8 Das institutionelle Angebot für Kinder ab sechs Jahren (Grundschulalter)

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2 Kornelia Schneider Grundschulalter 8 Das institutionelle Angebot für Kinder ab sechs Jahren (Grundschulalter) Die amtliche Statistik der Kinder- und Jugendhilfe vermittelt im Hortbereich ein unvollständiges Bild, da in drei Bundesländern die Hauptzahl der Plätze bei der Schulverwaltung angesiedelt ist und deshalb nicht mit erfasst wird. Unsere Angaben stützen sich daher nicht allein auf die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik, sondern wir ergänzen diese Daten um die Anzahl der Kinder, die in Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen Schulhorte besuchen, so dass sich bei unserer Datenzusammenstellung ein höherer Versorgungsgrad ergibt, als ihn die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik ausweist (vgl. Kapitel 3). Informationen zum Schulhortbesuch lt. Auskunft der Kultusministerien Berlin An den Berliner Grund- und Sonderschulen werden folgende Formen schulischer Betreuungszeiten angeboten 66 : - im Ostteil der Stadt OGB (= Offener Ganztagsbetrieb): Der Offene Ganztagsbetrieb beinhaltet konzeptionell ein freiwilliges, unterrichtsergänzendes Angebot, das neben dem Schulunterricht eine Betreuung einschließlich eines Mittagessens Freizeitaktivitäten, Hausaufgabenbetreuung, schulische Arbeitsgemeinschaften, Interessengruppen und Neigungskurse umfasst. Kernzeit 8-16 Uhr (mit oder ohne Ferienbetreuung), bei Bedarf ergänzt durch die hortähnliche Betreuung vor Schulbeginn und nach 16 Uhr: 6-8 und Uhr (einschl. Ferienbetreuung) Für alle SchülerInnen ist eine Essensversorgung an ihrer Schule gewährleistet. - im Westteil der Stadt Bei Bedarf Ergänzung des Ganztagsgrund- und -sonderschulbetriebs durch die hortähnliche Betreuung vor Schulbeginn und nach 16 Uhr: 6-8 und Uhr (einschl. Ferienbetreuung) Nur GanztagsschülerInnen erhalten eine warme Mahlzeit. Die Teilnahme am OGB und an der hortähnlichen Betreuung ist kostenpflichtig. Sachsen-Anhalt Von allen SchülerInnen, die im Schuljahr 1998/99 an Grundschulhorten betreut wurden, besuchten (37,9 %) den Hort bereits vor dem Unterricht und (65,7 %) wurden bis zum Ende der Öffnungszeit (in der Regel Uhr) betreut 67. Nach Auskunft des Ministeriums nutzt die Mehrheit der Kinder das Angebot der Horte vor und nach dem Unterricht. Die Elternbeiträge sind davon nicht beeinflusst. Für alle Kinder besteht die Möglichkeit, im Hort zu Mittag zu essen. Grundsätzlich ist der Schulhort als Ganztagsangebot konzipiert. Thüringen In Thüringen besuchten im Schuljahr 1998/99 von SchülerInnen (46,1 %) den Hort an Staatlichen Grundschulen 68. Es wird danach unterschieden, 66 lt. Auskunft der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport vom lt. Auskunft des Kultusministeriums/Referat 31 vom lt. Auskunft des Thüringer Kultusministeriums vom ; wir legen für unsere Berechnungen allerdings so wie in allen anderen Fällen die Kinderzahlen der 6- bis unter 10-Jährigen zugrunde, die in der Jugendhilfestatistik genannt sind (90.595), deshalb gehen wir von einem etwas höheren Versorgungsgrad von 49,1 % aus. 135

3 Fortetzung: ob die Kinder den Hort an der Grundschule weniger als 10 Stunden in der Woche besuchten oder 10 Stunden und mehr. Danach richten sich die Elternbeiträge. An jeder Grundschule im Freistaat Thüringen wird Mittagessen für alle SchülerInnen angeboten. Die Mehrzahl der Schulhortkinder nutzt das Hortangebot 10 Stunden/ Woche und mehr: (61,8 %) gegenüber Kindern (38,2 %), die weniger als 10 Stunden/Woche kommen. Wenn Kinder das Angebot weniger als 10 Stunden/Woche wahrnehmen, ist in der Regel davon auszugehen, dass sie nach dem Mittagessen nach Hause gehen. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass solche Kinder den Hort an zwei oder drei Tagen der Woche ganztägig besuchen je nach Wunsch der Eltern. Platzzahl und Versorgungsquoten Übersicht 54:Verfügbare Plätze und Versorgungsquoten (VQ) für Kinder im Grundschulalter nach Bundesländern 1994 und Kinder von 6 bis unter 10 J. Kinder von 6 bis unter 10 J. VQ je 100 VQ je 100 Plätze Kinder Plätze Kinder Baden-Württemberg , ,2 Bayern , ,7 Berlin , ,1 Berlin West , ,8 Berlin Ost , ,1 Brandenburg , ,3 Bremen , ,4 Hamburg , ,0 Hessen , ,3 Mecklenburg-Vorpommern , ,2 Niedersachsen , ,5 Nordrhein-Westfalen , ,5 Rheinland-Pfalz , ,3 Saarland , ,5 Sachsen , ,2 Sachsen-Anhalt , ,6 Schleswig-Holstein , ,8 Thüringen , ,1 Deutschland , ,0 Früheres Bundesgebiet , ,1 Neue Länder und Berlin Ost , ,3 Die Plätze in Berlin Ost, Sachsen-Anhalt und Thüringen 1994 wurden ergänzt um Schulkinder, die Schulhorte besuchen, nach Frank/Pelzer (1996), S. 106, 214, 231 Quelle/Berechnungsgrundlage: Statistisches Bundesamt: Fachserie 13, Reihe 6.3.1, 1994 und

4 Übersicht 55:Ergänzung der Plätze für Kinder im Grundschulalter um die Zahl der Kinder, die Schulhorte besuchen, im Schuljahr 1998/99 Bundesland Plätze in Einr. der Jugendhilfe Kinder, die Schulhorte besuchen zusammen Kinder von 6 bis unter 10 J. Versorgungsquote je 100 Kinder Einr. der Jugendhilfe Schulhorte zusammen Berlin ,7 24,4 56,1 Berlin West ,8 5,9 40,8 Berlin Ost ,4 55,7 82,1 Sachsen-Anhalt ,6 46,0 62,6 Thüringen ,0 49,1 54,1 Deutschland ,6 3,4 16,0 Früheres Bundesgebiet ,9 0,2 6,1 Neue Länder/Berlin Ost ,7 20,6 68,3 Die Plätze in Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden ergänzt um Schulkinder, die Schulhorte besuchen, nach Auskünften der Kultusministerien dieser Länder Quelle/Berechnungsgrundlage: Statistisches Bundesamt: Fachserie 13, Reihe 6.3.1, 1998; Im Hortbereich sind wie im Krippenbereich die Unterschiede zwischen dem früheren Bundesgebiet und den neuen Bundesländern einschl. Berlin Ost immens, so dass die Durchschnittswerte für die gesamte Bundesrepublik Deutschland keinen großen Aussagewert haben. Während im Osten für gut zwei Drittel (68,3 %) aller Kinder im Grundschulalter (berechnet nach vier Jahrgängen von 6 bis unter 10 Jahren) Plätze zur Verfügung stehen, bietet der Westen mit einem Versorgungsgrad von 6,1 % noch nicht einmal ein Zehntel davon. Diesen Durchschnittswert übersteigen nur vier Gebiete. Alle Flächenstaaten bis auf Hessen (8,3 %) liegen darunter, Baden-Württemberg liegt mit 3,2 % am niedrigsten, und nur in den drei Stadtstaaten hat das Platzangebot für Kinder im Grundschulalter ähnlich wie im Krippenbereich ein erheblich größeres Ausmaß: Bremen 16,4 %, Hamburg 23,0 %, Berlin West 40,8 %. Aber auch keiner der Stadtstaaten erreicht die niedrigste Versorgungsquote der neuen Bundesländer von 54,1 %. Im Osten ist die durchschnittliche Versorgungsquote gestiegen, obwohl in jedem einzelnen Bundesland das Platzangebot verringert wurde (um insgesamt Plätze). Der Rückgang der Geburten nach 1989, dessen Auswirkungen zum Zeitpunkt der letzten Erhebung 1994 im Hortbereich noch nicht bemerkbar waren, wirkt sich hier nun spürbar aus. Von 1994 auf 1998 sank die Anzahl der Kinder im Grundschulalter um von auf , d.h. um fast ein Drittel (31,8 %) 69. Außer in Thüringen hat sich in allen neuen Bundesländern die Möglichkeit für Grundschulkinder, einen Platz in einer Kindertageseinrichtung in Anspruch zu nehmen, erhöht. Aber auch in Thüringen reicht das Angebot 69 Zur Verminderung der Kinderzahl haben außer dem Geburtenrückgang zusätzlich auch Abwanderungen beigetragen. 137

5 noch für mehr als die Hälfte aller Kinder im Grundschulalter. Brandenburg und Berlin Ost bieten den höchsten Versorgungsgrad (82,3 % und 82,1 %), auch Sachsen (69,2 %) liegt noch über dem Durchschnitt, Mecklenburg-Vorpommern (63,2 %), Sachsen-Anhalt (62,6 %) und Thüringen (54,1 %) liegen darunter. Sachsen-Anhalt und Thüringen bieten nur einen geringen Teil der Plätze für Grundschulkinder in Einrichtungen der Jugendhilfe, der überwiegende Teil befindet sich in Horten, die der Schule angegliedert sind und der Schulverwaltung angehören (s. Übersicht 55). Übersicht 56:Versorgungsquoten je 100 Kinder für Kinder im Grundschulalter nach Bundesländern 1990/91, 1994 und /91* 1994** 1998** Baden-Württemberg 3,0 2,8 3,2 Bayern 5,8 4,8 5,7 Berlin 52,1 56,1 Berlin West 30,2 27,3 40,8 Berlin Ost 60,4 80,7 82,1 Brandenburg 62,6 65,6 82,3 Bremen 15,3 16,3 16,4 Hamburg 20,3 21,2 23,0 Hessen 7,4 7,2 8,3 Mecklenburg-Vorpommern 42,9 45,3 63,2 Niedersachsen 3,3 3,0 3,5 Nordrhein-Westfalen 4,0 3,9 4,5 Rheinland-Pfalz 2,8 2,8 3,3 Saarland 2,4 2,2 3,5 Sachsen 44,8 52,9 69,2 Sachsen-Anhalt 49,4 62,6 Schleswig-Holstein 4,5 4,2 4,8 Thüringen 67,8 54,1 Deutschland 13,8 17,2 16,0 Früheres Bundesgebiet 5,5 5,1 6,1 Neue Länder und Berlin Ost 50,9 58,2 68,3 * Die Daten für die neuen Bundesländer einschl. Berlin Ost wurden 1991 erhoben, s. BMFSFJ (1994): Neunter Jugendbericht, S. 530/531; hier fehlen die Plätze in Schulhorten für Sachsen-Anhalt und Thüringen. * * Die Plätze in Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden 1994 und 1998 ergänzt um Schulkinder, die Schulhorte besuchen, 1994 nach Frank/Pelzer (1996), S. 106, 214, 231, 1998 nach Auskünften der Kultusministerien dieser Länder. Quelle/Berechnungsgrundlage: Statistisches Bundesamt: Fachserie 13, Reihe 6.3.1, 1990, 1994 und 1998 Im Westen stieg im Gegensatz zu den neuen Bundesländern die Anzahl der Kinder im Grundschulalter von um (= 6,0 %) auf Dadurch ist der durchschnittliche Versorgungsgrad im früheren Bundesgebiet nur geringfügig um einen Prozentpunkt (von 5,1 % auf 6,1 %) gewachsen, obgleich in allen Bundesländern das Platzangebot für diese Altersstufe stärker erhöht wurde (insgesamt Plätze). Die niedrigsten Versorgungsquoten finden sich in den drei Bundesländern, die auch im Krippenbereich auf der Rangliste ganz unten stehen: Baden-Württemberg (3,2 %), Rheinland-Pfalz (3,3 %) 138

6 und Niedersachsen (3,5 %). Auch das Saarland bietet nur 3,5 %, Nordrhein- Westfalen und Schleswig-Holstein schon etwas mehr (4,5 % und 4,8 %). Bayern liegt mit seinem Versorgungsgrad von 5,7 % für das Hortalter schon nahe am Durchschnitt der alten Bundesländer. Informationen zu gesicherten Betreuungszeiten in der Grundschule Was bei unserer Darstellung der Betreuungssituation anhand der Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht berücksichtigt werden kann, sind schulverbundene Betreuungsformen, entweder als Alternative oder als Ergänzung zum traditionellen Hortangebot gedacht, die in der Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht auftauchen, aber in den westlichen Bundesländern zunehmend an Boden gewinnen (vgl. Pelzer 1998). Ganztagsschulen gibt es bisher in Deutschland kaum 70, aber viele Grundschulen im früheren Bundesgebiet haben sich inzwischen darauf eingestellt, den Vormittagsunterricht so zu gestalten oder zu ergänzen, dass eine verlässliche Kernzeitbetreuung gewährleistet ist. In allen westlichen Bundesländern gibt es dafür ähnlich geartete Modelle mit etwas unterschiedlichen Bezeichnungen (wie z.b. Kernzeitbetreuung an Grundschulen, volle Halbtagsschule, verlässliche Halbtagsgrundschule, Grundschule mit festen Öffnungszeiten, Betreuende Grundoder Halbtagsschule, Schulen von 8 bis 13 Uhr, Mittagsbetreuung an Volksschulen). Es bedürfte einer eigenen Recherche zum Umfang dieser schulverbundenen Angebote und zur Anzahl der NutzerInnen, um einschätzen zu können, wie weit sie zur Deckung des bestehenden Betreuungsbedarfs beitragen. In den neuen Bundesländern spielt diese Angebotsform keine Rolle, da das Ostmodell in der Kombination von Halbtagsschule und weit verbreitetem Hort für mindestens die Hälfte der Grundschulkinder eine Ganztagsbetreuung bietet. Übersicht 57 auf der nachfolgenden Seite gibt die Entwicklung der Versorgungsquoten für Kinder im Grundschulalter von 1965 bis 1998 im früheren Bundesgebiet und von 1991 bis 1998 in den neuen Bundesländern einschl. Berlin Ost wieder. Es ist daraus ersichtlich, dass die alten Bundesländer ab 1970 relativ stetig ihren Versorgungsgrad erhöht haben, wobei es ab und zu leichte Einbrüche gab (z.b in der Rheinland-Pfalz, in Niedersachsen und Hamburg, 1980 im Saarland, 1986 in Hessen 71, 1990 und 1994 in Baden-Württemberg). Von 1965 bis 1970 ging in sechs Bundesländern der Grad der Versorgung zunächst zurück. Seit 1990 wurde er überall außer in Baden-Württemberg kontinuierlich erhöht, in den drei Stadtstaaten stärker als in den Flächenstaaten, obwohl hier das Angebot ohnehin schon viel höher war. Die Stadtstaaten trieben den Ausbau seit den 80er-Jahren besonders voran. 70 Das Projekt des Deutschen Jugendinstituts Schule und soziale Netzwerke hat im Frühjahr 2000 eine repräsentative Erhebung in allen Bundesländern außer Hamburg und Sachsen durchgeführt, bei der der Anteil der Ganztagsschulen erfragt wurde. Die Erhebung kommt im Schnitt auf 1,4 % Ganztagsschulen im früheren Bundesgebiet und 20,6 % in den neuen Bundesländern einschl. Berlin Ost. Hieraus lässt sich jedoch nicht die Zahl der Schülerinnen und Schüler entnehmen, die eine Ganztagsschule besuchen. Außerdem hat es den Anschein, als hätten Thüringen und Berlin ihre Kombination von Schule und Schulhort als Ganztagsschule gerechnet, weil hier der Anteil von Ganztagsschulen unter den Grundschulen ungleich hoch ist. 71 Der starke Rückgang in Bremen 1986 fällt aus dem Rahmen. Es liegt die Vermutung nahe, dass es sich hierbei um einen Erhebungsfehler handelt. 139

7 Übersicht 57: Entwicklung der Versorgungsquoten (je 100 Kinder) für Kinder im Grundschulalter von 1965 bis 1998 nach Bundesländern /91* Brandenburg 62,6 65,6 82,3 Berlin Ost ** 60,4 80,7 82,1 Sachsen 44,8 52,9 69,2 Mecklenburg-Vorpommern 42,9 45,3 63,2 Sachsen-Anhalt** 49,4 62,6 Thüringen** 67,8 54,1 Berlin West** 12,2 9,6 14,9 22,2 27,4 29,3 27,3 40,8 Hamburg 0,3 0,9 0,4 16,8 19,8 19,6 21,2 23,0 Bremen 4,5 4,1 5,3 9,9 2,8 15,1 16,4 16,4 Hessen 2,4 1,6 2,6 6,5 5,6 7,2 7,2 8,3 Bayern 3,2 2,8 2,7 4,0 4,5 4,5 4,8 5,7 Schleswig-Holstein 1,0 0,9 1,4 2,3 2,8 3,9 4,2 4,8 Nordrhein-Westfalen 2,1 1,7 1,8 2,9 3,2 3,6 3,9 4,5 Saarland 0,3 0,4 1,8 1,2 1,6 1,9 2,2 3,5 Niedersachsen 1,0 1,0 0,8 1,8 2,3 3,1 3,0 3,5 Rheinland-Pfalz 1,0 1,0 0,9 1,2 1,4 2,4 2,8 3,3 Baden-Württemberg 1,2 1,4 1,7 2,5 3,3 2,9 2,8 3,2 * Die Daten für die neuen Bundesländer einschl. Berlin Ost wurden 1991 erhoben; Quelle: BMFSFJ (1994) Neunter Jugendbericht, S. 530 f ** Die Plätze in Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden ergänzt um Schulkinder, die Schulhorte besuchen, 1994 nach Frank/Pelzer (1996), S. 106, 214, 231, 1998 nach Auskünften der Kultusministerien dieser Länder Quelle/Berechnungsgrundlage: Statistisches Bundesamt: Fachserie 13, Reihe 6.3 bzw , diverse Jahrgänge Zieht man die Müttererwerbstätigkeitsquoten in Betracht, ist offensichtlich, dass das durchschnittliche Angebot an Plätzen für Grundschulkinder in Tageseinrichtungen im Westen 1998 keinesfalls ausreicht, auch wenn es neben Kindertageseinrichtungen noch andere Betreuungsformen gibt. Aus den Sonderauszählungen zum Mikrozensus (Engstler 1998) zur Müttererwerbstätigkeit (vgl. Übersicht 36, Kapitel 5) geht hervor, dass 1996 der Anteil der erwerbstätigen Mütter mit Kindern zwischen 6 und unter 15 Jahren im früheren Bundesgebiet 62,3 % betrug. Und da diese Quote von 1991 bis 1996 stetig größer wurde, ist damit zu rechnen, dass sie bis 1998 auch weiter gewachsen oder zumindest gleich hoch geblieben ist. Selbst wenn viele dieser Mütter nicht ganztags beschäftigt sind, ist es unvorstellbar, dass ein Versorgungsgrad von 6,1 %, der maximal für ein Zehntel (der erwerbstätigen Mütter) reicht, dem Bedarf genügen könnte. Im Osten war die Erwerbstätigkeitsquote für Mütter mit Kindern zwischen 6 und unter 15 Jahren 1996 (im Gegensatz zur Erwerbstätigkeitsquote für Mütter mit Kindern unter drei Jahren) immer noch wesentlich höher als im Westen: Sie betrug 77,9 %. Das bedeutet, dass bei einem Versorgungsgrad von 68,3 % für Grundschulkinder nicht ohne weiteres davon auszugehen ist, dass damit der Bedarf gedeckt ist, auch wenn es sich zu 86 % um ein Ganztagsangebot handelt. Es könnte jedoch sein, dass sich die Erwerbstätigkeitsquote bis 1998 verringert hat, da sie auch von 1991 bis 1996 um fast 10 Prozentpunkte gesunken war. Auf alle Fälle besteht gemessen am Grad der Müttererwerbstätigkeit kein Überangebot. 140

8 Die Ergebnisse der Online-Befragung Perspektive-Deutschland (McKinsey/ stern.de/t-online 2002, Kurzbericht) bezogen auf Mütter, die mehr als 15 Stunden in der Woche arbeiten oder im Mutterschaftsurlaub sind, weisen darauf hin, dass es in Deutschland eine Hürde für Mütter gibt, sich ihren Wünschen gemäß am Erwerbsleben zu beteiligen. 37 % dieser Gruppe von Müttern, die Schulkinder haben, geben an, sie würden mehr arbeiten, wenn es bessere Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gäbe. Das sind zwar nicht so viele wie bei Müttern mit Kindern im Vorschulalter (71 % in Deutschland, 77 % im Westen, 55 % im Osten), wo dieses Problem noch größer ist, aber der Anteil ist mit über einem Drittel doch erheblich. Traditionelle und neue Altersmischungsformen Der überwiegende Teil der Plätze, die Schulkindern zur Verfügung stehen, befindet sich in eigenständigen Horten, d.h. in Einrichtungen, die nur von Kindern dieser Altersstufe besucht werden. Zusätzlich zu den Plätzen in Horten der Jugendhilfe sind die Schulhorte, die der Schulverwaltung unterstehen, zu dieser Einrichtungsart zu zählen (vgl. Übersicht 55). Eigenständige Horte bieten insgesamt 60,3 % der Plätze, im Osten mit gut zwei Dritteln (68,3 %) allerdings weit mehr als im Westen (43,4 %). Der nächstgrößte Anteil befindet sich in Hortgruppen kombinierter Einrichtungen (insgesamt 21, %, im Westen 27,8 %, im Osten 18,2 %). Die üblichste Betreuungsform für Schulkinder ist ihre Unterbringung in reinen Hortgruppen (insgesamt 81,6 %, im Westen 71,2 %, im Osten 86,5 % aller Plätze für Schulkinder). Eine Altersmischung mit jüngeren Kindern kommt verhältnismäßig selten vor (insgesamt 6,2 % aller Plätze für Schulkinder); im Osten kaum (3,4 %), im Westen schon eher (12,1 %), und dann hauptsächlich mit Kindern im Kindergartenalter (7,5 %), jedoch kaum in der großen Altersmischung für Kinder von 0 bis 10 oder 12 Jahren (3,0 %). In solchen Gruppen sind sie dann allerdings stärker vertreten als Kinder im Krippenalter, jedoch nicht so stark wie Kinder im Kindergartenalter 72. Offensichtlich gibt es keine Gleichverteilung nach Altersjahren in diesen Gruppen, selbst wenn man berücksichtigt, dass für Kinder unter drei nur 3 Jahrgänge, für Kinder im Kindergartenalter 3,5 und für Grundschulkinder 4 Jahrgänge (bzw. 6 Jahrgänge für Kinder im Schulalter bis unter 12) infrage kommen. Das stellt ein Problem dar, weil die Jüngsten kaum vertreten und aus diesem Grund in ihren Möglichkeiten, Beziehungen mit Gleichaltrigen zu pflegen, eingeschränkt sind (vgl. Schneider 1993 a und b). Eine verschwindend kleine Anzahl von Säuglingen und Kleinkindern in einer Gruppe von älteren Kindern erhöht die Gefahr, dass keine passende Konzeption für die Bedürfnisse und Interessen der Kleinen entwickelt wird, dass sie mehr oder weniger als Anhängsel der Kindergartenkinder betrachtet werden, die irgendwie 72 Für Kinder unter drei Jahren gibt es insgesamt nur Plätze in Gruppen für 0- bis 10- oder 12- Jährige, für Schulkinder dagegen , also fast das Doppelte, für Kinder im Kindergartenalter noch mehr: nämlich , d.h. dreimal so viel wie für die Jüngsten. Daraus ergibt sich im Schnitt eine Gruppenzusammensetzung von Kindern im Krippenalter zu Kindergartenalter zu Hortalter im Verhältnis von 1:3:2, also etwa 3 Kinder unter drei Jahren, 9 Kinder im Kindergartenalter und 6 Kinder im Hortalter. 141

9 mitlaufen und sich hineinfinden müssen, statt darin unterstützt zu werden, sich auf ihre momentanen Entwicklungsaufgaben zu konzentrieren. Eine andere Schwierigkeit ergibt sich daraus, dass sich bei ungleichmäßiger Besetzung der Jahrgänge mit jedem Kindergartenjahr die Alterspyramide verändert und dadurch immer wieder eine völlig neue Gruppensituation entsteht. Einen größeren Anteil als Plätze in alterserweiterten Gruppen machen Plätze für Schulkinder in Einrichtungen mit altersspezifischen Hortgruppen und alterserweiterten Gruppen aus (s. Übersicht 58): insgesamt 12,2 %; im Westen mit 16,7 % wieder mehr als im Osten (10,1 %). Hier weiß man allerdings nicht, wie viele der Plätze sich in altersspezifischen oder in alterserweiterten Gruppen befinden. In Anbetracht der Entwicklung in den letzten vier Jahren lässt sich jedoch feststellen, dass die Tendenz dahin geht, traditionelle und neue Formen von Altersmischungen nebeneinander zuzulassen und auszuprobieren. Übersicht 58:Anteil verfügbarer Plätze für Kinder im Hortalter nach Art der Einrichtung 1994 und 1998 (in Prozent) Anteil der Plätze für Kinder in... Deutschland insgesamt Früheres Bundesgebiet Neue Länder und Berlin Ost alle Einrichtungs- und Gruppenarten zusammen 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 in altersspezifischen Einrichtungen (= eigenständige Horte)* 72,8 60,3 41,7 43,4 82,1 68,3 in altersspezifischen Gruppen kombinierter Einrichtungen (= Hortgruppen) 16,4 21,3 37,7 27,8 10,0 18,2 in Hortgruppen eigenständiger Horte und kombinierter Einrichtungen zusammen 89,2 81,6 79,4 71,2 92,1 86,5 in Einrichtungen mit alterserweiterten Gruppen 3,3 6,2 8,0 12,1 1,9 3,4 in Einrichtungen mit altersspezifischen und alterserweiterten Gruppen 7,5 12,2 12,6 16,7 6,0 10,1 * Die Plätze wurden ergänzt um Kinder, die Schulhorte besuchen, in Berlin (West und Ost), Sachsen-Anhalt und Thüringen 1994 nach Frank/Pelzer (1996), S. 106, 214, 231, 1998 nach Auskünften der Kultusministerien dieser Länder Quelle/Berechnungsgrundlage: Statistisches Bundesamt: Fachserie 13, Reihe 6.3.1, 1994 und 1998 Zwar ist der Anteil von Plätzen für Schulkinder in neuen Altersmischungsformen gering, hat sich aber seit 1994 deutlich erhöht. Überall ist das Platzangebot in reinen Hortgruppen (= altersspezifische Gruppen in eigenständigen Horten und kombinierten Einrichtungen) zugunsten von alterserweiterter Gruppen und Plätzen in Einrichtungen mit beiden Gruppenformen zurückgegangen. Der Weg dahin sieht in Ost- und Westdeutschland jedoch etwas unterschiedlich aus. 142

10 In den neuen Bundesländern, wo in jedem Bundesland Platzabbau stattfand, wurde die Zahl der Plätze in eigenständigen Horten stark vermindert (um Plätze) und die Zahl der Plätze in kombinierten Einrichtungen erhöht, jedoch in geringerem Maß (um Plätze). Das bedeutet: Mit dem Platzabbau ging eine Umstrukturierung des Angebots einher. Reduziert wurde nur die Betreuungsform der eigenständigen Horte. Entweder wurden Schulkinder in Tageseinrichtungen aufgenommen, die vorher nur jüngeren Kindern vorbehalten waren, oder die Betreuung jüngerer Kinder wurde in ehemalige Horte integriert. Das Platzangebot in alterserweiterten Gruppen wurde um Plätze vergrößert, das in Einrichtungen mit beiden Gruppenformen (altersspezifischen und alterserweiterten) um Plätze. Hier zeichnet sich eine Tendenz ab, das Platzangebot stärker auf kombinierte Einrichtungen zu konzentrieren und z.t. auch, aus kombinierten Einrichtungen solche mit alterserweiterten Gruppen zu machen. Im früheren Bundesgebiet, wo in jedem Bundesland ein Platzausbau stattfand, hat sich der Zuwachs an Plätzen auch in der Einrichtung neuer Horte niedergeschlagen, denn bei dieser Einrichtungsart nahm das Platzangebot gegenüber 1994 am stärksten zu (um Plätze). Gleichzeitig nahm die Zahl der Plätze für Schulkinder in kombinierten Einrichtungen ab (um Plätze). In Einrichtungen mit alterserweiterten Gruppen wurde das Platzangebot nahezu verdoppelt (um Plätze). In Einrichtungen mit altersspezifischen und alterserweiterten Gruppen nahm es noch stärker zu (um Plätze). Neben der Beibehaltung und dem Ausbau des eigenständigen Hortangebots herrscht hier die Tendenz vor, die Organisationsform kombinierter Einrichtungen durch innere Umstrukturierungen zu verwandeln in ein Angebot von Einrichtungen mit alterserweiterten Gruppen. In den einzelnen Bundesländern weicht die Verteilung der Plätze auf die unterschiedlichen Einrichtungsarten zum Teil stark von den Durchschnittswerten ab (s. Übersicht 86 im Anhang). Die Ost-West-Unterschiede sind nicht durchgängig. Beim Platzangebot in eigenständigen Horten ist die Spannbreite außerordentlich hoch (von 19,7 % bis 97,4 %). Drei Bundesländer bieten fast alle Plätze für Schulkinder in dieser Einrichtungsform: Bayern (97,4 %) und die beiden Ostländer, bei denen Schulhorte das Regelangebot darstellen, nämlich Sachsen-Anhalt (92,0 %) und Thüringen (91,2 %). In Bayern ist die Trennung der Tageseinrichtungen nach Altersbereichen die (bislang) übliche Betriebsform, auch beim Platzangebot für Kinder im Krippenalter und im Kindergartenalter ist Bayern das Land mit dem höchsten Anteil in altersspezifischen Einrichtungen. Das niedrigste Platzangebot in eigenständigen Horten hat Nordrhein-Westfalen mit 19,7 %, gefolgt von Bremen (21,4 %) und Niedersachsen (24,5 %). Daraus folgt, dass in diesen Ländern der Platzanteil in anderen Einrichtungsarten hoch ist. Nordrhein-Westfalen ist das Land mit dem höchsten Prozentsatz in Einrichtungen mit beiden Gruppenformen (36,9 %). In Bremen und Niedersachsen finden sich Hortgruppen in kombinierten Einrichtungen als häufigste Angebotsform (58,8 % und 54,9 %), den nächsthohen Anteil bieten Mecklenburg-Vorpommern (45,4 %) und Schleswig-Holstein (39,9 %). Der Platzanteil für Schulkinder in alters- 143

11 erweiterten Gruppen ist am höchsten in Hamburg (21,6 %) und Berlin West (19,6 %), danach folgen die Rheinland-Pfalz (16,7 %), Schleswig-Holstein (15,0 %), Bremen (14,5 %), das Saarland (13,8 %) und Nordrhein-Westfalen (13,1 %). Die fünf Ostländer und Berlin Ost stehen hier alle anders als im Krippenbereich am unteren Ende der Reihe, Bayern und Berlin Ost teilen sich den niedrigsten Platzanteil in alterserweiterten Gruppen (1,3 %). Geht man davon aus, dass Einrichtungen mit altersspezifischen und alterserweiterten Gruppen einen Trend in Richtung Ausbau von alterserweiterten Gruppen anzeigen, so liegen hier Nordrhein-Westfalen mit 36,9 %, das Saarland mit 20,1 %, Schleswig- Holstein mit 19,3 %, Baden-Württemberg mit 19,1 % und Berlin West mit 18,3 % vorn. Zählt man den Platzanteil in Einrichtungen mit alterserweiterten Gruppen und in Einrichtungen mit altersspezifischen und alterserweiterten Gruppen zusammen, sind Nordrhein-Westfalen mit 50,0 %, Berlin West mit 37,9 % und Hamburg mit 37,0 % die Trendsetter, denen Schleswig-Holstein mit 34,3 %, das Saarland mit 33,9 %, die Rheinland-Pfalz mit 32,2 % und Baden-Württemberg mit 29,5 % folgen. Besondere Einrichtungsformen Von den drei besonderen Einrichtungsformen (Tageseinrichtungen für Kinder Betriebsangehöriger, kindergartenähnliche Einrichtungen und Elterninitiativen) sind es hauptsächlich die kindergartenähnlichen Einrichtungen, die im Hortbereich eine Rolle spielen, und zwar zu einem gleich hohen Anteil in Ost und West (von 10,4-10,5 %). Darunter fallen z.b. Maßnahmen, die den Kindern nach der Schule ein Mittagessen sowie ein Minimalangebot an Betreuung und Hausaufgabenhilfe bis zum frühen Nachmittag bieten, sofern sie als Kinderund Jugendhilfeangebot geführt werden (wie z.b. der pädagogische Mittagstisch in Hamburg) und nicht unter die Schulverwaltung fallen (wie z.b. die Mittagsbetreuung in Bayern). Es könnte sich jedoch auch um stundenweise Angebote in Kooperation mit Einrichtungen der offenen Arbeit für Kinder handeln. Den zweitgrößten Anteil an Plätzen bieten Elterninitiativen, allerdings nur im Westen (8,1 %). Der hohe Platzanteil für Schulkinder in kindergartenähnlichen Einrichtungen entsteht im Wesentlichen durch sechs Bundesländer. Das höchste Ausmaß findet sich in Hamburg und Brandenburg (über 40 %). In der Rheinland-Pfalz und in Hessen ist der Platzanteil dieser Angebotsform jeweils rund halb so groß (21-23 %), in Bayern und Schleswig-Holstein ein Viertel so groß (11-12 %). Bei allen anderen Bundesländern liegt er unter dem Durchschnitt. Der Anteil an Plätzen in Elterninitiativen sticht in Baden-Württemberg (16,4 %), Berlin West (12,8 %), Nordrhein-Westfalen (9,3 %) und Hessen (4,8 %) hervor (s. Übersicht 59 nachfolgende Seite). 144

12 Übersicht 59: Verfügbare Plätze für Kinder im Hortalter nach besonderen Einrichtungen und nach Bundesländern am Anzahl der Plätze*... für Kinder im Hortalter insgesamt in eigenständigen Horten* in Hortgruppen kombinierter Einrichtungen in alterserweiterten Gruppen in Einrichtungen mit alterserw. und altersspez. Gruppen Plätze in % Plätze in % Plätze in % Plätze in % Plätze in % Baden-Württemberg , , , , ,1 Bayern , , , ,3 87 0,3 Berlin* , , , , ,6 Berlin West* , , , , ,3 Berlin Ost* , , , , ,6 Brandenburg , , , , ,9 Bremen , , , , ,3 Hamburg , , , , ,4 Hessen , , , , ,8 Mecklenburg-Vorpommern , , , , ,8 Niedersachsen , , , , ,3 Nordrhein-Westfalen , , , , ,9 Rheinland-Pfalz , , , , ,5 Saarland , , , , ,1 Sachsen , , , , ,1 Sachsen-Anhalt* , , , , ,3 Schleswig-Holstein , , , , ,3 Thüringen* , , , , ,9 Deutschland* , , , , ,2 Früheres Bundesgebiet* , , , , ,7 Neue Länder und Berlin Ost* , , , , ,1 * Die Plätze in Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden ergänzt um Schulkinder, die Schulhorte besuchen, nach Auskünften der Kultusminister dieser Länder Quelle/Berechnungsgrundlage: Statistisches Bundesamt: Fachserie 13, Reihe 6.3.1,

13 Platzverteilung nach Trägerschaft Die Tabellen zur Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen im Bundesüberblick (s. Kapitel 3.) haben bereits gezeigt, dass bei den Plätzen für Schulkinder insgesamt die öffentliche Trägerschaft überwiegt, in den neuen Bundesländern ist sie jedoch viel ausgeprägter als in den alten: Entfallen im früheren Bundesgebiet 54,1 % des Platzangebots auf die öffentliche Hand, so sind es in den neuen Bundesländern einschl. Berlin Ost 85,5 %. Hier stellen wir dar, wie das Platzangebot für Schulkinder zwischen den verschiedenen öffentlichen und freien Trägern aufgeteilt ist. Übersicht 60: Verfügbare Plätze für Kinder im Hortalter nach Art des Trägers am Öffentliche und freie Träger insgesamt ,0 Öffentliche Träger zusammen* ,0 75,4 Freie Träger zusammen ,0 24,6 davon... Anzahl der Plätze %-Anteil nach Trägerart %-Anteil am Gesamtangebot Arbeiterwohlfahrt ,8 3,7 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband ,7 4,8 Deutsches Rotes Kreuz ,0 2,0 Diakon. Werk/sonstige der EKD angeschloss. Träger ,6 4,6 Caritasverband/ sonst. katholische Träger ,4 4,0 Zentralwohlfahrtsst. der Juden in Dtl./sonst. Religionsgemein. öffentlichen 765 0,5 0,1 Rechts Jugendgruppen, Jugendverbände, Jugendring 906 0,6 0,2 Wirtschaftsunternehmen ,3 0,3 sonstige juristische Personen, andere Vereinigungen ,0 4,9 * Die Plätze in Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden ergänzt um Schulkinder, die Schulhorte besuchen, nach Auskünften der Kultusministerien dieser Länder. Sie wurden den öffentlichen Trägern zugeordnet. Quelle/Berechnungsgrundlage: Statistisches Bundesamt: Fachserie 13, Reihe 6.3.1, 1998 Für Deutschland insgesamt ergibt sich ein Anteil von 75,4 % in öffentlicher Trägerschaft und 24,6 % in freier Trägerschaft. Bei den freien Trägern steht die Sammelkategorie Sonstige juristische Personen/andere Vereinigungen mit 4,9 % aller Plätze im Hortbereich an erster Stelle, direkt gefolgt vom Paritätischen 146

14 Wohlfahrtsverband (DPWV) mit 4,8 %. Den nächsthohen Anteil stellen die kirchlichen Träger: darunter 4,6 % evangelische und 4,0 % katholische. Alle anderen freien Träger, außer der Arbeiterwohlfahrt mit 3,7 %, spielen nur noch eine geringe Rolle. Diese Verteilung gleicht der Trägerlandschaft bei Plätzen für das Krippenalter (abgesehen davon, dass hier auf Platz vier das DRK vor katholischen Trägern steht). Eine Übersicht zur Verteilung des Platzangebots zwischen öffentlicher und freier Trägerschaft in den einzelnen Bundesländern (s. Übersichten 87 und 88 im Anhang) zeigt, dass auch bei einer Aufstellung nach Rangfolge die Ostländer die Reihe mit dem höchsten Anteil bei öffentlichen Trägern anführen. Außer in Sachsen (78,9 %) und Mecklenburg-Vorpommern (63,5 %) befinden sich über 90 % der Plätze in der Hand öffentlicher Träger. Berlin West erreicht 70,7 % und steht damit zwischen Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, ansonsten ist der Anteil von Plätzen in der öffentlichen Hand bei allen Westländern durchgängig niedriger als bei den neuen. Fünf der alten Bundesländer bieten über die Hälfte der Plätze in freier Trägerschaft: Bayern (50,1 %), Schleswig-Holstein (55,4 %), das Saarland (56,7 %), Nordrhein-Westfalen (57,0 %) und Niedersachsen (59,1 %). Das Ost-West-Gefälle zeichnet sich auch beim Vergleich der einzelnen freien Träger deutlich ab. Unter den freien Trägern spielen insgesamt die konfessionellen Träger und Sonstige juristische Personen/andere Vereinigungen die größte Rolle, jedoch nur im Westen: Katholische Träger bieten 11,8 % der Plätze für Schulkinder im früheren Bundesgebiet, evangelische Träger 10,8 % und Sonstige juristische Personen/andere Vereinigungen 10,6 %. Der nächsthöchste durchschnittliche Platzanteil am Gesamtangebot einzelner Träger(verbände) beläuft sich nur noch auf 5,2 %: Im Westen stellen ihn Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt, im Osten Einrichtungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Katholische Träger haben einen besonders hohen Anteil am Platzangebot im Saarland (31,3 %), gefolgt von der Rheinland-Pfalz (25,1 %), von Bayern (23,3 %), Nordrhein-Westfalen (17,8 %) und Baden-Württemberg (10,8 %) sowie von evangelischen Trägern in Niedersachsen (9,8 %) und Schleswig-Holstein (19,3 %), gefolgt von Bremen (15,2 %), Nordrhein-Westfalen (12,8 %) und Hamburg (12,6 %). Nimmt man katholische und evangelische Träger zusammen, so haben vier der westlichen Bundesländer einen überdurchschnittlich hohen Anteil am Gesamtplatzangebot: das Saarland (37,4 %), die Rheinland-Pfalz (36,2 %), Bayern (31,6 %) und Nordrhein-Westfalen (30,6 %). Diese vier Bundesländer stellen auch im Krippenbereich (neben Baden-Württemberg) den größten Anteil an Plätzen in konfessioneller Trägerschaft. In den westlichen Bundesländern stellen die beiden großen konfessionellen Trägerverbände im Schnitt 22,6 % aller Plätze für Schulkinder. Auch bei der Sammelkategorie Sonstige juristische Personen/andere Vereinigungen findet sich ein überdurchschnittlich hoher Anteil nur in westlichen Ländern: in Hamburg (16,8 %), Hessen (15,6 %), Berlin West (13,9 %), Bremen (12,6 %) und Nordrhein-Westfalen (10,3 %). Dies ist ein Zeichen dafür, dass Elterninitiativen oder andere kleine Vereine hier einen großen Teil des Platzan- 147

15 gebots aufbringen. Interessant ist, dass alle diese Bundesländer außer Nordrhein- Westfalen zu denen mit einem überdurchschnittlich hohen Versorgungsgrad für Kinder im Grundschulalter verfügen. Übrigens nehmen im Krippenbereich auch Bremen, Hessen und Nordrhein-Westfalen (zusammen mit Niedersachsen, dem Saarland und Bayern) hier einen oberen Platz in der Rangfolge ein. Bei den anderen nicht konfessionell gebundenen Trägern gibt es kein typisches Ost-West-Gefälle (vgl. Übersicht 88 im Anhang). Mecklenburg-Vorpommern bietet den größten Anteil an Plätzen für Schulkinder beim Paritätischen Wohlfahrtsverband (13,8 %) vor Hamburg (8,8 %) und Sachsen (8,6 %). Danach folgen Baden-Württemberg (7,8 %), Schleswig-Holstein (6,9 %) und Niedersachsen (5,7 %), alle anderen Länder liegen unter dem Durchschnitt. Bei der Arbeiterwohlfahrt steht das Saarland an erster Stelle (10,7 %), an zweiter Nordrhein- Westfalen (8,9 %), an dritter Niedersachsen (8,7 %). Das Deutsche Rote Kreuz ist nur in vier nördlichen Bundesländern in nennenswertem Umfang vertreten: Niedersachsen (7,6 %), Mecklenburg-Vorpommern (6,7 %), Schleswig-Holstein (4,9 %) und Hamburg (3,8 %). Platzverteilung nach Betreuungszeiten In der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik wird auch für Schulkinder die Betreuungszeit erhoben. Da wir es aber schwer nachvollziehbar finden, unter welchen Voraussetzungen ein Platz für ein Schulkind als Ganztags- oder Teilzeitangebot gerechnet wird, befassen wir uns mit dieser Unterteilung nicht näher. Früher galt das Platzangebot für Schulkinder (wie für Kinder im Krippenalter) in der Regel als Ganztagsunterbringung. Inzwischen etabliert sich allmählich ein Teilzeitangebot, doch die Statistik weist aus, dass Ganztagsplätze immer noch das Hauptkontingent stellen (zu 85 % bis 86 %). Auch wenn die Kinder vormittags in der Schule sind, reicht es nicht, den Hortbetrieb erst mittags oder nachmittags aufzunehmen, wenn der Unterrichtsbeginn später liegt als der Arbeitsbeginn der Eltern. Die meisten Kinder besuchen die Tageseinrichtung vor und nach der Schule. Die im Zuge der Umstrukturierung zur verlässlichen Halbtagsschule verlängerten Schulbesuchszeiten am Vormittag und die Einführung verschiedener Formen der Mittagsbetreuung werden künftig voraussichtlich zu einer weiteren Ausdifferenzierung im Umfang der Hortbetreuungszeiten führen vor allem am Nachmittag. Fazit Im Hortbereich ist der Unterschied zwischen Ost- und Westdeutschland am größten. Während in den neuen Bundesländern einschl. Berlin Ost für gut zwei Drittel (68,3 %) aller Kinder im Grundschulalter (berechnet nach vier Jahrgängen von 6 bis unter 10 Jahren) Plätze zur Verfügung stehen, bietet der Westen mit einem Versorgungsgrad von 6,1 % noch nicht einmal ein Zehntel davon. Die Kluft hat sich von 1994 auf 1998 weiter vergrößert, weil im Osten der Versorgungsgrad aufgrund des Rückgangs der Kinderzahlen gestiegen ist, obwohl in jedem Bundesland das Platzangebot verringert wurde. Im Westen fand in allen Bundes- 148

16 ländern zwar ein Platzausbau statt, aber der Versorgungsgrad hat sich nur geringfügig verbessert. Der Hortbereich hat in der Landschaft der Kindertageseinrichtungen eine weitgehend eigenständige Stellung ähnlich wie der Kindergartenbereich, wenn auch nicht in gleich hohem Ausmaß. Drei Fünftel der Plätze befinden sich in Tageseinrichtungen, die nur für Kinder im Schulalter gedacht sind (Horte), zwei Fünftel in Einrichtungen, die auch von Kindern anderer Altersstufen besucht werden. Im Osten ist diese Tendenz noch deutlich stärker ausgeprägt. Konzepte der erweiterten Altersmischung sind in der Betreuung von Schulkindern am wenigsten vorgesehen. Der Anteil von Plätzen für Kinder im Schulalter in alterserweiterten Gruppen (6,2 %) ist geringer als der Anteil bei Plätzen für Kinder im Kindergartenalter (6,9 %). Allerdings hat er sich nach 1994 erhöht, d.h. dass die Entwicklungstendenz in die Richtung geht, neue Altersmischungsformen auch im Hortbereich zu etablieren. Mit der Platzreduzierung ging eine Umstrukturierung des Platzangebots einher. Die Betreuungsform der eigenständigen Horte wurde zugunsten kombinierter Einrichtungen und alterserweiterter Gruppen verringert. Sowohl im Osten als auch im Westen überwiegt im Hortbereich die öffentliche Trägerschaft. Dabei ist der Anteil an Plätzen in öffentlicher Hand in den neuen Bundesländern weitaus höher als im früheren Bundesgebiet, wo einzelne Länder über die Hälfte der Plätze bei freien Trägern angesiedelt haben. Konfessionelle Träger und kleine Vereine spielen im Osten praktisch keine Rolle. Dementsprechend sind auch im Unterschied zum Westen (gut 8 %) kaum Elterninitiativen zu finden. Es gibt jedoch einen relativ hohen Anteil (von gut 10 %) an Plätzen in kindergartenähnlichen Einrichtungen, und zwar gleichermaßen in beiden Teilen Deutschlands. Es ist zu vermuten, dass sich hinter dieser extra ausgewiesenen Betriebsform ein großer Teil von Mittagsbetreuung verbirgt. In der Regel ist das Hortplatzangebot aber nach wie vor ein Ganztagsangebot (zu 85 bis 86 %). 149

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