Verhandeln Sie über die Zu- und Abschläge!

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1 top Markt Getreidevermarktung Verhandeln Sie über die Zu- und Abschläge! Getreideerzeuger sollten mit ihrem Händler vor der Ernte nicht nur über Preise verhandeln, sondern auch über Zu- und Abschläge. Worauf es dabei besonders ankommt, erklärt Dr. Herbert Funk von der LWK Hannover. Keine Frage: Den Grundstein für eine lukrative Getreidevermarktung legen Sie, wenn Sie mit ihrem Abnehmer hart über die Preise verhandeln je höher, desto besser. Entscheidend ist dabei aber, was unten auf der Abrechnung steht. Sie sollten also auch über eventuelle Zu- und Abschläge sowie die sonstigen Abrechnungskonditionen sprechen. Nur so können Sie eventuelle böse Überraschungen und nachträglichen Streit vermeiden. Das einzig wahre Abrechnungsschema gibt es leider nicht. Wegen der sehr unterschiedlichen Verwendungsbereiche (Mühlen, Mischfutterwerke, Mälzereien, usw.), herrscht bei den Abrechnungen für Getreide eine besonders große Vielfalt. Dies auch, weil es keine gesetzlichen Vorschriften dafür gibt, welche Angaben auf den Erzeugerabrechnungen stehen müssen und welche nicht. So ist es denn auch kein Wunder, dass von einem auf den ersten Blick interessanten Grundpreis unterm Strich oft nur ein eher mäßiger Erlös bleibt. Selbst ohne die eventuellen Trocknungskosten summieren sich die diversen Preisabzüge schnell auf 50 bis 75 Cent/dt und mehr. Das kann man nur verhindern, wenn man sich rechtzeitig über die Konditionen informiert und nicht alles akzeptiert. Ziel: Kein Abzug bis 2 % Besatz! fernt werden. Dazu zählen z. B. Strohteile, Spelzen, verdorbene Körner und andere Verunreinigungen. Der bei der Aspiration anfallende Mengenverlust wird als Ausputz, Besatz, Schwarzbesatz, Aspirationsverlust/-abgang, Reinigungsverlust/ -abgang, Windabgang oder als Fremdbestandteile bezeichnet. Wenn Sie sich mit Ihrem Abnehmer auf Brutto-für-Netto -Lieferungen geeinigt haben, sollten Abzüge für Besatz kein Thema sein. Das kann Kosten sparen und so beiden Seiten Vorteile bringen. Voraussetzungen dafür sind gegenseitiges Vertrauen, gute Kenntnis der Warenbeschaffenheit und eine faire Bewertung. Letzteres ist aber aus Sicht der Landwirte oft der wunde Punkt, denn die bei Brutto-für-Netto vereinbarten Preise sind Übers.1: hl-gewicht bei feuchter Ware korrigieren! Feuchte Erhöhung um 15,1% 16,0 % 0,5 kg/hl 16,1% 17,0 % 1,0 kg/hl 17,1% 18,0 % 1,5 kg/hl 18,1% 19,0 % 2,0 kg/hl 19,1% 20,0 % 2,5 kg/hl 20,1% 21,0 % 3,0 kg/hl 21,1% 22,0 % 3,5 kg/hl 22,1% 23,0 % 4,0 kg/hl 23,1% 24,0 % 4,5 kg/hl 24,1% 25,0 % 5,0 kg/hl Wenn das Naturalgewicht vor der Trocknung ermittelt wurde, muss es korrigiert werden. Am häufigsten werden Abzüge berechnet, die mit der Aufbereitung (Reinigung) der Rohware zusammenhängen. Durch die allgemeine Vorreinigung im Luftstrom bei der Annahme, also die Aspiration, sollen wesentliche Teile des Schwarzbesatzes entnicht selten unterhalb der mittleren Notierung angesiedelt. Genau deshalb sind solche Absprachen eher die Ausnahme als die Regel. Normalerweise gilt: Für Erzeugerlieferungen, die nicht mehr als 2 % Besatz enthalten, ist eigentlich weder ein Abzug für Reinigungsverlust noch ein Preisabzug gerechtfertigt. Denn Mühlen, Mälzereien und Getreide verarbeitende Unternehmen akzeptieren in der Regel einen Anteil von 2 % Besatz ohne Sanktionen. Das entspricht den Standardanforderungen des Marktes und den Kontraktbedingungen der europäischen Warenterminbörsen. Zum Teil werden auch, und zwar nicht nur von Mischfutterherstellern, höhere Freigrenzen eingeräumt, oder es gibt im Übergangsbereich einen bestimmten Preisabzug. Beispielsweise enthält der neue WTB-Braugerste-Kontrakt die Regelung, dass bei 2,1 bis 3,0 % Ausputz eine Preisminderung um 0,25 % erfolgt. Ähnliche Klauseln gibt es z. B. auch bei Stärkefabriken. Daraus folgt aber leider nicht unbedingt, dass Landwirten für Partien, die bei der Annahme gereinigt werden, generell ein abzugsfreier Besatzanteil von 2 % eingeräumt wird. Der Knackpunkt: Bekäme ein Erfasser ausschließlich Lieferungen, für die exakt 2 % Besatz ermittelt werden, müsste er sich nach Zwischenlagerung bei der Weitervermarktung an die Mühle seinerseits dennoch auf Abzüge einstellen. Denn z. B. durch Körnerabrieb treten zusätzliche Substanzverluste (Staub) auf, die zu einem dann doch wieder etwas höheren Besatzwert führen. Aus diesem Grunde werden Partien mit mehr als 2 % Besatz meist bei der Annahme so gereinigt, dass sie danach eindeutig weniger als 2 % enthalten (z. B. 1%). Damit sind Erfasser in jedem Fall auf der sicheren Seite. Außerdem kann eine Reinigung nicht exakt auf eine bestimmte Zielgröße eingestellt werden. Der Besatzanteil liegt auch deshalb nach der Reinigung meist unter 2 %. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Verarbeiter, anders als bei Raps, für Getreide in der Regel keine festgelegten Preiszuschläge für Ware zahlen, die besser ist als die Standardanforderung. In vielen Fällen, insbesondere bei Ernteerfassung, nehmen Handelsbetriebe sogar einen pauschalen Mengenabzug von 2% vor. Ob das im Einzelfall gerechtfertigt ist oder nicht, kann nur durch die Untersuchung eines vor der Aspiration gezogenen Rückstellmusters eindeutig geklärt werden. Vertretbar wäre der oben genannte Abzug dann, wenn das Untersuchungsergebnis annähernd 4 % Besatz oder mehr ergäbe, denn 2 % gelten ja noch als normal. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass das Ergebnis der Besatzuntersuchung höher ausfallen kann als der Aspirationsabgang, denn zum Besatz gemäß Standardanforderung gehören sämtliche Fremdbestandteile, also auch Körner von Fremdgetreide, die nicht von der Luftvorreinigung erfasst werden. Für Erzeuger, die nur kleinere Getrei- demengen vermarkten, mag der pauschale 2 %-Abzug eventuell noch annehmbar sein. Denn sonst wäre für jede Lieferpartie eine kostenträchtige Besatzanalyse fällig. Landwirte, die regelmäßig saubere Ware liefern, können jedoch eigentlich eine günstigere Besatzregelung von ihrem Abnehmer erwarten. Insbesondere größere Betriebe haben wohl auch gute Chancen, darüber zu verhandeln Keine pauschalen Abzüge für Staub und Entsorgung Für die Vorreinigung (Aspiration) werden generell keine Kosten berechnet. Aber auch sonst werden Reinigungskosten nur in den Fällen berechnet, wenn das Getreide so stark verunreinigt ist, dass die übliche Aspiration nicht ausreicht, um marktfähige Ware zu erhalten. Selbst bei Braugerste ist der Abzug von Reinigungskosten nicht üblich, obwohl hier eine Siebung mit dem 2,2-mm- und dem 2,5-mm-Sieb erfolgt. Kosten für Staubentsorgung werden dagegen seit einigen Jahren bei der Ernteerfassung in einer Reihe eher marktferner Regionen zusätzlich in Rechnung gestellt neben der durch die Reinigung bedingten Gewichtsminderung. Die Abzüge für Staubentsorgung werden damit begründet, dass Reinigungsabgang nicht verwertbar sei und bei der Beseitigung Kosten verursache. Doch das ist kaum Die Probenahme ist die Voraussetzung für eine korrekte Abrechnung. Fotos: agrar press, Raiser plausibel. Die Aufbereitung von Getreide gehörte schon immer zu den Leistungen des Erfassungshandels. Die Kosten dafür sowie für Einlagerung, Belüftung, Auslagerung, usw. sollten demnach aus der Handelsspanne gedeckt werden. Richtig ist zwar, dass die Entsorgung von Reinigungsabgang auf Deponien früher in einigen Fällen tatsächlich relativ hohe Kosten (bis 100 E/t) verursacht hat. Aber inzwischen hat man andere, günstigere Wege der Beseitigung gefunden. Reinigungsabgang kann teils schon energetisch verwertet werden, und das ist zumindest annähernd kostenneutral. Besonders fragwürdig sind solche Preisabzüge, wenn sie pauschal erfolgen, also unabhängig davon, ob eine Partie stärker verunreinigt oder relativ sauber war. Denn dann besteht schließlich auch kein Anreiz, sorgfältig zu dreschen (ein angeblicher Grund für Staubabzüge). Offenbar geht es bei undifferenzierten Abzügen dieser Art eher nur um eine zusätzliche indirekte Preisminderung. Das dürfte auch für Folgendes gelten: Einige Erfasser berechnen z. B. 5 Cent/dt als pauschalen Abzug mit der Bezeichnung Qualitätssicherung. Dahinter stehen aber nicht etwa Kosten im Zu- 92 top agrar 6/2004 top agrar 6/

2 Für Diskussionsstoff sorgt auch immer wieder das Thema Preisabzüge für geringes Hektoliter-Gewicht bzw. Mindernatutop Markt sammenhang mit dem QS-Programm (Qualität und Sicherheit), sondern meist derselbe Sachverhalt, den andere Erfasser als Entsorgungskosten, Staubabzug, usw. deklarieren. Weitere Bezeichnungen für Preisabzüge in ähnlicher Größenordnung sind bei einigen Handelshäusern z. B. Untersuchungskosten, Kosten für Hygienemaßnahmen, usw. Solche Posten sind nicht allgemein üblich, und Landwirte sollten sie deshalb nicht einfach akzeptieren. Wenn Analysen durchgeführt wurden, die Ihnen in Rechnung gestellt werden, haben Sie einen Anspruch auf einen entsprechenden Beleg (Untersuchungszeugnis)! Ohne diesen Beleg müssen Sie davon ausgehen, dass wahrscheinlich keine teure Laboruntersuchung durchgeführt wurde, sondern eventuell nur eine einfache Eingangskontrolle (z. B. auf Mutterkorn). Niedriges hl-gewicht kein Grund für hohe Preisabzüge Übersicht 2: Orientieren Sie sich an den EU-Interventionsbedingungen für Getreide Hart- Weichweizen weizen Gerste Mais Feuchtigkeit, max. 1) 14,5 % 14,5 % 14,5 % 14,5 % Nicht einwandfreies Grundgetreide, max. 12 % 12 % 12 % 12 % davon max. Bruchkorn 2) 6% 5% 5% 10% Kornbesatz 3) 5% 7% 12% 5% davon max. Schmachtkorn Fremdgetreide 3 % 5 % } Schädlingsfraß durch Trocknung überhitzte Körner 0,5 % 0,5 % 3 % 3 % Fleckige und/oder fusariumbef. Körner 5 % davon fusariumbefallen 1,5 % Auswuchs, max. 4) 4% 4% 6% 6% Schwarzbesatz, max. 5) 3% 3% 3% 3% davon max. schädliche Fremdkörner 0,1% 0,1% 0,1% 0,1% verdorbene Körner (durch Selbsterhitzung oder zu starke Trocknung) 0,05 % 0,05 % Mutterkorn 0,05 % 0,05 % Körner, die ihr glasiges Aussehen verloren haben, max. 27 % Naturalgewicht, mind. 6) 78 kg/hl 73 kg/hl 62 kg/hl Proteingehalt, mind. 7) 11,5 % 10,5 % Fallzahl (Hagberg), mind. 220 sec. 220 sec. Sedimentationswert, mind. 22 ml Die Intervention sieht folgende Preiskorrekturen vor: 1) Feuchte: plus 0,01 bis 0,35 E/dt bei 13,4 % bis 10 %, minus 0,02 bis 0,20 E/dt bei 14,1% bis 15 % 2) Bruchkorn: minus 0,005 bis 0,10 E/dt bei 3,1% bis 5 % (Weizen, Gerste), minus 0,005 bis 0,30 E/dt bei 4,1% bis 10 % und mehr (Mais) 3) Kornbesatz: minus 0,005 bis 0,10 E/dt bei 5,1% bis 7% (Weizen), minus 0,005 bis 0,35 E/dt bei 5,1% bis 12 % (Gerste), minus 0,005 bis 0,05 E/dt bei 4,1% bis 5 % (Mais) 4) Auswuchs: minus 0,005 bis 0,075 E/dt bei 2,6 % bis 4 % (Weizen), minus 0,005 bis 0,175 E/dt bei 2,6 % bis 6 % (Gerste und Mais) 5) Schwarzbesatz: minus 0,01 bis 0,20 E/dt bei 1,1% bis 3 % 6) Naturalgewicht: minus 0,05 bis 0,15 E/dt bei 75,9 bis 73 kg/hl (Weizen), minus 0,10 E/dt bei 62 bis 63,9 kg/hl (Gerste) 7) Proteingehalt: minus 0,15 E/dt bei 11% bis 11,4 %, minus 0,30 E/dt bei 10,5 % bis 10,9 % Die Intervention wird zwar insbesondere für Weizen in Deutschland voraussichtlich nur noch in Ausnahmesituationen zum Tragen kommen, ihre Mindestanforderungen geben aber noch einen einheitlichen Orientierungsrahmen. Mühlen stellen bei Brotgetreide unterschiedliche, überwiegend wesentlich höhere Anforderungen. Bei zu hohen Feuchtewerten müssen Sie mit Trocknungskosten rechnen. ralgewicht. Diese Rechnungsposition ist zwar üblich, aber nicht immer sachlich begründbar, zumindest nicht hinsichtlich der absoluten Höhe. Beispiel: Die Interventionsbedingungen für Weizen (vgl. Übersicht links) sehen bei einem Standard von 76 kg/hl im Bereich 75,5 bis 73 kg/hl eine Preisminderung von 5 bis 15 Cent/dt vor. Die Mühlen agieren hingegen im gleichen hl-gewichtsbereich mit Abzügen von 12 bis 50 Cent pro dt. Sie begründen dies mit einer abnehmenden Mehlausbeute. Doch damit machen es sich etliche Abnehmer zu leicht. Das Naturalgewicht kann zwar ein einfach zu bestimmender Grobindikator für den Schmachtkornanteil (Siebanteil bei Weizen unter 2,0 mm, Gerste unter 2,2 mm, Roggen unter 1,8 mm) sein. Und Schmachtkörner führen wegen ihres kleineren Stärkekörpers tatsächlich zu einer geringeren Mehlausbeute. Die indirekte Bestimmung über das hl-gewicht ist aber recht unsicher und abhängig von konstanten Messbedingungen. Das hl-gewicht korrekt bestimmen Zuverlässiger ist in jedem Fall die Ermittlung des Schmachtkornanteils durch Siebung. Geringes hl-gewicht kann nämlich auch durch andere Faktoren verursacht werden. So hängen die Schüttdichte und damit das hl-gewicht ebenso davon ab, ob die Kornoberfläche eher glatt oder rau ist. Eine maßgebliche Rolle spielt zudem die Korngrößenstruktur der Probe. Ist diese relativ gleichmäßig, geht damit ein größeres Hohlraumvolumen (Luft zwischen den Körnern) und ein niedrigeres hl-gewicht einher als bei einer vielfältigeren Korngrößenstruktur, bei der die Zwischenräume von kleineren Körnern und von Bruchkorn ausgefüllt werden. Tatsache ist: Der unzuverlässige Rück- 94 top agrar 6/2004

3 schluss vom hl-gewicht auf die Mehlausbeute führte schon vor mehr als 20 Jahren dazu, dass die Zuschläge für Weizen mit hohem hl-gewicht gestrichen wurden. Auch das spricht gegen hohe Preisabschläge für niedriges hl-gewicht. Bei Futtergetreide sind diese Preiskorrekturen nach unten ohnehin kaum gerechtfertigt. Denn für Futterweizen, Gerste und Triticale ist eine Wertminderung in der Regel nicht nachweisbar. Mastversuche lassen keinen gesicherten Zusammenhang zwischen dem hl-gewicht des eingesetzten Getreides und der Futterverwertung oder den Tageszunahmen erkennen. Da sowohl die Mühlen- als auch die Interventionsbedingungen jedoch Preisabschläge für Mindernaturalgewicht enthalten, werden sich diese aber wohl nicht vollständig vermeiden lassen. Trotzdem sollten Landwirte nicht jeden Abschlag ohne Widerspruch hinnehmen. Zumindest sollten Sie genau darauf achten, dass der richtige Wert in die Abrechnung einfließt. Das hl-gewicht hängt auch stark vom Feuchtgehalt ab. Kritisch kann es also bei Partien werden, die getrocknet werden müssen. Durch den Wasserentzug beim Trocknungsvorgang erhöht sich nämlich das spezifische Gewicht der Getreidekörner. Für die Abrechnung sollte das nach der Trocknung ermittelte hl-gewicht maßgeblich sein. Ist das nicht der Fall und führt das vor der Trocknung ermittelte hl- Gewicht zu einem Abzug bzw. zu einem höheren Abzug, wird der Verkäufer benachteiligt. Da die Proben in der Regel bei der Anlieferung und damit vor der Trocknung gezogen werden, muss das bei der aspirierten Feuchtware ermittelte hl-gewicht an Hand einer Tabelle (siehe Übersicht 1, Seite 92) korrigiert werden. Im Vergleich zu niedrigem Naturalgewicht werden für Kleinkorn (Schmachtkorn) weniger häufig Abzüge vorgenommen. Und wenn doch, dann meistens nach einem der folgendem Modelle: Korrektur des Liefergewichts im Umfang von z. B. 30 % des ermittelten Kleinkornanteils (das entspricht einer Bewertung des Kleinkornanteils in Höhe von 70 % des Grundpreises). Preisabzug für die gesamte Liefermenge in Höhe von z. B. 12 Cent/dt bei 4 % Kleinkorn. Jetzt schon die Trocknungskosten aushandeln! Derzeit kann zwar niemand voraussagen, ob 2004 ein feuchtes Erntejahr wird oder nicht. Aber zu den Punkten, die Sie rechtzeitig vor der Ernte mit Ihrem Händler bzw. der Genossenschaft abklären sollten, gehören auf jeden Fall die eventuellen Trocknungskosten, ab welcher Anlieferungsfeuchte getrocknet 1. Besatz Auf diese Punkte müssen Sie achten Normalerweise bis 2 % ohne Abzug; bei höheren Freigrenzen als 2 % müssen Sie eventuell moderate Preiskorrekturen hinnehmen; pauschale Besatz-Mengenabzüge sollten Sie nicht akzeptieren, wenn Sie saubere Ware liefern. 2. Reinigung und Staubentsorgung Die Vorreinigung (Aspiration) ist generell kostenfrei; eventuelle Aufbereitungskosten bei sehr stark verunreinigtem Getreide sollten mit dem Abnehmer vor dem Verkauf ausgehandelt werden; zusätzliche, pauschale Kosten für die Staubentsorgung sollten Sie nicht akzeptieren. 3. Trocknungskosten Eigentlich sollte die Trocknung kein Thema sein, wenn das Getreide mit max. 14,5 % Feuchte angeliefert wird; Kosten von 33 Cent/dt bei 14,6 % Feuchte sind noch annehmbar, über 50 Cent/dt sind dagegen hoch; lassen Sie sich eine verbindliche Kostentabelle geben. 4. Bewertung von Qualitätsabweichungen Achten Sie darauf, dass Abzüge für niedriges hl-gewicht so abgerechnet werden wie bei der Intervention; bei Futtergetreide sind solche Preiskorrekturen nach unten eigentlich nicht gerechtfertigt; maßgeblich ist in jedem Fall das hl-gewicht nach eventueller Trocknung; vereinbaren Sie, wie andere Qualitätskriterien, z. B. Protein, Fallzahl usw., bewertet werden; handeln Sie aus, wer die Kosten einer nachträglichen Analyse trägt. Sie sollten zu Lasten des Abnehmers gehen, wenn er seine Abrechnung korrigieren muss. top agrar 6/

4 top Markt top aktuell Agrarmarkt wird und welche Schwundfaktoren gelten. Diese Angaben bekommen Sie von seriösen Händlern meist problemlos (in Tabellenform). Nachhaken sollten Sie vor allem dann, wenn Ihr Erfasser die Kostensätze im Vergleich zum Vorjahr kräftig hochgesetzt hat und auch, falls Sie bereits bei weniger als 14,6 % Feuchte zur Kasse gebeten werden sollen. Nehmen Sie das nicht auf die leichte Schulter! Die Unterschiede zwischen den Abzügen bei guten und schlechten Konditionen summieren sich schnell auf 30 bis 50 Cent/dt, teils auch auf noch mehr. Es lohnt sich also, hart zu verhandeln. Außerdem gilt es, die Abrechnung genau zu kontrollieren. Wenn das gelieferte Getreide getrocknet werden muss, werden in der Regel Gewichtsminderung (Trocknungsschwund) und Trocknungskosten getrennt berechnet. Der Schwund ist dabei um einen bestimmten Faktor höher als die Differenz zwischen der Ausgangs- und Endfeuchte. Für Gerste und Hafer gilt normalerweise ein Schwundfaktor von 1,3 bis 1,4, für Weizen, Triticale und Roggen 1,2 bis 1,3. Höhere Faktoren sind nur in Ausnahmefällen (z. B. bei sehr hoher Feuchte und damit mehreren erforderlichen Trocknungsdurchgängen) vertretbar. Wie werden Qualitätsabweichungen abgerechtet? Landwirte sollten aber nicht nur die eventuellen Abzüge für Besatz, Trocknung, Schwund usw. im Auge behalten. Auch die qualitätsbedingten Preiskorrekturen entscheiden mit darüber, ob man einen guten Erlös erzielt oder nicht. Neben Sorte, Fallzahl und Sedimentationswert ist in der Praxis z. B. der Proteingehalt nach wie vor eines der wichtigsten Kriterien für Brotweizen. Dabei ist längst bekannt, dass Backvolumen, Klebergehalt und Klebereigenschaft eigentlich entscheidend sind. Der Proteingehalt erlaubt in Verbindung mit der Information über die Sorte gewisse Rückschlüsse auf die Backeignung, und er ist relativ schnell und kostengünstig zu ermitteln. Die in den Lagerhäusern meist vorhandene Schnellbestimmung mittels Nah- Infrarot-Spektroskopie (NIR) ist eichfähig in Bezug auf Wassergehalt und Protein, aber nicht in Bezug auf Fallzahl und Sedimentation. Wenn Fallzahl und Sedi für die Bezahlung relevant sind, sollte man sich deshalb nicht allein auf das NIR- Ergebnis verlassen. Sicherheit hat man nur mit einer Laboruntersuchung! Ob der mittels NIR ermittelte Proteingehalt zuverlässig ist, hängt davon ab, ob das Gerät mit einer aktuellen Kalibrierung arbeitet. Vergleicht man NIR-Untersuchungsergebnisse von ein und derselben Probe, kann im Einzelfall durchaus eine Differenz von z. B. 0,4 %-Punkten im Proteingehalt auftreten in seltenen Fällen sogar noch mehr und das ohne schlampige Untersuchung oder gar Manipulation. Im Durchschnitt einer ganzen Untersuchungsreihe dürfte die Mittelwert-Differenz zwischen den NIR-Ergebnissen und den entsprechenden Laborwerten aber nur ± 0,1%-Punkt betragen, weil sich technisch unvermeidliche Unter- und Überschätzungen ausgleichen. Eine Klärung der Frage, ob die Proteinbestimmung korrekt erfolgt, ist demnach letztlich nur im Rahmen einer Ringuntersuchung möglich. Für die differenzierte Bezahlung nach Qualitätswerten gibt es kein einheitliches Schema. Gebräuchlich sind meist Bezahlungssysteme mit einer eher groben Unterscheidung nach z. B. Sortengruppen (E-, A-, B- und C-Weizen), Proteinstufen (11,5 bis 11,9 %, 12 bis 12,9 %, 13 bis 13,9 %, 14 % und mehr), Fallzahlgruppen etc. Einige Abnehmer wenden auch feiner abgestufte Varianten an, in denen z. B. pro 0,1% Proteingehalt mit Zu- und Abschlägen von 5 Cent/dt gerechnet wird. Davon kann es aber, je nach Marktlage, durchaus Abweichungen geben. Die Höhe und Anwendungsbereiche der eventuellen Preisabzüge für Fallzahlen (unter 220 bei Weizen oder unter 120 bei Roggen) können ebenfalls von der Durchschnittsqualität des jeweiligen Erntejahres abhängen. Wenn marktfähige Ware knapp ist, machen viele Abnehmer erfahrungsgemäß Zugeständnisse. Unbefriedigend ist für Erzeuger, dass sie selbst auf Nachfrage gerade beim Absatz von Brotgetreide an Mühlen im Streckengeschäft oft keine Unterlagen über Qualitätswerte (Protein, Fallzahl, usw.) bekommen. Das legt zumindest die Vermutung nahe, dass für diese Partien gar keine Analysen vorgenommen wurden, sondern allenfalls eine Schnellbestimmung. Deren Ergebnisse sind aber z. B. für die Fallzahl nicht als Abrechnungsgrundlage geeignet. Wer zahlt die Laboruntersuchung? Allerdings ist zu bedenken, dass der Lieferant keinen Anspruch auf eine Laboruntersuchung auf Kosten des Abnehmers hat, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. In Zweifelsfällen hilft dann nur die nachträgliche Untersuchung eines Rückstellmusters durch ein neutrales Labor weiter, am besten in Verbindung mit einer Vereinbarung darüber, wer die Kosten zu tragen hat. Zweckmäßig und bewährt ist z. B. die Regelung, dass die Kosten zu Lasten des Abnehmers gehen, wenn das Ergebnis der Untersuchung eine Korrektur der ursprünglichen Abrechnung rechtfertigt. Anderenfalls hätte der Lieferant die Untersuchungskosten zu tragen. Rapspreis: Geteilte Meinungen zur Ernte 2004 Bei festen Kursen für alterntigen Raps treten die Vorkontraktpreise auf der Stelle. Derzeit spricht einiges für eine gute Rapsernte. Foto: Mennerich Am Markt für alterntigen Raps ging es in den letzten Wochen zeitweilig richtig zur Sache. Das Angebot ist mittlerweile so stark abgeschmolzen, dass teils von Versorgungsengpässen gesprochen wird. Die Preise haben denn auch seit Mitte März dieses Jahres um ca. 5,50 E/dt angezogen. Franko Ölmühle wurden für kurzfristige Lieferungen zuletzt je nach Standort zwischen 29 und 31 E/dt geboten. Landwirten in frachtgünstigen Regionen wurden frei Erfasser 28 bis 30 E/dt in Aussicht gestellt (ohne MwSt.) und 26 bis 29 E/dt bei höheren Transportentfernungen zur nächsten Ölmühle bzw. zum Binnenhafen. Bei den Vorkontraktpreisen ex Ernte 2004 stehen die meisten Abnehmer hingegen nach wie vor auf der Bremse. Selbst an normalerweise absatzstarken Standorten werden Landwirten für Food-Raps allenfalls 24 bis knapp über 25 E/dt geboten, oft auch nur 23 bis 24 E/dt (frei Ersterfasser). Für Non-Food-Raps wollen Handel und Genossenschaften im Schnitt sogar noch 1 bis 1,50 E/dt weniger zahlen. Angesichts des großen Preisabstandes zwischen altem und neuem Raps ist es zwar kein Wunder, dass Ernte Kontrakte derzeit für viele Erzeuger kein Thema sind. Schließlich wurden schon in den vergangenen Jahren die Kurse vor der Ernte nach unten geredet, und danach ging es dann doch wieder kräftig nach oben. Es gibt aber keine Garantien, dass es auch in diesem Jahr so kommt. Die Meinungen sind geteilt: Skeptiker glauben nicht an deutliche Preissteigerungen, da sie mit einem spürbar größeren Angebot rechnen. Nach jüngsten Prognosen könnten in der erweiterten EU in diesem Jahr rund 13 Mio. t Raps geerntet werden (plus 17 % im Vergleich zum Vorjahr), und weltweit ergäbe sich ein Plus von 6,5 %. Optimisten setzen darauf, dass im weiteren Verlauf doch wieder Bewegung nach oben in die Preise kommt. Das, so ihre Begründung, gelte besonders, wenn die Ernte kleiner ausfallen sollte als erwartet. Außerdem sei mit einem stetig wachsenden Rapsbedarf zu rechnen. Das spreche ebenfalls eher für als gegen feste Kurse. Einigkeit herrscht dagegen, wenn es um die Frage geht, ob die Ex-Ernte-Notierungen jetzt ihren Tiefpunkt erreicht haben. Davon gehen zumindest die meisten Marktbeobachter aus. Für Landwirte heißt das: Wenn Sie mit Vorkontrakten noch warten, gehen Sie vermutlich kein großes Risiko ein. Sie sollten aber die Entwicklung in den nächsten Wochen genau im Auge behalten. Sollten beispielsweise bei ungünstiger Witterung verbreitet Ertragsminderungen drohen, könnte sich schon vor der Ernte wieder Preisspielraum nach oben ergeben und damit die Chance, lukrativere Erlöse auszuhandeln. Sicher ist das aber nicht. -me- Weizen: Wo bleibt die Nachfrage? Die Notierungen für Weizen enttäuschen zurzeit. Wie geht es weiter? Bei den meisten Landwirten, die noch unverkauften Weizen der Ernte 2003 im Lager haben, liegen die Nerven blank. Sie hatten fest damit gerechnet, dass die Absatzflaute nur von kurzer Dauer wäre und deshalb mit dem Verkauf gewartet. Doch statt wieder zu steigen stagnieren die Preise seit Monaten, zeitweilig haben sie sogar nachgegeben. Zuletzt wurden in Zuschuss- und anderen absatzgünstigen Regionen 14 bis 15,75 E pro dt B-Weizen notiert (frei Handel, 96 top agrar 6/2004 top agrar 6/

5 top aktuell Agrarmarkt ohne MwSt.), an etlichen Standorten bewegten sich die Kurse aber auch nur zwischen 13,50 und 14,75 E/dt. Viele Erzeuger fragen sich denn auch, ob es Sinn macht, die Vermarktung ihrer Restpartien noch weiter auf die lange Bank zu schieben. Das Problem: Derzeit kann man nur darüber spekulieren, wie es in den nächsten Wochen weitergeht. Einiges spricht zwar z. B. dafür, dass die Nachfrage der Mühlen und Verarbeiter doch noch einmal in Schwung kommt. Dies dürfte angesichts des kleinen Angebotes den Kursen wieder Auftrieb geben. Sicher ist das aber nicht. Das Gleiche gilt für lebhaftere Exporte in Drittländer und zunehmende Versandaktivitäten in einige der neuen EU-Länder es mangelt zwar nicht an positiven Signalen, aber es hapert bei der Umsetzung. Landwirte, die das Risiko scheuen, sollten ihren Restweizen möglichst bald vermarkten. Nicht nur die oben genannten Faktoren sorgen für Unsicherheit, auch die Ernte 2004 gewinnt zunehmend an Bedeutung für die Preisentwicklung. Viele Verarbeiter setzen auf einen frühen Erntetermin und ein erheblich größeres Angebot. Deshalb mauern sie jetzt im Einkauf. Diese Rechnung geht zwar nur auf, wenn das Wetter mitspielt. Aber darüber kann man allenfalls spekulieren. -me- Nordwestpreis: Jetzt auch Melder aus Süddeutschland Seit kurzem beteiligen sich Vermarkter aus Süddeutschland am Nordwestpreis. Die Meldebasis für den Nordwestbzw. ZMP-Preis für Schlachtschweine wird breiter. Seit Anfang Mai 2004 fließen erstmals Preismeldungen aus Süddeutschland in die bundesweit wichtigste Notierung für Schlachtschweine ein. Beteiligt sind drei Erzeugergemeinschaften aus Bayern sowie eine unabhängige Erzeugergemeinschaft und zwei Vertragsvermarkter aus Baden-Württemberg. Die süddeutschen Vermarktungsorganisationen ermitteln zunächst im Rahmen einer Vornotierung jeweils einen Preis pro Bundesland, der dann an die für die Notierung zuständige Landwirtschaftskammer Weser-Ems weitergeleitet wird. Bayern und Baden-Württemberg sind zwar nur zwei von insgesamt 28 Meldern. Die Vermarkter aus dem Süden haben aber pro Bundesland jeweils eine Stimme in der zehnköpfigen Notierungskommission, die den Preis noch geringfügig nach unten bzw. oben anpassen kann. Die süddeutschen Erzeugergemeinschaften gewinnen somit direkten Einfluss auf die für sie maßgebliche Notierung. Denn der Nordwestpreis hat sich mittlerweile auch für die Vermarktung von Schlachtschweinen in Süddeutschland als wichtigster Orientierungswert durchgesetzt. Insider bestätigen denn auch, dass die Unterschiede beim Tiermaterial und bei den Abrechnungsmasken zwischen Nord- und Süddeutschland in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen sind. Die süddeutschen Melder sehen ihre Beteiligung am Nordwestpreis aber auch als Signal gegen die Preispolitik des Bestmeat- Der Nordwestpreis soll gestärkt werden. Foto: Tovornik Konzerns. Der Schlachtgigant, zu dem neben neben der Moksel-Gruppe u. a. auch die Nordfleisch gehört, versucht seit einiger Zeit, mit deutschlandweit einheitlichen Hauspreisen die Notierung der landwirtschaftlichen Seite auszuhebeln. Parität können wir nur dann wieder herstellen, wenn wir Vermarkter enger zusammenrücken, so der Geschäftsführer einer süddeutschen Erzeugergemeinschaft. Die bereits beteiligten Vermarktungsorganisationen hoffen deshalb, dass noch weitere Erzeugergemeinschaften auf den Zug aufspringen und sich an der gemeinsamen Preisfindung beteiligen. -do- Rinderprämien: Verlängertes Schlachtjahr? Gibt es für Bullen, die bis Ende Februar 2005 vermarktet werden, doch noch die Sonder- und Schlachtprämien? Wer seine Rinder, vor allem Mastkälber und Bullen, noch vor Ende des Jahres vermarktet, kann dafür zum letzten Mal die Schlachtprämie und die Sonderprämie für Bullen erhalten soviel ist sicher! Als Folge befürchten Experten ein Überangebot an Schlachtrindern kurz vor dem Jahreswechsel. Einige Mitgliedstaaten drängen daher auf eine Verlängerung des Rinderprämienjahres 2004 um weitere zwei Monate, also bis Ende Februar Die Folge: Für Bullen z. B., die im Januar oder Februar 2005 vermarktet werden, würden sowohl die Sonderprämie als auch die Schlachtprämie gezahlt. Gleichzeitig müssten für diese Tiere aber auch Futterflächen im Jahr 2004 nachgewiesen werden. Eventuell wird auch die Gewichtsgrenze überprüft (185 kg SG zum plus möglicher Zuwachs bis zum Schlachttag), damit nur Tiere, die man eigentlich schon 2004 hätte vermarkten können, von der Verlängerung profitieren. Eine Entscheidung auf EU-Ebene dazu könnte vielleicht schon Ende Mai fallen. Futterflächen im Jahr 2004 nachweisen Vieles liegt aber auch im Ermessen der Mitgliedstaaten. So spekulieren einige Mäster darauf, den Prämienantrag für im Jahr 2004 vermarktete Bullen erst 2005 zu stellen. Schließlich sind nach bisheriger Regelung dann Futterflächen erst im Jahr 2005 nachzuweisen. Auch die 25-Tier- Grenze für Kleinerzeuger könnte der Mäster erneut ausschöpfen. Doch Vorsicht: Prämienrechtlich zählen diese Tiere für das Folgejahr; und da es in 2005 keine gekoppelten Prämienzahlungen in Deutschland mehr geben soll (abgesehen von der Verlängerung des Prämienzeitraumes), ist zu befürchten, dass für diese Tiere, obwohl sie im Jahr 2004 vermarktet wurden, keine Prämien mehr gezahlt werden. Eine eindeutige Regelung steht aber noch aus. Manche Bullenmäster spekulieren für den Übergang auf eine andere Lösung: Wer im laufenden Jahr noch genügend Futterflächen zur Verfügung hat, stellt vor Ende des Jahres einen Antrag auf Versendung 98 top agrar 6/2004

6 Ende der Exportsubventionen für Agrarprodukte. So will EU-Agrarkommissar Franz Fischler die festgefahrenen WTO-Verhandlungen wieder in Fahrt bringen. Bei konsequenter Umsetzung müssten zwar alle WTO-Mitglieder in den sauren Apfel beißen. Doch für die EU der Tiere (bei Anmeldung mindestens neun Monate alt) zur Schlachtung in einem anderen EU-Land. Nach bisheriger Regelung werden diese Tiere dann, zumindest was die Sonderzahlung angeht, im alten Jahr angerechnet. Der Mastbulle kann aber zu einem beliebigen Zeitpunkt im neuen Jahr im Ausland geschlachtet werden. Ob diese Regelung aber für den Übergang nach 2005 ebenfalls angewendet werden kann, ist bisher noch völlig offen. Auswirkungen hätte dies auf jeden Fall auf die Ausnutzung des Prämienplafonds. Nachdem auch für 2003 eine Kürzung der Zahlungen um etwa 10 % erwartet wird, könnte die Versandregelung auch im laufenden Jahr zu einer erheblichen Überschreitung führen und das, obwohl für 2004 wieder der volle Plafonds von 1,78 Mio. Sonderprämien zur Verfügung steht. -qu- Exporterstattungen: Streichliste zu Lasten der EU-Landwirte? Franz Fischler will die Export-Hilfen zwar in allen WTO-Ländern abschaffen. Der größte Verlierer könnte aber die EU werden. wäre es ein besonders harter Schlag. Denn wir können wegen unserer vergleichsweise teuren Produktion momentan nur mit den Beihilfen auf dem Weltmarkt konkurrieren. Und auch Länder wie Brasilien, Australien und die USA subventionieren ihre Agrarausfuhren, um die niedrigen Weltmarktpreise nicht an Täglich die neuesten Marktdaten Ständig aktualisierte Börsennotierungen und Marktdaten bietet top agrar im Internet. Unter der Adresse finden Sie ISN-Notierung und Nordwest-Preis, Ferkelpreise, Terminmarktnotierungen für Raps, Kartoffeln, Sojaschrot, Schweine und Weizen, Schlachtrinderpreise, Kälberpreise. Außerdem bieten wir Ihnen Nachrichten und Trends zu den Agrarmärkten. Für Abonnenten ist der Zugang kostenlos! top agrar 6/

7 top aktuell Agrarmarkt Milch: Der Markt besteht nicht nur aus Vollmilch! Bei Butter, Käse und Pulver zeichnen sich stabile Märkte ab. ihre Landwirte durchreichen zu müssen. Dass Fischlers Forderungen letztlich von allen WTO-Staaten erfüllt würden, ist denn auch keineswegs sicher. Schon früher sind Brüsseler Zugeständnisse im Bereich der Landwirtschaft ohne Gegenleistung der Handelspartner geblieben. Daher ließen Kritiker des Vorschlages nicht lange auf sich warten: Mehrere EU- Staaten und die europäischen Bauernverbände befürchten, die Streichliste könnte zu Lasten der EU-Landwirte gehen. Denn die Exporterstattungen der EU sind weitaus geringer als die vieler anderer Drittstaaten. Außerdem fährt Brüssel die Beihilfen seit Jahren zurück. Nach Angaben des DBV werden heute nur noch 13 % der EU-Agrarexporte bezuschusst. Andere Konkurrenten auf dem Weltmarkt schrauben ihre Ausfuhrförderungen dagegen immer weiter hoch. Wenn Franz Fischler die WTO-Verhandlungen, die seit September 2003 ruhen, wieder in Gang bringen will, müssten sich die Handelspartner rasch seinem Vorschlag anschließen. Wenn, dann muss eine Einigung noch im ersten Halbjahr 2004 zustande kommen, so Fischler jüngst in Brüssel. -br- Auch wenn viele Quellen immer noch anderes behaupten: Es gibt durchaus positive Signale auf dem Milchmarkt. Die niedrigen Auszahlungspreise und die enttäuschenden Trinkmilch-Abschlüsse mit dem Lebensmitteleinzelhandel lassen sich zwar nicht wegdiskutieren. Aber: Rund zwei Drittel der deutschen Milchanlieferung werden zu Käse, Butter und Milchpulvern verarbeitet. Und in diesen drei Bereichen zeichnen sich stabile Märkte ab. Zum einen liegt die Milchanlieferung momentan 2 % unter der Vorjahreslinie. Gleichzeitig produzieren die heimischen Molkereien weniger Butter und Milchpulver als vor einem Jahr. Außerdem ist die Nachfrage gestiegen. Besonders in den zehn neuen EU-Ländern und nach Südeuropa lässt sich das gelbe Segment momentan gut absetzen. Das Russland-Geschäft bezeichnen Marktkenner ebenfalls als gut, da das alte Veterinärabkommen zwischen Moskau und Brüssel verlängert worden ist. Aber auch hierzulande kaufen die Verbraucher verstärkt Butter und Käse: Bei Butter sorgt die Spargelsaison bis Ende Juni für zusätzliche Nachfrage. Käse ist so begehrt, dass der Bedarf trotz Produktionssteigerung momentan gerade gedeckt ist. Die nochmals niedrigeren Trinkmilchabschlüsse sind zwar ärgerlich. Doch eines sollten Milcherzeuger auch gegenüber den Verarbeitern erwähnen: Die Auszahlungspreise haben das Tal durchschritten. Die Aldi-Abschlüsse sind als Gegenargument mittlerweile reichlich abgegriffen. Statt weiter schlechte Stimmung zu verbreiten, sollten die Molkereien bei den Erzeugernotierungen positive Signale setzen. -br- 100 top agrar 6/2004

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