5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften. Nr. 11. Ferien- und Freizeitpark Glowe "
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- Mina Eberhardt
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1 raith hertelt fuß Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung Freie Ctadtplaner, Architekten und Landschaftsarchitekt*.*! Dipl. Ing. Kirsten Fuß Freie Landschaftsarchitektin bdla Dipl. Ing. Lars Hertelt Freier Stadtplaner und Architekt Dr. Ing. Frank-Bertolt Raith Freier Stadtplaner und Architekt dwb Partnerschaftsgesellschaft Mannheim PR 000 Karlsruhe, Hirschstraße 5 Tel: Tel: Stralsund, Neuer Markt 5 Tel: Fax: iaww.stadt-landschaft-region.de stralsund@stadt-landschaft-region.de 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Nr. Ferien- und Freizeitpark Glowe " im vereinfachten Verfahren nach BauGB ohne Umweltprüfung / Umweltbericht Gemeinde Giowe / Rügen Satzung B-Plan Nr. Ferien- und Freizeitpark Glowe", 5. Änderung Seite Satzungsfassung vom 4.0.0, Stand
2 5. vereinfachte Änderung B-Plan Nr. Ferien- und Freizeitpark Glowe" Gemeinde Glowe / Rügen Begründung Inhaltsverzeichnis ) Grundsätze / Ausgangstage.) Umfang der Änderung.) Ausgangspunkt / Ziele der Planung.) Ableitung aus dem Flächennutzungsplan.4) Bestehende / zulässige Nutzungen.5) Abwägungsrelevante Belange ) Städtebauliche Planung.) Nutzungskonzept ) Auswirkungen auf Natur und Umwelt.) Zusammenfassung ) Grundsätze / Ausgangslage.) Umfang der Änderung Die 5. Änderung erstreckt sich auf wenige Baugrundstücke (FIst /, /4, /9, /4, / der Flur, Gemarkung Wittower Heide). Die Änderung umfasst folgende Festsetzungen: die Lage des Baufensters auf FIst. / wird auf Antrag des Grundstückseigentümers nach Westen erweitert, Zwischen ichweg und Wittower Heide wird das bestehende Gehrecht (GFL a) gemäß der inzwischen erfolgten Grundstücksteilungen geringfügig nach Norden verschoben, die Fläche mit Bindungen für Bepflanzung (40 qm) entfällt, nachdem der Baumbestand bis auf wenige Ausnahmen in den letzten Jahren bereits sukzessive entfernt wurde. im Zuge der Änderung wird nachrichtlich das aktuelle Kataster nachgetragen. Die Textlichen Festsetzungen gelten im Planbereich in der aktuellen Fassung (Stand. / 4. Änderung) unverändert fort. Die Grundzüge der Planung, insbesondere die generelle Ausweisung zu Art und Maß, der baulichen Nutzung sowie zur Bauweise werden unverändert beibehalten. Angesichts der Geringfügigkeit der Änderung wird die Planung im vereinfachten Verfahren nach BauGB aufgestellt. VmweRprii- fä b ii dung :A l S chnifuw fung / Umweltbericht sind nicht notwendig, ohne Maßstab) B-Plan Nr. Ferien- und Freizeitpark uiowe ", 5. Änderung Satzungsfassung vom 4.0.0, Stand Seite von
3 .) Ausgangspunkt / Ziele der Planung Auf dem Grundstück / besteht ein älteres kleines Ferienhaus, das um zusätzliche Schlafzimmer erweitert werden soll. Angesichts der inneren Grundrissaufteilung ist eine rweiterung nach Westen sinnvoller als die bisher vorgesehene rweiterung nach Osten. Da erkennbar keine öffentlichen Belange einer Verschiebung des Baufensters entgegen stehen, sollen mit der Änderung die Vorstellungen des Vorhabenträgers umgesetzt werden..) Ableitung aus dem Flächennutzungsplan Die Gemeinde Glowe verfügt über einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan. Die Planung entspricht hinsichtlich der Aussagen zur Art der baulichen Nutzung dem rechtskräftigen FNP..4) Bestehende / zulässige Nutzungen Im Bereich der Änderung (FIst. /) besteht ein älteres kleines Ferienhaus auf einem gehölzgeprägten Grundstück. Das nördlich angrenzende Baugrundstück FIst. /4, /9, /4) wurde bereits für einen Bebauung vorbereitet, die Gehölze weitgehend entfernt (vgl. Abbildungl). Der Bebauungsplan ist rechtskräftig (Stand. bzw. 4. Änderung). Das Plangebiet ist erschlossen, das Umfeld weitgehend bebaut. Zulässig ist im SO Ferienhausgebiet demnach eine eingeschossige Bebauung mit Ferienhäusem bis zu 80 qm Grundfläche ohne Terrasse in offener Bauweise (Grundflächenzahl insgesamt 0,)..5) Abwägungsrelevante Belange Die sich aus der Verschiebung des Baufensters ergebenden Auswirkungen auf den Baumbestand werden im Rahmen einer ingriffsermittlung bewertet und durch Nachpflanzungen ausgeglichen. Weitere öffentliche Belange sind durch die 5. Änderung nicht betroffen. Die privaten Belange sind angemessen zu berücksichtigen (Vertrauensschutz in bestehendes Baurecht nach 0 BauGB, Angemessenheit der Festsetzungen). Bezüglich der Gesamtplanung bleiben allgemein die in der Begründung zur Ursprungsplanung aufgeführten abwägungsrelevanten Belange gültig. ) Städtebauliche Planung.) Nutzungskonzept Mit der 5. Änderung wird ausschließlich das Baufenster und damit die mögliche Lage des Hauses den Vorstellungen des Bauherrn angepasst. Angesichts der Begrenzung der Gebäudegrundfläche auf 80 qm kann auf eine enge Baufensterausweisung verzichtet werden. im Gegenzug für die Aufgabe der Fläche mit Bindungen für Bepflanzung werden die prägenden inzelbäume aufgenommen und als zu erhaltend festgesetzt. Die zur Kompensation des Gehölzveriusts vorgesehenen Neupflanzungen werden im südwestlichen Grundstücksbereich vorgesehen. ) Auswirkungen auf Natur und Umwelt.) Zusammenfassung rhebliche Auswirkungen auf Natur und Umwelt ergeben sich durch die Planung nicht. Art und Maß der baulichen Nutzung bleiben unverändert. Die Aussagen des ursprünglichen B-Plans zu den Auswirkungen auf Natur und Umwelt bleiben deshalb in vollem Umfang gültig. B-Plan Nr. Ferien- und Freizeitpark Glowe ", 5. Änderung Seite von Satzungsfassung vom 4.0.0, Stand
4 Aufgrund der Verschiebung des Baufensters innerhalb des Flurstücks /, Flur wurde lediglich der aktuelle Gehölzbestand des Plangebietes kartiert und hinsichtlich auftretender Beeinträchtigungen bzw. Verluste bewertet. Auf dem nördlich angrenzenden Baugrundstück (FIst. /4, /9, /4) bestehen im Bereich des Baufensters keine Gehölze, so dass kein ingriff zu erwarten ist. Der inzelbaumbestand stellt sich aktuell wie folgt dar: Nr Baumart Betula pendula Larix decidua St.0 in cm Kr.0 in m 9 4 Tabelle : aufgenommen am 0. Dezember 0, Bearbeiter: Stahr/ Forste 4,5,5 8 0 Totholzäste Bemerkung Totholzäste, Vogelhaus am Stamm, Totholzäste, Vogelhaus am Stamm, einseitige Krone, (steht im Kronendruck zu Baum Nr. 5,, 8) Totholzäste, = rhalt aus Gründen des Ortsbiides, Baum bei Abgang gleichwertig zu ersetzen F = Fällung, Ausgleich nach Baumschutzsatzung bzw. Baumschutzkompensationserlass gepl. Umgang F F j Die Strauchschicht setzt sich überwiegend aus jungen Ziergehölzen zusammen (Koniferen, Rosen). B-Plan Nr. Ferien- und Freizeitpark Glowe", 5. Änderung Satzungsfassung vom 4.00, Stand Seite 4 von
5 Abbildung (oben): Luftbild mit B-Planauszug: Baugrenzen (Quelle: www. umweltkarten.mv-regierung.de ) Abbildung : (rechts): Gehölzkartierung FIst. / B-Plan Nr. Ferien- und Freizeitpark Glowe ", 5. Änderung Satzungsfassung vom 4.0.0, Stand Seite 5 von
6 Kompensation gem. Baumschutzsatzung Glowe Der in der Umsetzung des Vorhabens nicht auszuschließende Verlust an inzelbäumen (Bäume mit einem Stammumfang unter 00 cm) wird gemäß Baumschutzsatzung Glowe, vom ausgeglichen. Demnach sind stammbildende Gehölze (Bäume) einschließlich ihres Wurzelbereichs geschützt, soweit nicht in anderen Rechtsvorschriften weiterreichende Schutzbestimmungen bestehen. Bäume im Sinne dieser Satzung sind insbesondere: - inzelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 50 cm (der Stammumfang ist in einer Höhe von 00 cm über dem rdboden zu messen, liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend) - mehrstämmig ausgebildete inzelbäume, strauchartige Bäume oder baumartige Sträucher, wie z.b. Deutsche Mispel, Kirschpflaume, Salweide oder Kornelkirsche, wenn wenigstens zwei Stämme jeweils einen Stammumfang von mindestens 40 cm aufweisen. Kompensation gem. 8 NatSchAG M-V (ab einem Stammumfang von 00 cm) Gemäß 8 NatSchAG M-V sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 00 Zentimetern, gemessen in einer Höhe von,0 Metern über dem rdboden, gesetzlich geschützt. Dies gilt jedoch u.a. nicht für Bäume in Hausgärten mit Ausnahme von ichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen, Obstbäume mit Ausnahme von Walnuss und sskastanie sowie Pappeln im innenbereich. Kompensationsermittiung Der Verlust an inzelbäumen wird gemäß Baumschutzsatzung Glowe und aumschutzkompensationserlasses nach unten stehender Tabelle beurteilt. Weiterhin wird eine Beeinträchtigung im Wurzelbereich durch eventuelle Baumaßnahmen für Baum Nr. angesetzt. Aufgrund der unumgänglichen Fällung der Bäume Nr. und können beim nahe stehenden Baum Nr. ebenfalls Schädigungen im Wurzelbereich nicht ausgeschlossen werden. s wird für beide Bäume von einem Wurzelveriust von maximal 5% ausgegangen. Gemäß Baumschutzkompensationserlass ist bei einem Verlust der Wurzeln von 5% ein Ausgleich mit 0,5 Bäumen vorzunehmen. Zusätzlich ist ein fachgerechter Nachschnitt im geschädigten Wurzelbereich sowie in der Krone auszuführen. Stammumfang Anzahl rsatzbäume Betroffene Bäume Nr. gem. Kartierung Anzahl Bäume als Kompensation (Ho, xv, mdb, StU -8 cm),00-,50m 5% Wurzelverlust 0,5, Gesamt Tabelle : Verlust inzelbäume Als rsatz für die gem. 8 NatSchAG M-V kompensationspflichtigen Bäume sind innerhalb des Plangebietes Bäume in der Pfianzquaiität Hochstamm, x verpflanzt, Stammumfang - 8cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Das Kompensationsverhältnis entspricht den Vorgaben des Baumschutzkompensationserlasses vom Bilanz: Mit der rbringung der aufgeführten Kompensationsmaßnahmen gilt der ingriff gem. Baumschutzsatzung Glowe, sowie gem. 8 NatSchAG M-V als ausgeglichen. Glowe, Mai 0 QHSQLk&qf: At^iZ. V5&*D G< B-Plan Nr. Ferien- und Freizeitpark Glowe", 5. Änderung Satzunasfassuna vom 4.0.0, Stand $ZtMr»ie,'skr ty$ J Seite \
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