Warten auf den Wettbewerb Deutschland im Jahr Zwei des neuen
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- Frieda Scholz
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1 Warten auf den Wettbewerb Deutschland im Jahr Zwei des neuen Glücksspielstaatsvertrages Die Sicht der privaten Sportwettenanbieter Dr. Norman Albers (Deutscher Buchmacherverband Essen e.v.)
2 Agenda Historischer Abriss zum Buchmachergewerbe Regulierung des Glücksspielmarktes Begründung der Regulierung des GlüStV Erklärung der Regulierung GlüStV Ergebnis des GlüStV Bewertung des GlüStV Ausblick BUCHMACHER VERBAND SEITE 2
3 Historischer Abriss zum Buchmachergewerbe Buchmacher organisieren Wettmärkte BettingPost 1810 (oben) und 1844 (rechts) Quelle: Harold Layer, San Francisco State University BUCHMACHER VERBAND SEITE 3
4 Historischer Abriss zum Buchmachergewerbe Buchmacherfunktion: Risikostreuung und Ermittlung markträumender Preise Sales Pitchesvon Buchmachern auf englischer Rennbahn BUCHMACHER VERBAND SEITE 4
5 Regulierung des Glücksspielmarktes im Glücksspielstaatsvertrag I -Definition Staatliche Regulierung ist die dauerhafte Außerkraftsetzung des Wettbewerbsprozesses in einem wirtschaftlichen Sektor. Es erfolgen direkte Eingriffe in die Gewerbe-und Vertragsfreiheit der Marktteilnehmer und nicht nur die Setzung von Rahmenbedingungen durch die allgemeine Wirtschaftspolitik. Gesetzliche Neuordnungwurde notwendig, weil die bisherige Regulierung des Wettmarktes gemäß Urteil des BverfGvom verfassungswidrig war. Regulierung oder De-Regulierung als zwei gleichwertig zulässige Optionen. Monopolistische Neu-Regulierungdes Glücksspielmarktes wurde bereits Ende 2006 beschlossen, weil das Marktergebnis unter Wettbewerbsbedingungen nicht erwünscht ist (Glücksspiel als demeritorisches Gut). Es gehe dabei nicht um die Maximierung des Fiskalertrages, sondern nur um den Spielerschutz. Dies war die politische Rechtfertigung der Regulierung, die es zu analysieren gilt. BUCHMACHER VERBAND SEITE 5
6 Regulierung des Glücksspielmarktes im Glücksspielstaatsvertrag II Ziele und Instrumente Ziele: Spielsucht verhindern, Angebot begrenzen, Ausweichen auf nicht genehmigte Angebote verhindern ( 1) Instrument Marktausschluss: Verbot des Veranstaltens und Vermittelns im Internet ( 4 Abs. 4), Veranstalter mittelbar oder unmittelbar nur das Bundesland selbst ( 10 Abs. 2) Instrument Marktzugangsschranke: Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen nur mit Erlaubnis. Ohne Erlaubnis als unerlaubtes Glücksspiel strafbar ( 4, Abs. 1), Begrenzung der Anzahl (privat geführter) AST, bei gleichzeitiger Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes ( 10 Abs. 1,3) Instrument Verhaltensregulierung: Verbot der Werbung im Fernsehen, im Internet sowie über Telekommunikation (Mobilfunk, Festnetz) ( 5 Abs. 3) Instrument Verhaltensregulierung: Generelles Werbeverbot für unerlaubtes Glücksspiel 5 Abs. 4 Instrument Verhaltensregulierung: Sozialkonzept (verantwortliches Spiel) und übergreifendes Sperrsystem, Jugendschutz BUCHMACHER VERBAND SEITE 6
7 Begründung der Regulierung des GlüStV I Verhaltenssucht beim Glücksspiel - Daten und Fakten Relative Einordnung der Spielsucht zu stoffgebundenen Süchten 100 Tsd. 290 Tsd. Spielsüchtige (DHS) jährliche Mortalität volkswirtschaftlicher Schaden? 1,5 Millionen Alkoholabhängige jährliche Mortalität 70 Tsd. Personen volkswirtschaftlicher Schaden > 20 Mrd. Euro p.a. (DHS) 16,5 Millionen abhängige Raucher jährliche Mortalität 140 Tsd. Personen volkswirtschaftlicher Schaden > 20 Mrd. Euro p.a. (DHS) Quelle: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) BUCHMACHER VERBAND SEITE 7
8 Begründung der Regulierung des GlüStV II Dimensionen der Spielsucht Marktversagen? Bei 77,5 % der Klienten wurde ein pathologisches Spielverhalten in Bezug auf Geldspielautomaten diagnostiziert, in 22,5,% der Fälle bezüglich Glücksspielen in Spielbanken, Wetten und anderen Spielformen (DHS Jahrbuch Sucht 2009, S. 143 ) Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass bei Nicht Verfügbarkeit privater Wettangebote (off-wie online) ein Großteil der Spieler trotzdem eine ähnliche Fehlentwicklung bezogen auf ODDSET eingeschlagen hätte. (Meyer / Hayer, 2005, S. 8) Kohärenz der Regulierung in Bezug auf den Wettmarkt(private Buchmacher vs. staatliche Buchmacher)? Kohärenz der Regulierung in Bezug auf den Glücksspielmarktinsgesamt und Verletzung des Gleichheitssatzes? Kohärenz gegenüber regulierten Wettbewerbsmärktenmit höherer selbst verursachter Morbidität (Nikotin, Alkohol) BUCHMACHER VERBAND SEITE 8
9 Erklärung der Regulierung GlüStV I Ökonomische Theorie der Regulierung [ ] Ihre suchtpräventiven Initiativen begrüße ich. Da Sie bereits in diesem Bereich aktiv sind, wäre eine Übertragung der Standards zur Suchtprävention auf Ihren Bereich für Sie sicherlich unproblematisch Zulassung Privater unter vergleichbaren Auflagen ( Standards der Suchtprävention ) auch als Sportwettbuchmacher?! BUCHMACHER VERBAND SEITE 9
10 Regulierung des Glücksspielmarktes im Glücksspielstaatsvertrag I Ökonomische Theorie der Regulierung - Definition Normative Regulierungstheorie Warum, und unter welchen Bedingungen sollte es Regulierungen geben? Regulierungen sind aus ökonomischer Sicht nur gerechtfertigt, wenn: diese auf Einschränkungen des Marktmodells basieren (Marktversagen) diese dazu beitragen, die daraus entstandenen Ineffizienzen zu verringern die Kosten der Regulierungen geringer sind als deren Nutzen (kein Staatsversagen) Positive Regulierungstheorien Warum, und unter welchen Bedingungen gibt es Regulierungen und wem nützen diese? Public Interest Theory (NPT) Capture Theory Economic Theory of Regulation (ETR) BUCHMACHER VERBAND SEITE 10
11 Erklärung der Regulierung des GlüStV II Ökonomische Theorie der Regulierung Normative Theorie der Regulierung (ETR) (wie es sein sollte) Begründung: (Dauerhaftes) Marktversagen führt zu suboptimalen Ergebnissen des Wettbewerbs auf dem Glücksspielmarkt Ziel: Korrektur des Marktversagens Instrument: Internalisierung der externen Effekte durch Verhaltensregulierung der Glücksspielanbieter (Werbeverbote, Spieleinsatzbegrenzungen, Verbot von Live-Wetten etc.) Instrumentaleinsatz setzt Marktzugang voraus! Ergebnis der normativen Theorie: Zulassung privater Sportwettanbieter unter Auflagen (Verhaltensregulierung zur Korrektur des Marktergebnisses) BUCHMACHER VERBAND SEITE 11
12 Erklärung der Regulierung des GlüStV II Ökonomische Theorie der Regulierung Positive Theorie der Regulierung ETR (wie es ist) Erklärung: Eigeninteressen von - Politikern (Anbieter der Regul.) - Behörden (Anbieter, Träger der R) -Unternehmen/ Verbänden (Nachfrager der Regulierung) Ziel: Stimmenmaximierung Budgetmaximierung Wettbewerbsschutz (Das Lobbyziel schlechthin) EconomicTheoryofRegulation Das Stigler/Peltzman-Modell Ausgangslage: -Staat verfügt über eine einzigartige Ressource: Verfügungsgewalt -Regulierungen verändern die Ressourcenallokation zwischen Konsumenten und Produzenten -Die Legislative legt den Preis P fest und beeinflusst damit den Profit der Anbieter (π(p)), sowie den Konsumentennutzen -Das Verhalten der Legislative wird vom Wunsch bestimmt, im Amt bleiben zu wollen BUCHMACHER VERBAND SEITE 12
13 Erklärung der Regulierung GlüStV III Ökonomische Theorie der Regulierung P R > P * = Zweckertrags llusion Preisbildung bei Glücksspiel im Regulierungsmonopol nach Stigler/Posner p p R p * KR A PR x R x * WL GE X R < X * = Präventionsillusion GK N x Verringerung der Konsumentenrente: (A) Minimaler Wohlfahrtsverlust: (WL) Maximaler Wohlfahrtsverlust: (WL+A) p R = Preis durch Regulierung x R = Menge durch Regulierung A = Nettozuwachs an Produzentenrente (PR) (Monopolgewinn) Der Monopolist realisiert sein Gewinnmaximum bei der Glücksspiel-Menge X R, wo der Grenzerlös (GE) den Grenzkosten (GK) entspricht. Aufgrund des höheren erzielten Preises P R (geringere Gewinnausschüttung) bleibt der Umsatz gegenüber der Wettbewerbslösung auf dem Glücksspielmarkt konstant. Darüber hinaus verringert sich die Wohlfahrt sowie die Konsumentenrente zu Gunsten des Monopolisten, da die Verbraucher mehr aufzuwenden haben. Der höhere Preis p R erklärt die Zweckertragsillusion der Destinatäre, da sie gegenüber dem Wettbewerbspreis p * in Wahrheit keinen Mehrertrag aufgrund der geringeren nachgefragten Menge haben. Die geringere Menge X R erklärt die Präventionsillusion der Legislative, da der Rückgang der Nachfrage nur preiselastische Nachfrager betrifft. Der pathologische Spieler ist per Definition preisunelastisch. BUCHMACHER VERBAND SEITE 13
14 Erklärung der Regulierung GlüStV I Ökonomische Theorie der Regulierung Markt für Regulierung: Nachfrager nach Regulierung und Anbieter der Regulierung (nach Stigler-Peltzman Modell) Ergebnisse : Regulierungen werden dazu benutzt, Wohlfahrtsgewinne (Fläche A) für die einflussreichere IG zu erzielen (Steigerung Produzentenrente). Dies geht zu Lasten der Konsumenten und verringert die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt (WL) Regulierung wird durch den Wettbewerb zwischen Interessensgruppen beeinflusst (Destinatäre, DLTB vs. Private Unternehmen als Newcomer ) Die Aufwendungen hierfür (rent seeking) verringern die Wohlfahrt zusätzlich (Fläche A wird kleiner) Die Legislative agiert im Sinne der relativ starken IG um sich deren Einfluss nutzbar zu machen (Vereine u. Verbände als Multiplikatoren bei Wahlen) Ökonomische Theorie der Regulierung kann Regulierung des Sportwettenmarktes durch Eigeninteressen von Lobbyisten und Behörden erklären BUCHMACHER VERBAND SEITE 14
15 Ergebnis des GlüStV Marktsegmente des Glücksspielmarktes 2008 Sportwette Internet % Sportwette stationär 1057,5 4% ODDSET* 222 1% Pferdewetten 251,3 1% Lotto-Block ohne ODDSET % In Mio. Sonstige Lotterien % Spielautomaten 9285,7 35% Gesamtmarkt ca. 26,2 Mrd. Quelle: Archiv- und Informationsstelle Münster, Verband der Automatenindustrie (VDAI), beteiligte Unternehmen auf Anfrage, eigene Berechnungen Spielbanken 5663,6 22% * 2008 vorläufig BUCHMACHER VERBAND SEITE 15
16 Wetteinsätze ODDSET / Pferdewetten ,5 In Mio ,6 275,7 ODDSET 342,3 276,2 Pferdewette 260,8 260,5 251,3 207,8* Quelle: Archiv-und Informationsstelle Münster, beteiligte Unternehmen auf Anfrage, eigene Berechnungen * 2008 vorläufig BUCHMACHER VERBAND SEITE 16
17 Wetteinsätze auf Pferderennen ,5 142,9 146,7 153,3 153,6 Buchmacher 120 In Mio ,2 Trab-Toto 64,8 51,1 48,2 64,5 Galopp-Toto 59,4 43,5 39,2 45,6 36,9 17,4 22,1 24 8,6 4,4 PMU-Toto Quelle: Archiv-und Informationsstelle Münster, beteiligte Unternehmen auf Anfrage, eigene Berechnungen BUCHMACHER VERBAND SEITE 17
18 Ergebnis des GlüStV Vergleich Entwicklung Sportwette Online (Bwin) und stationär mit DLTB In Mio , ,9 1658,6 DLTB 7861,4 7722, ,3 2227, Bwin 6533,2* 2927,4 Stationäre 1135 SPWV ,5 Quelle: Archiv-und Informationsstelle Münster, beteiligte Unternehmen auf Anfrage, eigene Berechnungen * 2008 vorläufig BUCHMACHER VERBAND SEITE 18
19 Bewertung des GlüStV Regulierung der Werbemittel im GlÜStV Klassikmedien Anzeigenwerbung Beilagenwerbung Plakat-/Außenwerbung Hörfunkwerbung TV-Werbung Kinowerbung Direktmarketing Werbesendung per Post Aktives Telefonmarketing Passives Telefonmarketing Marketing Internet-/Bannerwerbung Sonstiges Marketing POS-Marketing (Displays) Eventmarketing Promotions Rabatte/Gutscheine Sponsoring Testimonials(VIP) Placements/Bandenwerbung Zulässige Marketingmaßnahme Untersagte Marketingmaßnahme BUCHMACHER VERBAND SEITE 19
20 Bewertung des GlüStV I - Tatsächliche Kommunikation seit Inkrafttreten BUCHMACHER VERBAND SEITE 20
21 Bewertung des GlüStV I - Tatsächliche Kommunikation seit Inkrafttreten BUCHMACHER VERBAND SEITE 21
22 Bewertung des GlüStV I - Tatsächliche Kommunikation seit Inkrafttreten Eine Annahmestelle in der Außenwerbung vor und nach dem Inkrafttreten des GlüStV BUCHMACHER VERBAND SEITE 22
23 Bewertung des GlüStV I - Tatsächliche Kommunikation seit Inkrafttreten BUCHMACHER VERBAND SEITE 23
24 Bewertung des GlüStV I - Tatsächliche Kommunikation seit Inkrafttreten BUCHMACHER VERBAND SEITE 24
25 Bewertung des GlüStV II Werbung & Vertrieb 1. Der GlüStVerlaubt Werbung im üblichen Kommunikationsmix des Lotto-Blocks aus Print, Plakat und Hörfunk: TV-Werbung wird durch die redaktionelle Ziehung der Lotto-Zahlen abgedeckt 2. Auch Sportsponsoring (Trikotwerbung) und Bandenwerbung sind ohne Sportwettinhalte zulässig (siehe TV Übertragungen Fussball oder Wintersport) 3. Keine regulative Verringerung der Wettmöglichkeiten im Vertriebsnetz (nur betriebswirtschaftlich motivierter Rückgang von AST) 4. Verbot des Internetvertriebs hat mehrere Funktionen: -EU-rechtlich zur Vermeidung eines grenzüberschreitenden Bezugs (Ausklammerung der Dienstleistungsfreiheit) - Bauernopfer der Regulierungsbegründung, die den Vertrieb nur minimal einschränkt mit nur 2 % Umsatzanteil am Block-Umsatz - Wettbewerbs- und Kartellrecht; Unterlaufen des Regionalisierungsverbotes des Bundeskartellamtes BUCHMACHER VERBAND SEITE 25
26 Bewertung des GlüStV III Multiple Inländerdiskriminierung 1. Die inländischen privaten Buchmacher werden bis auf Pferdesportwetten am Marktzutritt gehindert. Alle anderen wildern im Revier Bundesrepublik durch den technologischen Fortschritt in der Kommunikation (Internet, mobile Applikationen). 2. Inländische gewerbliche Spielevermittler, die bislang nur das staatliche Angebot vertrieben haben, werden in das Ausland gedrängt, weil die typischen Vertriebsinstrumente (Call Center, Internet, Direktmarketing) untersagt wurden. Dort werden sie zum Anbieter. 3. EntgangeneSponsoring-Einnahmen für den deutschen Profisportim Bereich von ca Millionen Euro (DOSB) übersteigen bei weitem den Mehrerlös (Monopolrente) aus dem ODDSET- und Lotteriemonopol. Die ODDSET Zweckerträge selbst betragen nur noch ca. 26 Mill. Euro (2008). 4. Sekundäreffekte der Einsatzrückgänge führen auch zu Schließungenund Arbeitsplatzabbau bei den inländischen Annahmestellen und bei SKL und NKL BUCHMACHER VERBAND SEITE 26
27 Bewertung des GlüStV VI Marktergebnis Verlust an Einnahmepotentialen durch Umsatzrückgang im Monopolbereich und im privaten Bereich (Lose-Situation) allein zwischen 2004 und 2008 Ca. 1,8 Mrd. Umsatzverlust allein im DTLB (jährlich gegenüber 2004 nicht kumuliert!) Ca. 0,7 Mrd. Umsatzverlust im sonstigen Lotteriebereich (NKL, SKL, TV-Lotterien etc.) (jährlich gegenüber 2004 nicht kumuliert!) Ca. 0,4 Mrd. Erlösverlustverlust der Spielbanken (jährlich gegenüber 2004 nicht kumuliert!) Einnahmeausfall von insgesamt ca. 1,65 Mrd. Euro allein in 2008 Tendenz für 2009 ca. 2,0 Mrd. Euro BUCHMACHER VERBAND SEITE 27
28 Ausblick Tit fortat ( Wie du mir, so ich dir ) der Interessengruppen hält auch in 2009 an: Beispiele: -Gerichtliche Überprüfung, ob eine Jackpotwerbungoder Ziehung der Lotto-Zahlen im TV notwendig ist, um auf die legalen Möglichkeiten zum Spiel hinzuweisen Evaluierungsphase des GlüStV dauert sicher bis Ende 2010 an, wegen - ausstehender Entscheidung des EuGH über die deutschen Vorlageverfahren - Wahlen zu neuem EU-Parlament und neuem Bundestag Ab 2010 ist international mit weiteren Deregulierungen des Glücksspielsektors zu rechnen: -Nach Italien und Spanien wird auch Frankreich private Sportwettanbieter (zunächst nur Online) zulassen. -Die USA überprüfen ihren UIGEA, der den nationalen Glücksspielmarkt z. Z. abschottet Eine neue Superjackpotlotterie des DLTB wird aus fiskalischen Motiven kommen Das Monopol für Sportwetten (nicht Lotterien) bleibt nicht durchsetzbar; es wird wirtschaftlich und regulativ ausgehöhlt und aus diesem Grund aufgegeben BUCHMACHER VERBAND SEITE 28
29 Weiterführende Literatur Albers, N. (2008) Struktur und ökonomische Beurteilung des Sportwettenmarktesin Deutschland in: Gebhardt, I / Grüsser-Sinopoli, S (Hrsg) (2008), Handbuch Glücksspiel. Ökonomie, Recht, Spielsucht, Berlin, S Albers, N. (2008) Die Markenstrategie des Deutschen Lotto-Toto-Blocks unter dem Einfluss des Bundesverfassungsgerichtes Diskussionspapier der Universität Hannover Nr. 408 Fritsch, M. / Wein, Th. / Evers, H.-J. (2007) Marktversagen und Wirtschafspolitik München BUCHMACHER VERBAND SEITE 29
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