Titel: Veränderungssperre zur Beschränkung der Zulässigkeit von Anlagen für soziale Zwecke (u.a. Asylbewerbereinrichtungen)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Titel: Veränderungssperre zur Beschränkung der Zulässigkeit von Anlagen für soziale Zwecke (u.a. Asylbewerbereinrichtungen)"

Transkript

1 VGH München, Urteil v N Titel: Veränderungssperre zur Beschränkung der Zulässigkeit von Anlagen für soziale Zwecke (u.a. Asylbewerbereinrichtungen) Normenketten: BauGB 1 Abs. 3, 14 Abs. 1 BauNVO 1 Abs. 4 bis 9, 5 Abs. 2 Nr. 7 Leitsatz: Eine städtebauliche Rechtfertigung für einzelne Festsetzungen oder die gesamte Planung fehlt insbesondere, wenn die Planung nur wegen der mit der Regelung verbundenen negativen (ausschließenden) Wirkung erfolgt. Ein gewisses Indiz dafür, dass die Planung in erster Linie der Verhinderung eines Bauvorhabens dient, kann schon darin gesehen werden, dass im Aufstellungsverfahren außer dem Aufstellungsbeschluss bisher nichts geschehen ist. (redaktioneller Leitsatz) Schlagworte: Veränderungssperre, Asylbewerbereinrichtung, Dorfgebiet, Planung, Beschränkung, Anlage Tenor I. Die am 27. März 2015 bekannt gemachte Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet O.-... ist unwirksam. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kostenschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, wenn nicht die Kostengläubigerin vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines u. a. mit einer leer stehenden Gastwirtschaft bebauten Grundstücks im Zentrum von K.../O. Am 27. Mai 2014 beschloss der Gemeinderat der Antragsgegnerin, für O.-... einen qualifizierten Bebauungsplan mit Grünordnungsplan aufzustellen, in dessen Geltungsbereich auch das Grundstück der Antragstellerin liegt; dieser Beschluss wurde am 6. Juni 2014 ortsüblich bekannt gemacht. 2 Im Februar 2015 reichte die Antragstellerin einen Bauantrag mit dem Ziel ein, neben einem Ausbau des Ober- und des Dachgeschosses die Nutzung des gesamten Gebäudes in eine Unterkunft mit (lt. den Grundrisszeichnungen) 92 Plätzen für Asylbewerber zu ändern. Am 24. März 2015 versagte die

2 Antragsgegnerin dazu ihr Einvernehmen und beschloss zugleich eine Veränderungssperre für das Plangebiet O Diese Satzung wurde am 27. März 2015 ortsüblich bekannt gemacht. 3 Gemäß dem Aufstellungsbeschluss ist es das Ziel der Bauleitplanung, ein Dorfgebiet festzusetzen; die kleinteilige dörfliche Struktur soll erhalten und gefördert werden, der Wohnraumbedarf soll gedeckt und die noch bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe sollen geschützt werden. Soziale Einrichtungen sollen nur ausnahmsweise, Asylbewerbereinrichtungen nur mit bis zu ca. 20 Unterbringungsplätzen, für zulässig erklärt werden. 4 Am 23. Juli 2015 ging beim Verwaltungsgerichtshof der Normenkontrollantrag der Antragstellerin ein. Sie beantragt, 5 die Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet O.-... vom 25. März 2015, bekannt gemacht am 27. März 2015, für nichtig zu erklären. 6 Die Planung ziele allein darauf ab, die seitens der Antragstellerin beabsichtigte Nutzung auszuschließen, die Veränderungssperre solle eine schlechterdings nicht zu rechtfertigende Bauleitplanung sichern. 7 Die Antragsgegnerin beantragt, 8 den Antrag abzulehnen. 9 Dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans lägen ausreichende planerische Vorstellungen zugrunde; insbesondere solle sichergestellt werden, dass die Ortsmitte von O. auch künftig ihre Funktion als solche erfüllen kann. Mit der auf eine bestimmte Größe beschränkten Zulassung von sozialen Einrichtungen solle deren städtebauliche Verträglichkeit sichergestellt werden. 10 Die Landesanwaltschaft Bayern beteiligt sich ohne eigene Antragstellung am Verfahren, sie hält die Planung für vorgeschoben, um die Umnutzung des ehemaligen Gasthofs in eine Asylbewerberunterkunft mit mehr als 20 Plätzen zu verhindern. Die als Schutzziel der Planung behauptete kleinteilige dörfliche Struktur sei, abgesehen davon, dass es dabei nicht um die Art, sondern das Maß der baulichen Nutzung gehe, vor Ort weder vorhanden noch in absehbarer Zeit realisierbar. Das planerische Konzept gehe an den am Kirchplatz vorhandenen Verhältnissen, die vor allem von dem Gaststättengebäude, Gehöften, einem Pfarrgebäude und der Kirche geprägt seien, vorbei. Die von 1 Abs. 5 und 9 BauNVO vorgesehenen Differenzierungsmöglichkeiten erlaubten die von der Antragsgegnerin bei den nur ausnahmsweise zulässigen sozialen Einrichtungen geplante Beschränkung nicht, weil diese Regelung nicht einen bestimmten, in der sozialen und ökonomischen Realität bereits vorhandenen Anlagentyp beschreibe. Bei Asylbewerberunterkünften sei keine Feinsteuerung nach der Anzahl der Personen möglich. Die Belegungsdichte bestimme sich nach der Größe der Anlage, auf die im Bauleitplanverfahren durch Festsetzungen zum Maß der Nutzung Einfluss genommen werden könne und die im Einzelgenehmigungsverfahren anhand des Gebots der Rücksichtnahme zu prüfen sei. Für die von der Gemeinde angestrebte Differenzierung seien auch keine städtebaulichen Gründe erkennbar. Bezüglich anderer Nutzungen mit höherer Belegungsdichte im Planungsumgriff wie etwa eines weiterhin allgemein zulässigen Beherbergungsbetriebs oder eines Wohnheims habe die Antragsgegnerin keinerlei Überlegungen angestellt. Auch für die vorgesehene geschossweise Festsetzung von Nutzungen ( 1 Abs. 7 BauGB) fehlten die tatsächlichen Voraussetzungen; es sei nicht ersichtlich, wie dieses Ziel absehbar erreicht werden könnte. Infolgedessen sei die Planung nicht gemäß 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.

3 11 Wegen des Sach- und Streitstands im Übrigen wird auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Akten der Antragsgegnerin verwiesen. Entscheidungsgründe 12 Über den zulässigen Normenkontrollantrag konnte im Einverständnis mit den Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entschieden werden ( 101 Abs. 2 VwGO). 13 Der Antrag ist begründet. 14 Die am 27. März 2015 bekannt gemachte Veränderungssperre für das Gebiet O.-... ist für unwirksam zu erklären ( 47 Abs. 5 Satz 2 Halbs. 1 VwGO), weil der zu sichernden Planung nicht ausräumbare Mängel entgegenstehen ( 14 Abs. 1 BauGB, 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB). 15 Nach 14 Abs. 1 BauGB kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre beschließen, wenn ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans (vgl. 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) gefasst ist. Die Bauleitplanung muss im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Veränderungssperre, das ist regelmäßig die ortsübliche Bekanntmachung der Satzung (vgl. 16 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 i. V. m. 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB), so weit konkretisiert sein, dass die Erforderlichkeit der Veränderungssperre als Sicherungsmittel nachvollzogen werden kann. Hierfür muss ein Mindestmaß des Inhalts des Bebauungsplans abzusehen sein. Der Planung dürfen keine schon in diesem frühen Stadium erkennbaren, nicht ausräumbaren Mängel entgegenstehen (zum Ganzen König, Baurecht Bayern, 5. Auflage 2015, Rn. 333 m. w. N.). 16 Nach Lage der Dinge fehlt der zu sichernden Planung die Erforderlichkeit nach 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Die danach nötige städtebauliche Rechtfertigung für einzelne Festsetzungen oder die gesamte Planung fehlt insbesondere, wenn die Planung nur wegen der mit der Regelung verbundenen negativen (ausschließenden) Wirkung erfolgt, wenn die Regelung von vorneherein funktionslos ist oder zur Erreichung des mit ihr verfolgten Zwecks ungeeignet ist, oder wenn die Planung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen überhaupt nicht oder nicht innerhalb des Zeitraums verwirklicht werden kann oder soll, für den Bauleitpläne aufgestellt werden (König a. a. O. Rn. 51 ff.). 17 Hier liegen mehrere für die mangelnde städtebauliche Rechtfertigung der Bauleitplanung für das Gebiet O.-... sprechende Gesichtspunkte vor. 18 Ein gewisses Indiz dafür, dass die Planung in erster Linie der Verhinderung eines Bauvorhabens der Antragstellerin dient, kann schon darin gesehen werden, dass im Aufstellungsverfahren außer dem Aufstellungsbeschluss vom 27. Mai 2014 bisher nichts geschehen ist. Der Ende August 2015 übermittelte Verfahrensordner Bebauungsplan Nr. 46 enthält lediglich die besagte Entscheidung der Antragsgegnerin samt deren Bekanntmachung, Vortrag zu zwischenzeitlich unternommenen Verfahrensschritten ist im gerichtlichen Verfahren auch sonst nicht erfolgt. 19 Das dem Aufstellungsbeschluss zugrunde gelegte städtebauliche Konzept für das Ortszentrum - die Erhaltung und Förderung der kleinteiligen dörflichen Struktur - ist, was die Landesanwaltschaft Bayern in ihrer Stellungnahme bereits eingehend erläutert hat, mit den gegenwärtigen Verhältnissen vor Ort nicht vereinbar und auch als Ziel in einer überschaubaren Zukunft nicht realisierbar. Lageplan und Luftbild zeigen im Kernbereich des Plangebiets beiderseits des Kirchplatzes außer dem mit zwei großen Gebäuden

4 bebauten Grundstück der Antragstellerin, der Kirche und dem Pfarrhaus im Wesentlichen die Gebäude von drei landwirtschaftliche Hofstellen mit mehreren entsprechend großen Zweckbauten sowie ein größeres unbebautes Grundstück unmittelbar östlich des Grundstücks der Antragstellerin. Kleinteilige (Wohn)Bebauung ist nur in den im Westen und Osten an das Plangebiet anschließenden Bereichen in größerem Umfang anzutreffen. 20 Eine gewisse kleinteilige Struktur wäre eventuell durch entsprechende Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstückflächen ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. 23 BauNVO) und zum Maß der Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. 16 ff. BauNVO) zu erreichen. Nach dem von der Gemeinde laut der Beschlusslage verfolgten Konzept soll die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung jedoch überwiegend bestandsorientiert unter Berücksichtigung bestehenden Baurechts nach 34 BauGB erfolgen. Angesichts dieser Vorgabe bliebe für die Festsetzung kleinteiliger Bebauung praktisch nur die in das Plangebiet einbezogene nördliche Teilfläche des bisher unbebauten Grundstücks FlNr...., d. h. - geschätzt - eines Fünftels des Plangebiets. 21 Die Gemeinde beabsichtigt, die Höchstzahl von 20 Unterbringungsplätzen für die ausnahmsweise Zulassung sozialer Einrichtungen, auch Asylbewerbereinrichtungen, auf der Grundlage von 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO als exakten Ausnahmetatbestand zu formulieren. Diese Vorgehensweise ist nicht von den in 1 Abs. 9 BauNVO enthaltenen Möglichkeiten der Feinsteuerung der Art der baulichen Nutzung gedeckt. 1 Abs. 9 BauNVO erlaubt es der Gemeinde unter anderem, bestimmte Unterarten ausnahmsweise zulässiger Nutzungen auszuschließen. Die Planungsfreiheit ist allerdings dadurch begrenzt, dass sich die Differenzierung auf bestimmte Anlagentypen beziehen muss, die es in der sozialen und ökonomischen Realität bereits gibt (BayVGH, U. v N juris Rn. 21 unter Hinweis auf BVerwG, B. v BN 8/14 - ZfBR 2014, 574 = juris Rn. 10 m. w. N.). Hier fehlt es insoweit an der Beschreibung einer bestimmten Art von baulichen Anlagen; bei sozialen Anlagen wird hinsichtlich der Art der Nutzung grundsätzlich nicht danach unterschieden, ob beispielweise 10, 20 oder mehr Personen darin untergebracht oder betreut werden (können). 22 Da der Veränderungssperre keine Planung zugrunde liegt, die mit 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB in Einklang steht, ist sie unwirksam. 23 Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, weil sie unterlegen ist ( 154 Abs. 1 VwGO). Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit der Kostenentscheidung beruht auf 167 VwGO i.v.m 708 ff. ZPO. Gründe für die Zulassung der Revision ( 132 Abs. 2 VwGO) liegen nicht vor. 24 Gemäß 47 Abs. 5 Satz 2 Halbs. 2 VwGO muss die Antragsgegnerin die Ziffer I. der Entscheidungsformel nach Eintritt der Rechtskraft ebenso veröffentlichen wie die Veränderungssperre ( 16 Abs. 2 BauGB). Rechtsmittelbelehrung: 25 Nach 133 VwGO kann die Nichtzulassung der Revision durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angefochten werden. Die Beschwerde ist beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (in München Hausanschrift: Ludwigstraße 23, München; Postfachanschrift: Postfach , München; in Ansbach: Montgelasplatz 1, Ansbach) innerhalb eines Monats nach Zustellung dieser Entscheidung einzulegen und innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Entscheidung zu begründen. Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen. In der Beschwerdebegründung muss die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt oder die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des

5 Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts, von der die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs abweicht, oder der Verfahrensmangel bezeichnet werden. 26 Vor dem Bundesverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten, außer in Prozesskostenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. Dies gilt auch für Prozesshandlungen, durch die ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eingeleitet wird. Als Prozessbevollmächtigte zugelassen sind neben Rechtsanwälten und Rechtslehrern an den in 67 Abs. 2 Satz 1 VwGO genannten Hochschulen mit Befähigung zum Richteramt nur die in 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO und in 3, 5 RDGEG bezeichneten Personen. Für die in 67 Abs. 4 Satz 5 VwGO genannten Angelegenheiten (u. a. Verfahren mit Bezügen zu Dienst- und Arbeitsverhältnissen) sind auch die dort bezeichneten Organisationen und juristischen Personen als Bevollmächtigte zugelassen. Sie müssen in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht durch Personen mit der Befähigung zum Richteramt handeln. Beschluss: Der Streitwert wird auf festgesetzt. Gründe: Die Streitwertfestsetzung beruht auf 52 Abs. 1 und 8 GKG. Sie orientiert sich an Nr und des Streitwertkatalogs 2013 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ-Beilage 2013, 57).

Werbeanlage wie Gewerbebetrieb zu behandeln - Unzulässigkeit im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

Werbeanlage wie Gewerbebetrieb zu behandeln - Unzulässigkeit im Geltungsbereich eines Bebauungsplans VG Würzburg, Urteil v. 25.06.2015 W 5 K 14.1275 Titel: Werbeanlage wie Gewerbebetrieb zu behandeln - Unzulässigkeit im Geltungsbereich eines Bebauungsplans Normenketten: BauGB 30 I BauNVO 14 I VwGO 75

Mehr

Abstandsflächenübernahme - Errichtung einer Schallschutzwand

Abstandsflächenübernahme - Errichtung einer Schallschutzwand VG München, Urteil v. 27.04.2015 M 8 K 14.3357 Titel: Abstandsflächenübernahme - Errichtung einer Schallschutzwand Normenketten: BayBO Art. 6 III, 63 VwGO 113 I 1 Schlagworte: Abstandsflächenübernahme,

Mehr

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v M 25 K Titel:

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v M 25 K Titel: VG München, Urteil v. 08.02.2010 M 25 K 09.3922 Titel: Normenketten: 3, 5 RDGEG 117 Abs. 3 VwGO 113 Abs. 1 und 5 VwGO 117 Abs. 5 VwGO Orientierungsatz: Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund Schlagworte:

Mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Leitsatz: Auch im bayerischen Straßen- und Wegerecht bleibt nach der Verjährung eines Folgenbeseitigungsanspruchs der vom Straßenbaulastträger geschaffene Zustand eines Überbaus der Straßenfläche in nicht

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 1 B 222/09 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der GmbH vertreten durch die Geschäftsführer prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte - Antragstellerin - gegen den

Mehr

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes Az. RO 7 K 15.948 Verkündet am 25. Februar 2016 stv. Urkundsbeamtin Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes In der Verwaltungsstreitsache - Klägerin - bevollmächtigt: gegen Freistaat

Mehr

FINANZGERICHT MECKLENBURG- VORPOMMERN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Proz.-Bev.: zu 1. 2.: - Kläger - Finanzamt - Beklagter -

FINANZGERICHT MECKLENBURG- VORPOMMERN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Proz.-Bev.: zu 1. 2.: - Kläger - Finanzamt - Beklagter - FINANZGERICHT MECKLENBURG- VORPOMMERN Aktenzeichen: IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit 1. 2. Proz.-Bev.: zu 1. 2.: - Kläger - gegen Finanzamt - Beklagter - wegen Einkommensteuer 2013 hat der

Mehr

THÜRINGER OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluß

THÜRINGER OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluß THÜRINGER OBERVERWALTUNGSGERICHT - 4. Senat - 4 N 1075/97 Beschluß In dem Normenkontrollverfahren, erhoben für Herrn K, P, A durch: Rechtsanwalt Stephan Voigt, Friedrich-Ebert-Ring 27, 97072 Würzburg Antragsteller

Mehr

VGH Aktenzeichen: 1 B Sachgebietsschlüssel: 920. Gericht: Rechtsquellen: Art. 21, Art. 31, Art. 32, Art. 36 VwZVG.

VGH Aktenzeichen: 1 B Sachgebietsschlüssel: 920. Gericht: Rechtsquellen: Art. 21, Art. 31, Art. 32, Art. 36 VwZVG. Gericht: VGH Aktenzeichen: 1 B 10.1068 Sachgebietsschlüssel: 920 Rechtsquellen: Art. 21, Art. 31, Art. 32, Art. 36 VwZVG Hauptpunkte: Vollsteckung einer Beseitigungsanordnung; (nicht durchgreifende) Einwendungen

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 4 BN 53.07 OVG 1 KN 1/06 In der Normenkontrollsache - 2 - hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. Dezember 2007 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

Anspruch einer Ausländerin auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines

Anspruch einer Ausländerin auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines VG Augsburg, Urteil v. 23.06.2016 Au 5 K 16.354 Titel: Anspruch einer Ausländerin auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines Normenketten: BayWoFG Art. 4 Abs. 2 BayWoBindG Art. 4 Abs. 1 AufenthG 5,

Mehr

Versäumung der Klagefrist und des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Versäumung der Klagefrist und des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand VG Würzburg, Gerichtsbescheid v. 05.11.2015 W 4 K 15.800 Titel: Versäumung der Klagefrist und des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Normenketten: VwGO 60 I, II 1, 74 I 2, 84 I 1 KrWG 18

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 4 A 462/12 7 K 671/10 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Kläger - - Berufungskläger - prozessbevollmächtigt: gegen den Landkreis Bautzen

Mehr

Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung

Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung Musterformulare: Referendariat Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung Bearbeitet von Dr. Werner Böhme, Dieter Fleck, Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Irene Neurauter Recht > Rechtswissenschaft, Nachbarbereiche,

Mehr

Erfolgreiche Klage einer Gemeinde gegen Verlängerung einer Baugenehmigung für Autohaus

Erfolgreiche Klage einer Gemeinde gegen Verlängerung einer Baugenehmigung für Autohaus VGH München, Urteil v. 01.03.2016 1 BV 15.1535 Titel: Erfolgreiche Klage einer Gemeinde gegen Verlängerung einer Baugenehmigung für Autohaus Normenketten: BauGB 2 Abs. 1, 9 Abs. 2 Nr. 1, 12 Abs. 1, Abs.

Mehr

Erfolgloses Auskunftsbegehren - Fremdenverkehrsdienstbarkeit und Fremdenverkehrssatzung keine Umweltinformationen

Erfolgloses Auskunftsbegehren - Fremdenverkehrsdienstbarkeit und Fremdenverkehrssatzung keine Umweltinformationen VG München, Urteil v. 09.03.2016 M 9 K 15.1463 Titel: Erfolgloses Auskunftsbegehren - Fremdenverkehrsdienstbarkeit und Fremdenverkehrssatzung keine Umweltinformationen Normenketten: BayUIG Art. 2 Abs.

Mehr

Wichtige neue Entscheidung

Wichtige neue Entscheidung LANDESANWALTSCHAFT BAYERN Landesanwaltschaft Bayern Postfach 34 01 48 80098 München 28.07.2017 Wichtige neue Entscheidung Schulen und Hochschulen: Zur Genehmigung einer Ersatzschule Art. 14, Art. 91, Art.

Mehr

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes Az. RO 8 K 12.229 Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes In der Verwaltungsstreitsache bevollmächtigt: - Kläger - gegen Gemeinde H bevollmächtigt: - Beklagte - beteiligt: Regierung

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 4 BN 15.09 VGH 3 S 1415/07 In der Normenkontrollsache - 2 - hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. Juni 2009 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Titel: Kostenfestsetzung nach Rücknahme eines Genehmigungsantrags - Insolvenz und Wechsel der Rechtsform

Titel: Kostenfestsetzung nach Rücknahme eines Genehmigungsantrags - Insolvenz und Wechsel der Rechtsform VG Würzburg, Urteil v. 10.05.2016 W 4 K 15.1335 Titel: Kostenfestsetzung nach Rücknahme eines Genehmigungsantrags - Insolvenz und Wechsel der Rechtsform Normenketten: BImSchG 4 ff. UmwG 190, 191, 202 Abs.

Mehr

Wichtige neue Entscheidung

Wichtige neue Entscheidung LANDESANWALTSCHAFT BAYERN Landesanwaltschaft Bayern Postfach 34 01 48 80098 München 26.03.2015 Wichtige neue Entscheidung Bauplanungsrecht: Ausfertigungsmängel bei Bebauungsplänen Art. 20 Abs. 3 GG, Art.

Mehr

Bebauungsplan; Verkündung; DIN-Vorschrift; Hinweis; Bekanntmachung.

Bebauungsplan; Verkündung; DIN-Vorschrift; Hinweis; Bekanntmachung. Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht, einschließlich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windkraftanlagen, sofern der Schwerpunkt der Sache im Bau- und Bodenrecht liegt BVerwGE: nein Fachpresse:

Mehr

Entscheidungsgründe. VG Bayreuth, Urteil v B 5 K

Entscheidungsgründe. VG Bayreuth, Urteil v B 5 K VG Bayreuth, Urteil v. 18.08.2015 B 5 K 14.346 Titel: VG Bayreuth: Erholungsurlaub, Bundespolizeidirektion, BMI, Abgeltungsanspruch, Bruttobetrag, Urlaubsanspruch, Berechnungsmodus, Rechtsquelle, Dienstunfähigkeit,

Mehr

BESCHLUSS. In der Normenkontrollsache

BESCHLUSS. In der Normenkontrollsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 4 BN 53.02 OVG 1 D 26/00 In der Normenkontrollsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. Oktober 2002 durch den Vorsitzenden

Mehr

Schlagworte: Baugenehmigung, Drittklage, Nachbargrundstück, Notwegerecht, Fahrtrecht, Vorbescheid, erdrückende Wirkung, Firsthöhe

Schlagworte: Baugenehmigung, Drittklage, Nachbargrundstück, Notwegerecht, Fahrtrecht, Vorbescheid, erdrückende Wirkung, Firsthöhe VG München, Urteil v. 26.04.2016 M 1 K 15.3220 Titel: Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Vierfamilienhäuser Normenketten: BGB 917 BayBO Art. 66 Abs. 1 S. 6, Art. 68 Abs. 4, Art. 71 S. 4 BauGB 34 Abs.

Mehr

Verletzung der kommunalen Planungshoheit durch fehlende Beteiligung der Gemeinde im Genehmigungsverfahren

Verletzung der kommunalen Planungshoheit durch fehlende Beteiligung der Gemeinde im Genehmigungsverfahren VG München, Urteil v. 16.02.2016 M 1 K 15.5309 Titel: Verletzung der kommunalen Planungshoheit durch fehlende Beteiligung der Gemeinde im Genehmigungsverfahren Normenketten: BayBO Art. 46 Abs. 3, Art.

Mehr

Geschossfläche, Berechnung, Dachgeschoss, Auskragung, Vollgeschoss, Loggia, Definition, Baugenehmigung

Geschossfläche, Berechnung, Dachgeschoss, Auskragung, Vollgeschoss, Loggia, Definition, Baugenehmigung VG München, Urteil v. 12.05.2015 M 11 K 14.2761 Titel: Geschossfläche, Berechnung, Dachgeschoss, Auskragung, Vollgeschoss, Loggia, Definition, Baugenehmigung Normenkette: BauNVO 6, 20 I, III 1, IV Schlagworte:

Mehr

Wiedereinsetzung bei Versäumung der Klagefrist

Wiedereinsetzung bei Versäumung der Klagefrist VG Bayreuth, Gerichtsbescheid v. 16.09.2016 B 5 K 16.22 Titel: Wiedereinsetzung bei Versäumung der Klagefrist Normenkette: VwGO 60, 74 Leitsatz: Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand hinsichtlich der

Mehr

Reisekostenvergütung bei Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen

Reisekostenvergütung bei Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen VG Augsburg, Urteil v. 06.10.2016 Au 2 K 15.794 Titel: Reisekostenvergütung bei Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen Normenketten: BRKG 13 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VwGO 113 Abs. 5 Leitsätze: Wird

Mehr

Entziehung eines Jagdscheins

Entziehung eines Jagdscheins VG Würzburg, Urteil v. 20.07.2015 W 5 K 14.907 Titel: Entziehung eines Jagdscheins Normenketten: BJagdG 18 S. 1, 17 I 2 WaffG 5 I Nr. 2 Buchst. b Alt. 3 Schlagworte: Jagdschein, waffenrechtliche Zuverlässigkeit,

Mehr

Titel: Vertraglicher Anspruch auf Zustimmung der Gemeinde zum Grundstücksverkauf (städtebaulicher Vertrag)

Titel: Vertraglicher Anspruch auf Zustimmung der Gemeinde zum Grundstücksverkauf (städtebaulicher Vertrag) VG München, Urteil v. 02.02.2016 M 1 K 15.4171 Titel: Vertraglicher Anspruch auf Zustimmung der Gemeinde zum Grundstücksverkauf (städtebaulicher Vertrag) Normenketten: BGB 242 GVG 17a Abs. 2 S. 3 Leitsatz:

Mehr

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v M 2 K Titel: Normenketten: 125 BauGB. 125 Abs. 1 BauGB 125 Abs.

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v M 2 K Titel: Normenketten: 125 BauGB. 125 Abs. 1 BauGB 125 Abs. VG München, Urteil v. 11.01.2011 M 2 K 10.5095 Titel: Normenketten: 125 BauGB 125 BauGB 125 Abs. 1 BauGB 125 Abs. 2 BauGB Orientierungsatz: Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung Schlagworte:

Mehr

Hauptpunkte: - Stellplatzberechnung bei Änderung oder Nutzungsänderung - Verwendung von Überhangstellplätzen bei der Stellplatzberechnung

Hauptpunkte: - Stellplatzberechnung bei Änderung oder Nutzungsänderung - Verwendung von Überhangstellplätzen bei der Stellplatzberechnung Gericht: VG Regensburg Aktenzeichen: RO 7 K 08.1875 Sachgebiets-Nr: 920 -// Rechtsquellen: Art. 47 Abs. 1 Satz 2 BayBO Hauptpunkte: - Stellplatzberechnung bei Änderung oder Nutzungsänderung - Verwendung

Mehr

Anspruch auf Zuweisung einer Sozialwohnung

Anspruch auf Zuweisung einer Sozialwohnung VG Ansbach, Beschluss v. 27.01.2016 AN 3 K 15.02550, AN 3 E 15.02551 Titel: Anspruch auf Zuweisung einer Sozialwohnung Normenketten: BayWoBindG Art. 5 S. 1, S. 2 DVWoR 3 Abs. 1 VwGO 123 Leitsätze: 1 Nach

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 70.15, 5 PKH 32.15 VGH 14 ZB 15.1043 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21. Januar 2016 durch den Vorsitzenden

Mehr

THÜRINGER OBERVERWALTUNGSGERICHT. Urteil

THÜRINGER OBERVERWALTUNGSGERICHT. Urteil THÜRINGER OBERVERWALTUNGSGERICHT - 3. Senat - 3 KO 87/97 Verwaltungsgericht Weimar - 3. Kammer - 3 K 21173/95.We Urteil In dem Verwaltungsstreitverfahren des Herrn H, Landesgemeinschaftsunterkunft S, S,

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 B 60.07 VGH 11 S 1035/06 In der Verwaltungsstreitsache hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 13. März 2008 durch die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

Beitragserhebung, Grundbeitrag, Hinterlegung, Beitragsbefreiung, Existenzgründer, IHK

Beitragserhebung, Grundbeitrag, Hinterlegung, Beitragsbefreiung, Existenzgründer, IHK VG Ansbach, Urteil v. 28.05.2015 AN 4 K 14.01151 Titel: Beitragserhebung, Grundbeitrag, Hinterlegung, Beitragsbefreiung, Existenzgründer, IHK Normenkette: IHKG 3 II, III Schlagworte: Beitragserhebung,

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VERWALTUNGSGERICHT MAGDEBURG Az.: 5 A 6/07 MD \.. i :it In der Verwaltungsrechtssache IM NAMEN DES VOLKES URTEIL des Herrn, 39606 Osterburg, Klägers, Proz.-Bev.: Rechtsanwälte Hirschmann und Kollegen,

Mehr

Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Beseitigung einer ungenehmigten Terrassenüberdachung

Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Beseitigung einer ungenehmigten Terrassenüberdachung VG München, Urteil v. 16.06.2016 M 11 K 15.1822 Titel: Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Beseitigung einer ungenehmigten Terrassenüberdachung Normenkette: BayBO Art. 76 S. 1 Leitsatz: Die für die Wiederherstellung

Mehr

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes Az. RO 4 K 16.405 Verkündet am 26.7.2016 ***** stv. Urkundsbeamtin Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes In der Verwaltungsstreitsache ***** - Kläger - gegen Stadt ***** beteiligt:

Mehr

Keine Rechtsverletzung des Nachbarn bei Baugenehmigung unter Verstoß gegen des Anbauverbot

Keine Rechtsverletzung des Nachbarn bei Baugenehmigung unter Verstoß gegen des Anbauverbot VG München, Urteil v. 19.07.2016 M 1 K 16.1385 Titel: Keine Rechtsverletzung des Nachbarn bei Baugenehmigung unter Verstoß gegen des Anbauverbot Normenketten: BauGB 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FStrG 9 Abs. 1

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT STUTTGART

VERWALTUNGSGERICHT STUTTGART 3 K 4627/10 I VERWALTUNGSGERICHT STUTTGART '-i '(" Im Namen des Volkes Urteil In der Verwaltungsrechtssache prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte Würdinger & Kollegen, Motzstr. 1, 10777 Berlin - Kläger

Mehr

Einfügen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung

Einfügen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung VG München, Urteil v. 10.10.2016 M 8 K 15.4275 Titel: Einfügen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung Normenkette: BauGB 34 Abs. 1 Leitsätze: Ein Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich des Maßes der

Mehr

Bayerisches Verwaltungsgericht München

Bayerisches Verwaltungsgericht München M 12 K 08.1484 Verkündet am 30. Oktober 2008 ( 116 Abs_ 1. 117 Abs. 6 VwGO) Urkundsbeamter des Bayerischen Verwallungsgerichts München Bayerisches Verwaltungsgericht München Im Namen des Volkes In der

Mehr

Unzulässigkeit, Anschrift, Ladungsfähigkeit, Verwaltungsstreitsache, Generalvollmacht, Zwangsbetreuer, Widerruf, Prozessführung, Einstandspflicht

Unzulässigkeit, Anschrift, Ladungsfähigkeit, Verwaltungsstreitsache, Generalvollmacht, Zwangsbetreuer, Widerruf, Prozessführung, Einstandspflicht VG München, Urteil v. 18.11.2014 M 5 K 14.2313 Titel: Unzulässigkeit, Anschrift, Ladungsfähigkeit, Verwaltungsstreitsache, Generalvollmacht, Zwangsbetreuer, Widerruf, Prozessführung, Einstandspflicht Normenkette:

Mehr

Kostenbescheid, schornsteinfegerrechtliche Ersatzvornahme, Ersatzvornahme, Bezirksschornsteinfeger

Kostenbescheid, schornsteinfegerrechtliche Ersatzvornahme, Ersatzvornahme, Bezirksschornsteinfeger VG München, Urteil v. 19.06.2015 M 1 K 15.1574 Titel: Kostenbescheid, schornsteinfegerrechtliche Ersatzvornahme, Ersatzvornahme, Bezirksschornsteinfeger Normenketten: SchfHwG 25 II, III, 26 I, II 1 VwZG

Mehr

Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Gemeinde, Nutzungsuntersagung, Wohnhaus, Gewerbegebiet

Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Gemeinde, Nutzungsuntersagung, Wohnhaus, Gewerbegebiet VG München, Urteil v. 23.04.2015 M 11 K 14.2096 Titel: Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Gemeinde, Nutzungsuntersagung, Wohnhaus, Gewerbegebiet Normenketten: BauGB 34 I 1, 35 II VwGO 113 V 1 BayBO 68 I

Mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 11 BV 08.1301 AN 10 K 07.03477 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Im Namen des Volkes In der Verwaltungsstreitsache Terhas Klenk, Hauptstr. 21, 91607 Gebsattel, - Klägerin - bevollmächtigt: Rechtsanwalt

Mehr

Wichtige neue Entscheidung

Wichtige neue Entscheidung LANDESANWALTSCHAFT BAYERN Landesanwaltschaft Bayern Postfach 34 01 48 80098 München 13.09.2016 Wichtige neue Entscheidung Bauplanungsrecht: Bezugnahme auf DIN-Normen bei öffentlicher Auslegung 3 Abs. 2

Mehr

Ergänzung zur Begründung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6

Ergänzung zur Begründung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 Ergänzung zur Begründung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 L 6 - Neuharlinger/Altharlinger Sieltief Jann Berghaus Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Rechtsanwälte Berghaus,

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 4 B 48.13 OVG 1 LB 245/10 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. Januar 2014 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

Einwendungen gegen Zwangsvollstreckung aus Leistungsbescheid

Einwendungen gegen Zwangsvollstreckung aus Leistungsbescheid VG München, Urteil v. 13.04.2016 M 7 K 15.4875 Titel: Einwendungen gegen Zwangsvollstreckung aus Leistungsbescheid Normenketten: ZPO 767 BayVwZVG Art. 21, Art. 22 BayVwVfG Art. 53 Leitsätze: Einwendungen

Mehr

Öffentlichkeitsbeteiligung; Auslegung, öffentliche -; Stellungnahmen, bereits vorliegende umweltbezogene -; DIN-Normen.

Öffentlichkeitsbeteiligung; Auslegung, öffentliche -; Stellungnahmen, bereits vorliegende umweltbezogene -; DIN-Normen. Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht, einschließlich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windkraftanlagen, sofern der Schwerpunkt der Sache im Bau- und Bodenrecht liegt BVerwGE: nein Fachpresse:

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 5 B 132/15 3 L 176/15 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der GmbH - Antragstellerin - - Beschwerdegegnerin - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte

Mehr

Leitsatz: In besonders gelagerten Einzelfällen ist auch bei nicht getrennt lebenden Ehepaaren anzuerkennen,

Leitsatz: In besonders gelagerten Einzelfällen ist auch bei nicht getrennt lebenden Ehepaaren anzuerkennen, Leitsatz: In besonders gelagerten Einzelfällen ist auch bei nicht getrennt lebenden Ehepaaren anzuerkennen, dass diese melderechtlich jeweils eine alleinige Wohnung haben können. Hinweise: Gemäß Art. 15

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 PKH 1.17 D OVG 4 A 4.16 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 15. August 2017 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Titel: Zur unbefristeten Unterrichtsgenehmigung an einer privaten Fachoberschule

Titel: Zur unbefristeten Unterrichtsgenehmigung an einer privaten Fachoberschule VG München, Urteil v. 10.09.2015 M 3 K 14.1632 Titel: Zur unbefristeten Unterrichtsgenehmigung an einer privaten Fachoberschule Normenketten: VwGO 91 BayEUG Art. 94 III Schlagworte: Unterrichtsgenehmigung,

Mehr

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht, einschließlich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windkraftanlagen, sofern der Schwerpunkt der Sache im Bauund Bodenrecht liegt BVerwGE: nein Fachpresse:

Mehr

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes Az. RN 8 K 15.3 Verkündet am 4.5.2015 stv. Urkundsbeamtin Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes In der Verwaltungsstreitsache Gemeinde Fürstenstein bevollmächtigt: Rechtsanwälte

Mehr

Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags für Nutzer einer Privatklinik

Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags für Nutzer einer Privatklinik VG München, Urteil v. 08.10.2015 M 10 K 15.517 Titel: Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags für Nutzer einer Privatklinik Normenkette: BayKAG Art. 6 Leitsätze: 1 Der Begriff des Fremdenverkehrs umfasst

Mehr

Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Februar 2003 wird aufgehoben.

Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Februar 2003 wird aufgehoben. BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 4 CN 13.03 VGH 3 N 1557/02 Verkündet am 19. Februar 2004 In der Verwaltungsstreitsache... hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts auf die

Mehr

Wichtige neue Entscheidung

Wichtige neue Entscheidung LANDESANWALTSCHAFT BAYERN Landesanwaltschaft Bayern Postfach 34 01 48 80098 München 27.04.2015 Wichtige neue Entscheidung Schülerbeförderungsrecht: Begrenzung der Wegstreckenentschädigung bei privater

Mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Orientierungssatz: Einem rechtskräftig ausgewiesenen Ausländer, dessen Asylantrag nach 30 Abs. 3 AsylVfG als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde und der über keinen gültigen Pass verfügt, kann auch

Mehr

Leitsatz: Abs. 2 HeilprG dar. Sie setzt daher auch dann nicht das Vorliegen einer Heilpraktikererlaubnis

Leitsatz: Abs. 2 HeilprG dar. Sie setzt daher auch dann nicht das Vorliegen einer Heilpraktikererlaubnis Leitsatz: Die Berufsausübung eines nach 1 Abs 1 Nr. 1 MPhG zugelassenen Masseurs und medizinischen Bademeisters stellt keine Ausübung der Heilkunde im Sinn des 1 Abs. 2 HeilprG dar. Sie setzt daher auch

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT BERLIN URTEIL

VERWALTUNGSGERICHT BERLIN URTEIL VG 2 K 161.13 Verkündet am 9. Dezember 2013 Justizbeschäftigte als Urkundsbeamte der Geschäftsstelle VERWALTUNGSGERICHT BERLIN In der Verwaltungsstreitsache URTEIL Im Namen des Volkes g e g e n Klägers,

Mehr

Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

Abgrenzung von Innen- und Außenbereich VG Ansbach, Urteil v. 03.03.2016 AN 3 K 15.02438 Titel: Abgrenzung von Innen- und Außenbereich Normenkette: BauGB 34, 35, 36 Abs. 1 S. 1 Leitsatz: Auch wenn man vom Grundsatz ausgeht, dass am Ortsrand

Mehr

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 3 B 121.02 VG 2 K 2438/00 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 11. Februar 2003 durch den Vorsitzenden

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 86.14 OVG 4 LB 3/13 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Juni 2015 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Sonstiges Abgabenrecht. Rechtsquelle/n:

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Sonstiges Abgabenrecht. Rechtsquelle/n: Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: VwGO 124a Abs. 3 Satz 4, 124a Abs. 4 Satz 1, 125 Abs. 2 Satz 1, 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 Titelzeile: Auslegung einer Berufung

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BVerwG 4 C 14.11 OVG 1 LC 115/09 Verkündet am 21. März 2013 Schmidt Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 4 B 3.13 OVG 1 KO 823/09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. Mai 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Titel: Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsstellen für benachteiligte Jugendliche

Titel: Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsstellen für benachteiligte Jugendliche VG München, Urteil v. 14.01.2016 M 15 K 14.1550 Titel: Förderung zusätzlicher betrieblicher Ausbildungsstellen für benachteiligte Jugendliche Normenketten: GG Art. 3 I VwGO 113 I, V Schlagworte: Richtlinie,

Mehr

URTEIL VERWALTUNGSGERICHT WEIMAR IM NAMEN DES VOLKES. In dem Verwaltungsrechtsstreit. des Herrn P, B, K, Klägers, Prozeßbevollm.:

URTEIL VERWALTUNGSGERICHT WEIMAR IM NAMEN DES VOLKES. In dem Verwaltungsrechtsstreit. des Herrn P, B, K, Klägers, Prozeßbevollm.: VERWALTUNGSGERICHT WEIMAR URTEIL IM NAMEN DES VOLKES In dem Verwaltungsrechtsstreit des Herrn P, B, K, Klägers, Prozeßbevollm.: Rechtsanwalt Schacht, Schlüterstraße 22 III, 20146 Hamburg, gegen den Abwasserzweckverband

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 A 544/15 3 K 247/15 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Kläger - - Antragsteller - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwältin

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 4 B 373/15 3 L 730/15 beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der - Antragstellerin - - Beschwerdeführerin - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte

Mehr

Orientierungsatz: Schadensersatzanspruch; vorhabenbezogener Bebauungsplan; mündliches Schuldanerkenntnis;

Orientierungsatz: Schadensersatzanspruch; vorhabenbezogener Bebauungsplan; mündliches Schuldanerkenntnis; VG München, Urteil v. 20.07.2010 M 1 K 09.6140 Titel: Normenketten: 4 Abs. 1 BauGB 3 Abs. 1 BauGB Art. 62 Satz 2 BayVwVfG 781 BGB Orientierungsatz: Schadensersatzanspruch; vorhabenbezogener Bebauungsplan;

Mehr

Beamtenrechtlicher Beihilfeanspruch, Familienzuschlag, krankheitsbedingte Aufwendungen, Beihilfebemessungssatz

Beamtenrechtlicher Beihilfeanspruch, Familienzuschlag, krankheitsbedingte Aufwendungen, Beihilfebemessungssatz VGH München, Urteil v. 22.06.2015 14 BV 14.2067 Titel: Beamtenrechtlicher Beihilfeanspruch, Familienzuschlag, krankheitsbedingte Aufwendungen, Beihilfebemessungssatz Normenketten: BayBhV 5 III 1 BayBG

Mehr

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v M 2 K Titel: Anfechtung des Grundstückerwerbs wegen arglistiger Täuschung

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v M 2 K Titel: Anfechtung des Grundstückerwerbs wegen arglistiger Täuschung VG München, Urteil v. 09.06.2015 M 2 K 14.5640 Titel: Anfechtung des Grundstückerwerbs wegen arglistiger Täuschung Normenketten: BayStrWG Art. 6 III VwGO 42 II, 43, 58, 74, 91, 113 I 1, 173 ZPO 264 Nr.

Mehr

Wichtige neue Entscheidung

Wichtige neue Entscheidung LANDESANWALTSCHAFT BAYERN Landesanwaltschaft Bayern Postfach 34 01 48 80098 München 21.02.2017 Wichtige neue Entscheidung Ausländerrecht: Ausbildungsduldung Verhältnis zur Beschäftigungserlaubnis 61 Abs.

Mehr

Beförderung; Pool-Regelung; Herausgabe von Unterlagen; Rechtsschutzinteresse (verneint)

Beförderung; Pool-Regelung; Herausgabe von Unterlagen; Rechtsschutzinteresse (verneint) VG München, Urteil v. 21.07.2015 M 5 K 14.3675 Titel: Beförderung, Pool-Regelung, Herausgabe, Unterlagen, Rechtsschutzinteresse, Steueroberinspektor, Leistungsprinzip, Schadensersatzanspruch, Steueramtmann

Mehr

B e s c h l u s s. In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. der Klägerin, 33, Arnsberg, g e g e n

B e s c h l u s s. In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. der Klägerin, 33, Arnsberg, g e g e n 2 A 984/13 8 K 2316/12 Arnsberg B e s c h l u s s In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Prozessbevollmächtigte: Klägerin, Rechtsanwälte Dielitz und Leisse-Dielitz, Gutenbergplatz 33, 59821 Arnsberg,

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 4 B 411/07 4 K 1602/05 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte - Kläger - Antragsteller - gegen die Stadt Görlitz

Mehr

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Az. RO 2 S 11.1859 Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg In der Verwaltungsstreitsache 1. ***** 2. ***** zu 1 und 2 wohnhaft: ***** zu 1 und 2 bevollmächtigt: Rechtsanwalt ***** ***** - Antragsteller

Mehr

Titel: Unwirksame Bekanntmachung eines Bebauungsplans bei Verweis auf DIN-Normen

Titel: Unwirksame Bekanntmachung eines Bebauungsplans bei Verweis auf DIN-Normen VGH München, Urteil v. 25.10.2016 9 N 13.558 Titel: Unwirksame Bekanntmachung eines Bebauungsplans bei Verweis auf DIN-Normen Normenketten: VwGO 47 BauGB 1 Abs. 7, 10 Abs. 3 Leitsätze: 1 Eine in den Festsetzungen

Mehr

Antragsbefugnis bei Festsetzung einer Verkehrsfläche im Bebauungsplan

Antragsbefugnis bei Festsetzung einer Verkehrsfläche im Bebauungsplan VGH München, Beschluss v. 19.08.2016 9 NE 16.1512 Titel: Antragsbefugnis bei Festsetzung einer Verkehrsfläche im Bebauungsplan Normenkette: VwGO 47 Abs. 2 S. 1, Abs. 6 Leitsatz: Setzt ein Bebauungsplan

Mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Orientierungssatz: Geldstrafen von weniger als 60 Tagessätzen wegen vorsätzlicher Straftaten begründen die regelmäßige waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nur dann, wenn sie mindestens zweimal innerhalb

Mehr

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht. Rechtsquelle/n:

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht. Rechtsquelle/n: Sachgebiet: Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: BauGB 133 Abs. 1, 134 Abs. 2 Titelzeile: Wirtschaftliche Grundstückseinheit im

Mehr

Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für Teilstreckenausbau

Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für Teilstreckenausbau VG München, Urteil v. 26.07.2016 M 2 K 16.1170 Titel: Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für Teilstreckenausbau Normenkette: BayKAG Art. 5 Abs. 1 S. 1 Leitsätze: Wie weit eine einzelne Ortsstraße

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 8.10 VGH 3 B 08.698 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. November 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT GÖTTINGEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

VERWALTUNGSGERICHT GÖTTINGEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VERWALTUNGSGERICHT GÖTTINGEN Az.: 1 A 4/06 verkündet am 09.05.2006 A. Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In der Verwaltungsrechtssache der Frau B. IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Klägerin,

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 31.16 (8 B 9.15) In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. März 2016 durch den Vizepräsidenten des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

Orientierungssatz: VGH Aktenzeichen: 15 NE Sachgebietsschlüssel: 920. Gericht: Rechtsquellen:

Orientierungssatz: VGH Aktenzeichen: 15 NE Sachgebietsschlüssel: 920. Gericht: Rechtsquellen: Orientierungssatz: Eine Antragsbefugnis einer anerkannten Umweltvereinigung ergibt sich nicht aus einer unmittelbaren Anwendung von Art. 10a Abs. 3 der Richtlinie 85/337/EWG, wenn die Umweltvereinigung

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 BN 2.09 VGH 4 N 09.1300 In der Normenkontrollsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. Januar 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Titel: Kostenrechnung für die Überlassung von Bilddateien an einen Gutachter

Titel: Kostenrechnung für die Überlassung von Bilddateien an einen Gutachter VG Augsburg, Urteil v. 16.02.2016 Au 1 K 15.1729 Titel: Kostenrechnung für die Überlassung von Bilddateien an einen Gutachter Normenketten: BayVwVfG Art. 4 Abs. 1 BayVwVfG Art. 5 Abs. 1 BayVwVfG Art. 8

Mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Orientierungssatz: Beurlaubte Studenten werden zur Beurteilung der kapazitätsdeckenden Vergabe von Studienplätzen, bei der Schwundquotenberechnung und bei der Zulassung zu höheren Fachsemestern grundsätzlich

Mehr

Gericht: VGH Aktenzeichen: 4 CE , 4 CE Sachgebietsschlüssel: 522. Rechtsquellen: Hauptpunkte: Leitsätze: ---

Gericht: VGH Aktenzeichen: 4 CE , 4 CE Sachgebietsschlüssel: 522. Rechtsquellen: Hauptpunkte: Leitsätze: --- Gericht: VGH Aktenzeichen: 4 CE 15.1275, 4 CE 15.1421 Sachgebietsschlüssel: 522 Rechtsquellen: Hauptpunkte: Leitsätze: --- ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Widerruf, Erlaubnis, Unzuverlässigkeit, Steuerrückstand, Gaststätte

Widerruf, Erlaubnis, Unzuverlässigkeit, Steuerrückstand, Gaststätte VG München, Urteil v. 30.06.2015 M 16 K 14.3993 Titel: Widerruf, Erlaubnis, Unzuverlässigkeit, Steuerrückstand, Gaststätte Normenketten: GastG 4 I 1 Nr. 1, 15 II GewO 15 II VwGO 6 I, 113 I 1 BayVwVfG Art.

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 34.02 VG 1 K 1413/00 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. Januar 2003 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr