1. Stellensuche und Vertragsabschluss...15

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1. Stellensuche und Vertragsabschluss...15"

Transkript

1

2 Inhalt Vorwort Stellensuche und Vertragsabschluss...15 Auftakt: rund um den Arbeitsvertrag...16 Angestellt oder selbständig?...16 Gesetzliche Grundlagen des Arbeitsverhältnisses...21 Der Weg zum Job: Rechtsfragen der Bewerbung...22 Das Vorstellungsgespräch: Fragen über Fragen...22 Wenn die Bewerbung scheitert...26 Vertragsabschluss und Probezeit...28 Ab wann ist der Vertrag perfekt? Der schriftliche Arbeitsvertrag Gesamt- und Normalarbeitsverträge Probezeit: Drum prüfe, wer sich lange bindet Gegenseitiges Vertrauen gegenseitige Pflichten...39 Arbeitnehmer: Sorgfalt, Loyalität, Redlichkeit Die persönliche Arbeitspflicht Die Sorgfalts- und Treuepflicht Die Pflicht, Anordnungen zu befolgen...43 DieHaftpflichtundihreGrenzen...45 Arbeitgeber: Schutz der Integrität der Angestellten Schutz vor Willkür und Diskriminierung Schutz von Leben und Gesundheit...51 DatenschutzamArbeitsplatz...54

3 3. Rund um den Lohn...59 Wie viel Lohn steht mir zu?...60 AHV und andere Lohnabzüge...61 Stunden- oder Monatslohn?...64 Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?...65 Aufbesserungen und Kürzungen Zahlungsfristen und -termine...70 Lohnrückbehalt und Kaution...71 Lohnzession und Lohnpfändung Erfolgsabhängige Entlöhnung...73 Provision: Belohnung für den Tüchtigen...73 Nicht nur für Manager: Anteil am Geschäftsergebnis Gratifikation, 13. Monatslohn, Bonus Freiwillige Leistung oder Lohnbestandteil?...77 Was gilt bei Austritt während des Jahres? Spesen: Was der Betrieb bezahlen muss...81 Unterwegs mit dem Geschäftswagen Wer bezahlt den Weiterbildungskurs? UnechteSpesen:aufgepasst! Die Arbeitszeit...87 Wie viele Stunden muss ich arbeiten?...88 Der Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes Was alles Teil der Arbeitszeit ist Die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten Wohlverdient: Ruhezeiten und Pausen...91 Nacht- und Sonntagsarbeit Arbeiten,wennandereschlafen...92 KeineRuheamSonntag...93 Überstunden und Überzeit...94 Wie wird Mehrarbeit entschädigt? Kaderleute und Überstunden...98

4 5. Ferien, Feiertage und Kurzabsenzen Ferienanspruch: Wer darf wie lange? Zeitpunkt:WerdarfwanndieKofferpacken? Ferienlohn: Wer bekommt wie viel? Lange Arbeitsunfähigkeit, weniger Ferien? Vulkanausbruch was kann ich dafür? Ferienbezug während der Kündigungsfrist Der unbezahlte Urlaub Feiertage: Weihnachten, Ostern & Co Wie viele Feiertage gibt es? Sind die Feiertage bezahlt? Wenn Weihnachten in die Ferien fällt Kurzabsenzen: die geltende Praxis Arztbesuche und andere dringende Termine Krankheit und Unfall Anspruch auf Lohnfortzahlung: die Grundsätze Absenzgründe: folgenreiche Unterschiede DerärztlicheSegen Die Lohnfortzahlung bei Krankheit Wenn der Arbeitgeber bezahlt WenndieTaggeldversicherungbezahlt Die Lohnfortzahlung bei Unfall Unfalltaggelder und Unfallrenten Unfallversicherung und Berufskrankheiten Militärdienst, Mutterschaft, Familienpflichten Lohnfortzahlung bei obligatorischem Militärdienst Die Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) Was der Arbeitgeber Ihnen zahlen muss...134

5 Kündigungsschutz für Armeeangehörige Wenn Arbeitnehmerinnen schwanger werden Sonderschutz für werdende Mütter Umfassender Kündigungsschutz Mutterschaftsurlaub und Lohnfortzahlung Die Rechte stillender Mütter Angestellte mit Familienpflichten Besondere Arbeitsverhältnisse Teilzeit: Keine Angestellten zweiter Klasse! Jobsharing: ein Fall für zwei Echte und unechte Aushilfen Allzeitbereit:ArbeitaufAbruf Temporärarbeit: das Dreiecksverhältnis Heimarbeit: Jobben am Küchentisch RechteundPflichten Das Heimarbeitsgesetz gilt nicht für alle Handelsreisende: mobile Aussenposten Arbeitsverhältnis schriftlich regeln! Von Provisionen abhängig Das Reisegebiet Bett und Büro teilen: Mitarbeit im Betrieb des Partners Die angemessene Entschädigung Arbeitsvertrag abschliessen? Konkubinat: klare Regeln nötig Hausangestellte: Keine Schwarzarbeit! Korrekte Arbeitsbedingungen auch im Haushalt Kaderverträge: Sonderregeln für die Teppichetage Vor dem OR sind alle gleich...162

6 Einschränkungen beim Arbeitsgesetz NichtjederChefkannstempeln Nebenerwerb: Zustupf nach Feierabend Die goldenen Regeln Häufige Problemsituationen Mobbing: systematische Schikane Wiekannichmichwehren? Sexuelle Belästigung: von Anmache bis Nötigung Übergriff wastun? Konkurrenzverbot: An die Firma gefesselt? Nicht jedes Konkurrenzverbot ist gültig Vertrag verletzt: der Schadenersatz WannentfälltdasVerbot? Annahmeverzug: Wenn der Chef mich nicht arbeiten lässt Unfreiwillige Minusstunden: Protestieren! Schlechtere Arbeitsbedingungen: die Änderungskündigung Verträge sind einzuhalten Unsere Firma wird verkauft! DerVertragläuftweiter Die rechtzeitige Information der Angestellten Was gilt bei Fusionen? Notlösung in Krisenzeiten: Kurzarbeit Was leistet die Arbeitslosenkasse? Wenn der Pleitegeier über der Firma kreist Zögern fehl am Platz: Mahnen und betreiben!

7 Weiterarbeiten oder kündigen? DerKonkursdesArbeitgebers Helferin in der Not: die Arbeitslosenkasse Das letzte Mittel: Streik! Rechtmässig oder nicht? Wenns gütlich nicht geht: der Rechtsweg Voraussetzung für den Erfolg: Beweise Wie lange kann ich klagen? Das Einreichen der Klage Obligatorischer Schlichtungsversuch WelchesGerichtistzuständig? Vereinfachtes Verfahren was heisst das? WenndasUrteilgefälltist Kündigung, Schlussabrechnung, Arbeitszeugnis Die ordentliche Kündigung FristenundTermine Müssen Kündigungen begründet werden? Per sofort freigestellt! Die Massenentlassung DieKonsultationderAngestellten Kündigungsschutz: gesetzliche Sperrfristen Militär,Krankheit,Mutterschaft Zur Unzeit gekündigt umgehend aktiv werden! Die missbräuchliche Kündigung Die verbotenen Motive DieKruxmitderBeweislast Der Anspruch auf finanzielle Entschädigung Die diskriminierende Kündigung Schutz vor Rachekündigungen

8 Die fristlose Kündigung Voraussetzung: wichtige Gründe Die fristlose Entlassung durch den Arbeitgeber Wenn der Arbeitnehmer per sofort kündigt Tod des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers Letzter Akt: die Schlussabrechnung Sonderfall: die Provision Per Saldo aller Ansprüche? Wichtig: die unverzichtbaren Ansprüche Retentionsrecht: Was darf ich zurückbehalten? Seltene Freude: die Abgangsentschädigung DieVerrechnungmitderAltersvorsorge Leistungsausweis: das Arbeitszeugnis Dichtung und Wahrheit: die kritische Überprüfung Wiekannichmichwehren? Referenzen: Türöffner oder Stolperstein DerDatenschutz So wahre ich meine Rechte Achtung Versicherungsschutz! Anhang Schlichtungsstellen und erstinstanzliche Gerichte für arbeitsrechtliche Streitigkeiten Anlaufstellen Musterarbeitsvertrag Musterbriefe Literatur Stichwortverzeichnis

9 16 Stellensuche und Vertragsabschluss Auftakt: rund um den Arbeitsvertrag Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet tangiert das Arbeitsrecht unser tägliches Leben. Viele Leute verbringen mehr Zeit am Arbeitsplatz als im Kreise der Familie. Der Beruf ist nicht nur Existenzgrundlage, sondern prägt auch unsere Identität, unser Selbstwertgefühl, unsere Lebensqualität. Es ist daher wichtig, dass Arbeitnehmende über ihre Rechte und Pflichten Bescheid wissen, vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wenn die Arbeitsplätze knapp sind und das Klima in Werkhallen und Büroetagen frostiger wird. Für Laien ist es allerdings nicht immer einfach, sich über diese Rechte und Pflichten zu informieren. Das Arbeitsrecht mit all seinen Verästelungen ist kompliziert. Was Sache ist, muss man sich häufig aus verschiedenen Gesetzen zusammensuchen; mitunter gelten sogar je nach Arbeitsort und Branche unterschiedliche Bestimmungen. Und zu der Vielfalt von Vorschriften gibt es eine umfangreiche, meist kantonale Gerichtspraxis, die Laien nur schwer zugänglich ist. Unter diesen Umständen ist ein klarer, aussagekräftiger schriftlicher Arbeitsvertrag von grosser Bedeutung. Wann immer Sie Probleme mit Ihrem Arbeitgeber haben oder sich über Ihre Rechte informieren möchten, ist der Arbeitsvertrag, zusammen mit einem allfälligen Betriebsreglement, die erste Informationsquelle. Worauf Sie beim Vertragsabschluss zu achten haben, erfahren Sie in diesem Kapitel. Hinweis Thema dieses Buches sind privatrechtliche Arbeitsverhältnisse in Industrie, Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben. Beamte und andere Staatsangestellte unterstehen speziellen Vorschriften, sofern sie nicht was auch vorkommt ausdrücklich privatrechtlich angestellt wurden. Allerdings kann auch für Staatsangestellte das privatrechtliche Arbeitsvertragsrecht sinngemäss anwendbar sein, wenn die öffentlichrechtlichen Anstellungsbedingungen Lücken aufweisen. Angestellt oder selbständig? Nicht jeder, der eine Arbeitsleistung gegen Bezahlung verrichtet, ist Arbeitnehmer. Manchmal ist es nicht einfach, den Arbeitsvertrag von

10 Stellensuche und Vertragsabschluss 17 anderen verwandten Vertragsformen zu unterscheiden. Drei Beispiele: Verena P. engagiert einen Rechtsanwalt, der sie während ihrer Scheidung vertreten soll. Marco M. beauftragt einen Schreiner, in seinem Wohnzimmer ein Bücherregal nach Mass zu zimmern. Und Eva K. beschäftigt eine Putzfrau, die jeden Freitag während vier Stunden die Räume ihres Einfamilienhauses gemäss ihren Weisungen auf Hochglanz poliert. In allen drei Fällen wird Arbeit gegen Bezahlung geleistet. Nur in einem Fall kommt jedoch ein Arbeitsvertrag zustande: Arbeitnehmerin ist lediglich die Putzfrau. Im Falle des Rechtsanwalts liegt kein Arbeitsvertrag vor, sondern ein Auftragsverhältnis, und der Schreiner erbringt seine Leistung im Rahmen eines Werkvertrags. Merkmale eines Arbeitsvertrages «Durch den Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Leistung von Arbeit im Dienst des Arbeitgebers und dieser zur Entrichtung eines Lohnes» (Art. 319 OR). So steht es im Gesetz. Doch was heisst dies in der Praxis? Wieso ist die Putzfrau Arbeitnehmerin, nicht aber der Schreiner mit seinem Bücherregal? Wesentlich für den Arbeitsvertrag sind folgende Kriterien: Arbeitnehmende stellen dem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft auf Zeit zur Verfügung. Sie schulden ihm eine Arbeitsleistung während einer bestimmten Dauer, nicht aber einen konkreten Arbeitserfolg. Dies im Gegensatz zum Werkvertrag, bei dem ein zuvor klar definiertes Arbeitsergebnis im Vordergrund steht, zum Beispiel das Bücherregal fürs Wohnzimmer. Arbeitnehmende fügen sich in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers ein, müssen Weisungen von Vorgesetzten befolgen und sich kontrollieren lassen. Dieses Unterordnungs- und Abhängigkeitsverhältnis existiert nicht (oder viel weniger) beim Beauftragten (Rechtsanwalt, Arzt mit eigener Praxis, Treuhänder), der seine Arbeitsleistung nach eigenem Gutdünken, in freier Zeiteinteilung erledigt. Angestellte tragen kein Unternehmerrisiko und müssen keine Investitionen tätigen, um arbeiten zu können. Sie haben ihrem Arbeitgeber gegenüber jedoch eine Treuepflicht, dürfen ihn nicht konkurrenzieren und sind verpflichtet, seine berechtigten Interessen zu wahren. Im Gegenzug profitieren sie von zahlreichen Schutzbestimmungen und Sozialleistungen. Beobachter-Buchverlag Arbeitsrecht. Vom Vertrag bis zur Kündigung

11 18 Stellensuche und Vertragsabschluss Arbeitnehmende haben Anspruch auf angemessenen Lohn für ihre Arbeitsleistung. Kein Arbeitsvertrag liegt also vor bei unentgeltlichen Handreichungen unter Bekannten oder bei ehrenamtlicher Tätigkeit in einem Verein. In der Praxis: zahlreiche Grenzfälle Die genannten Kriterien sind nicht immer eindeutig; es existieren zahlreiche Grenzfälle. So gibt es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ganz oder teilweise zu Hause arbeiten. Dank moderner Arbeitszeitmodelle können viele Angestellte ihre Arbeitszeit relativ frei einteilen, und fachlich hoch qualifiziertes Personal muss sich bei der täglichen Arbeit kaum dreinreden lassen. In der Praxis stellt sich daher immer wieder die Frage, ob jemand unselbständig, also als Arbeitnehmer, oder selbständig, beispielsweise im Rahmen eines Auftragsverhältnisses tätig ist. Während es ohne Weiteres einleuchtet, dass der Arzt, der in seiner eigenen Praxis Hustensaft und Schmerzmittel verschreibt, nicht als Angestellter seiner Patientin zu betrachten ist, ist dies beim externen Buchhalter oder der freien Journalistin, die immer wieder für die gleiche Zeitung schreibt, schon weniger eindeutig. Beispiel Laura P. fand nach längerem Suchen eine Stelle als freie Mitarbeiterin in einer Werbeagentur. Mündlich musste sie sich verpflichten, nach einem festen Wochenplan in der Agentur zu arbeiten. Für den geleisteten Einsatz stellte sie jeweils Rechnung. AHV und Unfallversicherung seien ihre Sache, erklärte der Chef. Die 50-Jährige erklärte sich einverstanden, da sie auf die Stelle angewiesen war. Als ihr dann aber ein Jahr später von heute auf morgen gekündigt wurde, wandte sie sich ans Arbeitsgericht. Dieses kam zum Schluss, das Vertragsverhältnis weise alle Merkmale eines Arbeitsvertrages auf (Unterordnung und Arbeit in den Räumen der Firma) und verknurrte die Agentur zu happigen Nachzahlungen: für Kündigungsfrist, Ferien und Sozialversicherungen, insgesamt über Franken. Arbeitnehmer kosten viel Geld: Neben dem Lohn fallen Sozialleistungen- und Versicherungsprämien an. Für Arbeitgeber ist es daher finanziell attraktiv, anstelle von Angestellten sogenannte freie Mitarbeiter

12 Stellensuche und Vertragsabschluss 19 oder Freelancer zu beschäftigen, die ihre AHV-Beiträge und Ferien selbst finanzieren sollen. Wie das Beispiel von Laura P. zeigt, ist das allerdings nicht immer korrekt. Ob jemand angestellt oder selbständig erwerbend ist, kann nicht frei gewählt werden. Massgebend ist auch nicht, wie die Parteien den Vertrag bezeichnen. Entscheidend sind einzig und allein die wirtschaftlichen Gegebenheiten und die tatsächliche Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses. Im Zweifelsfall muss unter Berücksichtigung aller Umstände notfalls gerichtlich entschieden werden, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt oder nicht. Siehe Kriterienkatalog auf Seite 20. Urteile Ein Mann und seine Mutter hatten einem benachbarten Landwirt während fünf Jahren regelmässig ausgeholfen, wobei der Nachbar seinen Helfern genaue Anweisungen gab. Das Bundesgericht qualifizierte die Beziehung als Arbeitsvertrag, da die Leistung innerhalb der Arbeitsorganisation und unter Kontrolle des Landwirts erbracht worden war. Unerheblich war dabei, ob die Parteien auch an einen Arbeitsvertrag gedacht hatten. (BGE 4C.346/1999, vom ) Die Sport-Instruktorin und Aufseherin eines Kinderhortes in einem Fitness-Center wurde aus folgenden Gründen als Arbeitnehmerin qualifiziert: Sie war rund drei Jahre für den Arbeitgeber tätig, arbeitete nach einem klar festgelegten Stundenplan, durchschnittlich dreissig Stunden pro Monat. Sie war ausschliesslich in den Räumen des Arbeitgebers tätig, benutzte dessen Geräte und genoss keine für einen Auftrag typische Gestaltungsfreiheit in der Ausführung ihrer Tätigkeit. (Kantonsgericht Basel-Landschaft, vom ) Ein Mann zeichnete von 1981 bis 2004 Ortspläne für eine Firma. Die Arbeiten führte er in seiner Wohnung aus und stellte dafür Rechnungen. Ein schriftlicher Vertrag existierte nicht. Ab April 2003 nahm die zugewiesene Arbeit immer mehr ab, schliesslich wurden gar keine Aufträge mehr erteilt. Laut Bundesgericht handelte es sich hier nicht um ein Arbeitsverhältnis. Es habe weder eine hierarchische Unterstellung gegeben noch sei der Mann organisatorisch in den Betrieb eingegliedert gewesen. Auch eine grosse wirtschaftliche Abhängigkeit des Mannes wurde nicht bejaht, er hätte jederzeit anderweitig Geld verdienen können und habe dies zeitweise auch getan. (BGE 4A_553/2008, vom ) Beobachter-Buchverlag Arbeitsrecht. Vom Vertrag bis zur Kündigung

13 20 Stellensuche und Vertragsabschluss Arbeitsvertrag ja oder nein? Diese Kriterien deuten auf einen Arbeitsvertrag hin: Sie handeln im Namen und auf Rechnung eines Arbeitgebers. Sie arbeiten in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers und erhalten sämtliches Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt. Falls Sie in eigenen Räumen arbeiten, haben Sie keine namhaften Investitionen auf eigene Kosten tätigen müssen, um arbeiten zu können. Sie haben ein vom Arbeitgeber definiertes Pflichtenheft und müssen die Weisungen von Vorgesetzten befolgen. Sie arbeiten regelmässig über längere Zeit für den gleichen Arbeitgeber und müssen bestimmte Arbeitszeiten einhalten. Sie haben nur einen oder wenige Auftraggeber und sind von ihm oder ihnen wirtschaftlich abhängig. Sie werden nach Massgabe der von Ihnen geleisteten Arbeitszeit entlöhnt und nicht aufgrund des Arbeitsergebnisses. Sie erhalten eine Entschädigung für Ihre berufsbedingten Auslagen. Die AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge werden für Sie vom Arbeitgeber abgerechnet. Sie haben keine eigenen Angestellten, die Sie bezahlen müssen. Sie haften nicht gegenüber Dritten für die Einhaltung von Terminen oder das Gelingen Ihrer Arbeit. Diese Kriterien deuten auf eine selbständige Tätigkeit hin: Sie arbeiten in Ihren eigenen Räumlichkeiten, mit eigenen Geräten, nach Ihrem eigenen Ermessen. Sie können Ihre Arbeitszeit frei einteilen und müssen keine Weisungen befolgen. Sie haben die Möglichkeit, gleichzeitig für mehrere Auftraggeber in eigenem Namen tätig zu sein. Ihre Auftraggeber haben keine Ihnen übergeordnete Funktion, sondern sind Gleichgestellte. Die Zusammenarbeit kann jederzeit widerrufen werden. Sie haben massgebende Investitionen getätigt, um arbeiten zu können. Sie werden aufgrund Ihres Arbeitserfolges entschädigt und nicht aufgrund der aufgewendeten Zeit. Sie rechnen Ihre AHV-Beiträge selbst ab. Sie tragen Ihre Geschäftskosten selbst. Sie haben eigene Angestellte. Sie haften gegenüber Dritten für die korrekte Erledigung Ihrer Arbeit.

14 266 Anhang Stichwortverzeichnis A Abgangsentschädigung Abrufsarbeit, Arbeit auf Abruf AHV...61,166,203 Änderungskündigung , 78, 182 Annahmeverzug Ansprüche, unverzichtbare Ende Verzichtsverbot Anwaltsvermittlung Arbeitnehmervertreter Arbeits(un-)fähigkeit...107,118,124 Arbeitsbestätigung Arbeitsgericht....27,196,256 Arbeitsgesetz...21,89,137,163 Arbeitsinspektorate Arbeitslosenversicherung...61 Einstelltage Insolvenzentschädigung Kurzarbeitsentschädigung Taggeld, Kürzung Regionales Arbeitsvermittlungszentrum Arbeitspflicht des Arbeitnehmers Arbeitsunfall...52 Arbeitsvermittlungsgesetz...22,201 Arbeitsvertrag , 20, 28, 31 Beendigung individuelle Regelungen Nichtantritt Stelle...29 Rücktritt Arbeitgeber...30 Rücktritt Arbeitnehmer...29 Schriftlichkeit...28,31,144,154 Zustandekommen zwingende Bestimmungen...31,241 Arbeitsweg....81,129 Arbeitszeit...87 Höchstarbeitszeiten...90 Kader...98 Pausen...91 Ruhezeit...91 Teilzeitbeschäftigte Überstunden, Überzeit...94,144 Arbeitszeugnis Arbeitsbestätigung Rechtsweg Arztzeugnis Auftragsverhältnis...17 Aushilfen B Basler Skala BefristetesArbeitsverhältnis BernerSkala Berufskrankheiten Berufsunfall BeteiligungenamGeschäftserfolg...73 Gewinnbeteiligung...76 Prämie...76 Provision Umsatzbeteiligung...76 Betriebsordnung...44 Betriebsübertragungen Bewerbung...22 Bewerbungsunterlagen Vorstellungsgespräch...22 Bonus C Chiffre-Inserate D Datenschutz....22,54,251 Diskriminierende Kündigung Beweislasterleichterung Rachekündigung, Schutz Rechtsweg Wiedereinstellung Diskriminierungsverbot...50,171,227 Dreizehnter Monatslohn...77 E Ehegatten, Mitarbeit im Betrieb des Partners Entschädigung Arbeitsvertrag s, private...56

15 Anhang 267 Ende Arbeitsverhältnis Abgangsentschädigung Ansprüche, unverzichtbare, zwingende. 241 Arbeitszeugnis Provision Referenzen Retentionsrecht Saldoerklärung....32,240 Schlussabrechnung Versicherungsschutz Erfolgsabhängige Entlöhnung Erwerbsersatzordnung (EO) Existenzminimum F Familienpflichten Feiertage Teilzeitbeschäftigte Vorholtage Ferien Ferienguthaben Ferienkürzung Ferienlohn Krankheit Kündigungsfrist Teilzeitbeschäftigte ,144 Verjährung verspäteterückkehr Zeitpunkt Freistellung, sofortige, während Kündigungsfrist Ferienguthaben Konkurrenzverbot Lohn Überstundenguthaben Fristlose Entlassung durch Arbeitgeber Pflicht zur Stellensuche Protest Rechtsweg...231,233 Versicherungsschutz wichtige Gründe Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer ,237 Schadenersatzforderung Arbeitgeber wichtige Gründe Fürsorgepflicht des Arbeitgebers...49,168 Fusionen...184,186 Fusionsgesetz G Gerichtsstand Gesamtarbeitsvertrag (GAV)...33 Solidaritätsbeiträge...34 Geschäftswagen...83 Gesetzliche Grundlagen Arbeitsverhältnis Gewerkschaften...34,195,224 Gleichbehandlungsgrundsatz Gleichstellungsgesetz...21,27,50,65, 171, 227 Kündigungsschutz...66,173,227 Schlichtungsstellen...27,66,172 Gratifikation...77 H HaftpflichtdesArbeitgebers...52,185 Haftpflicht des Arbeitnehmers Handelsreisende Arbeitsvertrag BeendigungArbeitsverhältnis Provision Reisegebiet Hausangestellte Arbeitsbewilligung Berufsunfallversicherung ErsatzkasseUVG Lohnabzüge Normalarbeitsvertrag Heimarbeit Kleininserate Heimarbeitsgesetz...21,152 Herausgabepflicht des Arbeitnehmers...41 I, J Insolvenzentschädigung Invalidenrente Jobsharing K Kader Arbeitslosenversicherung, Leistungen Arbeitszeit...98 Definition Gehaltsanteile, variable Treuepflicht, erhöhte Kaution...71 Beobachter-Buchverlag Arbeitsrecht. Vom Vertrag bis zur Kündigung

16 268 Anhang Kinderzulagen Konkubinat, Mitarbeit im Betrieb des Partners Arbeitsvertrag Kündigung Lohnanspruch Konkurrenzverbot...41,105,165,174,214 Begrenzung Dahinfallen Gültigkeit Karenzentschädigung Konventionalstrafe Realexekution Schadenersatz Konkurs des Arbeitgebers Arbeitslosenkasse Insolvenzentschädigung Krankentaggeldversicherung....61,125,254 Einzeltaggeldversicherung...129,254 KollektivversicherungnachKVG KollektivversicherungnachVVG Krankenversicherungsgesetz (KVG) Krankheit ,110,113,117,218 Kündigung Änderungskündigung diskriminierende Kündigung fristlose Kündigung...191,230 Gegenkündigung Massenentlassung missbräuchliche Kündigung ordentliche Kündigung Rachekündigung...223, 228 Kündigung, ordentliche befristetes Arbeitsverhältnis Begründung Freistellung, sofortige Fristen,Termine Gegenkündigung Kündigung durch Arbeitnehmer Kündigungsschutz Unzeit ,219 Wirksamkeit Kündigungsschutz...37,66,173,217,228 Krankheit Kündigung zur Unzeit ,219 Militär...136,218,219 Mutterschaft ,218 Sperrfristen, gesetzliche Kurzabsenzen Kurzarbeit L Lohn Monatslohn Bonus branchenübliche Saläre...60 Gratifikation...77 Kinderzulagen Lohnabzüge...61 Lohndiskriminierung...65 Lohnerhöhung Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit. 118 Lohngespräch...68 Lohnkürzung Lohnnachgenuss im Todesfall Lohnpfändung...72 Lohnrückbehalt...71 Lohnzession...72 Naturallohn...60 Stundenlohn...64 Teuerungsausgleich...68 Vorschuss...70 Zahlungsfristen und -termine...70 Zahlungsschwierigkeiten Arbeitgeber Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit Absenzgründe Arztzeugnis Dauer...123,126,128,129 Grundsätze Krankheit...118,121 Meldepflicht Militärdienst Taggeldversicherungen teilweise Arbeitsunfähigkeit Teilzeitbeschäftigte Unfall...118,129 Vertrauensarzt M Massenentlassung...215,224 Anzeige Arbeitsamt Ende Arbeitsverhältnis KonsultationderAngestellten Militärdienst...133,218,223 Erwerbsersatz...134

17 Anhang 269 Ferienkürzung Kündigungsschutz ,218 Lohnfortzahlung Militärdienst Arbeitgeber missbräuchliche Kündigung...136,223 Missbräuchliche Kündigung Beweislast Entschädigung Gründe, missbräuchliche Rechtsweg Mitarbeit im Betrieb des Partners Mitwirkungsgesetz Mobbing Mutterschaft Familienpflichten Kündigungsschutz Lohnfortzahlung Mutterschaftsurlaub ,138,140 Mutterschaftsentschädigung...128,140 Sonderschutz Stillen N Nachtarbeit...92 Nebenerwerb Nichtantritt neue Stelle Normalarbeitsvertrag(NAV)...35 P Pausen...91 Pensionskasse ,145,245 Auffangeinrichtung Personaldossier Per Saldo aller Ansprüche...32,240 Personalreglement Persönlichkeitsverletzung Pflichten Arbeitnehmer Arbeitspflicht Haftpflicht...45 Herausgabepflicht Pflicht, Anordnungen zu befolgen...43 Sorgfaltspflicht Treuepflicht Pflichten Arbeitgeber Datenschutz am Arbeitsplatz...54 Fürsorgepflicht...49,168 Haftpflicht...52,185 Lohnzahlungspflicht SchutzvonLebenundGesundheit...51 Schutz vor Willkür und Diskriminierung Pikettdienst...89 Probezeit...36 Provision...73,155,240 R Rachekündigung ,228 RauchenamArbeitsplatz...54 Rechenschaftspflicht...41 Rechtsberatung Rechtsweg...196,225,227,249,252 Arbeitsgericht Gerichtsstand Kostenrisiko Mediation Rechtsmittelbelehrung Schlichtungsversuch, obligatorischer unentgeltlicher Rechtsbeistand VereinfachtesVerfahren...198,201 Vergleich Verjährung Zivilprozessordnung Referenzen Datenschutz Rechtsweg Retentionsrecht Ruhezeiten...91 S Saldoerklärung...32,240 Schadenersatzforderung Arbeitgeber , 47, 177 Schlichtungsstellen nach Gleichstellungsgesetz...27,66,172,256 Schlussabrechnung Schwangerschaft Ferienkürzung Gesundheitsschutz Taggeldversicherung Kündigungsschutz...138,218 Schweigepflicht...41 Selbständigerwerbende...16,20,154 Sexuelle Belästigung Kündigungsschutz Rechtsweg Beobachter-Buchverlag Arbeitsrecht. Vom Vertrag bis zur Kündigung

18 270 Anhang Schlichtungsstellen Schutzpflicht Arbeitgeber Sicherheit am Arbeitsplatz Sonntagsarbeit...92 Sorgfaltspflicht des Arbeitnehmers...41 Sozialversicherungen...61,161,257 Gesetzgebung...22 Spesen Spesenpauschalen...85 Stellensuche...22,114,251 Stillende Mütter Streik T Teilzeitarbeit....28,97,106,144 Abrufsarbeit, Arbeit auf Abruf Arbeitsvertrag Arbeitszeit Aushilfen Feiertage Ferien Jobsharing Krankheit Kündigung Lohn Pensionskasse Temporärarbeit Überstunden Unfall Telefongespräche, private...56 Temporärarbeit Gerichtsstand Tod Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Lohnnachgenuss Treuepflicht des Arbeitnehmers...41 U Überstunden...94,214 Überwachung der Arbeitnehmer...54 Überzeit Unfall Ferienkürzung Kündigungsschutz unbezahlter Urlaub Unfallverhütung Lohnfortzahlung Unfallversicherung (UVG)...52,61,117, 129, 131, 234, 253 ErsatzkasseUVG...63,161 Unverzichtbare Ansprüche Arbeitnehmer Urlaub, unbezahlter V VerkaufdesUnternehmens Haftpflicht Arbeitgeber Information der Angestellten Kündigung Übergang Arbeitsverhältnis Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Vorstellungsgespräch...22 Gesundheitszustand...24 Gutachten...23 Spesen...25 Tests...23 W WeisungendesArbeitgebers...43 Weiterbildung...84 Werkvertrag...17 Z Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers Arbeitsniederlegung fristlosekündigung...191,237 Konkurs Sicherheitsleistungen Zeugnis Arztzeugnis Arbeitszeugnis ZürcherSkala Zwingende gesetzliche Bestimmungen. 31, 242

1. Stellensuche und Vertragsabschluss 15

1. Stellensuche und Vertragsabschluss 15 Inhalt Vorwort 13 1. Stellensuche und Vertragsabschluss 15 Auftakt: rund um den Arbeitsvertrag 16 Angestellt oder selbständig? 16 Gesetzliche Grundlagen des Arbeitsverhältnisses 21 Der Weg zum Job: Rechtsfragen

Mehr

1. Stellensuche und Vertragsabschluss 15

1. Stellensuche und Vertragsabschluss 15 Inhalt Vorwort 13 1. Stellensuche und Vertragsabschluss 15 Auftakt: rund um den Arbeitsvertrag 16 Angestellt oder selbständig? 16 Rechtliche Grundlagen des Arbeitsverhältnisses 21 Der Weg zum Job: Rechtsfragen

Mehr

Vorwort Stellensuche und Vertragsabschluss...15

Vorwort Stellensuche und Vertragsabschluss...15 Inhalt Vorwort...13 1. Stellensuche und Vertragsabschluss...15 Auftakt: rund um den Arbeitsvertrag...16 Angestellt oder selbständig?...16 Rechtliche Grundlagen des Arbeitsverhältnisses...21 Der Weg zum

Mehr

Inhalt. Stellensuche und 13. Gegenseitiges Vertrauen - gegenseitige Pflichten 41. Vorwort 11

Inhalt. Stellensuche und 13. Gegenseitiges Vertrauen - gegenseitige Pflichten 41. Vorwort 11 Inhalt Vorwort 11 Stellensuche und 13 Auftakt: rund um den Arbeitsvertrag 14 Angestellt oder selbständig? 15 Gesetzliche Grundlagen des Arbeitsverhältnisses Der Weg zum Job: Rechtsfragen der Bewerbung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht 19

Inhaltsverzeichnis. 1 Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht 19 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht 19 1.1 Gesetz 20 1.1.1 Obligationenrecht 20 1.1.2 Arbeitsgesetz 21 1.1.3 Datenschutzgesetz (DSG) 22 1.1.4 Urheberrechtsgesetz 28 1.1.5 Mitwirkungsgesetz

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht 19

Inhaltsverzeichnis. 1 Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht 19 Inhaltsverzeichnis Schürer, Hans Ueli Arbeit und Recht 2004 1 Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht 19 1.1 Gesetz 20 1.1.1 Obligationenrecht 20 1.1.2 Arbeitsgesetz 21 1.1.3 Datenschutzgesetz (DSG) 22 1.1.4

Mehr

Arbeit und Rechl VERLAG:SKV

Arbeit und Rechl VERLAG:SKV Hans Ueli Schürer Arbeit und Rechl VERLAG:SKV Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen im Ärbeitsrecht 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 Gesetz 1.1.1 Obligationenrecht 1.1.2 Arbeitsgesetz 1.1.3 Datenschutzgesetz (DSG)

Mehr

2. Arbeitsvertrag: die wichtigsten 14

2. Arbeitsvertrag: die wichtigsten 14 Inhalt Vorwort 9 1. im Wandel 10 Neue Eigenschaften Wer sind die neuen Erwerbstätigen? 2. Arbeitsvertrag: die wichtigsten 14 Was ist ein Arbeitsvertrag? Der Einzelarbeitsvertrag 16 Gesamt- und Normalarbeitsverträge

Mehr

Artikel Seite Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis...

Artikel Seite Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Artikel Seite Vorwort.............................................. Abkürzungsverzeichnis.................................. Literaturverzeichnis..................................... V XIII XVII Obligationenrecht:

Mehr

Inhaltsübersicht. Zur Reihe «Recht im Alltag» 5 Vorwort 7 Inhaltsverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 24

Inhaltsübersicht. Zur Reihe «Recht im Alltag» 5 Vorwort 7 Inhaltsverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 24 Inhaltsübersicht Zur Reihe «Recht im Alltag» 5 Vorwort 7 Inhaltsverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 24 Einleitung: Gesetze im Allgemeinen und im Bereich Arbeitsrecht 25 A. Generelle Hinweise zu Rechtsfragen

Mehr

Kommentar zum Arbeitsvertragsrecht

Kommentar zum Arbeitsvertragsrecht Kommentar zum Arbeitsvertragsrecht (gemäss Obligationenrecht) Christiane Brunner Rechtsanwältin Jean-Michel Bühler Rechtsanwalt Jean-Bernard Waeber Rechtsanwalt übersetzt von Elisabeth Gasser-Wolf Helbing

Mehr

Lehrgang zum Schweizerischen Arbeitsrecht

Lehrgang zum Schweizerischen Arbeitsrecht Lehrgang zum Schweizerischen Arbeitsrecht Büro für Arbeitsrecht Gregor Ruh Bälliz 64 Postfach 1088»3601 Thun Tel. 033 227 20 40 Fax 033 227 2045 E-Mail: g.ruh@arbeitsrecht.ch Internet: www.arbeitsrecht.ch

Mehr

Inhalt. Einleitung 13

Inhalt. Einleitung 13 Inhalt Einleitung 13 1. Ich bewerbe mich um eine Stelle Was braucht es für eine Bewerbung? 15 Wie soll ich mich beim Bewerbungsgespräch verhalten? 18 Wie weit muss ich über persönliche Dinge Auskunft geben?

Mehr

Der Arbeitsvertrag FRANK VISCHER. Helbing & Lichtenhahn

Der Arbeitsvertrag FRANK VISCHER. Helbing & Lichtenhahn f FRANK VISCHER Der Arbeitsvertrag Unveränderter Nachdruck aus "Schweizerisches Privatrecht": Band VII/1, III (OR - Besondere Vertragsverhältnisse - Der Arbeitsvertrag) 2., vollständig überarbeitete Neuauflage

Mehr

IRMTRAUD BRÄUNLICH KELLER. Job weg. Was tun bei Arbeitslosigkeit? Beobachter. Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis EDITION

IRMTRAUD BRÄUNLICH KELLER. Job weg. Was tun bei Arbeitslosigkeit? Beobachter. Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis EDITION IRMTRAUD BRÄUNLICH KELLER Job weg Was tun bei Arbeitslosigkeit? Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis Beobachter EDITION Inhalt Vorwort 13 Wenn die Kündigung droht 15 Die Firma in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Mehr

Anstellungsvertrag für Forstpersonal Ausgabe 2007

Anstellungsvertrag für Forstpersonal Ausgabe 2007 - Geschäftsstelle VSF Geschäftsstelle VSFU Waldwirtschaft Schweiz Postfach 252 Mottastr. 9 Rosenweg 14 3250 Lyss 3000 Bern 6 4501 Solothurn Tel./Fax 032 387 49 70 Tel. 031 350 89 86 Tel. 032 625 88 00

Mehr

Arbeit und Recht. LANV Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband Dorfstrasse Triesen Tel

Arbeit und Recht. LANV Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband Dorfstrasse Triesen Tel Arbeit und Recht LANV Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband Dorfstrasse 24 9495 Triesen Tel. 00423 399 38 38 info@lanv.li 1 Arbeit und Recht 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Vor Arbeitsbeginn 3. Während

Mehr

WICHTIGE PFLICHTEN AUS DEM ARBEITSVERTRAG

WICHTIGE PFLICHTEN AUS DEM ARBEITSVERTRAG WICHTIGE PFLICHTEN AUS DEM ARBEITSVERTRAG 3500 Lehrgang Baukaufleute Rolf Müller, Rechtsanwalt lic.iur. Fachanwalt SAV Arbeitsrecht CAMPUS SURSEE Bildungszentrum Bau AG Postfach, 6210 Sursee, Telefon 041

Mehr

Gesamtarbeitsvertrag für die Aargauer Kantonsspitäler. Kantonsspital Aarau AG Kantonsspital Baden AG Psychiatrische Dienste Aargau AG

Gesamtarbeitsvertrag für die Aargauer Kantonsspitäler. Kantonsspital Aarau AG Kantonsspital Baden AG Psychiatrische Dienste Aargau AG Gesamtarbeitsvertrag für die Aargauer Kantonsspitäler Kantonsspital Aarau AG Kantonsspital Baden AG Psychiatrische Dienste Aargau AG Ausgabe 2012 Inhalt Allgemeines 1 Geltungsbereich und Allgemeines

Mehr

INHALT. Erstes Kapitel Der Arbeitsvertrag

INHALT. Erstes Kapitel Der Arbeitsvertrag INHALT Vorwort Abkürzungsverzeichnis Allgemeine Literatur zum Arbeitsvertragsrecht LX XVII XXV Erstes Kapitel Der Arbeitsvertrag 1. Der Begriff des Arbeitsvertrags 1 I. Definition 1 II. Dauerschuldverhältnis

Mehr

Inhalt. Einleitung 11

Inhalt. Einleitung 11 Inhalt Einleitung 11 I. Ich bewerbe mich um eine Stelle 13 Was braucht es für eine Bewerbung? 13 Wie soll ich mich beim Bewerbungsgespräch verhalten? 15 Wie weit muss ich über persönliche Dinge Auskunft

Mehr

Hans Ueli Schürer, Arbeit und Recht VERLAG:SKV

Hans Ueli Schürer, Arbeit und Recht VERLAG:SKV Hans Ueli Schürer, Arbeit und Recht VERLAG:SKV 7 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht 1.1 Gesetz 1.1.1 Obligationenrecht 1.1.2 Arbeitsgesetz 1.1.3 Datenschutzgesetz (DSG) 1.1.4 Urheberrechtsgesetz

Mehr

SGAIM-Kongress Vereinbarkeit von Familie und Weiterbildung Rechtliche Aspekte

SGAIM-Kongress Vereinbarkeit von Familie und Weiterbildung Rechtliche Aspekte SGAIM-Kongress 14.09.2017 Vereinbarkeit von Familie und Weiterbildung Rechtliche Aspekte Themen Schwangerschaft / Mutterschaft 1. Kündigungsschutz 2. Gleichstellungsgesetz 3. Schutzbestimmungen Arbeitsgesetz

Mehr

Kündigung. WEKA Business Dossier. Tipps und Antworten zur korrekten Vorgehensweise. Sofort-Nutzen. Dossier-Themen. Personal. Unternehmens führung

Kündigung. WEKA Business Dossier. Tipps und Antworten zur korrekten Vorgehensweise. Sofort-Nutzen. Dossier-Themen. Personal. Unternehmens führung Kündigung Tipps und Antworten zur korrekten Vorgehensweise Dossier-Themen Unternehmens führung Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Informatik Recht, Steuern & Finanzen

Mehr

Arbeitsvertrag (Mustervertrag)

Arbeitsvertrag (Mustervertrag) Beachten Sie bitte die Anleitung zum Ausfüllen des Arbeitsvertrags Arbeitsvertrag (Mustervertrag) zwischen die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber / die unterstützte Person Name, Vorname: Adresse: vertreten

Mehr

1. Der Schutz bei Mutterschaft 2. Mutterschaft Der Kündigungsschutz und Arbeitsverbot

1. Der Schutz bei Mutterschaft 2. Mutterschaft Der Kündigungsschutz und Arbeitsverbot BFS Winterthur Wordrepetition OAQ Ü37 Bearbeiten Sie das Dokument Ü37_Wordrepetition_Text wie folgt: Fügen Sie eine Titelseite ein. Der Titel heisst Mutterschutz in der Schweiz. Ebenfalls erscheint hier

Mehr

Arbeitsvertrag. zwischen. Name, Vorname: Adresse: (Arbeitgeber/in) [unterstützte Person] vertreten durch Name, Vorname: Adresse:

Arbeitsvertrag. zwischen. Name, Vorname: Adresse: (Arbeitgeber/in) [unterstützte Person] vertreten durch Name, Vorname: Adresse: Arbeitsvertrag zwischen Name, Vorname: Adresse: (Arbeitgeber/in) [unterstützte Person] vertreten durch Name, Vorname: Adresse: (Gesetzliche Vertretung) [Arbeitgeber/in] und Name, Vorname: Adresse: Geburtsdatum:

Mehr

Der Schweizer Arbeitsvertrag. CIP-Kurztitelaufnahme der deutschen Bibliothek

Der Schweizer Arbeitsvertrag. CIP-Kurztitelaufnahme der deutschen Bibliothek CIP-Kurztitelaufnahme der deutschen Bibliothek Herausgeber: Thomas Wachter Projektleitung: Andrea Krugfahrt WEKA Business Media AG, Schweiz WEKA Business Media AG, Zürich, 2011 Alle Rechte vorbehalten,

Mehr

Wöchentliche Arbeitszeit Recht auf Freizeit nicht bezogenen Freitag Arbeitnehmer in Sömmerungsbetrieben

Wöchentliche Arbeitszeit Recht auf Freizeit nicht bezogenen Freitag Arbeitnehmer in Sömmerungsbetrieben Wöchentliche Arbeitszeit Die normale wöchentliche Arbeitszeit beträgt im Jahresdurchschnitt 48 Stunden. Für die Arbeitnehmer, die sich hauptsächlich mit der Wartung des Viehs befassen und für jene, die

Mehr

Gesuch an die Kantonale Schlichtungsstelle

Gesuch an die Kantonale Schlichtungsstelle Schlichtungsstelle für Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz Gesuch an die Kantonale Schlichtungsstelle Diskriminierung im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis wegen des Geschlechts (Gleichstellungsgesetz,

Mehr

Arbeitsrecht: Was Sie wissen sollten.

Arbeitsrecht: Was Sie wissen sollten. P O D I U M M Ä R Z 2 0 1 9 Arbeitsrecht: Was Sie wissen sollten. Nicole Vögeli Galli, Dr.iur., Rechtsanwältin, Küng & Vögeli Rechtsanwälte, Kloten Daniel Mägerle, lic.iur., Rechtsanwalt, Anwaltskanzlei

Mehr

Arbeitsvertrag. Vollzeit-Angestellte in der Zahnarztpraxis

Arbeitsvertrag. Vollzeit-Angestellte in der Zahnarztpraxis Wirtschaftliche Kommission Januar 2013 Arbeitsvertrag für Vollzeit-Angestellte in der Zahnarztpraxis 1. Vertragspartner Arbeitnehmer *) : Name, Vorname... Geburtsdatum... AHV-Nr.... Zivilstand... Adresse...

Mehr

Grundlagen Gehaltswesen

Grundlagen Gehaltswesen Grundlagen Programm: 17.12.2005 Stundenlohn Berechnung - Übungen Anteiliger Monatslohn -Übungen Ferienvergütung - Übungen 13. Monatslohn Mutterschaftsentschädigung Fälle Berechnung Stundenlohn: Monatslohn

Mehr

... oder Geschäftsleitung oder Verwaltungsrat

... oder Geschäftsleitung oder Verwaltungsrat Checkliste für einen Einzelarbeitsvertrag Hinweis: Diese Checkliste dient als Übersicht und Hilfe, welche Punkte in einem Arbeitsvertrag geregelt werden können. Das bedeutet nicht, dass alle diese Punkte

Mehr

Teilzeitarbeit, Aushilfsarbeit, Temporärarbeit, Beschäftigung von Praktikanten V. Treuepflicht des Arbeitnehmers

Teilzeitarbeit, Aushilfsarbeit, Temporärarbeit, Beschäftigung von Praktikanten V. Treuepflicht des Arbeitnehmers Inhaltsübersicht Vorwort i. Grundlagen II. III. IV. Begriff und Entstehung des Arbeitsvertrages Abgrenzung zum «Freelancer» Teilzeitarbeit, Aushilfsarbeit, Temporärarbeit, Beschäftigung von Praktikanten

Mehr

S T U N D E N L O H N R E G L E M E N T C O O P

S T U N D E N L O H N R E G L E M E N T C O O P S T U N D E N L O H N R E G L E M E N T C O O P gültig ab 1. Januar 2003 INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN SEITE 1. Geltungsbereich 4 ARBEITSVERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN Kündigung 2. Kündigung 4

Mehr

IV. Arbeitgeber: Lohnfortzahlungspflicht

IV. Arbeitgeber: Lohnfortzahlungspflicht Voraussetzungen und Charakter der Lohnfortzahlungspflicht: Art. 324a Abs. 1 OR "Wird der Arbeitnehmer aus Gründen, die in seiner Person liegen, wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder

Mehr

Arbeitsverträge Anstellungsbedingungen. Swiss Olympic Forum Interlaken

Arbeitsverträge Anstellungsbedingungen. Swiss Olympic Forum Interlaken Swiss Olympic Forum 2017 Interlaken 1 Zeitplan: 10.00-10.50 Uhr rechtliche Grundlagen 10.50-11.30 Uhr Gruppenarbeit (spezifische Herausforderungen) 11.30-12.00 Uhr Plenum 2 1. Formelle Aspekte Arbeitsvertrag

Mehr

Rechtliche Aspekte von Teilzeit-Anstellungen

Rechtliche Aspekte von Teilzeit-Anstellungen Rechtliche Aspekte von Teilzeit-Anstellungen Dr. Corinne Saner Rechtsanwältin und Notarin, Olten Inhaltsübersicht Der Begriff der Teilzeitarbeit Rechtsgrundlagen Recht auf Teilzeitarbeit? Im Privatrecht

Mehr

Öffentliches Arbeitsrecht

Öffentliches Arbeitsrecht 3 Bereiche des Arbeitsrechts Öffentliches Arbeitsrecht Staat ==> Schutz und Kontrolle Kollektives Arbeitsrecht Gewerkschaften Arbeitgeber/-verband Individualarbeitsrecht Rechtsquellen im Arbeitsrecht Gesetze:

Mehr

Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft. gültig ab 1. Januar 2011

Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft. gültig ab 1. Januar 2011 Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft gültig ab 1. Januar 2011 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen Seite 1. Geltungsbereich 4 Arbeitsvertragliche Bestimmungen Kündigung 2. Kündigung 4 Arbeitszeit

Mehr

Information für schwangere Arbeitnehmerinnen

Information für schwangere Arbeitnehmerinnen Information für schwangere Arbeitnehmerinnen Die vorliegende Information soll Arbeitnehmerinnen neutral aufzeigen, welche Rechte sie während der Schwangerschaft sowie nach der Niederkunft (inkl. Stillen)

Mehr

Vorwort Die Firma in wirtschaftlichen Schwierigkeiten... 16

Vorwort Die Firma in wirtschaftlichen Schwierigkeiten... 16 Inhalt Vorwort... 13 命 Wenn die Kündigung droht...... 15 Die Firma in wirtschaftlichen Schwierigkeiten... 16 Warnsignale beachten... 10 Zur Rettung der Arbeitsplätze: Kurzarbeit... 17 Wenn der Lohn ausbleibt...

Mehr

Recht und Personalarbeit kompakt. CIP-Kurztitelaufnahme der deutschen Bibliothek. Herausgeber: Thomas Wachter WEKA Business Media AG, Schweiz

Recht und Personalarbeit kompakt. CIP-Kurztitelaufnahme der deutschen Bibliothek. Herausgeber: Thomas Wachter WEKA Business Media AG, Schweiz CIP-Kurztitelaufnahme der deutschen Bibliothek Herausgeber: Thomas Wachter WEKA Business Media AG, Schweiz WEKA Business Media AG, Zürich, 2010 Alle Rechte vorbehalten, Nachdruck auch auszugsweise nicht

Mehr

Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft. gültig ab 1. Januar 2014

Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft. gültig ab 1. Januar 2014 Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft gültig ab 1. Januar 2014 Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft gültig ab 1. Januar 2014 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen Seite 1. Geltungsbereich

Mehr

Muster für einen «Leih-Arbeitsvertrag» gem. Art. 19 f. AVG und Art. 48 f. AVV

Muster für einen «Leih-Arbeitsvertrag» gem. Art. 19 f. AVG und Art. 48 f. AVV Muster für einen «Leih-Arbeitsvertrag» gem. Art. 19 f. AVG und Art. 48 f. AVV Leih-Arbeitsvertrag zwischen (Name, Adresse, Verleihfirma) als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und (Name, Adresse, Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer)

Mehr

Jahrbuch des Schweizerischen Arbeitsrechts herausgegeben von Professor Dr. WOLFGANG PORTMANN und 2006 Professor Dr. JEAN-FRITZ STOCKLI

Jahrbuch des Schweizerischen Arbeitsrechts herausgegeben von Professor Dr. WOLFGANG PORTMANN und 2006 Professor Dr. JEAN-FRITZ STOCKLI Jahrbuch des Schweizerischen Arbeitsrechts herausgegeben von Professor Dr. WOLFGANG PORTMANN und 2006 Professor Dr. JEAN-FRITZ STOCKLI Stämpfli Verlag AG Bern 2006 Inhaltsverzeichnis Thematisches Verzeichnis

Mehr

11. Muss mir der Arbeitgeber sagen, warum er mich nicht nimmt?... 20

11. Muss mir der Arbeitgeber sagen, warum er mich nicht nimmt?... 20 Vorwort 10 Kapitel 1: Die Bewerbungsphase 11 1. Muss der Chef einen Berufskraftfahrer für die Suche nach einem neuen Job freistellen? 11 2. Wer trägt die Kosten der Bewerbung und des Vorstellungsgesprächs?

Mehr

4. St. Galler Pflegerechtstagung. Grand Casino Luzern (1098.) 5. September 2013

4. St. Galler Pflegerechtstagung. Grand Casino Luzern (1098.) 5. September 2013 Grand Casino Luzern (1098.) 5. September 2013 Konflikte im Pflegearbeitsverhältnis Prof. Dr. iur. Kurt Pärli Inhaltsübersicht (1) 1. Einleitung 1.1 Konfliktkonstellationen und Fälle 1.2 Ursachen und Folgen

Mehr

Muster für einen «Temporär-Arbeitsvertrag» gem. Art. 19 f. AVG und Art. 48 f. AVV

Muster für einen «Temporär-Arbeitsvertrag» gem. Art. 19 f. AVG und Art. 48 f. AVV Muster für einen «Temporär-Arbeitsvertrag» gem. Art. 19 f. AVG und Art. 48 f. AVV Temporär-Rahmenarbeitsvertrag zwischen (Name, Adresse, Verleihfirma) und (Name, Adresse, Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer) als

Mehr

SPITEX-Verein Grauholz

SPITEX-Verein Grauholz Personalreglement für variabel angestellte Mitarbeitende SPITEX-Verein Grauholz Januar 2013 Vorbemerkungen Dieses Personalreglement bezieht sich auf variabel angestellte Mitarbeitende im Stundenlohn (d.h.

Mehr

Die Kündigung des Arbeitsvertrages nach liechtensteinischem Recht unter besonderer Berücksichtigung des Kündigungsschutzes

Die Kündigung des Arbeitsvertrages nach liechtensteinischem Recht unter besonderer Berücksichtigung des Kündigungsschutzes Die Kündigung des Arbeitsvertrages nach liechtensteinischem Recht unter besonderer Berücksichtigung des Kündigungsschutzes Mag. iur. rer. oec. Dr. iur. Albert Kaufmann 2012 INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Schwangerschaft und Mutterschaft

Schwangerschaft und Mutterschaft Herzlich Willkommen Schwangerschaft und Mutterschaft 17.01.2019 1 Eine Dentalassistentin, im 2. Dienstjahr erhält am 22. Januar die Kündigung per 31. März. Am 5. Februar macht sie dem Arbeitgeber die Mitteilung,

Mehr

Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer: Aktuelle Rechtsprechung und Tendenzen. Referat em. Prof. Dr. Thomas Geiser. Herzlich willkommen!

Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer: Aktuelle Rechtsprechung und Tendenzen. Referat em. Prof. Dr. Thomas Geiser. Herzlich willkommen! Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer: Aktuelle Rechtsprechung und Tendenzen Referat em. Prof. Dr. Thomas Geiser Herzlich willkommen! Hauptversammlung Kündigungsschutz für des ältere AGV Arbeitnehmer,

Mehr

Die Grenzen der Kündigungsfreiheit im Arbeitsrecht. Michael Daphinoff Dr. iur., Rechtsanwalt

Die Grenzen der Kündigungsfreiheit im Arbeitsrecht. Michael Daphinoff Dr. iur., Rechtsanwalt Die Grenzen der Kündigungsfreiheit im Arbeitsrecht Michael Daphinoff Dr. iur., Rechtsanwalt Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses Grundsatz der Kündigungsfreiheit Grenzen

Mehr

Fachartikel: Teilzeitarbeit die 12 wichtigsten Punkte

Fachartikel: Teilzeitarbeit die 12 wichtigsten Punkte SCHWEIZ Fachartikel: Teilzeitarbeit die 12 wichtigsten Punkte 21. März 2019 Marina Graber, MLaw, Rechtsanwältin In der Schweiz arbeiten immer mehr Personen Teilzeit. Bei den Frauen sind es 58,6 Prozent,

Mehr

Arbeitsvertrag. Vertragsabschluss

Arbeitsvertrag. Vertragsabschluss Vertragsabschluss Grundsätzlich können Arbeitsverträge mündlich oder schriftlich abgeschlossen, bzw. auch mündlich oder schriftlich gekündigt werden (Ausnahme bilden die Lehrverträge, welche zwingend immer

Mehr

Rahmenarbeitsvertrag (vom SECO genehmigt am )

Rahmenarbeitsvertrag (vom SECO genehmigt am ) Rahmenarbeitsvertrag (vom SECO genehmigt am 21.12.2011) 1. Geltungsbereich Der vorliegende Vertrag ist ein Rahmenvertrag zur Regelung einer unbestimmten Anzahl temporärer Einsätze der Arbeitnehmerin oder

Mehr

Synoptische Darstellung 2. Lesung

Synoptische Darstellung 2. Lesung Synoptische Darstellung. Lesung Bisheriges Recht Neues Recht. Lesung Neues Recht. Lesung Personalreglement Personalreglement Personalreglement vom. Januar 000 Änderung vom Änderung vom I. I. Die Personalreglement

Mehr

Vorwort - Preface 3. Teil I: Grenzgänger, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten 1. Regelungen zur Sozialversicherung in Deutschland 10

Vorwort - Preface 3. Teil I: Grenzgänger, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten 1. Regelungen zur Sozialversicherung in Deutschland 10 Vorwort - Preface 3 Allgemeine Einführung - Introduction - generalites 9 Teil I: Grenzgänger, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten 1. Regelungen zur Sozialversicherung in Deutschland 10

Mehr

Verordnung des Regierungsrates über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Thurgau

Verordnung des Regierungsrates über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Thurgau .5 Verordnung des Regierungsrates über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Thurgau vom 6. Juli 999 I. Geltungsbereich und Wirkung Die Bestimmungen dieses Normalarbeitsvertrages

Mehr

Verordnung des Regierungsrates über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Thurgau

Verordnung des Regierungsrates über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Thurgau .5 Verordnung des Regierungsrates über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Thurgau vom 6. Juli 999 I. Geltungsbereich und Wirkung Die Bestimmungen dieses Normalarbeitsvertrages

Mehr

Haushaltshilfe beschäftigen das müssen Sie wissen. 14. Mai 2013 Careum Veranstaltung zum Internationalen Tag der Familie

Haushaltshilfe beschäftigen das müssen Sie wissen. 14. Mai 2013 Careum Veranstaltung zum Internationalen Tag der Familie Haushaltshilfe beschäftigen das müssen Sie wissen 14. Mai 2013 Careum Veranstaltung zum Internationalen Tag der Familie Teilprojekte der Berichte 2012 «Arbeitsmarkt Privathaushalt: Charakteristika der

Mehr

RAHMENVEREINBARUNG 1/5

RAHMENVEREINBARUNG 1/5 RAHMENVEREINBARUNG 1. Zweck dieser Vereinbarung Die vorliegende Rahmenvereinbarung bezweckt die generelle Regelung von Rechten und Pflichten zwischen der next work AG und dem Arbeitnehmer. Der/die Arbeitnehmende

Mehr

Reglement zum Einzelarbeitsvertrag

Reglement zum Einzelarbeitsvertrag Logo Gemeinde Reglement zum Einzelarbeitsvertrag Ausgabe Juni 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein Bestimmungen 2 1.1. Geltungsbereich 2 1.2. Allgemeines Verhalten 2 1.3. Differenz-bereinigung 2 2.1. Dauer

Mehr

Reglement für das vertraglich angestellte Personal der Gemeinde Wettingen

Reglement für das vertraglich angestellte Personal der Gemeinde Wettingen 020.006 Reglement für das vertraglich angestellte Personal der Gemeinde Wettingen Vom 21. Dezember 2000 Der Gemeinderat, gestützt auf Art. 1 Abs. 1 des Personalreglementes vom 30. Januar 1997 1, beschliesst:

Mehr

Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft. gültig ab 1. Januar 2018

Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft. gültig ab 1. Januar 2018 Stundenlohnreglement Coop Genossenschaft gültig ab 1. Januar 2018 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Persönlicher Geltungsbereich 5 Arbeitsvertragliche Bestimmungen Kündigung Art. 2 Kündigung

Mehr

Nr. 854a Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis. vom 5. Mai 2000 (Stand 1. Januar 2007)

Nr. 854a Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis. vom 5. Mai 2000 (Stand 1. Januar 2007) Nr. 854a Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis vom 5. Mai 000 (Stand. Januar 007) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die Artikel 59 ff. des schweizerischen

Mehr

Gesamtarbeitsvertrag für das schweizerische Coiffeurgewerbe

Gesamtarbeitsvertrag für das schweizerische Coiffeurgewerbe Gesamtarbeitsvertrag für das schweizerische Coiffeurgewerbe Fragen: Antworten: Art. 9 GAV Art. 28 Abs. 5 GAV Art. 34 GAV Abs. 1 lit. a GAV Art. 34 Abs. 1 lit. a GAV Art. 37.3 GAV Art. 40.3 GAV Art. 40.3

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Quellenverweis Einleitung 1 Lohnzusammensetzung 21 1.1 Lohn und Gehalt 22 Zulagen 22 Abzüge 23 2 Lohnabrechnung 25 2.1 AHV, IV, EO 25 2.1.1 Geschichte der AHV, IV und EO 25 2.1.2 Versicherungspflicht

Mehr

Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis. vom 11. Juni 2002

Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis. vom 11. Juni 2002 Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis vom 11. Juni 2002 Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis Vom 11. Juni 2002 (Stand 1. Januar 2008) 831.51

Mehr

Rechtliche Grundlagen. Gesetzgebung. Verträge Übersicht

Rechtliche Grundlagen. Gesetzgebung. Verträge Übersicht Tagung zum vergleichbaren Arbeitsrecht vom 6. November 2014 in Bozen Regelungen zum Mutterschutz und Massnahmen zur Elternschaft in der Schweiz Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden Uffizi per

Mehr

Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts

Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts Herzlich Willkommen zur Vorlesung Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts 4. Semester Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ludwigshafen am Rhein Einführung

Mehr

(BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und

(BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und ARBEITSVERTRAG (BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Gemeinsame

Mehr

Arbeitswelt und Zukunft

Arbeitswelt und Zukunft Arbeitswelt und Zukunft 1. Nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch erhält Herr Kunz den Arbeitsvertrag zugeschickt, um ihn zu unterschreiben. Arbeitsvertrag mit Herrn Kunz: Wie besprochen, erledigen

Mehr

Rahmenarbeitsvertrag (vom SECO genehmigt am und )

Rahmenarbeitsvertrag (vom SECO genehmigt am und ) Rahmenarbeitsvertrag (vom SECO genehmigt am 21.12.2011 und 04.11.2013) 1. Geltungsbereich Der vorliegende Vertrag ist ein Rahmenvertrag zur Regelung einer unbestimmten Anzahl von Einsätzen der Arbeitnehmerin

Mehr

Arbeitsrecht Ein Ratgeber

Arbeitsrecht Ein Ratgeber Arbeitsrecht Ein Ratgeber 2017 Bracher & Partner, Advokatur und Notariat 2 Arbeitsrecht EIN RATGEBER Jeder Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ist früher oder später mit Fragen aus dem Arbeitsrecht konfrontiert.

Mehr

2.4. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer haftet für jeden Schaden, den sie oder er dem Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig zufügt.

2.4. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer haftet für jeden Schaden, den sie oder er dem Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig zufügt. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für die Anstellung von Personal in der Branche "Multimedia" (Ausgabe 2015) 1 Arbeitsvertrag (V) 1.1. Die nachstehenden "Allgemeinen Vertragsbedingungen" (AVB) sind

Mehr

Kanton Zug Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis

Kanton Zug Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis Kanton Zug 8.5 Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis Vom. Juni 00 (Stand. Januar 008) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 59 OR und Bst. e EG Landwirtschaft

Mehr

223.2 Regierungsratsbeschluss über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft (NAV Landwirtschaft)

223.2 Regierungsratsbeschluss über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft (NAV Landwirtschaft) . Regierungsratsbeschluss über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Landwirtschaft (NAV Landwirtschaft) vom 4. April 997 Der Regierungsrat gestützt auf 5 der Einführungsverordnung

Mehr

Für jeden Einsatz in einem Drittbetrieb muss ein Zusatzvertrag zum Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. (siehe Punkt 3.2 des Arbeitsvertrages)

Für jeden Einsatz in einem Drittbetrieb muss ein Zusatzvertrag zum Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. (siehe Punkt 3.2 des Arbeitsvertrages) Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Rechtsdienst Vertragswesen im Personalverleih Kommentar zum Leih- oder Regiearbeitsvertrag Auf den Leiharbeitsvertrag sind einerseits die Vorschriften von Art. 319 ff.

Mehr

Anleitung für das Ausfüllen des Musterarbeitsvertrags

Anleitung für das Ausfüllen des Musterarbeitsvertrags Anleitung für das Ausfüllen des Musterarbeitsvertrags Vorbemerkung Für alle Punkte, die im vorliegenden Vertrag nicht explizit geregelt sind, gelten die Bestimmungen gemäss OR und allfälliger kantonaler

Mehr

Arbeitsschutzrecht. Vorlesung: Arbeitsrecht Master Frühlingssemester Prof. Dr. iur. Roger Rudolph. Seite 1

Arbeitsschutzrecht. Vorlesung: Arbeitsrecht Master Frühlingssemester Prof. Dr. iur. Roger Rudolph. Seite 1 Arbeitsschutzrecht Vorlesung: Arbeitsrecht Master Frühlingssemester 2019 Prof. Dr. iur. Roger Rudolph Seite 1 Vorbereitungslektüre und Lernziele Vorbereitungslektüre - Durchsicht des Arbeitsgesetzes ArG

Mehr

JOB. Arbeitsverhältnis. Tätigkeit. Bewerbung Bewerbungsschreiben Lebenslauf Motivationsschreiben Auswahlverfahren. Beurteilung. Aus- und Weiterbildung

JOB. Arbeitsverhältnis. Tätigkeit. Bewerbung Bewerbungsschreiben Lebenslauf Motivationsschreiben Auswahlverfahren. Beurteilung. Aus- und Weiterbildung Arbeitsverhältnis Beurteilung Aus- und Weiterbildung Tätigkeit JOB Bewerbung Bewerbungsschreiben Lebenslauf Motivationsschreiben Auswahlverfahren Vertrag Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kündigung Entlassung

Mehr

Verordnung des Regierungsrates über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Thurgau

Verordnung des Regierungsrates über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Thurgau .5 Verordnung des Regierungsrates über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Thurgau vom 6. Juli 999 I. Geltungsbereich und Wirkung ) Die Bestimmungen dieses Normalarbeitsvertrages

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 210.0 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1992 Nr. 83 ausgegeben am 19. August 1992 Gesetz vom 16. Juni 1992 über die Abänderung des Gesetzes vom 13. Dezember 1973 über die Revision des Sechsundzwanzigsten

Mehr

PERSONALREGLEMENT. der. Firma XYZ AG PLZ ORT. gültig ab 1. Juni Personalreglement_Vorlage.docx Seite 1 von 24

PERSONALREGLEMENT. der. Firma XYZ AG PLZ ORT. gültig ab 1. Juni Personalreglement_Vorlage.docx Seite 1 von 24 PERSONALREGLEMENT der Firma XYZ AG PLZ ORT gültig ab 1. Juni 2017 Personalreglement_Vorlage.docx Seite 1 von 24 Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINE ANSTELLUNGSBEDINGUNGEN... 4 1.1 INHALT UND GELTUNGSBEREICH...

Mehr

Verordnung des Regierungsrates über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Thurgau

Verordnung des Regierungsrates über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Thurgau .5 Verordnung des Regierungsrates über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Thurgau vom 6. Juli 999 (Stand 8. August 00). Geltungsbereich und Wirkung Geltungsbereich

Mehr

Schweizerisches Arbeitsrecht

Schweizerisches Arbeitsrecht Dr. Manfred Rehbinder o. Professor an der Universität Zürich Schweizerisches Arbeitsrecht 12., neubearbeitete Auflage Verlag Stampfli+Cie AG Bern 1995 Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 15 1. Kapitel: Einleitung

Mehr

Regierungsratsbeschluss über den Normalarbeitsvertrag Privathaushalt

Regierungsratsbeschluss über den Normalarbeitsvertrag Privathaushalt 8.5 Regierungsratsbeschluss über den Normalarbeitsvertrag Privathaushalt vom 8. Dezember 984 ) Der Regierungsrat des Kantons Zug, zur Vollziehung von Artikel 59 des Obligationenrechtes in der Fassung des

Mehr

Kanton Zug zur Vollziehung von Art. 359 des Obligationenrechtes in der Fassung des Bundesgesetzes vom 25. Juni ),

Kanton Zug zur Vollziehung von Art. 359 des Obligationenrechtes in der Fassung des Bundesgesetzes vom 25. Juni ), Kanton Zug 8.5 Normalarbeitsvertrag Privathaushalt Vom 8. Dezember 984 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Zug, zur Vollziehung von Art. 59 des Obligationenrechtes in der Fassung des Bundesgesetzes

Mehr