Kinder-, jugend- und zahnärztliche Untersuchungen und optistart als beispielhafte gesundheitsförderliche
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- Jutta Brauer
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1 Kinder-, jugend- und zahnärztliche Untersuchungen und optistart als beispielhafte gesundheitsförderliche Maßnahme im Bereich Übergewichtsprävention des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat Sachsen
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3 Kinder- und jugendärztliche Untersuchungen Im Freistaat Sachsen erfolgt die Durchführung der kinder- und jugendärztlichen Untersuchungen anhand verbindlich anzuwendender standardisierter Untersuchungsrichtlinien, die in den Informationen für den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst im Freistaat Sachsen, dem sogenannten Ringbuch, exakt beschrieben sind. Das Ringbuch wurde 1999 vom Fachausschuss der Kinder- und Jugendärzte des Landesverbandes Sachsen der Ärzte und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erstmalig herausgegeben. Seitdem wird dieses Handbuch für die sächsischen Jugendärzte in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales von den Landesarbeitsgremien kontinuierlich fortgeschrieben und aktualisiert. Die im Ringbuch enthaltenen Definitionen und Standards sind vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst aller sächsischen Gesundheitsämter verbindlich anzuwenden. Das exakte Einhalten der Untersuchungsstandards und die genaue Beachtung der Befund-Definitionen und deren Dokumentation sind notwendige Voraussetzungen für valide Daten und damit für verlässliche und aussagefähige Informationen zur gesundheitlichen Situation unserer Kinder und Jugendlichen im Freistaat Sachsen. Im Freistaat Sachsen werden die vierjährigen Kinder in den Kindertageseinrichtungen, die Schulanfänger und die Schüler der 2. und 6. Klassen sowie die Schüler der Fördereinrichtungen jährlich vom Gesundheitsamt untersucht. Die Überprüfung des Seh- und Hörvermögens, der sprachlichen, kognitiven und motorischen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Kindes sowie die Einschätzung des allgemeinen Entwicklungsstandes ist Inhalt der sogenannten Kita- Untersuchung. Im Unterschied dazu umfassen die Schulaufnahmeuntersuchung und die Schulreihenuntersuchungen auch die Feststellung des physischen Entwicklungsstatus, den Ernährungszustand, den Zustand des Haltungs- und Bewegungsapparates sowie Hinweise auf psychosoziale Auffälligkeiten und auf ansteckende oder chronische Krankheiten. Das Ringbuch enthält für alle diese Befundbereiche die durchzuführenden Tests und deren Ergebnisdokumentation. Außerdem wird im Rahmen der jugendärztlichen Untersuchungen der Impfstatus erhoben, der aktuelle Impfkalender gehört ebenfalls zum Ringbuch. 3
4 Tabelle: Befundbereiche nach Untersuchungsart Befund Kita-Untersuchung im 4. Lebensjahr Schulaufnahmeuntersuchung Schulreihenuntersuchung in Klassen 6. Klassen Förderschulen Herabsetzung der Sehschärfe x x x x x Strabismus x x x x x Beeinträchtigung des Stereosehens x x x x x Herabsetzung des Hörvermögens x x x x x Störung der Feinmotorik x x Störung der Grobmotorik x x Motorisch-koordinative Probleme x x x Sprachauffälligkeiten x x x x x Isolierter Sigmatismus x x x x Atopien x x x x Wirbelsäulendeformitäten x x x x Haltungsschwäche x x x x Schäden an Extremitäten und Gelenken x x x x Adipositas x x x x Übergewicht x x x x behandlungsbedürftiges Untergewicht Störung der visuellen Wahrnehmung x x x x xxxxx Lernprobleme x x x x Emotional-psychosoziale Verhaltensauffälligkeiten x x x x Blutdruckwerte über 95. Perzentile x x x 4
5 Kinder- und jugendzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen im Freistaat Sachsen Die Aufgabe des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes der Gesundheitsämter umfasst vor allem die jährliche Durchführung der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Kindertageseinrichtungen (Kinder aller Altersgruppen) und in Schulen (Klassenstufe 1 bis 7, in Förderschulen bis Schulabschluss). Die zahnärztliche Untersuchung erfolgt nach landesweit vorgegebenen Untersuchungsparametern zum Erkennen von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen (Leitfaden der kinder- und jugendzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen im Freistaat Sachsen; Es erfolgt eine Kontrolle der Kiefer- und Gebissentwicklung. Allen Eltern wird das Ergebnis der zahnärztlichen Untersuchung ihres Kindes schriftlich mitgeteilt. Wird bei der Untersuchung ein behandlungsbedürftiger Zahnbefund festgestellt, so werden die Erziehungsberechtigten darüber informiert, um eine Beratung oder Behandlung bei einem/r niedergelassenen Zahnarzt/-ärztin durchführen zu lassen. Es werden dadurch behandlungsbedürftige Kinder und Jugendliche zu einem früheren Zeitpunkt zu einem Zahnarzt hin geführt, als dass sie von sich aus gegangen wären. Somit haben die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen eine sozialkompensatorische Funktion, d. h. alle Kinder und Jugendliche, unbeachtet der sozialen Zugehörigkeit, werden mindestens ein Mal im Jahr zahnärztlich untersucht. Zudem erfüllen Reihenuntersuchungen eine erzieherische Funktion: Sie tragen vor Allem bei kleinen Kindern zum Abbau der Angst vor dem Zahnarzt bei und fördern im Allgemeinen den Zahnarztbesuch. Die Untersuchungsergebnisse werden dokumentiert und im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung zur Zahngesundheit ausgewertet, Trends und Häufigkeiten werden aufgezeigt. Darauf aufbauend können auf kommunaler und Landesebene verstärkt bevölkerungs- und strukturbezogene Prophylaxeprogramme entwickelt werden. Voraussetzung dafür sind landeseinheitliche Diagnosekriterien und einheitliche Dokumentations- und Auswertungsparameter. Dabei werden die Vorgaben der WHO berücksichtigt. Die Arbeit des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes schließt außerdem die Durchführung gruppenprophylaktischer Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen und Schulen mit ein. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Zahnärzten. Gruppenprophylaktische Maßnahmen umfassen eine altersgerechte Vermittlung von Kenntnissen auf den Gebieten der Mundhygiene und einer zahngesunden Ernährung, Demonstration und praktische Übung von mundhygienischen Maßnahmen, Aufklärung über die Entstehung und Vermeidung von Mundkrankheiten, Aufklärung über die Wirkungsweise und Anwendung von Fluoriden und Angebote zur Durchführung von Fluoridierungsmaßnahmen. 5
6 optistart ein optimaler Ernährungs- und Bewegungsstart in die Schulkarriere optistart ist ein Projekt, das zur Primärprävention von Übergewicht und Adipositas bei Kindern (3 bis 10 Jahre) vom Leipziger Gesundheitsamt entwickelt wurde und hauptsächlich in den Bildungseinrichtungen (Kindergarten und Schule) zur Anwendung kommt. Im Projekt werden die Themen gesunde Ernährung und Bewegungsförderung als einheitliches Konzept in den Alltag der Schulen und der Kindertageseinrichtungen integriert. Dazu stehen pro Schulklasse wöchentlich 2 zusätzliche Unterrichtsstunden zur Verfügung. Für die Vorschulkinder sind ein ausreichendes Maß an Bewegung und eine vollwertige Ernährung selbstverständliche Bestandteile des Kindertagesstättenalltags. Das Projekt besteht aus 12 Unterrichtsmodulen für die Schulen, die von Fachleuten an der Leipziger Universität erarbeitet wurden (siehe Anlage). optistart arbeitet nach dem Multiplikatorenansatz, d. h. die Pädagogen in den beteiligten Projekteinrichtungen wurden umfangreich fortgebildet und bei der praktischen Umsetzung mit den Kindergartenkindern und Schülern in Form verschiedener Coachingangebote unterstützt. Zusätzlich wurden umfangreiche Handreichungen erarbeitet, die vor allem für die Lehrer Gestaltungsvorschläge für die einzelnen Unterrichtsstunden enthielten. Diese Herangehensweise sicherte von Anfang an die Nachhaltigkeit des Projektes. Neben den Pädagogen und den Kindern waren die Eltern die dritte wichtige Zielgruppe, die über optistart erreicht werden sollte. Eine gesunde Ernährung und ein Mehr an Bewegung über die Bildungseinrichtungen hinaus auch in das Elternhaus zu tragen, ist eine wichtige Voraussetzung, um Übergewicht bzw. Adipositas bereits im frühen Alter vorzubeugen. Bei der Elternarbeit wurden unterschiedliche Herangehensweisen gewählt, so z. B. Flyer und Broschüren, aber auch Elternabende bzw. gemeinsame Feste. optistart wurde über 5 Jahre durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mitfinanziert und durch das Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel evaluiert ( 6
7 Tabelle: optistart-module für Schulen Klassenstufe 1. Schulhalbjahr 2. Schulhalbjahr Spielerische Bewegungsangebote Ernährung allgemein, Lebensmittelgrundlagen 1. Klasse Diagnostik des Entwicklungsstandes, Verbesserung der Grundfähigkeiten Rhythmus, Koordination, Sprache Wissensvermittlung, Festigung, Verhaltensmodifikation Ausdauerorientierte Spiele Entwicklung der Feinmotorik, Einflussnahme auf die Sprachentwicklung Haltungsschulung (Kinderzirkus) Verbesserung der Organleistungsfähigkeit Projekt 1: Bumerang 2. Klasse Haltungsschulung, Verbesserung konditioneller Fähigkeiten Psychomotorik Erweiterung der Bewegungskompetenzen, Einflussnahme auf Verhaltensweisen Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung Einwirkung auf soziale Aspekte, Verbesserung des Selbstkonzeptes Selbstreflexion Sicherheit bei Lebensmittelauswahl, Wertschätzung von Lebensmitteln 3. Klasse Kinderlebensmittel, Werbung, Ernährungs- Führerschein Vertiefung der Kenntnisse, Anwendung in praktischen Handlungsfeldern Hindernisturnen Projekt 2: Umwelt aktiv erleben Erweiterung der Bewegungskompetenzen, Bewegung außerhalb des Schulgeländes Ernährung & Bewegung Freude an der Bewegung, Schulung koordinativer Fähigkeiten und der Kraft Vermittlung der Einheit von Ernährung und Bewegung Jedes Modul läuft ca. über 20 Wochen mit einer Unterrichtsstunde (45 min) pro Woche 7
8 Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Albertstraße 10, Dresden Landesverband Sachsen der Ärzte und Zahnärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst Dr. med. Regine Krause-Döring Redaktion: Ines Belger Gestaltung und Satz: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, SvT 1 Druck: Firma xyz Redaktionsschluss: Monat / Jahr Bezug: Diese Druckschrift kann kostenfrei bezogen werden bei: Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung Hammerweg 30, Dresden Telefon: Fax: publikationen@sachsen.de Copyright: Diese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die des Nachdruckes von Auszügen und der fotomechanischen Wiedergabe, sind dem Herausgeber vorbehalten.
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