Das Potential psychisch behinderter Menschen im SGB II
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- Anke Langenberg
- vor 7 Jahren
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1 1 Das Potential psychisch behinderter Menschen im SGB II Im JC A-Stadt betreuen wir derzeit ca erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elb), von denen rund 88% multiple Vermittlungshemmnisse aufweisen. Darunter befinden sich zumindest soweit erkennbar, viele Personen mit psychischen Behinderungen bzw. psychischen Beeinträchtigungen/ Störungen/ Auffälligkeiten. Eine konkrete Zahl zu nennen ist nicht möglich, da derartige Erkenntnisse nicht systematisch erfasst und daher datenmäßig nicht abgegriffen werden können. Grundsätzlich geht es um drei Gruppen: Betroffene mit einem Status Grad der Behinderung, Betroffene mit einem Fachgutachten, die ihre Situation darstellen und Menschen, die sich in diesem Sinne nicht outen. Dies ist die überwiegende Zahl der eigentlich Betroffenen. Der relative Anteil der Personen mit psychischen Beeinträchtigungen ist zwar in den vergangenen Jahren gestiegen, allerdings ist die Zahl der elb mit günstiger Arbeitsmarktprognose deutlich gesunken, so dass dieser Personenkreis trotz günstiger Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt bei der Teilhabe abgehängt wird. ELb in der Betreuung im SGB II sind grundsätzlich nicht dauerhaft krank, sondern können durchschnittlich mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig sein. Insoweit haben wir es im SGB II in erster Linie mit Menschen zu tun, die psychische Auffälligkeiten/Störungen haben, die aber dadurch bedingt auch immer wieder Krankheitszeiten haben. Dahinter stecken Depressionen und/oder Ängste. Bei psychisch Kranken haben wir auf der einen Seite die Depression, die sich äußert durch:
2 2 Interessenlosigkeit, geringer Antrieb, verminderte Konzentration, ausgeprägte Müdigkeit, kein Selbstwertgefühl oder Schlaflosigkeit, Zum der anderen Seite sind es Ängste wie: Vermeidung von Leistungssituationen, Vermeidung von sozialen Situationen, furcht vor Kritik, Versagensängste, körperliche Reaktionen (zittern) oder das Vermeiden von Blickkontakt. Demgegenüber nehmen die Mitarbeiter im Jobcenter oder auch der Agentur für Arbeit bei den Menschen die sie betreuen Motivationsmangel wahr wie Unzuverlässigkeit, Unpünktlichkeit oder/und ungepflegtem Erscheinungsbild. Die Situation findet Ausdruck durch. das kann ich nicht..!,. ich bin krank., sowie der Wahrnehmung, dass der Mensch uninteressiert wirkt, unkonzentriert ist, passiv und langsam in der Umsetzung von Entwicklungsmöglichkeiten reagiert. Ob hier tatsächlich eine psychische Erkrankung/ Auffälligkeit vorliegt oder eher ein Demotivation, ist für Laien und damit auch für die Beratungs-/ Integrationsfachkraft nicht oder nur in eingeschränktem Maße möglich. Daher kommt es in solchen Fällen unbewusst zu falschen Einschätzungen der jeweiligen Personen. Ist dieser Mensch tatsächlich psychisch krank (war aber noch nie beim Arzt, sondern zieht sich zurück), sind es Anzeichen für psychische Störungen/ Ängste oder ist es ein Mensch, der einfach nur keine Lust hat? Auch noch so gut ausgebildete Mitarbeiter/innen mit zum Teil entsprechender Vorbildung, können hier vielleicht ein Problem erkennen, aber keine definitive Entscheidung fällen. Letztendlich kann nur ein Fachexperte tatsächlich feststellen, ob eine psychische Beeinträchtigung vorliegt. Hier die richtige Entscheidung zu treffen ist sehr schwer und allein der Hinweis, sich an einen Facharzt zu wenden, stößt bei diesen Personen oft auf Widerstand. Zudem sind Termine bei Fachärzten nur nach langen Wartezeiten zu bekommen.
3 3 Hier steckt unser Mitarbeiter in einem Dilemma. Sieht er doch oft auf der berufsfachlichen Seite, dass hier ein Mensch mit einem Schulabschluss, einem Berufsabschluss bis hin zum Studienabschluss steht, der aufgrund dieser Situation eigentlich die besten Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat. Hier ist also durchaus ein entsprechendes Potential vorhanden, das es auszuschöpfen gilt, sowohl für den Menschen selbst, als auch für die Gesellschaft. Der Anteil dieser Personen im Jobcenter Augsburg-Stadt, der ohne psychische Beeinträchtigung eine Arbeit aufnehmen könnte, liegt bei ca. 70%. Nur müssen wir hier den richtigen Weg finden. Aber wie kommen wir an den Menschen ran (sofern wir den Verdacht haben, dass eine psychische Störung oder Erkrankung vorliegen kann), können seine Situation erkennen und ihn bewegen, mitzumachen/mitzuwirken? Wichtig für uns ist es, mit dem Menschen ins Gespräch zu kommen und zu versuchen, die Möglichkeiten festzustellen, die auch für den Betroffenen mitgegangen werden können. Wo sind unter welchen Voraussetzungen Optionen für eine Berufstätigkeit und wo liegen die Grenzen. Hier gilt es, mit sehr viel Sensibilität den Rahmen der beruflichen Möglichkeiten und der Entwicklungsfähigkeit des Einzelnen auszuloten. Welche Möglichkeiten bieten Jobcenter und Agenturen In der Regel können die Personen mit psychischen Beeinträchtigungen nicht direkt ins Arbeitsleben integriert werden. Im Rahmen des Profilings und der Erkenntnis (durch Eigenschilderung oder Fachgutachten) werden je nach Ausprägung der Beeinträchtigung adäquate Maßnahmen zum Abbau oder Verringerung der Hemmnisse eingeleitet. Dazu
4 4 steht, initiiert durch das Jobcenter in Verbindung mit diversen Trägern, ein durchaus differenziertes Maßnahme-Portfolio zur Verfügung, dass in großen Teilen den individuellen Problemlagen der beeinträchtigen Personen entgegenkommt. Letztendlich gibt es auch ein Angebot für Personen, deren Aussicht zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt aufgrund der Problematik äußerst gering ist, aber nicht chancenlos. Hier dient die so genannte Einstiegsmaßnahme als Stabilisierung, Training und Arbeitstherapie. Während in den ersteren Maßnahmen durchweg ca % der Teilnehmer einen Einstieg in das Berufsleben oder eine Qualifizierung erreichen, besteht bei letzterer Maßnahme der Erfolg schon darin, dass die Personen sich so weit entwickeln, um an einer weiteren, dem Arbeitsmarkt näheren Maßnahme teilnehmen zu können. Der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt ist daher sehr gering. Wir konstatieren in diesen Fällen eine durchaus sich über einen längeren Zeitraum (2-3 Jahre) dauernde Aufbauphase und Entwicklungsphase, bis sich Personen so weit stabilisiert haben, um in den ersten Arbeitsmarkt einmünden zu können. Im weiteren Verlauf lassen sich durchaus über Qualifikationen gute Einmündungen in den Arbeitsmarkt erwarten. Grundsätzlich stehen natürlich diesem Personenkreis, sofern die Prognose dies zulässt, alle Qualifizierungsmöglichkeiten bis hin zur Umschulung zur Verfügung. Natürlich muss hier auch die Frage gestellt werden, inwieweit die Leistungen des SGB II tatsächlich hier eingesetzt werden können, wenn es sich zu erheblichen Anteilen um medizinische/therapeutische Ansätze handelt, die der Betreffende für die Wiederherstellung seiner umfänglichen Problemstellung hat.
5 5 Insoweit ist die politische Diskussion über die Ausgestaltung eines Sozialen Arbeitsmarktes interessant, die u.a. für diesen Personenkreis damit eine Alternative zur Einmündung in den allgemeinen 1. Arbeitsmarkt bietet und so durch eine betreute Arbeit auch gesellschaftliche Teilhabe bieten kann. Ein Thema möchte ich noch aufgreifen: Auffällig ist, dass diese Menschen oft nicht zu Terminen erscheinen. Schließlich ist das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit in diesem Sinne erst mal keine soziale Einrichtung, sondern arbeitet nach entsprechenden Richtlinien und nach behördlichen Regularien. Das führt beim Betroffenen oft zu Ängsten und entsprechendem Versagen. Auf der anderen Seite ist es ja wichtig, ins Gespräch zu kommen, da nur dann ggf. eine entsprechende Situation erkannt werden kann und weitere Schritte eingeleitet werden können. Dabei spielt in einer solchen Situation die derzeit durchaus kontrovers diskutierte Sanktionierung eine Rolle. Sicherlich ist eine Sanktionierung in Fällen wie teilweise oben beschrieben möglicherweise ein falscher Weg. Aber tritt sie denn ein? Im ersten Moment führt die Ankündigung einer Sanktion ja auch dazu, dass der Betroffene tatsächlich den Termin wahrnimmt. Das wäre ja gut. Wenn er den Termin nicht wahrnehmen kann, ist er zumindest genötigt, sich durch ein ärztliches Attest zu entschuldigen. Dann tritt keine Sanktion ein. Aber möglicherweise ist dann zumindest schon mal ein Arzt eingeschaltet und kann ggf. weitere Schritte einleiten. Evtl. erfährt die Integrationsfachkraft des Jobcenters über diesen Weg dann von einem entsprechenden psychischen Problem (natürlich nur über den Betroffenen selbst).
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