Aufbau und Funktion revolvierender Fonds im ELER ein Praxisbeispiel aus Sachsen-Anhalt

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1 Aufbau und Funktion revolvierender Fonds im ELER ein Praxisbeispiel aus Sachsen-Anhalt

2 Darlehensfonds Planungsgrundlagen und Mittelausstattung Beteiligung des ELER an Darlehensfonds gem. Art. 71 Abs. 5 der ELER-VO sowie der Art. 50 bis 52 der DVO Bedingungen und Voraussetzungen für die Errichtung (u. a. Zielmarkt, Unternehmensplan, Verwaltung, Kontrolle, Wiederverwendung, etc.) Investitionsfonds für die Landwirtschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit als gesonderter Finanzierungsblock innerhalb der Investitionsbank Sachsen- Anhalt (IB) Fondvolumen in Höhe von 14 Mio. (10,5 Mio. ELER-Mittel / 3,5 Mio. nationale Kofinanzierung) bis müssen die eingezahlten ELER-Mittel mindestens einmal an Darlehensnehmer ausgereicht worden sein Verwaltungskosten max. 3 % des eingezahlten Kapitals jahresdurchschnittlich

3 ELER - Darlehensfonds Vorteile der Produkt- und Fondslösung Vorteile aus Kundensicht - schlanke Verfahren - Möglichkeit der Kombination mit Agrarinvestitionsförderungsprogramm je nach betrieblicher Situation - Nachhaltige Fördermöglichkeit auch nach Ablauf der Förderperiode durch Wiederverwendbarkeit der Darlehensrückflüsse (Förderstock) Vorteile für das Land - für die Zukunft wird finanzieller Handlungsspielraum geschaffen (Förderstock)

4 ELER - Darlehensfonds Vergabegrundsätze I Wer wird finanziert? Unternehmen der Landwirtschaft unabhängig von ihrer Rechtsform, die die KMU-Kriterien erfüllen und deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen oder b) die in der Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung (Erstverkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen eines Primärerzeugers an Endverbraucher in gesonderten für diesen Zweck vorgesehenen Räumen) von landwirtschaftlichen Erzeugnissen gemäß Anhang I EG-Vertrag, ausgenommen Fischereiund Aquakulturerzeugnisse tätig sind und c) Betriebssitz und Investitionsort in Sachsen-Anhalt haben müssen.

5 ELER - Darlehensfonds Vergabegrundsätze II Was wird finanziert? Investitionen (ohne Mwst.) nach Unternehmensneugründung oder zur betrieblichen Weiterentwicklung, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, insbesondere sind dies Ausgaben für: die Errichtung, den Erwerb oder die betriebliche Weiterentwicklung von unbeweglichem Vermögen, b) den Kauf von Maschinen, Anlagen, innovativer Technik/Spezialtechnik für die Außenwirtschaft, c) allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Ausgaben, etwa für Architekten und Ingenieurleistungen sowie für die Beratung und Betreuung von baulichen Investitionen, Erwerb von Patentrechten und Lizenzen.

6 ELER - Darlehensfonds Vergabegrundsätze III Welche Vorhaben können nicht finanziert werden? Finanzierungen für ausfuhrbezogene Tätigkeiten, für den Kauf von Tieren, einjährigen Kulturen sowie von Produktions- und Lieferrechten, c) Landkäufe zu mehr als 10 % der förderfähigen Ausgaben, d) für Investitionen zur Anpflanzung von einjährigen Kulturen, zur Anlage von mehrjährigen Energiepflanzen, e) für Investitionsvorhaben in die Tierhaltung, deren Standortinvestitionsvolumen EUR 4,5 Mio. überschreitet, f) für Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder des Engagements eines Kreditinstitutes, h) für Ersatzinvestitionen oder Betriebsmittel, i) von Biogas- und Biomasseanlagen.

7 ELER - Darlehensfonds Vergabegrundsätze IV Darlehensvoraussetzungen a) Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter zur Verbesserung der betrieblichen Leistungsfähigkeit (einschl. Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen, Umwelt- und Tierschutz) nach Unternehmensneugründung oder zur betrieblichen Weiterentwicklung sowie innovative Technik/Spezialtechnik für die Außenwirtschaft. b) Die Finanzierung des gesamten Vorhabens muss sichergestellt sein. c) Die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag muss erwartet werden können. d) Eine nachhaltige Rentabilität des Darlehensnehmers muss gegeben sein. e) Kumulierungen mit Förderungen z. B. mit Zuschüssen sind innerhalb der beihilferechtlichen Höchstgrenzen zulässig. f) Keine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Leitlinien. g) Zweckbindung nach Vorhabensabschluss: 5 Jahre

8 ELER - Darlehensfonds Vergabegrundsätze V Art und Umfang des Darlehens Die Mindestdarlehenssumme beträgt EUR , die maximale Darlehenssumme EUR Für Vorhaben kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Nettofinanzierungsbedarfs gewährt werden. Die Summe der Subventionswerte aus bereits gewährten Förderungen (z. B. im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms) und des beantragten Darlehens aus dem ELER - Darlehensfonds darf innerhalb von drei Wirtschaftsjahren EUR nicht übersteigen.

9 ELER - Darlehensfonds Vergabegrundsätze VI Darlehenskonditionen Die Darlehenslaufzeit beträgt bis zu 15 Jahre. Das Darlehen wird zinsvergünstigt, wobei der Zinssatz dem um xx Prozentpunkten verringerten jeweils gültigen EU-Referenz- und Abzinsungszinssatz (für nachrangig besicherte Darlehen) entspricht. b) Die Zinsbindungsfrist entspricht der Darlehenslaufzeit, jedoch max. 10 Jahre bei längeren Darlehenslaufzeiten. c) Das Darlehen wird als Ratendarlehen mit bis zu einem tilgungsfreien Jahr gewährt. Der Auszahlungskurs beträgt 100 %. d) Bei haftungsbeschränkten Gesellschaftsformen erfolgt die Besicherung der Darlehen in Form von selbstschuldnerischen Bürgschaften der Gesellschafter. Eine Verstärkung der Sicherheiten kann gefordert werden.

10 ELER - Darlehensfonds Berechnungsbeispiel Verschiedene Subventionswerte von Darlehen aus dem Fonds bei unterschiedlichen Annahmen nach der Referenzzinsmethode ab 1. Juli 2008 Es gilt immer: geringe Besicherung, Abzinsungssatz 5,66 % (setzt voraus, das der von der EU-KOM veröffentlichte Basissatz 4,66 % beträgt), ein tilgungsfreies Anlaufjahr Zinssatz Kunde Laufzeit/Zinsfest- Anzahl Bonität* Subventions- Schreibung Zahlungstermine wert 6,0 10/10 1 Schwach 24,98 % 6,0 15/10 1 Schwach 29,85 % 6,0 15/10 4 Schwach 29,43 % 6,0 15/10 4 Zufriedenstellend 15,17 % 6,5 15/10 4 Zufriedenstellend 12,32 % 6,5 20/10 4 Schwach 28,90 % * schwachen Bonitäten liegen die Ratingnoten zu Grunde zufriedenstellenden Bonitäten liegen die Ratingnoten 6 9 zu Grunde Folgen: je höher der Zinssatz, desto geringer der Subventionswert je besser die Bonität, desto geringer der Subventionswert je kürzer die Laufzeit, desto geringer der Subventionswert je mehr Zahlungstermine, desto geringer der Subventionswert

11 ELER - Darlehensfonds Berechnungsbeispiel Vorgaben: Gesamtsubvention innerhalb von 3 Jahren (AFP + ELER - Darlehensfonds) nicht > 400 TEUR Subventionswert je Investition (AFP + Fonds) nicht > 40 % Annahmen für Konditionen des Darlehens aus dem ELER-Fonds: 10 Jahre Laufzeit und Zinsfestschreibung ein tilgungsfreies Anlaufjahr geringe Besicherung schwache Bonität (Ratingnote 10 bis 14) Zinssatz Kunde 6,0 % Abzinsungssatz 5,66 % jährliche Zahlungstermine für Kapitaldienst Subventionswert des Darlehens 24,98 % - Wert der Subvention = in Prozent ausgedrückter Vorteil gegenüber einem banküblichen Darlehen Die Zinsvergünstigung bestimmt sich als Differenz zwischen dem EU-Referenzund Abzinsungszinssatz und dem vergünstigten Darlehen

12 ELER - Darlehensfonds Berechnungsbeispiel Die maximale Darlehenshöhe ergibt sich aus: Restfördermöglichkeit zum AFP-Höchstsatz X Investitionssumme Subventionswert des Darlehens Für den Darlehensanteil an der Investition ergibt sich: Subventionswert insgesamt max. möglich 40 % - AFP-Förderung (Zuschuss) 25 % = verbleibt Restfördermöglichkeit für das Darlehen 15 % Bsp. für Investition mit AFP: Investitionssumme 600 TEUR -AFP-Zuschuss (25 %) 150 TEUR -15 % verfügbar auf 600 TEUR (Subventionswert) 90 TEUR -mögl. Darlehen (90 : 24,98 %) 360 TEUR = aufzubringen an sonst. Fremd-/Eigenmittel 90 TEUR

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