Website Josef Makolm, Silke Weiß, Bundesministerium für Finanzen
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- Kevin Schneider
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1 Vision, Konzept und Pilotierung des Virtual Company Dossiers (VCD) im PEPPOL Projekt: Transparenz von Nachweispflichten bei Europaweiten Ausschreibungsverfahren IRIS Salzburg 27. Februar 2009 Ansgar Mondorf, Maria Wimmer, Universität Koblenz Josef Makolm, Silke Weiß, Bundesministerium für Finanzen Website Februar 2009 IRIS 2009 E Procurement II 1
2 Agenda Hintergründe und Grundverständnis Zielsetzung eines Virtual Company Dossiers (VCD) Vision ein Vier Stufen Ansatz Pilotierung in Österreich Nutzen und Herausforderungen 27. Februar 2009 IRIS 2009 E Procurement II 2
3 Nachweiserbringung in der öffentlichen Beschaffung 27. Februar 2009 IRIS 2009 E Procurement II 3
4 Fülle an Zertifikaten und Attestaten zum Nachweis für Auswahl- & Ausschlusskriterien M01 Gewerberegisterauszug M02 Firmenbuchauszug M05 Kontoauszug der zust: SozVers Bezirksverwaltungsbeh. M03 Amtsbestätigung Verrechnungsstell. der Justiz M04 Strafregisterbescheinigung Zuständ. SozVers M06 Auskunft zentr. Verwaltungsstrafevidenz Koordinationsstelle des BMF M07 Unbedenklichkeitsbescheinigung O05 Umsatz O0X Qualitätssicherheitsnormen O03 Bilanz O01 Bankgarantie Gericht Bundespolizei Zuständiges Finanzamt O02 Risiko- Versicherung O04 Verpflichtungserkl. Subkontraktoren 27. Februar 2009 IRIS 2009 E Procurement II 4
5 Fülle an Zertifikaten und Attestaten zum Nachweis für Auswahl- & Ausschlusskriterien M01 Gewerberegisterauszug Bezirksverwaltungsbeh. M03 Amtsbestätigung Gericht M02 Firmenbuchauszug Verrechnungsstell. der Justiz M04 Strafregisterbescheinigung Bundespolizei M05 Kontoauszug der zust: SozVers Wenn der Bewerber eine Bietergemeinschaft ist, wird ein Nachweis über die Eintragung im ERsB oder der Gründungsvertrag oder eine Absichtserklärung zur Gründung benötigt. Wenn die Vergabe im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens erfolgt, kann von dem Zuständ. Nachweis, SozVers dass keine Insolvenz vorliegt, abgesehen werden. M06 Auskunft zentr. Verwaltungsstrafevidenz Ein Nachweis, dass kein Konkursverfahren eingeleitet wurde, kann unter M07 anderem durch einen Auszug aus Unbedenklichkeits- der Ediktsdatei bescheinigung oder durch eine Amtsbestätigung erbracht werden. Gesetzliche Vertreter von Koordinationsstelle Kapitalgesellschaften des BMFbenötigen ein Attest, dass keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Zuständiges Finanzamt O05 Umsatz O02 Risiko- Versicherung O0X Qualitätssicherheitsnormen O03 Bilanz O01 Bankgarantie O04 Verpflichtungserkl. Subkontraktoren 27. Februar 2009 IRIS 2009 E Procurement II 5
6 Nachweise im Kontext der EU-Richtlinie: Konzept-Hierarchie Nationale Evidenzen Belegt durch Zertifikate / Attestate Bereitgestellt durch Europäische Auswahl- und Ausschlusskrit. (Vorgaben durch EU-Richtlinie) 27. Februar 2009 IRIS 2009 E Procurement II 6
7 Verfeinerte Konzept-Hierarchie Nachweis Aussteller ist nicht der Kandidat Attestat Erklärung des Kandidaten Erklärung Anderes Attestat Zertifikat Selbsterklärung Solemn statement Eidesstattliche Erklärung 27. Februar 2009 IRIS 2009 E Procurement II 7
8 VCD Virtual Company Dossier Inhalt: Bündel an Nachweisen, die ein Bewerber im Zuge eines Vergabeverfahrens zum Beweis seiner Qualifikation beibringen muss von unterschiedlichen nationalen Stellen Evidenz bezüglich der Auswahl bzw. Ausschlusskriterien Applikation: Anwendung für Bewerber, diese Nachweise einem Regelwerk folgend zu einem elektronischen Sammel Container zusammenzustellen Februar 2009 IRIS 2009 E Procurement II 8
9 Zielsetzungen Vereinfachung der Nachweiserbringung nach den Vorgaben dereu Richtlinie 2004/18/EC (E Procurement) im jeweiligen Inland in allen EU Mitgliedstaaten (cross border) Unterstützung der Angebotsleger bei der Erstellung des Nachweispakets Nachweis zur Erfüllung der Auswahl und des Nicht Zutreffens der Ausschlusskriterien durch Attestate und Zertifikate Abgleich über nationale Grenzen hinweg (Mapping) Beispiel: Unbescholtenheit in Österreich durch Strafregisterbescheinigung; in Norwegen existiert eine solche Bescheinigung nicht in Italien zusätzlich Anti Mafia Bescheinigung erforderlich 27. Februar 2009 IRIS 2009 E Procurement II 9
10 Zielsetzungen Unterstützung der ausschreibenden Stelle in der Evaluation der Qualifikation von Anbietern durch Maschinen verarbeitbares Dossier Unterstützung in verschiedenen Phasen des Vergabeverfahrens Transparenz in der grenzüberschreitenden Anerkennung von Nachweisen Sicherstellung von Interoperabilität 27. Februar 2009 IRIS 2009 E Procurement II 10
11 Vision des VCD VCD Reifegrad (Interoperabilität, Transparenz, Nachweisanerkennung, Service Automation) Zertifikate & Qualifikations dok. Stage 4: VCD Network Package (Vom Push zum Pull) Stage 3: VCD Advanced Package Stage 2: VCD Simple Package Stage 1: Pre-VCD Mapping Nationaler Index Mitgliedstaat A Nationaler Index Mitgliedstaat B Zertifikate & Qualifikations dok. Auswahlund Aus- Schlusskriterien Auswahlund Aus- Schlusskriterien VCD Struktur mit Verweisen auf Services; Zugangsdaten; Verwaltungsnetz zum bedarfsorientierten Abruf von Nachweisen VCD Struktur mit Maschinenverarbeitbaren Nachweisdokumenten und Metadaten VCD Struktur mit Nachweisdokumenten und Metadaten, Interop. Mapping auf nationaler und EU- Ebene über Europäische Kriterien und Nachweispflichten; Gegenseitige Anerkennung der Nachweise; Grundbedingung für ein VCD; Grundlegende Transparenz 27. Februar 2009 IRIS 2009 E Procurement II 11
12 Pre-VCD Mapping Konzept Anforderungen Nutzen Spezialisierung Art der EU-Richtlinie 2004/18/EC EU-weite Auswahl und Ausschlusskriterien Nationale Liste an Nachweisen Nachweise Aussteller 27. Februar 2009 IRIS 2009 E Procurement II 12
13 VCD simple package Erstentwurf der Struktur 27. Februar 2009 IRIS 2009 E Procurement II 13
14 VCD network package VCD package enthält pro Nachweis einen Verweis auf Source und die Zugangsermächtigung Nachweis wird bei Bedarf von der ausschreibenden Stelle abgerufen Aufbauend auf Stufe 3 Weniger Traffic Weniger Aufwand Höheres Vertrauen 27. Februar 2009 IRIS 2009 E Procurement II 14
15 VCD Pilotierung International Interoperable VCDs entsprechend einheitlicher Spezifikation unterschiedliche Ebenen der Umsetzung möglich Nationale Implementierungen des VCD in Piloten Österreich Italien Weitere Projektmitglieder (aktuell) Deutschland Frankreich Norwegen Februar 2009 IRIS 2009 E Procurement II 15
16 VCD Pilotierung in Österreich Kooperation BMF BRZ im Rahmen von PEPPOL.AT IT Verfahren nachhaltige Nutzung der Projekt Ergebnisse Keine Änderung bestehender Prozesse Andocken an bestehende Prozesse der Nachweiserbringung Legistische Einbettung Einbeziehung der Stakeholder ins Projekt Multi Stakeholder Forum egosta 27. Februar 2009 IRIS 2009 E Procurement II 16
17 Herausforderungen Organisationale Komplexität Viele unterschiedliche Akteure, Bedarfe und Nachweise Dynamik und Offenheit für Weiterentwicklungen bzw. spezifische zu erbringende Nachweise Technische Komplexität Herausforderungen der Standardisierung und Interoperabilität über nationale Grenzen hinweg Gemeinsames Verständnis Gegenseitige Anerkennung Rechtskonformität Multilingualität Signaturen 27. Februar 2009 IRIS 2009 E Procurement II 17
18 Herausforderungen Rechtlich Gültigkeit von Nachweisen Bedarf an Harmonisierung Datenschutz Sprachbarriere Zertifikate in der Sprache der ausschreibenden Stelle Echtheitsbeweis bei anderen Sprachen teilweise Überwindung der Sprachbarriere durch Content Metadaten Finanzielle Konsequenzen Ggf. Änderungsbedarf bei bestehenden Infrastrukturen Strategische / politischerahmenbedingungen In föderalen Strukturen verteilte Zuständigkeiten Nützliche und anwendbare Systeme 27. Februar 2009 IRIS 2009 E Procurement II 18
19 Nutzen für Stakeholder Für ausschreibende Stellen: Mehr Angebote ( Wettbewerb) Forcierung der gegenseitigen Anerkennung von Nachweisen in Vergabeverfahren nach EU Richtlinie Integration in bestehende eprocurement Tools möglich Für Anbieter insbesondere KMUs: Weniger Aufwand bei Beteiligung an Ausschreibungsverfahren auch über nationale Grenzen hinweg Erschließung neuer Märkte Weniger Transaktionskosten 27. Februar 2009 IRIS 2009 E Procurement II 19
20 Nutzen im E-Government Modernisierungsschub für Verwaltungen und Unternehmen Einsparungen in der Verwaltung effiziente, durchgängige und elektronische Prozesse Katalysatorfunktion der öffentlichen Beschaffung für E Business Sicherung der Vorreiterrolle Österreichs im E Government weitere Stärkung des österreichischen Images Erfüllung von EU Vorgaben 27. Februar 2009 IRIS 2009 E Procurement II 20
21 27. Februar 2009 IRIS 2009 E Procurement II 21
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