Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel

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1 Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel Janine Aschwanden Felix Liechti Hans Schmid Bericht zuhanden des Gemeinderates Fischbach

2 Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel 1 Impressum Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel Bericht zuhanden des Gemeinderates Fischbach Autoren Dr. Janine Aschwanden, Dr. Felix Liechti, Hans Schmid Mitarbeit Manfred Steffen Fotos Titelseite Oben: Feldlerche Alauda arvensis, Peter Keusch; unten: Rotmilan Milvus milvus, Thomas Würsten Zitiervorschlag Aschwanden, J., F. Liechti & H. Schmid (2014): Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel. Schweizerische Vogelwarte, Sempach. Kontakt Janine Aschwanden, Schweizerische Vogelwarte, CH 6204 Sempach Tel.: , (direkt), Fax: , janine.aschwanden@vogelwarte.ch 2014, Schweizerische Vogelwarte Sempach Dieser Bericht darf ohne Rücksprache mit dem Gemeinderat Fischbach und der Schweizerischen Vogelwarte Sempach weder als Ganzes noch auszugsweise publiziert werden.

3 Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel 2 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 3 1. Allgemeine Bemerkungen Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Vögel Brut- und Nahrungsgebiet Vogelzug Interpretation des vorliegenden Gutachtens Vorsorgeprinzip Bezug zu den Konfliktpotenzialkarten Windenergie Vögel Schweiz Empfehlungscharakter der Ergebnisse Verwendung des vorliegenden Gutachtens Voruntersuchung bei UVP-pflichtigen Projekten Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) bei UVP-pflichtigen Projekten Nicht UVP-pflichtige Projekte 7 2. Beurteilung des Standorts bei Fischbach (LU) Geplante Windenergieanlagen WEA im Wald Beurteilungsgrundlagen und Datenbankauszug Beurteilungsgrundlagen Brut- und Zugvögel Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Teilbereich Brutvögel, Gastvögel und Vogelschutzgebiete gemäss WZVV (Stand 2013) Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Teilbereich Vogelzug Datenbankauszug Einschätzung der möglichen Auswirkungen auf die Brutvögel Rotmilan (Milvus milvus) Weitere Vogelarten Einschätzung der möglichen Auswirkungen auf Zugvögel Fazit möglicher Auswirkungen des geplanten Windparks auf die Vögel Empfehlungen zum weiteren Vorgehen aus ornithologischer Sicht Brutvögel Vogelzug Weitere Massnahmen Literatur 20

4 Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel 3 Zusammenfassung Bei Fischbach (LU) ist ein Windparkprojekt mit fünf Windenergieanlagen (WEA) geplant. Die Schweizerische Vogelwarte Sempach wurde damit beauftragt, die möglichen Auswirkungen des Windparkprojekts auf die Brut- und Zugvögel in einer Vorabklärung einzuschätzen. Die Einschätzungen beruhen teilweise auch auf dem Vorsorgeprinzip, da für viele Vogelarten nicht bekannt ist, welchen Einfluss WEA haben. Die Einschätzung der möglichen Auswirkungen wurde basierend auf der nationalen Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Teilbereich Brutvögel, Gastvögel und Vogelschutzgebiete gemäss WZVV (Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung), Aktualisierung 2013, der nationalen Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Teilbereich Vogelzug, Aktualisierung 2013, den in der Datenbank vorhandenen Daten der Schweizerischen Vogelwarte und beruhend auf Expertenwissen durchgeführt. Das berücksichtigte Gebiet umfasst die Kilometerquadrate, in denen sich der Standort befindet sowie je nach Vogelart die Kilometerquadrate im Umkreis von rund 1 km, 3 km und 5 km um den Standort herum. Laut der Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Teilbereich Brutvögel, Gastvögel und Vogelschutzgebiete gemäss WZVV liegt der geplante Windpark in einem Gebiet mit einem grossen Konfliktpotenzial (Stand 2013). Ein traditioneller Rotmilan-Winterschlafplatz, der 2014 mehr als 100 Individuen aufwies sowie ein 2014 neu entdeckter Winterschlafplatz mit 70 Individuen, liegen 3 km und 2 km von Standorten einzelner geplanter WEA entfernt. Als minimale Abstandsempfehlung werden bei der ornithologischen Beurteilung von Windparkprojekten für Winterschlafplätze des Rotmilans 5 km angewendet. Bezüglich Schlafplätze mit mehr als 100 Individuen wird empfohlen, auf die Errichtung von WEA im Umkreis von 5 km zu verzichten. Die Datenbankanalyse (Zufallsbeobachtungen) ergab, dass zusätzlich zum Rotmilan, für welchen aufgrund der grossen nahe liegenden Winterschlafplätze ein entsprechend erhöhtes Kollisionsrisiko besteht, im Gebiet bis anhin zusätzlich 61 Schweizer Brutvogelarten nachgewiesen worden sind. Neun dieser Arten gelten gegenüber von WEA als kollisionsgefährdet oder störungssensibel. Besonders zu betonen ist dabei die Feldlerche, wobei sich die Standorte der geplanten WEA direkt auf den Vernetzungsflächen befinden, die im Rahmen des Vernetzungsprojektes Luzerner Hinterland zur Förderung der Feldlerche ausgeschieden worden sind. Hier besteht ein deutlicher Interessenskonflikt. Diese Gegebenheiten führen dazu, dass die Einstufung im Vergleich zur der Konfliktpotenzialkarte heraufgesetzt werden muss (von orange auf rot). Zwischen Brutvögeln und Windenergienutzung besteht ein sehr grosses Konfliktpotenzial (Stufe rot). Aus ornithologischer Sicht wird deshalb nur schon aufgrund der Brutvögel empfohlen, das Gebiet von WEA frei zu halten. Bei der Beurteilung des Projekts sollte berücksichtigt werden, dass gegen die Kollisionsgefahr und den möglichen Habitatsverlust, die sich für Brutvögel ergeben könnten, keine Minderungsmassnahmen bekannt sind. Auf dem Zug sind sämtliche Vogelarten an WEA kollisionsgefährdet. Die Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Teilbereich Zugvögel besagt, dass für Zugvögel ein Konfliktpotenzial vorhanden ist. Gemäss Datenbank wurden im Projektgebiet fünf Vogelarten nachgewiesen, die zur Zugzeit im Gebiet unterwegs waren. Diese Liste ist nicht aussagekräftig, da ausserhalb der Brutzeit nur wenige Beobachtungsmeldungen eingehen. An einem Beobachtungspunkt ausserhalb des Projektgebiets, den Zugvögel aber im Anschluss an das Projektgebiet passieren, wurden 123 ziehende Vogelarten verzeichnet. Somit ist auch gemäss unserer lokalen Beurteilung zu erwarten, dass im Bereich des geplanten Windparks regelmässig Zugvögel durchziehen und somit ein Konfliktpotenzial vorhanden ist (Stufe gelb). Es lässt sich nicht ausschliessen, dass es unter bestimmten meteorologischen Bedingungen im Bereich der WEA zu hohen Zugkonzentrationen kommen könnte. Massenkollisionen von durchziehenden Vögeln, die sich unter bestimmten Bedingungen ereignen könnten, wären mit einem automatischen Abstellsystem vermeidbar.

5 Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel 4 Das Gutachten erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da anhand der vorhandenen Datengrundlagen keine abschliessende Beurteilung der möglichen Auswirkungen auf die Avifauna erfolgen kann. Das vorliegende Gutachten ersetzt daher keine detaillierte Analyse des Einflusses auf Vögel für einen Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) gemäss UVPV oder für einen Bericht im Rahmen von Bewilligungsverfahren nicht UVP-pflichtiger Projekte.

6 Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel 5 1. Allgemeine Bemerkungen 1.1 Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Vögel Bei der Auswahl von Standorten gilt der Grundsatz der Schweizerische Vogelwarte: 1. Meiden von Konflikten, 2. Minimieren der Auswirkungen auf Vögel, 3. Kompensation durch Ersatzmassnahmen (Horch & Keller 2005, Horch & Liechti 2008). Auswirkungen einer Windkraftanlage und ihrer zugehörigen Infrastruktur auf Vögel müssen gründlich abgeklärt werden. Für den Vogelschutz bedeutsame Gebiete sind von Windkraftanlagen frei zu halten. Insbesondere sind Konflikte zu erwarten in Gebieten mit Konzentrationen von ziehenden, rastenden oder nächtigenden Vögeln (Zugkorridore, Zugvogelkonzentrationen, Rast- und Ruheplätze), Brut- und Nahrungsgebieten bedrohter und/oder besonders kollisionsgefährdeter Grossvögel (z.b. Steinadler, Weissstorch, Bartgeier, Uhu), Brut- und Nahrungsgebieten prioritärer Arten für Artenförderungsprojekte (z.b. Kiebitz, Waldschnepfe, Auerhuhn) und Brut- und Nahrungsgebieten sowie an bekannten Schlafplätzen von Arten, für welche die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt (z.b. Rotmilan). Generell ist zu betonen, dass die Errichtung weniger grosser Windparks der Errichtung vieler einzelner, verteilt platzierter WEA vorzuziehen ist. So ergab eine Simulation der Populationsentwicklung des Rotmilans bezüglich der Verteilung von WEA in einem Gebiet, dass die Wachstumsrate der Population abnahm und sogar negativ wurde, je mehr eine festgelegte Anzahl Windkraftanlagen einzeln in einem Gebiet verteilt worden sind. Je mehr die WEA in Windparks konzentriert waren, umso geringer war der negative Einfluss auf die Populationsentwicklung (Schaub 2012). 1.2 Brut- und Nahrungsgebiet Brutvögel aus der näheren Umgebung und nahrungssuchende Vögel können mit Rotorblättern und Masten von Windkraftanlagen kollidieren. Tagsüber sind vor allem grosse Vögel mit geringer Manövrierfähigkeit betroffen, die auf ausgedehnten Nahrungsflügen grosse Gebiete absuchen. Dies betrifft insbesondere Segelflieger wie viele Greifvogelarten und Störche. Die Geschwindigkeit an der Rotorspitze erreicht über 200 km/h. Besonders Segelflieger scheinen diese Gefahr nicht richtig einschätzen zu können. So ist beispielsweise der Rotmilan, eine Art, für welche die Schweiz internationale Verantwortung trägt (Keller et al. 2010a), an Windkraftanlagen besonders gefährdet (Dürr & Langgemach 2006, Dürr 2014). Der Bau von Windkraftanlagen kann für die Vögel auch zu Habitatsveränderungen im Gebiet des Windparks oder sogar zu Habitatverlust führen, z.b. für Arten der offenen Landschaft, die Räume mit vertikalen Strukturen meiden. 1.3 Vogelzug Der herbstliche Vogelzug über Mitteleuropa erfolgt generell auf breiter Front Richtung SW (ca. 230, (Bruderer 1996). Im Schweizerischen Mittelland fliegen durchschnittlich 50 % der Vögel auf dem Tageszug in der bodennahen Luftschicht bis 400 m über Boden. Bei Gegenwind und tief hängenden Wolken ist der Zug insgesamt schwächer als bei geeigneteren Wetterbedingungen, doch fliegen viele Vögel tagsüber sogar in den untersten 50 m über Boden. Unter solchen Bedingungen können über Bergkämmen starke Zugvogelkonzentrationen entstehen. Während der Nacht fliegen durchschnittlich 50 % der Vögel unter 600 m (Bruderer & Liechti 2004), wobei sie in der Regel die untersten 30 m meiden, um Zusammenstösse mit Hindernissen zu vermeiden (Liechti & Bruderer 1986). Bei Gegenwind in höheren Lagen weichen auch Nachtzieher in bodennähere Luftschichten aus. Windkraftanlagen an Stellen mit Zugkonzentrationen (Hunderte bis Tausende Vögel pro Tag bzw. Zugnacht) können sich fatal auf die ziehenden Vögel auswirken, vor allem wenn die Anlagen als Barriere in Reihen quer zur Zugrichtung stehen.

7 Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel 6 Grundsätzlich können Vögel gut sichtbare Hindernisse tags und nachts erkennen und ihnen ausweichen. Bei schlechten Sichtbedingungen (Dunst, Nebellagen), und besonders wenn Hindernisse beleuchtet werden (bei solchen Wetterbedingungen zieht Licht Vögel an) oder in einer Tarnfarbe gestrichen sind, können hohe Verluste durch Vogelschlag entstehen. Offensichtlich werden die Zugvögel im Flug durch den vermeintlich freien Luftraum durch diese künstlichen Hindernisse überrascht. Da der Vogelzug jedes Jahr ähnlich abläuft, und es immer wieder an denselben Orten zu Konzentrationen kommt, stellt sich die Konfliktsituation jedes Jahr. 1.4 Interpretation des vorliegenden Gutachtens Vorsorgeprinzip Die gutachterlichen Einschätzungen dieser Vorabklärung beruhen teilweise auch auf dem Vorsorgeprinzip, da für die meisten Vogelarten unbekannt ist, wie stark diese von WEA direkt und indirekt beeinflusst werden Bezug zu den Konfliktpotenzialkarten Windenergie Vögel Schweiz Die beiden Konfliktpotenzialkarten Windenergie Vögel Schweiz sind eine grobe und grossflächige Einschätzung des Konfliktpotenzials für wenige aus gesamtschweizerischer Sicht wichtige Vogelarten ohne Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten. Sie ist eine wichtige Grundlage, die für Aussagen auf lokalem Niveau aber verfeinert werden muss. Für die Einschätzungen des Konfliktpotenzials in der Vorabklärung werden daher alle vor Ort nachgewiesenen Arten beachtet und lokale Gegebenheiten wie z.b. die Topografie mitberücksichtigt. Nach Einbezug solcher Faktoren können die Einschätzungen der Vorabklärung von den gesamtschweizerischen Konfliktpotenzialkarten abweichen und die Risiken entweder als höher oder tiefer eingestuft werden Empfehlungscharakter der Ergebnisse Das Resultat der Vorabklärung ist zudem eine Empfehlung zur Auswahl der Vogelgruppen, auf welche im Rahmen einer näheren Untersuchung (z.b. UVP) der Fokus gelegt werden sollte. Je nach Ergebnis einer näheren systematischen Untersuchung kann die Grösse des Konfliktpotenzials im Vergleich zur Einschätzung dieser Vorabklärung artspezifisch revidiert und angepasst werden. 1.5 Verwendung des vorliegenden Gutachtens Voruntersuchung bei UVP-pflichtigen Projekten Falls das Projekt weiterverfolgt und das vorliegende Gutachten als Teil eines Berichts zur Voruntersuchung gemäss Art. 8, UVPV verwendet werden soll, ist das Gutachten dem Bericht unverändert als Ganzes beizulegen, entweder direkt in den Bericht unter dem entsprechenden Kapitel oder, falls das aus organisatorischen oder administrativen Gründen nicht geht, in den Anhang. Falls das Gutachten in den Anhang kommt, möchten wir darauf hinweisen, dass sowohl vorne im entsprechenden Kapitel des Berichts Flora und Fauna klar auf das Originalgutachten im Anhang hingewiesen wird, für das entsprechende Kapitel des Berichts vorne mindestens unsere Zusammenfassung ohne Veränderung übernommen wird und, falls zur Zusammenfassung noch zusätzliche Passagen verfasst werden, die sich auf unser Gutachten beziehen, wir den Text vor der Abgabe noch zum Gegenlesen zu erhalten wünschen. Für das Gutachten waren nur mögliche geplante, keine definitiven Positionierungen der Anlagen bekannt. Erschliessungen und weitere Infrastrukturen werden nicht beurteilt.

8 Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) bei UVP-pflichtigen Projekten Hinsichtlich der Auswirkungen des geplanten Projekts auf die Avifauna erlaubt das vorliegende Gutachten keine abschliessende Beurteilung. Diese Vorabklärung ersetzt daher keine Abklärungen für den UVB gemäss Art. 9, UVPV, falls das Projekt UVP-pflichtig ist und weiterverfolgt werden sollte. Detailliertere Abschätzungen der Auswirkungen können erst nach Durchführung einer systematischen und fundierten Feldstudie erfolgen Nicht UVP-pflichtige Projekte Die unter Kap und Kap aufgeführten Vorbehalte gelten auch für Berichte im Rahmen von Bewilligungsverfahren nicht UVP-pflichtiger Projekte.

9 Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel 8 2. Beurteilung des Standorts bei Fischbach (LU) 2.1 Geplante Windenergieanlagen Der Standort des geplanten Windparkprojekts liegt im Luzerner Hinterland im Gebiet zwischen Fischbach, Zell und Gondiswil auf ca. 760 m ü.m. (Abb. 1). Zur Diskussion steht die Errichtung von fünf WEA mit einer Gesamthöhe von 150 m (inkl. Rotor). Abb. 1. Geplante Positionierung der WEA bei Fischbach gemäss Best-Variante aus dem Kommunalen Gesamtkonzept Windenergie Fischbach (August 2014, Kopie aus dem Gesamtkonzept, Frei et al. 2014). 2.2 WEA im Wald Im Windkonzept Schweiz (BFE, BUWAL und ARE 2004) wurde bei einer Anlagenhöhe von m ein Abstand von mindestens 50 m zum Wald vorgeschlagen, sofern das Waldgesetz nicht eine andere Regelung vorsieht. Als Wald gelten alle Flächen, die im Layer des Landschaftsmodells Schweiz Vector25 als Wald kategorisiert wurden. Wir empfehlen grundsätzlich, einen Abstand von mindestens zwei Anlagenhöhen (inkl. Rotor) zum Waldrand einzuhalten, um die Lebensraumqualität derjenigen Vogelarten nicht zu beeinträchtigen, für welche der Waldrand den Hauptlebensraum darstellt. Die Standorte

10 Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel 9 der fünf WEA des vorliegenden Windparkprojekts liegen ausserhalb des Waldes, sind aber teilweise knapp näher als zwei Anlagenhöhen von Wäldern entfernt (Standorte 1, 2 und 4). 2.3 Beurteilungsgrundlagen und Datenbankauszug Beurteilungsgrundlagen Brut- und Zugvögel Für die Einschätzung der Bedeutung des in Frage stehenden Projektgebiets für Vögel verwenden wir die 2013 aktualisierten Karten Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Teilbereich Brutvögel, Gastvögel und Vogelschutzgebiete gemäss WZVV (Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung) und die Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Teilbereich Vogelzug, welche im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) erarbeitet worden sind (Horch et al. 2013, Liechti et al. 2013, Zudem berücksichtigen wir sowohl für die Brutvögel wie auch für die Zugvögel jeweils die aktuellsten Daten aus unseren Datenbanken und ergänzen die Beurteilung mit Expertenwissen. Bei der Beurteilung einer Projektzone werden besonders folgende Hinweise berücksichtigt: ziehende Vögel, Wintergäste, Korridore zwischen Nahrungs- und Schlafplätzen Brut- und Nahrungsgebiete gefährdeter Vogelarten (Rote Liste, Keller et al. 2010b) Brut- und Nahrungsgebiete von Prioritätsarten Artenförderung Schweiz (Keller et al. 2010a) Brut- und Nahrungsgebiete von national prioritären Arten, für welche die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt (Keller et al. 2010a) Brutvögel, für die aufgrund ihres Flugverhaltens ein erhöhtes Kollisionspotenzial besteht oder die als störungssensibel gelten (Illner 2012). Die Höhe des Konfliktpotenzials für Brutvögel gemäss der Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Teilbereich Brutvögel, Gastvögel und Vogelschutzgebiete gemäss WZVV ergibt sich aus der Verbreitung von 15 gegenüber der Windkraftnutzung sensiblen Arten auf nationaler Ebene. Neben diesen 15 berücksichtigten Brutvogelarten gelten noch weitere Brutvogelarten der Schweiz gegenüber von Windkraftanlagen als sensibel. Sämtliche Zugvögel, die durch die Schweiz ziehen, sind an Windkraftanlagen kollisionsgefährdet. Für die Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Teilbereich Vogelzug wurde der Ablauf des Vogelzuges basierend auf einer Computersimulation modelliert und mit bereits bestehenden Daten validiert. Die Karte gibt hauptsächlich die Verteilung der grossen Masse der Zugvögel im Herbst wieder, die in breiter Front über die Schweiz hinwegziehen (Tag- und Nachtzug Kleinvögel) und sich je nach Gebiet jährlich mehr oder weniger stark konzentrieren. Die Konzentrationen von grossen tagziehenden thermiksegelnden Arten werden durch die Karte nicht genügend abgebildet und werden deshalb gesondert beurteilt. Beim Datenbankauszug wurden die durch den Standort betroffenen Kilometerquadrate 633/ /223, 634/ /223 und 635/ /223 berücksichtigt. Zur Bestimmung der betroffenen Kilometerquadrate wurden die Standorte der einzelnen WEA mit einer Umgebungszone von 1 km umgeben (Abb. 2). Für die Arten Wanderfalke und Uhu wurden zusätzlich die Daten innerhalb einer Umgebungszone von 3 km, und für den Steinadler innerhalb einer Umgebungszone von 5 km um die einzelnen Standorte herum geprüft (Horch et al. 2013) Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Teilbereich Brutvögel, Gastvögel und Vogelschutzgebiete gemäss WZVV (Stand 2013) Zu den Grundlagen und der Interpretation der Konfliktpotenzialkarte verweisen wir auf Horch et al. (2013). Die möglichen Standorte der geplanten WEA liegen auf Kilometerquadraten, auf welchen das Konfliktpotenzial mit Brutvögeln als gross eingestuft ist (Abb. 2). Das Konfliktpotenzial im Gebiet (Stand 2013) entsteht durch die Nähe eines traditionellen Winterschlafplatzes des Rotmilans (Tab. 1). Ein weiterer Winterschlafplatz des Rotmilans, der auf der Konfliktpotenzialkarte nicht enthalten ist, wurde erst 2014 entdeckt (siehe Kap ).

11 Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel 10 Abb. 2. Auszug aus der 2013 aktualisierten Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Teilbereich Brutvögel, Gastvögel und Vogelschutzgebiete gemäss WZVV mit den Standorten der WEA (rote Dreiecke), der 1 km Umgebungszone (blau) und den für die Beurteilung des Projekts berücksichtigten Flächen hinsichtlich aller Vogelarten (schwarz). Die 3 km (Wanderfalke und Uhu) und 5 km Umgebungszone (Steinadler), innerhalb welcher die Daten zusätzlich geprüft worden sind, ist nicht abgebildet (Schweizerische Vogelwarte Sempach: PK25 swisstopo, DV 351.5). Tab. 1. Durch den Projektperimeter und Umgebungszone von 1 km betroffene Art gemäss der Konfliktpotenzialkarte Windenergie Brutvögel, Gastvögel und Vogelschutzgebiete gemäss WZVV. Priorität = Prioritätsart Artenförderung; Verantwortung = national prioritäre Art, für die die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt; Abkürzungen Status Rote Liste der gefährdeten Brutvögel der Schweiz: LC = nicht gefährdet. Nr. Name deutsch Name französisch Priorität Verantwortung Rote Liste CH 1 Rotmilan Milan royal X X LC Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Teilbereich Vogelzug Zu den Grundlagen und der Interpretation der Konfliktpotenzialkarte verweisen wir auf Liechti et al. (2013). Beim Vogelzug werden zwei Kategorien unterschieden. Einerseits der Vogelzug, welcher hauptsächlich nachts, aber auch tagsüber in breiter Front abläuft (Breitfrontzug Kleinvögel) und andererseits der Vogelzug der tagsüber thermiksegelnden Zugvögel wie z.b. Greifvögel und Störche (Thermiksegler). Hinsichtlich des Vogelzugs, welcher tags- und nachtsüber in breiter Front abläuft, liegt der geplante Windpark in einem Gebiet mit einem mässigen Konfliktpotenzial (Abb. 3). Das Konfliktpotenzial für Thermiksegler ist in dieser Karte nicht integriert und wird unter Kap. 2.5 diskutiert.

12 Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel 11 Abb. 3. Auszug aus der 2013 aktualisierten Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Teilbereich Vogelzug mit den Standorten der WEA (rote Dreiecke), der 1 km Umgebungszone (blau) und den für die Beurteilung des Projekts berücksichtigten Flächen hinsichtlich aller Vogelarten (schwarz). (Schweizerische Vogelwarte Sempach: PK25 swisstopo, DV 351.5) Datenbankauszug Im Datenbankauszug wurden die Daten von der durch das Windparkprojekt betroffenen Kilometerquadrate im Umkreis von rund 1 km sowie je nach Vogelart die Kilometerquadrate im Umkreis von rund 3 km (Wanderfalke und Uhu) und 5 km (Steinadler) um die einzelnen Standorte der WEA verwendet. Die Nachweise in allen Kilometerquadraten sind Zufallsbeobachtungen, die der Vogelwarte von freiwilligen Mitarbeitenden gemeldet wurden. Systematische Erhebungen fehlen. Seit 1990 enthält die Datenbank neben Meldungen der in Tab. 1 aufgeführten Vogelart Nachweise für 61 weitere Vogelarten, die in der Schweiz brüten und zur Brutzeit im Gebiet der geplanten WEA anwesend waren. Neun dieser 61 Arten gelten gegenüber von WEA als besonders kollisionsgefährdet oder störungssensibel hinsichtlich Veränderungen im Lebensraum (Tab. 2). Für die anderen 52 Arten wird die Sensibilität gegenüber von WEA als gering eingeschätzt (Tab. 3). Zusätzlich wurden 5 Arten nur zur Zugzeit im Gebiet beobachtet (Tab. 4). Da ausserhalb der Brutzeit in diesem Raum von unseren Freiwilligen kaum je Beobachtungsmeldungen eingehen, ist diese Auflistung der Zugvögel nicht aussagekräftig. Tab. 2. Arten, die gegenüber von WKA als besonders sensibel gelten: Auszug der Zufallsbeobachtungen aus den Datenbanken zu den oben aufgeführten Kilometerquadraten. Die Artenliste ist nach der zoologischen Systematik geordnet. Status = Status der Art im Gebiet zur Zeit der Beobachtung: B = Brutverdacht oder Brut nachgewiesen, P = präsent; Priorität = Prioritätsart Artenförderung; Verantwortung = national prioritäre Art, für die die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt; Abkürzungen Status Rote Liste der gefährdeten Brutvögel der Schweiz: VU = verletzlich, NT = potenziell gefährdet, LC = nicht gefährdet. Nr. Name deutsch Name französisch Status Priorität Verantwortung Rote Liste CH 1 Graureiher Héron cendré B LC 2 Schwarzmilan Milan noir P X LC 3 Habicht Autour des palombes B X LC

13 Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel 12 Nr. Name deutsch Name französisch Status Priorität Verantwortung Rote Liste CH 4 Sperber Epervier d'europe B X LC 5 Mäusebussard Buse variable B X LC 6 Steinadler Aigle royal P X VU 7 Wanderfalke Faucon pèlerin P X NT 8 Turmfalke Faucon crécerelle B X NT 9 Feldlerche Alouette des champs B X NT Tab. 3. Arten, die gegenüber von WKA als wenig sensibel eingeschätzt werden: Auszug der Zufallsbeobachtungen aus den Datenbanken zu den oben aufgeführten Kilometerquadraten. Die Artenliste ist nach der zoologischen Systematik geordnet. Status = Status der Art im Gebiet zur Zeit der Beobachtung: B = Brutverdacht oder Brut nachgewiesen, P = präsent; Priorität = Prioritätsart Artenförderung; Verantwortung = national prioritäre Art, für die die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt; Abkürzungen Status Rote Liste der gefährdeten Brutvögel der Schweiz: VU = verletzlich, NT = potenziell gefährdet, LC = nicht gefährdet. Nr. Name deutsch Name französisch Status Priorität Verantwortung Rote Liste CH 1 Stockente Canard colvert B LC 2 Wachtel Caille des blés B LC 3 Strassentaube Pigeon biset domestique B LC 4 Hohltaube Pigeon colombin P LC 5 Ringeltaube Pigeon ramier B LC 6 Kuckuck Coucou gris B X NT 7 Mauersegler Martinet noir B X NT 8 Grünspecht Pic vert B LC 9 Buntspecht Pic épeiche B LC 10 Rauchschwalbe Hirondelle rustique B LC 11 Mehlschwalbe Hirondelle de fenêtre B X NT 12 Kolkrabe Grand Corbeau B LC 13 Rabenkrähe Corneille noire B LC 14 Saatkrähe Corbeau freux P LC 15 Dohle Choucas des tours P X VU 16 Elster Pie bavarde B LC 17 Eichelhäher Geai des chênes B LC 18 Kohlmeise Mésange charbonnière B LC 19 Blaumeise Mésange bleue B LC 20 Tannenmeise Mésange noire B X LC 21 Haubenmeise Mésange huppée B X LC 22 Sumpfmeise Mésange nonnette B X LC 23 Kleiber Sittelle torchepot B LC 24 Gartenbaumläufer Grimpereau des jardins B LC

14 Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel 13 Nr. Name deutsch Name französisch Status Priorität Verantwortung Rote Liste CH 25 Zaunkönig Troglodyte mignon B LC 26 Rotkehlchen Rougegorge familier B LC 27 Hausrotschwanz Rougequeue noir B X LC 28 Amsel Merle noir B LC 29 Wacholderdrossel Grive litorne B X VU 30 Singdrossel Grive musicienne B LC 31 Misteldrossel Grive draine B X LC 32 Mönchsgrasmücke Fauvette à tête noire B LC 33 Gartengrasmücke Fauvette des jardins B NT 34 Zilpzalp Pouillot véloce B LC 35 Wintergoldhähnchen Roitelet huppé B X LC 36 Sommergoldhähnchen Roitelet à triple bandeau B X LC 37 Grauschnäpper Gobemouche gris B LC 38 Trauerschnäpper Gobemouche noir B LC 39 Heckenbraunelle Accenteur mouchet B LC 40 Bachstelze Bergeronnette grise B LC 41 Bergstelze Bergeronnette des ruisseaux 42 Neuntöter Pie-grièche écorcheur B LC 43 Star Etourneau sansonnet B LC 44 Haussperling Moineau domestique B LC 45 Feldsperling Moineau friquet B LC 46 Grünfink Verdier d'europe B LC 47 Distelfink Chardonneret élégant B LC 48 Hänfling Linotte mélodieuse B NT 49 Girlitz Serin cini B LC 50 Fichtenkreuzschnabel Bec-croisé des sapins P X LC 51 Buchfink Pinson des arbres B LC 52 Goldammer Bruant jaune B LC B LC

15 Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel 14 Tab. 4. Arten, die im Gebiet als Zugvögel (Status = Z) unterwegs waren: Auszug der Zufallsbeobachtungen aus den Datenbanken zu den oben aufgeführten Kilometerquadraten. Die Artenliste ist nach der zoologischen Systematik geordnet. Auf dem Zug sind alle diese Arten an WEA kollisionsgefährdet. Arten mit einem * sind keine Brutvögel der Schweiz. Abkürzung Status Rote Liste IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources): LC = nicht gefährdet. Nr. Name deutsch Name französisch Status Rote Liste IUCN 1) 1 Grosser Brachvogel Courlis cendré Z LC 2 Waldwasserläufer * Chevalier culblanc Z LC 3 Wendehals Torcol fourmilier Z LC 4 Gartenrotschwanz Rougequeue à front blanc Z LC 5 Steinschmätzer Traquet motteux Z LC 1) Da die meisten Zugvögel die Schweiz lediglich durchqueren und in anderen Ländern brüten, wird für Zugvögel der internationale Schutzstatus der IUCN angegeben. 2.4 Einschätzung der möglichen Auswirkungen auf die Brutvögel Das geplante Windparkprojekt liegt in einem Gebiet, das gemäss der Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Teilbereich Brutvögel, Gastvögel und Vogelschutzgebiete gemäss WZVV (Stand 2013) ein grosses Konfliktpotenzial aufweist. Der geplante Standort liegt im Bereich der 5 km- Umgebungszone eines traditionellen Winterschlafplatzes des Rotmilans. Innerhalb dieser Umgebungszone wurde 2014 ein zweiter Schlafplatz des Rotmilans entdeckt (Erläuterungen siehe im nachfolgenden Paragraph) Rotmilan (Milvus milvus) Der Rotmilan gehört zu den Vogelarten, die am häufigsten an WEA verunfallen (Dürr 2014, Dürr & Langgemach 2006). Sein Bestand ist in der Schweiz zwar nicht gefährdet, aber in einigen europäischen Ländern sind die Bestände rückläufig. Der Rotmilan gehört zu den nationalen Prioritätsarten Artenförderung (Keller et al. 2010a) und die Schweiz trägt eine grosse Verantwortung für diese Art. Auch auf kantonaler Ebene wird der Rotmilan als Prioritätsart geführt, die auf spezifische Artenförderungsmassnahmen angewiesen ist. Auf der kantonalen Liste wurde der Rotmilan als Art mit hoher kantonaler Handlungspriorität eingestuft (Keller et al. 2007). In Deutschland gilt die Abstandsregelung, dass WEA weiter als 1 km von Brutplätzen des Rotmilans entfernt errichtet werden müssen. Aufgrund der grossen Dichte von in der Schweiz brütenden Rotmilanen wurde in der Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Teilbereich Brutvögel, Gastvögel und Vogelschutzgebiete gemäss WZVV auf eine solche Abstandsempfehlung bezüglich Horsten des Rotmilans als Kompromiss verzichtet. Auf der Konfliktpotenzialkarte wurden lediglich die traditionellen Winterschlafplätze des Rotmilans berücksichtigt. Im Herbst und Winterhalbjahr versammeln sich an gewissen Plätzen der Schweiz Dutzende bis Hunderte Rotmilane zu Schlafgemeinschaften. Im Einzugsbereich dieser Schlafplätze kann es zu starken Konzentrationen kommen. Nachweise von besenderten, beringten und farbmarkierten Vögeln zeigen, dass sich nebst Schweizer Brutvögeln regelmässig auch Wintergäste u.a. aus Deutschland an solchen Plätzen einfinden (Schmid & Volet 2004). In der Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Teilbereich Brutvögel, Gastvögel und Vogelschutzgebiete gemäss WZVV wird für traditionelle Winterschlafplätze des Rotmilans ein minimaler Abstand von 5 km angewendet. Die Umgebungszone um Schlafplätze mit mehr als 100 Individuen wird für die Errichtung von WEA als Ausschlussgebiet ( No- Go ) behandelt. Im Erläuterungsbericht zur Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Teilbereich Brutvögel, Gastvögel und Vogelschutzgebiete gemäss WZVV (Horch et al. 2013) wird be-

16 Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel 15 schrieben, dass die Berücksichtigung der Winterschlafplätze des Rotmilans auf der Konfliktpotenzialkarte ein Sonderfall sei. Die trotz Traditionen hohe Dynamik im System der Schlafplätze bedeutet, dass die Konfliktpotenzialkarte relativ schnell Aktualisierungsbedarf aufweist. Daher sollte an jedem Standort für einen Windpark im Mittelland abgeklärt werden, ob ein neuer Schlafplatz im Umkreis von weniger als 5 km entstanden ist. Befindet sich ein für die Nutzung der Windenergie geplanter Standort für die Nutzung der Windenergie näher als 5 km bei einem Schlafplatz mit über 100 Individuen, muss er als Gebiet mit sehr hohem Konfliktpotenzial betrachtet und ausgeschlossen werden. Der vorliegende geplante Windparkstandort liegt in der Umgebungszone eines traditionellen und eines 2014 neu entstandenen respektive entdeckten Winterschlafplatzes des Rotmilans. Der traditionelle Winterschlafplatz befindet sich rund 3 km südwestlich der WEA Nr. 4. Bis im Jahr 2013 wurden an diesem Platz jeweils weniger als 100 Individuen gezählt. Im Jahr 2014 wies der Schlafplatz jedoch mehr als 100 Individuen auf (Kriterium für die Empfehlung, das Gebiet von WEA frei zu halten). Der 2014 neu entdeckte Schlafplatz beherbergte 70 Individuen und liegt rund 2 km vom Standort der WEA Nr. 3 entfernt. Eine Prognose zur langfristigen Entwicklung der Anzahl Individuen an den beiden Winterschlafplätzen kann nicht abgegeben werden, da sich die Anzahl der Individuen von Jahr zu Jahr stark ändern kann. Wie einige Beobachtungsmeldungen belegen, jagen und brüten Rotmilane häufig auch in den Kilometerquadraten (persönl. Mitteilung M. Steffen), auf welchen sich das geplante Windparkprojekt befindet. Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass sich Rotmilane regelmässig im Luftraum der WEA aufhalten und dadurch einem Kollisionsrisiko ausgesetzt sind Weitere Vogelarten Zusätzlich zu der bereits diskutierten Art (Rotmilan) sind neun der weiteren 61 Vogelarten, die in der Schweiz brüten und die zur Brutzeit im Gebiet des geplanten Windparks anwesend waren, gegenüber von WEA besonders sensibel. Diese Arten sind entweder kollisionsgefährdet und/oder gelten als störungssensibel hinsichtlich Veränderungen im Lebensraum. Alle Nachweise aus der Datenbank der Schweizerischen Vogelwarte beruhen auf Zufallsbeobachtungen, die der Schweizerischen Vogelwarte Sempach gemeldet worden sind. Sieben dieser neun sensiblen Arten gehören zu den Taggreifvögeln (Schwarzmilan, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Steinadler, Wanderfalke, Turmfalke), eine zu den Schreitvögeln (Graureiher) und eine zu den Singvögeln (Feldlerche). Von allen Greifvogelarten sind Opfer aufgrund von Kollisionen mit WEA bekannt (Dürr 2014), wobei Mäusebussard und Turmfalke am häufigsten dokumentiert worden sind. Die Beobachtungsmeldungen von Wanderfalken liegen teilweise näher als 1 km zum Projektgebiet entfernt. Allerdings sind in unmittelbarer Nähe zu den geplanten Standorten keine Brutplätze bekannt. Die nächstgelegenen Beobachtungsmeldungen für den Steinadler sind rund 2,5 km vom Projektgebiet entfernt. Die beobachteten Tiere dürften zum bekannten Horst südlich des Napf gehören oder zu einem Horst, der aufgrund von östlich des Projektgebietes liegenden Beobachtungen nördlich des Napf vermutet wird. Die Lage des Projektgebiets schätzen wir bezüglich des Steinadlers peripher und daher kaum als relevant ein. Generell muss davon ausgegangen werden, dass sämtliche im Gebiet nachgewiesenen Greifvogelarten in den Luftraum der geplanten WEA gelangen können. Allerdings dürfte das Kollisionsrisiko für den Mäusebussard und den Turmfalken aufgrund Ihrer Jagdgewohnheiten am grössten sein. Von Graureihern sind einige Kollisionsopfer an WEA bekannt (Dürr 2014). Graureiher brüten in Kolonien. Die nächstgelegene Brutkolonie befindet sich bei Ufhusen (634.3/218.9), nur 1 2 km entfernt. Für die Feldlerche besteht der potenzielle Konflikt mit den WEA darin, dass der Bau zu Störungen und Lebensraumveränderungen führen sowie Kollisionsopfer fordern könnte. Die Feldlerche ist eine Bewohnerin des offenen Geländes, welches spezifische Eigenschaften aufweisen muss. So zeigt eine Untersuchung aus England, dass Gebiete mit WEA weniger dicht durch die Feldlerche besiedelt werden als vergleichbare Gebiete ohne WEA (Pearce-Higgins et al. 2009). Der Bau von WEA hatte dazu geführt, dass für die Feldlerche ein Lebensraumverlust entstand. Weiter waren in zehn Windparks im

17 Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel 16 Norden von Portugal männliche Feldlerchen die häufigsten Schlagopfer an WEA (Morinha et al. 2014). Vermutet wird, dass die Männchen bei der Balz mit Ihrem typischen Singflug an den Rotorblättern verunfallen. Im Gebiet des geplanten Windparks werden im Rahmen des Vernetzungsprojekts Luzerner Hinterland und mit finanzieller Unterstützung durch die öffentliche Hand Massnahmen zur Förderung der Feldlerche unternommen. Erste positive Effekte der Förderungsmassnahmen auf die Bestandsentwicklung der Feldlerche im Gebiet wurden bereits festgestellt (persönl. Mitteilung M. Steffen). Alle geplanten Standorte der einzelnen WEA des Windparkprojekts liegen auf Flächen, die für die Feldlerche als Vernetzungsfläche ausgeschiedenen worden sind. Falls das Windparkprojekt realisiert wird, ist stark damit zu rechnen, dass diese Flächen von Feldlerchen gemieden werden und die Feldlerchenaufwertungsfläche ihre Funktion verliert, so dass für die Feldlerche ein Lebensraumverlust entsteht. Für die Brutvögel zusammenfassend besteht beim geplanten Windparkprojekt ein Kollisionsrisiko für Rotmilan, Mäusebussard, Turmfalke und Feldlerche. Hinzu kommt die Lage der Standorte der geplanten WEA auf Vernetzungsflächen, die zur Förderung der Feldlerche im Rahmen des Vernetzungsprojekts Luzerner Hinterland ausgeschieden worden sind. Die Funktion der Aufwertungsgebiete dürfte durch den Bau von WEA stark beeinträchtigt werden. Basierend auf diesen Gegebenheiten müssen wir die Einstufung des Gebiets auf der Konfliktpotenzialkarte erhöhen (von orange auf rot). Für Brutvögel besteht an dem für die Windenergienutzung geplanten Standort somit ein sehr grosses Konfliktpotenzial (Stufe rot). Aus ornithologischer Sicht wird deshalb empfohlen, das Gebiet von WEA frei zu halten. Direkte Minderungsmassnahmen gegen Lebensraumverlust und gegen Kollisionen an WEA, die nachgewiesenermassen funktionieren, sind bis jetzt keine bekannt. 2.5 Einschätzung der möglichen Auswirkungen auf Zugvögel Die Einschätzung des Konfliktpotenzials für Zugvögel basiert auf der Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Teilbereich Vogelzug und dem Expertenwissen unserer Vogelzugforschenden. Bei der Beurteilung des Vogelzuges unterscheiden wir zwischen dem nächtlichen Breitfrontzug, dem Tagzug der Kleinvögel und dem Tagzug der grossen, thermikabhängigen Zugvögel. Die Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Teilbereich Vogelzug gibt hauptsächlich den Verlauf des nächtlichen Breitfrontenzugs und den Tagzug der Kleinvögel wieder. Der geplante Windparkperimeter liegt rund 16 km nördlich des Napf (1 480 m) im sanft hügeligen Luzerner Hinterland auf einer leicht südöstlich gerichteten Anhöhe. Die Kleinvögel, die nachts im Herbst in breiter Front aus nordöstlicher Richtung in die Schweiz einfliegen, vermeiden meist eine direkte Alpenüberquerung und werden je nach Wettersituation zwischen Jura und Alpen kanalisiert. Entlang des nördlichen Alpenrandes können so generell hohe Konzentrationen auftreten. Das geplante Windparkprojekt liegt mitten im Zugstrom des Mittellandes und die geplanten WEA dürften genau in diesen Zugstrom hineinragen. Studien zum Nachtzug zeigen, dass im offenen Schweizerischen Mittelland in guten Zugnächten über Zugvögel pro Stunde und Kilometer auftreten können (Liechti et al. 1996a). Für nächtlich ziehende Zugvögel ist am geplanten Standort ein Konfliktpotenzial vorhanden. Zum Tagzug der Kleinvögel im Herbst wie auch zum Durchzug von thermiksegelnden Arten (wie z.b. grosse Greifvögel) gibt es vor Ort kaum Beobachtungsmeldungen, da ausserhalb der Brutzeit in diesem Raum von unseren Freiwilligen kaum je Beobachtungsmeldungen eingehen. Dahingegen belegen die Aufzeichnungen von Reist (2014), die dieser seit den 1980er Jahren bei Häusernmoos (BE) durchgeführt hat, dass in diesem Grossraum viele verschiedene Vogelarten durchziehen. Die Beobachtungsstelle liegt in Verlängerung der Hauptzugrichtung der Vögel ca. 15 km südwestlich des geplanten Windparkprojekts. Vögel, welche im Herbst das Windparkprojektgebiet überqueren, passieren anschliessend das Gebiet von Häusernmoos. Reist (2014) wies innerhalb von 30 Jahren insgesamt 188 Vogelarten nach, davon 123 Vogelarten, die als Zugvögel im Gebiet unterwegs waren. Lokale Konzentrationen von ziehenden Thermikseglern entstehen, indem sich diese in lokalen Aufwinden sammeln, dort an Höhe gewinnen und schliesslich im Gleitflug Distanzen überwinden. In der Um-

18 Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel 17 gebung des geplanten Windparkprojekts sind Zonen vorhanden, wo bei guten Wetterverhältnissen Aufwinde entstehen könnten (Abb. 4). Diese Zonen und auch der Luftraum im Bereich der WEA dürften von den Thermikseglern genutzt werden. Für tagziehende Kleinvögel und Thermiksegler ist ein Konfliktpotenzial vorhanden. Im Frühling ist der Vogelzug generell schwächer als im Herbst (Liechti et al. 1996b). Allerdings sind Verluste im Frühling gravierender, da sie Individuen betreffen, die den Winter erfolgreich überstanden haben und kurz davor sind, zu brüten. Im Gesamten stufen wir das Konfliktpotenzial für den Frühling für alle Zugvogelkategorien trotzdem eher als gering ein. Es ist davon auszugehen, dass Zugvögel den für die Windenergienutzung geplanten Standort insbesondere auf dem Herbstzug regelmässig überfliegen. Der Verlauf des Vogelzuges wird stark von den Witterungsbedingungen (Wind, Wolkendecke, Aufwinde) beeinflusst, die in ihrer Kombination sehr komplex sein können. Daher ist nicht auszuschliessen, dass Einzelereignisse sowohl im Herbst wie im Frühling vor Ort zu ausserordentlichen Zugkonzentrationen führen können. Anhand dieser Überlegungen gehen wir davon aus, dass das auf der Konfliktpotenzialkarte vorhergesagte Konfliktpotenzial für Zugvögel angemessen und ein Konfliktpotenzial vorhanden ist (Stufe gelb). Abb. 4. Ausschnitt der Thermikkarte für das Projektgebiet mit den möglichen Standorten der WEA (gelbe Pins 1 4 und 8). Die Thermikkarte zeigt das örtliche Potenzial von Aufwinden an einem 1. August um 10 Uhr unter Voraussetzung thermisch günstiger Wetterbedingungen. Die Farben wechseln von grün auf gelb und schliesslich auf rot. Je röter, umso stärker ist das Aufwindpotenzial (rot = 2 m/s) (Reproduziert mit der Bewilligung von Ther- Map, Fazit möglicher Auswirkungen des geplanten Windparks auf die Vögel Der geplante Windpark bei Fischbach (LU) liegt in einem Gebiet, für welches basierend auf der Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Teilbereich Brutvögel, Gastvögel und Vogelschutzgebiete gemäss WZVV für Brutvögel ein grosses Konfliktpotenzial besteht (Stand 2013). Zusätzlich zum Rotmilan, der aufgrund der grossen nahe liegenden Winterschlafplätze einem Kollisionsrisiko ausgesetzt wäre, sind aufgrund von Zufallsbeobachtungen neun weitere im Gebiet vorkommende hinsichtlich WEA sensible Brutvogelarten nachgewiesen worden. Besonders zu betonen ist dabei die Feldlerche. Alle Standorte der geplanten WEA liegen direkt auf den Flächen von Aufwertungs- /Vernetzungsmassnahmen, die im Rahmen des Vernetzungsprojektes Luzerner Hinterland zur Förde-

19 Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel 18 rung der Feldlerche ausgeschieden worden sind. Diese Gegebenheiten führen dazu, dass die Einstufung gegenüber der Konfliktpotenzialkarte heraufgesetzt werden muss (von orange auf rot). Zwischen Brutvögeln und Windenergienutzung besteht somit ein sehr grosses Konfliktpotenzial (Stufe rot). Aus ornithologischer Sicht wird empfehlen wir, das Gebiet von WEA frei zu halten. Gemäss der Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Vogelzug liegt der geplante Windpark in einem Gebiet, wo für Zugvögel ein Konfliktpotenzial vorhanden ist. Auch die lokale Einschätzung des Standorts lässt erwarten, dass im Bereich des geplanten Windparks bei Fischbach regelmässig Zugvögel durchziehen, wobei die Intensität stark von den jeweiligen Wetterbedingungen abhängt. Ereignisse mit hohen Zugintensitäten sind insbesondere während der Herbstzugzeit im Höhenbereich der geplanten WEA zu erwarten. Für Zugvögel ist deshalb ein Konfliktpotenzial vorhanden (Stufe gelb). 3. Empfehlungen zum weiteren Vorgehen aus ornithologischer Sicht 3.1 Brutvögel Unserer Einschätzung nach erfassen die Zufallsbeobachtungen die für diese Lebensräume zu erwartenden Brutvogelvorkommen bereits gut. Dennoch könnten weitere hinsichtlich WEA sensible Arten hinzukommen, was die Auswertung systematischer Erhebungen (Brutvogelatlas , Biodiversitätsmonitoring Schweiz) bzw. Erhebungen im Rahmen des Vernetzungsprojekts klären könnten. Bezüglich der Förderung der Feldlerche im Rahmen des Vernetzungsprojektes Luzerner Hinterland besteht auf dem Projektgebiet des geplanten Windparks ein grosser Interessenskonflikt. Falls das Projekt weiterverfolgt werden sollte, empfehlen wir eine systematische Kartierung der Verbreitung der Feldlerche auf und im Umkreis von 500 m um das Projektgebiet herum im Vergleich zu ähnlichen Feldlerchengebieten, um die Bedeutung der betroffenen Aufwertungs-/Vernetzungsfläche für die politische Interessenabwägung detaillierter beurteilen zu können. Die Kartierungen sind entsprechend der Lebensweise der Art anzupassen. Im Verlauf dieser Kartierungen kann auch auf das Vorkommen weiterer Arten geachtet werden. Ein weiteres grosses Konfliktpotenzial besteht mit den naheliegenden Winterschlafplätzen des Rotmilans. Eine Studie zur Klärung dieser Frage sehen wir vor allem aus praktikablen Gründen nicht als zielführenden: Die Untersuchung des Konflikts würde vor der Errichtung der WEA ein mehrjähriges Monitoring und eine Studie zum Flugverhalten der Rotmilane im Gebiet erfordern. Sinnvolle und verlässliche Daten zum Flugverhalten von Vögeln können nur mit aufwändiger Technik und grossem Personalaufwand gesammelt werden. Selbst dann ist höchst unsicher, ob eine solche Studie zu einem sicheren Erkenntnisgewinn führen würde. Dass Rotmilane den Luftraum im Bereich der geplanten WEA tagtäglich nutzen, kann bereits ohne Studie ausgesagt werden. Bereits jetzt kann aufgrund der Zufallsbeobachtungen gesagt werden, dass für Brutvögel ein sehr grosses Konfliktpotenzial besteht. Gegen Habitatsverlust und Kollisionen mit WEA sind für die betroffenen Brutvogelarten keine direkten, nachgewiesenermassen funktionierenden Minderungsmassnahmen bekannt. 3.2 Vogelzug Vogelzug ist ein sich jährlich wiederholendes Phänomen und kann jedes Jahr in Abhängigkeit von den Wetterbedingungen stark variieren. Es ist immer damit zu rechnen, dass unter gewissen Umständen im Bereich von Windkraftanlagen starke Konzentrationen von Zugvögeln auftreten. Solche Ereignisse sind zeitlich begrenzt und jeweils auf relativ wenige Stunden beschränkt. Die einzige Möglichkeit, das Kollisionsrisiko in einem solchen Fall zu mindern, besteht darin, die Anlagen abzustellen. Falls das Projekt weiterverfolgt werden sollte, könnte der Windpark mit einer permanenten automatisierten Ra-

20 Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel 19 darüberwachung ausgestattet werden. Mit einem solchen System lässt sich das Kollisionsrisiko kontinuierlich in Echtzeit ermitteln. Wenn das Kollisionsrisiko einen gewissen Schwellenwert erreicht hat, wird der Betrieb der Windkraftanlagen für die kritische Zeit unterbrochen. Das System misst die Vogelzugintensität direkt am Standort des Windparks und erlaubt, die Betriebseinschränkungszeiten genau an die lokale Situation anzupassen und damit möglichst gering zu halten. Die Entwicklung eines solchen Systems ist im Gange und es sollte in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen. Falls das das vorliegende Projekt weiterverfolgt werden sollte, empfehlen wir den Einsatz eines solchen automatischen Abstellsystems. 3.3 Weitere Massnahmen Falls das Projekt realisiert werden sollte, ist auf eine permanente Beleuchtung der Anlagen in der Nacht unbedingt zu verzichten, da die Zugvögel bei schlechter Sicht durch Licht angezogen werden. Wenn aufgrund des Luftfahrtgesetzes eine Beleuchtung notwendig sein sollte, hat dies durch Blinklichter zu erfolgen, da diese eine ca. zehnmal schwächere Anziehung ausüben als Dauerlichter. Die Anlagen sollten in Rotorhöhe aber möglichst hell gestrichen werden, damit sie auch nachts sichtbar sind. Wir empfehlen zudem, alle neuen Stromleitungen unterirdisch zu führen. Sollte dies nicht möglich sein, ist das Thema Vogelschutz in die Planung der Linienführung einzubeziehen. Zusätzlich sollte der Einfluss aller weiteren Infrastrukturanlagen wie z.b. zuführende Strassen abgeklärt und entsprechend mitberücksichtigt werden.

21 Vorabklärung zu möglichen Auswirkungen eines Windparkprojekts bei Fischbach (LU) auf die Vögel Literatur BFE, BUWAL & ARE (2004): Konzept Windenergie Schweiz. Grundlagen für die Standortwahl von Windparks. Bundesamt für Energie, Bundeamt für Umwelt, Wald und Landschaft und Bundesamt für Raumentwicklung, Bern. Bruderer, B. (1996): Vogelzugforschung im Bereich der Alpen Der Ornithologische Beobachter 93: Bruderer, B. & F. Liechti (2004): Welcher Anteil ziehender Vögel fliegt im Höhenbereich von Windturbinen? Der Ornithologische Beobachter 101: Bruderer, B., T. Steuri, J. Aschwanden & F. Liechti (2012): Vom militärischen Zielfolgeradar zum Vogelradar. Der Ornithologische Beobachter 109: Dürr, T. (2014): Zentrale Fundkartei über Anflugopfer an Windenergieanlagen (WEA). Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg. Stand: 14. April Dürr, T. & T. Langgemach (2006): Greifvögel als Opfer von Windkraftanlagen. Populationsökologie Greifvogel- und Eulenarten 5: Frei, T., A. Bertiller & S. Brechbühl (2014): Kommunales Gesamtkonzept Windenergie Fischbach. Grundlagen für die Änderung des Zonenplans Landschaft. August 2014 vom Gemeinderat verabschiedete Fassung. Sigmaplan AG Von Glasenapp, M., A. Bosshard & M. Steffen (2013): Vernetzungsprojekt Hinterland/LU. Konzept für die 1. Projektphase gemäss Öko-Qualitätsverordnung ÖQV. Ö+L Büro für Ökologie und Landschaft GmbH, Januar 2013 Horch, P. & V. Keller (2005): Windkraftanlagen und Vögel ein Konflikt? Schweizerische Vogelwarte Sempach. Horch, P. & F. Liechti (2008): Windenergienutzung und Vögel. Standpunkt Schweizerische Vogelwarte Sempach. Horch, P., H. Schmid, J. Guélat & F. Liechti (2013): Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Teilbereich Brutvögel, Gastvögel und Vogelschutzgebiete gemäss WZVV. Erläuterungsbericht. Aktualisierung Schweizerische Vogelwarte, Sempach. Illner, H. (2012): Kritik an den EU-Leitlinien Windenergie-Entwicklung und NATURA 2000, Herleitung vogelartspezifischer Kollisionsrisiken an Windenergieanlagen und Besprechung neuer Forschungsarbeiten. Eulen-Rundblick 62: Keller, V., S. Birrer, R. Graf, H. Schmid & R. Spaar (2007): Wichtige Vogelarten im Kanton Luzern eine Hilfe für die Prioritätensetzung im Naturschutz. Schweizerische Vogelwarte, Sempach. Keller, V., R. Ayé, W. Müller, R. Spaar & N. Zbinden (2010a): Die prioritären Vogelarten der Schweiz: Revision Der Ornithologische Beobachter 107: Keller V., A. Gerber, H. Schmid, B. Volet & N. Zbinden (2010b): Rote Liste Brutvögel. Gefährdete Arten der Schweiz, Stand Umwelt-Vollzug Nr Bundesamt für Umwelt, Bern, und Schweizerische Vogelwarte, Sempach. Liechti, F. & B. Bruderer (1986): Einfluss der lokalen Topographie auf nächtlich ziehende Vögel nach Radarstudien am Alpenrand. Der Ornithologische Beobachter 83: Liechti, F., J. Guélat, S. Bauer, M. Mateos & S. Komenda-Zehnder (2013): Konfliktpotenzialkarte Windenergie Vögel Schweiz: Teilbereich Vogelzug. Aktualisierung Schweizerische Vogelwarte, Sempach. Liechti, F., D. Peter, R. Lardelli & B. Bruderer (1996a): Herbstlicher Vogelzug im Alpenraum nach Mondbeobachtungen Topographie und Wind beeinflussen den Zugverlauf. Der Ornithologische Beobachter 93:

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