Ambulante PalliativVersorgung aus Sicht eines Ambulanten Hospiz und Palliativberatungsdienstes
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- Theresa Meyer
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1 Ambulante PalliativVersorgung aus Sicht eines Ambulanten Hospiz und Palliativberatungsdienstes Katja Goudinoudis Zentrum für Ambulante Hospiz- und PalliativVersorgung München Land und Stadtrand
2 Definition(en) Stufe 4: Ambulanter Hospiz- u. Palliativ-Pflegedienst Palliativ-pflegerische Versorgung in Abstimmung mit behandelten Ärzten/ Grundpflege bei Bedarf Anleitung von Angehörigen bei palliativ-pflegerischen Maßnahmen Plus Stufe 1, 2 und 3 Stufe 3: Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst Beratung bezüglich palliativ-pflegerischer Maßnahmen in Abstimmung mit behandelnden Ärzten/innen und beteiligten Pflegediensten durch Fachkräfte Vermittlung weitergehender Hilfen Plus Stufe 1 und 2 Stufe 2: Ambulanter Hospizdienst Psychosoziale Beratung Sterbebegleitung, Trauerbegleitung, Angehörigenbegleitung Durchführung bzw. Vermittlung von Hospizhelferinnenschulungen Öffentlichkeitsarbeit Plus Stufe 1 mit hauptamtliche r Koordination Stufe 1: Ambulante Hospizinitiative und Hospizgruppe Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit Und/oder psycho-soziale Begleitung durch geschulte ehrenamtliche Hospizhelferinnen Und/oder Trauerbegleitung (Roß & Müller 2005)
3 Anzahl Ambulante Hospizdienste Ambulante Hospiz- und Palliativberatungsdienste Entwicklung Ambulanter Hospiz- und Palliativdienste (Schindler 2008)
4 39 a SGB V Die Krankenkasse hat ambulante Hospizdienste zu fördern, die für Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung und keiner stationären oder teil-stationären Versorgung in einem Hospiz bedürfen, qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung in deren Haushalt, in der Familie, in stationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder der Kinderund Jugendhilfe erbringen. Förderfähigkeit für die ambulanten Dienste besteht, wenn diese mit palliativ-medizinisch erfahrenen Pflegediensten und Ärzten zusammenarbeiten und unter der fachlichen Verantwortung einer Pflegefachkraft oder einer anderen fachlich qualifizierten stehen Person mit Zusatzausbildungen in Palliative Care ( 160h/120h), Koordinationskompetenz (40h) und Leitungsqualifikation (80h) (vgl. Fünftes Sozialgesetzbuch).
5 39 a SGB V Zur Erfüllung dieser Aufgaben erhält der förderfähige Hospizdienst [ ] einen angemessenen Zuschuss zu den notwendigen Personalkosten. Der Zuschuss bezieht sich auf Leistungseinheiten, die sich aus dem Verhältnis der Zahl der qualifizierten Ehrenamtlichen zu der Zahl der Sterbebegleitungen bestimmen. Die Ausgaben der Krankenkassen [ ] dürfen die zuschussfähigen Personalkosten des Hospizdienstes nicht überschreiten.
6 Zuschussformel nach 39 a SGB V Anzahl der einsatzbereiten ehrenamtlichen Hospizbegleiter x 2 Anzahl der im Antragsjahr abgeschlossenen Sterbebegleitungen durch qualifizierte ehrenamtliche Hospizbegleiter x 4 + Summer der Leistungseinheiten = x 11 v.h. der monatlichen Bezugsgröße nach 18 Abs. 1 SGB IV (z.b. 288,75 für 2011) Monatliche Bezugsgröße: 18 SGB IV Bezugsgröße (1) Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften für die Sozialversicherung ist (, soweit in den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes bestimmt ist,) das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.
7 Versorgungsgeschehen im AHPB Therapeuten Palliativfachkraft Soziale Arbeit Seelsorge Anfrage Hospizhelfer/innen Hausarzt/ BA medizinisch pflegerische Palliativfachkraft Rechtliche Beratung Brigitte Hirsch, CHV, 2009
8 Versorgungsgeschehen in der SAPV nach den Qualitätskriterien der ARGE SAPV in Bayern, Raischl et al 2008 Je nach Bedarf und Wunsch des Patienten/ Familie Hospizbegleitung Multi-professioneller, wöchentlich Teamaustausch Verordnung (VO) bzw. Anfrage PCT Eingangs- Assessment und Klärung VO Individueller Hilfe und Koordinierrunges- Plan Je nach VO: Beratung, Koordination, Teilweise Behandlung, Vollständige Versorgung Abschluss und Evaluation in jedem Fall, außer ganz akuten Notsituationen allgemeine Grundversorgung (Haus- und Fachärzte, Pflegedienste)
9 Leistungszahlen AHPB Finanzierung? Begleitungen mit Begleitungen ohne Beratungen Beratungen zur Patientenverfügung Round Table zu eth. Entscheidungen
10 Zahlen aus dem AHPB Taufkirchen Sterbeorte 55% 49% 44% 39% 32% 21% 22% 23% 25% 9% 11% 7% 5% 12% 13% 15% 6% 7% 3% 2% zu Hause Krankenhaus Palliativstation Pflegeheim Hospiz Durchschnittlich 70% verstarben da, wo sie gelebt haben
11 Haupt-Einweisungsgründe: AHPB Belastbarkeit der Angehörigen Wunsch des Patienten Kooperationsbereitschaft der Hausärzte Unkontrollierbares Symptomgeschehen
12 Leistungszahlen AHPB mit 2011 Finanzierung? Begleitungen mit Begleitungen ohne Beratungen Beratungen zur Patientenverfügung Round Table zu eth. Entscheidungen
13 Sterbeorte % 65% 60% 50% 40% 43% 46% 30% 20% 14% 20% 10% 0% 7% 1% zu Hause Krankenhaus Pflegeheim Hospiz SAPV AHPB 4%
14 Haupt-Einweisungsgründe: AHPB Belastbarkeit der Angehörigen Wunsch des Patienten SAPV Belastbarkeit der Angehörigen Wunsch des Patienten Kooperationsbereitschaft der Hausärzte Unkontrollierbares Symptomgeschehen Unkontrollierbares Symptomgeschehen Raischl et al, 2008
15 Auswirkungen der SAPV auf den AHPB Einsätze für die Ehrenamtlichen bei SAPV-Patienten: kurzfristiger, kurzlebiger, belastender Deutlich reduzierte Belastung für die Hauptamtlichen im AHPB, da komplexe und aufwendige Patienten in die SAPV übergeleitet werden können und die Verantwortung sich auf mehrere und multiprofessionelle Schultern verteilt Rückgang der Spendenbereitschaft, da SAPV über die Kassen finanziert ist, trennende Darstellung sehr schwieirg Anfragen aus den Kliniken/von Hausärzten richten sich an die SAPV, der AHPB ist weitgehend vergessen, somit ein Einstieg meist sehr spät - wo bleiben die anderen Patienten? Reine Beratungsleistungen meist über den AHPB Fließender Übergang, meist von den Patienten unbemerkt: AHPB SAPV Was machen AHPB ohne (eigene) SAPV?
16 Vision: Integrierte Versorgung nach 140 SGB V als Ausgangspunkt für eine tragfähige AAPV (Goudinoudis, 2011) ist ein Ansatz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen, mit dem Hauptaugenmerk auf eine Erhöhung von Rationalität, Qualität und Effizienz (Mühlbacher u.a. 2006:10) Hier werden: [ ] institutions- und sektorenübergreifend organisierte Abläufe und Strukturen der Gesundheitsversorgung angestrebt, die sich am Patienten und nicht an den Interessen einzelner Einrichtungen orientiert (Mühlbacher u.a. 2006:10) Ist mit der Integration verschiedener Leistungen eine interdisziplinäre und sektorenübergreifende Versorgung, die neben den Sektorengrenzen auch die sektorale Budgetierung aufhebt (vgl. Mühlbacher u.a. 2006:10) Dabei bleibt jedoch die Schnittstelleproblematik oft ungelöst (Deutscher Bundestag Wahlperiode 2009)
17 IV in der AAPV wie? Basiskurs Palliativme dizin 40h 1-2 PC FK (160h) 30% der MA 40h Basisschulung PC Nach 39a geförderter AHPB Koordination ps-beratung Bereitstellung vereinbarter (Notfall) Medikamente
18 IV in der AAPV wie? Prozessqualität: Ein Patient, der vom Hausarzt und Pflegeteam als AAPV-Patient identifiziert worden ist, wird in die IV-AAPV eingeschrieben*. Die Vertragspartner, insbesondere die Hausärzte und die Pflegeteams verpflichten sich zu gemeinsamen patientenbezogenen Absprachen zum Behandlungsablauf zur gemeinsamen Dokumentation bei unbefriedigender Symptomlinderung Zuzug des örtlichen SAPV-Team, wenn vorhanden die Medikamente von der Bezugsapotheke zu beziehen, auch um mögliche Wechselwirkungen erkennen zu können zu regelmäßigen multiprofessionellen Fallbesprechungen, mind. 1 x im Quartal * Rahmenkonzept Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern S. 36: Die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung kümmert sich um Patienten und ihr soziales Umfeld, bei denen sich das Lebensende abzeichnet und deren ausgeprägtes Leiden einen regelmäßigen und hohen Zeitaufwand in der pflegerischen, ärztlichen, psychosozialen und spirituellen Betreuung sowie in der Kommunikation mit ihnen und ihren Angehörigen erfordert.
19 IV in der AAPV wie? Finanzierung: Gesamtpauschale/AAPV-Patient: zusätzliche außerbudgetäre Hausbesuche durch Hausarzt: 5x50 = Stunden für entschleunigte Pflege (ca. 15 x 30 = 450 ) Kosten für Koordination der Versorgung: 300,- durch AHPB Pflegeeinrichtung oder Hausarzt
20 AUS DER HUNDSMISERABLEN SITUATION EINE MISERABLE MACHEN (ERICH H. LOEWY)
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