015 wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erneut als

Mehr

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

H2. Ro quatur atistiosa do. KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg

H2. Ro quatur atistiosa do. KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg 1 H2. Ro quatur atistiosa do KMU-Patentaktion Mit dem Patent zum Erfolg Was ist SIGNO? Innovatives Denken und exzellente Forschungsergebnisse sind der Schlüssel für den weltweiten Erfolg deutscher Produkte.

Mehr

Inhalt 01.04.2015. Gründercoaching Deutschland (GCD)

Inhalt 01.04.2015. Gründercoaching Deutschland (GCD) KfW-Information für Berater der Beraterbörse für die 01.04.2015 Inhalt 1. 2. 3. Produkte Gründercoaching Deutschland (GCD) Gründercoaching Deutschland (GCDneu) Gründercoaching Deutschland (GCD neu) Turn

Mehr

Kurzinformation Arbeit

Kurzinformation Arbeit Mit dem Förderprogramm unterstützt die ILB Existenzgründerinnen und Existenzgründer durch Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen in der Vorgründungs- und Übergangsphase im Land Brandenburg, im Auftrag

Mehr

Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind

Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Merkblatt Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von Beihilfen zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, erleichtern und

Mehr

Innovativ gründen? Pro-Ideenfonds. Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg

Innovativ gründen? Pro-Ideenfonds. Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg Innovativ gründen? Pro-Ideenfonds Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg Gute Geschäftsideen mit Aussicht auf Erfolg dürfen nicht am Geld scheitern. Ambitionierte Gründer mit

Mehr

Sie planen investitionen in einer förderregion?

Sie planen investitionen in einer förderregion? erp-regionalförderprogramm Sie planen investitionen in einer förderregion? die Zukunftsförderer das Wichtigste auf einen Blick gefördert werden Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Gewerbliche Baukosten

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der

Mehr

EU-Programm Lebenslanges Lernen Nationale Kofinanzierung

EU-Programm Lebenslanges Lernen Nationale Kofinanzierung EU-Programm Lebenslanges Lernen Nationale Kofinanzierung Richtlinien zur Antragstellung ab 2007/2008 www.lebenslanges-lernen.at/nkf I. An wen kann ich mich wenden? Für allgemeine Anfragen steht Ihnen Frau

Mehr

Verordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988

Verordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988 45. Verordnung zum Stipendiengesetz vom 4. April 988 vom 4. Oktober 988 (Stand. Oktober 009) Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 4 Abs. des Stipendiengesetzes vom 4. April 988

Mehr

Guten Tag. Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015

Guten Tag. Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015 Guten Tag Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015 * KMU = kleine und mittelständische Unternehmen Gesetzliche Grundlagen? Die europäische Energieeffizienzrichtlinie

Mehr

1. Die Gemeinde Edewecht erkennt die besonderen gesundheitsfördernden und sozialen Funktionen des Sports in unserer Gesellschaft an

1. Die Gemeinde Edewecht erkennt die besonderen gesundheitsfördernden und sozialen Funktionen des Sports in unserer Gesellschaft an Sportförderrichtlinien der Gemeinde Edewecht Präambel Die Gemeinde Edewecht zeichnet sich durch einen hohen Organisationsgrad ihrer Sportvereine aus, die verantwortungsbewusst soziale Aufgaben übernehmen

Mehr

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Merkblatt Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg

Merkblatt Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg Merkblatt Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg (1. Version: Stand: September 2015) 1. Verwendungszweck Förderung der Inanspruchnahme von

Mehr

FACT Sheet Private Partner in Interreg Deutschland-Danmark

FACT Sheet Private Partner in Interreg Deutschland-Danmark FACT Sheet Private Partner in Interreg Deutschland-Danmark Der FACT Sheet skizziert die Teilnahmemöglichkeiten privater Unternehmen, die besonderen Voraussetzungen, Verpflichtungen und Folgen. Weitere

Mehr

Antrag auf Pauschal-Förderung Aus dem Hamburger Selbsthilfe-Gruppen-Topf

Antrag auf Pauschal-Förderung Aus dem Hamburger Selbsthilfe-Gruppen-Topf Antrag auf Pauschal-Förderung Aus dem Hamburger Selbsthilfe-Gruppen-Topf Bitte füllen Sie diesen Antrag aus. Dann schicken Sie den Antrag an diese Adresse: KISS Hamburg, SHG-Topf Wandsbeker Chaussee 8

Mehr

KMU-Definition. Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

KMU-Definition. Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) KMU-Definition Allgemeine Erläuterungen zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren (KMU) Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen beziehungsweise als ein kleines

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2452 6. Wahlperiode 23.12.2013

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2452 6. Wahlperiode 23.12.2013 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2452 6. Wahlperiode 23.12.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Hennig Foerster, Fraktion DIE LINKE Portfolio und Förderung der Agentur MV4you und ANTWORT der

Mehr

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund

Mehr

-Prüfung der Tragwerksplanung-

-Prüfung der Tragwerksplanung- Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»

Mehr

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Vereinigtes Königreich Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein.

Mehr

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder

Mehr

KWF-Programm»Impulsprojekte«

KWF-Programm»Impulsprojekte« KWF-Programm»Impulsprojekte«im Rahmen der Richtlinie»Anschlussförderungen«Wie lautet die Zielsetzung? Ziel dieses KWF-Programms ist die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von bestehenden und

Mehr

Merkblatt. zum. Bildungsscheck NRW

Merkblatt. zum. Bildungsscheck NRW Merkblatt zum Bildungsscheck NRW Merkblatt zum Bildungsscheck NRW Zum 1. Januar 2016 treten neue Förderkonditionen in Kraft und lösen die bisher gelten Konditionen aus dem Jahr 2015 ab. Mit dem Bildungsscheck-Verfahren

Mehr

Ein gutes Wort für uns bis zu 100 Euro für Sie! 1 Empfehlen Sie uns weiter und sichern Sie sich Ihr Wohn(t)raumzuckerl.

Ein gutes Wort für uns bis zu 100 Euro für Sie! 1 Empfehlen Sie uns weiter und sichern Sie sich Ihr Wohn(t)raumzuckerl. Ein gutes Wort für uns bis zu 100 Euro für Sie! 1 Empfehlen Sie uns weiter und sichern Sie sich Ihr Wohn(t)raumzuckerl. 1 Aktion gültig von 22.9.2014 bis 30.12.2015. Diese Aktion ist nicht mit anderen

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

Bonus für die Einbringung von Eigenkapital

Bonus für die Einbringung von Eigenkapital Bonus für die Einbringung von Eigenkapital bei Gründungs- und Nachfolgeprojekten von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern (Gründungs-/ Nachfolgebonus) Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der aws-zuschussrichtlinie

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

Anleitung für IQES-Verantwortliche Persönliche Konten verwalten

Anleitung für IQES-Verantwortliche Persönliche Konten verwalten Anleitung für IQES-Verantwortliche Persönliche Konten verwalten Tellstrasse 18 8400 Winterthur Schweiz Telefon +41 52 202 41 25 info@iqesonline.net www.iqesonline.net Anleitung Konto verwalten Seite 2

Mehr

Landesverband Verkehrsgewerbe Bremen (LVB) e.v.

Landesverband Verkehrsgewerbe Bremen (LVB) e.v. Landesverband Verkehrsgewerbe Bremen (LVB) e.v. 28217 Bremen, Utbremer Straße 67 28095 Bremen, Postfach 15 05 71 Telefon: (04 21) 3 49 77 21; Telefax: (04 21) 3 49 77-49 E-Mail: lvb@lvb-bremen.de;internet:

Mehr

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren

Meldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren

Mehr