Richtlinie Anwendung des Larynxtubus des DLRG LV Hessen e.v.

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1 Richtlinie Anwendung des Larynxtubus des DLRG LV Hessen e.v.

2 des DLRG LV Hessen e.v Richtlinie Anwendung des Larynxtubus des DLRG LV Hessen e.v. Herausgeber: Medizinische Leitung des Landesverbands Hessen e.v. der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Uferstraße 2a, Wiesbaden Dieser Leitfaden ist nur für den Gebrauch innerhalb der DLRG LV Hessen bestimmt. Nachdruck und photomechanische Wiedergabe sowie Überführung in Datenverarbeitung nur in ungekürzter Fassung sind gestattet. Die Wiedergabe zu gewerblichen Zwecken bedarf der besonderen Genehmigung durch den Herausgeber. Dieser Leitfaden wurde sorgfältig zusammengestellt. Dennoch übernimmt der LV Hessen für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben und Hinweisen sowie für eventuelle Druckfehler keine Haftung. Ebenso sind eventuelle Gesetzesänderungen oder Aktualisierungen der Wiederbelebungsleitlinien zu berücksichtigen. Alle männlichen Funktionsbezeichnungen gelten auch für die weibliche Form.

3 des DLRG LV Hessen e.v Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort Geltungsbereich Medizinischer Hintergrund Anwendungsbereiche des Larynxtubus Ausbildungs des Personals Mindestausstattung zur Anwendung des Larynxtubus Larynxtuben Magensonden / Absaugvorrichtung Dokumentation der Anwendung Schlussbestimmungen... 8

4 des DLRG LV Hessen e.v Vorwort Der Larynxtubus ist eine im Vergleich zu Intubation einfach zu erlernende Technik einen Atemweg zu sichern. Da im Rettungsdienst tätige Notärzte die Technik der (endotrachealen) Intubation nur bei ausreichender Übung sicher anwenden können, diese aber vor allem im ländlichen Bereichen nicht gegeben ist, hat der Larynxtubus mittlerweile einen festen Platz in der rettungsdienstlichen Versorgung. Aufgrund der vermeintlich schnellen Erlernbarkeit der Methode wurde in einigen Hilfsorganisationen die Anwendung des Larynxtubus auch für Sanitäter oder First Responder freigegeben. So wird die Anwendung des Larynxtubus wird nach Überarbeitung der AV2B nach Beratung in der Bundesärztetagung Bestandteil der SAN B-Ausbildung der DLRG werden. Die Erfahrungen im klinischen Bereich (also unter kontrollierten Bedingungen im OP) zeigen jedoch, dass die Platzierung des Tubus zwar relativ einfach ist, die Beatmung des Patienten mit diesem künstlichen Atemweg aber durchaus schwierig sein kann und mit Risiken verbunden ist: Fehlplatzierungen, vorhandene Restatmung oder Schutzreflexe erschweren auch im Bereich der rettungsdienstlichen Versorgung die Beatmung des Patienten in vielen Fällen. Eine Überblähung des Magens findet bei Anwendung des Larynxtubus in vielen Fällen bei unsachgemäßer Anwendung oder Ausrüstung statt. Todesfälle aufgrund von Aspiration sind beschrieben. Die Anwendung des Larynxtubus muss nach den jetzigen Erkenntnissen der Medizin daher an strenge Auflagen bezüglich der Schulung der Anwender, der Dokumentation des Einsatzes und der getroffenen Maßnahmen und der Anwendungsgebiete (Indikationen) gekoppelt sein, um für den Patienten und den Anwender ein zufriedenstellendes Nutzen-Risiko-Verhältnis zu erzielen. Diese Richtlinie wurde auf der Tagung der Ärztekommission des Landesverbandes am diskutiert und durch Beschluss des Landesverbandsvorstands des Landesverbandes Hessen e. V. am in Kraft gesetzt. Wiesbaden Dr. med. Reinhard Strametz Michael Lipus Christop Eich Vorsitzender Ärztekommission Beauftragter Sanitätswesen Technischer Leiter - Ausbildung

5 des DLRG LV Hessen e.v Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für alle Anwender von Larynxtuben im Geltungsbereich der DLRG LV Hessen. Sie kann durch Regelungen auf regionaler Ebene ergänzt oder abgeändert werden. So können beispielsweise für First Responder Gruppen im Rahmen und in der Verantwortung der dortigen ärztlichen Fachaufsicht durch einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst abweichende Regelungen bezüglich der Schulung und der Verwendung von Material getroffen werden. Dies geschieht ausschließlich in der Verantwortung der dortigen medizinischen Fachaufsicht. Für Tätigkeiten außerhalb des Verantwortungsbereichs dieser Personen (z.b. bei Durchführung von Wasseraufsicht in Bädern oder Seen sowie sonstigen Sanitätseinsätzen der DLRG) gilt diese Richtlinie als verbindlich. Die Medizinische Leitung des Landesverbands empfiehlt auch für Einsätze im Verantwortungsbereich regionaler Ärztlicher Fachaufsichten ausdrücklich, nur Larynxtuben mit Drainagemöglichkeit zu verwenden und vorzuhalten. Die im folgenden geforderte Dokumentation des Einsatzes ist aus Gründen der medizinischen Qualitätssicherung in jedem Fall und bei jeder Anwendung des Larynxtubus in Kopie an den Leiter der Ärztekommission des Landesverbands vertraulich weiterzuleiten. Der Einsatz eines Larynxtubus in Ausübung satzungsgemäßer Aufgaben der DLRG ist der Medizinischen Leitung umgehend anonym anzuzeigen.

6 des DLRG LV Hessen e.v Medizinischer Hintergrund Die Anwendung eines Larynxtubus hat gegenüber der Maskenbeatmung einige Vorteile. Die Platzierung des Larynxtubus ist einfach zu erlernen und eine dauerhafte Fixierung mit einer Hand ist anders als bei Maskenbeatmung nicht erforderlich. Es besteht die Möglichkeit der Entlastung des Magens (Notwendigkeit siehe unten) bei Verwendung bestimmter Larynxtuben. Ein Überstrecken des Kopfes zum Freihalten der Atemwege ist nicht erforderlich (bei Patienten mit Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung vorteilhaft) Die Versorgung des Patienten in der Klinik kann bei Verwendung geeigneter Larynxtuben über diesen Atemweg fortgesetzt werden (beschleunigt die Versorgung und reduziert das Risiko einer Aspiration) Es kann jedoch bei Anwendung eines Larynxtubus auch zu einer Überblähung des Magens kommen. Diese kann bei den hohen Beatmungsdrücken die in der rettungsdienstlichen Versorgung regelhaft angewendet werden müssen, nur durch 2 Dinge vermieden werden: Zum einen die Verwendung eines Laryxtubus mit einem Drainagekanal für Magensonden, zum anderen die tatsächliche Platzierung der Magensonde durch den Drainagekanal zur tatsächlichen Entlastung des Magens. In der DLRG findet sich noch ein wichtiger Grund für die Anlage der Magensonde sowie die Entlastung des Magens durch eine Absauvorrichtung. Bei Ertrinkungsunfällen schlucken die Patienten bis zu 2 Liter Wasser. Dieses Volumen im Magen behindert zum einen die Entfaltung der Lunge, zum anderen kann das Wasser und die Magensäure des Magens aspiriert werden und so zum Tod des Patienten führen. Todesfälle aufgrund von Aspiration unter Verwendung des Larynxtubus sind beschrieben. Ebenso konnte im Krankenhaus bei eingelieferten Patienten mit Larynxtubus ohne platzierte Magensonde im Röntgenbild und durch Legen einer Magensonde gezeigt werden, dass sich bis zu 2 Liter Luft im Magen des Patienten fanden trotz Larynxtubus mit Magensondenkanal. Da sich der stärkste Verschlussmechanismus der Speiseröhre unmittelbar vor dem Mageneingang befindet, ist dies auch physiologisch plausibel.

7 des DLRG LV Hessen e.v Anwendungsbereiche des Larynxtubus Aufgrund der oben genannten Erkenntnisse ist der Larynxtubus in folgenden Situationen anzuwenden: 1. Patienten mit beobachtetem oder vermutetem Beinahe-Ertrinken ohne Lebenszeichen. Larynxtubus ist Mittel der ersten Wahl, Magensonde ist zu platzieren und Mageninhalt aktiv abzusaugen. 2. Patienten ohne Lebenszeichen, bei denen der Versuch einer Maskenbeatmung nicht funktioniert oder ein Versagen vermutet wird. Larynxtubus ist Mittel der zweiten Wahl, Magensonde ist zu platzieren und Mageninhalt aktiv abzusaugen. 5. Ausbildung des Personals Die Mindestqualifikation zur Anwendung eines Larynxtubus ist die Ausbildung SAN B der DLRG nach überarbeiteter AV2B inkl. der Schulung und praktischen Übung am Intubationstrainer durch einen hierfür qualifizierten Ausbilder/Prüfer Sanitätswesen. Die Berechtigung wird nur erhalten, wenn im Rahmen des Sanitätstrainings gemäß Prüfungsordnung die Anwendung des Larynxtubus erneut am Intubationstrainer geübt wurde. Die Ausbilder/Prüfer Sanitätswesen werden im Rahmen der kontinuierlichen Pflichtfortbildungen im Landesverband Hessen in die Ausbildung des Larynxtubus eingewiesen und sind danach berechtigt, Anwender aus- und fortzubilden. Die Weiterbildung bisheriger Sanitätsausbilder soll bis zum abgeschlossen sein. Neue Sanitätsausbilder werden im Rahmen der ihrer Ausbildung geschult und sind ab Erhalt der Urkunde berechtigt Anwender zu schulen.

8 des DLRG LV Hessen e.v Mindestausstattung zur Anwendung des Larynxtubus 6.1. Larynxtuben Es werden ausschließlich Larynxtuben mit Drainagemöglichkeit verwendet, beispielsweise das von der DLRG-Materialstelle vertriebene Set. Aufgrund der mutmaßlich sehr seltenen Einsatzfrequenz wird von der Verwendung sterilisierbarer mehrfach verwendbarer Modelle abgeraten und die Vorhaltung von Einwegmaterial empfohlen. Neben den Larynxtuben sowie der vom Hersteller vorgesehenen Blockerspritze (das Blocken der Cuffs mit anderen Spritzen ist nicht zulässig) ist ein geeignetes Fixiermaterial vorzuhalten Magensonden / Absaugvorrichtung Neben den Larynxtuben und dem direkten Zubehör sind Magensonden passender Größen sowie eine geeignete Absaugvorrichtung (mechanisch oder elektrisch) in jeder Sanitätsausrüstung mit Larynxtuben zwingend mitzuführen. 7. Dokumentation der Anwendung Jede Anwendung eines Larynxtubus durch ein DLRG-Mitglied im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben ist der Medizinischen Leitung in anonymer Form unter medizin@hessen.dlrg.de binnen 24 Stunden nach Anwendung mitzuteilen. Darüber hinaus ist anliegendes Dokumentationsblatt an den Leiter der Ärztekommission des Landesverbandes binnen 7 Tagen nach Anwendung zur medizinischen Qualitätssicherung zu übermitteln. Die medizinische Leitung schließt die Übernahme der medizinischen Fachaufsicht bei Missachtung dieser Vorgaben aus! 8. Schlussbestimmungen Diese Richtlinie gilt ab Beschluss durch den LV-Vorstand bis zur Überarbeitung und Verabschiedung einer aktualisierten Version. Im Fall einer bundeseinheitlichen Regelung der DLRG tritt diese Richtlinie automatisch außer Kraft.

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