1. Personalvertretungsrecht für die Anstalt "Zweites Deutsches Fernsehen"; hier: Entwurf eines Staatsvertrages

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1 Beginn: Uhr, Ende: Uhr I. Landesangelegenheiten 1. Personalvertretungsrecht für die Anstalt "Zweites Deutsches Fernsehen"; hier: Entwurf eines Staatsvertrages Der Entwurf des Staatsvertrages über das Personalvertretungsrecht der Anstalt des ö entlichen Rechts "Zweites Deutsches Fernsehen" wird gebilligt.er soll dem Landtag zur Zustimmung nach Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung zugeleitet werden. Die einzige Lesung des Staatsvertragsentwurfs (LT.-Drucksache 06/33) im Landtag erfolgte in der Sitzung vom 6. Oktober Es wurde beschlossen, den Entwurf dem Vorschlag des Ältestenrates entsprechend zunächst an den Hauptausschuß des Landtages zur weiteren Beratung zu überweisen. Dort wurde allerdings die für die Sitzung am 14. November 1966 bereits vorgesehene Behandlung des Gegenstandes kurzfristig von der Tagesordnung wieder abgesetzt, nachdem bekannt geworden war, daß die Bremische Bürgerscha am 21. September 1966 die Unterzeichnung des Staatsvertrages abgelehnt hatte und dieser damit in der vorliegenden Gestalt keine rechtliche Wirksamkeit erlangen konnte. In der 913. Kabinettsitzung zog die Landesregierung vor diesem Hintergrund ihren Entwurf zurück. 2. Bekanntgabe eines Kabinettbeschlusses im Umlaufverfahren gemäß 20 der Geschäftsordnung der Landesregierung betreffend Entwurf einer Verordnung NW PR Nr. 2/66 zur Änderung der Landesmilchpreisverordnung Bekanntgegeben. Die Änderung der Landesmilchpreisverordnung sollte die Möglichkeit scha en, Schulmilch weiterhin verbilligt abgeben zu können. Im November 1966 (912. Kabinettsitzung) wurde allerdings der Wegfall der Verbilligung für Schulmilch trotzdem beschlossen. 3. Bekanntgabe eines Kabinettbeschlusses im Umlaufverfahren gemäß 20 der Geschäftsordnung der Landesregierung betreffend Verfassungsbeschwerde gegen 8 des Gesetzes zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung im Lande Nordrhein- Westfalen vom 1. Februar 1966 (GV.NW. S. 23); hier: Einstufung der Senatspräsidenten und der Finanzgerichtsräte an den Finanzgerichten des Landes Bekanntgegeben. 4. Übernahme der Bewährungshelfer sowie der Fürsorger und der Erziehungsgruppenleiter bei Vollzugsanstalten in das Beamtenverhältnis Vertagt um drei Monate. Vgl Kabinettsitzung. 5. Geschäftsbericht des Landespersonalausschusses für das Geschäftsjahr 1965 mit Anhang für die Zeit vom bis Die Landesregierung nimmt von dem Geschä sbericht des Landespersonalausschusses für das Jahr 1965 mit Anhang für die Zeit vom bis Kenntnis.

2 6. Mitteilung der über- und außerplanmässigen Haushaltsausgaben sowie der Haushaltsvorgriffe im Betrage von DM und darüber im Auslaufzeitraum des Rechnungsjahres 1965 (1. Januar 1966 bis Buchabschluß der Landeshauptkasse) an den Landtag Die Landesregierung erhebt keine Einwendungen gegen die vom Finanzminister vorgeschlagene Mitteilung der über- und außerplanmässigen Haushaltsausgaben sowie der Haushaltsvorgri e im Betrage von DM und darüber im Auslaufzeitraum des Rechnungsjahres 1965 (1. Januar 1966 bis Buchabschluß der Landeshauptkasse) an den Landtag. Die Mitteilung an den Landtag erfolgte mit einer detaillierten Aufstellung (LT.-Drucksache 06/89) in der Sitzung vom 8. November Verteilung der Überschußmittel des Westdeutschen Rundfunks; hier: Zuwendung an die "Deutsche Stiftung Musikleben" Gemäß 23 Absatz 2 des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk Köln vom 25. Mai 1954 wird auf Antrag des Verwaltungsrates das Einvernehmen der Landesregierung zur Zahlung eines Betrages von DM aus Überschußmitteln des Westdeutschen Rundfunks an die "Deutsche Sti ung Musikleben" erklärt. 8. Beirat der Landeszentralbank in Nordrhein-Westfalen 1. Die Landesregierung schlägt dem Präsidenten der Deutschen Bundesbank vor, Herrn, Generaldirektor der Landesbank für Westfalen, als stellvertretendes Mitglied in den Beirat der Landeszentralbank bis zum 31. März 1967 zu berufen. 2. Der Minister für Wirtscha, Mittelstand und Verkehr wird beau ragt, diesen Vorschlag über den Präsidenten der Landeszentralbank in Nordrhein-Westfalen an den Präsidenten der Deutschen Bundesbank weiterzuleiten. 9. Bestellung der Stellvertreter des Landes in den Ausschüssen des Bundesrates Es werden bestellt: a) Agrarausschuß: Ministerialdirigent, Leitender Ministerialrat, Leitender Ministerialrat, Ministerialrat b) Ausschuß für Arbeits- und Sozialpolitik: Staatssekretär, Ministerialdirigent, Regierungsdirektor c) Ausschuß für Auswärtige Angelegenheiten: Staatssekretär d) Ausschuß für Fragen der Europäischen Gemeinscha en: Staatssekretär, Staatssekretär, Staatssekretär, Ministerialrat e) Finanzausschuß: Staatssekretär, Ministerialdirigent, Regierungsdirektor

3 f) Ausschuß für Flüchtlingsfragen: Staatssekretär, Ministerialdirigent, Regierungsdirektor g) Ausschuß für Gesamtdeutsche Fragen: Ministerialdirigent, Ministerialdirigent h) Ausschuß für Gesundheitswesen: Minister Lemmer, Staatssekretär, Leitender Ministerialrat, Regierungsdirektor i) Ausschuß für Innere Angelegenheiten: Staatssekretär, Leitender Ministerialrat j) Ausschuß für Kulturfragen: Staatssekretär, Ministerialdirigent k) Rechtsausschuß: Staatssekretär, Ministerialdirigent, Leitender Ministerialrat l) Ausschuß für Verkehr und Post: Staatssekretär, Staatssekretär, Ministerialdirigent, Ministerialrat m) Ausschuß für Verteidigung: Staatssekretär, Ministerialdirigent n) Ausschuß für Wiederau au und Wohnungswesen: Staatssekretär, Ministerialdirigent o) Wirtscha sausschuß: Staatssekretär, Ministerialdirigent, Ministerialrat p) Sonderausschuß für Wiedergutmachungsfragen: Staatssekretär, Ministerialdirigent Vgl Kabinettsitzung. 10. [ Personalia] 44. Mitwirkung des Landes bei den Maßnahmen des Bundes zugunsten des Steinkohlenbergbaues (Verstromungsgesetz, Aktionsgemeinschaft, Bergschäden) Aufgrund des mündlichen Berichts des Ministers für Wirtscha, Mittelstand und Verkehr werden der Minister für Wirtscha, Mittelstand und Verkehr und der Minister für Bundesangelegenheiten klären, in welcher Weise die der nanziellen Beteiligung des Landes entsprechende Ein ußnahme auf die zur Durchführung der Maßnahmen des Bundes zu Gunsten des Steinkohlenbergbaues erforderlichen Entscheidungen wirksam gesichert werden kann. Soweit darüber ein Einvernehmen nicht erzielt wird, sollen die strittigen Fragen dem Kabinett vorgetragen werden. Entsprechend dem Kabinettbeschluß vom 26. Juli 1966 (Abschnitt III Nr. 3) wird der Minister für Bundesangelegenheiten im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtscha, Mittelstand und Verkehr die weiteren Verhandlungen mit dem Bundeswirtscha sminister führen. 45. Ausbau des Flughafens Düsseldorf-Lohausen; hier: Finanzierung unaufschiebbarer Sicherheitsmaßnahmen Aufgrund der Kabinettvorlage des Minister[s] für Wirtscha, Mittelstand und Verkehr vom 7. September 1966 und der dazu mündlich gegebenen Begründung bewilligt der Finanzminister Bindungsermächtigungen in einer Gesamthöhe von DM, die sich im einzelnen wie folgt verteilen: Rechnungsjahr 1967 = DM Rechnungsjahr 1968 = DM

4 Rechnungsjahr 1969 = DM. Diese Bindungsermächtigung geht zu Lasten des Einzelplans 08; sie wird unter der Voraussetzung erteilt, daß die Beträge aus dem Gesamtansatz für Verkehrsinvestitionen gedeckt werden, weil es sich um unaufschiebbare Sicherheitsmaßnahmen handelt. Bei den Sicherheitsmaßnahmen handelte es sich im einzelnen um den Bau einer Brücke über der Autobahn Düsseldorf-Duisburg und die Grunderneuerung der Hauptstartbahn 06/ Befreiung von der Grundsteuer; hier: Anerkennung durch die Landesregierung, daß der Benutzungszweck eines Grundstücks im Rahmen der öffentlichen Aufgaben liegt Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen erkennt gemäß 4 Zi er 7 des Grundsteuergesetzes an, daß der Benutzungszweck des Grundstücks Düsseldorf, Kronprinzenstraße 82, das der "Dr. Jungbecker-Schule" dient, im Rahmen der ö entlichen Aufgaben liegt. 47. [ Personalia] 49. Ernennung des Leitenden Ministerialrats zum Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf unter gleichzeitiger Berufung als Richter auf Lebenszeit nach LBO B 5 Beschlossen. 50. [ Personalia] [II. Personalia] III. Außerhalb der Tagesordnung 1. Grundstückerwerb für die Ostwestfalen-Universität Der Kultusminister wird ermächtigt, das befristete Kaufangebot für die zum Bau der Ostwestfalen- Universität benötigten Grundstücke in der Höhe von 15,75 Millionen DM anzunehmen. Diese Ermächtigung bedeutet keine Festlegung oder Entscheidung über den Baubeginn für das Au auund Verfügungszentrum.Der Finanzminister ist an den weiteren Verhandlungen, bei denen auch die Vor nanzierung durch die Stadt Bielefeld geklärt wird, zu beteiligen.ministerialdirigent, der Sonderbevollmächtigte für den Bau der Universität Bochum, erhält die gleichen verantwortlichen Funktionen auch für den Bau der Universitäten Dortmund und Ostwestfalen. Der Kabinettbeschluss wurde in der 903. Kabinettsitzung aufgehoben und neu formuliert.

5 2. Beteiligung der Gemeinden beim Grundstückerwerb durch den Staat Der Finanzminister wird beau ragt, dem Kabinett zu berichten, in welcher Weise die Gemeinden beim Grundstückerwerb durch den Staat beteiligt werden sollen und welche Änderungen früherer Kabinettbeschlüsse dazu notwendig sind. IV. Die nächste Kabinettsitzung findet am 20. September 1966, 15 Uhr, im Haus des Ministerpräsidenten, Haroldstraße 2, statt.

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