Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. B-Plan 1-40a Bernauer Straße

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. B-Plan 1-40a Bernauer Straße"

Transkript

1 Fachgutachten Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse B-Plan 1-40a Bernauer Straße Juli 2015 BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh Katharinenstraße 19-20, Berlin

2 Fachgutachten zum B-Plan 1-40a Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auftraggeber Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abteilung II - Städtebau und Projekte Berlin Auftragnehmer BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh Katharinenstraße Berlin Bearbeiter: Dipl.-Ing. Norbert Illiges (Tel.: ) Dipl.-Ing. Henning Büchler (Tel.: ) Bauassessor Dipl.-Ing. Peter Ullrich (Tel.: ) Susanne Böttger Berlin, im Juli 2015 BSM mbh, Juli

3 Fachgutachten zum B-Plan 1-40a Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Inhaltsverzeichnis 1. AUFGABENSTELLUNG UND QUELLEN SITUATIONSBESCHREIBUNG UND GETROFFENE ANNAHMEN ABSTANDSFLÄCHEN ERMITTLUNG BEWERTUNG BESONNUNGSSITUATION RHEINSBERGER STRAßE ERMITTLUNG BEWERTUNG BELÜFTUNGSSITUATION EMPFEHLUNGEN ANHANG BSM mbh, Juli

4 Fachgutachten zum B-Plan 1-40a Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse 1. Aufgabenstellung und Quellen Das Bebauungsplanverfahren 1-40a dient der planungsrechtlichen Sicherung der Gedenkstätte Berliner Mauer in ihrem Kernbereich. Darüber hinaus soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung der unmittelbar südlich an den ehemaligen Mauerstreifen angrenzenden Baugebiete für Wohn- und Mischnutzung gefördert werden. Dem Beschluss zur Neueinleitung des Aufstellungsverfahrens zum B-Plan 1-40a vom gingen verschiedene Beteiligungsschritte zur Aufstellung des ursprünglichen B-Plans 1-40 sowie ein Teilungsbeschluss vom voraus. Grundlage für den Bereich der Mauergedenkstätte bildet das aus einem offenen Realisierungswettbewerb der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Jahr 2007 hervorgegangene Konzept einer Open-Air-Ausstellung. Demnach sollen im Kernbereich der Gedenkstätte alle Grundstücke entlang der Bernauer Straße zwischen Garten- und Brunnenstraße von Bebauung freigehalten und ausschließlich Erinnerungszwecken dienende Einrichtungen zugelassen werden. Durch die Aufstellung des B-Plans 1-40a werden damit einerseits gem. 34 BauGB bestehende Baurechte zurückgenommen und stattdessen die Schaffung umfangreicher Grün- und Freiflächen planungsrechtlich gesichert. Andererseits sollen die südlich anschließenden Baugebiete aufgrund ihrer zentralen Lage, der guten verkehrlichen Anbindung und der hohen Nachfrage unter Berücksichtigung der sensiblen Gedenkstättennutzung weiterentwickelt werden. Der Bebauungsplan ermöglicht dabei für die trotz Gebäudeverlusten durch Kriegseinwirkungen und Mauerbau teilweise bereits hoch verdichteten Baugebiete eine Überschreitung der in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmten Obergrenzen zum Maß der baulichen Nutzung (siehe II./ in Begründung B-Plan 1-40a). Die sich aus den aktuellen Kommentierungen und Urteilen ergebende Rechtslage deutet hierzu auf ein besonderes Untersuchungserfordernis hin: Bei einem Zusammentreffen einer Überschreitung der Obergrenze für das Maß der baulichen Nutzung nach 17 BauNVO und der Unterschreitung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenregelungen kann ein städtebaulicher Missstand drohen. Jedenfalls liegen Anhaltspunkte hierfür vor (vgl. OVG Bln-Bbg, U. v OVG 2 A 3.07 ). Die Überschreitung der Obergrenzen des 17 Abs. 1 BauNVO bedarf neben städtebaulichen Gründen der Sicherstellung, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden (vgl. 17 Abs. 2 Satz 1 BauNVO). Die Anforderungen an die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse beziehen sich insbesondere auf die Belichtung, Besonnung und Belüftung der Wohnungen und Arbeitsstätten (vgl. Kommentar zur BauO Bln 2008, 6). Eine Unterschreitung der Abstandsflächen indiziert eine Beeinträchtigung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse erfordern grundsätzlich die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Mindestflächen und das umso mehr als mit der 2005 in die BauO Bln eingefügten Verringe- BSM mbh, Juli

5 Fachgutachten zum B-Plan 1-40a Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse rung der Abstandsflächentiefe auf 0,4 H nur noch ein Mindestniveau abgesichert wird. Die Festsetzung geringerer Abstandsflächen muss daher auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben und erfordert die Auseinandersetzung mit der Wahrung ausreichender natürlicher Belichtung. Das OVG Berlin-Brandenburg geht auch nach der gesetzlichen Reduzierung der Abstandsflächentiefe auf 0,4 H davon aus, dass die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften nach wie vor im Interesse der Wahrung sozialverträglicher Verhältnisse darauf abzielen, jedenfalls eine ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung von Gebäuden und sonstigen Teilen des Nachbargrundstücks sicherzustellen, wenn auch mit vermindertem Anforderungsniveau (vgl. OVG Bln-Bbg, U. v OVG 2 A 3.07 ). Im Rahmen dieses Fachgutachtens erfolgt daher zunächst die Erarbeitung eines Abstandsflächenplans für die betroffenen Baugebiete sowie eine Bewertung hinsichtlich der Auswirkungen des angestrebten Bebauungsplans. Überschneidungen der Abstandsflächen sind gemäß 6 Abs. 8 BauO Bln zulässig, wenn im Rahmen der Bauleitplanung eine städtebauliche Begründung und die Einhaltung der städtebauhygienischen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nachgewiesen werden. Im Falle einer planungsrechtlich ermöglichten Nachverdichtung für den Gebäudekomplex Rheinsberger Straße 76/77 ( Factory ) wird die Besonnungssituation der angrenzenden baulichen Anlagen eingehender untersucht. Die Ergebnisse des vorliegenden Fachgutachtens dienen als Grundlage für die Abwägung. Folgende Quellen wurden genutzt: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt von Berlin: Bebauungsplan 1-40a Entwurf und Begründung zum Bebauungsplan, Stand (Öffentliche Auslegung) sowie Deckblatt zum Bebauungsplan, Stand Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2011 (GVBl. S. 315, in Kraft getreten am 10. Juli 2011) Kommentar zur Bauordnung für Berlin, Vieweg + Teubner, 2008 DIN : Tageslicht in Innenräumen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen, Beuth-Verlag Berlin. 2. Situationsbeschreibung und getroffene Annahmen Der Abschnitt zwischen Garten- und Ackerstraße dient ausschließlich der festgesetzten Gemeinbedarfsfläche Gedenkstätte Berliner Mauer. Östlich der Ackerstraße ist das Baugebiet WA 1 durch eine geschlossene Blockrandbebauung geprägt. Da der B-Plan 1-40a für diesen Bereich die Sicherung des Bebauungsbestandes auf die Vorderhäuser beschränkt und darüber hinaus langfristig keine Bebauung in den rückwärtigen Bereichen der tiefen Grundstücke zugelassen werden soll, liegen keine Anhaltspunkte für bestehende oder planerisch ermöglichte Überschneidungen von Abstandsflächen vor. Eine detaillierte Abstandsflächenbe- BSM mbh, Juli

6 Fachgutachten zum B-Plan 1-40a Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse trachtung erfolgt daher ausschließlich für die östlich der Kapelle der Versöhnung gelegenen, dichter bebauten Baugebiete (WA 2, WA 3, MI und WA 4). In diesen rückwärtig der Gemeinbedarfsfläche gelegenen Bereichen sollen allgemeine Wohngebiete und ein Mischgebiet zum Erhalt und der Ergänzung der vorhandenen Bebauung und Nutzung festgesetzt werden. B-Plan 1-40a Entwurf, Stand 6. Januar 2015 (Öffentliche Auslegung) B-Plan 1-40a Entwurf des Deckblatts, Stand 19. Mai 2015 BSM mbh, Juli

7 Fachgutachten zum B-Plan 1-40a Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Zugrunde gelegte Bebauungsstruktur Auf Grund der heterogenen Bestandssituation und der durch den Entwurf zum Bebauungsplan unterschiedlich bestimmten Festsetzungen zum zulässigen Nutzungsmaß bedarf es als Basis für die Beurteilung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse differenzierter Annahmen zur künftigen Bebauungssituation im Plangebiet. Im Abstandsflächenplan wird die gemäß Bebauungsplanentwurf planungsrechtlich zulässige Bebauung dargestellt. Im Verlauf des Aufstellungsverfahrens zum B-Plan 1-40 entstand bereits eine zwei- bis viergeschossige Reihenhaussiedlung (Bernauer Straße 5 8D) westlich der Blockrandbebauung Strelitzer Straße. Im gegenüberliegenden und bis 2009 dem Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt zugehörigen Straßenblock zwischen Strelitzer Straße und Brunnenstraße erfolgten im Zusammenhang mit der Entwicklung eines Standorts für internetbasierte Unternehmen ( Factory ) die Aufstockung eines Gebäudebereichs (Rheinsberger Straße 77) sowie eine unmittelbar an die Mauergedenkstätte grenzende Neubebauung (Brunnenstraße 141a). Zur Realisierung der im Bebauungsplanentwurf mit D2 bezeichneten Bebauung im WA 2 ist der Abriss von Hinterhaus und Seitenflügel der Strelitzer Straße 51 zwingend erforderlich. Eine Neubebauung im Bereich E3 (WA 4) erfordert darüber hinaus die Freistellung des Hofes Brunnenstraße 141 bis 143 von den ein- bis zweigeschossigen Anbauten und Remisen. Für den Neubau wird die Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen angenommen. Zudem ist das Wohngebäude Strelitzer Straße 28 durch die geplante Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche planungsrechtlich nicht gesichert und soll langfristig einer zusammenhängenden Mauergedenkstätte weichen. Die betroffenen Bestandsgebäude sind daher im Abstandsflächenplan nicht mehr enthalten. Auch die aus der Baukörperfestsetzung für das Gebäude Rheinsberger Straße 77 hinausragenden Gebäudeteile werden im Abstandsflächenplan nicht berücksichtigt, da sie langfristig entfallen sollen. Für das Baugebiet WA 3 sowie die straßennahen Bereiche des Baugebiets WA 4 sollen gemäß Bebauungsplanentwurf lediglich Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung sowie einzelne textliche Regelungen z.b. zur Dachgestaltung und zum Lärmschutz getroffen werden. Damit ist der B-Plan 1-40a für die betroffenen Grundstücke nicht die alleinige Beurteilungsgrundlage für Bauvorhaben. Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils leitet sich gem. 30 Abs. 3 i.v.m. 34 BauGB die Zulässigkeit des Maßes der baulichen Nutzung bzw. der Bebauungsdichte aus dem Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung ab, die durch eine bis zu sechsgeschossige Blockrandbebauung geprägt ist. Eine abschließende Beurteilung der Zulässigkeit über 34 BauGB kann im Rahmen des vorliegenden Gutachtens nicht erfolgen, da diese immer von der jeweiligen Bebauungsstruktur zum Zeitpunkt der Bauantragstellung abhängt. Der Abstandsflächenplan wird daher in zwei Varianten dargestellt, um für die in WA 3 und WA 4 betroffenen Bereiche einerseits sowohl die bestehende Bebauungssituation (Blatt 1) als auch die sich nach Einschätzung der bezirklichen Baugenehmigungsbehörde gem. 34 BauGB absehbar zulässige Bebauung (Blatt 2) abzubilden. BSM mbh, Juli

8 Fachgutachten zum B-Plan 1-40a Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Gedenkstätte Berliner Mauer / Rheinsberger Straße 76/77 ( Factory ) Ein- und Ausfahrt zwischen Rheinsberger Straße 75 und 76 Hinterhof Rheinsberger Straße 78 Reihenhausbebauung Bernauer Straße 5 8 D Zugrunde gelegte Gebäudehöhen und Dachformen Die Höhen der Bestandsgebäude wurden aus der Geschossigkeit und wenigen vorhandenen Referenzhöhen (z.b. für die Gebäude Rheinsberger Straße 74 bis 78) abgeleitet und durch Ortsbegehung überprüft. Die vorhandenen Dachformen wurden durch Ortsbegehungen bzw. Auswertung von Luftbildern ermittelt. Zur Ermittlung der baulichen Höhe geplanter Gebäude und Aufstockungen erfolgte ein Abgleich der Festsetzungen zur maximal zulässigen Gebäudeoberkante mit den wenigen vorhandenen Höhenangaben zum Geländeniveau. Dabei wurde das von Südwesten in Richtung Nordosten ansteigende Gelände berücksichtigt. Aufgrund der kleinteiligen Darstellungserfordernisse und im Sinne der Lesbarkeit werden im Abstandsflächenplan keine Staffelgeschosse berücksichtigt. Zur sicheren Seite hin werden die maximalen Gebäudehöhen für die gesamte bebaute Grundfläche angesetzt. BSM mbh, Juli

9 Fachgutachten zum B-Plan 1-40a Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Die der vorliegenden Untersuchung zugrunde gelegten Höhen und Dachformen sind dem Abstandsflächenplan zu entnehmen. 3. Abstandsflächen 3.1 Ermittlung Die Ermittlung der Abstandsflächen erfolgte gemäß den bauordnungsrechtlichen Vorgaben: - Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H (d.h. 40 % der Wandhöhe), mindestens 3 m. - Die Höhe von Dächern mit einer Neigung von weniger als 70 wird zu einem Drittel der Wandhöhe hinzugerechnet. - Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben vortretende Bauteile und Vorbauten (bis 1,5 m vor Außenwand) außer Betracht. - Außenwände, die an seitlichen Grundstücksgrenzen errichtet werden, entfalten keine Abstandsflächen, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften hieran gebaut werden muss oder darf. - Wenn trotz Festsetzung geschlossener Bauweise seitlich nicht an die Grundstücksgrenze gebaut werden darf, entstehen Abstandsflächen. - Abstandsflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen. Ansonsten bedarf es der öffentlich-rechtlichen Sicherung durch eine Baulast. - Abstandsflächen dürfen sich nicht überdecken. Ausnahmen, u.a. bei Außenwänden, die in einem Winkel von mehr als 75 (bis zu 90 ) zueinander stehen, werden berücksichtigt. Es erfolgt eine generalisierende Betrachtung bei der z.b. geringfügige Vereinfachungen der Fassade vorgenommen wurden und Höhenstaffelungen der Gebäude keine Berücksichtigung finden. Der wegen des Geländeversprungs unterirdische eingeschossige Gebäudeteil des Wohngebäudes Rheinsberger Straße 74/75 löst keine Abstandsfläche aus. Es wird davon ausgegangen, dass die erforderlichen Abstandsflächen der im rückwärtigen Bereich der Strelitzer Straße 54 gelegenen Reihenhausbebauung (Hausnummern 54A bis 54R), die sich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans befindet, vollständig auf dem eigenen Grundstück liegen. Im Untersuchungsbereich kommt es bei Ausschöpfung der bauleitplanerischen Festsetzungen zu folgenden gemäß Bauordnung unzulässigen Überschneidungen von Abstandsflächen, wobei für die gem. 30 Abs. 3 i.v.m. 34 BauGB zu beurteilenden Bereiche zunächst der Bebauungsbestand zugrunde gelegt wird (Blatt 1): Allgemeines Wohngebiet WA 2 Bei der Baufläche D2 ergeben sich geringe Abstandsflächenüberschneidungen von 0,1 m zum Gebäude Bernauer Straße 8D sowie von 0,6 bis 0,9 m zum Vorderhaus Strelitzer Straße 51. BSM mbh, Juli

10 Fachgutachten zum B-Plan 1-40a Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Eine Überschneidung von 2,7 m tritt im Bereich der Reihenhausbebauung zwischen den Gebäuden Bernauer Straße 5/5A mit dem Gebäude Bernauer Straße 8 auf. Eine weitere Überschneidung von 0,2 m ergibt sich zwischen den Gebäuden Bernauer Straße 5C/5D und 8, wobei sich dieser Konflikt nur aus den generalisierenden Annahmen zur Gebäudehöhe ergibt, da die Abstandsflächen aufgrund der tatsächlichen Höhenstaffelung des letztgenannten Gebäudes eingehalten werden. Allgemeines Wohngebiet WA 3 Eine Überschneidung von 3,1 m tritt im Hinterhof des Gebäudes Strelitzer Straße 25 zwischen dem Seitenflügel und einem Nebengebäude auf. Mehrere Überschneidungen ergeben sich im Innenhof der Gebäude Strelitzer Straße 23/24 und Rheinsberger Straße 79. Eine Überschneidung ergibt sich zudem im 6,9 m breiten Innenhof des Gebäudes Rheinsberger Straße 78 zwischen dem gewerblich genutzten Gebäude Rheinsberger Straße 77 (unter Berücksichtigung der ermöglichten Aufstockung) und dem Wohngebäude bzw. diesem zugeordneten Nebengebäuden. Mischgebiet MI Eine Überschneidung ist im 4,4 m breiten Durchgang zwischen den Gebäuden Rheinsberger Straße 75 und 76 gegeben. Allgemeines Wohngebiet WA 4 Es überschneiden sich die Abstandsflächen zwischen dem Seitenflügel Brunnenstraße 141 und dem westlich hiervon neu errichteten Gebäude Brunnenstraße 141a auf 2,1 m Breite. Zu Überschneidungen kommt es auch in den rückwärtigen Bereichen der Grundstücke Rheinsberger Straße 71 und 72 durch die Quergebäude Brunnenstraße 144, die auch untereinander Überschneidungen der Abstandsflächen aufweisen. Auch im Innenhof des Gebäudes Brunnenstraße 145 / Rheinsberger Straße 70 überschneiden sich die Abstandsflächen. 3.2 Bewertung Bei Berücksichtigung des Bebauungsbestandes in den gem. Bebauungsplan nach 30 Abs. 3 BauGB einzustufenden Bereichen treten Abstandsflächenüberschneidungen zum Teil in erheblichem Umfang auf (siehe Abstandflächenplan - Blatt 1). In folgenden Bereichen wird eine Abstandsflächenüberschneidung aufgrund der voraussichtlichen Einhaltung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ausnahmsweise für zumutbar angesehen: BSM mbh, Juli

11 Fachgutachten zum B-Plan 1-40a Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Allgemeines Wohngebiet WA 2 Innerhalb des allgemeinen Wohngebietes WA 2 liegen Abstandsflächenüberschneidungen westlich und östlich der Baufläche D2 vor. In nördliche Richtung grenzt mit der Mauergedenkstätte jedoch ein auf Dauer weitgehend von Bebauung freizuhaltender Bereich an. Dies begünstigt die Belichtung und Belüftung zukünftiger Gebäude. In südliche Richtung werden durch die Freistellung der Baufläche sowie die südwestlich gelegene maximal dreigeschossige Bebauung günstige Besonnungsverhältnisse gewährleistet. Daher werden die bestehenden geringfügigen Überschneidungen der Abstandsflächen als vertretbar eingestuft. Darüber hinaus kommt es zu einer Überschneidung von Abstandsflächen zwischen den bestehenden Reihenhäusern Bernauer Straße 5/5A und 8 von 2,7 m sowie zwischen den Reihenhäusern 5C/5D und 8 von 0,2 m. Die Ausweisungen des Bebauungsplanes entsprechen einem bereits umgesetzten, spezifischen städtebaulichen Konzept, das in der Begründung des Bebauungsplans darzulegen ist. Eine Einschränkung der Abstandsflächen in den vorgenannten Fällen der Reihenhausbebauung Bernauer Straße 5 8D ist vertretbar, da durch die Ausweisung der Gemeinbedarfsfläche Gedenkstätte Berliner Mauer bzw. Gedenkstätte Berliner Mauer und Kirche in nördlicher und westlicher Richtung dauerhaft ausgedehnte unverbaute Grün- und Freiflächenbereiche gesichert werden, die eine gute Belichtung und Belüftung der Wohnungen gewährleisten. Zudem ermöglicht die mit drei Vollgeschossen im Vergleich zur Baufläche D1 niedrigere Bebauung der Baufläche D3 günstigere Belichtungsverhältnisse. Mischgebiet MI Im Mischgebiet MI kommt es zwischen den bestehenden Gebäuden Rheinsberger Straße 75 und 76 zu einer Überschneidung der bauordnungsrechtlich geforderten Abstandsflächen im Bereich der rd. 4,4 m breiten Ein- und Ausfahrt. Für das Wohngebäude Rheinsberger Straße 75 ist jedoch eine hinreichende Besonnung aus nördlicher und südlicher Richtung gewährleistet. Die Gebäudetiefe ermöglicht durchgesteckte Wohnungen. Das jeweils pro Geschoss zum Grundstück Rheinsberger Straße 76 orientierte Fenster an der Seitenwand ist daher weder planungs- noch bauordnungsrechtlich erforderlich. Das gewerblich genutzte Gebäude Rheinsberger Straße 76 wird zudem über die nach Süden sowie nach Osten zum freien Blockinnenbereich gelegenen Fenster ausreichend besonnt und belüftet. Durch die Anordnung weniger sensibler Nutzungen wie z.b. Küchen, Lager- und Sanitärräume kann im Zuge der Raumaufteilung in der Factory auf die durch das Wohngebäude entstehende Verschattung reagiert werden. Allgemeines Wohngebiet WA 4 (Baufläche E2, Grundstück Rheinsberger Straße 73 und Seitenflügel Brunnenstraße 141) Innerhalb des allgemeinen Wohngebietes WA 4 kommt es zu einer Überschneidung von Abstandsflächen zwischen dem Seitenflügel des Gebäudes Brunnen- BSM mbh, Juli

12 Fachgutachten zum B-Plan 1-40a Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse straße 141 und dem Gebäude Brunnenstraße 141a (Baufläche E2) auf einer Breite von 2,1 m. Die geringfügige Abstandsflächenüberschneidung betrifft zwei bestehende und weitgehende freigestellte Gebäude, die versetzt zueinander stehen und auf allen übrigen Gebäudeseiten die erforderlichen Abstände zu Nachbargebäuden einhalten. In der Begründung des Bebauungsplans ist darauf hinzuweisen, dass diese Situation planungsrechtlich gesichert wird, um die Baufelder E1 und E2 in einer Flucht anzuordnen und dadurch die Zusammengehörigkeit dieser dem Gesamtkomplex Factory zuzuordnenden Gebäude zu betonen. Um hinsichtlich Belichtung, Besonnung und Belüftung bestmögliche Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten zu erreichen, sollen darüber hinaus die Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück liegen und ein größtmöglicher Abstand zur an der Rheinsberger Straße gelegenen Bebauung gewährleistet sein. Eine Einschränkung der Abstandsflächen zwischen dem Seitenflügel Brunnenstraße 141 und der Baufläche E2 ist vertretbar, da durch die Ausweisung der Gemeinbedarfsfläche Gedenkstätte Berliner Mauer in nördlicher Richtung dauerhaft ausgedehnte unverbaute Bereiche gesichert werden, die eine gute Belichtung und Belüftung der Wohnungen gewährleisten. Für die genannten Standorte in den Baugebieten WA 2, MI und WA 4 kann ohne eine vertiefende Betrachtung der Besonnung und Belichtung davon ausgegangen werden, dass gesunde Wohnverhältnisse mit hoher Wahrscheinlichkeit gewährleistet sind. Nach dem Grundsatz der planerischen Zurückhaltung in der Bauleitplanung werden die Abstandsflächenkonflikte in den nachfolgenden Bereichen durch eine Ausweisung als einfacher Bebauungsplan i.s.v. 30 Abs. 3 BauGB (im Gegensatz zum qualifizierten Bebauungsplans i.s.v. 30 Abs. 1 BauGB) bewältigt: Allgemeine Wohngebiete WA 3 sowie WA 4 (Grundstücke Rheinsberger Straße und Brunnenstraße 144 sowie Vorderhäuser Brunnenstraße ) Innerhalb der allgemeinen Wohngebiete kommt es aufgrund der engen gründerzeitlichen Bebauung mit Seitenflügeln, Quergebäuden und Nebenanlagen zu einer Fülle an erheblichen Abstandsflächenüberschreitungen. Im B-Plan 1-40a werden gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse langfristig dadurch gewährleistet, dass die am stärksten von Abstandsflächenüberschneidungen sowie einer beeinträchtigten Besonnung betroffenen Bereiche planungsrechtlich als einfacher Bebauungsplan i.s.v. 30 Abs. 3 BauGB ausgewiesen werden. Dadurch sind für Gebäude, die stark beeinträchtigte Wohn- und Arbeitsverhältnisse aufweisen, über den Bestandsschutz hinausgehende Baurechte nicht gegeben. Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandsflächen sind bei zukünftigen Bauvorhaben, die nicht durch den Bestandsschutz gedeckt sind, zwingend einzuhalten. Die Beurteilung der Zulässigkeit baulicher Anlagen erfolgt nach 30 Abs. 3 i.v.m. 34 BauGB, da an dieser Stelle keine qualifizierten Festsetzungen i.s.v. 16 Abs. 3 BauNVO getroffen werden. Grundsätzlich sind gem. 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB durch eine Bebauung die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu wahren. BSM mbh, Juli

13 Fachgutachten zum B-Plan 1-40a Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse In Blatt 2 des Abstandsflächenplans wird die bauliche Gliederung abgebildet, die sich nach derzeitigem Stand aus Sicht der Genehmigungsbehörde von Bauvorhaben (Bezirksamt Mitte von Berlin) ergeben würde. Die aus den Festsetzungen des Bebauungsplans resultierenden freigestellten Innenhöfe weisen unter Berücksichtigung der teilweise gestaffelten Gebäudehöhen ausreichende Abstandsflächen auf und sichern eine günstigere Besonnung gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. 4. Besonnungssituation Rheinsberger Straße Ermittlung Einer gesonderten Auseinandersetzung bedürfen die Auswirkungen, die sich aus der planungsrechtlich ermöglichten Aufstockung des Gebäudekomplexes Rheinsberger Straße 76/77 ( Factory ) ergeben. Hierbei handelt es sich um den einzigen Fall, in dem sich eine bereits im Bestand gegebene Abstandsflächenüberschneidung durch die Planung verschärft, so dass die Konfliktpunkte im Zuge der bauleitplanerischen Abwägung hinsichtlich der Wahrung nachbarrechtlicher Belange und der Auswirkungen auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu betrachten sind. Die durch die Aufstockung der Factory gemäß Berliner Bauordnung vor den Außenwänden von Gebäuden freizuhaltenden Abstandsflächen überlagern sich hauptsächlich mit den entsprechenden Flächen des als Wohnhaus genutzten Nachbargebäudes Rheinsberger Straße 78. Im Bereich des rd. 6,9 m breiten Innenhofs tritt eine Überlagerung der Abstandsflächen des Wohngebäudes, der zugehörigen Garagenanlage sowie des Factory -Gebäudes auf. Dies ist grundsätzlich zulässig, da die an der entsprechenden Grundstücksgrenze vorgenommene Baukörperausweisung eine ausdrückliche Festsetzung im Sinne von 6 Abs. 8 BauOBln darstellt, die dazu führt, dass das bauordnungsrechtliche Abstandsflächenrecht planungsrechtlich überlagert wird. In Verbindung mit einer Überschreitung der Obergrenzen zum Maß der baulichen Nutzung deutet die Abstandsflächenüberschreitung jedoch auf eine Beeinträchtigung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Sinne des 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauNVO hin. Daher sind im Rahmen einer Verschattungsstudie sowohl die bereits bestehenden Auswirkungen als auch die durch die Planung ermöglichten Folgen hinsichtlich der Besonnung der Nachbarbebauung untersucht worden (siehe Anhang Verschattungsstudie, Julian Breinersdorfer Architekten, Juni 2014). Der Bewertungsmaßstab einer ausreichenden Besonnung ergibt sich aus der entsprechenden DIN-Norm zu Tageslicht in Innenräumen: Vor allem für Wohnräume ist die Besonnbarkeit ein wichtiges Qualitätsmerkmal, da eine ausreichende Besonnung zur Gesundheit und zum Wohlbefinden beiträgt. Deshalb sollte die mögliche Besonnungsdauer in mindestens einem Aufenthaltsraum einer Wohnung zur Tag- und Nachtgleiche 4 h betragen. Soll auch eine ausreichende Besonnung in den Wintermonaten sicher gestellt sein, sollte die mögliche Besonnungsdauer am 17. Januar mindestens 1 h betragen (DIN in der Fassung vom Juli 2011). BSM mbh, Juli

14 Fachgutachten zum B-Plan 1-40a Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Eine Rechtsprechung auf Grundlage dieser relativ jungen Fassung der DIN ist nicht bekannt. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin, der noch vor Überarbeitung der DIN-Norm gefasst wurde, stellte jedoch fest, dass ein städtebaulicher Missstand regelmäßig nicht gegeben ist, solange zur Tag- und Nachtgleiche eine direkte Besonnung von mindestens zwei Stunden sichergestellt ist (OVG Berlin, Beschluss vom S 43.04). Besonnungssituation am / (Tag- und Nachtgleiche) Sonnenaufgang Beispiel 2014: 6:05 Uhr Sonnenuntergang Beispiel 2014: 18:21 Uhr (Normalzeit) (Hinweis: Normalzeit 1 / Sommerzeit 2 1 Stunde Differenz) Simulation 8:00 16:00 Uhr, stündlich Die Verschattungsstudie belegt eine teilweise Besonnung der obersten Stockwerke der Westfassade im Innenhof Rheinsberger Straße 78 zwischen 9:00 und 11:00 Uhr. Die übrigen Bereiche der Süd- und Westfassade sind während des Untersuchungszeitraums vollständig verschattet. Die Verschattung ist hauptsächlich durch die Bestandsbebauung bedingt (z.b. Eigenverschattung). Eine neubaubedingte, d.h. eine sich durch die planerisch ermöglichte Aufstockung Rheinsberger Straße 76/77 ergebende Verschlechterung der Besonnungssituation tritt für einen Teilbereich der Fenster im 3. und 4. OG des Seitenflügels Rheinsberger Straße 78 auf. Zwischen 9:00 und 10:00 Uhr werden diese Fenster im Vergleich zur bestehenden Situation ca. 30 min länger verschattet. Besonnungssituation am Sonnenaufgang Beispiel 2014: 8:07 Uhr Sonnenuntergang Beispiel 2014: Uhr Simulation 9:00 15:00 Uhr, stündlich Für den Untersuchungszeitraum ergibt sich, abgesehen von Teilbereichen der obersten Geschosse gegen 10 Uhr, keine Besonnung der Innenhoffassaden des Wohngebäudes Rheinsberger Straße 78. Die Lage des Vorderhauses im Süden des Innenhofes bedingt die fast vollständige Verschattung der Fassaden. Weiterhin sind die Eigenverschattung durch das Bestandsgebäude des Seitenflügels Rheinsberger Straße 78 sowie den gewerblich genutzten Bau Rheinsberger Straße 76 für die starke Einschränkung der Besonnung ursächlich. Die planerisch ermöglichte Aufstockung der Factory führt zu keiner zusätzlichen Verschattung von Fenstern gegenwärtig besonnter Bereiche. Die Verschattung ist bereits bestands- und nicht neubaubedingt. 1 Zeitumstellung von Normalzeit auf Sommerzeit stets am letzten Sonntag im März 2 Zeitumstellung von Sommerzeit auf Normalzeit stets am letzten Sonntag im Oktober BSM mbh, Juli

15 Fachgutachten zum B-Plan 1-40a Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse 4.2 Bewertung Die für die Auswirkungen der planerisch ermöglichten Gebäudeaufstockung im Bereich der Factory vorliegende Verschattungsstudie belegt, dass der Bewertungsmaßstab der DIN für die zum Innenhof gelegenen Fassaden unabhängig von der ermöglichten Aufstockung bereits durch die Bestandsbebauung nicht erfüllt wird. Der westlich an die Factory angrenzende Hinterhof und der durch Wohnungen genutzte Seitenflügel des Grundstücks Rheinsberger Straße 78 sind bereits durch das zugehörige Vorderhaus, die Eigenverschattung des Seitenflügels und das bestehende Gebäude Rheinsberger Straße 76 in der Besonnung eingeschränkt. Auch die in der Rechtsprechung hinsichtlich der Besonnung für Wohnungen genannten Richtwerte werden für keine der Innenhoffassaden des Grundstücks Rheinsberger Straße 78 erfüllt. Keine Hoffassade ist in Gänze für die Dauer von mindestens zwei Stunden besonnt. Am entsprechenden Bewertungstag ist grundsätzlich nur ein Teil der Fenster im 3. und 4. OG des Seitenflügels direkt besonnt. Durch die Planung verkürzt sich die Besonnungsphase dieser Bereiche geringfügig um etwa 30 min in der Zeit zwischen 9 Uhr und 10 Uhr. Das ergänzende Kriterium einer mindestens einstündigen Besonnungsdauer am 17. Januar nach DIN : wird für die Westseite der Innenhoffassade nicht in allen Bereichen und für die Südseite der Innenhoffassade überhaupt nicht erfüllt. Aufgrund der bereits hinsichtlich der Besonnung stark beeinträchtigten Wohn- und Arbeitsverhältnisse wird von einer detaillierten Untersuchung der Belichtungsverhältnisse für Wohnräume abgesehen. Eine leichte Minderung des durch die Innenhoflage auftretenden Verlusts an direktem Himmelslicht ergibt sich durch die hellen Fassaden der Factory. Langfristig ermöglicht der Bebauungsplan die Freistellung des Hinterhofes und Neustrukturierung der Bebauung zur Verbesserung von Belichtung, Besonnung und Belüftung. 5. Belüftungssituation Gemäß Umweltatlas der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt herrschen in Berlin nach der langjährigen mittleren Verteilung der Windrichtung Winde aus westlicher bzw. südwestlicher Richtung vor. Da die von Bebauung weitgehend freizuhaltende Gemeinbedarfsfläche sowie die Höfe relativ linear in Ost-West-Richtung ausgerichtet sind, stellt die geplante Bebauung keine Barriere für den Luftaustausch dar. Im Vergleich zur bestehenden, teilweise sehr engen Hinterhofbebauung soll zukünftig eine weitgehende Freistellung der Vorderhäuser erfolgen, wodurch sich die Belüftungssituation grundlegend verbessert (siehe Abstandflächenplan - Blatt 2). Die Bernauer Straße liegt, ebenso wie die Rheinsberger Straße genau im Verlauf der Hauptwindrichtung, so dass hier eine Frischluftzuführung in das Plangebiet gegeben ist. BSM mbh, Juli

16 Fachgutachten zum B-Plan 1-40a Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Relative Häufigkeit der Windrichtungen an der Station Berlin-Dahlem im Gesamtjahr, Sommer (Mai - Oktober) und Winter (November - April) (SenStadtUm 1994) Durch die bestehenden öffentlichen Straßen in Nord-Süd-Richtung (Strelitzer Straße und Brunnenstraße) sowie die Unterbrechungen der Blockstruktur in Form von Gebäudedurchfahrten wird zudem eine freie Luftzirkulation begünstigt. Die Festsetzung begrenzter baulicher Tiefen der Gebäude führt tendenziell zur Realisierung durchgesteckter zweiseitig orientierter Wohnungen mit den damit gegebenen Möglichkeiten einer Querlüftung. Durch die städtebauliche Konfiguration, die mit dem B-Plan 1-40a zulässig wird, sind gegenüber der vorherrschenden Bebauungsstruktur, die teilweise von einer engen Hinterhofbebauung geprägt ist, günstigere Voraussetzungen für eine Belüftung im Plangebiet gegeben auf (siehe Abstandflächenplan - Blatt 2). 6. Empfehlungen Aus der Analyse der Abstandsflächen und Belüftung sowie der Besonnungssituation für einen Teilbereich ergibt sich, dass trotz der auftretenden Abstandsflächenüberschneidungen bei gleichzeitiger Überschreitung der Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung nach 17 BauNVO und der teilweise gegebenen Verschattung einzelner Fassadenbereiche eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs aus gutachterlicher Sicht nicht erforderlich ist. Mit dem Bebauungsplan in der vorliegenden Entwurfsfassung vom (Öffentliche Auslegung) sowie dem Deckblatt zum Bebauungsplan (Stand ) wird planungsrechtlich eine Freistellung der am stärksten beeinträchtigten, eng bebauten Hinterhöfe im Bereich gründerzeitlicher Baustrukturen in die Wege geleitet. Über das Einfügen von Bauvorhaben wird dabei durch die Genehmigungsbehörde erst zum jeweiligen Bauantragszeitpunkt befunden, so dass hinsichtlich der zukünftigen Bebauungsstrukturen eine flexible Steuerung gewährleistet wird. Unter Umständen sind damit auch Abweichungen von der in BSM mbh, Juli

17 Fachgutachten zum B-Plan 1-40a Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Blatt 2 des Abstandsflächenplans abgebildeten derzeit zulässigen Bebauung möglich. In jedem Fall sind die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen, so dass der B-Plan 1-40a langfristig eine Verbesserung der Belichtungs-, Besonnungsund Belüftungsverhältnisse im Plangebiet gewährleistet. BSM mbh, Juli

18 Fachgutachten zum B-Plan 1-40a Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Anhang BSM mbh, Juli

19 Julian Breinersdorfer Architekten Leipziger Strasse 48 / Berlin / Verschattungsstudie Rheinsberger Strasse 76/77 4.OG und 5.OG sowie Rheinsberger Strasse 77A für den 17. Januar

20

21

22

23

24

25

26

27

28

29

30 Julian Breinersdorfer Architekten Leipziger Strasse 48 / Berlin / Verschattungsstudie Rheinsberger Strasse 76/77 4.OG und 5.OG sowie Rheinsberger Strasse 77A für den 21.März

31

32

33

34

35

36

37

38

39

40

41

42

43

44 Julian Breinersdorfer Architekten Leipziger Strasse 48 / Berlin / Erläuterung der Verschattungsstudie Rheinsberger Strasse 76/77 4.OG und 5.OG sowie Rheinsberger Strasse 77A für den 17. Januar und den 21. März Das Volumen des geplanten Ausbaus DG Rheinsberger Strasse 76 verschattet am 21. März um 9 Uhr für ca. 30 Minuten 5 Fenster im 4.OG Sfl. Rheinsbergerstrasse 78. Die beiden übrigen Fenster im 4.OG werden durch den Bestand verschattet. Das bereits ausgeführte Volumen der Aufstockung Rheinsberger Strasse 77 sowie das genehmigte Volumen der Rheinsberger Strasse 77A verschatten in der jeweiligen Stunde des Sonnenuntergangs Fenster an der Westfassade der Brunnenstrasse 144B. Für den restlichen Untersuchungszeitraum wurden keine Neuverschattungen festgestellt.

45 TABELLARISCHE ERFASSUNG DER VERSCHATTUNGSSTUDIE Rheinsberger Strasse 76/77 4.OG und 5.OG sowie Rheinsberger Strasse 77A für den 17. Januar und den 21. März 17. Januar 9 Uhr 10 Uhr 11 Uhr 12 Uhr 13 Uhr 14 Uhr 15 Uhr Keine Fensterverschattung Keine Fensterverschattung Keine Fensterverschattung Keine Fensterverschattung Keine Fensterverschattung Keine Fensterverschattung Verschattung einer Terrassenfläche Brunnenstrasse 144B 21. März 8 Uhr 9 Uhr 10 Uhr 11 Uhr 12 Uhr 13 Uhr 14 Uhr 15 Uhr 16 Uhr Keine Fensterverschattung Verschattung von Fenstern im 4.OG Sfl. Rheinsbergerstrasse 78 Keine Fensterverschattung Keine Fensterverschattung Keine Fensterverschattung Keine Fensterverschattung Keine Fensterverschattung Verschattung von Fenstern an der Westfassade Brunnenstrasse 144 Verschattung von Fenstern an der Westfassade Brunnenstrasse 144

46 II V III III III V III Fachgutachten über die Einhaltung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zum B-Plan 1-40a Bernauer Straße Abstandsflächenplan - Blatt 1 (unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung in den nach 30 Abs. 3 BauGB zu bewertenden Baugebieten) 10 FD 7/8 SD Bestandsgebäude Baukörperfestsetzung / überbaubare Fläche gemäß Bebauungsplan Flächen für den Gemeinbedarf "Gedenkstätte Berliner Mauer" Höhenangaben, Dachformen (FD Flachdach, SD Satteldach, BD Berliner Dach, PD Pultdach) Abstandsflächen nach 6 BauO Bln Bauordnungsrechtlich unzulässige Abstandsflächenüberschneidungen (ohne Berücksichtigung 6 Abs. 8 BauO Bln) Planungsrechtlich nach 30 Abs. 3 BauGB zu bewertende Baugebiete M 1 : Juli 2015 Auftraggeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abteilung II - Städtebau und Projekte Berlin Auftragnehmer: BSM mbh T:/icaads/projects/Bernauer/Abstandsplan/1-40a/1/1/3a

47 II V III III III V III Fachgutachten über die Einhaltung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zum B-Plan 1-40a Bernauer Straße Abstandsflächenplan - Blatt 2 (unter Berücksichtigung der zulässigen Bebauung in den nach 30 Abs. 3 BauGB zu bewertenden Baugebieten) 10 FD 7/8 SD Bestandsgebäude Baukörperfestsetzung / überbaubare Fläche gemäß Bebauungsplan Flächen für den Gemeinbedarf "Gedenkstätte Berliner Mauer" Höhenangaben, Dachformen (FD Flachdach, SD Satteldach, BD Berliner Dach, PD Pultdach) Abstandsflächen nach 6 BauO Bln Bauordnungsrechtlich unzulässige Abstandsflächenüberschneidungen (ohne Berücksichtigung 6 Abs. 8 BauO Bln) Planungsrechtlich nach 30 Abs. 3 BauGB zu bewertende Baugebiete M 1 : Juli 2015 Auftraggeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abteilung II - Städtebau und Projekte Berlin Auftragnehmer: BSM mbh T:/icaads/projects/Bernauer/Abstandsplan/1-40a/1/1/3b

Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse

Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Fachgutachten B-Pläne Bernauer Straße Juli 2016 BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh Katharinenstraße 19-20, 10711 Berlin Auftraggeber Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Mehr

Verschattungsstudie Auswirkungen des Bauvorhabens auf die umliegenden Wohngebäude

Verschattungsstudie Auswirkungen des Bauvorhabens auf die umliegenden Wohngebäude Postbaugenossenschaft Baden-Württemberg eg Fürststraße 5, 72072 Tübingen Wohnbauprojekt Müllerstraße in Friedrichshafen Verschattungsstudie Auswirkungen des Bauvorhabens auf die umliegenden Wohngebäude

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG. Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1. A.

1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG. Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1. A. 1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1 Inhalt Seite A. Satzung 2 B. Begründung 4 C. Verfahrensvermerke 5 D.

Mehr

Verschattungsstudie. zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-92 VE. Februar Neue Kantstraße 4, Berlin. Im Auftrag der

Verschattungsstudie. zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-92 VE. Februar Neue Kantstraße 4, Berlin. Im Auftrag der Verschattungsstudie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-92 VE Februar 2014 Neue Kantstraße 4, 14057 Berlin Im Auftrag der Stadthafenquartier Europacity Berlin GmbH & Co. KG Europa-Allee 22, 60327 Frankfurt

Mehr

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf: Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-

Mehr

Zu 2 Abs. 3 Nr. 3 Die Regelung zur Gebäudeklasse 3 fängt alle Gebäude mit bis zu 7 m Höhe auf, ungeachtet von Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten.

Zu 2 Abs. 3 Nr. 3 Die Regelung zur Gebäudeklasse 3 fängt alle Gebäude mit bis zu 7 m Höhe auf, ungeachtet von Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten. 22 2Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. 3 Die Grundflächen der Nutzungseinheiten

Mehr

Bebauungsplan. Vorlesungsthema

Bebauungsplan. Vorlesungsthema Bebauungsplan Vorlesungsthema Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Planzeichenverordnung (PlanzVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NW) Bauleitplanung Teil 1 BauGB: Instrumente

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.

Mehr

BEZIRKSAMTSVORLAGE N R. 287/17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am

BEZIRKSAMTSVORLAGE N R. 287/17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Bezirksamt Neukölln von Berlin 29.11.2017 Stadtentwicklungsamt App.: 2998 - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b1 6144 / XIV-287b-1 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE N R. 287/17 - zur Beschlussfassung - für die

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB: GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Gemeinde Neuenkirchen

Gemeinde Neuenkirchen Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.

Mehr

bgsm BESONNUNGSSTUDIE FÜR DEN BINNENBEREICH BEBAUUNGSPLAN NR. 345 MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN, STADT ERLANGEN -HANS-GEIGER-STRASSE-

bgsm BESONNUNGSSTUDIE FÜR DEN BINNENBEREICH BEBAUUNGSPLAN NR. 345 MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN, STADT ERLANGEN -HANS-GEIGER-STRASSE- BESONNUNGSSTUDIE FÜR DEN BINNENBEREICH BEBAUUNGSPLAN NR. 345 MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN, STADT ERLANGEN -HANS-GEIGER-STRASSE- Auftraggeber: GBW Portfolio 1 GmbH & Co. KG Dom-Pedro-Straße 19 80637

Mehr

Hochhausturm am Alexanderplatz (Block D4)

Hochhausturm am Alexanderplatz (Block D4) Besonnungsstudie Bebauungsplan I-B4a-3 Hochhausturm am Alexanderplatz (Block D4) BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh Besonnungsstudie zum Bebauungsplan I-B4a-3 (Hochhausturm

Mehr

Schattenwurfberechnung

Schattenwurfberechnung Schattenwurfberechnung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 93 (Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung von drei Wohngebäuden an der Anna- Stiegler-Straße in Bremen-Kattenturm Erstellt von BPW

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text

Mehr

PROJEKT DENNEWITZSTRASSE IN BERLIN KREUZBERG

PROJEKT DENNEWITZSTRASSE IN BERLIN KREUZBERG PROJEKT DENNEWITZSTRASSE 37-38 IN BERLIN KREUZBERG VERSCHATTUNGSSTUDIE ZUM BEBAUUNGSPLAN VI-140g VE Vorhabenträger: Klarbau GmbH & Co. Berlin KG Stand 18.06.2014 Verschattungsstudie zum Bebauungsplan VI

Mehr

STADT GREVENBROICH. Begründung zur 1. vereinfachten Änderung. Bundeshauptstadt der Energie

STADT GREVENBROICH. Begründung zur 1. vereinfachten Änderung. Bundeshauptstadt der Energie GREVENBROICH STADT Bundeshauptstadt der Energie 1. vereinfachte Änderung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. K 25 Entwicklungsbereich Kapellen Teilbereich 1 - Wohn- und Mischgebiet Nord Begründung zur

Mehr

Begründung zum Entwurf

Begründung zum Entwurf COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

Utting Lkr. Landsberg a. Lech

Utting Lkr. Landsberg a. Lech Gemeinde Bebauungsplan Utting Lkr. Landsberg a. Lech Am Waldaweg 7. Änderung Im Bereich der Fl.Nr. 2562/3 Planfertiger PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen Rechts

Mehr

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema! Vorlesungsthema! Städtebaurecht BauGB 34 Vorlesungsthema! Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Bauleitplanung! Teil 1 BauGB: Aufgabe

Mehr

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung Bebauungsplan Hintere Ried II - 1. Änderung Begründung 1. Allgemeines 1.1 Anlass der Aufstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2012 beschlossen,

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Im Vogelsang (8. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck der Gemeinde Wennigsen (Deister) - Entwurf - Textliche Festsetzungen Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck, wird

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt

Mehr

FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen

FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen Amt für Bauordnung und Hochbau Seite 1 FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen Letzte Ergänzung: 01.12.2014 Inhaltsverzeichnis 6 HBauO Abstandsflächen... 2 Absatz 1... 2 Was ist unter 6 Abs. 1 Satz 2 HBauO Anlagen,

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Stand: 15.01.2018 Satzungsexemplar gemäß 10 Abs. 1 BauGB Erstellt

Mehr

177 in der Gemarkung: Hohenfelde

177 in der Gemarkung: Hohenfelde Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg - Nord Bezirksamt Hamburg-Nord, Postfach 20 17 44, D - 20243 Hamburg ### ### ### Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Zentrum für Wirtschaftsförderung,

Mehr

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,

Mehr

Verschattungsstudie. Bauvorhaben: Coesfeld, Neustraße 2 / Kleine Viehstraße

Verschattungsstudie. Bauvorhaben: Coesfeld, Neustraße 2 / Kleine Viehstraße Verschattungsstudie Bauvorhaben: Coesfeld, Neustraße 2 / Kleine Viehstraße Im Vergleich: - Bebauung mit einer Traufhöhe von 89,89m und einer Firsthöhe von 95,25m ü.n.n. - Bebauung mit einer Traufhöhe von

Mehr

Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach 34 BauGB

Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach 34 BauGB Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach 34 BauGB Vorhaben im Innenbereich 34 BauGB Zulässigkeit von Vorhaben: im B-Plangebiet/VEP: 30 BauGB im unbeplanten Innenbereich: 34 BauGB im Außenbereich: 35 BauGB

Mehr

Flächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg

Flächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg Flächennutzungsplan Potsdam 25. Änderung Medienstadt Babelsberg Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Stadtentwicklung - Verkehrsentwicklung Flächennutzungsplan Potsdam - Begründung Seite 1 25. Änderung Anlass

Mehr

01585 in der Gemarkung: Schiffbek. Aufstockung mit zwei Geschossen, Nutzungsänderung zu einem Hostel

01585 in der Gemarkung: Schiffbek. Aufstockung mit zwei Geschossen, Nutzungsänderung zu einem Hostel Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg -Mitte Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Bauprüfung Postfach 10 22 20-20015 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung M/BP Klosterwall

Mehr

Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB).

Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB). 6.1 Allgemeines Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB). Die Bauweise kann im Bebauungsplan als offene, geschlossene oder abweichende

Mehr

Leo-Leistikow-Quartier VERSCHATTUNGSSTUDIE. Untersuchung der entstehenden Verschattung an spezifischen Tagen im Jahr

Leo-Leistikow-Quartier VERSCHATTUNGSSTUDIE. Untersuchung der entstehenden Verschattung an spezifischen Tagen im Jahr Leo-Leistikow-Quartier VERSCHATTUNGSSTUDIE Untersuchung der entstehenden Verschattung an spezifischen Tagen im Jahr Mai 2017 claussen-seggelke stadtplaner Inhaltsverzeichnis Ausgangslage Methodik Rahmenbedingungen

Mehr

Bekanntmachung Flecken Artlenburg

Bekanntmachung Flecken Artlenburg Bekanntmachung Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung Der Rat des Fleckens Artlenburg hat in seiner

Mehr

"Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen

Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen Bebauungsplan Nr. 486 "Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3

Mehr

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von

Mehr

Gemeinde Igling. 2. Änderung des Bebauungsplanes. Gewerbegebiet an der LL 22. Begründung. Fassung vom 14. Juni 2016

Gemeinde Igling. 2. Änderung des Bebauungsplanes. Gewerbegebiet an der LL 22. Begründung. Fassung vom 14. Juni 2016 Gemeinde Igling 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet an der LL 22 Begründung Fassung vom 14. Juni 2016 Verfasser: Ingenieurbüro Vogg Alemannenstraße 35 86845 Großaitingen 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl Seite 1 GEMEINDE TEISENDORF. 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl BEGRÜNDUNG

Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl Seite 1 GEMEINDE TEISENDORF. 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl BEGRÜNDUNG Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl Seite 1 GEMEINDE TEISENDORF 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl BEGRÜNDUNG Stand: 28.04.2017 Auftraggeber: Markt Teisendorf Poststr. 14 Marienstr.

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt)

Stadt Köthen (Anhalt) Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2009186/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 30.07.2009 TOP: 2.7 Vorlagen-Nr.:

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 AM HAGENBECK 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

Strukturuntersuchung Pentenried. für die Bereiche der Baulinienpläne Nr. 2 und 2a. Krailling, 11. Mai 2017

Strukturuntersuchung Pentenried. für die Bereiche der Baulinienpläne Nr. 2 und 2a. Krailling, 11. Mai 2017 Strukturuntersuchung Pentenried für die Bereiche der Baulinienpläne Nr. 2 und 2a Krailling, 11. Mai 2017 Übersicht I. Rahmenbedingungen Anlass und Hintergrund II. Bestandsaufnahme Bestehendes Baurecht

Mehr

Bebauungsplan Nr. 96 Für das Gebiet nördlich der Herrgottsruhstraße und östlich der Aichacher Straße in Friedberg Teil C Begründung

Bebauungsplan Nr. 96 Für das Gebiet nördlich der Herrgottsruhstraße und östlich der Aichacher Straße in Friedberg Teil C Begründung Stadt Friedberg Bebauungsplan Nr. 96 Für das Gebiet nördlich der Herrgottsruhstraße und östlich der Aichacher Straße in Friedberg Teil C Begründung in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom &&&&&&.. in

Mehr

Grundzüge der Planung

Grundzüge der Planung GEMEINDE HESEL Landkreis Leer Bebauungsplan Nr. HE 8 Wohnpark Stikelkamper Straße Gem. 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften Grundzüge der Planung Vorentwurf November 2017 Planungsbüro Diekmann & Mosebach

Mehr

00998 in der Gemarkung: Kirchsteinbek

00998 in der Gemarkung: Kirchsteinbek Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg-Mitte Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Bauprüfung Postfach 10 22 20-20015 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung M/BP Klosterwall

Mehr

Gemeinde Offenbach/Queich

Gemeinde Offenbach/Queich Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN OST 11. ÄNDERUNG I M V E R E I N F A C H T E N V E R F A H R E N - BEGRÜNDUNG Satzungsexemplar September 2013 Projekt 841 Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN

Mehr

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:

Mehr

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße

Mehr

B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am ( Prierosser Straße )

B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am ( Prierosser Straße ) Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b2 6144 / XIV-215aB / I-02 B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung

Mehr

Städtebauliche Begründung

Städtebauliche Begründung Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf- Spich, Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld Änderung überbaubarer Flächen zur Blockentkernung Vorentwurf, Stand: 13.11.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister

Mehr

Schallschutzanlagen entlang der Willy-Brandt-Anlage

Schallschutzanlagen entlang der Willy-Brandt-Anlage Bebauungsplan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage im Stadtteil Umstadt Schallschutzanlagen entlang der Willy-Brandt-Anlage 1 Gliederung - Einleitung - Ergebnisse des Verkehrslärmschutzgutachtens - Ergebnisse

Mehr

GEMEINDE MARCH OT Neuershausen. 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN KAPELLENWEG im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB

GEMEINDE MARCH OT Neuershausen. 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN KAPELLENWEG im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB GEMEINDE MARCH OT Neuershausen 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN KAPELLENWEG im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB FASSUNG: Offenlage gem. 3 (2) und 4 (2) BauGB STAND: 28.04.2015 Inhalt Satzung Änderung Planungsrechtliche

Mehr

Was ist eine Gestaltungssatzung?

Was ist eine Gestaltungssatzung? Was ist eine Gestaltungssatzung? Stadtumbau Büdingen PLANUNGSGRUPPE DARMSTADT Rechtsgrundlagen Bundesrecht Planungsrecht = Bodenrecht Baugesetzbuch BauBG Baunutzungsverordnung BauNVO Landesrecht Bauordnungsrecht

Mehr

Planen und Bauen im Grunewald

Planen und Bauen im Grunewald Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Abteilung Bauwesen - Stadtplanungs- und Vermessungsamt - Planen und Bauen im Grunewald Planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben und Nutzungsänderungen

Mehr

ANLAGE ZUM BEBAUUNGSPLAN KORELLENGARTEN I (NR. 5/2, 4. ÄNDERUNG) VERSCHATTUNGSSTUDIE

ANLAGE ZUM BEBAUUNGSPLAN KORELLENGARTEN I (NR. 5/2, 4. ÄNDERUNG) VERSCHATTUNGSSTUDIE ANLAGE ZUM BEBAUUNGSPLAN KORELLENGARTEN I (NR. 5/2, 4. ÄNDERUNG) VERSCHATTUNGSSTUDIE 1 Ausgangssituation Eine positive städtebauliche Situation verlangt eine gute Abstimmung von besonnten und beschatteten

Mehr

Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim

Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Ergänzungssatzung zur Erweiterung der Firma Kardex Remstar Produktion Deutschland GmbH Auf Grund von 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Bearbeitung: Büro Dr. Klaus Thomas Ritterstraße 8 61118 Bad Vilbel Tel: 06101/ 582106 Fax 06101/ 582108 info@buerothomas.com

Mehr

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m². Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.

Mehr

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION

Mehr

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des

Mehr

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB: GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

Zulässigkeit im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans

Zulässigkeit im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans Zulässigkeit im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans Unter welchen Voraussetzungen ist ein Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans zulässig? Vorliegen eines qualifizierten

Mehr

GEMEINDE BAD WIESSEE

GEMEINDE BAD WIESSEE GEMEINDE BAD WIESSEE BEBAUUNGSPLAN NR. 64 "KLINIK JÄGERWINKEL" Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Teil A - Planzeichnung mit Textteil Teil B - Begründung Norden Maßstab 1:1000 0 m 50 m 100 m von

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach

Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land. 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach Stadt Freilassing Landkreis Berchtesgadener Land 25. Änderung des Bebauungsplanes Engerach für die Fl. Nrn. 1200/9 und 1137/21 (Bauflächen-Nr. 41), Gemarkung Freilassing B E G R Ü N D U N G Lerach Planungs-GmbH

Mehr

Überschreitung hinterer Baulinien nach 21 Staffelbauordnung (StBO) bei Wintergärten

Überschreitung hinterer Baulinien nach 21 Staffelbauordnung (StBO) bei Wintergärten Überschreitung hinterer Baulinien nach 21 Staffelbauordnung (StBO) bei Wintergärten Verwaltungsvorschrift des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa vom 30. November 2010 Überschreitung hinterer

Mehr

Verfahrensstand Bebauungsplan BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh

Verfahrensstand Bebauungsplan BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh Verfahrensstand Bebauungsplan 11-57 BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-57 Treskowallee Bahntrasse ICE-Abstellanlage Karlshorst ehem.

Mehr

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme

Mehr

Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung

Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung nördlich Langenbrücker Straße, östlich Brauerstraße/Domstraße für das Gebiet der ehemaligen Neuapostolischen

Mehr

Der Bebauungsplan. 2.Stufe. Bebauungsplan

Der Bebauungsplan. 2.Stufe. Bebauungsplan Der Bebauungsplan 2.Stufe Bebauungsplan Der Bebauungsplan Funktion des Bebauungsplans 8 Abs.1 BauGB: Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche

Mehr

Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg und Teilen seiner 1. Änderung

Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg und Teilen seiner 1. Änderung Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg und Teilen seiner 1. Änderung Bürgerversammlung am 14.01.2016 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 1 Gliederung des Vortrags

Mehr

Am Ochtmisser Kirchsteig

Am Ochtmisser Kirchsteig Hansestadt Lüneburg Bebauungsplan Nr. 176 Begründung Quelle Luftbild: bing maps Inhalt: 1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes... 1 2 Anlass, allgemeine Ziele und Zwecke der Planung... 1 3 Räumliche und

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38 Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,

Mehr

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.

Mehr

Stadt Cloppenburg Entwicklungskonzept Handlungsbedarf (Stand 12. Oktober 2015)

Stadt Cloppenburg Entwicklungskonzept Handlungsbedarf (Stand 12. Oktober 2015) Stadt Cloppenburg Entwicklungskonzept (Stand 12. Oktober 2015) Stufe 1 - Bestandssicherung - keine oder nur geringe zusätzliche Verdichtung in Quartieren mit geringer Dichte Quartiere, die durch Einzel-

Mehr

- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58).

- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58). SCHRIFTLICHER TEIL (TEIL B) 1.Änderung Anbindung Lindenstraße Seite 1/5 1. BEBAUUNGSPLAN 1. ÄNDERUNG ANBINDUNG LINDENSTRASSE" Die Bebauungsplanänderung besteht aus der Planzeichnung (Teil A) vom 20.09.2011

Mehr

Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung. Baurecht

Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung. Baurecht Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung Baurecht 79 Ordnungswidrigkeiten (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig... 8. als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder als

Mehr

Fläche des räumlichen Änderungsbereiches des Bebauungsplanes

Fläche des räumlichen Änderungsbereiches des Bebauungsplanes I. ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN 1.822,83 m2 A. Änderungsbereich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 5 Breitbrunn West / Neu : Bebauungsplan. m 1:1000 Fläche des räumlichen Änderungsbereiches des Bebauungsplanes

Mehr

Gemeinde Niederkrüchten Der Bürgermeister. Begründung

Gemeinde Niederkrüchten Der Bürgermeister. Begründung Gemeinde Niederkrüchten Der Bürgermeister Begründung 4. Änderung des Bebauungsplanes Nie-23 Oberkrüchtener Weg im Rahmen des vereinfachten Verfahrens Gemarkung Niederkrüchten, Flur 14, Flurstücke 570 und

Mehr

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster

Mehr

Prof. Dr. Alexander Windoffer. Öffentliches Baurecht

Prof. Dr. Alexander Windoffer. Öffentliches Baurecht Prof. Dr. Alexander Windoffer Vorlesung Öffentliches Baurecht Wintersemester 2018/19 Termin 7 (04.12.2018) 1 a) Zulässigkeit gemäß 34 II BauGB (nur Art der baulichen Nutzung) Anwendungsbereich: Eigenart

Mehr

Zu Vorhaben nach 55 HBO als Antrag, sonst als. Aktenzeichen der Genehmigungsbehörde. Eingangsstempel der Genehmigungsbehörde

Zu Vorhaben nach 55 HBO als Antrag, sonst als. Aktenzeichen der Genehmigungsbehörde. Eingangsstempel der Genehmigungsbehörde C3 Formular Antrag auf und Abweichungen Kreuzen Sie an, ob Sie eine bauordnungsrechtliche Abweichung gemäß 63 HBO (Pkt. 6) oder eine planungsrechtliche Ausnahme bzw. Befreiung gemäß 31 BauGB (Pkt. ) beantragen.

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Auftraggeber: Architekturbüro Thyroff-Krause Otto-Moderson-Weg

Mehr

Moosinning 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 40 Östlich Untere Point

Moosinning 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 40 Östlich Untere Point Moosinning 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 40 Östlich Untere Point A1 Bebauungsplan B1 Festsetzungen durch Zeichen B2 Festsetzungen durch Text C1 Hinweise durch Zeichen C2 Hinweise durch Text Begründung

Mehr

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02 Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND

Mehr

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung - Entwurf Planstand: 18.07.2017, geändert am 14.11.2017 Feststellungsbeschluss am Flächennutzungsplan mit - 24. Änderung - blatter burger GbR Ingo Blatter Dipl.Ing. FH Architekt und Stadtplaner BYAK BDB

Mehr