Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse"

Transkript

1 Fachgutachten B-Pläne Bernauer Straße Juli 2016 BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh Katharinenstraße 19-20, Berlin

2 Auftraggeber Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abteilung II - Städtebau und Projekte Berlin Auftragnehmer BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh Katharinenstraße Berlin Bearbeiter: Dipl.-Ing. Norbert Illiges (Tel.: ) Dipl.-Ing. Henning Büchler (Tel.: ) Bauassessor Dipl.-Ing. Peter Ullrich (Tel.: ) Susanne Böttger Berlin, im Juli 2016 BSM mbh, Juli

3 Inhaltsverzeichnis 1. AUFGABENSTELLUNG UND QUELLEN SITUATIONSBESCHREIBUNG UND GETROFFENE ANNAHMEN ABSTANDSFLÄCHEN ERMITTLUNG BEWERTUNG BESONNUNGSSITUATION BESTANDSBEBAUUNG SÜDLICH DER GEMEINBEDARFSFLÄCHE Ermittlung Auswertung Fazit BEBAUUNG NÖRDLICH DER GEMEINBEDARFSFLÄCHE Ermittlung Auswertung Fazit BESTANDSBEBAUUNG NÖRDLICH DER BERNAUER STRAßE Ermittlung Bewertung Fazit BELÜFTUNGSSITUATION EMPFEHLUNGEN ANHANG BSM mbh, Juli

4 1. Aufgabenstellung und Quellen Um beurteilen zu können, wie sich die Festsetzungen des Bebauungsplans 1-40 Gedenkstätte Berliner Mauer an der Bernauer Straße (Aufstellungsbeschluss ) auf die im Plangebiet auswirken, wurde im Jahr 2008 durch die BSM mbh im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Fachgutachten Gesunde Bernauer Straße erarbeitet. Im Verlauf der nachfolgenden Beteiligungsverfahren und Abwägung zum Bebauungsplan wurde eine Anpassung der städtebaulichen Ziele erforderlich. Der B-Plan 1-40 wurde zudem durch Beschluss der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (bzw. seit 2011 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) mehrfach geteilt. Die aufgrund der vorgenannten Zusammenhänge geänderten Festsetzungen zur baulichen Höhe und den überbaubaren Flächen sowie die bereits genehmigten bzw. realisierten Bauvorhaben bedürfen zur sachgerechten Beurteilung der Auswirkungen auf die im Plangebiet einer Überarbeitung des aus dem Jahr 2008 datierenden Fachgutachtens für den Geltungsbereich der Bebauungspläne. Diese Bebauungsplanverfahren dienen der planungsrechtlichen Sicherung der Gedenkstätte Berliner Mauer in ihrem Erweiterten Bereich. Darüber hinaus soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung der unmittelbar nördlich an den ehemaligen Postenweg angrenzenden Bereiche für Wohn- und Mischnutzung gefördert werden. Den Beschlüssen zur Neueinleitung der Aufstellungsverfahren zu den B-Plänen vom ging im Zeitraum Juni 2011 bis Februar 2012 ein Vermittlungsverfahren zwischen den Anliegern und dem Träger der Bauleitplanverfahren (SenStadtUm im Einvernehmen mit der Stiftung Berliner Mauer) voraus. Dabei ergaben sich Lösungsansätze, die unter anderem durch ein überarbeitetes städtebauliches Konzept geringerer Dichte in den nun vorliegenden Planfassungen Berücksichtigung fanden. Vereinbarungsgemäß ruht das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan 1-40bbb bis zu einer gütlichen Einigung bezüglich der vier betroffenen Grundstücke in der Schönholzer Straße. Grundlage für den Bereich der Mauergedenkstätte bildet das aus einem offenen Realisierungswettbewerb der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Jahr 2007 hervorgegangene Konzept einer Open-Air-Ausstellung. Demnach sollen im Erweiterten Bereich der Gedenkstätte zwischen Brunnenstraße und Schwedter Straße alle vom Verlauf des ehemaligen Postenwegs der DDR-Grenztruppen betroffenen Grundstücke durch die Stiftung Berliner Mauer erworben, von Bebauung freigehalten und ausschließlich Erinnerungszwecken dienende Anlagen zugelassen werden. Durch die Aufstellung der B-Pläne werden damit gemäß 34 BauGB bestehende Baurechte zurückgenommen und stattdessen die Schaffung der öffentlich zugänglichen Gedenkstättenflächen planungsrechtlich gesichert. Gleichzeitig sollen die zwischen Postenweg und Bernauer Straße liegenden Bereiche aufgrund ihrer zentralen Lage, der guten verkehrlichen Anbindung und der hohen Nachfrage unter Berücksichtigung sensibler angrenzender Nutzungen weiterentwickelt werden. Im Ergebnis eines durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 2007 gemeinsam mit dem Bezirksamt Mitte und zwei privaten Grundstückseigentümern als Investoren durchgeführten städtebaulichen Gutachterverfahrens wurde ein Entwurf zur weiteren Bearbeitung ausgewählt, der eine mäandrierende Blockrandbebauung vorsieht. Wesentliche Ziele sind die Ermöglichung privater Hofbereiche sowie die Vermittlung BSM mbh, Juli

5 zwischen den bestehenden Bebauungsstrukturen nördlich der Bernauer Straße und südlich des Postenwegs. Die Bebauungspläne ermöglichen dabei für die teilweise hoch verdichteten Baugebiete eine Überschreitung der in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmten Obergrenzen zum Maß der baulichen Nutzung. Die sich aus den aktuellen Kommentierungen und Urteilen ergebende Rechtslage deutet hierzu auf ein besonderes Untersuchungserfordernis hin: Bei einem Zusammentreffen einer Überschreitung der Obergrenze für das Maß der baulichen Nutzung nach 17 BauNVO und der Unterschreitung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenregelungen kann ein städtebaulicher Missstand drohen. Jedenfalls liegen Anhaltspunkte hierfür vor (vgl. OVG Bln-Bbg, U. v OVG 2 A 3.07 ). Die Überschreitung der Obergrenzen des 17 Abs. 1 BauNVO bedarf neben städtebaulichen Gründen der Sicherstellung, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde nicht beeinträchtigt werden (vgl. 17 Abs. 2 Satz 1 BauNVO). Die Anforderungen an die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse beziehen sich insbesondere auf die Belichtung, Besonnung und Belüftung der Wohnungen und Arbeitsstätten (vgl. Kommentar zur BauO Bln 2008, 6). Eine Unterschreitung der Abstandsflächen indiziert eine Beeinträchtigung der gesunden. Gesunde erfordern grundsätzlich die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Mindestflächen und das umso mehr, als mit der 2005 in die BauO Bln eingefügten Verringerung der Abstandsflächentiefe auf 0,4 H nur noch ein Mindestniveau abgesichert wird. Die Festsetzung geringerer Abstandsflächen muss daher auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben und erfordert die Auseinandersetzung mit der Wahrung ausreichender natürlicher Belichtung. Das OVG Berlin-Brandenburg geht auch nach der gesetzlichen Reduzierung der Abstandsflächentiefe auf 0,4 H davon aus, dass die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften nach wie vor im Interesse der Wahrung sozialverträglicher Verhältnisse darauf abzielen, jedenfalls eine ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung von Gebäuden und sonstigen Teilen des Nachbargrundstücks sicherzustellen, wenn auch mit vermindertem Anforderungsniveau (vgl. OVG Bln-Bbg, U. v OVG 2 A 3.07 ). Die nach Bauordnung Berlin (BauO Bln) geltenden Mindestabstandsflächen von 0,4 H werden nach dem gegenwärtigen Stand der Planung nicht in allen Fällen eingehalten. Dies gilt sowohl für das Gegenüber von Neu- und Altbauten, als auch für bauliche Situationen im Neubaubereich selbst. Überlagerungen der Abstandsflächen sind gemäß 6 Abs. 8 BauO Bln zulässig, wenn im Rahmen der Bauleitplanung eine städtebauliche Begründung und die Einhaltung der städtebauhygienischen Anforderungen an gesunde nachgewiesen werden. BSM mbh, Juli

6 Im Rahmen dieses Fachgutachtens erfolgt hierfür die Erarbeitung eines übergreifenden Abstandsflächenplans für die Geltungsbereiche der betroffenen Bebauungspläne sowie die Ermittlung der Besonnungs- und Belüftungssituation. Die Auswirkungen der angestrebten planungsrechtlichen Festsetzungen werden bewertet sowie Aussagen zur Bewältigung der Abstandsflächenproblematik getroffen. Das Plangebiet des Bebauungsplans 1-40bbb, dessen Aufstellungsverfahren gegenwärtig ruht, wird mit betrachtet, da zur Beurteilung gesunder im Bebauungsplan 1-40bba die städtebauliche Struktur des gesamten betroffenen Blocks von Relevanz ist. Die Ergebnisse des vorliegenden Fachgutachtens bauen auf der im Jahr 2008 durch die BSM mbh im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erstellten Untersuchung auf und dienen als Grundlage für die Abwägung. Folgende Quellen wurden genutzt: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt von Berlin: Bebauungsplan 1-40ba Entwurf und Begründung zum Bebauungsplan, Stand Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt von Berlin: Bebauungsplan 1-40bba Entwurf und Begründung zum Bebauungsplan, Stand Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt von Berlin: Bebauungsplan 1-40bbb Entwurf zum Bebauungsplan, Stand Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2011 (GVBl. S. 315, in Kraft getreten am 10. Juli 2011) Kommentar zur Bauordnung für Berlin, Vieweg + Teubner, 2008 DIN : Tageslicht in Innenräumen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen, Beuth-Verlag Berlin. 2. Situationsbeschreibung und getroffene Annahmen Für die geplanten allgemeinen Wohngebiete und die beiden Mischgebiete zwischen Brunnenstraße und Schwedter Straße ist entlang der Bernauer Straße eine weitgehend geschlossene Wohnbebauung vorgesehen. Auf Basis des 34 BauGB sind hier in den vergangenen Jahren bereits einzelne Neubauten entstanden bzw. sind derzeit im Entstehen begriffen. Bei diesen Bauvorhaben konnten die künftigen Festsetzungen in den Bebauungsplänen 1-40ba und 1-40bba aufgrund einer engen Abstimmung zwischen den Vorhabenträgern, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie dem Bezirksamt Mitte bereits überwiegend berücksichtigt werden. Weitere Baugenehmigungen für noch unbebaute Grundstücke liegen vor. Die betroffenen Gebäude sind im Abstandsflächenplan als Bestand gekennzeichnet. Der übrige, überwiegend aus der Gründerzeit stammende Gebäudebestand entspricht der für diese Epoche typischen Blockrandbebauung, wobei keine Hinterhäuser mehr existieren. Die im Bereich Kremmener Straße rudimentär vorhandenen Seitenflügel werden im betreffenden Bebauungsplan 1-40ba nicht in die überbaubaren Flächen einbezogen und genießen daher künftig keine über den Bestandsschutz hinausgehenden Baurechte. Für den Abschnitt zwischen Brunnenstraße und Ruppiner Straße (B-Plan 1-40bba: MI, WA 1 und WA 2) ist eine sechs- bis siebengeschossige Bebauung ausgewiesen, wobei für die in BSM mbh, Juli

7 Richtung Postenweg ragenden Gebäudeteile in der Regel nur fünf Geschosse zulässig sind. Die absolute Höhe wird durch zwingend festgesetzte Oberkanten von 65,4 bis 72,7 m über NHN begrenzt. Für die Bestimmung der tatsächlichen Höhe von möglichen Neubauten über Geländeniveau erfolgte ein Abgleich der Festsetzungen mit den vorliegenden Höhenangaben des Geländes. Unter Berücksichtigung des Geländeverlaufs ergeben sich relative Gebäudehöhen von etwa 17,8 bis 25,0 m (siehe Abstandsflächenplan). In den südlich des Postenwegs angrenzenden allgemeinen Wohngebieten (B-Plan 1-40bba: WA 3 und WA 4 / B- Plan 1-40bbb: WA 1 und WA 2) erfolgt die Begrenzung der baulichen Höhe für die Grundstücke Schönholzer Straße sowie Brunnenstraße 47 durch Festsetzung einer Traufhöhe von 16,0 m und einer Firsthöhe von 19,0 m (jeweils über Gehweg). Die Grundstücke Schönholzer Straße weisen eine maximale Traufhöhe von 20,0 m und eine Oberkante von 23,3 m ebenfalls jeweils über Gehweg auf. In den an die Bernauer Straße angrenzenden Baugebieten zwischen Ruppiner Straße, Swinemünder Straße, Wolliner Straße und Schwedter Straße (B-Plan 1-40ba: MI, WA 1 bis WA 3) wird ebenfalls eine überwiegend sechs- bis siebengeschossige Bebauung mit fünfgeschossigen Abstufungen in den Innenhöfen festgesetzt. Aus einer absoluten Höhe der Oberkanten von 65,2 bis 72,4 m über NHN resultieren relative Höhen von 17,8 bis 25,0 m über Gelände. Lediglich das Eckgebäude Bernauer Straße / Schwedter Straße kann zur Akzentuierung des Blockabschlusses mit acht Geschossen bei 74,5 m über NHN eine tatsächliche Oberkante von 26,7 m über Gelände aufweisen. Für die von Neubebauung aus der Zeit nach dem Mauerfall geprägten Bereiche zwischen Ruppiner Straße und Swinemünder Straße (B- Plan 1-40ba: WA 4) werden eine Oberkante von 22,0 m und eine Traufhöhe von 19,0 m über Gehweg als maximale Höhen bestimmt. Östlich angrenzend, zwischen Swinemünder und Schwedter Straße gelten für die südlich des Postenwegs festgesetzten und von gründerzeitlicher Bestandsbebauung geprägten überbaubaren Flächen eine maximale Firsthöhe von 24,0 m und eine Traufhöhe von 21,0 m über Gehweg. Eine städtebauliche Rhythmisierung der südlich der Bernauer Straße vorgesehenen Neubebauung wird durch die hinsichtlich ihres Abstandes zu dieser Straße mäandrierende Bebauungsstruktur, die Höhenstaffelung, zu begrünende Hofbereiche, Flachdächer sowie durch zwei der Gedenkstätte zugeordnete Öffnungen der Blockstrukturen (B-Plan 1-40bba: Fenster zur Wolgaster Straße / B-Plan 1-40ba: Fenster zum Mauerpark ) gewährleistet. Südlich der linear ausgerichteten und in ihrer Breite variierenden Gemeinbedarfsfläche Gedenkstätte Berliner Mauer ermöglichen die Festsetzungen der Bebauungspläne eine Ergänzung der vorhandenen Wohnbebauung unter Wahrung der durch Baugrenzen bestimmten Tiefe von 13,0 m hinter den Straßenbegrenzungslinien. BSM mbh, Juli

8 B-Plan 1-40ba Entwurf, Stand 31. Mai 2016 B-Plan 1-40bba Entwurf, Stand 27. Januar 2016 BSM mbh, Juli

9 B-Plan 1-40bbb Entwurf, Stand 5. Juli 2013 Zugrunde gelegte Bebauungsstruktur Als Basis für die Beurteilung gesunder wird im beigefügten Abstandsflächenplan das zulässige Maß der baulichen Nutzung für die einzelnen Baugebiete angegeben. Die Bestandssituation und die sich aus den Bebauungsplänen ergebenden planungsrechtlich zulässigen Bauformen stellen sich deckungsgleich dar und bilden die oben beschriebene planerisch beabsichtigte Rhythmisierung des Städtebaus entlang der Bernauer Straße ab. Lediglich im Bereich des B-Plans 1-40ba wird die maximal zulässige Geschossigkeit für das bereits mit einem achtgeschossigen Gebäude bebaute Grundstück Ruppiner Straße 10 auf sieben Vollgeschosse herabstuft. Dies ist für die vorliegende Abstandsflächenbetrachtung jedoch unerheblich, da die relative Gebäudehöhe unter Bezugnahme auf das Gelände unmittelbar an der Bernauer Straße zwischen 24,95 m und 25,05 m liegt und damit dem städtebaulich festgesetzten Zielwert entspricht. Für die Überlagerung der Abstandsflächen auf Fremdgrundstücken wurden entsprechende Baulasteintragungen vorgenommen. Auch die südlich des Postenwegs bestehende Bebauung wird in Abstandsflächenplan und Verschattungsstudie gemäß der sich aus den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen zulässigen überbaubaren Flächen und Gebäudehöhen ausgewiesen. Die im Bereich Kremmener Straße 1-4 rudimentär vorhandenen Seitenflügel sind, wie oben beschrieben, nicht durch die Baukörperfestsetzung sondern lediglich durch den Bestandsschutz gesichert. Für die Erstellung der Verschattungsstudie ergibt sich zusätzlich die Notwendigkeit zur Festlegung der Gebäudehöhen außerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungspläne. Dazu wurde eine Schätzung anhand der Geschossigkeit vorgenommen, wobei im 3D-Modell auf Grund der geringen Relevanz keine Berücksichtigung von Dachformen im Umfeld des Plangebiets erfolgte. BSM mbh, Juli

10 Nordhof Bernauer Straße 44 Postenweg von Ruppiner Straße in westliche Richtung Nordfassade Wolliner Straße 20 Nordfassade Swinemünder Straße Abstandsflächen 3.1 Ermittlung Die Ermittlung der Abstandsflächen erfolgte gemäß den bauordnungsrechtlichen Vorgaben: - Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H (d. h. 40 % der Wandhöhe), mindestens 3 m. - Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben vortretende Bauteile und Vorbauten (bis 1,5 m vor Außenwand) außer Betracht. - Außenwände, die an seitlichen Grundstücksgrenzen errichtet werden, entfalten keine Abstandsflächen, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften hieran gebaut werden muss oder darf. - Wenn trotz Festsetzung geschlossener Bauweise seitlich nicht an die Grundstücksgrenze gebaut werden darf, entstehen Abstandsflächen. BSM mbh, Juli

11 - Abstandsflächen müssen auf dem eigenen Grundstück liegen. Ansonsten bedarf es der öffentlich-rechtlichen Sicherung durch eine Baulast, solange die Anwendung von 6 Abs. 8 BauOBln nicht gegeben ist. - Abstandsflächen dürfen sich nicht überdecken. Ausnahmen, u. a. bei Außenwänden, die in einem Winkel von mehr als 75 (bis zu 90 ) zueinander stehen, werden berücksichtigt. Es erfolgt eine generalisierende Betrachtung bei der z. B. geringfügige Vereinfachungen der Fassade vorgenommen wurden. Bei der Bewertung wird der Fokus auf bauordnungsrechtlich unzulässige Überdeckungen von Abstandsflächen gerichtet. Die Möglichkeit geringerer Abstandsflächen auf Grundlage ausdrücklicher Festsetzungen gemäß 6 Abs. 8 BauO Bln bleiben in der gutachterlichen Auseinandersetzung zunächst außen vor, da bei planerischen Festsetzungen, die gemäß 6 Abs. 8 BauO Bln zu geringeren Abstandsflächen führen, deren Auswirkungen in der Abwägung berücksichtigt werden müssen. Im Untersuchungsbereich kommt es bei Ausschöpfung der bauleitplanerischen Festsetzungen und unter Berücksichtigung des Bebauungsbestandes zu folgenden gemäß Bauordnung unzulässigen Überschneidungen von Abstandsflächen: B-Plan 1-40ba: WA 2 und WA 3 In zwei Öffnungen der ursprünglich geschlossenen Blockstruktur durch den früheren Postenweg (Wolliner Straße 20/21 und Swinemünder Straße 21-23) kommt es zwischen den beidseitig der Gemeinbedarfsfläche gelegenen Bebauungen zu einer Überdeckung der Abstandsflächen. B-Plan 1-40ba: MI, WA 1 bis WA 3 / B-Plan 1-40bba: WA 1 und WA 2 Im Bereich der Neubebauung nördlich der festgesetzten Gemeinbedarfsfläche (Postenweg) kommt es an sieben Stellen zu Abstandsflächenüberschneidungen. Dabei handelt es sich um die sechs Nordhöfe an der Bernauer Straße die jeweils 10 x 10 m Fläche einnehmen sowie einen Südhof nördlich der Fläche für den Gemeinbedarf im Bereich des geplanten Mischgebiets Bernauer Straße 49/ Bewertung Im Inneren der vier im Bereich der Bebauungspläne befindlichen Blöcke werden die bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandsflächen der Bebauung südlich (überwiegend gründerzeitliche Altbauten) und nördlich (ausschließlich Neubauten) der Gemeinbedarfsfläche überwiegend eingehalten. In diesen Bereichen liegen demnach keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung gesunder vor. Eine Ausnahme bilden die beiden folgenden Fälle: B-Plan 1-40ba: WA 2 und WA 3 In den beiden Bereichen handelt es sich um die westlichen Kopfseiten zweier Blöcke. Dies sind städtebauliche Sondersituationen, in denen das jeweils südlich der Gemeinbedarfsfläche gelegene / geplante Gebäude nicht an die seitliche BSM mbh, Juli

12 Grundstücksgrenze gebaut ist. Das Bestandsgebäude Wolliner Straße 20 hat hier seine Brandwand, in die lediglich die Fenster von Nebenräumen eingelassen sind. Für das Gebäude Swinemünder Straße 21 liegt bereits eine Baugenehmigung vor und die Bauarbeiten wurden begonnen. Die Eigentümer haben sich beim Erwerb des Grundstücks bereit erklärt, die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans anzuerkennen. Die Ausweisungen des Bebauungsplanes vollziehen die Umsetzung eines spezifischen städtebaulichen Konzeptes nach, das in der Begründung des Bebauungsplans darzulegen ist. Aufgrund der besonderen Situation und unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse wird eine Abstandsflächenüberdeckung in beiden Fällen ausnahmsweise als zumutbar angesehen. Die erforderlichen Eintragungen der Baulasten wurden vor Erteilung der Baugenehmigung vollzogen. Die Abstandsflächen der geplanten bzw. bereits teilweise genehmigten / realisierten Neubebauung nördlich der Gemeinbedarfsfläche liegen an den Kopfseiten der Blöcke sowie im Bereich des künftigen Fensters zur Wolgaster Straße (B-Plan 1-40bba) auf der Fläche für den Gemeinbedarf. Baulasteintragungen wurde von der Stiftung Berliner Mauer als Eigentümerin zugestimmt. Auch die sich aus der südlich an den Postenweg anschließenden Bebauung ergebenden Abstandsflächen im Bereich der Gemeinbedarfsfläche werden durch die Gedenkstättenträgerin geduldet. Innerhalb der Neubebauung verursacht die mäandrierende städtebauliche Struktur an folgenden Stellen eine Überschneidung der Abstandsflächen: B-Plan 1-40ba: MI, WA 1 bis WA 3 / B-Plan 1-40bba: WA 1 und WA 2 An diesen sieben Stellen können durch die bauliche und nutzungsseitige Ausgestaltung (z. B. Grundrissgestaltung, durchgehende Fensterbänder sowie Anordnung weniger sensibler Nutzungen in den Erdgeschossbereichen bzw. bedarfsweise im 1. Obergeschoss) gesunde gewahrt werden. Dies ist für eine vergleichbare städtebauliche Kubatur bereits durch das im Verlauf des Aufstellungsverfahrens zum B-Plan 1-40 vom August 2008 erstellte Fachgutachten aufgezeigt worden. Durch die Planungen werden teilweise Abstandsflächenüberschneidungen ermöglicht, die im Zuge der bauleitplanerischen Abwägung hinsichtlich der Wahrung nachbarrechtlicher Belange und ihrer Auswirkungen auf gesunde nachfolgend betrachtet werden. 4. Besonnungssituation Einer gesonderten Auseinandersetzung bedürfen die Auswirkungen, die sich aus der planungsrechtlich ermöglichten Bebauung in den Fällen ergeben, in denen sich die Abstandsflächen überschneiden. Für die beiden vorgenannten Konfliktpunkte im Bereich des B-Plans 1-40ba in der Wolliner Straße und der Swinemünder Straße ist daher im Zuge der bauleitplanerischen Abwägung zu überprüfen, inwieweit nachbarrechtliche Belange sowie gesunde gewahrt werden. In Verbindung mit einer Überschreitung der BSM mbh, Juli

13 Obergrenzen zum Maß der baulichen Nutzung deutet die Abstandsflächenüberschneidung zunächst auf eine Beeinträchtigung der gesunden im Sinne des 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauNVO hin. Daher sind im Rahmen einer Verschattungsstudie die durch die Planung ermöglichten Folgen hinsichtlich der Besonnung in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne untersucht worden. Zu berücksichtigen ist, dass hinsichtlich der Besonnungsdauer für städtebauliche Planungen keine rechtsverbindlichen Grenz- oder Richtwerte gelten. Der Bewertungsmaßstab einer ausreichenden Besonnung von Wohnungen im Sinne eines Orientierungswertes ergibt sich aus der entsprechenden DIN-Norm zu Tageslicht in Innenräumen: Vor allem für Wohnräume ist die Besonnbarkeit ein wichtiges Qualitätsmerkmal, da eine ausreichende Besonnung zur Gesundheit und zum Wohlbefinden beiträgt. Deshalb sollte die mögliche Besonnungsdauer in mindestens einem Aufenthaltsraum einer Wohnung zur Tag- und Nachtgleiche 4 h betragen. Soll auch eine ausreichende Besonnung in den Wintermonaten sicher gestellt sein, sollte die mögliche Besonnungsdauer am 17. Januar mindestens 1 h betragen (DIN in der Fassung vom Juli 2011). Eine Rechtsprechung auf Grundlage dieser relativ jungen Fassung der DIN ist nicht bekannt. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin, der noch vor Überarbeitung der DIN-Norm gefasst wurde, stellte jedoch fest, dass ein städtebaulicher Missstand regelmäßig nicht gegeben ist, solange zur Tag- und Nachtgleiche eine direkte Besonnung von mindestens zwei Stunden sichergestellt ist (OVG Berlin, Beschluss vom S 43.04). Die Darstellung eines Referenzszenarios ist nicht erforderlich, da die mit den Bebauungsplänen vorgesehenen städtebaulichen Strukturen und Gebäudekubaturen bereits gemäß 34 BauGB zulässig sind. Die bestehenden Baurechte werden durch die Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf sogar teilweise eingeschränkt, so dass durch die Bauleitplanung grundsätzlich von einer geringfügig verbesserten Besonnungssituation im Vergleich mit dem bereits zulässigen Bebauungsumfang auszugehen ist. 4.1 Bestandsbebauung südlich der Gemeinbedarfsfläche Ermittlung Besonnungssituation am / (Tag- und Nachtgleiche) Sonnenaufgang Beispiel 2016: 6:06 Uhr Sonnenuntergang Beispiel 2016: 18:20 Uhr (Normalzeit) (Hinweis: Normalzeit 1 / Sommerzeit 2 1 Stunde Differenz) Simulation 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr, stündlich sowie 15:30 Uhr und 16:30 Uhr Die Verschattungsstudie belegt eine Besonnung der Südostseite der Altbauten am Nachmittag zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr. Auf der Nordwestseite der Altbauten werden die 1 Zeitumstellung von Normalzeit auf Sommerzeit stets am letzten Sonntag im März 2 Zeitumstellung von Sommerzeit auf Normalzeit stets am letzten Sonntag im Oktober BSM mbh, Juli

14 Fassaden zwischen 16:00 Uhr und 17:00 Uhr für einen begrenzten Zeitraum bis zum Erdgeschoss von der Sonne beschienen. Die in Nord-Süd-Richtung ausgerichteten Gebäude zwischen Ruppiner Straße und Wolliner Straße werden in den Vormittagsstunden auf der Nordostseite sowie zwischen 11 Uhr und 14 Uhr auf der Südwestseite von der Sonne beschienen. Besonnungssituation am Sonnenaufgang Beispiel 2016: 8:09 Uhr Sonnenuntergang Beispiel 2016: Uhr Simulation 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, stündlich Auf der Südostseite der Altbauten ist keine vollständige Besonnung gegeben. Allein die oberen Geschosse werden im Tagesverlauf zeitweise von der Sonne erreicht. Die Nordwestfassaden der Gebäude sind über den gesamten Untersuchungszeitraum verschattet. Zwischen Ruppiner Straße und Wolliner Straße weisen die Nordost- und Südwestfassaden eine mindestens einstündige Besonnung auf Auswertung Besonnungssituation am / (Tag- und Nachtgleiche) Aufgrund ihrer Nord-Süd-Ausrichtung weisen die zwischen Ruppiner Straße und Wolliner Straße bestehenden Gebäude südlich des Postenwegs eine günstige Besonnungssituation auf. Der Bewertungsmaßstab der DIN , der auf eine Besonnung von 4 Stunden abzielt, wird erreicht. Die beiden in Ost-West-Richtung ausgerichteten Bebauungen an der Schönholzer Straße und Kremmener Straße weisen nur in dem Fall eine annähernd vierstündige Besonnung auf, wenn man voraussetzt, dass die Wohnungen in den Gebäuden Aufenthaltsräume nach beiden Seiten haben und die Besonnungszeiten beider Fassaden summiert werden. 3 In den oberen Geschossen werden in Summe Besonnungszeiten von 7 bis 10 Stunden erreicht. Völlig unabhängig von einer Neubebauung an der Bernauer Straße befinden sich die Fassaden an der Innenhofseite bis ca. 16:00 Uhr im Eigenschatten. Bei Berücksichtigung der Neubebauung verbleibt an diesen Nordwestfassaden in der fortgeschrittenen Nachmittagszeit zumindest eine Besonnungsdauer von bis zu 1 Stunde. In den nach Südwesten bzw. Nordosten ausgerichteten Gebäuden an den Stirnseiten der beiden Blöcke werden unabhängig von der Neubebauung an der Bernauer Straße deutlich geringere Besonnungszeiten erreicht. Besonnungssituation am Das für die Wintermonate geltende Kriterium der DIN wird für die Bestandsbebauung zwischen Ruppiner Straße und Wolliner Straße erfüllt. Da die Innenhofseite der Blockrandbebauung entlang von Schönholzer Straße und Kremmener Straße nicht besonnt wird, fallen hier allein die straßenseitigen Fassaden ins Gewicht. Eine vollständige Besonnung tritt im Wesentlichen nur in den oberen Geschossen auf, so 3 Gemäß DIN sollte die mögliche Besonnungsdauer jedoch in mindestens einem Aufenthaltsraum einer Wohnung, d. h. in ein und demselben und nicht in verschiedenen in Addition, zur Tag- und Nachtgleiche 4 Stunden betragen. BSM mbh, Juli

15 dass der Bewertungsmaßstab einer mindestens einstündigen Besonnung nicht überall erreicht wird Fazit Zum Bemessungszeitpunkt der Tag- und Nachtgleiche werden die Orientierungswerte der DIN nur in den Bereichen zwischen Ruppiner Straße und Wolliner Straße sicher eingehalten. In den übrigen untersuchten Bereichen kann die vierstündige Besonnung mindestens eines Aufenthaltsraumes von Wohnungen nicht gewährleistet werden. Dies resultiert jedoch bereits im Wesentlichen aus der bestehenden Bebauung auf der Südostseite der Schönholzer Straße und Kremmener Straße. Der Sonnenstand führt erst ab etwa 17 Uhr zu einer Verschattung durch die Neubauten nördlich des Postenwegs. Während der Wintermonate ist eine ausreichende Besonnung gemäß DIN-Maßstab in den Gebäuden zwischen Ruppiner Straße und Wolliner Straße gewährleistet. Die östlich und westlich hieran anschließenden Bereiche entlang von Schönholzer Straße und Kremmener Straße werden hingegen nicht vollständig ausreichend besonnt. Für die Bestandsbebauung südlich der Gemeinbedarfsfläche ergeben sich hinsichtlich der Besonnung zum Bemessungszeitpunkt Winter keinerlei Veränderungen durch die Neubebauung an der Bernauer Straße. Eine Verbesserung der Besonnungssituation in den Wintermonaten könnte auch durch eine Veränderung der Planung oder den Verzicht auf die Neubauten nicht erreicht werden. Generell ist darauf hinzuweisen, dass die Besonnung der Bestandsbebauung weniger von der Höhe der Neubauten als vielmehr von der durch die öffentlichen Straßen vorgegebenen Ausrichtung der Blöcke in der Stadtstruktur bestimmt wird. In der untersuchten Verschattungsvariante stellen sich die Besonnungsverhältnisse in den Blockinnenbereichen bei Umsetzung des Bebauungsplans insgesamt wesentlich günstiger dar, als bei einer auf Basis der derzeit bestehenden Baurechte gemäß 34 BauGB zulässigen geschlossenen Blockrandbebauung. 4.2 Bebauung nördlich der Gemeinbedarfsfläche Ermittlung Besonnungssituation am / (Tag- und Nachtgleiche) Eine weitreichende Besonnung der Südostseite der Neubebauung erfolgt ca. zwischen 13:00 Uhr und 15:30 Uhr. In den rückwärtigen Hofbereichen der Neubebauung sind die unteren Geschosse der nordöstlich orientierten Fassaden nur etwa 1 Stunde zur Mittagszeit besonnt, während die südwestlich ausgerichteten Fassaden zwischen 12 Uhr und 14 Uhr vollflächig von der Sonne beschienen werden. Die Nordwestseite der Neubebauung wird ca. zwischen 16:00 Uhr und 17:30 Uhr besonnt. In die hier gelegenen Erschließungshöfe dringt dabei kaum Sonne. Besonnungssituation am Die Nordwestseite der Neubauten wird nicht von der Sonne beschienen. Auf der Südostseite betrifft die Besonnung nur Teile der Fassade. Allein die oberen Geschosse werden in den frühen Nachmittagsstunden von der Sonne erreicht. BSM mbh, Juli

16 4.2.2 Auswertung Besonnungssituation am / (Tag- und Nachtgleiche) Eine annähernd vollständige Besonnung der Südostseite erfolgt zwischen 13:00 Uhr und 15:30 Uhr. Danach kommt es zunehmend zur Eigenverschattung durch die Bebauung an den südwestlichen Blockenden. Die Nordwestfassaden an der Bernauer Straße werden erst am späten Nachmittag für 1 bis 1,5 Stunden besonnt. Die Fassaden der Nordhöfe werden nur in sehr geringem Umfang besonnt. Damit ist selbst dann, wenn die Wohnungen in den geplanten Gebäuden über Aufenthaltsräume nach beiden Seiten verfügen und man die Besonnungszeiten beider Fassadenseiten addiert, bedingt durch die Eigenverschattungen eine Besonnung von annähernd 4 Stunden nicht überall erreicht. Dies betrifft insbesondere die Nordhöfe. Besonnungssituation am Eine vollständige Besonnung der in Richtung Südosten ausgerichteten Innenhofseite ist nicht gegeben, da nur die oberen Geschosse ausreichend von der Sonne beschienen werden. Damit übersteigt die Verschattung das gemäß DIN geltende ergänzende Kriterium für die Wintermonate. Eine weitgehende Besonnung der Südostfassaden erfolgt lediglich in den Innenbereichen der beiden in Nord-Süd-Richtung ausgerichteten Blöcke zwischen Ruppiner Straße und Wolliner Straße, da die südlich angrenzende Bestandsbebauung in diesen Bereichen nicht parallel sondern senkrecht zu den Neubauten verläuft Fazit Die Orientierungswerte der DIN einer ausreichenden Besonnung werden für die Tagund Nachtgleiche im Bereich nördlich des Postenwegs nicht vollständig erreicht. Insbesondere die Nordwestfassade, die unteren Geschosse der Südostfassade sowie die durch die Eigenverschattung betroffenen Hofbereiche weisen lediglich eine Besonnungsdauer von weniger als vier Stunden auf. Auch die Einhaltung des ergänzenden Kriteriums zum Bemessungszeitpunkt für die Wintermonate kann nicht flächendeckend sondern nur im Falle der obersten Geschosse der Südostfassade gewährleistet werden. Insbesondere an den südwestlich und nordöstlich ausgerichteten Fassaden der Ruppiner Straße, Swinemünder Straße und Wolliner Straße würde sich die Besonnungssituation bei einer gemäß 34 BauGB zulässigen Bebauung im Vergleich zur gemäß B-Plan geplanten Bebauungsstruktur verschlechtern, da hier eine Schließung des Gebäudeblocks auch im Bereich des Postenwegs zulässig wäre und die gegenüberliegende Bebauung entsprechend stärker verschattet würde. 4.3 Bestandsbebauung nördlich der Bernauer Straße Ermittlung Besonnungssituation am / (Tag- und Nachtgleiche) Die Südostfassaden der Gebäude nördlich der Bernauer Straße werden zwischen 11 Uhr und 15:30 Uhr ohne Einschränkung von der Sonne erreicht. BSM mbh, Juli

17 Besonnungssituation am Bedingt durch die Neubebauung werden die Südostfassaden der nördlich der Bernauer Straße gelegenen Gebäude in den unteren Geschossen nicht mehr vollständig von der Sonne erreicht Bewertung Besonnungssituation am / (Tag- und Nachtgleiche) Die Südostfassaden werden deutlich länger als die in der DIN als Orientierungswert vorgegebenen 4 Stunden vollständig besonnt. Besonnungssituation am Aufgrund der in den Bebauungsplänen 1-40ba und 1-40bba vorgesehenen Bebauung an der Bernauer Straße werden die Südostfassaden der nördlich der Bernauer Straße gelegenen Gebäude in den unteren Geschossen nicht mehr in allen Gebäuden / Gebäudeteilen vollständig von der Sonne erreicht. Es ist jedoch auch bei einer Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit nach 34 BauGB aufgrund der dann zulässigen reinen Blockrandbebauung nicht von einer länger andauernden Besonnung auszugehen Fazit Für die auf der Nordseite der Bernauer Straße bestehende Bebauung ist die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN zur Tag- und Nachtgleiche gewährleistet. Das ergänzende Kriterium zur ausreichenden Besonnung in den Wintermonaten kann aufgrund der Verschattung durch die geplanten Neubaumaßnahmen entlang der südlichen Straßenseite nicht eingehalten werden. 5. Belüftungssituation Gemäß Umweltatlas der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt herrschen in Berlin nach der langjährigen mittleren Verteilung der Windrichtung Winde aus westlicher bzw. südwestlicher Richtung vor. Da die Bebauungsstrukturen nördlich und südlich des Postenweges relativ linear in Ost-West-Richtung ausgerichtet sind, stellt die geplante Bebauung keine Barriere für den Luftaustausch dar. Die vorhandenen Verkehrsflächen der Bernauer Straße, Schönholzer Straße und Kremmener Straße liegen genau im Verlauf der Hauptwindrichtung, so dass hier eine Frischluftzuführung in die Plangebiete gegeben ist. Unterstützt wird dies durch die ebenfalls im Verlauf der Hauptwindrichtung ausgerichtete lineare Gedenkstätte Berliner Mauer, durch die auch die Blockinnenbereiche eine gute Belüftung erfahren. BSM mbh, Juli

18 Relative Häufigkeit der Windrichtungen an der Station Berlin-Dahlem im Gesamtjahr, Sommer (Mai - Oktober) und Winter (November - April) (SenStadtUm 1994) Durch die bestehenden öffentlichen Straßen in Nord-Süd-Richtung (Brunnenstraße, Ruppiner Straße, Swinemünder Straße, Wolliner Straße und Schwedter Straße) sowie die Unterbrechungen der Blockstruktur durch die beiden Fenster zur Wolgaster Straße und zum Mauerpark sowie den durchgehenden früheren Postenweg wird zudem eine freie Luftzirkulation begünstigt. Die Festsetzung begrenzter baulicher Tiefen der Gebäude führt tendenziell zur Realisierung durchgesteckter zweiseitig orientierter Wohnungen mit den damit gegebenen Möglichkeiten einer Querlüftung. Durch die städtebauliche Konfiguration, die mit den B-Plänen 1-40ba und 1-40bba zulässig wird, sind gegenüber der nach geltendem Planungsrecht zulässigen Bebauungsstruktur, die gemäß 34 BauGB geschlossene Höfe ermöglicht, günstigere Voraussetzungen für eine Belüftung der Plangebiete gegeben. 6. Empfehlungen Die Analyse der Abstandsflächen, der Besonnungssituation und der Belüftung ergibt, dass trotz der auftretenden Abstandsflächenüberschneidungen und der teilweise gegebenen Verschattung einzelner Fassadenbereiche eine Änderung der Bebauungsplanentwürfe aus gutachterlicher Sicht nicht erforderlich ist. Aus der Verschattungsstudie geht hervor, dass unter der Grundannahme durchgesteckter Wohnungen und bei Summierung der Besonnung unterschiedlicher Aufenthaltsräume in weiten Bereichen der Plangebiete eine Besonnungsdauer von 4 Stunden für die Tag- und BSM mbh, Juli

19 Nachtgleiche erreicht werden kann. Insbesondere die Bereiche östlich der Wolliner Straße und westlich der Ruppiner Straße weisen jedoch aufgrund ihrer Ausrichtung und der südlich angrenzenden Bestandsbebauung stärkere Verschattungen auf, bei der eine vollständige Einhaltung der Orientierungswerte der DIN unter Berücksichtigung der individuellen Besonnungsdauer der Einzelräume nicht gewährleistet ist. Vor allem die Nordhöfe der Neubebauung südlich der Bernauer Straße weisen eine unzureichende Besonnung auf. Hierzu wurde bereits in dem aus dem Jahr 2008 vorliegenden Fachgutachten für den B-Plan 1-40 Bernauer Straße für eine vergleichbare städtebauliche Kubatur die Belichtungssituation untersucht. Im Ergebnis kann eine deutliche und ausreichende Verbesserung der Belichtung an den Neubauten erreicht werden, wenn durchgehende Fensterbänder realisiert oder die Wohnungsgrundrisse auf eine optimierte Anordnung der Aufenthaltsräume ausgerichtet werden. Darüber hinaus können die Anforderungen des Belichtungskomforts auch durch die Anordnung von Nichtwohnnutzungen in den verschatteten Erdgeschossbereichen reduziert werden. Dies ist in der Bauleitplanung für den am stärksten betroffenen Fall (Bernauer Straße 49/50) durch eine entsprechende textliche Festsetzung berücksichtigt worden. Da in den Blockinnenbereichen die gemäß aktueller Rechtsprechung für die Wahrung gesunder Wohnverhältnisse im Grundsatz maßgebenden Abstandsflächenregelungen eingehalten werden, ist davon auszugehen, dass keine Anhaltspunkte für einen städtebaulichen Missstand bzw. eine Beeinträchtigung gesunder vorliegen. Für die von einer Überlagerung der Abstandsflächen betroffenen Bereiche (Wolliner Straße 20/21 und Swinemünder Straße 21-23) werden die Kriterien der DIN-Norm weitgehend erfüllt. Hier wird über die mindestens vierstündige Besonnung zur Tag- und Nachtgleiche hinausgehend teilweise auch eine mindestens einstündige Besonnung am für den Winter geltenden Stichtag erreicht. Die Beibehaltung der derzeitigen planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage nach 34 BauGB würde aufgrund der damit zulässigen Schließung der Baulücken im Bereich des Postenwegs die Besonnung der jeweils gegenüberliegenden Straßenseite reduzieren. In den stärker verschatteten Bereichen der Neubebauung nördlich der Gemeinbedarfsfläche kann eine ausreichende Belichtung über die vorgenannten objektbezogenen Maßnahmen erreicht werden. Mit den Bebauungsplänen in den vorliegenden Entwurfsfassungen kann aufgrund weitgehend eingehaltener Abstandsflächenvorschriften, teilweise günstiger Besonnungsverhältnisse und baulicher Optimierungsmöglichkeiten von einer Wahrung gesunder ausgegangen werden. So sollen über Gestaltungsfestsetzungen die Wahrnehmbarkeit von Dachaufbauten und Einfriedungen reduziert sowie in den Baugebieten entlang der Bernauer Straße verschattende Gebäudevorsprünge ausgeschlossen und helle Fassadenfarbgebungen gesichert werden. Zudem wird die Projektentwicklung der Gebäudeplanungen intensiv durch den beim Bezirksamt Mitte angegliederten Gestaltungsbeirat betreut. Auf Ebene der Objektplanung, die sich aufgrund ihres hohen Detaillierungsgrades dem planungsrechtlichen Steuerungsinstrumentarium weitgehend entzieht, bietet der Grundriss der Räume, die Gliederung der Nutzungen und die Anordnung der Fensterflächen weitere Spielräume. BSM mbh, Juli

20 Anhang BSM mbh, Juli

21 1-40bba 1-40ba D B B B D B B D D D B B B E A A A A A A A A BG 1-40bbb OK 22,0 A B C D E Bestandsgebäude und zulässige Erweiterungen, gilt auch für Baugenehmigung (BG) Geplante Neubauten Flächen für den Gemeinbedarf Gedenkstätte Berliner Mauer Höhenangaben (OK Oberkante, TH Traufhöhe, FH Firsthöhe über Gelände) OK 17,8 m OK 20,9 m OK 24,1 m OK 25,0 m OK 26,7 m Abstandsflächen nach 6 BauO Bln Fachgutachten über die Einhaltung der allgemeinen Anforderungen an gesunde zu den Bebauungsplänen 1-40ba, 1-40bba und 1-40bbb Bernauer Straße Abstandsflächenplan Planunterlage: ALK Berlin Stand: Juli 2010 Bebauung ergänzt: Juli 2016 Abgrenzung unterschiedlicher Geschossigkeit Bauordnungsrechtlich zulässige Abstandsflächenüberlagerungen bei Anwendung 6 Abs. 8 BauO Bln Flächen für den Gemeinbedarf auf denen die Stiftung Berliner Mauer bis zur Festsetzung des entsprechenden Bebauungsplans (Grundlage für die Anwendung 6 Abs. 8 BauO Bln) die Überlagerung von Abstandsflächen duldet Geltungsbereiche der Bebauungspläne M 1 : Juli 2016 Auftraggeber: Auftragnehmer: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abteilung II - Städtebau und Projekte Berlin BSM mbh Z:/projects_support/BSM_160719/Abstandsflächenplan_15/gv

22 Besonnung: 21. März (Tag- und Nachtgleiche) 7:00 Uhr BSM mbh, Juli 2016 Anhang Seite 1

23 Besonnung: 21. März (Tag- und Nachtgleiche) 8:00 Uhr BSM mbh, Juli 2016 Anhang Seite 2

24 Besonnung: 21. März (Tag- und Nachtgleiche) 9:00 Uhr BSM mbh, Juli 2016 Anhang Seite 3

25 Besonnung: 21. März (Tag- und Nachtgleiche) 10:00 Uhr BSM mbh, Juli 2016 Anhang Seite 4

26 Besonnung: 21. März (Tag- und Nachtgleiche) 11:00 Uhr BSM mbh, Juli 2016 Anhang Seite 5

27 Besonnung: 21. März (Tag- und Nachtgleiche) 12:00 Uhr BSM mbh, Juli 2016 Anhang Seite 6

28 Besonnung: 21. März (Tag- und Nachtgleiche) 13:00 Uhr BSM mbh, Juli 2016 Anhang Seite 7

29 Besonnung: 21. März (Tag- und Nachtgleiche) 14:00 Uhr BSM mbh, Juli 2016 Anhang Seite 8

30 Besonnung: 21. März (Tag- und Nachtgleiche) 15:00 Uhr BSM mbh, Juli 2016 Anhang Seite 9

31 Besonnung: 21. März (Tag- und Nachtgleiche) 15:30 Uhr BSM mbh, Juli 2016 Anhang Seite 10

32 Besonnung: 21. März (Tag- und Nachtgleiche) 16:00 Uhr BSM mbh, Juli 2016 Anhang Seite 11

33 Besonnung: 21. März (Tag- und Nachtgleiche) 16:30 Uhr BSM mbh, Juli 2016 Anhang Seite 12

34 Besonnung: 21. März (Tag- und Nachtgleiche) 17:00 Uhr BSM mbh, Juli 2016 Anhang Seite 13

35 Besonnung: 21. März (Tag- und Nachtgleiche) 18:00 Uhr BSM mbh, Juli 2016 Anhang Seite 14

36 Besonnung: 17. Januar 9:00 Uhr BSM mbh, Juli 2016 Anhang Seite 15

37 Besonnung: 17. Januar 10:00 Uhr BSM mbh, Juli 2016 Anhang Seite 16

38 Besonnung: 17. Januar 11:00 Uhr BSM mbh, Juli 2016 Anhang Seite 17

39 Besonnung: 17. Januar 12:00 Uhr BSM mbh, Juli 2016 Anhang Seite 18

40 Besonnung: 17. Januar 13:00 Uhr BSM mbh, Juli 2016 Anhang Seite 19

41 Besonnung: 17. Januar 14:00 Uhr BSM mbh, Juli 2016 Anhang Seite 20

42 Besonnung: 17. Januar 15:00 Uhr BSM mbh, Juli 2016 Anhang Seite 21

43 Besonnung: 17. Januar 16:00 Uhr BSM mbh, Juli 2016 Anhang Seite 22

Verschattungsstudie Auswirkungen des Bauvorhabens auf die umliegenden Wohngebäude

Verschattungsstudie Auswirkungen des Bauvorhabens auf die umliegenden Wohngebäude Postbaugenossenschaft Baden-Württemberg eg Fürststraße 5, 72072 Tübingen Wohnbauprojekt Müllerstraße in Friedrichshafen Verschattungsstudie Auswirkungen des Bauvorhabens auf die umliegenden Wohngebäude

Mehr

Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. B-Plan 1-40a Bernauer Straße

Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. B-Plan 1-40a Bernauer Straße Fachgutachten Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse B-Plan 1-40a Bernauer Straße Juli 2015 BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh Katharinenstraße

Mehr

Verschattungsstudie. zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-92 VE. Februar Neue Kantstraße 4, Berlin. Im Auftrag der

Verschattungsstudie. zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-92 VE. Februar Neue Kantstraße 4, Berlin. Im Auftrag der Verschattungsstudie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-92 VE Februar 2014 Neue Kantstraße 4, 14057 Berlin Im Auftrag der Stadthafenquartier Europacity Berlin GmbH & Co. KG Europa-Allee 22, 60327 Frankfurt

Mehr

Verschattungsstudie. Bauvorhaben: Coesfeld, Neustraße 2 / Kleine Viehstraße

Verschattungsstudie. Bauvorhaben: Coesfeld, Neustraße 2 / Kleine Viehstraße Verschattungsstudie Bauvorhaben: Coesfeld, Neustraße 2 / Kleine Viehstraße Im Vergleich: - Bebauung mit einer Traufhöhe von 89,89m und einer Firsthöhe von 95,25m ü.n.n. - Bebauung mit einer Traufhöhe von

Mehr

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf: Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-

Mehr

Hochhausturm am Alexanderplatz (Block D4)

Hochhausturm am Alexanderplatz (Block D4) Besonnungsstudie Bebauungsplan I-B4a-3 Hochhausturm am Alexanderplatz (Block D4) BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh Besonnungsstudie zum Bebauungsplan I-B4a-3 (Hochhausturm

Mehr

bgsm BESONNUNGSSTUDIE FÜR DEN BINNENBEREICH BEBAUUNGSPLAN NR. 345 MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN, STADT ERLANGEN -HANS-GEIGER-STRASSE-

bgsm BESONNUNGSSTUDIE FÜR DEN BINNENBEREICH BEBAUUNGSPLAN NR. 345 MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN, STADT ERLANGEN -HANS-GEIGER-STRASSE- BESONNUNGSSTUDIE FÜR DEN BINNENBEREICH BEBAUUNGSPLAN NR. 345 MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN, STADT ERLANGEN -HANS-GEIGER-STRASSE- Auftraggeber: GBW Portfolio 1 GmbH & Co. KG Dom-Pedro-Straße 19 80637

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG. Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1. A.

1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG. Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1. A. 1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1 Inhalt Seite A. Satzung 2 B. Begründung 4 C. Verfahrensvermerke 5 D.

Mehr

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des

Mehr

PROJEKT DENNEWITZSTRASSE IN BERLIN KREUZBERG

PROJEKT DENNEWITZSTRASSE IN BERLIN KREUZBERG PROJEKT DENNEWITZSTRASSE 37-38 IN BERLIN KREUZBERG VERSCHATTUNGSSTUDIE ZUM BEBAUUNGSPLAN VI-140g VE Vorhabenträger: Klarbau GmbH & Co. Berlin KG Stand 18.06.2014 Verschattungsstudie zum Bebauungsplan VI

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Im Vogelsang (8. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

Bebauungsplan. Vorlesungsthema

Bebauungsplan. Vorlesungsthema Bebauungsplan Vorlesungsthema Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Planzeichenverordnung (PlanzVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NW) Bauleitplanung Teil 1 BauGB: Instrumente

Mehr

BEZIRKSAMTSVORLAGE N R. 287/17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am

BEZIRKSAMTSVORLAGE N R. 287/17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Bezirksamt Neukölln von Berlin 29.11.2017 Stadtentwicklungsamt App.: 2998 - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b1 6144 / XIV-287b-1 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE N R. 287/17 - zur Beschlussfassung - für die

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt)

Stadt Köthen (Anhalt) Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2009186/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 30.07.2009 TOP: 2.7 Vorlagen-Nr.:

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB: GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.

Mehr

Schattenwurfberechnung

Schattenwurfberechnung Schattenwurfberechnung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 93 (Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung von drei Wohngebäuden an der Anna- Stiegler-Straße in Bremen-Kattenturm Erstellt von BPW

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Bekanntmachung Flecken Artlenburg

Bekanntmachung Flecken Artlenburg Bekanntmachung Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung Der Rat des Fleckens Artlenburg hat in seiner

Mehr

Städtebauliche Begründung

Städtebauliche Begründung Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf- Spich, Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld Änderung überbaubarer Flächen zur Blockentkernung Vorentwurf, Stand: 13.11.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck der Gemeinde Wennigsen (Deister) - Entwurf - Textliche Festsetzungen Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck, wird

Mehr

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02 Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Gemeinde Niederkrüchten Der Bürgermeister. Begründung

Gemeinde Niederkrüchten Der Bürgermeister. Begründung Gemeinde Niederkrüchten Der Bürgermeister Begründung 4. Änderung des Bebauungsplanes Nie-23 Oberkrüchtener Weg im Rahmen des vereinfachten Verfahrens Gemarkung Niederkrüchten, Flur 14, Flurstücke 570 und

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

177 in der Gemarkung: Hohenfelde

177 in der Gemarkung: Hohenfelde Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg - Nord Bezirksamt Hamburg-Nord, Postfach 20 17 44, D - 20243 Hamburg ### ### ### Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Zentrum für Wirtschaftsförderung,

Mehr

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...

Mehr

Begründung zum Entwurf

Begründung zum Entwurf COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke

Mehr

Leo-Leistikow-Quartier VERSCHATTUNGSSTUDIE. Untersuchung der entstehenden Verschattung an spezifischen Tagen im Jahr

Leo-Leistikow-Quartier VERSCHATTUNGSSTUDIE. Untersuchung der entstehenden Verschattung an spezifischen Tagen im Jahr Leo-Leistikow-Quartier VERSCHATTUNGSSTUDIE Untersuchung der entstehenden Verschattung an spezifischen Tagen im Jahr Mai 2017 claussen-seggelke stadtplaner Inhaltsverzeichnis Ausgangslage Methodik Rahmenbedingungen

Mehr

B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am ( Prierosser Straße )

B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am ( Prierosser Straße ) Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b2 6144 / XIV-215aB / I-02 B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung

Mehr

STADT GREVENBROICH. Begründung zur 1. vereinfachten Änderung. Bundeshauptstadt der Energie

STADT GREVENBROICH. Begründung zur 1. vereinfachten Änderung. Bundeshauptstadt der Energie GREVENBROICH STADT Bundeshauptstadt der Energie 1. vereinfachte Änderung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. K 25 Entwicklungsbereich Kapellen Teilbereich 1 - Wohn- und Mischgebiet Nord Begründung zur

Mehr

ANLAGE ZUM BEBAUUNGSPLAN KORELLENGARTEN I (NR. 5/2, 4. ÄNDERUNG) VERSCHATTUNGSSTUDIE

ANLAGE ZUM BEBAUUNGSPLAN KORELLENGARTEN I (NR. 5/2, 4. ÄNDERUNG) VERSCHATTUNGSSTUDIE ANLAGE ZUM BEBAUUNGSPLAN KORELLENGARTEN I (NR. 5/2, 4. ÄNDERUNG) VERSCHATTUNGSSTUDIE 1 Ausgangssituation Eine positive städtebauliche Situation verlangt eine gute Abstimmung von besonnten und beschatteten

Mehr

Flächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg

Flächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg Flächennutzungsplan Potsdam 25. Änderung Medienstadt Babelsberg Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Stadtentwicklung - Verkehrsentwicklung Flächennutzungsplan Potsdam - Begründung Seite 1 25. Änderung Anlass

Mehr

- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58).

- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58). SCHRIFTLICHER TEIL (TEIL B) 1.Änderung Anbindung Lindenstraße Seite 1/5 1. BEBAUUNGSPLAN 1. ÄNDERUNG ANBINDUNG LINDENSTRASSE" Die Bebauungsplanänderung besteht aus der Planzeichnung (Teil A) vom 20.09.2011

Mehr

Europacity / Heidestraße. Bebauungspläne 1-62 und Bebauungspläne II-201c, 1-62/ 1-63

Europacity / Heidestraße. Bebauungspläne 1-62 und Bebauungspläne II-201c, 1-62/ 1-63 Europacity / Heidestraße Bebauungspläne 1-62 und 1-63 Bebauungspläne II-201c, 1-62/ 1-63 Beschluss Masterplan Heidestraße 5.5.2009 (BA Mitte, SenStadt) Aufstellungsbeschluss 1-62 18.8.2009 (BA Mitte) Aufstellungsbeschluss

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

Zu 2 Abs. 3 Nr. 3 Die Regelung zur Gebäudeklasse 3 fängt alle Gebäude mit bis zu 7 m Höhe auf, ungeachtet von Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten.

Zu 2 Abs. 3 Nr. 3 Die Regelung zur Gebäudeklasse 3 fängt alle Gebäude mit bis zu 7 m Höhe auf, ungeachtet von Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten. 22 2Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. 3 Die Grundflächen der Nutzungseinheiten

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text

Mehr

Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB).

Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB). 6.1 Allgemeines Im Bebauungsplan kann aus städtebaulichen Gründen die Bauweise festgesetzt werden ( 9 Absatz 1 Nummer 2 BauGB). Die Bauweise kann im Bebauungsplan als offene, geschlossene oder abweichende

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

Moosinning 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 40 Östlich Untere Point

Moosinning 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 40 Östlich Untere Point Moosinning 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 40 Östlich Untere Point A1 Bebauungsplan B1 Festsetzungen durch Zeichen B2 Festsetzungen durch Text C1 Hinweise durch Zeichen C2 Hinweise durch Text Begründung

Mehr

Überschreitung hinterer Baulinien nach 21 Staffelbauordnung (StBO) bei Wintergärten

Überschreitung hinterer Baulinien nach 21 Staffelbauordnung (StBO) bei Wintergärten Überschreitung hinterer Baulinien nach 21 Staffelbauordnung (StBO) bei Wintergärten Verwaltungsvorschrift des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa vom 30. November 2010 Überschreitung hinterer

Mehr

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster

Mehr

Utting Lkr. Landsberg a. Lech

Utting Lkr. Landsberg a. Lech Gemeinde Bebauungsplan Utting Lkr. Landsberg a. Lech Am Waldaweg 7. Änderung Im Bereich der Fl.Nr. 2562/3 Planfertiger PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen Rechts

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Obere Stehbach I (7. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Obere Stehbach I" (7. Änderung), Mayen Begründung August 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

Gemeinde Neuenkirchen

Gemeinde Neuenkirchen Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.

Mehr

Gemeinde Igling. 2. Änderung des Bebauungsplanes. Gewerbegebiet an der LL 22. Begründung. Fassung vom 14. Juni 2016

Gemeinde Igling. 2. Änderung des Bebauungsplanes. Gewerbegebiet an der LL 22. Begründung. Fassung vom 14. Juni 2016 Gemeinde Igling 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet an der LL 22 Begründung Fassung vom 14. Juni 2016 Verfasser: Ingenieurbüro Vogg Alemannenstraße 35 86845 Großaitingen 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Stand: 15.01.2018 Satzungsexemplar gemäß 10 Abs. 1 BauGB Erstellt

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 AM HAGENBECK 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl Seite 1 GEMEINDE TEISENDORF. 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl BEGRÜNDUNG

Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl Seite 1 GEMEINDE TEISENDORF. 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl BEGRÜNDUNG Begründung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl Seite 1 GEMEINDE TEISENDORF 7. Änderung des Bebauungsplans Surmühl BEGRÜNDUNG Stand: 28.04.2017 Auftraggeber: Markt Teisendorf Poststr. 14 Marienstr.

Mehr

Verfahrensstand Bebauungsplan BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh

Verfahrensstand Bebauungsplan BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh Verfahrensstand Bebauungsplan 11-57 BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbh Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-57 Treskowallee Bahntrasse ICE-Abstellanlage Karlshorst ehem.

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

01585 in der Gemarkung: Schiffbek. Aufstockung mit zwei Geschossen, Nutzungsänderung zu einem Hostel

01585 in der Gemarkung: Schiffbek. Aufstockung mit zwei Geschossen, Nutzungsänderung zu einem Hostel Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg -Mitte Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Bauprüfung Postfach 10 22 20-20015 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Bauprüfung M/BP Klosterwall

Mehr

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung Bebauungsplan Hintere Ried II - 1. Änderung Begründung 1. Allgemeines 1.1 Anlass der Aufstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2012 beschlossen,

Mehr

Stadt Friedrichshafen

Stadt Friedrichshafen Stadt Friedrichshafen zum Bebauungsplan Nr. 744/1 Im Winkel, 1. Teiländerung Entwurf 10.12.2013 O:\PL\Office\Word\B'plan\744-1 Änderung Im Winkel\.101213.doc Inhaltsübersicht... 2 1. Räumlicher Geltungsbereich...

Mehr

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von

Mehr

Bebauungsplan Nr. 96 Für das Gebiet nördlich der Herrgottsruhstraße und östlich der Aichacher Straße in Friedberg Teil C Begründung

Bebauungsplan Nr. 96 Für das Gebiet nördlich der Herrgottsruhstraße und östlich der Aichacher Straße in Friedberg Teil C Begründung Stadt Friedberg Bebauungsplan Nr. 96 Für das Gebiet nördlich der Herrgottsruhstraße und östlich der Aichacher Straße in Friedberg Teil C Begründung in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom &&&&&&.. in

Mehr

Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim

Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Ergänzungssatzung zur Erweiterung der Firma Kardex Remstar Produktion Deutschland GmbH Auf Grund von 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme

Mehr

Am Ochtmisser Kirchsteig

Am Ochtmisser Kirchsteig Hansestadt Lüneburg Bebauungsplan Nr. 176 Begründung Quelle Luftbild: bing maps Inhalt: 1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes... 1 2 Anlass, allgemeine Ziele und Zwecke der Planung... 1 3 Räumliche und

Mehr

Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg und Teilen seiner 1. Änderung

Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg und Teilen seiner 1. Änderung Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg und Teilen seiner 1. Änderung Bürgerversammlung am 14.01.2016 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 1 Gliederung des Vortrags

Mehr

FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen

FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen Amt für Bauordnung und Hochbau Seite 1 FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen Letzte Ergänzung: 01.12.2014 Inhaltsverzeichnis 6 HBauO Abstandsflächen... 2 Absatz 1... 2 Was ist unter 6 Abs. 1 Satz 2 HBauO Anlagen,

Mehr

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen.

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen. Spath+Nagel Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-64a VE Arbeitsfassung, Stand: 16.06.2014 Textliche Festsetzungen: ART DER NUTZUNG 1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Gemeinde Schwabbruck Landkreis Weilheim-Schongau

Gemeinde Schwabbruck Landkreis Weilheim-Schongau Landkreis Weilheim-Schongau 4. Änderung des Bebauungsplanes Am Eschbach gemäß 30 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Entwurf in der Fassung vom 24.07.2017 4. Änderung Bebauungsplan Am Eschbach

Mehr

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,

Mehr

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!

Städtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema! Vorlesungsthema! Städtebaurecht BauGB 34 Vorlesungsthema! Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Bauleitplanung! Teil 1 BauGB: Aufgabe

Mehr

Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Stadt Pfungstadt Bauamt Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) und dem Bebauungsplan.

Mehr

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB 20.6.2013 GEMEINDE BILSHAUSEN VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 21 IM ALTEN FELDE - NORD MIT TEILPLANAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR.

Mehr

GEMEINDE BAD WIESSEE

GEMEINDE BAD WIESSEE GEMEINDE BAD WIESSEE BEBAUUNGSPLAN NR. 64 "KLINIK JÄGERWINKEL" Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Teil A - Planzeichnung mit Textteil Teil B - Begründung Norden Maßstab 1:1000 0 m 50 m 100 m von

Mehr

Bebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung

Bebauungsplan. Flugplatz Bruchsal. Stadt Bruchsal. Begründung Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Stadt Bruchsal Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan Flugplatz Bruchsal Begründung Seite 1 Teil B Beigefügte Teile zum Bebauungsplan Begründung Stadt Bruchsal Bebauungsplan

Mehr

Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen

Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Gliederung Problemstellung Typische Konfliktsituationen Rechtlicher Rahmen Richtwerte Praktische Maßnahmen Rechtliche Instrumente

Mehr

GEMEINDE BAHRENBORSTEL

GEMEINDE BAHRENBORSTEL 1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren

Mehr

7. VORHABENBEZOGENE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 79 DER STADT BAD SEGEBERG LANDSCHAFTSPLANERISCHE STELLUNGNAHME

7. VORHABENBEZOGENE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 79 DER STADT BAD SEGEBERG LANDSCHAFTSPLANERISCHE STELLUNGNAHME 7. VORHABENBEZOGENE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 79 DER STADT BAD SEGEBERG LANDSCHAFTSPLANERISCHE STELLUNGNAHME Auftraggeber: Stadt Bad Segeberg Lübecker Straße 9 23795 Bad Segeberg Verfasser: PLANUNG

Mehr

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro

Mehr

Liste der Änderungen infolge der Abwägung der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen

Liste der Änderungen infolge der Abwägung der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen 2. Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Hettstedt 1 Liste der Änderungen infolge der Abwägung der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen Hilfestellung für die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher

Mehr

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße

Mehr

Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung*

Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung* GemeindeSünching Schulstraße26 93104Sünching Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung* Verfahrennach 13BauGB 16.12.2014 Verfasser: IngenieurgesellschaftmbH MichaelBurgauStr.22a 93049Regensburg

Mehr

Bebauungsplan Jülich Nr. 55 Lindenallee 1. vereinfachte Änderung Begründung

Bebauungsplan Jülich Nr. 55 Lindenallee 1. vereinfachte Änderung Begründung Bebauungsplan Jülich Nr. 55 Lindenallee 1. vereinfachte Änderung Begründung Planungsamt der Stadt Jülich Inhaltsverzeichnis Seite Städtebauliche Begründung 1. Anlass und Ziel der Planaufstellung 2 2. Beschreibung

Mehr

GEMEINDE BLANKENBACH LANDKREIS ASCHAFFENBURG

GEMEINDE BLANKENBACH LANDKREIS ASCHAFFENBURG GEMEINDE BLANKENBACH LANDKREIS ASCHAFFENBURG BEBAUUNGSPLAN BORNFELD IM BODEN ÄNDERUNG 3 GRUNDSTÜCK FL.NR. 1810/7 BAUWEISE DOPPELHAUS VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ausgearbeitet: Bauatelier Dipl.

Mehr

Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg

Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg Begründung 4 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld Fischeln für den Bereich der Tennisanlage am Krützboomweg sowie der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen.

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr in Bonn-Castell

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr in Bonn-Castell Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6522-1 in Bonn-Castell Auftraggeber: Wohnbau GmbH Philosophenring 2 53177 Bonn Auftrags-Nr.: 1802-M Datum: 20.07.2015 Bearbeiter: Dipl.-Met. Georg Ludes M.Sc. Geogr.

Mehr

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Mehr

Gestaltungssatzung Lamersdorf

Gestaltungssatzung Lamersdorf Gestaltungssatzung Lamersdorf Der Rat der Gemeinde Inden hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2006 aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38 Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,

Mehr

BAULEITPLANUNG der OG Guckheim, VG Westerburg Bebauungsplan "Hollestücker II" (1. Änderung) (Jktrkbtftm

BAULEITPLANUNG der OG Guckheim, VG Westerburg Bebauungsplan Hollestücker II (1. Änderung) (Jktrkbtftm BAULEITPLANUNG der OG Guckheim, VG Westerburg Bebauungsplan "Hollestücker II" (1. Änderung) (Jktrkbtftm Auftraggeber: Ortsgemeinde Guckheim Datum: Februar 2011 Projekt-Nr.: 08 178 INHALTSVERZEICHNIS 08178

Mehr

Gestaltungssatzung. der Stadt Warendorf vom für die Errichtung von geneigten Dächern in einem Teilbereich. des Bebauungsplanes Nr. 2.

Gestaltungssatzung. der Stadt Warendorf vom für die Errichtung von geneigten Dächern in einem Teilbereich. des Bebauungsplanes Nr. 2. Gestaltungssatzung der Stadt Warendorf vom 13.02.1989 für die Errichtung von geneigten Dächern in einem Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 2.27 Gemäß 4 und 28 Abs. 1 g der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach 34 BauGB

Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach 34 BauGB Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach 34 BauGB Vorhaben im Innenbereich 34 BauGB Zulässigkeit von Vorhaben: im B-Plangebiet/VEP: 30 BauGB im unbeplanten Innenbereich: 34 BauGB im Außenbereich: 35 BauGB

Mehr

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1 Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1 Gemarkung Außernzell der Gemeinde Außernzell Fassung vom 09.05.2018 Gemeinde Außernzell Landkreis

Mehr

Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung

Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung Planbereich 20 Begründung Entwurf - Aufstellungsbeschluss - STADTPLANUNGSAMT, 03.07.2012 Entwurf zum Aufstellungsbeschluss Begründung zum Bebauungsplan

Mehr

Untersuchung der Besonnung zum Bebauungsplan Nr. 01/003 Schwannstraße- Stand:

Untersuchung der Besonnung zum Bebauungsplan Nr. 01/003 Schwannstraße- Stand: Stand: 23.12.2013 Inhaltsverzeichnis Kapitel Seite 1 Projekt... 1 2 Aufgabenstellung... 1 3 Planungsgrundlagen... 2 4 Anforderungen... 2 4.1 Allgemeine Anforderungen... 2 4.1.1 Definition der Wohnräume

Mehr

Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600

Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamt Mitte von Berlin.12.2016 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 31 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 10.01.2017 1. Gegenstand

Mehr

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Bebauungsplan Im Tal, 2. Änderung Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,

Mehr

STADT GERSFELD (RHÖN)

STADT GERSFELD (RHÖN) Übersichtsplan ohne Maßstab STADT GERSFELD (RHÖN) Stadtteil Obernhausen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Am Spielberg" Entwurf 04. Juli 2016 Wienröder Stadt Land Regional Tel: 06656/503146 www.herget-wienroeder.de

Mehr

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 393/9 (Marderstraße 49) in Baindt Sulpach

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 393/9 (Marderstraße 49) in Baindt Sulpach TOP 8 Bauanträge (a d) a.) Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 393/9 (Marderstraße 49) in Baindt Sulpach Michael Spähn Hirschstraße 173 88255 Baindt - Sulpach Über das

Mehr

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße)

Begründung vom Bebauungsplan Nördlich der Christianstraße (zwischen Helmut-Bornefeld-Straße und Bahnhofstraße) Anlage 3 zur Drucksache TU 009 / 2014 Stadt Heidenheim an der Brenz Baubereichsplan 01.00 Begründung vom 24.01.2014 gemäß 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit 2a Nr. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nördlich der

Mehr

Schallschutzanlagen entlang der Willy-Brandt-Anlage

Schallschutzanlagen entlang der Willy-Brandt-Anlage Bebauungsplan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage im Stadtteil Umstadt Schallschutzanlagen entlang der Willy-Brandt-Anlage 1 Gliederung - Einleitung - Ergebnisse des Verkehrslärmschutzgutachtens - Ergebnisse

Mehr