Grußwort der Leuenberger Kirchengemeinschaft zur Synode der Badischen Landeskirche in Bad Herrenalb am 20. Oktober 2013
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- Paul Seidel
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1 Prof. Dr. Friedrich Weber Grußwort der Leuenberger Kirchengemeinschaft zur Synode der Badischen Landeskirche in Bad Herrenalb am 20. Oktober 2013 Sehr verehrte Frau Präsidentin Fleckenstein, lieber Landesbischof Fischer, liebe Schwestern und Brüder, sehr herzlich bedanke mich für die Einladung, in Ihrer Synode als Repräsentant der Gemeinschaft evangelischer Kirchen in Europa zum 40-jährigen Jubiläum der Leuenberger Konkordie zu sprechen. Sie haben mir drei Themen gesetzt, die ich nun in meinem Grußwort aufnehmen möchte. I. Die Bedeutung der GEKE für die Kirchen in Europa Die Konkordie reformatorischer Kirchen, die 1973 auf dem Leuenberg bei Basel beschlossen wurde, hat zwischenzeitlich 107 Signatarkirchen gefunden. Nach der Lippischen und der Kurhessischen Kirche war Ihre Landeskirche die dritte, die der Konkordie zustimmte. Durch Fusionen hat sich die Zahl aktuell auf 94 Mitgliedskirchen aus den Konfessionsfamilien Lutheraner, Reformierte, Unierte, Methodisten, Waldenser und Böhmische Brüder reduziert. Persönlich bin ich den Vätern der Konkordie, die immerhin vier Jahre intensive Beratungen, Gespräche und Auseinandersetzungen durchleben mussten, um dann 1973 das Ergebnis ihrer theologischen Arbeit präsentieren konnten, zutiefst dankbar für ihren Mut, dieses beispielhafte ökumenische Modell der Kirchengemeinschaft bekenntnisverschiedener Kirchen als Schritt auf dem Weg zur Einheit zu entwickeln. Die Konkordie, so zeigt die nunmehr 40-jährige Geschichte, hat fundamentale Bedeutung für den Dialog der vorreformatorischen und reformatorischen Kirchen auf internationaler Ebene, vornehmlich im Kontext der Gliedkirchen, die die Konkordie unterzeichnet haben und als Gemeinschaft evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) in Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft miteinander verbunden sind. Aber auch die internationale bekenntnisgleiche Gemeinschaft der Gliedkirchen des Lutherischen Weltbundes basiert auf dem Modell der Kirchengemeinschaft. (Unser Glaube. Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, Gütersloh 2013, 9f) 1
2 Die Präambel der Konkordie beschreibt das Neue: Nach reformatorischer Einsicht ist... zur wahren Einheit der Kirche die Übereinstimmung in der rechten Lehre des Evangeliums und in der rechten Verwaltung der Sakramente notwendig und ausreichend" (LK 2). Und dann entscheidend wichtig: Die Aufhebung der bisherigen Verwerfungen in den Lehren vom Abendmahl, von der Christologie und von der Gnadenwahl, insofern sie den gegenwärtigen Stand der Lehre nicht mehr treffen (LK 17-28). Ermöglicht wurde dies durch die Unterscheidung zwischen Grund und Gestalt des Glaubens. Christus ist der Grund der Kirche, er offenbart sich in Wort und Sakrament. Ist hierüber ein gemeinsames Verständnis erzielt, kann Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft möglich sein. Umgekehrt ist für dieses Verständnis der Kirchengemeinschaft auch nicht mehr nötig als Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft. In der GEKE geht es um die Einheit der Kirche als Ziel der Ökumene. Diese Einheit ist allerdings nicht nur das Ergebnis ökumenischer Bemühungen, sondern eine im Glauben und im Bekenntnis vorgegebene und anerkannte Wirklichkeit. Wenn in diesem Zusammenhang das GEKE-Modell immer mit der Formulierung Einheit in versöhnter Verschiedenheit beschrieben wird, dann muss der Klarheit wegen gesagt werden, dass diese Formulierung auf den lutherischen Ökumeniker Harding Meyer zurückgeht. Er hat sie erfunden um ein Einheitsmodell zu beschreiben, das nicht»organische Union«, in der die verschiedenen konfessionellen Identitäten preisgegeben bzw.»verschmolzen«werden, ist, sondern das in der Einheit die Verschiedenheit der Konfessionen wahrt. Weil sie im Verständnis des Evangeliums übereinstimmen, verstehen sich die GEKE- Mitgliedskirchen als die eine Kirche Jesu Christi und gewähren einander Gemeinschaft in Wort und Sakrament; erkennen sich gegenseitig als wahrer und voller Ausdruck der einen Kirche Jesu Christi an; verpflichten sich die Gemeinschaft zu vertiefen durch ihre Verwirklichung im Leben der Kirchen und Gemeinden, durch stete theologische Weiterarbeit, um zu einer möglichst großen Gemeinsamkeit in Zeugnis und Dienst in der Welt zu gelangen; ermöglichen, aufgrund der gegenseitigen Anerkennung der Ordination, den Austausch ihrer Amtsträger. 2
3 Ich halte dieses Modell, das sich nun 40 Jahre bewährt hat, auch für ökumenisch im hohen Masse anschlussfähig. Eine erste Konsultation zum Verständnis von Kirchengemeinschaft hat im Februar 2013 mit dem Vatikan begonnen, mit der anglikanischen Kirche wird die GEKE noch in diesem Jahr Absprachen über die weitere Zusammenarbeit, die ja schon durch Porvoo, Meissen und Reuilly qualifiziert ist, treffen. Im Blick auf die Beratungen mit der römisch-katholischen Kirche geht es darum einen ökumenisch tragfähigen Umgang mit den bleibenden Differenzen zu finden. Dabei ist das hermeneutische Prinzip der Konkordie hilfreich, weil es die Verschiedenheit der Kirchen achtet, ohne die Übereinstimmung im Grundsätzlichen zu übersehen. Es hat sich auch bereits bei der Erarbeitung der GER bewährt. Zudem gilt es festzuhalten: Das Band der Einheit ist stark: gemeinsame Bibel, altkirchlichen Bekenntnisse, Taufe als sakramentales Band der Einheit, Verpflichtung für Friede und Gerechtigkeit, Konsens in der Rechtfertigungslehre, Gemeinden, Charta Oecumenica. Die Grundproblematik, die uns von der römisch-katholischen Kirche trennt, ist das Amtsverständnis. Heißt es mit dem II. Vaticanum, dass die Kirche Jesu Christi subsistiert (nicht einfach: ist!) in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger Petri und den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird (LG 8), so folgt daran unmittelbar anschließend: Das schließt nicht aus, dass außerhalb ihres Gefüges vielfältige Elemente der Heiligkeit und Wahrheit zu finden sind, die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen. (LG 8) Das Konzil will also bewusst Elemente von Kirchlichkeit außerhalb der römisch-katholischen Kirche anerkennen. Wie sich diese Anerkennung auf das Verhältnis zu den nicht-katholischen Kirchen auswirkt, wird hier noch nicht gesagt. Dieser Satz ist überhaupt erst die Realitätsgrundlage von so etwas wie einem Ökumenismusdekret. Schon LG 15, das die nichtkatholischen Kirchen anspricht, macht deutlich, dass die Gläubigen in diesen Kirchen und durch das Leben in ihnen zum Heil geführt werden. Allerdings gilt es festzuhalten, dass auch die in der katholischen Kirche 'subsistierende Einheit noch nicht die vollkommene Einheit' ist, auch sie 'geht auf deren Vollendungsgestalt zu.' Letztendlich heißt das, dass auch das Kirche-Sein der römisch-katholischen Kirche kein vollkommenes ist und ihre Einheit ist keine vollständige ohne die anderen. (Rahner) Für mich stellt sich an dieser Stelle immer wieder die Frage, ob die Elemente der Heiligung und der Wahrheit (LG 8) ohne Amt existieren können. Oder noch ein wenig dezidierter mit Theodor Dieter: Lässt sich aus dem Vorliegen bestimmter Elemente der Heiligung und der 3
4 Wahrheit in nichtkatholischen Gemeinschaften und von bestimmten Merkmalen des in ihnen praktizierten Amtes schließen, dass es in jenen Gemeinschaften etwas gibt, das auch in katholischer Perspektive Amt zu nennen ist, selbst wenn es - nach katholischem Verständnis mit gewissen Mängeln behaftet ist? (Theodor Dieter, Von der Trennung zur Gemeinschaft. Zum katholisch-lutherischen Dialog, Vortragsmanuskript vom , 9) Wir nehmen uns als Kirchen in unseren Unterschieden mit gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Achtung wahr. Deshalb bleibt aber auch die wechselseitige Anerkennung der kirchlichen Ämter und die Gemeinschaft am Tisch des Herrn eine Aufgabe, der wir uns nicht entziehen dürfen. II. Das GEKE-Projekt Europa reformata: 500 Jahre Reformation in Europa Die GEKE sieht sich herausgefordert, die europäische Dimension der Reformation ins Blickfeld zu rücken und erfahrbar werden zu lassen. Mit dem von der 7. Vollversammlung 2012 in Florenz beschlossenen Projekt Europa reformata wird die GEKE das 500. Reformationsjubiläum zum Anlass nehmen, um das Augenmerk auf die Reformationen in den unterschiedlichen europäischen Ländern und auf die Bedeutung der Reformation als Erneuerungsbewegungen in zentralen Reformationsstädten Europas zu legen. Der damals Europa durchlaufende umfassende Erneuerungsprozess hatte schon lange vor Luthers Wirken begonnen, wie das Beispiel der Waldenser zeigt. Auch die von Italien ausstrahlende Bewegung des Humanismus gehört zu den Voraussetzungen der Reformation, wie auch ihre theologischen Vorläufer Jan Hus und John Wyclif. Im Zentrum des Konzepts steht die Idee eines Netzwerks Europäischer Reformationsstädte. Europäische Städte, die von Bedeutung für die Reformation des 16. Jahrhunderts sind, sollen die Möglichkeit haben, den Titel Reformationsstadt Europas zu erwerben. Das strategische Ziel ist, nach Möglichkeit 25 europäische Städte unter Einschluss namhafter Reformationshauptstädte für ein Netzwerk grenzüberschreitender Partnerschaften zu gewinnen, um so die europäische Ausrichtung der Reformation zur Darstellung zu bringen. Die Geschäftsstelle der GEKE wird noch in diesem Monat die Mitgliedskirchen der GEKE einladen, sich an diesem Städteprojekt zu beteiligen. Nicht unerwähnt lassen will ich die Auseinandersetzung, die es in den letzten Wochen darüber gegeben hat, wem denn das Reformationsjubiläum gehöre. Sie entzündete sich an dem gemeinsamen Text des Vatikans und des LWBs Von Konflikt zur Gemeinschaft und mündete in der Feststellung Ulrich Körtners: Das Reformationsjubiläum 2017 ist zu wichtig, 4
5 als dass man es dem LWB überlassen darf, worauf Bernd Oberdorfer erklärte: Das Reformationsjubiläum ist zu wichtig, als dass wir Protestanten unter uns bleiben sollten. Der Beitrag der GEKE ist ein wichtiger Schritt hin auf diese Öffnung, die Mitgliedskirchen der ACK sind ebenfalls zumindest in Deutschland mit auf dem Weg und das ist gut so. Und damit ist auch so die deutlichen Worte von Bischof Feige und Erzbischof Zollitzsch die römisch-katholische Kirche beim Reformationsgedenken dabei, wenn es denn darum geht, Christus zu feiern. III. Leuenberger Visionen - oder Was werden wir in 10 Jahren gemeinsam feiern können? 1. Das Wort der Vollversammlung zur gegenwärtigen Lage in Europa aus 2012 hat die GEKE-Kirchen ermutigt, Partnerschaften von Kirchen und Kirchengemeinden und die Solidarität unter ihnen quer durch Europa zu stärken. Damit ist auch deutlich geworden, dass die Bereitschaft zur Solidarität nicht an den Grenzen einzelner Staaten endet sondern über die Grenzen Europas hinausreicht. 2. Die schon lange angemahnten praktischen Konsequenzen aus der gegenseitigen Anerkennung der Ordination - Gemeinsame Ausbildungsgänge und gegenseitige Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen, Austausch von Personal sind eingeleitet. Damit ist aber auch die Frage der Verbindlichkeit der Beschlüsse der Vollversammlung, bzw. der Ergebnisse von Lehrgesprächen für die Mitgliedskirchen erneut thematisiert. (Siehe auch Erklärung des Exekutivauschusses der Leuenberger Kirchengemeinschaft anlässlich des 25. Jahrestages der Verabschiedung der Leuenberger Konkordie am 23. Mai 1998 in Oslo) 3. Durch das Wirken der GEKE ist deutlich worden, dass das christliche Europa auf Errungenschaften verweist, die nicht zur Disposition stehen dürfen: - Die unverlierbare Würde des Einzelnen vor Gott - Die Menschenrechte - Die Demokratie oder die Rechtstaatlichkeit. 4. Die GEKE-Kirchen sind offen dafür, dass andere ihre Werte und ihren geistig kulturellen Reichtum einbringen und Europa aus diesem Austausch gestärkt hervorgeht. Sie haben in die europäische Zivilgesellschaft auf Grund ihres eigenen Gemeinschaft-Seins eingebracht - die Wertschätzung von Pluralität als positives Merkmal 5
6 - die Aufmerksamkeit für die Stimme der Minderheiten, sowie für die Ängste der Mehrheiten Europa ist keine Wagenburg. 5. Die Konsultationen mit Rom hat gezeigt, dass die katholischen Vorstellungen dem von der LK entwickelten Modell der Kirchengemeinschaft durchaus verwandt sind. Das gilt auch dann, wenn in eine katholische Ausformung dieses Modells zusätzliche Elemente einbezogen werden, die für das katholische Einheitsverständnis wesentlich sind, wie z.b. die Gemeinschaft im Bischofsamt und das Verständnis des Papstamtes. Joseph Ratzinger hat während des II. Vatikanischen Konzils als Leitgedanken formuliert: An die Stelle der Idee der Konversion... wird grundsätzlich die Idee der Einheit der Kirchen treten, die die eine Kirche sind und doch Kirchen bleiben. (Joseph Ratzinger, Die Kirche und die Kirchen, in: Reformatio, 1964, S. 105) 6. Mit den Anglikanern ist es zu einer Vereinbarung gekommen, die mindestens den Stand der Meissen-Erklärung erreicht. Auch über das Bischofsamt und die apostolische Sukzession ist beraten worden Die entscheidende Frage ist dabei nicht mehr, ob, sondern wozu es das Bischofsamt geben soll. Es geht also um seine Funktion und seine ekklesiologische Begründung. 7. Die Lehrgesprächsarbeit ist weiterhin essentieller Ausdruck des Selbstverständnisses der Kirchengemeinschaft, die wiederum zu einer weiteren Stärkung der ekklesialen Qualität der GEKE geführt hat. IV. Mein Fazit Es ist für uns nicht notwendig, dass wir erst in allen theologischen Einzelheiten übereinstimmen und dann Kirchengemeinschaft erklären und praktizieren, sondern es reicht für uns aus, wenn wir einander sagen können: Bei Euch wird das Evangelium in rechter Weise verkündigt, und zwar so, dass es die Menschen tröstet und befreit. Und bei Euch werden die Sakramente in rechter Weise gefeiert. Wenn das so ist, dann spricht nichts dagegen, dass wir Kirchengemeinschaft haben, also zusammen Gottesdienst feiern und untereinander die Ordination anerkennen. Es gibt theologische Unterschiede, sie sind aber nicht mehr kirchentrennend. Ist das nicht ein Ziel, auf das wir gemeinsam zugehen können? Zu sagen: Ja, bei Euch wird das Evangelium recht verkündigt, bei Euch werden die Sakramente evangeliumsgemäß gefeiert, Ihr seid Kirche Jesu Christi? 6
7 Leuenberg hat es vorgemacht! 7
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