Rückwärtsfahren und Rangieren des Abfallsammelfahrzeugs VKU-Fachtagung der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen

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1 Rückwärtsfahren und Rangieren des Abfallsammelfahrzeugs VKU-Fachtagung der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen VKU Landesfachtagung NRW, Grandek / Füting

2 Rückwärtsfahren? Straßenverkehrsordnung DGUV Vorschrift 43/44 (ex BGV/GUV-V C27) Unfallverhütungsvorschrift Müllbeseitigung (Januar 1979, Aktualisierte Ausgabe 1999) DGUV Regel (ex BGR/GUV-R 238-1) Regel Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten in der Abfallwirtschaft, Teil 1: Sammlung und Transport von Abfall (Januar 2007) NEU: (ca. Ende 2015 / Anfang 2016) DGUV Regel Branche Abfallwirtschaft Teil I: Abfallsammlung 2

3 AWB Müllfahrzeug 1970 Jahre Seite 3

4 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln aktuelles Fahrzeug 2015 Seite 4

5 Gesicherte Erkenntnisse Im Sachgebiet Abfallwirtschaft werden Arbeitsweisen festgelegt, die sich nach Meinung der Fachleute in der Praxis bewährt haben. Beispiel: Bei der Sammeltour soll ausschließlich vorwärts gefahren werden! Im Ausnahmefall kann ein Rückwärtsfahren erforderlich sein. Die daraus erforderlichen Maßnahmen solcher Erkenntnisse sind in Regelwerken z. B. in DGUV Regeln aufgeführt. Seite 5

6 Was ist eine Branchenregel? Arbeitsschutzmaßnahmen passgenau für Ihre Branche dabei unterstützt Sie die DGUV Regel Abfallwirtschaft. Sie wird daher auch Branchenregel genannt. DGUV Regeln werden von Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung sowie weiteren Expertinnen und Experten zum Arbeitsschutz verfasst, die den betrieblichen Alltag in Unternehmen Ihrer Branche kennen und wissen, wo die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten liegen. 6

7 An wen richtet sich die Branchenregel? Mit dieser DGUV Regel sind in erster Linie Sie als Unternehmerin oder Unternehmer angesprochen. Durch den hohen Praxisbezug bietet die DGUV Regel aber auch großen Nutzen für alle weiteren Akteurinnen und Akteure in Ihrem Unternehmen, etwa Personal- / Betriebsrat, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Sicherheitsbeauftragten. 7

8 Wer ist verantwortlich? Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten in Ihrem Unternehmen verantwortlich. Beschäftigte, die in einer sicheren und gesunden Umgebung arbeiten, sind nicht nur weniger häufig krank, sie arbeiten auch engagierter, motivierter und effektiver. Investitionen in den Arbeitsschutz lohnen sich für Unternehmen nachweislich auch ökonomisch. 8

9 Qualifikation für den Arbeitsschutz Wirksamer Arbeitsschutz erfordert fundiertes Wissen. Stellen Sie daher sicher, dass alle Personen in Ihrem Unternehmen ausreichend qualifiziert sind und regelmäßig geschult werden. Personen, die mit speziellen Aufgaben z. B. auch im Arbeitsschutz betraut sind, müssen auch spezielle, auf ihren Aufgabenbereich zugeschnittene Informationen und Schulungen erhalten. 9

10 Grundsätzliches Das Rückwärtsfahren und das Zurücksetzen stellen so gefährliche Verkehrsvorgänge dar, dass sie grundsätzlich zu unterlassen sind. Sie müssen Sammeltouren durchgehend so planen, dass keine Rückwärtsfahrten erforderlich sind. Abfallsammelfahrzeuge können in Situationen kommen, in denen Rangieren, Zurücksetzen oder Wenden erforderlich sind. 10

11 Planung der Sammeltouren ohne Rückwärtsfahrt Die Sammeltour ist durchgehend so zu planen, dass keine Rückwärtsfahrten erforderlich sind. Vom Fahrpersonal eigenmächtig eingeschobene Rückwärtsfahrten sind nicht zu dulden. In Fällen wo derzeitige Behälterstandplätze nicht ohne Weiteres vorwärts angefahren werden können, bestehen insbesondere folgende Möglichkeiten zur Verbesserung: Einrichtung von zentralen Behälterstandplätzen Bauliche oder organisatorische Ermöglichung von Wendevorgängen Einsatz kleinerer Sammelfahrzeuge 11

12 Einrichtung von zentralen Behälterstandplätzen Mit freundlicher Genehmigung der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Seite 12

13 Einsatz kleinerer Sammelfahrzeuge Schwenkbares Abfallsammelsystem für MGBs 120l bis 1100l mit Kammschüttung, Rauminhalt 6 cbm Seite 13

14 Seite 14

15 Grundsätzliches Wenn Sie alle Möglichkeiten der Tourenplanung nach eingehender Prüfung ausgeschöpft haben (schriftliche Dokumentation erforderlich!), müssen Sie mittels einer Gefährdungsbeurteilung festlegen, ob und wie eine gefahrlose Rückwärtsfahrt ausnahmsweise gewährleistet werden kann. Die Rückwärtsfahrstelle muss in einem Verzeichnis erfasst werden. Dieses Verzeichnis ist der Fahrzeugbesatzung zur Verfügung zu stellen. Für jede festgelegte Rückwärtsfahrt sind die zu treffenden Maßnahmen schriftlich zu festzuhalten und anzuweisen. 15

16 Vorhersehbares Rückwärtsfahren Die zurück zu legende Strecke darf nicht länger als 150 m sein. Rückwärtsfahrten sind maximal mit Schrittgeschwindigkeit durchzuführen. Unabhängig davon sind Geschwindigkeiten und Abstände zu Personen an die Verkehrssituation anzupassen. 16

17 Vorhersehbares Rückwärtsfahren Beiderseits des Abfallsammelfahrzeuges muss jederzeit ein Sicherheitsabstand zu allen Objekten von mindestens 0,5 m über die gesamte Rückfahrstrecke gewährleistet sein. Dies ist bei der Festlegung der Fahrzeuggröße zu berücksichtigen. (Fahrzeugbreite ohne seitliche Spiegel berücksichtigen) Die Sicht durch die Rückspiegel nach hinten darf z. B. nicht durch Bäume, Äste oder Strauchwerk behindert werden. Im Gefahrbereich des Abfallsammelfahrzeuges dürfen sich keine Personen aufhalten. 17

18 Unvorhersehbares Rückwärtsfahren Legen Sie Maßnahmen fest, die Ihre Beschäftigten befolgen müssen, falls diese in die Situation kommen, dass sie (z. B. aufgrund von Verkehrshindernissen) rückwärtsfahren müssen. Dazu kann gehören, dass Sie einen weiteren Beschäftigten zum Fahrzeug entsenden, der die Einweiserfunktion übernimmt. Ggf. können Sie der Kraftfahrerin oder dem Kraftfahrer die Auswahl von geeigneten einweisenden Personen (z. B. Polizei) gestatten. Lassen Sie jeden unvorhersehbaren Rückwärtsfahrvorgang dokumentieren, um eventuelle Häufungen bei der zukünftigen Arbeitsplanung berücksichtigen zu können. 18

19 Sicherheitsfunktionen beim Rückwärtsfahren Manipulation oder Umgehung von Sicherheitsfunktionen (z. B. Gewichtsüberwachung der Tritte) ist für Ihre Beschäftigten lebensgefährlich. Rückwärtsfahren mit besetztem Trittbrett ist verboten. 19

20 Einweisung Die Einweisung der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer für das Rückwärtsfahren ist zwingend erforderlich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Personen im Gefahrenbereich des Fahrzeuges aufhalten. Bei Rückwärtsfahrten im Rahmen der Abfallsammlung sind stets einweisende Personen zu stellen. 20

21 Einweisung Einweisende geben der Fahrzeugführerin oder dem Fahrzeugführer Zeichen, damit Personen nicht gefährdet werden. Sie warnen auch weitere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, welche die Verkehrssituation möglicherweise falsch einschätzen. Bestellen Sie daher ausschließlich Personen zu Einweisenden, die über ausreichende Kenntnisse verfügen, um Verkehrsvorgänge beurteilen zu können. 21

22 Einweisung Alle Einweisenden müssen in der Anwendung der Handsignale (vgl. Abbildung Handsignale) unterwiesen werden. Einweisende dürfen sich nur im Sichtbereich der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers aufhalten. Sie dürfen sich nicht im Gefahrenbereich zwischen dem sich bewegenden Fahrzeug und in dessen Bewegungsrichtung befindlichen Hindernissen aufhalten. Einweisende dürfen nicht rückwärtsgehen. Die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer müssen das Fahrzeug sofort anhalten, wenn sie die einweisende Person nicht mehr sehen können. 22

23 Handsignale 23

24 Verwenden von Rückraumkameras etc. Videosysteme informieren über die Tätigkeiten am Fahrzeugheck und können auch helfen, beim Zurücksetzen den Überblick zu verbessern. Um eine Strecke rückwärts sicher zurückzulegen sind die Systeme jedoch nicht geeignet, weil der Verkehr im Rückraum damit nicht ausreichend sicher beobachtet werden kann. Beachten Sie daher: Rückraumkameras, Funksprechverkehr oder weitere Arten von Systemen ersetzen Einweisende zur Zeit nicht! Zur Zeit gibt es noch keine marktreifen Fahrerassistenzsysteme im Bereich der Abfallsammlung, die ein gefahrloses Rückwärtsfahren möglich machen. Vielleicht jedoch in der nahen Zukunft? 24

25 Verhalten beim Rückwärtsfahren und Einweisen Seite 25

26 Rechtliche Grundlagen 5, 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 9 (5) und 49 (1) der Straßenverkehrsordnung (StVO) 7 (1) und (2), 16 der DGUV Vorschrift 43 und 44 Müllbeseitigung (bisher BGV/GUV-V C27) 46 der DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge ( BGV/DGUV-V D29 ) DGUV Regel und Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten der Abfallwirtschaft,Teil1(bisher BGR/GUV-R 238) 26

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