Weitere Adressaten: Präsidien der Rechtsanwaltskammern, Präsidium des Deutschen Anwaltsvereins
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- Mathilde Hofer
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1 SIV-ERV e.v. Torstraße 43a Merzig An den Präsidenten die Präsidiumsmitglieder die Geschäftsführung der Bundesrechtsanwaltskammer Littenstraße Berlin Weitere Adressaten: Präsidien der Rechtsanwaltskammern, Präsidium des Deutschen Anwaltsvereins Offener Brief zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (bea) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Herren des Präsidiums, sehr geehrte Damen und Herren der Geschäftsführung, Merzig, 1. August 2014 die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) trägt nach dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten eine historisch bedeutsame Verantwortung für den Aufbau der sicheren elektronischen Kommunikationsplattform für über Rechtsanwälte mit der rechtsprechenden Gewalt in Deutschland. Dieses System, besonderes elektronisches Anwaltspostfach (bea) genannt, muss nach dem Gesetz bereits zum , und damit äußerst kurzfristig, einsatzbereit und nutzbar sein. Zahlreiche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben bereits ihre Kanzlei mit Softwarekomponenten professionell eingerichtet. Die von diesen Kanzleien übermittelten Sendungen werden den überwiegenden Teil des zu erwartenden Datenverkehrs ausmachen, der über das bea abgewickelt wird. Daher haben diese Nutzer ein besonders großes Interesse, in Zukunft ein technikoffenes System mit vollständiger Integration in ihre Kanzlei-Workflow-Systeme nutzen zu können. Der Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr e.v. (SIV-ERV), der Verband der Kanzlei- und Anwaltssoftware produzierenden Unternehmen in Deutschland, begrüßt grundsätzlich die Entwicklung hin zu einer Neugestaltung des elektronischen Rechtsverkehrs. Im Interesse der anwaltlichen Software- Anwender hat sich der SIV-ERV seit vielen Jahren für die Einführung eines modernen, zukunfts- und technikoffenen Systems als Nachfolger des nur begrenzt tauglichen und kaum in die Kanzlei-Software integrierbaren EGVP-Systems ausgesprochen. SIV-ERV e.v. Torstr. 43a Merzig Telefon Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Mail/ Internet gass@eear.eu Bankverbindung Sparkasse Merzig-Wadern BLZ Kto VR 1482 Amtsgericht Merzig Vereinsvorsitz: Ole Bertram Geschäftsführung: RA Alfred Gass RA Michael Weller
2 Um das bea fristgerecht und mit der geforderten Qualität für die Anwaltschaft einzuführen, möchte der SIV-ERV an die Notwendigkeit einer frühzeitigen Bereitstellung vollständiger Schnittstellenbeschreibungen sowie der Einrichtung von umfänglichen Testmöglichkeiten zum bea erinnern. Bereits zum wird die Nutzung des beas für die Empfängerseite einseitig verpflichtend. Damit läuft längst die Zeit für die Integration des beas in bestehende Software-Systeme. Mit der Einrichtung des beas wird das bisherige EGVP-Verfahren abgelöst. Ein Wechsel vom EGVP-Classic-Client zum bea in der Kanzlei- Software-Umgebung zum gleichen Zeitpunkt ist daher für die Anwender unumgänglich. Besonders die professionellen Einreicher von Mahnbescheiden mit ihrem bekanntermaßen hohen Datenaufkommen sind darauf angewiesen, ihre Einreichungen automatisiert vornehmen zu können. Eine Verweisung auf den Einzeldokument-Upload via bea-web-portal kann ihnen nicht zugemutet werden. Für die Mitglieder des SIV-ERV ist aktuell nicht transparent, welche technischen Anforderungen genau erfüllt werden müssen, wie diese realisiert werden, wie die neue Infrastruktur beschaffen sein soll und wie die Rolle des Dienstleisters, den die BRAK zur Zeit im laufenden freihändigen Vergabeverfahren auswählt und der das bea im Auftrag der BRAK realisieren soll, ausgestaltet wird. Das beabsichtigte Rollensystem zur Verwaltung der bea-konten erfordert weitere Informationen: Wie lassen sich Zuweisungen zum Berufsträger respektive deren Mitarbeiter abbilden und wie sind die Berechtigungen zum Senden und Empfangen im bea hinterlegt? In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf die Notwendigkeit der qualifizierten elektronischen Signatur in den Jahren 2016 bis 2018 hinweisen. Wird die Signaturkomponente Bestandteil des beas und wird diese innerhalb oder außerhalb des bea-systems eingebunden? Um eine komfortable Integration des beas über geeignete Schnittstellen sicherzustellen, ist ein kooperativer Dialog, ein gemeinsames Gestalten unter Berücksichtigung des hoheitlichen Auftrages der BRAK einerseits und den Erfahrungen der Softwarehersteller bei der Umsetzung komplexer Software- Entwicklungen andererseits erforderlich. Für die Softwarehersteller ist es im Interesse ihrer Anwalts-Kunden unumgänglich, nur vollständig getestete Versionen der Softwareprodukte auszuliefern. Zur Sicherstellung der Anbindung der Anwaltschaft an das bea, das dann den alleinigen elektronischen Kommunikationsweg zu den Gerichten darstellen wird, muss die fertig entwickelte Schnittstelle inklusive vollständiger Beschreibung und Testumgebung bis spätestens zum zur Verfügung stehen. Nur dann kann die Anbindung in den Softwareprodukten für die Anwaltschaft überhaupt noch rechtzeitig entwickelt werden. Wird dieses Datum verfehlt, sehen wir insbesondere die Arbeitsmöglichkeiten der heutigen Nutzer des elektronischen Rechtsverkehrs in der Anwaltschaft stark eingeschränkt und in ihrer Produktivität beschnitten. Die Gestaltung des elektronischen Rechtsverkehrs der Zukunft im Allgemeinen - und damit auch die des beas im Besonderen - muss von dem Konsens eines gemeinsamen Anwender-Verständnisses getragen werden. Die Bundesrechtsanwaltskammer, regionale Anwaltskammern, der Deutsche Anwaltverein, der Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr oder einzelne weitere Softwarehersteller: Alle haben dieselben Kunden, deren Interessen sie verpflichtet sind. Um dieser Aufgabe im kooperativen und partnerschaftlichen Zusammenwirken gerecht zu werden, sollte ein Gremium aus den oben genannten Parteien eingerichtet werden. Dieses Gremium bewertet im Interesse aller Beteiligten den Fortschritt des Projekts mit der dort hergestellten Transparenz. Nur ein solches Gremium kann Konsens über die Qualität und Vollständigkeit einer Schnittstelle an das bea herstellen und damit Uneinigkeiten der interessierten Parteien vermeiden. Seite 2 von 6
3 Der Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr steht bereit, seinen Teil zum Gelingen dieser historischen Chance beizutragen und erwartet Ihre geschätzte Rückantwort zum Einstieg in den erforderlichen Dialog. Mit freundlichen Grüßen gezeichnet Der Vorstand des SIV-ERV e.v. Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr e.v. Torstr. 43a Merzig Seite 3 von 6
4 Über den Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr Der Software Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr e.v. (SIV-ERV) wurde 2007 gegründet. Der SIV-ERV ist die Interessenvertretung und Arbeitsplattform für Unternehmen, die Dienstleistungen und Produkte für den elektronischen Rechtsverkehr anbieten. Der SIV-ERV vertritt die Interessen der Softwarewirtschaft im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr und somit zugleich die Bedürfnisse von ca Nutzern für Sicherheitslösungen davon ca Berufsträger aus den Bereichen Steuerberatung, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Insolvenzverwalter - die Kunden unserer Mitglieder sind - gegenüber Justiz und Verwaltung und forciert die kundengerechte Weiterentwicklung der Systeme zum ERV. Neben der Sammlung und Bereitstellung von technisch und rechtlich relevanten Informationen für die Entwicklung und den Betrieb von Systemen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs, treibt der SIV-ERV insbesondere Standardisierungen voran und setzt sich für offene, interoperable Systeme und Schnittstellen ein. Mitglieder des SIV-ERV sind: Wolters Kluwer Deutschland GmbH u.a. mit den Marken AnNoText und TriNotar Ansprechpartner: Ole Bertram (Vorstandsvorsitzender) RA-MICRO Software GmbH Marktführer für Anwaltssoftware in Deutschland Ansprechpartner: Georg-Friedrich Klusemann (Stellv. Vorstandsvorsitzender) Datev eg Zukunft gestalten. Gemeinsam Ansprechpartner: Sabine Ecker (Vorstand) e.consult AG Anwalt + Internet = e.consult Ansprechpartner: Dominik Bach (Vorstand) Seite 4 von 6
5 STP AG Aktenmanagement, Insolvenzverwaltung, Justizsoftware Ansprechpartner: Petra Seeburger (Vorstand) Haufe Gruppe Haufe Gruppe mit dem Produkt Advolux Ansprechpartner: Hans Lecker, Miron Schneckenberger Kanzleirechner.de Ansprechpartner: Dieter Nauroth, Peter Schwindling mdi NoRA Serviceorientiertes IT-System- und Software-Haus Ansprechpartner: Hans Herrmann Göcke Mentana-Claimsoft AG Dokumenten- und Datensicherheit Ansprechpartner: Jürgen Vogler, Benjamin Schlembach procilon IT-Logistics GmbH Daten- und Diensteprozesse mit integrierter digitaler Signatur Ansprechpartner: Steffen Scholz Seite 5 von 6
6 renostar Software für Rechtsanwälte, Notare, Rechtsabteilungen und Inkassofirmen Ansprechpartner: Dr. Egon Buhleier, Marco Buhleier Rummel AG Anwaltssoftware Ansprechpartner: Ulrich Rummel Seite 6 von 6
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