Dossier Politik und Wirtschaft Ausgabe 54, Mai 2016

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1 Dossier Politik und Wirtschaft Ausgabe 54, Mai Artikel: Bundesbank warnt vor Bargeld-Obergrenze ( ) Der Artikel thematisiert die derzeitige Diskussion über die Beschränkung von Bargeldgeschäften. Die Schülerinnen und Schüler können u. a. die generellen Funktionen von Geld in einer modernen Volkswirtschaft herausarbeiten. Daran anknüpfend können sie sich Argumente für eine Begrenzung von Bargeldzahlungen erschließen, die diesbezügliche Diskussion sowie Gegenargumente analysieren und begründet Stellung nehmen. Vermittlung der Aspekte Entscheidungs- und Handlungsprozesse und Ordnungspolitik 1. Ermitteln Sie die zentralen Funktionen des Geldes in einer modernen Volkswirtschaft. 2. Überprüfen Sie, welche Rolle Bargeldzahlungen in Ihrem sowie dem Alltag Ihrer Familie spielen. Benennen Sie die Kontexte, in denen Sie im Wesentlichen auf dieses zurückgreifen. 3. Geben Sie die Argumente für eine Beschränkung von Bargeldgeschäften wieder. Erläutern Sie, welche gesellschaftlichen Probleme hiermit angegangen werden sollen. 4. Stellen Sie diesen die Argumente der Beschränkungsgegner gegenüber und nehmen Sie innerhalb der Diskussion begründet Stellung. 2. Artikel: TTIP: Neuer Ärger um Freihandelsvertrag ( ) Der Artikel beschäftigt sich mit dem aktuellen Stand des Vertrags zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in diesem Zusammenhang grundlegend mit Freihandel auseinandersetzen. Bezogen auf TTIP sollen sie dessen Vorteile sowie die an dem geplanten Abkommen geübte Kritik darstellen. Vermittlung der Aspekte Leitbilder internationalen Handels und Internationale Wirtschaftspolitik 1

2 1. Beschreiben Sie, was unter Freihandel verstanden wird. 2. Erläutern Sie, was durch ein Handelsabkommen geregelt wird. 3. Beschreiben Sie die erhofften Vorteile des geplanten Abkommens TTIP und stellen Sie die wesentlichen Kritikpunkte dar. Gehen Sie hierbei auf die Aspekte des Verbraucherschutzes, des Investitionsschutzes und der öffentlichen Aufträge ein. 4. Diskutieren Sie Möglichkeiten, wie mit dem Abkommen bei dem aktuellen Stand der Verhandlungen weiter verfahren werden könnte. 3. Artikel/Grafiken: Vorsorgen? Nein, danke! ( ) Der Artikel analysiert die Auswirkungen der Niedrigzinspolitik auf das Sparverhalten der Deutschen. Die Schülerinnen und Schüler können sich u. a. mit der Notwendigkeit privater Altersvorsorge auseinandersetzen sowie die Auswirkungen der aktuellen geldpolitischen Prozesse herausarbeiten. Darauf aufbauend können sie die aus dem veränderten Sparverhalten ggf. resultierenden langfristigen Folgen für die privaten Haushalte analysieren. Vermittlung der Aspekte Handlungsfeld Sozialpolitik und Staatsversagen 1. Setzen Sie sich mit der Notwendigkeit privater Altersvorsorge in der heutigen Zeit auseinander. Gehen Sie hierbei auf die Grundlagen der staatlichen Rentenversicherung und die Wirkungen des demografischen Wandels in unserer Gesellschaft ein. 2. Fassen Sie die Entwicklung der Zinsen in Europa in der jüngsten Vergangenheit zusammen. 3. Erläutern Sie deren Auswirkungen auf traditionelle Spar- und Anlageprodukte sowie das Verhalten der deutschen Privatanleger. 4. Analysieren Sie die langfristigen Folgen der heutigen Entscheidungen der Sparer. Nehmen Sie hierbei begründet Stellung zu folgender Aussage: Der Verzicht auf das Sparen ist aus der individuellen Perspektive kurzfristig rational, langfristig jedoch irrational. 5. Diskutieren Sie vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung die Notwendigkeit einer ökonomischen und finanziellen Grundbildung der Bevölkerung. 2

3 4. Artikel: Venezuela: Chaos in Caracas ( ) Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen wirtschaftlichen und politischen Ausnahmesituation Venezuelas. Die Schülerinnen und Schüler können sich u. a. mit dieser auseinandersetzen und die Folgen für die venezolanische Bevölkerung reflektieren. Darüber hinaus können sie politische Erklärungsansätze für die Ursache der politischen und ökonomischen Krise in Venezuela beurteilen und hierzu argumentativ Stellung beziehen sowie mögliche Szenarien für die politische und ökonomische Entwicklung des Landes diskutieren. Vermittlung der Aspekte Internationale Wirtschaftspolitik und Entscheidungs- und Handlungsprozesse 1. Stellen Sie die aktuelle ökonomische und politische Lage Venezuelas anhand der Informationen aus dem Artikel dar. 2. Erläutern Sie, welche Konsequenzen sich hieraus für die Bürger des Landes ergeben. 3. Geben Sie wieder, wie die Ursachen des aktuellen Zustands des Landes von Nicolás Maduro, dem amtierenden Präsidenten Venezuelas, erklärt werden. 4. Widerlegen Sie Maduros These mit geeigneten Argumenten oder begründen Sie, warum Sie seinen Ausführungen zustimmen. 5. Diskutieren Sie mögliche Szenarien für die politische und ökonomische Entwicklung Venezuelas in den kommenden Wochen und Monaten. 5. Artikel/Grafik: Korruption: Es läuft wie geschmiert ( ) Der Artikel fasst die Ergebnisse einer aktuellen internationalen Studie zur Korruptionsbekämpfung im Wirtschaftsgeschehen zusammen. Die Schülerinnen und Schüler können sich u. a. erschließen, was unter Korruption verstanden wird sowie deren gesamtgesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Wirkungen analysieren. Hieran anknüpfend können sie sich mit der Notwendigkeit ihrer Bekämpfung sowie den derzeitigen Maßnahmen von Unternehmen auseinandersetzen. Vermittlung der Aspekte Aufgaben des Staates im Wirtschaftsgeschehen, Marktversagen/Staatsversagen und Interdependenzen der Akteure im Wirtschaftsgeschehen 3

4 1. Erklären Sie, was unter dem Begriff der Korruption verstanden wird. Beschreiben Sie Beispiele für Korruptionsformen. 2. Arbeiten Sie die gesamtgesellschaftlichen sowie volkswirtschaftlichen Wirkungen von Korruption heraus. 3. Erschließen Sie sich vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit der Korruptionsbekämpfung. Überprüfen Sie in diesem Zusammenhang, inwieweit neben dem Staat auch die Unternehmen ein Interesse an der Korruptionsbekämpfung haben (sollten). 4. Geben Sie die Ergebnisse der im Artikel vorgestellten Studie zur Korruptionsbekämpfung wieder. Analysieren Sie, inwieweit in den letzten zehn Jahren Fortschritte erzielt wurden bzw. weiterhin Herausforderungen bestehen. 5. Erörtern Sie das Zusammenspiel von staatlichen Rahmensetzungen, den Handlungen und Nutzenerwägungen der Akteure im Wirtschaftsgeschehen sowie den hieraus resultierenden Folgewirkungen im Bereich der Korruption. Veranschaulichen Sie Ihre Ausführungen mit Hilfe einer kleinen Grafik, in der die Beziehungen und Interdependenzen deutlich gemacht werden. 6. Artikel/Grafik: Cyber-Kriminalität: Neue Helfer gegen Hacker ( ) Der Artikel thematisiert die zunehmende Zahl von Cyberattacken, die mittlerweile in Deutschland jährlich einen Schaden von 50 Milliarden Euro verursachen. Deshalb strebt Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) eine engere Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft an. Die Schülerinnen und Schüler können u. a. den Begriff Cyberkriminalität kennen lernen. Sie können deren Ausmaße und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schaden beziffern. Des Weiteren können sie vom Staat geplante Maßnahmen analysieren und diskutieren, inwiefern es sich bei der Bekämpfung von Hackerattacken um eine Aufgabe des Staates handeln sollte. Vermittlung der Aspekte Aufgaben des Staates und Entscheidungs- und Handlungsprozesse 1. Legen Sie dar, was unter Cyberkriminalität verstanden wird und beschreiben Sie mit Hilfe der Grafik, welche konkreten Ausmaße diese derzeit einnimmt. 2. Ermitteln Sie den wirtschaftlichen Schaden, der durch Cyberattacken entsteht. 4

5 3. Analysieren Sie, welche (staatlichen) Maßnahmen aktuell getroffen werden, um gegen Hackerattacken vorzugehen. 4. Erläutern Sie die Hintergründe, vor denen viele betroffene Unternehmen bislang vermeiden, eine Cyberattacke öffentlich werden zu lassen. 5. Überprüfen Sie, inwiefern es sich Ihrer Einschätzung nach bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität um eine staatliche Aufgabe handeln sollte. 6. Diskutieren Sie, inwieweit Sie im Rahmen der aktuellen Diskussion den Begriff der virtuellen Kriegsführung für berechtigt halten und begründen Sie Ihre Ausführungen. 5

6 Bundesbank warnt vor Bargeld-Obergrenze Die Bundesbank hat eine mögliche Obergrenze für Barzahlungen kritisiert. In einer schriftlichen Stellungnahme der Notenbank für den nordrhein-westfälischen Landtag heißt es, Euro-Banknoten seien das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Einführung einer Barzahlungsobergrenze würde dazu führen, dass Banknoten diese Qualität des unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittels verlören. Diese Aussage ist insofern pikant, weil in Artikel 14 des Bundesbank-Gesetz festgeschrieben ist, dass auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind. Die Bundesbank argumentiert, dass eine Barzahlungsobergrenze dazu führen würde, dass die Bürger ab einem bestimmten Betrag auf sogenanntes Giralgeld ausweichen müssten, also auf Guthaben, die in den Büchern der Banken stehen, und nicht in Form von Noten und Münzen im Umlauf sind. Dies sei aber mit Ausfallrisiken verbunden, wie die Finanzkrise gezeigt habe. Den Kommentar hat die Notenbank für eine Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags verfasst. Dieser befragt am Dienstag verschiedene Sachverständige zum Thema Bargeld, darunter auch den Leiter des Zentralbereichs Bargeld bei der Bundesbank, Stefan Hardt. Hintergrund ist die Debatte über eine mögliche Obergrenze für Barzahlungen. Das Bundesfinanzministerium hatte hierfür ein Limit von Euro ins Spiel gebracht. Die Deckelung soll Terrorfinanzierung, Steuerhinterziehung und Geldwäsche erschweren. Kritiker bezweifeln jedoch, dass sich dies erreichen lässt. Der Bundesbank sind keine wissenschaftlichen Untersuchungen bekannt, die die Wirksamkeit von Barzahlungsgrenzen zweifelsfrei belegen oder zumindest einen signifikanten Zusammenhang nachweisen, heißt es in der Stellungnahme. Zudem habe jeder rechtstreue Verbraucher auch bei wertvollen Waren ein legitimes Interesse an informationeller Selbstbestimmung. Einige Verbraucherschützer fürchten, dass Bargeld zurückgedrängt werden soll. Alternative elektronische oder digitale Zahlverfahren hätten jedoch den Nachteil, dass dabei Datenspuren hinterlassen werden. Quelle: Mallien, J., Handelsblatt, Nr. 084, , 32 6

7 TTIP: Neuer Ärger um Freihandelsvertrag Geheimpapiere offenbaren: Die Positionen von EU und USA liegen weit auseinander. Das Abkommen droht zu scheitern Kaum ist Ignacio Bercero nach der 13. TTIP-Verhandlungsrunde zurück in Brüssel, muss der Chefunterhändler der EU auch schon wieder Scherben zusammenkehren: Ich sage es noch einmal fürs Protokoll: Wir werden uns nicht vom Vorsorgeprinzip verabschieden, auch nicht im Eintausch gegen bessere Marktzugänge für Europas Autoindustrie, bekräftigt der Spanier sichtlich empört. Wieder einmal muss Bercero das Freihandelsabkommen der EU mit den USA verteidigen. Der Grund: Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat bisher geheim gehaltene Dokumente der Verhandlungen veröffentlicht. Die Interpretation der 248 Seiten durch Greenpeace: Unsere Schutzmaßnahmen in der EU sollen aufgelöst werden, fürchtet Greenpeace-Handelsexperte Jürgen Knirsch. Die Debatte wirft erneut ein negatives Licht auf das Freihandelsabkommen - und das mitten in der heiklen Phase, da die Amerikaner und die Europäer vor den Präsidentschaftswahlen im November in den USA auf einen Abschluss drängen. Die Schriftstücke offenbaren erstmals detailliert die Position der Amerikaner in den Verhandlungen. Die gegenübergestellten Positionen konnten bisher lediglich Abgeordnete einsehen. Den Papieren nach zu urteilen wollen die USA offenbar in Zukunft bei den EU-Produktstandards mitreden. Beide Partner sollen sich austauschen, bevor sie neue Regeln setzen. Greenpeace fürchtet, so könnten eine Fülle von Gremien entstehen, die sich der demokratischen Kontrolle entziehen. Viele der Punkte sind allerdings schon bekannt. In Sachen Schiedsgerichte zeigen die Geheimpapiere den Stand von Juni Daraus lässt sich lediglich schließen, dass sich beim wichtigen Streitpunkt um die Schiedsgerichte noch nichts getan hat. Auch im Verbraucherschutz versucht jedes Land, sein System durchzusetzen - die Europäer das Vorsorgeprinzip, die Amerikaner das Risikoprinzip. Das ist zwar nicht neu, doch die Dokumente zeigen nun, dass die Amerikaner bei der Risikobewertung von Produkten darauf pochen, dass künftig wissenschaftliche Beweise nötig sind, um ein Produkt vom Markt zu nehmen. So könnten in Zukunft auch genmanipulierte Lebensmittel auf den EU-Markt gelangen, denn einen wissenschaftlichen Beweis, wonach Genfood schädlich ist, gibt es nicht. Sollten sich die US-Forderungen durchsetzen, würden neue verbraucherschützende Vorgaben in der EU stark behindert, fürchtet der Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband, Klaus Müller. 7

8 TTIP-Befürworter betonen, dass die Verhandlungen noch laufen. Verhandlungspositionen sind bekanntlich keine Verhandlungsergebnisse, sagte Unionsfraktionsvize Michael Fuchs (CDU). Auch EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström versucht, die Wogen zu glätten: In Bereichen, in denen wir in einer Verhandlung zu weit auseinanderliegen, werden wir uns schlicht nicht einigen. Der US-Handelsbeauftragte Michael Froman ließ ausrichten, die Interpretation der Texte aus den angeblichen TTIP Leaks sei bestenfalls irreführend, im schlimmsten Fall aber schlichtweg falsch. TTIP werde die Standards bewahren und nicht untergraben. Auch die Bundesregierung will an einem zügigen Abschluss der Verhandlungen festhalten, hieß es am Montag. Skeptisch sind die Grünen: Wir befürchten, dass gerade in den letzten Verhandlungsrunden Standards gegen andere Interessen der EU eingetauscht werden, sagte Dieter Janecek, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion. Einig sind sich die EU und die USA bisher nur in einem Punkt: Für einen Großteil aller Produkte sollen die Zölle abgeschafft werden. Darüber hinaus knirscht es an allen Ecken. Das hat auch die 13. TTIP-Verhandlungsrunde in der vergangenen Woche gezeigt. Die entscheidenden Themen liegen nach wie vor ungelöst auf dem Tisch, räumt Bercero ein. Dabei geht es um so bedeutsame Bereiche wie öffentliche Dienstleistungen und Beschaffungswesen. Und im Bereich Energie ist man sich sogar uneins, ob es dazu eines Extra-Kapitels bedarf Investitionsschutz: Strittige Schiedsgerichte Investoren brauchen Schutz vor staatlichen Eingriffen. Das soll auch TTIP festschreiben. Über das Wie gehen die Ansichten aber auseinander. Private Schiedsgerichte wollen die Europäer in Zukunft nicht mehr, weil die Verfahren nicht öffentlich und intransparent sind. Brüssel hat deshalb ein System der Investitionsgerichte vorgeschlagen, mit öffentlich benannten Richtern und einer Berufungsinstanz. Die Richter würden nach strengen Kriterien öffentlich ernannt. Münden soll das System langfristig in einem permanenten internationalen Investitionsgerichtshof. Das aber geht Washington zu weit. Dort will man zwar auch mehr Transparenz, beispielsweise durch die Teilnahme von Vertretern der Zivilgesellschaft. Staatlich bestellte Richter lehnt die US-Seite jedoch ebenso ab wie die Einrichtung einer Berufungsinstanz. Erwägungen, den Investorenschutz ganz aus dem Abkommen herauszunehmen, kommen in den USA nicht gut an. Dann nämlich müssten US-Unternehmen bei Streitigkeiten mit EU-Staaten ohne besondere Schutzbestimmungen und Sondergerichtsbarkeit auskommen. Thomas Ludwig. Verbraucherschutz: Vorsorge contra Nachsorge Wenn es um den Schutz der Verbraucher geht, könnten die Unterschiede dies- und jenseits des Atlantiks nicht größer sein. Die Europäer setzen auf das Vorsorgeprinzip. Produkte müssen gesetzliche Standards erfüllen, werden von Behörden getestet und zugelassen, bevor sie auf den Markt kommen. Beim kleinsten Verdacht, ein Produkt könnte schädlich sein, kann die Behörde die Genehmigung entziehen. In den USA hingegen gilt das Nachsorgeprinzip. Unternehmen werden große Freiheiten 8

9 eingeräumt, bis bewiesen ist, dass ein Produkt nicht sicher ist. Nimmt ein Verbraucher jedoch Schaden, dann ist er in einer starken Position. Nicht selten kommt es zu millionenschweren Klagen, wie der aktuelle Fall VW zeigt. Die nun veröffentlichten Dokumente legen nahe, dass die USA das Vorsorgeprinzip aushebeln wollen. Dann könnten Produkte auf den EU-Markt gelangen, die hier nicht genehmigt sind, etwa Hormonfleisch oder Genfood. Gleichzeitig haben Verbraucher in der EU aber nicht die Klagerechte der USA - das Kontrollsystem wäre in Schieflage. Anja Stehle. Öffentliche Aufträge: Raum für Interpretationen: Nicht wenige Handelsexperten in Brüssel glauben inzwischen, nur noch Zweierlei könne zu einem Abschluss führen: Entweder die EU akzeptiert, was ihr die USA vorsetzen. Oder aber ein politisches Wunder bringt beide Seiten doch noch zusammen, beispielsweise beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen. US-Regeln schreiben der öffentlichen Hand vor, einheimische Firmen bei der Vergabe zu bevorzugen. Das will die EU nicht länger hinnehmen, sie pocht auf mehr Marktzugang. Doch die US-Unterhändler sind nicht bereit, an den Barrieren zu rütteln. Buy American gilt der Regierung gerade in einem Wahljahr als nationales Wirtschaftsheiligtum. Dabei sind sich Europäer und Amerikaner nicht mal bei den Fakten einig. Brüssel zufolge haben EU-Firmen nur Zugang zu einem knappen Drittel des US-Beschaffungsmarkts; das entsprach zuletzt rund 200 Milliarden Dollar. Washington kontert: Europäischen Firmen stünden Aufträge im Wert von jährlich 320 Milliarden Dollar offen. Demgegenüber hätten US-Firmen in Europa nur Zugang zu Aufträgen im Wert von 158 Milliarden. Es gibt also noch viel Abstimmungsbedarf. Thomas Ludwig Quelle: Stehle, A./Ludwig, T./Heide, D., Handelsblatt, Nr. 085, , 06 9

10 Vorsorgen? Nein, danke! Die Niedrigzinsen verleiden den Deutschen das Sparen für das Alter. Die Folge: Die Vorsorge wird vertagt. Ein Fehler, der sich kaum wieder wettmachen lässt Es reicht: Trotz Ängsten vor einer finanziellen Misere im Alter wollen die Deutschen nicht mehr vorsorgen. Das Volk der Sparer spart nicht mehr genug für die Rente, weil die Niedrigzinsen die Erträge aus Anleihen und Vorsorgeverträgen dahinschmelzen lassen. Das Zinstief führt dazu, dass die Vorsorgebereitschaft regelrecht gelähmt ist, klagt Patrick Dahmen, Vorstand beim Versicherer Axa. Eine repräsentative Umfrage unter in Deutschland Erwerbstätigen im Auftrag der Axa zeigt: 55 Prozent der Befragten möchten wegen der Niedrigzinsphase keine neuen Altersvorsorge-Produkte mehr abschließen. Besonders frustriert zeigten sich die Thüringer und die Berliner (siehe Karte). Mehr als 60 Prozent der Erwerbstätigen aus diesen Ländern finden Altersvorsorge uninteressant. Bereits im vergangenen Jahr stellte Axa eine Vorsorgemüdigkeit fest, die sich nun weiter verstärkt hat. Dabei müssten die Deutschen eigentlich mehr und nicht weniger für ihr Alter zurücklegen. Die von der Axa Befragten glauben, dass es ausreicht, jeden Monat gut 200 Euro zu sparen - aber das ist viel zu wenig für eine auskömmliche Privatrente. Jeder Zweite fragt sich, ob die private Altersvorsorge überhaupt noch sinnvoll ist, jeder fünfte Berufstätige hat wegen der Niedrigzinsphase bereits einen Vorsorgevertrag gekündigt. Das Verhältnis zur Rente ist dabei ambivalent. Denn jeder Dritte erklärt, dass er sich persönlich vor Altersarmut fürchtet. Und sechs von zehn Befragten macht das Thema mehr Angst als früher. Die Lage in der privaten Vorsorge ist ernst. Die Bürger wissen zwar, dass sie eigentlich vorsorgen sollten, begreifen aber zunehmend, dass die klassischen Produkte dafür immer weniger taugen. Bei derart niedrigen Zinsen sehen die Menschen keine ausreichende Belohnung für das Sparen, erklärt Dahmen. Sie verschieben daher das Thema immer weiter in die Zukunft. Das Versäumte lässt sich später aber kaum noch aufholen. Denn in einer Welt ohne Zinsen müssten die Menschen eigentlich mehr zurücklegen, wenn sie auf klassische Garantieprodukte setzen. Das Thema ist längst in der Politik angekommen. Die private und gesetzliche Rente wird zum Wahlkampfthema. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will künftig einen Zuschuss zu den Betriebsrenten spendieren. Laut Finanzstaatssekretär Michael Meister könnten Geringverdiener künftig einen Zuschuss erhalten. Sie sollen so jährlich 400 bis 450 Euro in die Betriebsrente einzahlen, ohne dass dadurch ihr Nettoeinkommen reduziert werde. Bei der Riester-Rente gibt es solche Zuschüsse schon lange. Trotzdem steht sie in der Kritik. Das Modell ist gescheitert, meint CSU-Chef Horst Seehofer bereits im April. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) kündigte eine Reform an: Die Renditehoffnungen hätten sich nicht erfüllt, und zu wenig Geringverdiener würden riestern. Wir müssen neue Maßnahmen ergreifen, um die kapitalgedeckte Altersvorsorge zu verbreitern und attraktiver zu machen, erklärte Nahles. [ ] 10

11 Angesichts der ständigen Zinssenkungen und der lauten Kritik an den klassischen Vorsorgeprodukten sehen sich die Deutschen nach Alternativen um. Wer den Glauben an die klassischen Produkte der Versicherer verloren hat, wendet sich dem Immobilienmarkt zu. Laut der Axa-Studie haben die Deutschen dabei schon längst nicht mehr nur das Eigenheim im Blick. Sie suchen verstärkt nach Zinshäusern, also nach Immobilien, die sich privat vermieten lassen. Steine und Beton sind mittlerweile die beliebtesten Vorsorgeobjekte: 18 Prozent der Befragten geben an, zu diesen Zwecken ein Eigenheim erwerben zu wollen. 16 Prozent nehmen ein vermietetes Objekt ins Visier. Zum Vergleich: Lebens- und Rentenpolicen und Gold (jeweils zehn Prozent) sowie Aktien, Fonds und Zertifikate fallen dagegen deutlich zurück. Aber auch der Immobilienboom birgt Risiken. Seit Beginn der Niedrigzinsphase 2009 sind die Preise für Eigentumswohnungen in den deutschen Metropolen und Wachstumszentren durchschnittlich um rund 40 Prozent gestiegen, erklärt Manfred Binsfeld von Feri Eurorating. Zum Ende des Booms sind die Preise schneller gestiegen als die Mieten. Wer in dieser Phase kauft, sollte die Risiken von historisch niedrigen Bruttomietrenditen von teilweise unter drei Prozent im Auge haben, betont Binsfeld. Quelle: Hagen, J./Rezmer, A., Handelsblatt, Nr. 089, , 26 11

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14 Venezuela: Chaos in Caracas 700 Prozent Inflation und fehlende Lebensmittel: Venezuela befindet sich in einer gefährlichen Notlage Der Anspruch begrüßt den Besucher gleich am Flughafen: Venezuela - das gerechteste Land der Welt prangt dort in riesigen Lettern mit einem Porträt von Hugo Chávez, des 2013 verstorbenen Linkspräsidenten des Karibiklandes. Auf den Straßen bestätigt sich dieser Eindruck nicht: Vor Apotheken stehen Menschen Schlange, sobald ein Lastwagen davor parkt, um neue Waren anzuliefern. In den Supermarktregalen fehlen Pflanzenöl, Milch und Mineralwasser, Brot und Bier. Dennoch muss jeder Kunde seinen Ausweis vorzeigen und Fingerkuppen in einen hochmodernen Scanner halten. Nur zweimal die Woche dürfen die Bürger preislich kontrollierte Lebensmittel kaufen - wenn es sie denn gäbe. Ende des Monats könnte das Maismehl ausgehen, eines der wichtigsten Grundnahrungsmittel in Venezuela. Für Nicolás Maduro, seit drei Jahren Chávez glückloser Nachfolger, steht der Grund für die Mangelversorgung im Sozialismusstaat fest: Es ist die Sabotage der nationalen Bourgeoisie. Nun hat er den wirtschaftlichen Ausnahmezustand erklärt und den seit Jahresanfang geltenden allgemeinen Notstand verlängert. Maduro droht damit, Unternehmen zu verstaatlichen, die nicht produzieren, und deren Eigentümer festzunehmen. Damit ist vor allem Venezuelas führender Lebensmittelproduzent und Bierbrauer Lorenzo Mendoza von der Polar-Gruppe gemeint. Seit Anfang Mai kann Polar kein Bier mehr brauen, weil die Regierung keine Dollar für den Import von Malz zuteilt. Nach Angaben des Unternehmerverbands sind die Kapazitäten der privaten Firmen nur noch zu weniger als der Hälfte ausgelastet. Seit drei Jahren steckt das erdölreiche Land in einer schweren Rezession. Allein in diesem Jahr soll die Wirtschaft um acht Prozent schrumpfen. Private Unternehmen spielen immer weniger eine Rolle in der Kommandowirtschaft des stetig autoritärer auftretenden Regimes, das die meisten Branchen verstaatlicht hat. Mit dem Dekret hat Maduro jetzt die Kontrolle der Lebensmittelverteilung und - einkäufe weiter in der Hand der Militärs konzentriert. Zuvor soll er eine Parallel- Ölgesellschaft gegründet haben, über die Öleinnahmen direkt in die Hände der Streitkräfte fließen anstatt zur staatlichen Ölgesellschaft PdVSA. Bereits jetzt besteht sein Kabinett zu einem Drittel aus Militärs. Er versucht sich den Rückhalt der Streitkräfte zu sichern, indem er sie an den wenigen Dollar beteiligt, die noch ins Land einfließen, heißt es bei einheimischen Politexperten. Fast alles wird knapp in Venezuela - auch das Bargeld. Vor den Geldautomaten stehen lange Schlangen - doch die Notenausgabe wird immer stärker begrenzt. Ausländische Notendrucker liefern keine neuen Bolivar-Scheine mehr, weil die Regierung sie nicht bezahlen kann. Die Zentralbank weigert sich, größere Noten als die 100-Bolivar-Note auszugeben, weil sie die Hyperinflation von geschätzt 700 Prozent in diesem Jahr öffentlich nicht anerkennen möchte. Bereits jetzt braucht man ein daumendickes, meist druckfrisches Notenbündel, um einen Burger zu bezahlen. 14

15 Der sinkende Ölpreis hat Venezuela an den Rand der Zahlungsfähigkeit gebracht. Die Investmentbank Morgan Stanley schätzt, dass die Devisenreserven bis zum Jahresende auf fünf Milliarden Dollar schrumpfen. Dabei stehen in diesem Jahr rund neun Milliarden Dollar Rückzahlungen auf Staatsanleihen an, weitere 14 Milliarden Dollar im kommenden Jahr. Seit den Kongresswahlen im Dezember herrscht politisches Patt. Das Oppositionsbündnis MUD besitzt mit zwei Dritteln der Abgeordnetensitze fast exekutive Machtfülle im Parlament. Doch Präsident Maduro blockiert jede Aktion der Opposition per Justiz und Wahlbehörde. Nach zähem Ringen gelang es der Opposition, eine Volksabstimmung über den Verbleib Maduros einzuleiten. Die notwendigen Stimmen bekam sie in sechs Tagen zusammen. Doch nun sind neue Hürden zu überwinden. Maduro spielt auf Zeit. Er will Neuwahlen verhindern und seinen Vize inthronisieren. Der US- Geheimdienst hat bereits vor einer möglichen Eskalation gewarnt. Auch ein ausländischer Politexperte in Caracas, der nicht genannt werden will, sagt: Im Moment ist die Lage unberechenbar. Quelle: Busch, A., Handelsblatt, Nr. 094, , 11 15

16 Korruption: Es läuft wie geschmiert Korruptionsstudie enthüllt: Unternehmer müssen noch immer Versäumnisse einräumen Kämpfer gegen Korruption nennen ihn den großen Wendepunkt. Der Korruptionsskandal bei Siemens, der den Münchener Konzern vor rund zehn Jahren dazu veranlasste, seine Compliance-Strukturen auf den Kopf zu stellen. Heute gehört der Konzern laut Transparency International zu den Vorzeigekonzernen: In einem Ranking der 105 weltweit größten Konzerne rangieren die Münchener immerhin unter den Top 20. So viel Engagement im Kampf gegen Schmiergelder zeigen offenbar nur wenige Unternehmen. Zu diesem Fazit kommt eine neue internationale Studie, die dem Handelsblatt exklusiv vorliegt. Die erschreckenden Ergebnisse: Knapp die Hälfte der befragten Unternehmenslenker räumt ein, dass ihre Abwehrmaßnahmen gegen Bestechung nicht greifen. Dies ist umso schwerwiegender, da alle Befragten angaben, dass es bereits Korruptionsfälle in ihrer Organisation gegeben hat. Die internationale Wirtschaftskanzlei Eversheds hatte für die Studie 500 Führungskräfte aus zwölf Ländern befragt, darunter auch Deutschland. Die Befunde zeigen, wie große Unternehmen auf Bestechungs- und Korruptionsfälle vorbereitet sind. Joos Hellert, Jurist bei Eversheds in München, sieht, dass es zwar ein Bewusstsein dafür gibt, wie sehr solche Fälle Gewinne und Reputation beschädigen können. Doch es gelinge der Führungsriege noch nicht, Korruptionsfälle mit entsprechenden Compliance- Programmen konsequent zu erkennen und zu verhindern. Auch in Deutschland gaben alle befragten Manager an, dass Bestechung und Korruption in ihrem Geschäftsumfeld vorkommt. Aber nur 25 Prozent verstehen nach eigener Aussage tatsächlich die Details der Antikorruptionspolitik ihres eigenen Unternehmens. Nur 15 Prozent fühlten sich ausreichend geschult im Umgang mit diesem Thema. Heiko Willems, Leiter der Rechtsabteilung beim Bundesverband der Deutschen Industrie, weiß, dass der Kampf gegen Bestechlichkeit ein aufwendiges Unterfangen ist. Regeln für die Lieferanten, Schulungen der Mitarbeiter, anonyme Hotlines für Whistleblower und das Vieraugenprinzip bei Vertragsverhandlungen zählten zu den gängigen Maßnahmen gegen Bestechlichkeit. Doch gerade mittelständische Unternehmen hätten oft nicht die Ressourcen, große Compliance- Abteilungen aufzubauen, beobachtet BDI-Experte Willems. Besser stünden Dax- Konzerne da, die mittlerweile gut funktionierende Compliance-Abteilungen hätten. Dabei fällt auf, dass vielfach auch die großen Konzerne erst nach Skandalen umsteuern. Neben Siemens ist das etwa auch beim Autobauer Daimler der Fall. Nach der Korruptionsaffäre im Jahr 2008 in den USA hat Daimler mit Renata Jungo Brüngger sogar ein Vorstandsmitglied für Integrität und Recht. Dass Bestechlichkeit global noch immer allgegenwärtig ist, liegt auch an den laschen Strafen und globalen Transparenzvorschriften. Wie groß der Nachholbedarf ist, wurde erst vor einer Woche beim Anti-Korruptions-Gipfeltreffen in London mit etwa 40 Regierungen deutlich. Neben Großbritannien bekannten sich anschließend fünf weitere Staaten, darunter die Niederlande und Frankreich, öffentliche Register 16

17 aufzubauen, in denen heimische Unternehmen über ihre Eigentümerstrukturen informieren müssen - also über all jene Personen, die von den Geschäftserlösen profitieren. So soll verhindert werden, dass Besitztümer verschleiert werden. In der EU sind solche Register der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und Trusts ohnehin ab 2017 Pflicht. Allerdings können die Mitgliedstaaten entscheiden, ob das Transparenzregister für die breite Öffentlichkeit einsehbar ist. Der Leiter der Arbeitsgruppe Strafrecht bei Transparency International, Reiner Hüper, fordert neben der Transparenz, auch die Strafen für bestechliche Unternehmen zu erhöhen. Deutschland hinkt beim Unternehmensstrafrecht im internationalen Vergleich hinterher, sagt Hüper. Doch es kommt Bewegung in den Kampf gegen Korruption. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kündigte an, noch in diesem Jahr einen Vorschlag vorzulegen, um Unternehmen und Banken stärker in Haftung zu nehmen. Bisher liegt die starre Obergrenze für Bußgelder bei zehn Millionen Euro. Maas will, dass sich die Höhe der Strafe künftig an Umsatz oder Gewinn orientiert. Auch in der Gesundheitsbranche will die Bundesregierung nun härter durchgreifen. Nach dem kürzlich verabschiedeten Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen, drohen korrupten Ärzten und Vertretern der Pharmabranche nun bis zu drei Jahre Haft, in besonders schweren Fällen von Bestechung sogar fünf Jahre. In dieselbe Richtung deutet das geplante Gesetz zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Mit dem Gesetz soll durch Korruption erwirtschaftetes Geld leichter als bisher sichergestellt werden können. Dazu sollen Vermögen unklarer Herkunft auch unabhängig von einem Nachweis einer rechtswidrigen Tat eingezogen werden können. Dann gelte endlich crime doesn't pay, wünscht sich Hüper. Unternehmen zeigen sich bei der Strafverfolgung durchaus kooperativ. Laut der Studie entschieden sich 70 Prozent der deutschen Unternehmen dazu, festgestellte Fälle unlauterer Geschäftspraktiken selbst an die Strafverfolgungsbehörden zu melden. Es wird zur Strategie der Gesetzgeber gehören, mehr Anreize zur Selbstanzeige zu schaffen, meint Eversheds-Anwalt Hellert. Allerdings falle es multinationalen Unternehmen zunehmend schwer, den Überblick über all die Vorschriften zu behalten. Quelle: Anger, H./Stehle, A., Handelsblatt, Nr. 096, , 10 17

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19 Cyber-Kriminalität: Neue Helfer gegen Hacker Bundesinnenminister Thomas de Maizière will enger mit der Wirtschaft kooperieren. Mit einer Eingreiftruppe soll die wachsende Zahl von Cyberattacken bekämpft werden Die Namen klingen harmlos, aber die Wirkung ist verheerend: Erpresserprogramme wie Petya oder Locky haben in den vergangenen Monaten Tausende Computer in Deutschland befallen. Laut Umfragen war jedes dritte Unternehmen von der Schadsoftware betroffen, die die Festplatten verschlüsseln und nur gegen Lösegeld wieder freigeben. Schätzungen taxieren den Schaden durch Datendiebstahl und Sabotage auf 50 Milliarden Euro im Jahr. Angesichts der massiven Bedrohung sucht Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) den Schulterschluss mit den Betroffenen: Ein enger Austausch und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft sind unabdingbar, um Cyber-Sicherheit in Deutschland dauerhaft auf einem hohen Niveau gewährleisten zu können, heißt es im Entwurf des Ministeriums für die neue Cyber-Sicherheitsstrategie der Regierung, die dem Handelsblatt vorliegt. Mobile Einsatzteams des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Mobile Incident Response Teams, sollen betroffenen Firmen und Behörden schnell zu Hilfe eilen. Die jüngsten Cyber-Angriffe hätten gezeigt, dass es bislang kaum institutionalisierte staatliche Strukturen für solche Notfälle gebe, heißt es in dem Papier. Umgekehrt sollen sich die Behörden stärker auf private IT-Dienstleister stützen, um Angriffen auf die eigenen Netze vorzubeugen oder Attacken abzuwehren, und dabei auch Experten mit den Firmen austauschen. Über eine Kooperationsplattform sollen Unternehmen künftig leichter relevante Lageinformationen zur Abwehr von Cyberangriffen mit den Sicherheitsbehörden austauschen können. Der Innenminister stellt die Strategie am Dienstag bei der Kabinettsklausur in Meseberg seinen Kollegen vor. In den kommenden Monaten sollen die anderen Ministerien seinen Entwurf bewerten - allen voran Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU), die derzeit ein neues Cyber-Kommando der Bundeswehr aufstellt, um besser für die virtuelle Kriegsführung gerüstet zu sein. Aber auch Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) dürfte sich zu Wort melden: De Maizière spricht sich im Entwurf für den Ausbau steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in die IT-Sicherheit aus. Er sieht einen Bedarf an erheblichen Haushaltsmitteln in den kommenden Jahren. Im Herbst soll die neue Strategie dann im Kabinett verabschiedet werden. In der Wirtschaft wird der Vorstoß begrüßt. Der kooperative Ansatz hat sich bewährt, sagt Stefan Mair, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des 19

20 Industrieverbandes BDI. Ziel müsse es aber sein, Wirtschaftsschutz und Cybersicherheit kohärent zu vereinen. Verbände und Sicherheitsbehörden hatten erst vor wenigen Wochen die neue Initiative Wirtschaftsschutz gestartet, um gegenseitige Berührungsängste abzubauen. Gerade Mittelständler scheuen sich bislang, sich an Verfassungsschutzämter oder das BSI zu wenden. Zu groß ist ihre Sorge, Einbrüche in ihre IT-Systeme könnten öffentlich werden, zu undurchsichtig sind die Zuständigkeiten. Hier würden klare Verantwortlichkeiten helfen, sagt Marc Fliehe, Sicherheitsexperte des IT-Verbands Bitkom. Für die Neufassung hatte das Innenministerium gut 300 Unternehmen online über ihre Bedürfnisse befragt: Knapp drei Viertel sprachen sich für eine enge Zusammenarbeit mit den Behörden aus. Die Befragung zeigt aber zugleich, wie wenig Austausch bislang stattfindet - nur 13 Prozent sind mit dem bisherigen Informationsfluss zwischen Behörden und Unternehmen zufrieden. Eine enge Zusammenarbeit und ein umfassendes Lagebild sind für Experten aber entscheidend, um die Attacken durch Kriminelle oder Geheimdienste einzudämmen. De Maizière hat deshalb rund Unternehmen aus kritischen Branchen wie Energie oder Telekom im IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet, Hackerangriffe an das BSI zu melden und Standards zu beachten. Der Kreis könnte nun auf weitere Unternehmen ausgeweitet werden, deren IT- Sicherheit im besonderen staatlichen Interesse steht. In der Wirtschaft stößt das auf Skepsis: Bevor über eine Ausweitung nachgedacht wird, sollte erst die Wirksamkeit des IT-Sicherheitsgesetzes geprüft werden, fordert Fliehe. Das Innenministerium will aber nicht nur die Wirtschaft stärker in die Pflicht nehmen, sondern auch Bundesländer und Kommunen. Cyber-Sicherheit sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, heißt es im Strategiepapier: Künftig solle der Informationsaustausch über Cyber-Angriffe zwischen Bund und Ländern verbindlich geregelt werden. Quelle: Hoppe, T., Handelsblatt, Nr. 098, , 6f. 20

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Vorsorgen? Nein, danke!

Vorsorgen? Nein, danke! Vorsorgen? Nein, danke! 1. Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler sollen... 1. sich mit der Notwendigkeit privater Altersvorsorge auseinandersetzen. 2. die Auswirkungen der Niedrigzinsen auf das Sparverhalten

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