Masernelimination. die nationale Strategie
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- Edwina Sachs
- vor 7 Jahren
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1 Masernelimination die nationale Strategie
2 Masernfälle und Durchimpfungsrate mit 2 Dosen im 2011 (Datenquelle: ECDC) 2
3 Masernausbrüche in der Schweiz : Freiwillige Meldung : Obligatorische Meldung Hinweis: Die beiden Meldesysteme sind sehr unterschiedlich
4 Durchimpfung in den Kantonen.Maserndurchimpfung nach Kantonen mit 2 Dosen bei den zweijährigen Kindern (Daten )
5 Eine Strategie mit grossen Zielen 1. In Zukunft soll das Durchimpfungsziel ( 95 %) bei jedem Jahrgang von Kindern bereits im Alter von zwei Jahren für zwei Dosen erreicht werden. Die dafür notwendigen Massnahmen sind nachhaltig verankert. 2.Bis 2015 sind die unter 50-Jährigen, die nicht gegen Masern immun sind, nachgeimpft, damit Herdimmunität erzielt und Impflücken gefüllt sind. Dazu führen Bund und Kantone eine nationale Kampagne durch. 3.Tritt künftig ein Masernfall auf, soll die Übertragung durch rasches Handeln schnellstmöglich unterbrochen. Die dafür notwendigen Massnahmen sind nachhaltig verankert. Eine Schweiz ohne Masern ist möglich.
6 Unsere Botschaften: Masern Bild: sind eine hochansteckende Viruserkrankung, sind keine harmlose Kinderkrankheit, verursachten in der Schweiz in den letzten drei Jahren Kosten von über 15 Mio. CHF, lassen sich mit der Impfung einfach verhüten. Die Masernimpfung ist sicher und verursacht selten Komplikationen sehr viel seltener als die Erkrankung an den Masern.
7 Eine Strategie mit 6 Interventionsachsen 1. Politisches Engagement und Unterstützung aller involvierter Akteure** 2. Erreichung einer 95 % Durchimpfung mit zwei Dosen bei den zweijährigen Kindern* 3. Erleichterter Zugang und Anreize zur Nachholimpfung nach dem Alter von 2 Jahren** 4. Kommunikation und Promotion** 5. National einheitliche Ausbruchskontrolle* 6. Zielgerichtete Surveillance* *Langfristige Verankerung, **Massnahmen während des Umsetzungsprojekts
8 Gemeinsam gegen Masern: Achse 1 Politische Entscheide/ Unterstützung Akteure Tarifposition Impfleistungen: geplant per 2013 Franchisenbefreiung: geplant per 2013 Maserneliminationskomitee Verankerung in der Aus- und Weiterbildung der betroffenen Fachbereiche (Gesundheit, Erziehung): in Planung Thematisierung Präsentation der Maserneliminationsstrategie an Kongressen und Veranstaltungen: laufend Breite Information (an Ärzteschaft, Mütter- und Väterberatung, ): ab 2013 Komitee zur Masernelimination: Konstituieren dieses Jahr 8
9 Das Maserneliminationskomitee: Achse 1 Ad-hoc Komitee bestehend aus ca. zehn Personen Hauptaufgaben: politische und mediale Unterstützung der Umsetzung der Strategie, Vernetzung mit Stakeholdern, Optimierung der Massnahmen Zertifizierung der Masernelimination nach WHO-Vorgabe (kein Hauptanliegen) Komitee wird nächstens zusammengestellt
10 Durchimpfung der Kinder bis 2 Jahren: Achse 2 Information zu Masern und Masernimpfung an alle Eltern von Kleinkindern:ab 2013 Systematisches Einladen zur Impfung durch Ärzteschaft zum richtigen Zeitpunkt (Mittel: Information der Ärzteschaft, Bereitstellen von Hilfsmitteln wie z.b. Viavac): ab 2013 Betreuender Arzt/ betreuende Ärztin für Krippe: Diskussion mit KiTaS Ende Jahr, Zeitplan Umsetzung wird in Absprache mit KiTaS und weiteren Akteuren festgelegt 10
11 Angebote zur Nachholimpfung: Achse 3 Systematische Impfstatusüberprüfung und Angebot zur Nachholimpfung durch Ärzteschaft ab 2013 Angebot der Nachholimpfung in Hochschulen Lokale Nachholimpfungen, schwerpunktmässig in den Jahren 2014 und 2015 (koordiniert mit der Kampagne) Franchisenbefreiung per
12 Die Informationskampagne: Achse 4 Kampagnen- Gremien: Steuergruppe Arbeitsgruppe Komitee Geplanter Start: Herbst 2013 Einstellungs- und Verhaltensänderung dank wiederholter und nachhaltiger Verbreitung von klaren Botschaften.
13 Ausbrüche kontrollieren: Achse 5 Massnahmen Vorbereitung der Ausbruchskontrolle durch Schulen und Kitas (Datenschutzabklärungen laufen) ab 2013 Massnahmen bei Masern(verdachts)fällen: oumgebungsabklärungen onachimpfung innert 72h oausschluss (21 Tage) Instrumentarien Richtlinien und Empfehlungen zur Ausbruchskontrolle, Publikation Ende 2012 Instrumentarien zur Ausbruchskontrolle, in Erarbeitung Vorlage Informationsschreiben Masern für Schuleinschreibung steht ab nächstes Jahr zur Verfügung 13
14 Masern überwachen: Achse 6 Bestehendes System Obligatorische Meldung für Ärzteschaft und Labors innert 24 Stunden Erfassung und Publikation der kantonalen Durchimpfungsraten Erfassen unerwünschter Wirkungen der Impfungen (Meldung der Ärzteschaft an Heilmittelinstitut Swissmedic) Zusätzliche Massnahmen Regelmässige Erinnerung an Meldepflicht Masernstudie (Baseline (2012) und Endline (2016)) Regelmässige Kommunikation zur Masernepidemiologie und Durchimpfung Konsequente Laborbestätigung und genetische Analyse
15 Die Kantone machen mit Zusage der Mehrheit der Kantone zur Co-Finanzierung der Kampagne Fortsetzung und Intensivierung der kantonalen Aktivitäten wie o Zielgruppenspezifische Information der Bevölkerung, insbesondere der Eltern kleiner Kinder, der Ärzteschaft, der Lehrpersonen sowie von Fachpersonen der Kinderbetreuung, o Förderung der innerkantonale Zusammenarbeit im Bereich Masern (z.b. Kt. AG mit Mütter-und Väterberatung, Pflegefachfrauen und Hebammen), o Schreiben an die Eltern von zweijährigen Kindern (z.b. Kt. SH), o Impfstatusüberprüfung und Nachholimpfungen durch schulärztlichen Dienst, o Impfstatusüberprüfung in Kitas (z.b. BL, vgl. SR DRS vom ), o Angebote zur Impfbüchlein-Kontrolle (z.b. Kt. OW im Rahmen der Impfwochen 2012), o Ausbruchskontrollen Quelle: Antwortschreiben der Kantone auf die Anfrage des BAG zur CO-Finanzierung der Kampagne vom Juli
16 Der Beitrag der Schulärztinnen und Schulärzte Aktive Unterstützung der Maserneliminationsstrategie (kommunikativ und praktisch) Systematische Überprüfung des Impfstatus der Kinder im Rahmen schulärztlicher Untersuchungen Unterstützung der Schulen bei der Vorbereitung der Ausbruchskontrolle (Erfragen des Masern-Immunstatus bei Schuleinschreibung) Unterstützung des Kantonsarzts/ der Kantonsärztin beim Auftreten eines Masern(verdacht)falls Vorschlag: Erfragen des Impfstatus der Eltern und Geschwister in Impfberatungsgesprächen 16
17 Wichtige Etappen Ende 2012 sowie 2013 Publikation der Richtlinien &Empfehlungen zur Ausbruchsbekämpfung Ende 2012 Ausführlicher Bulletinartikel zu Masern 1. Quartal 2013 Konstituieren Maserneliminations-Komitee Ende 2012 Etablieren der Vorbereitung der Ausbruchskontrolle durch Schulen: 2012/ 2013 Einführung Tarifposition per 2013 in Zusammenarbeit mit SantéSuisse und FMH Franchisenbefreiung per 2013 Ärzteschaft Viavac kostenlos zur Verfügung stellen voraussichtlich per 2013 Erstmaliger Versand Elternbrief: 2013 Kampagnenstart im Herbst
18 Exkurs: Impfobligatorium Die Maserneliminationsstrategie verzichtet auf ein Impfobligatorium. Ein Impfobligatorium ist kein Impfzwang: In der Schweiz kann niemand gegen seinen Willen geimpft werden. In den USA und vielen anderen Ländern ist die Masernimpfung obligatorisch, um Krippe oder Schule besuchen zu können. Den Zugang zur Masern-Impfung möglichst einfach machen!
19 Danke für Ihre Aufmerksamkeit, Ihre Fragen und Ihre Anregungen! Daniel Koch Projektleiter Umsetzung Maserneliminationsstrategie, Leiter Abteilung Übertragbare Krankheiten BAG : daniel.koch@bag.admin.ch, :
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