Jahresbericht zuhanden des Grossen Rates
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- Hertha Bretz
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1 Grand Conseil Commission cantonale de protection des données et de transparence Grosser Rat Kantonale Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission Jahresbericht zuhanden des Grossen Rates Die kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission hat die Ehre, dem Grossen Rat ihren Bericht im Sinne von Artikel 39 Absatz 2 GIDA zu unterbreiten. Zwischen Januar und Juni 2014 hat sich die Kommission vollumfänglich auf die Vorbereitung des Amtsantritts der vom Grossen Rat gewählten Beauftragten sowie auf die Krisenbewältigung infolge ihres Verzichts konzentriert. Ab Juni 2014 konnte die Kommission mit dem Ad-interim-Beauftragten zusammenarbeiten und parallel dazu die Wahl des Beauftragten hinsichtlich eines Amtsantritts am 1. Januar 2015 (Ende der Interimsdauer) vorbereiten. Seit dieser Wahl durch das Parlament im September 2014 verfügt der Kanton Wallis nun endlich über die nötigen Datenschutzbehörden, die sich auf das Thema selber und nicht auf die institutionelle Krisenbewältigung konzentrieren können. Die Kommission konnte dabei insbesondere auf das sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht bemerkenswerte Engagement von Sébastien Fanti zählen. Der nachstehende Bericht des Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten ist Ausdruck dieses Engagements und die Kommission möchte Sébastien Fanti an dieser Stelle für die ausgezeichnete Zusammenarbeit danken. Dieser Tätigkeitsbericht, der sich auf weniger als ein halbes Jahr bezieht, offenbart denn auch eine deutlich intensivere Aktivität, als dies in den vergangenen Jahren, in denen der Datenschutz mit deutlich höheren Kosten zu Buche schlug, der Fall war. Die Kommission fordert das Parlament allerdings auf, dieses leidige Kapitel abzuschliessen und die Zukunft auf dem von ihm selbst gelegten soliden Fundament aufzubauen. Der Präsident der kantonalen Datenschutzund Öffentlichkeitskommission Nicolas Voide Grand-Pont 4, 1951 Sion Tel Fax parlament@parl.vs.ch
2 28. Jahresbericht der kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission die folgendermassen zusammengesetzt ist: - Nicolas Voide, Präsident - Charlotte Salzmann-Briand - Gilbert Monney - Julien Délèze - Jérôme Desmeules für den Zeitraum vom 18. Juni 2014 bis zum 31. Dezember Vorwort: Gemäss Artikel 37 Absatz 4 des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung vom 9. Oktober 2008 (nachstehend GIDA) unterbreitet der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (nachstehend Beauftragter) der Kommission einen jährlichen Bericht zu seinen Tätigkeiten und Feststellungen. Die Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission (nachstehend Kommission) unterbreitet dem Grossen Rat ihrerseits jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit und jene des Beauftragten. Editorial: Sehr geehrter Herr Grossratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete Sehr geehrter Herr Staatsratspräsident Sehr geehrte Frau Staatsrätin Sehr geehrte Herren Staatsräte 1
3 Tätigkeitsbericht des Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten ad interim für den Zeitraum vom 18. Juni 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Kommissionsmitglieder Im Einklang mit Artikel 37 Absatz 4 GIDA unterbreite ich Ihnen nachstehend meinen Tätigkeitsbericht für den oben genannten Zeitraum. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und die ausgezeichnete Zusammenarbeit im Rahmen der Ausübung meines Mandats zu danken. Mein Dank geht auch an den Parlamentsdienst für dessen wertvolle Unterstützung. 1. Amtsantritt ad interim und chronologische Auflistung der hauptsächlichen Etappen im Vorfeld des effektiven und vollumfänglichen Amtsantritts 13. Juni 2014 Das Parlament hat mir sein Vertrauen entgegengebracht, indem es mich zum Beauftragten ad interim bis zum 31. Dezember 2014 ernannte; 17. Juni Sitzung mit der kantonalen Kommission: Festlegung der Methodik und Übergabe der ersten Dossiers; 17. Juni 2014 Besuch bei der Staatskanzlei, um sicherzustellen, dass keine Dossiers bei dieser Behörde hängig sind; Diskussion mit Staatskanzler Philipp Spörri und Vizekanzlerin Monique Albrecht bezüglich der Weiterleitung von Anfragen/Dossiers, die fälschlicherweise an die Staatskanzlei adressiert wurden; 17. Juni an Daniel Petitjean, Informatikverantwortlicher des Walliser Grossen Rates, hinsichtlich der Einrichtung der -Adresse sebastien.fanti@admin.vs.ch; die Beibehaltung einer -Adresse innerhalb der Staatsverwaltung wurde im Einvernehmen mit der kantonalen Kommission anlässlich unserer ersten Sitzung vom 17. Juni 2014 beschlossen; 25. Juni 2014 Kontaktaufnahme mit Ursula Sury, respektive mit ihrem Sekretariat, hinsichtlich der Übergabe der sich in Luzern befindlichen Dossiers; in diesem Zusammenhang kam es zum Austausch mehrerer s, die Ihnen zur Kenntnis gebracht wurden; 26. Juni 2014 Zuteilung der Adresse sebastien.fanti@admin.vs.ch durch den Informatikverantwortlichen des Walliser Grossen Rates und Einrichtung einer automatischen -Weiterleitung, um jegliche Verzögerung bei der Behandlung der Gesuche zu vermeiden; 3. Juli 2014 Effektive Übergabe von 70 Bundesordnern in Luzern durch Marcel Bieri in Abwesenheit von Ursula Sury (entschuldigt); die Formalisierung dieser Dokumentübergabe wird nachstehend erläutert. 2
4 2. Standortbestimmung und Methodik Anlässlich der Übergabe der 70 Bundesordner wurde dem Unterzeichneten auch ein von Ursula Sury verfasstes Dokument übergeben, das von beiden Parteien datiert und unterzeichnet wurde, um als Bestandsaufnahmeprotokoll zu gelten. Frau Sury hat eine kurze Zusammenfassung der Ordner erstellt und die zur Ausübung ihres Mandats geschaffene Leistungsstruktur kopiert, uns aber kein Dokument in elektronischer Form übermittelt. Frau Sury wies diesbezüglich darauf hin, dass die Übermittlung von elektronischen Dokumenten nur dann Sinn machen würde, wenn auch wir die Software Plato (Spezialsoftware für Anwaltskanzleien) verwenden würden. Allerdings scheint eine Migration der Daten auf andere Plattformen angesichts der Funktionalitäten der Software durchaus möglich. Es wurde uns mitgeteilt, dass wir die fraglichen Daten innerhalb der Aufbewahrungsfrist, welche Ende 2024 abläuft, erhalten könnten. Wir werden die Zweckmässigkeit eines Imports dieser Daten in unsere Software (TimeSensor) prüfen und Sie über das weitere Vorgehen informieren. Marcel Bieri hat das Dokument «Übergabe Wallis 2014» dem Unterzeichneten am 3. Juni 2014 im Word-Format (.doc) zugestellt, um die Nutzung der Word-Suchfunktion zu ermöglichen. Im Anhang zu dieser fand sich auch die Excel-Datei (.xls) «Anfrageübersicht mit den offenen Anfragen». Dieses Dokument enthält die Fragen, welche in den Jahren 2013 und 2014 (oder gar 2012) an die Beauftragte gerichtet und nicht allesamt gelöst wurden («Übersicht Anfragen 2013/ Stand Amtseinstellung»). Gemäss Inhalt dieser Datei waren per 3. Juli 2014 noch 13 Dossiers hängig. Die Realität ist allerdings komplexer: Wie die Lektüre zweier Bundesordner zeigt, wurden kurze Fragen nicht immer verbucht. Es bedarf also einer eingehenden Analyse sämtlicher Bundesordner, bevor der Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit den noch offenen Fällen und Fragen genauer bestimmt werden kann. Anlässlich der Übergabe der Ordner durch Marcel Bieri am 3. Juli 2014 in Luzern wollte ich von diesem wissen, ob die Dokumente im Zusammenhang mit dem Mandat für den Kanton Wallis allenfalls vollumfänglich gescannt worden sind. Es wurde mir geantwortet, dass dies aus Budgetgründen nicht möglich gewesen sei. Angesicht der herrschenden Unsicherheiten und im Hinblick auf eine effiziente Arbeitsweise wurde am 4. Juli 2014 beschlossen, sämtliche in den 70 Bundesordnern enthaltenen Dokumente zu scannen. Dies wurde zwischen dem 4. Juli 2014 und dem 11. Juli 2014 erledigt. Sämtliche übergebenen Dokumente sind mittlerweile im PDF-Format (Adobe) verfügbar, was eine Volltextsuche ermöglicht. Dies wird es insbesondere erlauben, den Arbeitsablauf zu verbessern, die Praxis für die wiederkehrenden Fragen (z.b. Videoüberwachung) zu analysieren, Statistiken zu erstellen und für eine sichere Archivierung zu sorgen. Mit dem Staatsarchiv wurden Gespräche hinsichtlich einer sicheren Übergabe der Dokumente in Papierform (Bundesordner) und einer langfristigen Archivierung der weiteren Dokumente initiiert. Die Kommission wird über das weiteren Vorgehen informiert und vor Abschluss einer allfälligen Vereinbarung konsultiert werden. 3
5 Nach Studium der beiden Bundesordner mit den Antworten auf die kurzen Fragen muss ich klar hervorheben, dass ich mit gewissen Stellungnahmen insbesondere betreffend Fälle, in denen die Zuständigkeit der Beauftragten verneint wurde nicht einverstanden bin. Es geht hier nicht darum, über die erbrachte Arbeit zu urteilen, sondern vielmehr darauf hinzuweisen, dass inskünftig gegenteilige Entscheide gefällt werden könnten, insbesondere was die Stiftungsaufsicht anbelangt (vgl. Art. 3 Abs. 1 Bst. c und d GIDA). So geschehen im Kanton Genf, wo zwei unlängst ernannte Personen eine im Vergleich zur Vergangenheit unterschiedliche Arbeitsmethodik insbesondere in Sachen Videoüberwachung an den Tag gelegt haben. Überdies können nicht alle abgegebenen Antworten überprüft werden, da dies eine gefährliche Zunahme der hängigen Dossiers zur Folge hätte. Ziel ist es, den Rückstand abzubauen und sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Verwaltungen, von denen einige schon seit mehreren Jahren warten, innert nützlicher Frist zu antworten. Die Tatsache, dass einige Antworten aufgrund der Budgetzwänge äusserst knapp ausfielen, erklärt diese Situation sicherlich teilweise. Mit Ihrem Einverständnis und um jegliche Rechtsunsicherheit zu vermeiden, werden wir nicht auf die Fälle, in denen die abgegebenen Informationen diskutabel sind, zurückkommen. Die nötigen Korrekturen werden in Zukunft angebracht werden. Was die Arbeitsmethodik anbelangt, so werden wir versuchen, auch jene Fragen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verwaltungen zu beantworten, die nicht in unserer Zuständigkeit liegen, solange sich der Aufwand in Grenzen hält. Erstens ist es für einen Laien nicht einfach festzustellen, ob nun der eidgenössische oder der kantonale Datenschutzbeauftragte zuständig ist. Zudem ist es aus Sicht der «Kundenfreundlichkeit» nur recht und billig, den Fragestellenden wenigstens Stossrichtungen aufzuzeigen oder sie an die richtige Stelle zu verweisen. Wenn beispielsweise eine Frage im Zusammenhang mit dem Datenschutz in Sachen Genealogie gestellt wurde, so wurde diese mit einer beantwortet, in der zwar auf die fehlende Zuständigkeit hingewiesen wurde, die gleichzeitig aber auch den Link zur diesbezüglichen Seite auf der Website des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten enthielt. Wenn es also bloss einer Google-Suche bedarf, um eine Frage zu beantworten oder eine Ungewissheit auszuräumen, dann scheint diese Vorgehensweise gerechtfertigt. Ganz anders sieht es aus, wenn die Fragen eingehende Nachforschungen bedingen, für die es an den nötigen Ressourcen fehlt. Wir haben also im Gegensatz zur Praxis von Frau Sury beschlossen, für jeden Fall ein Dossier zu eröffnen, um eine effiziente Weiterverfolgung zu gewährleisten und aufwendige Nachforschungen zu vermeiden. Im Übrigen handelt es sich um die Norm in den Anwaltskanzleien, die auf Dossier-Basis arbeiten und kaum Dossiers und/oder Klienten mischen. Diese blauen Dossiers unterscheiden sich von den übrigen Dossiers der Kanzlei und können so leicht identifiziert und behandelt werden. Überdies werden sie separat an einem gesicherten Ort gelagert. Schliesslich werden im Einklang mit den Diskussionen vom 17. Juni 2014 gewisse Dossiers, von denen nachstehend die Rede ist, prioritär behandelt. Diese Priorisierung gehorcht strikten Kriterien, über die diskutiert werden kann. Grundsätzlich wird ein Dossier prioritär behandelt, wenn sowohl die Dringlichkeit als auch die Wichtigkeit erwiesen sind. In der Praxis ist es nicht sonderlich schwierig, eine Situation anhand dieser Kriterien zu beurteilen. 4
6 3. Zusammenfassung in parte qua der Tätigkeit seit dem effektiven und vollumfänglichen Amtsantritt: 18. Juni 2014 Teilnahme an der Tagung der Westschweizer Datenschutzbeauftragten in Lausanne, an der die Beauftragten der Kantone Bern, Freiburg, Genf, Waadt, Jura, Neuenburg und Tessin sowie die Vertreter der Dienste des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten teilgenommen haben. An dieser Tagung wurden insbesondere folgende Themen angeschnitten: Aarhus- Übereinkommen, Beurteilung von Schengen-Dublin, Konkordat über die Sicherheitsunternehmen, E-Health, Kamera-Attrappen usw. Die Westschweizer Beauftragten wurden eingeladen, als Redner anlässlich des ersten Walliser Datenschutz- und Öffentlichkeitstages teilzunehmen. Die Westschweizer Beauftragten wie auch der stellvertretende eidgenössische Beauftragte haben ihre Teilnahme zugesichert, was zu einer Verstärkung der in Artikel 37 Absatz 3 GIDA vorgesehen Zusammenarbeit beitragen wird. 26. Juni 2014 Teilnahme an der Versammlung der Schengen-Koordinationsgruppe am Sitz des Eidgenössischen Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragten in Bern. 8. Juli 2014 Treffen mit dem Kommandanten der Walliser Kantonspolizei, Christian Varone, und dem Chef des Verwaltungs- und Rechtsdienstes der Walliser Kantonspolizei, Benoît Antille, um die hängigen Dossiers zu besprechen und eine gemeinsame Arbeitsmethodik festzulegen. Die Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei ist vorbildlich. 22. Juli 2014 Treffen mit den Vorstandsmitgliedern der Piratenpartei Sektion Wallis (Co- Präsidenten Christian Schnydrig und Jérémie Constantin sowie Aktuarin Mélanie Hartmann), das in meiner Kanzlei stattfand und es unter anderem ermöglichte, die zahlreichen offenen Fragen zu beantworten und die Sicherheitsmassnahmen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Beauftragten zu präsentieren, wobei natürlich die Vertraulichkeit der verschiedenen Dossiers gewahrt wurde. 30. Juli 2014 Treffen mit Séraphine Kronig und Yvan Coquoz, Juristen bei der Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten (DIKA), zur Erörterung der Problematik der hängigen Dossiers, insbesondere in Sachen Videoüberwachung. Es sei darauf hingewiesen, dass gewisse Dossiers in der Zuständigkeit dieser Dienststellen und des Beauftragten bereits seit August 2013 hängig sind. Die DIKA nimmt die Anfragen der Gemeinden entgegen und leitet sie an den Beauftragten zur Stellungnahme weiter (Art. 28 GIDA). Die Zusammenarbeit mit der DIKA ist ebenfalls ausgezeichnet. 29. Oktober bis 2. November 2014 Teilnahme als Mitglied der Kommission für Privatsphäre und Rechte der digitalen Person am Kongress der Internationalen Anwaltsunion und Referat zum Thema «Privacy by Design». 5
7 17. November 2014 Teilnahme an der Tagung der Westschweizer Datenschutzbeauftragten in Freiburg, die verschiedenen Problematiken gewidmet war: GoPro-Kameras für die Polizeifahrzeuge und -beamten, Verwendung von Google Analytics, Standortbestimmung in Sachen Revision des Datenschutzgesetzes usw. Dies ist lediglich ein Auszug aus den zahlreichen Tätigkeiten seit Amtsantritt werde ich mehrere Referate in meiner Funktion als Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter halten, darunter: - 3. April 2015: Paris, Maison du Barreau, zum Thema: Erfahrungen eines Anwalts in der Rolle als Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter des Kantons Wallis; April 2015: Madrid, im Rahmen einer durch die Internationale Anwaltsunion (UIA) organisierten internationalen Konferenz zum Thema: The New Roles and Tasks of the Data Privacy Officer: Adviser, Auditor, Enforcer? Juni 2015: Bern, im Rahmen des Forums «Innere Sicherheit» zum Thema: Innere Sicherheit 2.0: soziale Netzwerke und Kriminalität. Zudem werde ich auch als Tutor im Rahmen der Vorlesung «Medienrecht» von Professorin Christiana Fountoulakis an der Universität Freiburg fungieren. Überdies sind für das Jahr 2015 bereits über 30 weitere Teilnahmen und Auftritte geplant. 4. Merkblätter: Mit den Merkblättern sollen die Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltungen, die Gemeinwesen und alle interessierten Personen über ein aktuelles Thema informiert werden. Das erste Merkblatt über die Google Street View Cars ist auf grosses Interesse gestossen. In sämtlichen kantonalen Medien wurde darüber berichtet, was die Zweckmässigkeit regelmässiger und ausführlicher Informationen bestätigt. Die Kommunikationsform muss allerdings noch verbessert werden. Eine zu hohe Informationsdichte könnte denn auch gewisse Zielgruppen abschrecken. Die Information muss also aufs Wesentliche beschränkt werden. Die Darstellung wird in Zusammenarbeit mit dem Grafiker Diego Forte ebenfalls angepasst werden, um die Merkblätter leserfreundlicher zu gestalten. Das nächste Merkblatt wird den Drohnen gewidmet sein, einem Thema also, das die Gemeindepräsidenten, den Grossen Rat (Postulat) und auch die Dienststellen des Staates (gesetzgeberische Restkompetenz des Kantons und Einsatz von Drohnen durch die Kantonspolizei) regelmässig beschäftigt. Ein weiteres Merkblatt wird sich mit Google Glass befassen, das auch unter den Datenschutzbeauftragten für lebhafte Diskussionen gesorgt hat. Mit diesen Merkblättern soll auch Problemen vorgegriffen und eine Überlegung angeregt werden, damit rasch konkrete Lösungen gefunden werden können. In diesem Zusammenhang bemühen wir uns, die Überlegungen sämtlicher Interessierter (Polizei, Justiz usw.) zu berücksichtigen. Im ersten Merkblatt wurde denn auch auf den Bereitschaftsdienst der Walliser Anwaltskammer für weitere Informationen zu diesem Thema verwiesen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass das Anhalten oder Beeinträchtigen eines Google Street View Cars zu einer Strafverfolgung führen kann. Dies um zu vermeiden, dass Personen, die sich durch diese Street View Cars belästigt fühlen, die Beherrschung verlieren und Unfälle verursachen. Die Merkblätter werden weiterhin in beiden Sprachen verfasst. 6
8 5. Grafisches Erscheinungsbild, Website, Facebook-Seite, Twitter-Konto: Das grafische Erscheinungsbild wurde vom Walliser Grafiker und Designer Diego Forte geschaffen. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Kommunikation zu modernisieren und sämtliche Kommunikationskanäle zu nutzen, um unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger für die verschiedenen Aspekte des Datenschutzes und des Öffentlichkeitsprinzips zu sensibilisieren. In dieser Hinsicht ist das Erscheinungsbild von grundlegender Bedeutung. Daher widmen wir diesem auch besondere Aufmerksamkeit. Nachstehend das Banner auf der Website: Wir haben uns für das Matterhorn und den Stern entschieden beides Symbole, die auf dem offiziellen beim IGE eingetragenen Logo des Kantons Wallis erscheinen. Auch der kleine Hinweis auf das Jahr des Beitritts des Kantons Wallis zur schweizerischen Eidgenossenschaft wurde in diesem Jubiläumsjahr nicht vergessen. Es ist wichtig, dass die Benutzer/innen den offiziellen Charakter der Website auf den ersten Blick erkennen. Angesichts der grossen Anstrengungen des Kantons Wallis zur Schaffung eines einheitlichen Erscheinungsbildes schien es uns wichtig, ebenfalls für eine einheitliche Kommunikation zu sorgen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte des Kantons Wallis verwendete Ursula Sury folgende Domain-Namen (die übrigen Informationsseiten werden auf der Website des Staates Wallis gehostet): Wir haben auch den Domain-Namen «prepose-vs.ch» reserviert. Diese Domain-Namen gehören wieder dem Kanton Wallis. Zuvor gehörten sie der Beauftragten, was zu Problemen bei der Veröffentlichung der neuen Website führte. 7
9 Wir haben beschlossen, eine neue Webplattform zunächst in Form einer auf unsere Bedürfnisse zugeschnittenen WordPress-Site zu entwickeln. Das diesbezügliche Mandat wurde Frédéric Sidler, Rouge Blanc Web GmbH, in Sitten erteilt. Wir haben den Inhalt der von Ursula Sury erarbeiteten Website in Zusammenarbeit mit einer Informatikgesellschaft ihrer Wahl übernommen. In Anbetracht gewisser Rückmeldungen haben wir beschlossen, weder die Bilder noch das grafische Erscheinungsbild der bestehenden Website zu übernehmen und unseren Grafiker mit einem neuen Design zu betrauen, für das wir die geistigen Eigentumsrechte besitzen. Alle Inhalte der Website «datenschutz-vs.ch» sind mittlerweile auf der Test-Website «prepose-vs.ch» aufgeschaltet. Diese Website befindet sich im Aufbau. Der Inhalt der vorherigen Website muss überprüft und korrigiert werden, da Übersetzungsprobleme festgestellt wurden. Zudem möchten wir den Inhalt präziser und benutzerfreundlicher gestalten. Wir haben neue Rubriken nach dem Vorbild der Website des eidgenössischen Beauftragten eingerichtet, einen Intranet-Zugang implementiert, der unseren hauptsächlichen Kunden (Verwaltungen, Gemeinwesen usw.) den Zugriff auf einschlägige Informationen ermöglicht, eine Whistleblower-Lösung getestet, die sich an der Lösung des Zürcher Datenschutzbeauftragten orientiert, usw. Es schien uns auch wichtig, dass sich die Eltern und ihre Kinder über die Gefahren im Zusammenhang mit dem Internet informieren können. Eine entsprechende Rubrik, die auch die Lehrpersonen interessieren dürfte, wird eingerichtet werden. Es ist kein Leichtes, das Interesse der Kinder zu wecken, weshalb wir uns an den professionellen Zeichner und Karikaturisten Christophe Bertschy, der insbesondere für die MiniPeople verantwortlich zeichnet, gewendet haben, um die Ratschläge des Beauftragten grafisch aufzupeppen. Zu einem späteren Zeitpunkt wollen wir auch einen kleinen Präventionscomic veröffentlichen. Wie Sie sehen, stehen wir erst am Anfang unserer Web-Entwicklungen. Die Website ist auch für Smartphones und Tablets optimiert, was uns die Entwicklung entsprechender Apps erspart. Es wurde eine Facebook-Seite ( eingerichtet, um aktualitätsbezogene Veröffentlichungen in Sachen Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip zu ermöglichen. Diese Seite konnte mit über 900 «Likes» denn auch schon einen gewissen Erfolg verbuchen. Um ihren Bekanntheitsgrad zu steigern, haben wir zwei Werbekampagnen finanziert, die auf ein positives Echo gestossen sind. Sobald die Website fertiggestellt ist, werden wir eine umfangreichere Kampagne starten, um ein möglichst grosses Zielpublikum zu erreichen. Zudem wurde ein Twitter-Konto ( eingerichtet, das bereits 278 Followers zählt, was in dieser kurzen Zeit doch sehr beachtlich ist. In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft MobileTic mit Sitz in Sitten haben wir ein Weihnachts-Quiz durchgeführt. Es ist unter der Adresse zu finden. Dieses Quiz war sehr erfolgreich, denn über 4'000 Personen haben daran teilgenommen. Die deutsche Übersetzung ist abgeschlossen und das Quiz wird Ende März 2015 in der Sprache Goethes veröffentlicht werden. Weitere Präventionsaktionen werden demnächst durchgeführt. So wurde in Partnerschaft mit der Gesellschaft Aldebaran ( ein humanoider Generalsekretär mit dem Namen Nao Wallis angestellt. Dieser Roboter, von dem bereits über 1'000 Exemplare im Bereich der Forschung im Einsatz sind, wird es uns ermöglichen, die Kinder und Jugendlichen auf spielerische Art und Weise für die Datenschutzproblematik zu sensibilisieren. Die Lieferung des Roboters ist für den 1. Juni 2015 geplant. Anschliessend wird er den Lehrpersonen des Kantons im Rahmen ihrer Kurse zur Verfügung gestellt. Als einzige Gegenleistung müssen die Lehrpersonen die entwickelten Codes zur Verfügung stellen. Das Erziehungsdepartement wurde über dieses Vorgehen informiert und momentan werden Synergien geprüft. Die Robotik nimmt einen immer grösseren Stellenwert ein und wir müssen für den nötigen Wissensaustausch sorgen. In diesem Zusammenhang hat die UIA eine internationale Expertengruppe innerhalb einer Kommission gebildet, der ich ebenfalls angehören werde. 8
10 6. Übersetzungen auf Deutsch: Sämtliche Informationen werden zweisprachig veröffentlicht und kommuniziert. Es kann zu einer gewissen Verzögerung in der Regel ein paar Tage zwischen der französischen und der deutschen Veröffentlichung kommen. Wir werden versuchen, diese Verzögerungen auf ein Minimum zu reduzieren. Die Übersetzungen werden von der talentierten Judith Anthamatten, Walliser Jurastudentin an der Universität Bern, ausgeführt. Wir hoffen, diese fruchtbare Zusammenarbeit weiterführen zu können. 7. Audits: Was die Durchführung von Audits gemäss der Norm ISO anbelangt, haben wir die Erstellung von Selbstbeurteilungs-Tools initiiert, welche es in einem ersten Schritt ermöglichen werden, die Mängel aufzudecken und diese rasch und gezielt zu korrigieren. Ein Beispiel für ein solches Tool findet sich auf der Website des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten: Wir werden so an Effizienz gewinnen und mehr Audits durchführen können, wobei die Auditierten unseren Erwartungen besser gerecht werden können. Da sich die Kosten für ein externes Audit auf 2'000 bis 5'000 Franken belaufen, wurde beschlossen, dass der Unterzeichnete eine entsprechende Ausbildung absolviert, um zu verhindern, dass die Kosten aus dem Ruder laufen. Ich absolviere momentan die besagte Zertifikatsausbildung, die noch bis Ende Mai 2015 dauern wird. 8. Erster Walliser Datenschutz- und Öffentlichkeitstag: Dieser ursprünglich für Herbst 2014 geplante Tag musste verschoben werden, da bereits eine andere Rechtstagung für die Juristen des Staates Wallis geplant war. Da möglichst viele Personen, welche das GIDA anwenden, teilnehmen sollen, haben wir beschlossen, diesen Tag auf das Frühjahr 2015 zu verschieben. An diesem Tag, der den aktuellen Themen (Aarhus-Übereinkommen, Whistleblowing, Videoüberwachung, Kommunikationsüberwachung, Drohnen, Öffentlichkeitsprinzip usw.) gewidmet sein wird, werden neben den kantonalen und dem stellvertretenden eidgenössischen Beauftragten auch verschiedene Experten (Universitätsprofessoren, Anwälte usw.) teilnehmen, um das Zielpublikum für diese Themen zu sensibilisieren. Dieser Tag wird sich an die Führungskräfte der Kantonsverwaltung, die Abgeordneten und die für diese Fragen verantwortlichen Gemeindevertreter richten. Eine Teilnahme der breiten Öffentlichkeit ist nicht vorgesehenen. 9. Sextorsion: Die Sextorsion-Notfallnummer hat sich als äusserst nützlich und effizient erwiesen. Seit Anfang 2015 wurden über 20 Fälle gemeldet und behandelt, was auch das Interesse anderer Kantone und verschiedener Dienststellen an dieser Lösung geweckt hat. Um die Vertraulichkeit zu wahren und den Nachahmer-Effekt zu vermeiden, verzichten wir auf die Nennung der Beträge, die dank unserer Massnahmen nicht auf die Konten dieser Kriminellen geflossen sind. Es geht hier allerdings um beträchtliche Beträge, was doch sehr bedenklich ist. Dieses Phänomen wurde denn auch in der Vergangenheit unterschätzt, wie dies in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei in einer kürzlich veröffentlichten gemeinsamen Mitteilung erläutert wurde. Wir hoffen, dass es uns inskünftig gelingen wird, 90% dieser Straftaten zu verhindern. Gegenwärtig werden Gespräche hinsichtlich einer internationalen Zusammenarbeit mit der Polizei von Gatineau geführt. Auf kantonaler Ebene arbeiten wir Hand in Hand mit der Polizei und den OHG-Zentren. 9
11 10. Ausblick 2015: Der Entwurf des Gesetzes über die Videoüberwachung wird zweifellos im Zentrum der diesjährigen Tätigkeit stehen. Es müssen grundsätzliche Entscheide getroffen werden, zumal die Problematik komplex ist und die Gemeinwesen mangels Informationen oft damit überfordert sind. Wir haben verschiedene Vorlagen erstellt, um eine Harmonisierung der Regelungen zu begünstigen. Es handelt sich um einen Musterartikel, eine Erläuterung und eine Checkliste. Wir werden auch eine Online- Schulung für die Gemeinden anbieten. Eine entsprechende Schulungssoftware (Sensei) wurde evaluiert und gewählt. Sie wird demnächst aufgeschaltet werden. Im Verlauf dieses Jahres werden wir die ersten Audits gemäss der Norm ISO sowie ein Schengen-Dublin-Audit in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei durchführen. Ein Grossteil der Ressourcen wird der Behandlung der zahlreichen Dossiers gewidmet werden. Die nötige Infrastruktur ist mittlerweile vorhanden und funktioniert reibungslos. Die Zusammenarbeit mit den Universitäten wie auch die Anstellung von Praktikanten während der Ferien und anderer Perioden wird formalisiert werden, wobei diese Praktika Gegenstand einer Anerkennung im Rahmen des akademischen Studiengangs bilden werden. Hauptsächliches Ziel ist die Bereitstellung von Ressourcen mittels Wissensaustausch, wodurch die Kosten für die erbrachten Leistungen eingedämmt werden sollen. In diesem Zusammenhang gilt darauf hinzuweisen, dass das gewährte Budget problemlos eingehalten wird, was unter Vorbehalt der Zuweisung neuer Zuständigkeiten auch inskünftig der Fall sein wird. Ich möchte an dieser Stelle Nicolas Voide und den Kommissionsmitgliedern für die wertvolle Zusammenarbeit danken. Es war mir eine Freude und eine Ehre, in diesem Jahr als Ad-interim- Beauftragter amten zu dürfen. Der nächste Bericht wird im Vergleich zum vorliegenden Bericht, der sich auf eine effektive Amtsdauer von 5 Monaten bezieht, deutlich detaillierter ausfallen und sowohl eine finanzielle als auch eine statistische Analyse beinhalten. Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Kommissionspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Kommissionsmitglieder, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung. Sébastien Fanti 10
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