Skript zur Charterbescheinigung

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1 Verantwortlichkeit des Sportbootführers Der Fahrzeugführer ist voll verantwortlich für alles, was an Bord geschieht. In allen Situationen hat er der allgemeinen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Er ist insbesondere verpflichtet, alles zu tun, um die Gefährdung von Menschenleben, die Beschädigung von Fahrzeugen, Anlagen und Ufern, eine Behinderung der Schifffahrt und Beeinträchtigung der Umwelt zu vermeiden. Der Fahrzeugführer darf zwischendurch das Lenkrad einer anderen Person anvertrauen, die mindestens 16 Jahre alt ist. Die Verantwortung liegt weiterhin beim Fahrzeugführer. Vorfahrtsregeln Grundsätzlich gilt: Sportboote (»Kleinfahrzeuge«) von weniger als 20 m Länge haben aller gewerblichen Schifffahrt (z.b. Fahrgastschiff, Flusskreuzfahrtschiff, Arbeitsschiff vom Wasserund Schifffahrtsamt, Polizei) auszuweichen. Motorboote (auch Segelboote unter laufender Maschine zählen dazu) auf Gegenkurs (Bild rechts ): Beide müssen nach rechts (Steuerbord) ausweichen. Auf kreuzenden Kursen (Bild links): Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt (genau wie im Straßenverkehr). Motor-, Segel- und Ruderboote (Bild rechts ): Das Motorboot muss dem Segelboot und - ganz wichtig! - auch dem Ruderboot und anderen muskelbetriebenen Fahrzeugen wie Kanus ausweichen. Überholer müssen grundsätzlich ausweichen (Bild links). Sie können rechts oder links überholen, wenn sie sich vergewissert haben, dass das Manöver gefahrlos durchgeführt werden kann. In Häfen: Auslaufende Schiffe haben Vorfahrt vor einlaufenden. Seite 1 von 12

2 Verkehrszeichen Seite 2 von 12

3 Fahrwasser Rechts und links bezieht sich auf Binnenwasserstraßen immer auf die Richtung von der Quelle zur Mündung. Rechte Seite Fahrrinne - rote oder rot-weiße Tonnen, Spieren oder Schwimmstangen (Bober). Linke Seite Fahrrinne - grüne oder grün-weiße Tonnen, Spieren oder Schwimmstangen (Bober). Fahrrinnenspaltung (also zwischen Rot und Grün) - rot-grün waagerecht gestreifte Tonnen, Spieren oder Schwimmstangen. Die Talfahrt ist die Fahrt flussabwärts, von der Quelle zur Mündung. Die Bergfahrt geht flussaufwärts. Angaben dazu, welche Richtung auf Kanälen als Berg- und Talfahrt gilt, findet man in Teil 2 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung oder in den Gewässerkarten. Einfahrtzeichen dienen der Kennzeichnung von Einfahrten von einem See oder einer seeartigen Erweiterung in einen engeren Wasserstraßenabschnitt. Recht/es Ufer: Raute aus schwarzweiß gestreiftem senkrechtem Lattenwerk. Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer. Linkes Ufer: Raute aus waagerechtem Lattenwerk. Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer. Seite 3 von 12

4 Brücken Um Durchfahrten unter Brücken zu markieren, zu sperren oder freizugeben oder um Wasserstrecken zu sperren, gibt es die verschiedensten Signale: Tafeln, Lichter und Flaggen. Auf die Spitze gestellte gelbe beziehungsweise weiß-grüne Quadrate sind Empfehlungen, nur die rot-weißen sind Gebotsschilder. Die Linien bis auf die Wasseroberfläche verlängern und nur dort durchfahren! Die beiden gelben Quadrate können - statt nebeneinander auch übereinander stehen. Seite 4 von 12

5 Ein Wehr darf nur durchfahren werden, wenn es entweder mit einem grünen Freifahrtzeichen oder einem gelben Quadrat für eine empfohlene Durchfahrtsöffnung gekennzeichnet ist. An geschlossene Sicherheitstore und Hochwassersperrtore darf nur bis zu 100 m herangefahren werden. Gelbe Tonnen bezeichnen grundsätzlich für Boote gesperrte Wasserflächen, können aber auch Badezonen abgrenzen. Vorsicht, auf Schwimmer außerhalb dieser Begrenzung achten Schleusen Schleusensignale: Ausführliche Infos zum Verhalten in Schleusen: siehe Merkblatt Anhang 2 am Ende des Skriptes. Seite 5 von 12

6 Schallzeichen Damit Schiffe sich untereinander unmissverständlich über ihre Absichten verständigen können, gibt es Schallsignale. Sie bestehen aus verschiedenen Kombinationen kurzer und langer Töne. Berufsschiffe auf Binnenschifffahrtsstraßen müssen zusammen mit dem Schallsignal ein gleich langes gelbes Lichtzeichen geben. Sie brauchen auf unseren Yachten, weil es Sportboote unter 20 m Länge ist, keine Schallsignale zu geben. Wenn sie es dennoch tun, dürfen sie keine anderen Signale verwenden oder aus einem anderen Anlass geben. Ein Lichtzeichen ist auf unseren Yachten nicht erforderlich. = kurzer Ton = etwa 1 Sekunde Dauer, = langer Ton = etwa 4 Sekunden Dauer. Die Pause zwischen zwei aufeinander folgenden Tönen beträgt etwa 1 Sekunde. Signal Bedeutung Achtung Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord Ich richte meinen Kurs nach Backbord Meine Maschine geht rückwärts Ich bin manövrierunfähig Man kann mich nicht überholen (Folge sehr kurzer Töne) Gefahr eines Zusammenstoßes Ich wende über Steuerbord Ich wende über Backbord Ich will an Ihrer Steuerbordseite überholen Ich will an Ihrer Backbordseite überholen Bei Ein- und Ausfahrt in und von Häfen und Nebenwasserstraßen: Ich will überqueren Bei Ein- und Ausfahrt in und von Häfen und Nebenwasserstraßen: Ich will meinen Kurs nach Steuerbord richten Bei Ein- und Ausfahrt in und von Häfen und Nebenwasserstraßen: Ich will meinen Kurs nach Backbord richten Ankern Ankern ist nur etwas für fortgeschrittene Bootfahrer. Deshalb empfehlen wir ihnen als Anfänger, über Nacht an einem Liegeplatz im Hafen oder einer Marina fest zu machen. Wenn sie einmal probieren möchten zu ankern (z.b. zum Baden), versuchen sie es tagsüber bei wenig Wind und Wellen. Aber beschäftigen sie sich bitte vorher eingehend mit dem Thema. Im Rahmen der Charterbescheinigung behandeln wir das Ankern nicht. Als Einstieg wählen sie z.b. und dann weiter mit Segeln / Praxis Segeln / So liegen Sie richtig Ankern leicht gemacht. Seite 6 von 12

7 Knoten Zum sicheren Festmachen ist das Erlernen von Knoten unbedingt erforderlich. Hier die wichtigsten: Palstek Mit dem Palstek lässt sich ein beliebig großes Auge herstellen, das sich nicht zusammenziehen kann. Er dient zum Festmachen an Pfählen, Pollern oder auch Ringen oder im Notfall, um jemand, der über Bord gefallen ist, im Wasser zu sichern. Auch Leinen kann man mit zwei Palsteks zuverlässig verbinden. Der Tampen sollte außerhalb des Auges liegen. Knoten zum Befestigen von Fendern etc. Am einfachsten ist der 1 ½ fache Rundtörn mit 2 halben Schlägen anzuwenden. Schöner ist der gesteckte Webeleinstek, bitte aber nur mit einem zusätzlichen halben Schlag zur Sicherung verwenden. Der Slipstek ist für nur mal eben gedacht, nicht für länger. Mit Kopfschlag auf einer Klumpe belegen Zunächst einmal mit der Leine um den Fuß der Klampe gehen, aber so, dass sie sich nicht selbst bekneift. Dann Kreuzschläge in Achtform um die Klampe legen. Zwei genügen im Allgemeinen. Wenn man beim Festmachen sichergehen will, kommt zum Abschluss ein Seite 7 von 12

8 Kopfschlag drauf - der durchgesteckte Tampen wird bekniffen. Achtung: Der sich durch den Kopfschlag bekneifende Tampen muss immer die Klampe kreuzen. Anlegen und Festmachen Wenn sie in einen Hafen einlaufen möchten, bringen sie rechtzeitig Fender und Leinen aus. Ihr Mitfahrer sollte den Bootshaken in die Hand nehmen, um das Schiff notfalls von anderen Booten abhalten zu können. Fahren sie langsam und denken Sie daran, dass ihr Boot einen langen Bremsweg hat. Fahren Sie keinesfalls bei starkem Wind (> 4 Bft/Windstärken) in einen engen Hafen! Beim Anlegen unbedingt auf Windrichtung und Strömung achten. Immer gegen den Wind bzw. gegen die Strömung anfahren, ansonsten droht unkontrolliertes Abtreiben und Gefahr der Beschädigung von Boot oder Steganlage. Festgemacht wird längsseits an einem Steg oder einer Pier, je nach den örtlichen Gegebenheiten. Beim längeren Längsseitsliegen wird zusätzlich zur Vor- und Achterleine eine Vor- und Achterspring ausgebracht. Die Spring fesselt das Boot. Es kann sich nicht mehr in der Längsrichtung bewegen oder mit dem Bug oder Heck abscheren, wie es sonst bei vorlichem oder achterlichem Wind oder Strom geschehen würde. Zwischen Rumpf und Steg oder Pier kommen schützende Fender. Sie müssen so fixiert werden, dass sie sich nicht auf den Steg oder an Deck schieben können und somit nutzlos werden. Nach dem Ablegen können sie die Fender hereinnehmen. Denken sie rechtzeitig vor der Schleuse oder dem Anlegen daran, die Fender wieder außenbords zu hängen. Die Länge der Festmacher wird nicht vom Steg, sondern von Bord aus reguliert, damit keine überschüssigen Leinen auf dem Steg herumliegen. Seite 8 von 12

9 Sonstige Verhaltensregeln Als Inhaber der Charterbescheinigung dürfen sie nur tagsüber und bei ausreichender Sicht (kein Nebel) Boot fahren, und zwar nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Für den Fahrzeugführer sowie die diensttuende Besatzung gilt während der Fahrt: kein Alkohol (0,0 Promille). Fahren Sie immer vorsichtig und den Gegebenheiten angepasst. Reduzieren sie Ihre Geschwindigkeit insbesondere an Engstellen, beim Begegnen in engen Fahrwassern, an Brücken, Einmündungen und Ausfahrten. Vermeiden sie unnötige Wellenbildung durch zu hohe Geschwindigkeit. Sie schonen damit die Umwelt und Ihren Geldbeutel! Verhalten bei Begegnungen: Halten sie genügend Abstand zu dem Ihnen entgegenkommenden Fahrzeug sowie zum Uferbereich, verringern sie falls nötig auch Ihre Geschwindigkeit. Wer langsamer fährt, hat mehr Zeit zum Reagieren! Verhalten bei Grundberührungen: Unsere Yachten haben eine Tiefgang von ca. 1,20 Meter. Die tiefste Stelle ist die Schraube. Sie darf nicht mit dem Grund in Berührung kommen, denn dadurch wird sie beschädigt. Falls es im Fahrwasser (zwischen roten und grünen Tonnen) zu Grundberührungen kommen sollte, bitte umgehend das Wasser- und Schifffahrtsamt benachrichtigen und die genaue Stelle der Grundberührung angeben, denn dann liegen die Tonnen falsch! Wenn Sie uns die Yacht zurückgeben, teilen sie uns bitte jegliche Form der Grundberührung ungefragt mit. Verhalten bei Motorbrand: Motor ausschalten und diesen mit dem an Bord befindlichen Feuerlöscher löschen. Motor danach nicht wieder starten. Notfalltelefon anrufen. Verhalten bei Ausfall des Motors: In der Marina Alter Hafen anrufen Verhalten bei Manövrierunfähigkeit (nach Motorbrand oder Ausfall des Motors): Wo es möglich und erlaubt ist ankern. Schwimmweste nehmen und diese für andere Boote sichtbar im unteren Halbkreis schwenken. Wenn ein Boot zu Hilfe gekommen ist und sich die Mänövrierfähigkeit nicht wieder herstellen lässt, rufen sie uns bitte an, um abzuklären, ob sie sich von diesem Boot zum nächsten Hafen bringen lassen können. Zuständige Behörden: Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Eberswalde Schneidemühlenweg 21, Eberswalde Telefon: WSA Außenbezirk Zehdenick Freiarche 4, Zehdenick Seite 9 von 12

10 Telefon: WSA Außenbezirk Canow Canower Allee 40, Wustrow OT Canow Telefon: Wasserschutzpolizei Zehdenick Am Markt, Zehdenick Telefon: Wasserschutzpolizei Fürstenberg Ravensbrücker Dorfstraße, Fürstenberg Telefon: Umweltschutz - Die 9 Goldenen Regeln Vertreter der Wassersportler und Naturschützer erarbeiteten gemeinsam die» Goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur«. 1. Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand und Schlammbänke (Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln) sowie Ufergehölze. Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit Wasserpflanzen. 2. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen auf breiten Flüssen beispielsweise 30 bis 50 Meter. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser wenn möglich, mehr als 100 Meter. 3. Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in den Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest zeitweise, völlig untersagt oder nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich. 4. Nehmen Sie in»feuchtgebieten von internationaler Bedeutung«bei der Ausübung von Wassersport besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig. 5. Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann. 6. Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und sonstigen dichten Ufervegetationen, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Kleintieren und Pflanzen einzudringen und diese zu gefährden. 7. Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne. 8. Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, insbesondere nicht der Inhalt von Chemietoiletten. Diese Abfälle müssen genauso wie Altöle in bestehenden Sammelstellen der Häfen abgegeben werden. Benutzen Sie in Häfen selbst ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stillliegen den Motor Ihres Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch Lärm und Abgase zu belasten. 9. Machen Sie sich diese Regeln zu eigen, informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrtgebiet bestehenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, dass diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nicht organisierte Wassersportler weitergegeben werden. Seite 10 von 12

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