Richtlinie Anwendung des Larynxtubus des DLRG LV Hessen e.v.
|
|
- Günther Heidrich
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Richtlinie Anwendung des Larynxtubus des DLRG LV Hessen e.v.
2 des DLRG LV Hessen e.v Richtlinie Anwendung des Larynxtubus des DLRG LV Hessen e.v. Herausgeber: Medizinische Leitung des Landesverbands Hessen e.v. der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Uferstraße 2a, Wiesbaden Dieser Leitfaden ist nur für den Gebrauch innerhalb der DLRG LV Hessen bestimmt. Nachdruck und photomechanische Wiedergabe sowie Überführung in Datenverarbeitung nur in ungekürzter Fassung sind gestattet. Die Wiedergabe zu gewerblichen Zwecken bedarf der besonderen Genehmigung durch den Herausgeber. Dieser Leitfaden wurde sorgfältig zusammengestellt. Dennoch übernimmt der LV Hessen für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben und Hinweisen sowie für eventuelle Druckfehler keine Haftung. Ebenso sind eventuelle Gesetzesänderungen oder Aktualisierungen der Wiederbelebungsleitlinien zu berücksichtigen. Alle männlichen Funktionsbezeichnungen gelten auch für die weibliche Form.
3 des DLRG LV Hessen e.v Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort Geltungsbereich Medizinischer Hintergrund Anwendungsbereiche des Larynxtubus Ausbildungs des Personals Mindestausstattung zur Anwendung des Larynxtubus Larynxtuben Magensonden / Absaugvorrichtung Dokumentation der Anwendung Schlussbestimmungen... 8
4 des DLRG LV Hessen e.v Vorwort Der Larynxtubus ist eine im Vergleich zu Intubation einfach zu erlernende Technik einen Atemweg zu sichern. Da im Rettungsdienst tätige Notärzte die Technik der (endotrachealen) Intubation nur bei ausreichender Übung sicher anwenden können, diese aber vor allem im ländlichen Bereichen nicht gegeben ist, hat der Larynxtubus mittlerweile einen festen Platz in der rettungsdienstlichen Versorgung. Aufgrund der vermeintlich schnellen Erlernbarkeit der Methode wurde in einigen Hilfsorganisationen die Anwendung des Larynxtubus auch für Sanitäter oder First Responder freigegeben. So wird die Anwendung des Larynxtubus wird nach Überarbeitung der AV2B nach Beratung in der Bundesärztetagung Bestandteil der SAN B-Ausbildung der DLRG werden. Die Erfahrungen im klinischen Bereich (also unter kontrollierten Bedingungen im OP) zeigen jedoch, dass die Platzierung des Tubus zwar relativ einfach ist, die Beatmung des Patienten mit diesem künstlichen Atemweg aber durchaus schwierig sein kann und mit Risiken verbunden ist: Fehlplatzierungen, vorhandene Restatmung oder Schutzreflexe erschweren auch im Bereich der rettungsdienstlichen Versorgung die Beatmung des Patienten in vielen Fällen. Eine Überblähung des Magens findet bei Anwendung des Larynxtubus in vielen Fällen bei unsachgemäßer Anwendung oder Ausrüstung statt. Todesfälle aufgrund von Aspiration sind beschrieben. Die Anwendung des Larynxtubus muss nach den jetzigen Erkenntnissen der Medizin daher an strenge Auflagen bezüglich der Schulung der Anwender, der Dokumentation des Einsatzes und der getroffenen Maßnahmen und der Anwendungsgebiete (Indikationen) gekoppelt sein, um für den Patienten und den Anwender ein zufriedenstellendes Nutzen-Risiko-Verhältnis zu erzielen. Diese Richtlinie wurde auf der Tagung der Ärztekommission des Landesverbandes am diskutiert und durch Beschluss des Landesverbandsvorstands des Landesverbandes Hessen e. V. am in Kraft gesetzt. Wiesbaden Dr. med. Reinhard Strametz Michael Lipus Christop Eich Vorsitzender Ärztekommission Beauftragter Sanitätswesen Technischer Leiter - Ausbildung
5 des DLRG LV Hessen e.v Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für alle Anwender von Larynxtuben im Geltungsbereich der DLRG LV Hessen. Sie kann durch Regelungen auf regionaler Ebene ergänzt oder abgeändert werden. So können beispielsweise für First Responder Gruppen im Rahmen und in der Verantwortung der dortigen ärztlichen Fachaufsicht durch einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst abweichende Regelungen bezüglich der Schulung und der Verwendung von Material getroffen werden. Dies geschieht ausschließlich in der Verantwortung der dortigen medizinischen Fachaufsicht. Für Tätigkeiten außerhalb des Verantwortungsbereichs dieser Personen (z.b. bei Durchführung von Wasseraufsicht in Bädern oder Seen sowie sonstigen Sanitätseinsätzen der DLRG) gilt diese Richtlinie als verbindlich. Die Medizinische Leitung des Landesverbands empfiehlt auch für Einsätze im Verantwortungsbereich regionaler Ärztlicher Fachaufsichten ausdrücklich, nur Larynxtuben mit Drainagemöglichkeit zu verwenden und vorzuhalten. Die im folgenden geforderte Dokumentation des Einsatzes ist aus Gründen der medizinischen Qualitätssicherung in jedem Fall und bei jeder Anwendung des Larynxtubus in Kopie an den Leiter der Ärztekommission des Landesverbands vertraulich weiterzuleiten. Der Einsatz eines Larynxtubus in Ausübung satzungsgemäßer Aufgaben der DLRG ist der Medizinischen Leitung umgehend anonym anzuzeigen.
6 des DLRG LV Hessen e.v Medizinischer Hintergrund Die Anwendung eines Larynxtubus hat gegenüber der Maskenbeatmung einige Vorteile. Die Platzierung des Larynxtubus ist einfach zu erlernen und eine dauerhafte Fixierung mit einer Hand ist anders als bei Maskenbeatmung nicht erforderlich. Es besteht die Möglichkeit der Entlastung des Magens (Notwendigkeit siehe unten) bei Verwendung bestimmter Larynxtuben. Ein Überstrecken des Kopfes zum Freihalten der Atemwege ist nicht erforderlich (bei Patienten mit Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung vorteilhaft) Die Versorgung des Patienten in der Klinik kann bei Verwendung geeigneter Larynxtuben über diesen Atemweg fortgesetzt werden (beschleunigt die Versorgung und reduziert das Risiko einer Aspiration) Es kann jedoch bei Anwendung eines Larynxtubus auch zu einer Überblähung des Magens kommen. Diese kann bei den hohen Beatmungsdrücken die in der rettungsdienstlichen Versorgung regelhaft angewendet werden müssen, nur durch 2 Dinge vermieden werden: Zum einen die Verwendung eines Laryxtubus mit einem Drainagekanal für Magensonden, zum anderen die tatsächliche Platzierung der Magensonde durch den Drainagekanal zur tatsächlichen Entlastung des Magens. In der DLRG findet sich noch ein wichtiger Grund für die Anlage der Magensonde sowie die Entlastung des Magens durch eine Absauvorrichtung. Bei Ertrinkungsunfällen schlucken die Patienten bis zu 2 Liter Wasser. Dieses Volumen im Magen behindert zum einen die Entfaltung der Lunge, zum anderen kann das Wasser und die Magensäure des Magens aspiriert werden und so zum Tod des Patienten führen. Todesfälle aufgrund von Aspiration unter Verwendung des Larynxtubus sind beschrieben. Ebenso konnte im Krankenhaus bei eingelieferten Patienten mit Larynxtubus ohne platzierte Magensonde im Röntgenbild und durch Legen einer Magensonde gezeigt werden, dass sich bis zu 2 Liter Luft im Magen des Patienten fanden trotz Larynxtubus mit Magensondenkanal. Da sich der stärkste Verschlussmechanismus der Speiseröhre unmittelbar vor dem Mageneingang befindet, ist dies auch physiologisch plausibel.
7 des DLRG LV Hessen e.v Anwendungsbereiche des Larynxtubus Aufgrund der oben genannten Erkenntnisse ist der Larynxtubus in folgenden Situationen anzuwenden: 1. Patienten mit beobachtetem oder vermutetem Beinahe-Ertrinken ohne Lebenszeichen. Larynxtubus ist Mittel der ersten Wahl, Magensonde ist zu platzieren und Mageninhalt aktiv abzusaugen. 2. Patienten ohne Lebenszeichen, bei denen der Versuch einer Maskenbeatmung nicht funktioniert oder ein Versagen vermutet wird. Larynxtubus ist Mittel der zweiten Wahl, Magensonde ist zu platzieren und Mageninhalt aktiv abzusaugen. 5. Ausbildung des Personals Die Mindestqualifikation zur Anwendung eines Larynxtubus ist die Ausbildung SAN B der DLRG nach überarbeiteter AV2B inkl. der Schulung und praktischen Übung am Intubationstrainer durch einen hierfür qualifizierten Ausbilder/Prüfer Sanitätswesen. Die Berechtigung wird nur erhalten, wenn im Rahmen des Sanitätstrainings gemäß Prüfungsordnung die Anwendung des Larynxtubus erneut am Intubationstrainer geübt wurde. Die Ausbilder/Prüfer Sanitätswesen werden im Rahmen der kontinuierlichen Pflichtfortbildungen im Landesverband Hessen in die Ausbildung des Larynxtubus eingewiesen und sind danach berechtigt, Anwender aus- und fortzubilden. Die Weiterbildung bisheriger Sanitätsausbilder soll bis zum abgeschlossen sein. Neue Sanitätsausbilder werden im Rahmen der ihrer Ausbildung geschult und sind ab Erhalt der Urkunde berechtigt Anwender zu schulen.
8 des DLRG LV Hessen e.v Mindestausstattung zur Anwendung des Larynxtubus 6.1. Larynxtuben Es werden ausschließlich Larynxtuben mit Drainagemöglichkeit verwendet, beispielsweise das von der DLRG-Materialstelle vertriebene Set. Aufgrund der mutmaßlich sehr seltenen Einsatzfrequenz wird von der Verwendung sterilisierbarer mehrfach verwendbarer Modelle abgeraten und die Vorhaltung von Einwegmaterial empfohlen. Neben den Larynxtuben sowie der vom Hersteller vorgesehenen Blockerspritze (das Blocken der Cuffs mit anderen Spritzen ist nicht zulässig) ist ein geeignetes Fixiermaterial vorzuhalten Magensonden / Absaugvorrichtung Neben den Larynxtuben und dem direkten Zubehör sind Magensonden passender Größen sowie eine geeignete Absaugvorrichtung (mechanisch oder elektrisch) in jeder Sanitätsausrüstung mit Larynxtuben zwingend mitzuführen. 7. Dokumentation der Anwendung Jede Anwendung eines Larynxtubus durch ein DLRG-Mitglied im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben ist der Medizinischen Leitung in anonymer Form unter medizin@hessen.dlrg.de binnen 24 Stunden nach Anwendung mitzuteilen. Darüber hinaus ist anliegendes Dokumentationsblatt an den Leiter der Ärztekommission des Landesverbandes binnen 7 Tagen nach Anwendung zur medizinischen Qualitätssicherung zu übermitteln. Die medizinische Leitung schließt die Übernahme der medizinischen Fachaufsicht bei Missachtung dieser Vorgaben aus! 8. Schlussbestimmungen Diese Richtlinie gilt ab Beschluss durch den LV-Vorstand bis zur Überarbeitung und Verabschiedung einer aktualisierten Version. Im Fall einer bundeseinheitlichen Regelung der DLRG tritt diese Richtlinie automatisch außer Kraft.
Prüfungsordnung Katastrophenschutz. Ergänzungsteil für den Landesverband Hessen
Prüfungsordnung Katastrophenschutz Ergänzungsteil für den Landesverband Hessen PRÜFUNGSORDNUNG KATASTROPHENSCHUTZ Ergänzungsteil für den Landesverband Hessen 1. Auflage 2018 IMPRESSUM Herausgeber: Deutsche
Mehr2.1 Airwaymanagement. Airwaymanagement Larynxtubus
2.1 2.1.1 Larynxtubus Grundlagen: Alternativen zur Maskenbeatmung und zur Intubation spielen seit mehreren Jahren eine zunehmende Rolle bei den Überlegungen zur Optimierung der Atemwegssicherung im präklinischen
MehrBeatmung alternativer Atemweg. Eckschlager H..
Beatmung alternativer Atemweg Sauerstoffgabe inspiratorische O2-Konzentrationen: Mund zu Mund Beatmung: 16% Beutel ohne O2: 21% O2-Sonde: 30% Maske ohne Reservoir: 40-50% Maske mit Reservoir: über 90%
MehrDer Larynx - Tubus. Ein Schneeballsystem ist nicht zulässig. Jeder Teilnehmer erhält einen Zertifizierungsnachweis.
Der Larynx - Tubus Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit einigen Jahren befinden sich Larynx Tuben (im folgenden LT) zur Beherrschung des schwierigen Atemwegsmanagement auf den NEF s der Stadt Dortmund.
MehrUnser Pflegeleitbild. Ev. Diakoniewerk Friederikenstift Hannover
Unser Pflegeleitbild Ev. Diakoniewerk Friederikenstift Hannover Vorwort Wir, die Pflegenden des Ev. Diakoniewerkes Friederikenstift, verstehen uns als Teil einer christlichen Dienstgemeinschaft, die uns
MehrDurchführungsbestimmungen für die Lehrgänge Allgemeine Multiplikatorenschulung aller Fachbereiche. Version
Durchführungsbestimmungen für die Lehrgänge Allgemeine Multiplikatorenschulung aller Fachbereiche Version 2.0 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 2 Lehrgangskonzept... 3 3 Lehrgangsleitung und
MehrRichtlinie für die Fortbildung und Verlängerung von Ausbildern und Multiplikatoren in der Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung
Richtlinie für die Fortbildung und Verlängerung von Ausbildern und Multiplikatoren in der Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung Abschnitt 1: Ziel der Fortbildung Die Fortbildung der Ausbilder und Multiplikatoren
MehrBAnz AT 10.07.2013 B3. Beschluss
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Enukleation der Prostata mittels Thulium-Laser (TmLEP) zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS) 21. März
MehrLarynxmasken zum Einmalgebrauch. M e d izinpr o d u k t zu m O ffe n h a lt e n d e r. Zum E i n m a lg e b r au c h. o d e r S i l i ko n
zum Einmalgebrauch M e d izinpr o d u k t zu m O ffe n h a lt e n d e r At e m w eg e b e i s p o n ta n at m e n d e n Pat i e n t e n Zum E i n m a lg e b r au c h Aus m e d izinisch u n b e d e n k
MehrBildungsrichtlinie. Bayerisches Rotes Kreuz. i. d. F. vom
Bayerisches Rotes Kreuz Bildungsrichtlinie i. d. F. vom 27.07.2005 Erlassen vom Landesvorstand des Bayerischen Roten Kreuzes Volkartstraße 83, 80636 München - Präambel - Diese Richtlinie ist notwendig,
MehrÄrztliche Tätigkeiten in der DLRG einschl. durchzuführende Untersuchungen. 2. Breitensport k.a. 3. Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung
Ärztliche Tätigkeiten in der DLRG einschl. durchzuführende Untersuchungen Verbind- Bereich ggf. Prüfungsteil / Aufgabe Reg.-Nr. lichkeit Quelle Bemerkung 1. Schwimmen und Rettungsschwimmen Deutsches Rettungsschwimmabzeichen
MehrDRINGENDER SICHERHEITSHINWEIS
DRINGENDER SICHERHEITSHINWEIS Fehlaktivierung der Sicherung des internen Akkus der Astral kann zu einem Stromausfall führen BRIEF FÜR PATIENTEN/PFLEGEPERSONEN Referenz: FSN1706001 Datum: 27. Juni 2017
MehrSOP Krampfanfall. Patienten: Alle Patienten mit einem bekannten Krampfleiden oder einem erstmals aufgetretenen Krampfanfall.
1. Ziel und Zweck Diese SOP soll bei allen Patienten, die sich im zuständigen Rettungsdienstbereich mit einem Krampfanfall oder eines Status Epilepticus an den Rettungsdienst wenden, ein standardisiertes
MehrPatienteninformation AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 1
Patienteninformation AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 1 Das Programm für Ihre Gesundheit 2 AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 1 Was ist AOK-Curaplan? An den strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch
MehrÄrztliche Bereitschaftsdienstordnung
Ärztliche Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 21. November 2015 1 Grundsätze 1) Zur Sicherstellung
MehrDefinitionen der Einheiten und Einsatzmittel im Sanitätswachdienst
Definitionen der Einheiten und Einsatzmittel im Sanitätswachdienst I. Trupps im Sanitätswachdienst Anmerkungen: 1. Die nachfolgend genannten Trupps (Ausnahme Transporttrupp) können zur Erhöhung der Mobilität
MehrQualitätsbericht 2010 JOSEPHINUM MÜNCHEN. Strukturierter Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2010 gemäß 137 Abs.3 Satz 1 Nr 4 SGB V
D E R M E N S C H. D I E M E D I Z I N. D I E K L I N I K. Qualitätsbericht 2010 JOSEPHINUM MÜNCHEN Strukturierter Qualitätsbericht für das Berichtsjahr 2010 gemäß 137 Abs.3 Satz 1 Nr 4 SGB V Verantwortlich
MehrAnweisung für den Bootsdienst in der DLRG (Bootsdienstanweisung)
Anweisung für den Bootsdienst in der DLRG (Bootsdienstanweisung) Impressum Anweisung für den Bootsdienst in der DLRG (Bootsdienstsanweisung) 1. Auflage 1983 2. Auflage 1991 3. überarbeitete Auflage 1997
MehrSOP Tachykardie. Patienten: Alle Patienten, die sich mit einer vitalen Bedrohung aufgrund oder in Kombination mit einer Tachykardie präsentieren.
1. Ziel und Zweck Diese SOP soll bei allen Patienten, die sich im zuständigen Rettungsdienstbereich mit einer vital relevanten Tachykardie an den Rettungsdienst wenden, ein standarisiertes sowie leitlinienkonformes
MehrVerordnung über die Organisation des Kranken-, Rettungs- und Leichentransports
94. Verordnung über die Organisation des Kranken-, Rettungs- und Leichentransports Vom 8. Februar 000 (Stand. Juli 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz der Verfassung
MehrSOP allergische Reaktion Erwachsene
1. Ziel und Zweck Diese SOP soll bei allen Patienten, die sich im zuständigen Rettungsdienstbereich mit der Symptomatik einer schweren allergischen/anaphylaktischen Reaktion an den Rettungsdienst wenden,
MehrTragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Überarbeitung der Spaltenzuordnung in Anlage 1 Vom 17. Juni 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen
Mehrvon Gontard Lehmkuhl Ratgeber Einnässen Informationen für Betroffene, Eltern, Lehrer und Erzieher 2., überarbeitete Auflage
von Gontard Lehmkuhl Ratgeber Einnässen Informationen für Betroffene, Eltern, Lehrer und Erzieher 2., überarbeitete Auflage Ratgeber Einnässen Ratgeber Kinder- und Jugendpsychotherapie Band 4 Ratgeber
MehrWerkstattgespräch - Novellierung des Rettungsdienstgesetzes Sachsen-Anhalt Rainer Kleibs Landesgeschäftsführer
Landesverband Werkstattgespräch - Novellierung des Rettungsdienstgesetzes Sachsen-Anhalt Rainer Kleibs Landesgeschäftsführer Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt heute Er funktioniert! Er ist teuer, zu teuer.
MehrRahmenvereinbarung. zwischen
Rahmenvereinbarung zwischen der Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Krankenkassen und Verbände der Krankenkassen für die notärztliche Versorgung (ARGE NÄV) - im Folgenden ARGE NÄV genannt - vertreten durch
MehrRettungsdienstschule Bremen
Rettungsdienstschule Bremen Jahresprogramm Fortbildungen Trauamaversorgung gemäß Traumamanagement für Einsteiger Datum: 16.03.2017 Wir zeigen Ihnen die Grundlagen der ABCDE Untersuchung bei der präklinischen
MehrDie medizinische Einrichtung. erfüllt die Voraussetzungen für die Erbringung der folgenden Methoden:
Checkliste des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Abfrage der Qualitätskriterien zum Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei interstitieller Low-Dose- Rate-Brachytherapie zur Behandlung des
MehrKTQ-Zertifizierung im Rettungsdienst als nahtlose Einbindung in die sektorenübergreifende Qualitätssicherung im Gesundheitswesen
KTQ-Zertifizierung im Rettungsdienst als nahtlose Einbindung in die sektorenübergreifende Qualitätssicherung im Gesundheitswesen Prof. Dr. med. P. Sefrin Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der in Bayern
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung
Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil: Sanitätsdienst - Stand 26.05.2003-1. Sanitätsausbildung 1.1. Sanitätsausbildung (A) 1.1.1. Ziel und Zweck Die besonderen Anforderungen in bestimmten Notfällen,
MehrZwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum. und
Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum und dem Personalrat bei der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Walter Meyer wird
MehrStörung vitaler Funktionen Herz-Kreislauf. Herzkreislaufstillstand
Störung vitaler Funktionen Herz-Kreislauf Herzkreislaufstillstand Als Kreislaufstillstand bezeichnet man den gleichzeitigen Ausfall aller Vitalfunktionen Folie 1 Ursachen Kardiale Ursachen Z.B. akutes
MehrRettSan-Ausbildung Klinikpraktikum Anlage 1
1. Dauer: 160 Stunden 2. Gesamtausbildungsziel: Die Praktikantin / der Praktikant muss lernen, das in der theoretischen Ausbildung erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden. Nach Abschluss der theoretischen
MehrTNU 2. Schritt 3. Den Kopf nicht überstrecken und den Larynxtubus mit der Spitze, sanft am harten Gaumen entlang, mittig in den Rachen schieben.
Modul: Anwendung des Larynxtubus Seite 2.03.4 Thema Lehrinhalt TNU 2 Schritt 3 Den Tubus im Bereich der schwarzen Linien (Zahnmarkierungen) wie einen Stift halten. Tubus nicht mit Gewalt einführen! Die
MehrKassenärztliche Vereinigung Hessen. Qualitätssicherung. Europa-Allee Frankfurt. (Vertragsarzt und ermächtige Einrichtung)
KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten Kooperatives Zusammenwirken
MehrLarynxtubus zur. Reanimation mit LT (1) Reanimation mit LT (2) SOP - Standardarbeitsanweisung für Rettungsassistenten & Rettungssanitäter
SOP - Standardarbeitsanweisung für Rettungsassistenten & Rettungssanitäter schnell kompetent - mitmenschlich Version: 2011-02-01 Änderungen Reanimation mit LT (1) Lebloser Patient Notarzt (nach-)alarmieren
MehrSIE BENÖTIGEN HÖRGERÄTE? SO GEHT ES JETZT WEITER!
SIE BENÖTIGEN HÖRGERÄTE? SO GEHT ES JETZT WEITER! Eine Patienteninformation der HNO-Ärzte in Deutschland Ihr HNO-Arzt hilft Ihnen gerne! Nach sorgfältiger Anamnese und Diagnostik hat Ihr HNO-Facharzt festgestellt,
MehrRettungsdienstschule Bremen
Rettungsdienstfortbildungen 2017 Sie gelangen durch Anklicken zur gewünschten Veranstaltung, der Anmeldebogen befindet sich auf Seite 14 24.04.2017 Ersteintreffendes Rettungsmittel beim Massenanfall von
MehrBAnz AT B3. Beschluss
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung des Beschlusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem nicht-kleinzelligem
MehrPatienteninformation AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 1
Patienteninformation AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 1 Das Programm für Ihre Gesundheit 2 AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 1 Was AOK-Curaplan ist An den strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch
MehrANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, XXX [...](2013) XXX Entwurf ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013 VERORDNUNG (EU) Nr..../ DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission
MehrScreening Das Programm. zur Früherkennung von Brustkrebs
Mammographie Screening Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs das Mammographie Screening Programm Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung
MehrBAnz AT B3. Beschluss
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrDISSOZIATION UND GEGENWART
Langeooger Fortbildungswochen 2018 25. Woche der 16. Langeooger Fortbildungswoche der Kinder- und Jugendpsychiatrie NOTFALLund Psychotherapie MEDIZIN DISSOZIATION UND GEGENWART 6. 11. Mai 2018 19. 26.
MehrSchulungsprogramm Gefahrguttransport
Schulungsprogramm Gefahrguttransport Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH Siegfried Kreth Schulungsprogramm Gefahrguttransport Stück- und Schüttgutfahrer 4. Auflage i Springer Dr.lng. Siegfried Kreth
MehrAusbildungsrichtlinie Medical Car Paramedic des DMSB im Automobilsport
Ausbildungsrichtlinie Medical Car Paramedic des DMSB im Automobilsport (Änderungen in nachfolgenden Versionen werden kursiv gedruckt und Gelb markiert.) Stand: 26.09.2015 Der Medical Car Paramedic des
MehrAntrag auf Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach 121 a SGB V. I. Antragsteller/in:
Antrag auf Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach 121 a SGB V Die Landesärztekammer Hessen ist nach 6b Heilberufsgesetz, in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Februar 2003 (GVBl.
MehrGEHEIMHALTUNGSVERTRAG
- 1 - GEHEIMHALTUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen RICHER GmbH Grubenstrasse 7a 79576 Weil am Rhein (im Folgenden RICHER genannt) und XXX (im Folgenden XXX genannt) wie folgt: - 2 - INHALTSVERZEICHNIS
MehrAuszug aus dem Fragenkatalog zur Risikoanalyse
1. Organisation und Behandlung Wird die Einhaltung folgender gesetzlicher Vorschriften sichergestellt? Infektionsschutzgesetz? Medizinproduktegesetz (MPG)? Medizin-Produktebetreiberverordung (MPBetreibV)?
MehrDISSOZIATION UND GEGENWART
Langeooger Fortbildungswochen 2018 25. Woche der 16. Langeooger Fortbildungswoche der Kinder- und Jugendpsychiatrie NOTFALLund Psychotherapie MEDIZIN DISSOZIATION UND GEGENWART 6. 11. Mai 2018 19. 26.
MehrInformationen über neue rechtliche Regelungen bei Tiertransporten
Informationen über neue rechtliche Regelungen bei Tiertransporten Überblick (beinhaltet nur die wesentlichsten Punkte beim Tiertransport und erhebt deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit) MINISTERIUM
MehrAnweisung für den Bootsdienst in der DLRG (Bootsdienstanweisung)
Anweisung für den Bootsdienst in der DLRG (Bootsdienstanweisung) www.dlrg.de ANWEISUNG FÜR DEN BOOTSDIENST IN DER DLRG 1. Auflage 1983 2. Auflage 1991 3. überarbeitete Auflage 1997 4. überarbeitete Auflage
MehrRichtlinien über künstliche Befruchtung
Richtlinien über künstliche Befruchtung Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2002 beschlossen, die Richtlinien über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung
MehrDer Atemweg - mit oder ohne Tubus
Kölner Notfalltag 2009 Der Atemweg - mit oder ohne Tubus Dr. Ralf Blomeyer Leiter: Prof. Dr. Dr. A. Lechleuthner Scheibenstraße 13, 50737 Köln, Telefon: +49 221 9748 4200 Email: ifn@gmx.de Indikation zur
MehrVorfußentlastungsschuh
Vorfußentlastungsschuh PRODUKTINFORMATION GEBRAUCHSANWEISUNG Sehr geehrte Kunden, April 2016 wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen in ein Produkt von inocare. Wir gratulieren Ihnen zu Ihrer Entscheidung.
MehrNotfallsanitätergesetz Umsetzung in Klinik und Praxis
5. Nürnberger Adventsymposium 12. Dezember 2015 Notfallsanitätergesetz Umsetzung in Klinik und Praxis M.Bayeff-Filloff Landesbeauftragter Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Bayern Das Notfallsanitätergesetz
MehrRahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V
Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden Regelungen enthalten für den vertraglich geregelten Bereich der Qualitätssicherung
MehrUniversalschuh (Sandale) für Kinder. Universal-/Post OP-Schuh
Universalschuh (Sandale) für Kinder Kinderschuh mit stabiler Sohle, leicht gerundet, offen an Zehen und Fersen Universalschuh für Kinder Kinderschuh mit stabiler Sohle, leicht gerundet, offen an Zehen
MehrLarynxtubus zur. Reanimation mit LT (1) Reanimation mit LT (2) Version:
Rettungsdienst in Rheinhessen & Bad Kreuznach : SOP Standardarbeitsanweisung Rettungsassistenten & Rettungssanitäter in Rheinhessen & Bad Kreuznach Version: 2012-01-01 Larynxtubus zur regelhaften Anwendung
MehrKassenärztliche Vereinigung Hessen. Qualitätssicherung Substitution & weitere Genehmigungen. Europa-Allee Frankfurt
KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Substitution & weitere Genehmigungen Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Substitutionsgestützte Behandlung
MehrDeckblatt. Cardio- Pulmonale- Reanimation. SK Tauchsicherheit & Rettung; Medizin-Praxis mit AED, Seite 1
Cardio- Pulmonale- Reanimation Deckblatt Helge Weber, Michael Schenk & Christian Dickel ; DLRG Bezirk Giessen-Wetterau-Vogelsberg e.v. 1 SK Tauchsicherheit & Rettung; Medizin-Praxis mit AED, Seite 1 Christian
MehrRegelkompetenz - Notkompetenz Fakt und Fiktum
Regelkompetenz - Notkompetenz Fakt und Fiktum Dr. iur. Oliver Jürgens Rechtsanwalt Göttingen Delegation Notkompetenz Regelkompetenz Delegation Anordnungsverantwortung: Notarzt Durchführungsverantwortung:
MehrAusbildungsnachweisheft für Rettungssanitäter/-innen
Ausbildungsnachweisheft für Rettungssanitäter/-innen Name: 1 Personalien Name: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Dienststelle: Ort, Datum Stempel/Unterschrift 2 Zulassungsvoraussetzungen gemäß BayRettSanV
MehrErfolgreich gegen Krankenhauskeime. Information für Patienten und Besucher. Alfried Krupp Krankenhaus
Erfolgreich gegen Krankenhauskeime Information für Patienten und Besucher Die Kunst zu heilen kann viele Leiden lindern, doch schöner ist die Kunst, die es versteht, die Krankheit am Entstehen schon zu
MehrTragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen / Stand: Juli 2007 vom 18. Oktober 2007 Inhaltsverzeichnis
MehrStundenplan und Referenten/innen Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung/DIGAB
Stundenplan und Referenten/innen für außerklinische Beatmung/DIGAB 0 Std. theoretische fachspezifische Schulung = ca. 50 Unterrichtseinheiten je 5 Min. o 0 Unterrichtseinheiten thematisch vorgegeben o
MehrTechnische Regel Arbeitsblatt DVGW G 469 (A) Juni 2010
Regelwerk Technische Regel Arbeitsblatt DVGW G 469 (A) Juni 2010 Druckprüfverfahren Gastransport / Gasverteilung Der DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. Technisch-wissenschaftlicher Verein
MehrFortbildung First-Responder
Puls tasten- WO? Säuglinge Kinder > 1 Jahr A. brachialis A. carotis communis Herzdruckmassage Frequenz: zwischen 100 und 120 Mindestens 1/3 des Thoraxdurchmessers Säuglinge: 4cm Kinder > 1 Jahr: 5cm Herzdruckmassage
Mehrscreening Das Programm
MaMMographie screening Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs das MaMMographie screening programm Wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie-Untersuchung
MehrBAnz AT B5. Beschluss
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrStudien- und Prüfungsordnung für das Beifach Volkswirtschaftslehre der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim
Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Volkswirtschaftslehre der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim vom 11.06.2012 (Bekanntmachungen des Rektorats Nr. 13/2012 vom 13. Juni 2012
MehrNotfallsanitäter/in. Wir freuen. freuen uns auf Dich!
s i e r k d uerlan sa h c o H ng beim u d l i b s u A Notfallsanitäter/in Wir freuen freuen uns Wir uns auf Dich! Der Beruf der Notfallsanitäterin / des Notfallsanitäters Notfallsanitäter/in sind hauptsächlich,
MehrAnforderungen an den TSVÖ als Ausbildungsorganisation
Anforderungen an den TSVÖ als Ausbildungsorganisation Tauchsportverband Österreichs Komitee für Ausbildung und Technik Slamastraße 23, BT-B, Obj.3 1230 Wien sekretariat@tsvoe.at Version: April 2016 Alle
MehrBewusstlosigkeit. Stabile Seitenlage
ANHANG 4.1 (Moderationskarten) Anleitung: Die Karten werden ein Mal kopiert und auseinandergeschnitten. Es empfiehlt sich, die Karten auf Karton zu kopieren oder zu laminieren. Bewusstlosigkeit Stabile
MehrGesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung. Artikel 1
Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung Vom 29. Juli 2009 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49 vom 3. August 2009 Seiten 2433 bis 2435 Artikel 1 Gesetz zum Schutz vor
MehrLösungsperspektiven der Deutschen Krankenhausgesellschaft
Symposium Patientinnen und Patienten mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Krankenhaus Lösungsperspektiven der Deutschen Krankenhausgesellschaft Dr. med. Bernd Metzinger M.P.H. 1 Qualitätsanspruch
MehrNachweisheft zur Reaktivierung der ERSTE HILFE AUSBILDER LIZENZ. - Refresher-
Nachweisheft zur Reaktivierung der ERSTE HILFE AUSBILDER LIZENZ - Refresher- Erstellt / Freigegeben: Andreas Vogel Dozent in der Erwachsenenbildung DLRG Landesverband Niedersachsen e.v. Referat Medizin
MehrWozu dient eine Patientenverfügung?
Patientenverfügung 2 Wozu dient eine Patientenverfügung? In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen
MehrFortschreibung Schlaganfallkonzeption Baden-Württemberg. Dr. Thomas Rösel Krankenhausreferat
Fortschreibung Schlaganfallkonzeption Baden-Württemberg Dr. Thomas Rösel Krankenhausreferat Schlaganfallversorgung in BW Dreistufige System der Schlaganfallversorgung: Überregionale Stroke-Units (Stand
MehrSTUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG DER UNIVERSITÄT LIECHTENSTEIN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG ARCHITEKTUR
STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG DER UNIVERSITÄT LIECHTENSTEIN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG ARCHITEKTUR INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeines... 3 II. Studienordnung... 3 III. Prüfungsordnung... 4 A. Modulprüfung...
MehrAllgemeine Informationen zum Thema sozialrechtliche Fortbildungsverpflichtung ( 95d SGB V)
sozialrechtliche Fortbildungsverpflichtung ( 95d SGB V) Stand: 17. November 2014 Begriff und Anwendungsbereich Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten müssen alle fünf Jahre gegenüber ihrer KV nachweisen,
MehrDie Patientenverfügung. Stand: Mai 2014
Die Patientenverfügung Stand: Mai 2014 Wozu dient eine Patientenverfügung? In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und wie Sie in bestimmten
MehrAusbildung und Registrierung im Bezirk St. Wendel
Ausbildung und Registrierung im Bezirk St. Wendel Übersicht über Ausbildungs- und Prüfberechtigungen sowie Registrierungsvorschriften DLRG Bezirk St. Wendel E-Mail: ausbildung@st-wendel.dlrg.de Inhaltsverzeichnis
MehrVorsorgevollmacht mit Patientenverfügung
Urk.R.Nr. /2008 Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung I. Vorsorgevollmacht Hiermit bevollmächtige ich,..., geborene..., geboren am... wohnhaft...,..., geboren am... wohnhaft... -nachfolgend "der Bevollmächtigte
MehrBescheinigung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
Voraussetzung für die Erteilung der Zusatzbezeichnung sind 2 Jahre klinische Tätigkeit in einem A- kutkrankenhaus und mindestens 6 Monate Weiterbildung auf einer Intensivstation. Dabei müssen eingehende
MehrAntrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen der Computertomographie
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-420, Fax (030) 31003-730 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen
MehrSicherheitshinweise für IT-Benutzer. - Beispiel -
Sicherheitshinweise für IT-Benutzer - Beispiel - Stand: Juni 2004 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG...2 2 VERANTWORTUNG...2 3 ALLGEMEINE REGELUNGEN...2 4 ZUTRITT UND ZUGANG...3 4.1 ALLGEMEINE ZUTRITTS- UND
MehrS A T Z U N G. Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Regionalvereinigung Aue. Fassung vom
S A T Z U N G Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Regionalvereinigung Aue Fassung vom 08.10.2011 Seite 1 von 5 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Lebenshilfe für Menschen
Mehr1 Geltungsbereich 1. 2 Ziele des Praktikums
Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Recht Wirtschaft Personal an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Ernst- Moritz-Arndt-Universität (PraktO B.A. R.W.P.) vom 21. Dezember 2010
MehrName, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am
KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Photodynamische Therapie am Augenhintergrund Antrag auf Genehmigung zur
MehrInhaltsverzeichnis. Teil A Fragen für die schriftliche Prüfung Teil B Themen für die mündliche Prüfung
VII 1 sverzeichnis Teil A Fragen für die schriftliche Prüfung........................................... 1 1 Allgemeine medizinische Grundlagen 2 1.1 Anatomie und Physiologie............ 2 1.2 Naturwissenschaftliche
MehrAntrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-307, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen
MehrStudien- und Prüfungsordnung für das Beifach Volkswirtschaftslehre der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim
Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Volkswirtschaftslehre der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim Vom 11.06.2012 (Bekanntmachungen des Rektorats Nr. 13/2012 vom 13. Juni 2012
MehrBeschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs.
Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8697 Beschlussempfehlung Ausschuss für Umwelt, Energie Hannover, den 13.09.2017 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes
MehrSatzung. Name, Rechtsform und Sitz. (1) Die Stiftung führt den Namen: "Transaid - Stiftung für krebskranke Kinder"
TRANSAID Löhrstraße 113 D 56068 Koblenz Löhrstraße 113 D 56068 Koblenz Telefon: 0049- (0) 2 61-13 30 98-26 Telefax: 0049- (0) 2 61-13 30 98-12 email: info@trans-aid.de www.trans-aid.de Satzung 1 Name,
MehrAktualisierung des Expertenstandards Dekubitusprophylaxe
Aktualisierung des Expertenstandards Dekubitusprophylaxe (8. März 2012) 1 U N I V E R S I T Ä T S M E D I Z I N B E R L I N Evidenzbasierte Dekubitusprophylaxe 2 Evidenzbasierte Dekubitusprophylaxe 3 1.
MehrWindows 95 Hyper Terminal an serieller Schnittstelle RS 232 C ( ) Anwendungshinweis
Windows 95 Hyper Terminal an serieller Schnittstelle RS 232 C (750-650) A100700, Deutsch Version 1.0.0 ii Allgemeines Copyright 2001 by WAGO Kontakttechnik GmbH Alle Rechte vorbehalten. WAGO Kontakttechnik
MehrErgänzende Bestimmungen für den Sprechfunkdienst in der DLRG in NRW
esverband Nordrhein e.v. esverband Westfalen e.v. Ergänzende Bestimmungen für den Sprechfunkdienst in der DLRG in NRW Bestimmungen für den Sprechfunkdienst in den DLRG esverbänden Nordrhein e.v. und Westfalen
MehrRegelungen. des Gemeinsamen Bundesausschusses
Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser
MehrJugendordnung. DLRG Ortsgruppe Sinsheim e.v.
Jugendordnung DLRG Ortsgruppe Sinsheim e.v. Diese Jugendordnung ist zur besseren Übersichtlichkeit in der männlichen Schriftform gehalten. Sie richtet sich dennoch an alle Mädchen, Jungen, Frauen und Männer.
MehrSatzung für das klinische Ethikkomitee der Missionsärztlichen Klinik gemeinnützige Gesellschaft mbh
Satzung für das klinische Ethikkomitee der Missionsärztlichen Klinik gemeinnützige Gesellschaft mbh 1. Präambel Das klinische Ethikkomitee ist eine Einrichtung der Missionsärztlichen Klinik GmbH. Die Bildung
Mehr