MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE EITENSHEIM

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1 MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE EITENSHEIM Redaktion: Bürgermeister Michael Stampfer, Eichstätter Straße 1, Eitensheim Telefon / Telefax / michael.stampfer@eitensheim.de Internet: Dezember 2013 Das nächste Mitteilungsblatt wird im März 2014 erscheinen, Redaktionsschluss ist am Montag, 03. Februar Frohe Weihnachten, ein gutes und gesundes Neues Jahr

2 Einladung an die gesamte Bevölkerung zum Neujahrsempfang der Pfarrgemeinde und der politischen Gemeinde Zum traditionellen Neujahrsempfang der Pfarrgemeinde und der politischen Gemeinde am Sonntag, den 12. Januar 2014 sind alle Bürgerinnen und Bürger wieder sehr herzlich eingeladen. Nach der Feier eines ökumenischen Gottesdienstes um Uhr findet im Pfarrsaal ein Empfang mit einem kleinen Imbiss statt. Feiern Sie mit, über Ihr Kommen freuen sich sehr Pfarrer 1. Bürgermeister ================================================================== Eine Bitte als Bürgermeister Liebe Vereinsvorstände, Organisatoren und sonstige Aktive, gerade in der Weihnachtszeit erhalte ich viele nette Einladungen zu Advents- und Weihnachtsfeiern bzw. Jahreshauptversammlungen etc. Jede Einladung freut mich und ich fühle mich geehrt, dass ich überall dabei sein darf. Aber leider fehlt mir die Zeit, jede Einladung anzunehmen, da sich gerade zum Ende des Jahres die Termine häufen. Ich bitte hierfür um Ihr Verständnis, dass ich mich für die eine oder andere Veranstaltung entschuldigen muss. Gleichzeitig möchte ich Ihnen allen versichern, dass ich Ihr Engagement außerordentlich schätze. Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitgliedern trotz der ganzen vorweihnachtlichen Hektik eine geruhsame Zeit. ================================================================== Und der Rauhreif geht um, Büsch und Baam stenga stumm. Jeder Halm biagt si sacht. Bald kummt d' Heilige Nacht. Wiara groß Paradies jetzt die Münchner Stadt is. Daß i ollas vozähl: Selbst der Himmi is hell. Aufm Kripperlmarkt drunt glitzerts golden und bunt. Jedes Gschäft, jeder Stand hat as Christkind zur Hand. In der Vorstadt jeds Haus ganz verzaubert schaugts aus. Fast auf jedem Balkon loahnt a Christbaamerl schon. Bis ins d' Nacht eini spaat, da werd gwerkelt und gnaht, da werd bastelt und gschnitzt und durchs Schlüsselloch gspitzt. Ja, a Wunder geht um, werd von selber ois stumm, werd von selber ois sacht: Bald kummt d' Heilige Nacht! von Günter Göpfert

3 Ehrung für langjähriges verdienstvolles Wirken in der kommunalen Selbstverwaltung In der Gemeinderatssitzung am überreichte Bürgermeister Michael Stampfer Frau Rosi Lindermeier für ihr langjähriges Engagement als Mitglied des Gemeinderates und als Dritte Bürgermeisterin eine Dankurkunde des Freistaates Bayern. Die Auszeichnung ist der verdiente Lohn für 18 Jahre andauernde Mitarbeit im Gemeinderat, davon 11 Jahre als 3. Bürgermeisterin. Der Bayerische Staatsminister des Innern, Herr Joachim Herrmann spricht durch diese Dankurkunde Mandatsträgern, deren Tätigkeit sich auf mindestens 18 Jahre erstreckt, Dank und Anerkennung aus. Diesem Dank schließt sich nicht nur der Regierungspräsident der Regierung von Oberbayern, Herr Christoph Hillenbrand und der Landrat des Landkreis Eichstätt, Herr Anton Knapp sondern auch die Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates an. Und so durfte Stampfer ihr lt. der gemeindlichen Ehrenordnung vom und einstimmigem Beschluss des Gemeinderates vom zudem die Bürgermedaille in Silber überreichen. Nach der Auszeichnung stellten sich Frau Rosi Lindermeier mit Bürgermeister Michael Stampfer zum Erinnerungsfoto auf. - Gratulation -

4 SACHLICHER TEILFLÄCHENNUTZUNGSPLAN WINDKRAFT Anlass zur Planung: Nach 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) stellt die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich ein privilegiertes zulässiges Vorhaben dar, für welches ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen bzw. bauordnungsrechtlichen Genehmigung besteht, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ohne eine planungsrechtliche Steuerung ist somit eine geordnete Entwicklung nicht gewährleistet. Deshalb beschloss der Gemeinderat zur räumlichen Steuerung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet von Eitensheim in der Sitzung vom , ergänzend am und am einen sachlichen Teilflächennutzungsplan (STFNP) nach 5 Abs. 2b BauGB aufzustellen. Darin sollen Konzentrationszonen für die Nutzung der Windkraft im Außenbereich ausgewiesen werden. Planungsverfahren: Zur Ermittlung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen beauftragte die Gemeinde Eitensheim am das Fachbüro TeamBüro Markert mit der Bestandsaufnahme und gutachterlichen Bewertung möglicher Flächen für Windkraftanlagen zur Übernahme in den Teilflächennutzungsplan. Für den Vorentwurf des STFNP mit Begründung und Umweltbericht vom konnte die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vom bis , auf Antrag der Reg. v. Obb. verlängert bis , stattfinden. Um unsere Bürgerinnen und Bürger aus erster Hand zu informieren fand am im Sportheim hierzu zusätzlich eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Im nächsten Schritt werden die eingegangenen Stellungnahmen durch das Fachbüro vorgeprüft und dem Gemeinderat zur Abwägung und Beschlussfassung vorgelegt. Im nächsten Verfahrensschritt wird der - evtl. geänderte Entwurf ausgelegt, d.h. die Öffentlichkeit und die Behörden werden nochmals um eine Stellungnahme gebeten. Fazit: Da der gültige Flächennutzungsplan keine Aussage zur Nutzung von Windenergie im Gemeindegebiet macht, sind Windkraftanlagen nach 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zulässig. Im sachlichen Teilflächennutzungsplan werden Konzentrationsflächen für die Nutzung von Windkraft ausgewiesen. Außerhalb dieser festgelegten Konzentrationszonen ist im Gemeindegebiet Eitensheim die Errichtung von Windkraftanlagen nicht mehr möglich.

5 Flächenübersicht der im Vorentwurf vom dargestellten vier Konzentrationszonen WA, WD, WO und WP mit einer Gesamtfläche von 90,9 ha. Die im Winderlass empfohlenen Abstände von 800 m zu Wohnbauflächen erachtete die Gemeinde als nicht ausreichend und erhöhte diesen Schutzabstand auf 1000 m.

6 Eitensheimer Wasserversorgung; Ertüchtigung der Aufbereitungsanlage Die Gemeinde Eitensheim versorgte ihre Abnehmer im Zeitraum 1955 bis 1993 mit Trinkwasser aus dem Brunnen 1. Zur Sauerstoffanreicherung sowie Enteisenung und Entmanganung wurde in dieser Zeit eine Aufbereitungsanlage im Wasserwerk betrieben. Im Jahre 1993 ging der Brunnen 2 in Betrieb, der Brunnen 1 wurde stillgelegt. Das aus dem neu gebohrten Brunnen 2 geförderte Wasser wurde ohne jegliche Aufbereitung ins Netz abgegeben. Die veraltete Aufbereitungsanlage konnte wegen der niedrigen Eisen- und Mangangehalte ausgebaut werden, der Saugbehälter im Wasserwerk wurde stillgelegt. Wegen des über die Jahre nachlassenden Sauerstoffgehalts im Brunnenwasser wurden im Oktober 2003 die Zuläufe in den Hochbehälter von der Wasserkammersohle auf ca. 4 Meter Höhe angehoben. Dadurch konnte das Wasser über Auslauftulpen auf den Wasserspiegel plätschern und wurde so zusätzlich mit Sauerstoff angereichert. Durch diese Maßnahme konnte eine Erhöhung des Sauerstoffgehalts allerdings nur in dem Wasser erzielt werden, das über den Hochbehälter ins Netz zurück läuft, nicht aber bei dem Trinkwasser das nach der Förderung aus dem Brunnen direkt im Leitungsnetz verteilt wurde. Daraufhin wurden in 2004 ein Belüftungskompressor, ein Oxidator sowie ein Druckstoßausgleichbehälter mit einem Druckluftbehälter eingebaut, um dem Wasser schon ab dem Wasserwerk die gewünschte Menge Sauerstoff zugeben zu können. Durch die unter Druck erfolgte Belüftung traten in der Folge Probleme mit milchigem Wasser auf woraufhin die Belüftung zurückgenommen wurde. Dies veranlasste uns, zu den routinemäßigen Untersuchungen noch zusätzliche Beprobungen durchzuführen um sicherzustellen, dass unser Trinkwasser der jeweiligen Trinkwasserverordnung entspricht. Gleichzeitig erfolgten Besprechungen mit Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt, sowie den Ingolstädter Kommunalbetrieben um mögliche Maßnahmen zur Erhöhung des Sauerstoffgehaltes im Rohwasser treffen zu können. Am 11. Dezember 2010 wurde nach Auswertung diverser Proben von der Gesundheitsabteilung im Landratsamt Eichstätt die weitere Entnahme von Wasser aus dem Brunnen 2 zur Trinkwasserversorgung von Eitensheim so lange untersagt, bis wieder eine der Trinkwasserverordnung entsprechende Wasserqualität nachgewiesen werden kann. Seither bezieht Eitensheim Trinkwasser über eine Notverbundleitung vom benachbarten Wasserzweckverband Böhmfelder Gruppe. Im März 2011 beauftragte die Gemeinde Eitensheim das Fachbüro shp Sixt, Heiß und Partner mit der Erstellung einer Studie zur Wasserchemie, Mischbarkeit und Aufbereitungstechnik für die gemeindliche Wasserversorgung.

7 Bei einem im April 2012 vorgenommenen Probebetrieb zur Sauerstoffanreicherung musste festgestellt werden, dass überraschenderweise keine ausreichende Sauerstoffanreicherung im geschlossenen System unter Druck möglich ist. Eine nachfolgende Gasuntersuchung des Wassers zeigte die seltene Konstellation einer starken Übersättigung des Brunnenwassers von Stickstoff und Argon, die die weitere Aufnahme von Sauerstoff unter Druck nicht zulässt. Das Aufbereitungskonzept wurde deshalb so abgeändert, dass in einer offenen Belüftung gleichzeitig eine weitergehende Entgasung und eine Sauerstoffanreicherung erfolgen kann. Im November 2012 wurde nach eingehender Diskussion beschlossen, das Büro shp auf Grundlage des geänderten Entwurfs mit der weiteren Planung und Ausschreibung der Anlage zu betrauen. Nach anschließender Auftragsvergabe im Gemeinderat konnten die benötigten Einbauteile bestellt und gefertigt werden. Die vorhandenen Einbauten wurden demontiert, der Saugbehälter erhielt eine Edelstahlauskleidung. Vor Einbringung einer neuen Brunnenpumpe wurde der Brunnen mit einer Kamera bis zu einer Tiefe von 74,7 m befahren. Die neue Brunnenpumpe vor dem Einbau Ebenso wurde die komplette Elektro- und Messtechnik erneuert und an das Prozessleitsystem im Wasserwerk 1 der Ingolstädter Kommunalbetriebe wieder angebunden. Strahlapparat mit Entgasungsbehälter Spülgebläse Förderpumpen Schaubild der Neuinstallation im Maschinenhaus des Wasserwerkes Nach derzeitigem Planungsstand soll im Dezember 2013 die Eigenförderung wieder möglich sein. Mit eventuellen Unannehmlichkeiten während der Umstellungsphase ist zu rechnen.

8 Bericht aus dem Gemeinderat Sitzung vom Bauanträge Errichtung einer Schleppgaube Jahnstraße 17 Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplangebiet Am Bauernweg. Zur Realisierung des Vorhabens sind folgende Befreiungen erforderlich: Fürs Blechdach (lt. Bpl. nur Ziegel- bzw. Betonmaterial), für die Dachform und -neigung der Schleppgaube 10 (lt. Bpl. nur Satteldach mit ) und der Ansichtsfläche etwa 3,62 qm (lt. Bpl. max. 2 qm) Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen und befürwortet die entsprechenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Am Bauernweg Dem Einbau eines Schiebetors unmittelbar entlang des Gehweges kann nicht zugestimmt werden, da der nach der Stellplatzsatzung erforderliche Stauraum nicht mehr gewährleistet ist. Anfrage auf Modernisierung der Einfriedung, Eichstätter Straße 18 Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Verkleidung an der Eingangstür und dem zweiflügeligen Tor sowie die Anbringung von Putzträgerplatten an den Zaunelementen ist grundsätzlich baugenehmigungsfrei. Allerdings liegt das Grundstück im Geltungsbereich der Sanierungssatzung. Der Gemeinderat erteilt auch hinsichtlich der Sanierungssatzung seine Zustimmung zu dem Vorhaben, wenn der Ortsplaner Eberhard von Angerer dazu eine positive Stellungnahme abgibt. Errichtung einer Mauer, Richard- Wagner-Straße 24 Sachlicher Windkraft Teilflächennutzungsplan Das Baugrundstück liegt im Bebauungsplangebiet Nord. Der Bauherr hat sein Grundstück im südlichen Teil abgegraben und möchte nun, vom Nachbargrundstück etwas abgerückt, eine Stützmauer errichten. Die angrenzenden Nachbarn haben ihre Unterschrift erteilt, wobei der südliche Nachbar jedoch schriftlich Bedenken hinsichtlich der Statik geäußert hat. Der Errichtung der Stützmauer wird zugestimmt, da diese die im Bebauungsplan Nord festgesetzte Sockelhöhe von 0,20 m über dem natürlichen Gelände nicht überschreitet. Auch einer Befreiung hinsichtlich der Abgrabung entlang der Grenze wird nachträglich zugestimmt. Antrag auf Errichtung eines Schiebetors, Eichstätter Straße 24a Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Vorstellung des Flächennutzungsplanvorentwurfs mit Beschlussfassung über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Stampfer die Herren Markert und Merdes vom Planungsbüro TeamBüro Markert. Nach einem kurzen Rückblick auf das bisherige Verfahren erklärt Herr Markert, dass für das weitere Verfahren auf Wunsch des Gemeinderates zwischen der Wohnbebauung und den Konzentrationszonen ein Abstand von mindestens 1000 Meter berücksichtigt wurde. Herr Merdes erklärte die weiteren harten und weichen Ausschlusskriterien, die zu den im Vorentwurf ausgewiesenen vier Konzentrationszonen geführt haben.

9 Bericht aus dem Gemeinderat Die Gemeinde Eitensheim beschließt, zur räumlichen Steuerung der Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet von Eitensheim einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft (STFNPW) nach 5 Abs. 2b BauGB aufzustellen. Es werden Konzentrationszonen für die Nutzung der Windkraft dargestellt mit dem Ziel, eine Steuerungswirkung im Sinne des 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich zu erreichen. Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des STFNPW Eitensheim in der heute vorgelegten Fassung vom Der Gemeinderat beschließt, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen und beauftragt die Verwaltung und das TeamBüro Markert mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Verfahrensschritte. Abschluss eines neuen Stromliefervertrages für die Jahre Nachdem in der Gemeinderatssitzung am nicht über den vom Bayerischen Gemeindetag ausgehandelten Stromliefervertrag mit E.ON Bayern beschlossen wurde, konnten von der Verwaltung nach dem erneut Strompreisangebote eingeholt werden, welche aktuell teilweise unter der Rahmenvereinbarung des Bayer. Gemeindetags liegen. Die Gemeinde Eitensheim stimmt dem verbesserten Angebot der E.ON Bayern vom für den Zeitraum bis zu. Dem Zusatzangebot, gegen einen Aufpreis von 0,05 ct/kwh auf die Einzelpreise 100 % Ökostrom zu beziehen, wird ebenfalls zugestimmt. Haushalt 2013; Beratung und Beschlussfassung Den Mitgliedern des Gemeinderates liegt jeweils ein Entwurf des Haushalts 2013 vor. Bürgermeister Stampfer und Kämmerer Roland Erlenbach erläutern die wichtigsten Ansätze des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes sowie die Übersicht über den Stand der voraussichtlichen Schulden und die voraussichtliche Entwicklung der allgemeinen Rücklagen. Nachdem keine Fragen unbeantwortet blieben und keine Ergänzungs- bzw. Änderungswünsche von den Gemeinderatsmitgliedern vorgebracht wurden, konnte die Haushaltssatzung 2013 wie auch der Finanzplan mit Investitionsprogramm einstimmig beschlossen werden. Anfrage wegen unzureichender Busverbindung für Schüler am Nachmittag vom ZOB nach Eitensheim Hierzu liegt eine Anfrage von 13 Eitensheimer Familien vor, die nachmittags eine weitere Busverbindung gegen Uhr vom ZOB nach Eitensheim wünschen. Schüler, die um Uhr bzw. um Uhr Schulende haben, fahren entweder mit dem Bus bis Gaimersheim und lassen sich dort abholen oder sie warten bis Uhr, bis der nächste Bus nach Eitensheim fährt. Lt. INVG wäre es möglich, nachmittags gegen Uhr einen weiteren Bus nach Eitensheim fahren zu lassen. Diese zusätzliche Busverbindung ZOB nach Eitensheim würde pro Jahr allerdings etwa ,00 und nur auf die Schultage beschränkt noch 7.500,00 kosten. Der Bürgermeister erklärt danach die Möglichkeit, stündlich mit dem Zug von Ingolstadt nach Eitensheim zu fahren.

10 Bericht aus dem Gemeinderat Die Jugend BahnCart 25 kostet für Kinder und Jugendliche von sechs bis einschließlich 18 Jahren 10,00 und hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren. Damit fahren Kinder von sechs bis 14 Jahren für 85 Cent von Ingolstadt-Nord nach Eitensheim. Für Ältere kostet diese Fahrt 1,70. In Anbetracht dieser relativ günstigen Alternativen sollte von der Bestellung einer weiteren Busfahrt abgesehen werden. Da es neben dem INVG-Fahrplan ausreichend kostengünstige Fahrmöglichkeiten mit der DB von Ingolstadt-Nord nach Eitensheim gibt, wird keine zusätzliche Busverbindung nachmittags vom ZOB nach Eitensheim bestellt. Die Antragsteller werden über das DB-Angebot unterrichtet. Um die Nutzung des Zugangebotes für Schüler attraktiver zu gestalten, werden befristet für das Schuljahr 2013/2014 am Schuljahresende von Schülern, die weiterführende Schulen in Ingolstadt besuchen, vorgelegte verbilligte DB-Fahrausweise inkl. der BahnCart 25 von der Gemeinde mit 50 % bezuschusst. INVG Situationsanalyse 2013; Jahresfahrplan 2014 Die Situationsanalyse sowie die Fahrgastzählungen in 2013 werden zur Kenntnis genommen. Für den im Dezember 2013 in Kraft tretenden Jahresfahrplan 2014 der INVG beschließt die Gemeinde Eitensheim, den bisherigen Fahrplanbestand von drei Fahrtenpaaren beizubehalten. Um das Umfeld des Eitensheimer Norden besser an die INVG anzubinden wird an der Hitzhofener Straße Abzweigung Röntgenstraße eine zusätzliche INVG-Haltestelle eingerichtet. Straßensanierung 2013; Auftragsvergabe Die Arbeiten für die Sanierung von Ortsstraßen in 2013 wurden beschränkt ausgeschrieben. Von den 8 eingeladenen Firmen gaben 7 zum Submissionstermin am ein Angebot ab. Nach Prüfung durch das Ingenieurbüro Goldbrunner konnte der Auftrag vergeben werden. Der Auftrag für die Sanierung von Ortsstraßen in 2013 wird an die wirtschaftlich günstigst bietende Firma S&F Tiefbau GmbH aus Karlshuld zum Angebotspreis von brutto ,51 vergeben. Information des Bürgermeisters Das Spendenaufkommen der Aktion Hochwasserhilfe 2013 des Bayerischen Gemeindetages beträgt 1,3 Mio.. Bezüglich Umbau Carlshof fand am ein Gespräch mit Herrn Architekt Immich statt. Herr Immich wird sich mit Herrn Architekt Reithmeier wegen noch fehlender Unterlagen auseinander setzen. Sitzung vom Bauanträge Errichtung eines Carports, Eschenweg 1 Der Carport soll auf der etwa 3,5 m breiten Fläche zwischen dem Eschenweg und der Garage an der Nordseite des Grundstücks gebaut werden. Dem Bauvorhaben kann nicht zugestimmt werden, da nach der Stellplatzsatzung ein Grundstücksstreifen auf Privatgrund in einer Tiefe von 3 Meter entlang der Straße (Vorgartenbereich) von dieser Bebauung freizuhalten ist. Errichtung einer Mauer, Hitzhofener Straße 3a Auf dem im unbeplanten Innenbereich gelegenen Grundstück soll entlang des Gehwegs eine Mauer errichtet werden. Der um eine Stellungnahme gebetene Ortsplaner Eberhard von Angerer befürwortet eine weiß verputzte, max. 1 m hohe Mauer mit Blechabdeckung.

11 Bericht aus dem Gemeinderat Der Errichtung einer Mauer mit einer Höhe von max. einem Meter auf dem Grundstück Hitzhofener Straße 3a wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Neugestaltung der Einfriedung, Hitzhofener Straße 18 Die Bausache wurde bereits in der Sitzung am behandelt. Der zwischenzeitlich um eine Stellungnahme gebetene Ortsplaner hält den Umgestaltungsvorschlag für sehr passend. Der Gemeinderat gibt für die Neugestaltung der Einfriedung seine Zustimmung. Bau eines Stellplatzes, Kantstraße 24 Der Grundstückseigentümer beabsichtigt an seiner Nordgrenze einen Stellplatz (5 x 4 m) zu errichten. Dazu wäre eine Befreiung hinsichtlich der Zufahrt erforderlich. Die Eigentümer des nördlich angrenzenden Wohngrundstücks sind gegen die Planung, da damit die einzige Möglichkeit in der Stichstraße zu parken, verloren geht. Für den Bau des Stellplatzes wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einer Befreiung wegen der festgesetzten Zufahrt wird zugestimmt. Anfrage zur Errichtung eines Carports, Eschenweg 2 Das Baugrundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Der Errichtung eines Carports wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, einer entsprechenden Abweichung von der Stellplatzsatzung wird zugestimmt. Antrag auf isolierte Abweichung zum Bau eines Carports, Erlenweg 10 Auf dem Grundstück soll ein grenznaher Carport errichtet werden. Dieses Vorhaben ist an sich verfahrensfrei, jedoch ist eine isolierte Abweichung von den Abstandsflä- chenregelungen durch das erforderlich. Landratsamt Dem Bau eines Carports wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Vorstellung der Planungsentwürfe des Architekten Eberhard von Angerer bezüglich Wertstoffhofs, Bauhof und der Freifläche südlich der Bahnhaltestelle Bürgermeister Stampfer begrüßt dazu den planenden Architekten Eberhard von Angerer. Dieser erläutert seine beiden Varianten für einen Wertstoffhof mit Bauhof auf dem Grundstücksteil nördlich der Feuerwehr, die bereits im Vorfeld auch mit dem Sachgebiet Abfallwirtschaft im Landratsamt Eichstätt abgestimmt wurden. In der anschließenden Diskussion legt der Gemeinderat Wert darauf, dass auf den Fahrspuren zwei Fahrzeuge mühelos aneinander vorbeifahren können. Der Gemeinderat beschließt, den neuen Bauhof und Wertstoffhof gemäß den Planungsentwürfen des Architekten Eberhard von Angerer auf dem Grundstück nördlich des Feuerwehrgerätehauses zu errichten. Dazu wird zu gegebener Zeit die bestehende Lagerhalle abgerissen und die Fun- Arena abgebaut. Sollte es vom zeitlichen Ablauf her sinnvoller erscheinen, wird zuerst der Bau des neuen Wertstoffhofes bevorzugt. Die Verwaltung wird beauftragt, die nächsten Realisierungsschritte vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen. Danach erläuterte Herr von Angerer sein Konzept für die Flächen südlich des Bahnhofs anhand von vier Varianten. Bei allen vier Varianten ist geplant, auf der Fläche zwischen der Bahnlinie und der Sägewerkstraße im westlichen Teil einen Parkand-Ride Parkplatz anzulegen und den östlichen Bereich zu bebauen. Für die Anbindung der Auenstraße und der Goethestraße an die Sägewerk- bzw. Ingolstädter Straße wurden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt.

12 Bericht aus dem Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt zur weiteren Überplanung des südlichen Bahnhofsgeländes sowie der künftigen Anbindung der Auen- und Goethestraße die Vorschlagsvarianten 1 4 vom des Architekten Eberhard von Angerer zugrunde zu legen. Zur Unterrichtung der Bürger und als Möglichkeit Anregungen, Vorschläge bzw. Bedenken einzubringen, wird zur gegebenen Zeit eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. Herr Angerer wird beauftragt abzuklären, ob für die Umgestaltungsmaßnahme (P + R) Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beantragt werden können bzw. ob Mittel aus der Städtebauförderung dafür zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die generelle Finanzierung der Maßnahme zu prüfen (Straßenausbaubeitrag). Stellungnahme zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde Hitzhofen nach 4 Abs. 1 BauGB Die Gemeinde Hitzhofen beabsichtigt die Ausweisung von Konzentrationsflächen Windkraft nördlich des Ortsteils Hofstetten mit einer Gesamtfläche von etwa 266 ha. Die Gemeinde Eitensheim erhebt keine Einwände zum sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde Hitzhofen. Ausweisung von Gewerbe- bzw. Wohnbaugebieten Bürgermeister Stampfer trägt vor, bei den in letzter Zeit getätigten Grundstücksgeschäften hat sich gezeigt, dass die Vorgehensweise entgegen des Gemeinderatsbeschlusses vom , statt mind. 50 % 100 % der Flächen für die Ausweisung von Gewerbe- bzw. Wohnbaugebieten zu er- werben zielführender ist. Vom Gemeinderat beschlossene Festlegungen bzw. Konditionen würden die jeweiligen Grundstücksverhandlungen zu sehr einengen, sind weder praktikabel noch hilfreich. Zielführender wäre es, wenn der Bürgermeister dem Gemeinderat regelmäßig vom Stand der jeweiligen Grundstücksverhandlungen unterrichtet und für das weitere Vorgehen die Zustimmung des Gemeinderats einholt. Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom bezüglich der Ausweisung von künftigen Gewerbe- bzw. Wohnbaugebieten auf und beschließt gleichzeitig, grundsätzlich 100 % der benötigten Flächen für weitere Ausweisungen von Gewerbe- bzw. Wohnbaugebieten zu erwerben. Sollte, ausnahmsweise ein Grundstücksbesitzer ein eigenes Wohnbaugrundstück einfordern, sind die Konditionen einvernehmlich mit dem Grundstücksbesitzer auszuhandeln und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Information des Bürgermeisters Bei der Fertigstellung der Aufbereitungsanlage der Wasserversorgung kommt es wegen Beschädigungen an Schaltschränken bei der Auslieferung zu weiteren Verzögerungen. Die Bürgermeister der Gemeinden des Schulverbandes Mittelschule Gaimersheim wurden über die Erweiterungsplanungen des Marktes Gaimersheim unterrichtet. Bedingt dadurch ist eine Erhöhung der Schulverbandsumlage unumgänglich. Bürgermeister Stampfer erläuterte den derzeitigen Sachstand zur Kreuzungsvereinbarung Bahnüberführung Buxheimer Straße. Bezüglich der Nutzung des Zugangebotes nachmittags von Ingolstadt-Nord nach Eitensheim wurde ein Informationsschreiben im Schulbus verteilt.

13 Bericht aus dem Gemeinderat Wegen der aufgetretenen Schäden an der Schulfassade fand zur Ermittlung der Ursache ein Ortstermin mit einem Gutachter statt. Am fand ein Besprechungstermin mit Herrn Immich und den Projektanten für Haustechnik bezüglich des Umbaus Carlshof statt. Bürgermeister Stampfer verteilt an den Gemeinderat ein Schreiben von Anwohnern aus dem Baugebiet Nord II zu Geschwindigkeitsmessungen in der Robert-Koch- Straße und Einhaltung der bestehenden Bauordnung im Baugebiet Nord und erläutert die Sachlage. Bei einem Gespräch mit Eltern aus dem Baugebiet Nord am ersten Schultag regte Bürgermeister Stampfer an, einen Schulweghelferdienst durch betroffene Eltern oder Großeltern an der Hitzhofener Straße einzurichten. Die zwischenzeitliche Rückmeldung ergab, dass von den betroffenen Eltern keine Bereitschaft zu erwarten ist, den Schulweghelferdienst selbst zu übernehmen. Sitzung vom Bauanträge Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Haydnstraße 43 Die ans Wohnhaus angebaute Doppelgarage soll ebenfalls ein Walmdach erhalten. Lt. Bebauungsplan ist dies nur auf freistehenden Garagen zulässig. Von dieser Vorschrift wurden im Baugebiet diesbezüglich schon Befreiungen erteilt. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Wegen der im Bebauungsplan Nord festgesetzten Dachform für die Garage wird einer Befreiung zugestimmt. Umbau, Erweiterung und energetische Sanierung des Wohnhauses Rosenweg 4 Auf dem Grundstück im unbeplanten Innenbereich soll ein angebautes Waschhaus abgebrochen, das Wohnhaus im Erdgeschoss etwas erweitert und eine Garage angebaut werden. Dem Umbau, der Erweiterung und energetische Sanierung des Wohnhauses wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Errichtung eines Doppelcarports, Goethestraße 9 Der im Bebauungsplangebiet Süd geplante Doppelcarport mit einer Breite von etwa 6 m und einer Länge entlang der Nordgrenze von ca. 7 m soll sich westlich der bestehenden Nebengebäude anschließen. Dadurch wird eine Grenzbebauung von ca. 17,5 m erreicht. Die nördlich angrenzenden Nachbarn haben ihre Unterschrift erteilt. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Von der im Bebauungsplan Süd festgesetzten Länge der Grenzbebauung von max. 9 m wird eine Befreiung erteilt. Änderung des Bebauungsplanes Nord- West II und 6. Änderung Flächennutzungsplan; Behandlung der Bedenken und Anregungen Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB lagen die Änderungsentwürfe des Bebauungsplanes und der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom bis im Rathaus aus. Von den Bürgern selbst ging keine Stellungnahme ein. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden gemäß 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom am

14 Bericht aus dem Gemeinderat Verfahren beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von dem mit der Änderung der Bauleitpläne beauftragen Ingenieurbüro Willi Schlecht in einer Beschlussvorlage zusammengefasst. 11 Behörden bzw. TÖP äußerten sich positiv bzw. haben gegen die Änderung beider Bauleitpläne keine Bedenken. Acht Stellungnahmen nimmt die Gemeinde zur Kenntnis und stellt fest, dass bei der Auslegung die berechtigten Hinweise in die Begründung mit aufgenommen werden und die nach Abwägung des Sachverhaltes als unbegründet erachteten zurückgewiesen werden. Sanierung und Umbau Carlshof Vorstellung der Umbaumaßnahmen durch Herrn Architekt Immich und den Projektanten für Heizung, Lüftung und Sanitär mit Darlegung der aktuellen Kostenberechnung Bürgermeister Stampfer begrüßte den planenden Architekten Herrn Immich sowie Herrn Beer und Herrn Rudingsdorfer vom Planungsbüro Frey-Donabauer-Wich. Nach allgemeinen Ausführungen erklärte Herr Immich, dass der geplante Außenaufzug bzw. das Aufzuggehäuse unter die Traufe des Walmdachs passe und könnte somit an die Außenwand herangerückt werden. Herr Rudingsdorfer erläuterte die grundsätzlichen Planungsansätze für die Elektrotechnik. Eine weiterhin verwendbare Grundinstallation ist vorhanden, jedoch sind Stromanschlüsse für die Arbeitsplätze nachzurüsten und ein neues Datennetz zu verlegen. Anschließend erklärte Herr Beer die Planungen für Heizung und Sanitär. Da die vorhandenen Bäder ausgebaut und neue bedarfsgerechte Sanitäranlagen eingebaut werden, empfiehlt es sich die Trinkwasserleitungen komplett gegen Edelstahlleitungen auszutauschen. Die in Teilberei- chen des Erdgeschosses verlegte Fußbodenheizung ist wegen verbauter korrosionsanfälliger Rohre nicht weiter verwendbar. Das neue Leitungssystem für Heizung, Elektro, Computerverkabelung und Telekommunikation soll in einem etwa 20 x 17 cm großen Sockelkanal untergebracht werden. Bürgermeister Stampfer regte an, zumindest im Bereich der Stellflächen für Büroschränke müsste dieses System nochmal überdacht werden. Auf die Frage warum die Kosten lt. der aktuell vorliegenden Kostenberechnung ein weiteres Mal auf jetzt 1,5 Mio. gestiegen seien, antwortete Herr Immich, dass in der aktuellen Kostenberechnung nun die Kosten für die vom Gemeinderat für sinnvoll erachteten gesamten neuen Dacheindeckung sowie ein kompletter Fassadenanstrich und das Aufzugsgehäuse eingestellt seien. Außerdem verweist er auf allgemeine gestiegene Baupreise. Information des Bürgermeisters Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurde ein Bauantrag für ein Wohnhaus mit Garage auf dem Grundstück Haydnstraße 26 sowie für eine gewerbliche Lagerhalle auf dem Grundstück Horchstraße 4 eingereicht. Von seiten der Bahn ist zukünftig für das Projekt Bahnüberführung an der Buxheimer Straße als Projektingenieur Herr Dimitri Knodel und als budgetverantwortlicher Projektleiter Herr Stefan Hartl zuständig. Vom Eisenbahnbundesamt liegt der Prüfbericht zum Neubau der Bahnüberführung vor. Der Prüfbericht vom geht von Gesamtbaukosten von ,00 aus. Als nicht kreuzungsbedingt sind ,00 abzuziehen, die die Gemeinde für die Verlegung der Wasserleitung alleine zu tragen hat. Der Anteil des Landkreises an den kreuzungsbedingten Kosten beträgt 1/3. Davon erwartet der Kreis etwa 40 % Zuwendungen, vom Rest hat die Gemeinde nach den Kreuzungsrichtlinien ca. 10,5 % zu tragen.

15 Der Beginn des Umbaus des Carlshofwohnhauses zum Rathaus hat sich leider weiter verzögert Nach Vorlage des genehmigten Eingabeplans sollte im Laufe dieses Jahres der Architektenwechsel vorgenommen werden und Architekt Reithmeier mit der Ausführungsplanung weitermachen. Bekannter weise hat sich bei den Übergabegesprächen herausgestellt, dass die Projektanten nicht auf dem neuesten Planungsstand waren, somit auch nicht die Planunterlagen und Kostenberechnungen. Was wiederum zur Folge hatte, dass auch die Kostenberechnungen des Architekten nicht richtig sein konnten. Im Donau Kurier konnte man von der Sitzung des Gemeinderates am dann lesen: Limburg in Eitensheim Die Sanierungskosten liegen weit über Plan. Dies kann man so nicht stehenlassen und lässt sich auch mit konkreten Zahlen widerlegen, denn wenn man nur der Überschrift im Donau Kurier glaubt könnte man meinen, dass sich die Kosten für ein und dieselbe Leistung verdreifacht hätten. Dem ist aber beileibe nicht so. Bei der Erstellung der ersten Kostenschätzung für den Umbau auf Grundlage des Vorentwurfs vom in Höhe von ca ,00 inkl. Baunebenkosten (ohne Baunebenkosten ,00 ) ging Architekt Immich noch davon aus, dass die Gemeinde das Wohnhaus ohne größere Umbauten als Rathaus nutzen wolle und das Flair des Hausinneren soweit wie möglich erhalten bleibt. Er vertrat damals noch die Meinung, dass weitere notwendige Maßnahmen des Bauunterhaltes zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden könnten. In den darauffolgenden Besprechungen wurden dann weitere Nutzungsanforderungen durch den Gemeinderat und Anregungen der Projektanten an den Architekten herangetragen, z.b. die Situierung des Sitzungssaals im Obergeschoss, was mit erheblichen brandschutztechnischen Anforderungen verbunden ist, der Anbau eines Außenaufzuges bis ins Dachgeschoss, die Unterbringung des Archivs im Dachraum, die Erneuerung der gesamten Dacheindeckung statt der vorgesehenen Ausbesserungsmaßnahmen, aber auch die Erneuerung der gesamten Haustechnik, der Trinkwasser- und Heizungsrohrleitungen, u.ä. All dies hat neben der allgemeinen Kostensteigerung zu einer deutlichen Kostenerhöhung gegenüber der Einfachstlösung des ersten Nutzungskonzeptes geführt. Nach der Kostenberechnung vom belaufen sich die Kosten der Gewerke auf brutto ,00, inkl. Baunebenkosten (Architektenleistung und behördliche Gebühren) auf brutto ,00. Bei diesen weitergehenden Nutzungsanforderungen, die zweifelsohne auch zu höheren Umbaukosten führen, sollte man nicht außeracht lassen, dass die Gemeinde dadurch auch einen entsprechenden Gegenwert, der die langfristige Nutzung des Gebäudes als Rathaus ermöglicht, erhält.

16 Neue Schulbushaltestelle an der Kreisstraße EI 5, Buxheimer Str. Abz. Sägewerkstraße zur Mittelschule Gaimersheim Foto: M. Stampfer Zur Erleichterung und Verkürzung des Schulweges wurde im Einvernehmen mit der Tiefbauverwaltung und der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Eichstätt, der Polizeiinspektion Eichstätt und dem Busunternehmen Jägle aus Eichstätt für die Schülerinnen und Schüler aus dem Eitensheimer Süden die zur Mittelschule Gaimersheim fahren eine neue Schulbushaltestelle an der Kreisstraße EI 5, Buxheimer Straße Abzweig Sägewerkstraße eingerichtet. Schulverband Gaimersheim (Mittelschule) Fahrplan Schuljahr 2013/2014; Gültig ab Hinfahrten zur MS Gaimersheim Mo.-Fr. Buxh. Str. Abzw. Sägewerkstraße Uhr Gaimersheimer Straße Uhr Mittelschule Gaimersheim Uhr Rückfahrten nach Eitensheim Mo.-Do. Fr. Mo.-Do. Mo.-Do. Mittelschule Gaimersheim Uhr Uhr Uhr Uhr Gaimersheimer Str Uhr Uhr Uhr Uhr Buxh. Str. Abzw. Sägewerkstr Uhr Uhr Uhr Uhr

17 Grundschule Eitensheim 2013/ seit 1970 Schulleiter: Herr Rektor Peter Frey Schulsekretärin: Frau Helga Habermeier-Reinold An der Grundschule Eitensheim werden im Schuljahr 2013/14 in acht Klassen 141 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Auflistung der Grundschulklassen 1 4. Klassen Kassenlehrerin Anzahl/ Schüler Buben Mädchen Klasse 1a Christa Luidl Klasse 1b Brigitte Ettle Klasse 2a Birgit Linder Klasse 2b Jutta Gößl Klasse 3a Sabine Kulzer Klasse 3b Dagmar Besch-Görner Klasse 4a Doris Kamm Klasse 4b Irmgard Rucker Klassenelternsprecher/in Klassenelternsprecherin Stellv. Klassenelternsprecher/in Klasse 1a Carolin Meyer Carolin Knobloch Klasse 1b Tanja Telgkamp Natalie Widler Klasse 2a Kathrin Drenckhahn Marc Lorenz Klasse 2b Petra Hofmann Semiha Bayraktar Klasse 3a Kerstin Obermeier Elke Hecker Klasse 3b Susanne Greiter Karin Baumgartner Klasse 4a Nicole Funk Doris Spiegel Klasse 4b Michaela Lorenz Christine Strauß Der Elternbeirat im Schuljahr 2013/14 Funktion Name Klasse 1. Vorsitzende Nicole Funk 4a 2. Vorsitzende Kathrin Drenckhahn 2a Schriftführerin Kerstin Obermeier 3a Kassier Marc Lorenz 2a

18 Statistik Kindergarten St. Andreas und Kindertagesstätte St. Sebastian Eitensheim In der nachfolgenden Übersicht zeigen wir die aktuellen Belegungszahlen, sowie die Elternbeiträge je nach Buchungszeit: Die Mindestbuchungszeit im Kindergarten beträgt 4 Stunden. Dafür sind 86,-- zu entrichten. Wie der Tabelle zu entnehmen ist, buchen die meisten Eltern zwischen 5-6 Stunden. In der Krippe ist eine Häufung bei 5-6 Stunden sowie bei 7-8 Stunden erkennbar. Stand November 2013 Buchungszeiten Kindergarten Preis in pro Monat Anzahl Kinder St. Andreas 4 Gruppen Anzahl Kinder St. Sebastian Krippe Preis in pro Monat Anzahl Kinder Krippe 2 Gruppen 2 Gruppen bis 4 Stunden 86, , , , , , , , , , , , Im Kindergartenbeitrag ist ein monatliches Spiel- und Getränkegeld in Höhe von 6,-- enthalten. Für Krippenkinder fällt 1,-- pro Tag tatsächlich verbrauchtem Frühstück an. Der Mindestbeitrag beträgt im Kindergarten 86,-- im Monat, der Höchstbeitrag 111,--. In der Krippe sind mindestens 141,-- und höchstens 191,-- pro Monat zu entrichten. Hinweis: Vorschulkinder erhalten im letzten Kindergartenjahr einen Zuschuss vom Staat in Höhe von 100,-- je Monat. Kindergarten St. Andreas: 8 Schulkinder und 2 Ferienkinder Kosten Ferienkind: pro Kindergartenjahr: 180,-- Kosten Schulkind: 3 Tage pro Woche: 60,-- pro Monat 4 Tage pro Woche: 70,-- pro Monat 5 Tage pro Woche: 80,-- pro Monat

19 Bayerische Ehrenamtskarte des Landkreises Eichstätt Engagement ist wertvoll, und ein Dankeschön wert! Für den Erhalt einer Ehrenamtskarte müssen folgende persönliche Voraussetzungen vorliegen: Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig. Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement. Mindestalter: 16 Jahre Inhaber einer Jugendleiterkarte (Juleica) erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte. Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte. Antragsverfahren: Das Antragsformular steht unter Antragsformular - Ehrenamtskarte zum Download bereit. Der Ehrenamtliche füllt das Formular aus und lässt es von seiner Institution (Vereinsvorsitzenden) bestätigen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte an die Gemeinde Eitensheim, Eichstätter Straße 1, Eitensheim senden, es wird dort weiterbearbeitet. Vergünstigungen: Als Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten Sie Vergünstigungen bei verschiedenen Firmen, Museen, Geschäften, bei Freizeiteinrichtungen und Veranstaltungen im Landkreis Eichstätt und in ganz Bayern. Teilnehmer und Vergünstigungen werden unter und eingepflegt. Änderung des Mindestbehältervolumens in der Abfallwirtschaft Ab Januar 2014 wird das Mindestbehältervolumen von 12 Liter pro Woche und Person auf 10 Liter pro Woche gesenkt. Diese Änderung hat zur Folge, dass ab ein Haushalt mit bis zu 3 Personen eine 60 Liter Tonne nutzen darf. 1 3 Personen = 60 L Restmüll und 120 L Papiertonne 4 6 Personen = 120 L Restmüll und 240 L Papiertonne 7 9 Personen = L Restmüll und L Papiertonne. Monatliche Gebühren ab : 60 L = 6,00 statt bisher 6, L = 9,70 statt bisher 11,40 Restmüllsack = 4,00 statt bisher 2,60 Achtung: Wenn Sie die 120 L Restmülltonne gegen eine 60 L austauschen, muss auch die 240 L Papiertonne gegen eine 120 L Tonne ausgetauscht werden, ansonsten ist eine Gebühr von 1,00 pro Monat für die größere Papiertonne zu entrichten.

20 Landkreis Eichstätt SG 124 Abfallwirtschaft Anleitung für die MyMüll-App für Smartphones ab dem Jahr Was ist die MyMüll-App? Mit der MyMüll-App können Sie auf Ihrem Smartphone eine App installieren, die Sie je nach Ihren eigenen Wünschen an die Müllabfuhrtermine im Landkreis Eichstätt erinnert (Restmüll, Altpapier und gelber Sack). Die MyMüll-App läuft mit allen gängigen Smartphone- Betriebssystemen. 2. Was kostet die MyMüll-App? Die MyMüll-App ist für die Bürger des Landkreises Eichstätt kostenlos. Lediglich beim Download können ggf. Gebühren für das Datenvolumen anfallen. 3. Welche persönlichen Daten werden von mir verwendet? Die MyMüll-App verwendet keine persönlichen Daten. Zu keinem Zeitpunkt werden daher Kontodaten, Telefonnummer oder -Adresse von Ihnen abgefragt. 4. Wie funktionieren der Download und die Einrichtung der App? Auf den gedruckten Versionen der Müllpläne und auf dieser Anleitung ist oben rechts der QR-Code für die MyMüll-App enthalten. Scannen Sie diesen QR-Code und folgen Sie der Anleitung zum Download der App. Nach dem erfolgreichen Download öffnen Sie die App. Danach sind die folgenden Eingaben einmalig zu tätigen: 4.1 Eingabe des Namens des Müllplans im Abfragefeld Stadt (Geben Sie hier den Namen des Planes ein, der auch auf dem gedruckten Exemplar Ihres persönliches Müllplanes benannt wird, z.b. Titting mit allen Ortsteilen oder Wettstetten-mit Gelber Sack Echenzell ). 4.2 Eingabe des Erinnerungszeitpunktes (Beispielsweise erhält der Nutzer bei der Einstellung 18 Uhr des Vortages einen Tag vor der jeweiligen Abfuhr um 18 Uhr eine optische und akustische Meldung Morgen Restmüllabfuhr, bitte Mülltonne bereitstellen. Nach der Eingabe der Daten läuft die App ohne weitere Eingaben (auch für die Folgejahre). Soweit gewünscht, können Sie Ihre Eingaben jederzeit selbst ändern, bzw. den Dienst auch wieder von Ihrem Smartphone selbst entfernen. 5. Welche zusätzlichen Funktionen stehen mit der MyMüll-App zur Verfügung? Im Menüpunkt Container finden haben Sie die Möglichkeit sich alle Wertstoffhöfe im Landkreis Eichstätt mit den aktuellen Öffnungszeiten und den vorhandenen Abgabemöglichkeiten (z.b. Was kann ich wo abgeben?) anzeigen zu lassen. Zusätzlich sind unter dem Menüpunkt Service wichtige Telefonnummern der Abfuhrunternehmen und des Landratsamtes hinterlegt.

21 Der Winter hat bereits begonnen. Dadurch kommt es auch immer wieder zu Behinderungen im Straßenverkehr. Die Gemeinde Eitensheim räumt mit ihrem Fahrzeug rund 25 km gemeindeeigene Straßen. Unsere Mitarbeiter im Bauhof sind bestrebt, einen exakten Winterdienst durchzuführen. Sie sind, wenn nötig, bereits früh morgens unterwegs, geben ihr Bestes, um die Straßen für unsere Bürger frei zu halten. Logischerweise können Sie nicht überall zu gleichen Zeiten sein. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis, wenn nicht alle Straßen sofort geräumt werden können. Vordringlich werden die Hauptverkehrsstraßen, Straßen mit starkem Gefälle und Straßen auf denen der Schulbus fahren muss, geräumt und gestreut. So kann es schon vorkommen, dass es einige Zeit dauert, bis der Winterdienst kommt. Wer unser Bauhofpersonal kennt, weiß, dass unsere Mitarbeiter alles, was möglich ist, unternehmen, um für unsere Bürger sichere Straßenverhältnisse zu schaffen. Behinderung des Winterdienstes durch parkende Fahrzeuge Unser größtes Hindernis neben Eis und Schnee sind parkende Fahrzeuge auf Fahrbahnen und Gehwegen. Bitte stellen Sie im Interesse aller Ihre Pkw`s auf Ihrem Privatgrund ab. Parkende Fahrzeuge in engen Straßen behindern und verzögern den Winterdienst erheblich; sie verhindern, dass der Winterdienst reibungslos und zügig durchgeführt werden kann. Wir weisen darauf hin, dass ein ordnungsgemäßer Winterdienst nur durchgeführt werden kann, wenn für das wegen des Räumschildes überbreiten Einsatzfahrzeugs eine ausreichende breite Fahrspur zur Verfügung steht. Vor allem in so manchen Wohngebietsstraßen ist dies oftmals nur sehr schwer möglich. Winterdienst in der Gemeinde Einige Grundstücksbesitzer behindern Geh- und Fahrbahn zusätzlich durch Schneemassen, die sie aus ihrer Einfahrt oder ihrem Grundstück herausräumen, was grundsätzlich nicht erlaubt ist. Abflussrinnen, Hydranten und Abwassereinlaufschächte sind bei der Räumung frei zu halten. Wir bitten Sie ferner, die Straßenkappen der Hausanschlussschieber einzufetten, um ein Festfrieren der Deckel zu verhindern, damit diese im Notfall leichter geöffnet werden können. Räum- und Streupflicht während der Wintermonate Wenngleich sich der Winter bislang Gott sei Dank noch nicht in seiner vollen Härte bzw. Stärke gezeigt hat, weist die Gemeinde auch in diesem Jahr alle Grundstücksbesitzer vorsorglich auf ihre gesetzlichen Räum- und Streupflichten hin. Die Gehwege entlang der Grundstücksgrenzen sind von 7.00 Uhr bis Uhr von Schnee und Eis freizuhalten. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, muss auf der Straße entlang dem Gartenzaun ein ca. 1,5 Meter breiter Fußweg geräumt und gestreut werden. Die genannten Sicherungsmaßnahmen sind nötigenfalls so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich sind. Krankheit und Urlaub sind keine Entschuldigung. Wer verhindert ist, muss sich um eine zuverlässige Vertretung kümmern. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Achtung Eigentümer von Bauplätzen in den Baugebieten: Die oben angeführten Regeln beziehen sich auch auf die unbebauten Grundstücke in den Baugebieten. Auch dort sind die Gehwege frei zu halten.

22 Gemeindliches Ferienprogramm 2013 unterstützt und durchgeführt von der Aktionsgemeinschaft Eitensheimer Vereine Bei insgesamt 12 Veranstaltungen schenkten die jeweiligen Durchführungsteams der Pfarrjugend, KAB, Schützomania, CSU/JU, FW und des Kreisjugendring Eichstätt während der Sommerferien den Mädchen und Jungs interessante, lehrreiche, informative und fröhliche Stunden. Für diesen besonderen ehrenamtlichen Einsatz für die jüngsten unserer Gemeinde bedanke ich mich im Namen der Gemeinde recht herzlich bei den Teams. Ohne die Mitwirkung vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer und Organisatoren wäre es nicht möglich jedes Jahr aufs Neue ein attraktives Ferienprogramm zu gestalten. Ein herzliches Wort des Dankes gebührt auch allen Kindern, die mit viel Spaß und Freude das jeweilige Angebot besucht haben. Foto: M. Stampfer Mein Dank gilt auch dem Kreisjugendring Eichstätt für die gute Zusammenarbeit bei der Organisation und Durchführung der Filmvorführung im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses und der viertägigen Spielbusaktionen am Festplatz.

23 Gartenbauverein Eitensheim ERNTEDANK Dank der reichlich zur Verfügung gestellten Obst-, Gemüse- und Getreidesorten konnte auch in diesem Jahr wieder ein schöner Erntedankaltar von den Mitgliedern errichtet werden. Foto Schielle All jenen, die mitgeholfen und Material zur Verfügung gestellt haben, ein herzliches vergelt`s Gott. Foto Schielle Den Abschluss des Gartenjahres 2013 bildete das alljährlich im November stattfindende Kaffeekränzchen im Pfarrsaal mit einem Bildervortrag über die Aktivitäten des Vereins. Der 1. Vorsitzende Harald Schneeberger begrüßte die zahlreich erschienen Teilnehmer, insbesondere Frau Sidonie Funk Gattin des verstorbenen Altbürgermeisters Josef Funk sowie die anwesenden Gemeinderäte. In diesem feierlichen Rahmen wurden auch Mitglieder geehrt, die 25 Jahre dem Verein treu geblieben sind. Anwesend waren: Frau Elisabeth Schneeberger, Frau Gertrud Sangl, Frau Elisabeth Mögn, Herr Anton Brunner, Herr Josef Schielle Foto Schielle Hinweis: Naturtrüber Apfelsaft vom Bäckgarten zu verkaufen. Bestellungen nehmen Familie Schneeberger 8400 und Franz Kaupert 8706 entgegen Allen Mitgliedern, Helfern und Freunden wünscht die Vorstandschaft ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest.

24 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, als Präsident der Schützomania Eitensheim möchte ich mich persönlich an Sie wenden. Seit nunmehr über 3 Jahren tanzen die Kinder der Schützomania Dance Kids mit stetiger Begeisterung in den zwei bestehenden Tanzgruppen fleißig mit. Dass es allen sehr viel Spaß macht, lässt sich an der Beständigkeit der Tänzerinnen ablesen. Es sind beinahe noch alle Kinder der ersten Stunde dabei. Auch die tänzerische Entwicklung der Kinder macht sich durch das regelmäßige Training und der stetig steigenden Anzahl an Auftritten bemerkbar. Das haben mir vor allem die Trainerinnen immer wieder bestätigt. Mich freut es zu sehen, was diese bisher mit den Kids geschafft haben und mir liegt das Thema Jugendförderung sehr am Herzen. Mit Auftritten beim Maibaumfest, beim Dorffest, bei der Faschingseröffnung, um nur einige Veranstaltungen zu nennen, tragen sie ihren Teil bei örtlichen Veranstaltungen mit bei. Auch im privaten Bereich bei familiären Festlichkeiten begeistern sie die Gäste mit ihrer Show. Anhand unserer Wartelisten für beide Gruppen ist auch erkennbar, dass es noch mehr Kinder gibt, die bei den Dance Kids mittanzen wollen. Allerdings sind uns in Hinsicht auf Training, Betreuung usw. jetzt schon personelle Grenzen gesetzt. Mit den stetig steigenden Aufgaben und Ansprüchen, in Bezug auf Organisation, Öffentlichkeitsarbeit und Jugendförderung/-schutz wird die Situation nicht besser. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden und den weiteren Erhalt der beiden Gruppen gewährleisten zu können, hier mein dringender Appell: Bitte unterstützt die Kindertanzgruppen mit der Übernahme eines Amtes als Betreuer, Trainer, usw., um eine Weiterführung der Kindertanzgruppen möglich zu machen!! Wer von Euch Interesse hat, meldet sich bitte an die unten genannten Kontaktadressen. Da es nicht unbedingt ein(e) Eitensheimer(in) sein muss, gebt diese Info s auch an Euren Bekannten- und Verwandtenkreis weiter. Vielleicht findet sich hier jemand, der eine Aufgabe bei den Schützomania Dance Kids übernehmen will. Für Eure Unterstützung möchte ich mich recht herzlich bedanken! Kontaktadressen: Thomas Brückner Präsident FG Schützomania Eitensheim e.v / thomas.brueckner1@gmx.de Patricia Brückner Trainerin Schützomania Dance Kids 08458/4310 brueckners3@gmail.com Evi Wimmer Trainerin Schützomania Dance Kids 0170/ evi.wimmer@web.de

25 Ramona III. und Patrick II. regieren ab sofort in Eitensheim Ein dreifach kräftiges Schützomania Helau! So hieß es vergangenen Samstag auf der Eröffnungsparty der Faschingsgesellschaft Schützomania im Bauhof. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger waren gekommen, denn es hatte sich bereits im Voraus herumgesprochen - es gibt endlich wieder ein Prinzenpaar. Aber zunächst zeigten die Schützomania Dance Kids ihr Können und eröffneten mit einer Tanzeinlage die Veranstaltung. Hofmarschall Michael Fuchs stellte den neuen Hofstaat vor - und der kann sich sehen lassen. Die Faschingsgesellschaft hat mächtig zugelegt und zwar an aktiven Mitgliedern. Insgesamt 11 Gardemädchen werden dieses Jahr ihre Füße in die Luft werfen, im Showtanz wird es dann eng, denn es kommen noch vier Showtänzerinnen hinzu. Neu in der Mannschaft sind Christina Späth und Melanie Trini aus Eitensheim, Susanne Spiegel aus Landershofen und der Heber Andreas Heigl aus Möckenlohe. Nachdem die Garde nun seit 2 Jahren ohne Regenten auskommen musste haben findige Bastler eine Prinzenpaar-Klonmaschine erfunden. Kurzerhand wurde das letzte Prinzenpaar Ramona II. und Patrick I. in eben diese gesteckt und schwupp- heraus kamen die Namensvettern und neuen Regenten: Ramona II. und Patrick II. Die beiden sind im Kreise der Schützomania keine Unbekannten. Als im letzten Jahr der traditionelle Auftritt, im Pflegeheim Matthäusstift in Ingolstadt bevorstand, nahmen die zwei Arbeitskollegen des Altenheims die Zügel in die Hand, um den Senioren dann doch ein Prinzenpaar präsentieren zu können. Kurzerhand studierten sie für diesen Auftritt einen Walzer ein und schon durfte die Schützomania mit dem Prinzenpaarersatz auftreten. Wenn ihr nächstes Jahr wieder ein Prinzenpaar braucht- meldet euch einfach! So lautete vor fast einem Jahr die Aussage von Ramona. Als sie dann die Suchanzeige der Eitensheimer Faschingsgesellschaft nach einem Prinzenpaar lasen, war die Sache klar. Seither wird fleißig trainiert, geschneidert und auch geschwitzt. Das Motto unter dem der Fasching bei der Schützomania in diesem Jahr steht lautet: Alles deutsch! Folglich werden die Damen und das Prinzenpaar die Beine und Hüften ausschließlich zu deutschsprachigen Liedern schwingen, und schwarz-rot-gold werden wohl die dominierenden Farben sein. Bürgermeister Michael Stampfer freute sich mit den Eitensheimer Narren über die neuen Regenten und übergab bereitwillig den goldenen Rathausschlüssel an die 22-jährige Ramona aus Hepberg und den 25-jährigen Patrick aus Lenting. Ab sofort regieren in Eitensheim die Narren- und dieses Jahr auch wieder mit echten Regenten. Ramona II und Patrik II

26 SV Eitensheim 1946 e.v. Abteilung Kegeln 25 Jahre Kegeln im SV Eitensheim Vor 25 Jahren hat die Abteilung Kegeln des SV Eitensheim ihren Spielbetrieb aufgenommen. Derzeit nehmen zwei Frauenmannschaften und drei Herrenmannschaften am Spielbetrieb bez. an den Rundenwettkämpfen teil. Beide Erste Mannschaften spielen in der Bezirksliga des Bezirks Schwaben. Unser Jubiläum wollen wir gemeinsam mit den Eitensheimer Vereinen feiern. Dazu laden wir vom bis zu einem Vereinekegeln ein. Genauere Informationen werden wir den einzelnen Vereinen zu gegebenen Zeit zukommen lassen. Liebe Verantwortliche in den Vereinen, bitte merken Sie sich für Ihren Verein diesen Termin vor. Über eine rege Teilnahme unserer Ortsvereine würden wir uns sehr freuen. Ihre Kegler im SV Eitensheim Die zweite Mannschaft der Kegler im Sportverein Eitensheim wurde bei den Gemeindeehrungen während des 140-jährigen Gründungsfestes der Freiwilligen Feuerwehr für ihre sportlichen Erfolge im Kegeln, 1. Platz Kreisklasse B1, 2012 und 1. Platz Kreisklasse A2, 2013 ausgezeichnet. v.l.n.r. Ludwig Rabl, Karl Bonfert, Tihomir Govorcinovic, Leonhard Konrad, Michael Zäch, Karl Nieselberger, Karl-Heinz Jakob, Bürgermeister Michael Stampfer und Andreas Rabl.

27 Aufgeregtes Weihnachtssprüchlein Von drauß vom Walde komm ich her, ich bin ein kleiner Mann. Knecht Ruprecht, ich will artig sein mit Mandeln drum und dran. Lustig, lustig. trallali Nein. So stimmt das Sprüchlein nie! Verschneit liegt rings die ganze Welt, und das bei Wind und Wetter. Du lieber, guter Weihnachtsmann, wie treu sind deine Blätter. Lustig, lustig, trallali Dieser Vers - der stimmt doch nie! Alle, alle Jahre wieder steigt das Büblein auf den Baum, sogar im Winter, wenn es schneit. Oh holder, süßer Traum. Lustig, lustig, trallalum Das war wieder falsch und dumm! Jetzt kann ich ihn, den Weihnachtsspruch! Hört alle, alle zu: Ich bin kein Pfefferkuchenmann, will kein Mäh und Muh. Ich komme nicht vom Himmel her und bin auch nicht verhext. Ich merk mir nur leider schwer den rechten Weihnachtstext. Darum will ich nicht länger mehr mein langes Sprüchlein leiern. Nur eins ist wichtig: Denkt daran, warum wir Weihnachten feiern Die Mukis wünschen Allen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr Lenka Fahrmeier 08458/ Silke Bielz 08458/

28

29 Die Jagdgenossenschaft verabschiedet ihren langjährigen Jagdpächter Dr. Heinz Rudschies Foto: Sebastian Trini v.l.n.r. Herr Andreas Baumgartner, Jagdvorsteher Herr Johann Trini, Herr Dr. Heinz Rudschies und Herr Andreas Bauer Im Namen der Jagdgenossenschaft Eitensheim bedankte sich die Vorstandschaft beim langjährigen und verdienten Jagdpächter Dr. Heinz Rudschies für 27 Jahre Hege und Pflege der Jagd in Eitensheim. Foto: M. Stampfer Die von Ihm gepflanzte und nach ihm benannte Dr. Rudschies Allee ist eine bleibende Erinnerung an den langjährigen, sehr engagierten Heger und Pfleger der ihm zugeteilten Jagdflächen.

30 T E R M I N E 2013 Dezember Sportverein Weihnachtsfeier Abteilung Budo im Sportheim Pfarrei 1. Adventsonntag - Andreasfest Kath. Frauenbund Uhr Adventfeier im Pfarrsaal VdK Uhr vorweihnachtliche Feier im Pfarrsaal Sportverein Weihnachtsfeier Abteilung Fußball im Sportheim KAB Adventsfeier im Pfarrsaal Sportverein Weihnachtsfeier Abteilung Tennis im Sportheim Kath. Frauenbund Uhr Fahrt zum Weihnachtsmarkt Regensburg und Kuchlbauer Sportverein Weihnachtsfeier Abteilung Kegeln im Sportheim Pfarrei Adventsingen und Pfarradvent Heimatverein Aufbau Landschaftskrippe in der Pfarrkirche (Taufkapelle) Burschenverein Weihnachtsabend im Schützenheim Sportverein Weihnachtsfeier Abteilung Volleyball im Sportheim T E R M I N E 2014 Januar Burschenverein Tagesskifahrt nach Mayrhofen (Zillertal) Krieger- und Soldatenverein Uhr Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen Pfarrei/Gemeinde Neujahrsempfang JU Uhr Jahreshauptversammlung Kath. Frauenbund Uhr Gottesdienst, anschl. Jahreshauptversammlung Februar AEV Ball im Schützenheim Pfarrei Pfarrgemeinderatswahl VdK Uhr Jahreshauptversammlung Gasthaus Binder Flohmarkt-Team der Pfarrei Uhr Kinderartikel-Flohmarkt im Pfarrsaal Sportverein Sportheim 1. Eitensh. Fußballer Ball m. Garde und Einlagen Kath. Frauenbund Faschingsfeier Pfarrei Faschings-Disco im Pfarrsaal März??.03. VdK Frühlingsfest (Termin steht noch nicht fest) Schützomania Uhr Kehraus im Schützenheim Kath. Frauenbund Weltgebetstag der Frauen FW / FC Katz nbuggl Uhr Starkbierfest im Schützenheim FW / FC Katz nbuggl Uhr Starkbierfest im Schützenheim Kommunalwahlen Gartenbauverein Uhr Jahreshauptversammlung m. Neuwahlen im Schützenheim Pfarrei Fest der Marianischen Männerkongregation 24./ Kath. Frauenbund 9.00 Uhr Palmbüschelbinden im Pfarrsaal April Pfarrei Fastenessen im Pfarrsaal Sportverein Vereinekegeln Feuerwehr Starkbierfest im Feuerwehrhaus Pfarrei Weißer Sonntag Kath. Frauenbund Vortrag vom Verbraucherservice Mai Gartenbauverein Ausflug an die Mosel Kath. Frauenbund Uhr Maiandacht in St. Sebastian Kath. Frauenbund Ausflug Männergesangverein 50-jähriges Gründungsfest am Festplatz Pfarrei Christi Himmelfahrt - Flurprozession Juni Pfarrei Fronleichnam - Fronleichnamsprozession Pfarrei Sonnwendfeuer der Pfarrjugend Pfarrei Pfarrfest Juli Kath. Frauenbund Kulinarisches Sommerfest JU Dorffest August Kath. Frauenbund Uhr Kräuterbüschel binden Dezember VdK Uhr Vorweihnachtliche Feier im Pfarrsaal

31 Das Jahresende ist kein Ende und kein Anfang, sondern ein Weiterleiten mit der Weisheit, die uns die Erfahrung gelehrt hat Hal Borland Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, es ist gute Tradition am Jahresende vor Ort Rückschau zu halten und Bilanz zu ziehen. Ein ereignisreiches, schönes aber auch trauriges Jahr mit dem Tod unseres Altbürgermeisters Herrn Josef Funk, aber auch in einigen Bereichen schwieriges Jahr wird in wenigen Tagen hinter uns liegen. Die Zeit ist wiederum wie im Fluge vergangen und das Jahr 2013 gehört in Kürze der Vergangenheit an. Wenn wir, die Gemeinde als Dienstleister für unsere Kunden, die Mitbürgerinnen und Mitbürger, neue Projekte angehen, Beschwerden beseitigen und Wünsche umsetzen können geschieht dies regelmäßig nach Abwägung vieler Interessen, privater und behördlicher Einwendungen meistens verbunden mit viel Kleinarbeit und langwierigen Gesprächen und Stellungnahmen. Bei allen Sachentscheidungen stand dabei stets der Bürgerwille im Vordergrund. Herausragendes Ereignis im gesellschaftlichen Leben war sicherlich die Ausrichtung des 140-jährigen Gründungsfestes der Freiwilligen Feuerwehr am Festplatz der Gemeinde. Die gesamte Bevölkerung hat unsere Wehr dabei hervorragend unterstützt und damit wiederum unter Beweis gestellt, was Eitensheim so lebenswert macht: der Zusammenhalt und das Einstehen für eine gemeinsame Sache. Ich möchte mich auch namens der Freiwilligen Feuerwehr- bei allen recht herzlich für dieses gelungene Fest bedanken, es war eine hervorragende Werbung für die Feuerwehr und unsere Gemeinde. Neben vielen festlichen Ereignissen hatten wir als Ergebnis unserer gemeinsamen Arbeit auch 2013 wieder berechtigten Anlass, uns über erreichtes zu freuen. So konnte der Grunderwerb für die Gewerbegebietserweiterung getätigt werden. Durch die Ertüchtigung der Aufbereitungsanlage der gemeindeeigenen Wasserversorgungsanlage ist die Eigenförderung wieder möglich. Auf Grundlage des im Jahre 2012 erstellten Straßenschadenskatasters wurde in diesem Jahr begonnen, Straßen mit der Straßenschadensklasse 2 zu reparieren. Der Neubau des Wertstoffhofes und des Bauhofes auf dem Grundstück nördlich des Feuerwehrgebäudes wurde beschlossen. Die Planungsphase zum Bau der Bahnüberführung an der Buxheimer Straße befindet sich im Endstadium. Soweit ein kurzer Auszug dessen, was dem Gemeinderat im Laufe des Jahres beschäftigte. Man muss das gute tun, damit es in der Welt sei. Marie von Ebner-Eschenbach Marie von Ebner-Eschenbach wusste das Gute kommt nicht von allein in unsere Welt, wir müssen selber etwas dafür tun. Und wenn wir selber etwas tun, entfaltet selbst eine kleine Tat große Wirkung und sei es nur eine Stunde Zeit um Alleinstehenden oder Kranken zuzuhören. Ich bin sehr froh, dass es in unserer Gemeinde viele Bürgerinnen und Bürger gibt, die sich für ihr Umfeld verantwortlich fühlen und sich für ihre Mitmenschen engagieren. Oft dringt es gar nicht an die Öffentlichkeit, wenn Menschen Abhilfe schaffen, wenn sie sich um ihre Nachbarn kümmern oder wenn sie für eine gute Sache spenden.

32 Viele Menschen, die helfen, sind auch gar nicht auf Publicity aus. Ihnen geht es um die Sache, ihnen reicht es zu sehen, dass ihre Hilfe ankommt. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger leisten dazu, sei es in Vereinen, sozialen Einrichtungen oder anderen für das Gemeinwohl wichtigen Institutionen, einen wichtigen Beitrag. Ihnen allen sage ich ein herzliches Wort des Dankes für das große und uneigennützige Engagement. Sich seinen Mitmenschen zuzuwenden und etwas für Bedürftige zu tun, das ist eines der Kernanliegen von Weihnachten. Den meisten unserer Bürgerinnen und Bürger geht es gut, aber auch unter uns leben Menschen, die oft gänzlich unverschuldet in Not geraten sind oder ein schweres Schicksal zu tragen haben. Wir können uns glücklich schätzen, dass es in unserer Gemeinde immer wieder Bürgerinnen und Bürger gibt, die diese Mitmenschen nicht vergessen, sondern auf die eine oder andere Weise dazu beitragen, deren Situation zu verbessern. Ich wünsche Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, für die Weihnachtstage Zeit für sich und Zeit für die Menschen, die Ihnen wichtig sind. Mein besonderer Gruß gilt allen erkrankten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Mitbürgerinnen und Mitbürgern, dass das Weihnachtsfest mit dem Mensch gewordenen Gotteskind auch ihr Herz berührt und Freude bringt. Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie alles Gute für das kommende neue Jahr Ihr Michael Stampfer Erster Bürgermeister

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