Arbeitskreis Zahngesundheit Dortmund

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1 Arbeitskreis Zahngesundheit Dortmund Vereinbarung zwischen dem Arbeitskreis Zahngesundheit Westfalen-Lippe in Dortmund, Hövelstrasse 8, Dortmund (nachfolgend AK Zahn" genannt), der - Grundschule Dortmund (nachfolgend Grundschule" genannt) und Herrn Vertragszahnarzt Dortmund (nachfolgend Betreuungszahnarzt" genannt) über die Gruppenprophylaktische Betreuung der - Grundschule in Dortmund Anmerkungen: Im Verlauf dieser Vereinbarung steht Betreuungszahnarzt" sowohl für den Betreuungszahnarzt selbst als auch für das in seinem Namen eingesetzte zahnmedizinische Fachpersonal. Wegen der besseren Lesbarkeit wird auf die weibliche Form bei den verschiedenen Berufsgruppen jeweils verzichtet. Vereinbarung über gruppenprophylaktische Betreuung Seite 1 von 5

2 Arbeitskreis Zahngesundheit Dortmund 1. Präambel Auf der Grundlage des 21 SGB V engagieren sich die niedergelassenen Vertragszahnärzte, die Gesundheitsämter und die gesetzlichen Krankenkassen seit vielen Jahren für die Zahngesundheit von Kindern. Sie haben sich hierzu im Arbeitskreis Zahngesundheit Westfalen-Lippe (AK Zahn WL) zusammen geschlossen, der in allen Kreisen und kreisfreien Städten in seinen örtlichen Arbeitskreisen die praktische Arbeit vor Ort umsetzt. Mit einem neuen und evaluierten Konzept soll die Gruppenprophylaxe in Grundschulen nunmehr nach Möglichkeit flächendeckend umgesetzt werden. 2. Zielsetzung Ziel dieser Vereinbarung ist es, die partnerschaftliche und kontinuierliche Zusammenarbeit der Beteiligten verbindlich zu regeln und mit aller Kraft darauf hinzuwirken, dass die in den Kindergärten begonnene gruppenprophylaktische Arbeit in den vier Grundschuljahren erfolgreich fortgeführt wird. Die gruppenprophylaktischen Bemühungen können nur dann erfolgreich sein, wenn sie kontinuierlich (jährlich), umfassend (alle Jahrgänge betreffend) und aufeinander aufbauend (von Schuljahr zu Schuljahr) umgesetzt werden. Deshalb wird die Vereinbarung mit dem Ziel einer langfristigen Zusammenarbeit abgeschlossen. 3. Grundlagen Grundlage für die Gruppenprophylaxe in Grundschulen sind die in Westfalen-Lippe zwischen der Kassenzahnärztlichen Vereinbarung WL, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie den gesetzlichen Krankenkassen auf 21 SGB V basierenden Vereinbarungen und Vorgaben. Für die konkrete Umsetzung in der Grundschule gilt verbindlich das vom AK Zahn WL bzw. der Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Nordrhein in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegte Konzept zur Gruppenprophylaxe. Die Unterrichtseinheiten können ausschließlich von eigens hierfür eingewiesenen Fachkräften (Vertragszahnarzt und/oder zahnmedizinisches Fachpersonal aus seiner Zahnarztpraxis) durchgeführt werden. Der Umfang einer Unterrichtseinheit beträgt in allen vier Jahrgängen einheitlich 90 Minuten (zwei Unterrichtsstunden ä 45 Minuten). Vereinbarung über gruppenprophylaktische Betreuung Seite 2 von 5

3 Arbeitskreis Zahngesundheit Dortmund 4. Leistungen des Betreuungszahnarztes Der Betreuungszahnarzt erklärt sich auf freiwilliger Basis zur Betreuung der Grundschule nach dem vorliegenden Konzept bereit. Die gruppenprophylaktische Betreuung erfolgt kontinuierlich (in jedem Schuljahr), umfassend (alle 4 Jahrgänge betreffend) und aufeinander aufbauend (beginnend mit dem 1. und 2. Jahrgang bis zum 4. Jahrgang). Der Betreuungszahnarzt führt die Unterrichtseinheiten entweder selbst oder durch aus seiner Praxis stammendes zahnmedizinisches Fachpersonal durch. In beiden Fällen ist Voraussetzung, dass die die Unterrichtseinheiten durchführende Person im Vorfeld vom Arbeitskreis Zahngesundheit in das Gruppenprophylaxekonzept eingewiesen und zertifiziert wurde. Auch wenn die Betreuung nicht durch den Vertragszahnarzt selbst durchgeführt wird, so ist er gleichwohl der Verantwortliche für die Umsetzung und Vermittlung der Unterrichtsinhalte. Der Betreuungszahnarzt wirkt darauf hin, dass die Betreuung einer Klasse über die vier Grundschuljahre hinweg möglichst von ein und derselben Person erfolgt. Die Termine für die Umsetzung der Unterrichtseinheiten werden frühzeitig und einvernehmlich zwischen der Grundschule (bzw. den Klassenlehrern) und dem Betreuungszahnarzt vereinbart. 5. Leistungen des Arbeitskreises Zahngesundheit Der AK Zahn stellt dem Betreuungszahnarzt die für die Betreuung erforderlichen Medien und Materialien kostenlos zur Verfügung 6. Leistungen der Grundschule Die Grundschule erklärt sich bereit, dem Betreuungszahnarzt für die Umsetzung des Gruppenprophylaxekonzeptes je Schulklasse und Schuljahr zwei Unterrichtsstunden zur Verfügung zu stellen. Die die Klasse betreuende Lehrkraft nimmt an dem Unterricht teil und übernimmt die Betreuung einer der acht Stationen. 7. Kosten Die Umsetzung der Gruppenprophylaxe ist für die Grundschule mit keinerlei Kosten verbunden. Das für die Unterrichtsstunden erforderliche Arbeits- und Verbrauchsmaterial wird dem Betreuungszahnarzt vom AK Zahn kostenlos (abgesehen vom Verbrauchsmaterial leihweise) zur Verfügung gestellt. Die Vergütung der Unterrichtsstunden erfolgt zwischen dem AK Zahn und dem Betreuungszahnarzt im Rahmen der für Westfalen-Lippe verbindlich und separat geregelten Teilkosten- entschädigung. _ Vereinbarung über gruppenprophylaktische Betreuung Seite 3 von 5

4 Arbeitskreis Zahngesundheit Dortmund 8. Organisation Für die erfolgreiche Umsetzung empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: Die Termine für die im neuen bzw. laufenden Schuljahr vorgesehenen Unterrichtseinheiten werden frühzeitig und einvernehmlich zwischen der Grundschule und dem Betreuungszahnarzt abgestimmt. Im Anschluss daran bestellt bzw. reserviert der Betreuungszahnarzt die Materialien beim AK Zahn für den erforderlichen Zeitraum. Kurz vor der Umsetzung sowie direkt danach werden die Arbeitsmaterialien durch den Betreuungszahnarzt vom AK Zahn abgeholt bzw. dorthin wieder zurück gegeben. Die durchgeführten Unterrichtseinheiten werden auf einem vom AK Zahn vorgegebenen Dokumentationsbogen festgehalten. 9. Ergänzende Anmerkungen Sämtliche Betreuungsleistungen erfolgen wettbewerbsneutral". Das bedeutet, dass der Betreuungszahnarzt seine Betreuungsarbeit nicht für werbliche Zwecke nutzen darf. Die gruppenprophylaktische Betreuung der Grundschule erfolgt neben den klassischen und im ÖGDG vorgesehenen Zahnärztlichen Untersuchungen durch das Gesundheitsamt. Die Termine hierfür werden separat zwischen dem Zahnärztlichen Dienst der Stadt Dortmund und der Grundschule vereinbart. Diese müssen nicht in zeitlichem Zusammenhang zur gruppenprophylaktischen Betreuung stattfinden. Da die Abrechnung der erbrachten Betreuungsleistungen des Zahnarztes zwischen diesem und dem AK Zahn erfolgt, ist eine Abrechnung über die Krankenversichertenkarte der Kinder / Eltern nicht möglich. Das Konzept zur Betreuung von Grundschulen sieht separate Elternveranstaltungen (z. B. ergänzende Elternabende o. ä.) sowie Praxisbesichtigungen nicht vor. Das heißt nicht, dass solche Maßnahmen nicht gestattet sind. Sofern im Einzelfall Interesse besteht, können derartige Maßnahmen zwischen der Grundschule und dem Betreuungszahnarzt - unter Beachtung o. g. Aussagen - separat vereinbart werden. Werden solche ergänzenden Maßnahmen umgesetzt, sind auch diese für die Grundschule kostenfrei und nicht über die Krankenversichertenkarte abrechenbar. Sie sind dem AK Zahn durch Angabe im Doku-Bogen mitzuteilen. Zur laufenden Erfolgssicherung wird nach den Betreuungsmaßnahmen ein Feedbackbogen eingesetzt. 10. Inkrafttreten Diese Vereinbarung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt erstmals für das Schuljahr. Vereinbarung über gruppenprophylaktischer Betreuung Seite 4 von 5

5 Arbeitskreis Zahngesundheit Dortmund 11. Kündigung Die Vereinbarung gilt für das Schuljahr. Sie verlängert sich automatisch für das nächste Schuljahr, sofern nicht die Grundschule oder der Betreuungszahnarzt bis zu 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Sommerferien die Vereinbarung kündigt. In diesem Fall endet die Vereinbarung mit dem auslaufenden Schuljahr. Sollten unüberwindbare Probleme oder Meinungsverschiedenheiten zwischen der Grundschule und dem Betreuungszahnarzt auftreten, die auch nach Einschalten des AK Zahn nicht behoben werden können, ist eine Beendigung der Zusammenarbeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist möglich. Der AK Zahn kann die Vereinbarung bei Vorliegen wichtiger Gründe ebenfalls bis zu 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Sommerferien zum Ende des lfd. Schuljahres bzw. im Falle von Veränderungen der gesetzlichen Grundlage mit sofortiger Wirkung kündigen. Diese Vereinbarung endet automatisch, wenn die Betreuung der Grundschule in einem Schuljahr nicht bzw. nicht umfassend (vgl. Punkt 4) vom Betreuungszahnarzt umgesetzt wurde. Dortmund, - Grundschule Betreuungszahnarzt Rektorin Zahnarzt Vereinbarung über gruppenprophylaktische Betreuung in der Musterschule Seite 5 von 5

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