Jahresbericht der Landesforstverwaltung 2001, 2002, 2003

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1 Jahresbericht der Landesforstverwaltung 2001, 2002, 2003 Ministerium für Umwelt und Forsten

2 Landesforstverwaltung Rheinland-Pfalz Jahresbericht 2001, 2002, Folge Herausgegeben von der Forstabteilung des Ministeriums für Umwelt und Forsten Mainz September 2005 verfügbar unter

3 Vorwort Mit der vorliegenden Ausgabe erscheint zum ersten Mal eine Dreifachnummer des Jahresberichtes für die Jahre 2001 bis 2003, um den Rückstand bei den Veröffentlichungen auszugleichen. Im Berichtszeitraum haben sich für die Landesforstverwaltung wesentliche Rahmenbedingungen verändert. Seit dem 01. Januar 2001 hat Rheinland-Pfalz ein neues Landeswaldgesetz (LWaldG). Es löste das frühere Landesforstgesetz ab, das in seinen Grundzügen aus dem Jahre 1950 stammte und aufgrund seiner Entstehungszeit stark geprägt war von der Vorstellung, eine nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes könne nur durch eine hohe staatliche Regelungsdichte erreicht werden. Auf der Basis einer prospektiven und begleitenden Gesetzesfolgenabschätzung wurde ein Landeswaldgesetz entwickelt und verabschiedet, das insbesondere die Rahmenbedingungen zugunsten einer ökonomisch leistungsfähigen, effizienten Waldwirtschaft neu definierte und auf die Eigenverantwortung der Waldbesitzenden und der Waldnutzenden setzt. Das Landeswaldgesetz hat sich in vielfacher Hinsicht als flexibles, modernen Erfordernissen und Rahmenbedingungen Rechnung tragendes Regelwerk herausgestellt, welches alles in allem in der Lage ist, auch tiefgreifende Veränderungen ohne Gesetzesänderungen abzubilden und zu ermöglichen. Als weiteren wichtigen Schritt der umfassenden Entwicklung von Landesforsten beschloss der Ministerrat am 26. November 2002 die Konzeption Landesforsten: zukunftsfähige Strukturen. Reformziele sind die Anpassung der Strukturen der Bereitstellung und Vermarktung von Holz an veränderte Marktbedingungen, die Erfüllung veränderter gesellschaftlicher Ansprüche (gemeinwohlorientierte Produkte) und die Verringerung der Personalausgaben. Die bisherigen Aufgaben sollen dabei mindestens mit der gleichen Qualität erfüllt werden. Leitprinzipien der Reform sind die Erhaltung und Stärkung des Gemeinschaftsforstamtes, die verstärkte Ausrichtung an Produkten und Kunden, die Weiterentwicklung von Prozessen sowie der Erhalt und die Stärkung flächenbezogener Strukturen im Verbund mit dem verstärkten Einsatz von forstamts- und revierübgreifend arbeitenden Spezialisten, insbesondere in der technischen Produktion. Die umfassenden Änderungen bei den Prozessen gehen mit einer Änderung der Aufbauorganisation einher. Mit Beschluss vom 30. Oktober 2001 hat der Ministerrat das Reformkonzept Landesforsten Rheinland-Pfalz zustimmend zur Kenntnis genommen. Seit dem 01. Januar 2002 werden im Rahmen eines Pilotprojekts zusätzliche betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrumente erprobt. Erreicht werden sollen mehr Transparenz im Rechnungswesen und mehr Flexibilität im Verwaltungsablauf sowie eine Reduzierung der Belastung des Landeshaushalts. Das Konzept Landesforsten Rheinland-Pfalz umfasst die Forstabteilung des für die Forsten zuständigen Ministeriums, die Zentralstelle der Forstverwaltung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (ZdF) und die Forstämter. Die ZdF und die Forstämter werden nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten mit eigener Betriebsbuchführung entsprechend einem Landesbetrieb nach 26 LHO - geführt. Die Wirtschaftsführung erfolgt auf der Grundlage eines Wirtschaftsplans. 2

4 1. Vorwort 2 2. Wald in Rheinland-Pfalz Waldverteilung, -eigentum, -bewirtschaftung Waldflächenanteil, -verteilung Waldeigentum Waldflächenbilanz Strukturen der Waldbewirtschaftung, Förderung Wald, Forstwirtschaft: Strukturdaten ausgewählter Bereiche Baumarten, Altersklassen Waldfunktionen Holzverwertung Waldzustand, allgemeine Waldschutzsituation, Bodenschutzkalkung Jagd Das neue Landeswaldgesetz von Rheinland-Pfalz Ressourcen der Landesforstverwaltung Reformkonzept Landesforsten: zukunftsfähige Strukturen Aufbauorganisation Organisations-, Funktionseinheiten: Organigramme Organisationseinheiten: Aufgaben, Sitz Personalressourcen Beamte, Angestellte Arbeiter Sachmittelressourcen Maschinen Informations- und Kommunikationstechnologie 35 3

5 4. Leistungsbereiche der Landesforstverwaltung Finanzergebnis, Wirtschaftsergebnis Leistungen der Staatsforstunternehmung Betriebsergebnis Holzverwertung Nebennutzungen, -erzeugnisse Jagd, Fischerei Waldarbeit Waldbau Waldschutz Forsteinrichtung, Bundeswaldinventur, Standortskartierung Ausbildung, Fortbildung Versuchswesen, Forschung Waldnaturschutz, Naturwaldreservate Öffentlichkeitsarbeit, Forstliche Umweltbildung/Waldpädagogik Forstliche Rahmenplanung Körperschaftswald Betriebsergebnisse Holzverwertung Waldarbeit Förderung Forsteinrichtung, Standortskartierung Privatwald Holzverwertung Betreuung, Förderung 105 4

6 Abbildungsverzeichnis 1 Wald in Rheinland Pfalz Waldanteile an den Landesflächen der Bundesländer 7 Waldeigentumsverteilung 7 Anzahl Gemeindewaldbetriebe je Betriebsgrößenklasse 8 Struktur des Privatwaldes (Anzahl und Flächen je Betriebsgrößenklasse) 8 Struktur des Gemeinschaftswaldes (Anzahl, Flächen) 8 Waldflächenbilanz je Kreis / kreisfreie Stadt 9 Waldflächenbilanz nach Waldbesitzarten und Grund des Zu-/Abgangs 10 Art der Bewirtschaftung, Beratung und Betreuung der Waldbesitzarten 11 Strukturdaten der Forstämter 12 Entwicklung der forstlichen Förderung im Körperschafts- und Privatwald 14 Baumartenanteile in Rheinland-Pfalz 15 Altersklassen nach Baumartengruppen in Rheinland-Pfalz 16 Neuartige Waldschäden, Entwicklung seit Flächen biotischer oder abiotischer Schäden, Entwicklung seit Schäden durch rindenbrütende Borkenkäfer seit 1998 in Festmeter 19 Monatlicher Schadholzanfall durch rindenbrütende Borkenkäfer in Flächen der Waldbrände 20 Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Staats- und Körperschaftswald (seit 1992) 20 Einsatz von Wildschadensverhütungsmitteln Staats- und Körperschaftswald (seit 1992) 20 Bodenschutzkalkungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz, Entwicklung seit Jagdstrecken von Rotwild, Rehwild, Schwarzwild, Fuchs, Dachs, Hase, Wildkaninchen in den Jagdjahren 2000/01, 2002/03, 20003/ Ressourcen der Landesforstverwaltung (LFV) Zeitschiene der bisherigen und zukünftigen Schritte der rheinland-pfälzischen Forstreform 27 Organigramm von Landesforsten Rheinland-Pfalz bis Organigramm von Landesforsten Rheinland-Pfalz ab Stellenentwicklung (Beamte, Angestellte) in Landesforsten 32 Entwicklung von Anzahl und Arbeitsstunden der staatlichen Waldarbeiter seit Maschinenbestand nach Typen 34 3 Leistungsbereiche der Landesforstverwaltung (LFV) Finanzergebnis Finanzergebnisse 1981 bis Wirtschaftsergebnis Wirtschaftsergebnis Erfolgsrechnung Staatsforstunternehmung

7 Betriebsabrechnungsbogen 2001 Staatsforstunternehmung in Tausend DM 43 Betriebsabrechnungsbogen 2001 Staatsforstunternehmung in DM je Hektar Holzboden 44 Betriebsabrechnungsbogen 2001 Staatsforstunternehmung in DM je Festmeter Einschlag 45 Erfolgsrechnung Staatsforstunternehmung Betriebsabrechnungsbogen 2002 Staatsforstunternehmung in Tausend 47 Betriebsabrechnungsbogen 2002 Staatsforstunternehmung in je Hektar Holzboden 48 Betriebsabrechnungsbogen 2002 Staatsforstunternehmung in je Festmeter Einschlag 49 Einschlags Betriebsergebnisse der Staatsforstunternehmung 1988 bis Erfolgsrechnung Landesforsten Betriebsabrechnungsbogen 2003 Landesforsten in Tausend 52 Betriebsabrechnungsbogen 2003 Landesforsten in je Hektar Holzboden 53 Betriebsabrechnungsbogen 2003 Landesforsten in je Festmeter Einschlag 54 Kennzahlen des Testbetriebsnetzes Forst Landesforsten Holzeinschlag (Planung und Vollzug) im Staatswald seit Holzeinschlag im Staatswald nach Baumartengruppen und Sorten seit Sortimentsentwicklung im Staatswald seit Holzverkaufserlöse im Staatswald seit Einnahmen aus Nebennutzungen und erzeugnissen im Staatswald 62 Flächen der verpachteten Jagden und der Pirschbezirke 63 Jagdsteckenentwicklung in den staatlichen Eigenjagdbezirken seit Strukturdaten Waldarbeit im Staatswald Waldarbeiter-Lohndaten Staatswald Arbeitsunfälle im Staatswald seit Leistungsdaten Maschinen 2001 bis Waldschutzkosten im Staatswald 69 Fortbildungsprogramme 2001 bis Forstliche Rahmenplanung im System der räumlichen Gesamtplanung 89 Betriebsergebnisse Gemeindewald des Testbetriebsnetzes Forst 2000, Betriebsergebnisse Gemeindewald des Testbetriebsnetzes Forst 2002, Holzeinschlag im Körperschaftswald seit Holzeinschlag im Körperschaftswald nach Baumartengruppen und Sorten seit Sortimentsentwicklung im Körperschaftswald seit Holzverkaufserlöse im Körperschaftswald seit Entwicklung von Anzahl und Arbeitsstunden der gemeindlichen Waldarbeiter seit Strukturdaten Waldarbeit im Körperschaftswald Förderung im Körperschaftswal 102 Holzverkauf für den Privatwald Entwicklung der Mengen 103 Entwicklung der Erlöse 104 Betreuung im Privatwald 105 Förderung im Privatwald 106 6

8 2. Wald in Rheinland-Pfalz Waldeigentum 2.1 Waldverteilung, -eigentum, -bewirtschaftung Waldflächenanteil, -verteilung Rheinland-Pfalz ist mit rund 42 % Waldanteil an der Landesfläche das relativ waldreichste Bundesland. Auf jeden Rheinland Pfälzer entfallen rund m 2 Waldfläche. Die Landkreise in Rheinland-Pfalz sind dabei sehr unterschiedlich bewaldet. Die Anteile bewegen sich zwischen 4,6 % im Landkreis Alzey- Worms und 63,4 % im Landkreis Südwestpfalz. Bei den kreisfreien Städten bewegen sich die Anteile zwischen 0,3 % (Frankenthal) und 64,3 % (Stadt Kaiserslautern). Land Waldanteil (%) Rheinland-Pfalz 42,1 Hessen 41,5 Baden-Württemberg 38,1 Brandenburg 35,9 Saarland 38,3 Bayern 36,3 Thüringen 32,0 Sachsen 27,8 Nordrhein-Westfalen 26,0 Niedersachsen 24,3 Sachsen-Anhalt 24,1 Mecklenburg-Vorpommern 23,1 Berlin 16,3 Schleswig-Holstein 10,3 Bremen 8,3 Hamburg 4,6 (Quelle: Bundeswaldinventur ) Land Rheinland-Pfalz Art der Flächen Fläche insgesamt Staatswald 1) Bundeswald Körperschaftswald 2) übriger Körperschafts wald 1) Darin enthalten sind Waldflächen, die nur zur Hälfte im Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz stehen (Limburg Dürkheimer Wald), außerdem Waldflächen, die im Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz stehen, jedoch in anderen Bundesländern gelegen sind sowie übriger Staatswald. 2) Darin enthalten sind ferner Waldflächen, die im Eigentum rheinland-pfälzischer Gemeinden sowie übriger Körperschaftswaldbe triebe stehen, jedoch in anderen Bundesländern gelegen sind. 3) Zum Privatwald zählt auch der Wald der Religionsgemeinschaften (Kirchenwald) sowie der Gemeinschaftswald. Privatwald 3) ha % ha ha ha ha Wirtschaftswald % sonstiger Wald* % Holzboden % Nichtholzboden % forstliche Betriebsfläche % schutzwürdige Grundstücke % Nebenfläche % Gesamtbetriebsfläche % Prozentanteil an der forstl. Betriebsfläche 100% 25,9% 1,6% 46,6% 0,3% 25,7% *: Wirtschaftswald ohne Maßnahmen, Niederwald, ertragsschwach Quelle AFLUE 2003 davon Die Besitzstruktur ist in Rheinland Pfalz, im Vergleich zum Bundesdurchschnitt, durch einen sehr hohen Gemeindewaldanteil von 46,6 % geprägt. Der Körperschaftswaldanteil insgesamt erreicht 49,9 % (Bundesdurchschnitt rund 20 %). Während der Staatswaldanteil (ohne Bundesforsten) mit 25,9 % nur rund 8 Prozentpunkte unter dem Bundesschnitt liegt, sind es beim Privatwald bei einem Anteil von 25,7 % in Rheinland Pfalz 20 Prozentpunkte weniger. Die Anteile beziehen sich auf die sogenannte forstliche Betriebsfläche, die sich aus dem Holzboden und dem Nichtholzboden zusammen setzt. 7

9 Körperschaftswald Gemeindewald Gemeindewaldbetriebe nach Betriebsgrößenklassen forstl. Betriebsfläche Größenklasse in Hektar Anzahl forstl. Betriebsfläche 0,1-20, % ,5% 20, % % 100, % % 200, % % 500, % % > % % Summe % ,0% Die waldbesitzenden Gemeinden in Rheinland- Pfalz bewirtschaften ihren Wald zur Zeit in Betrieben. Überwiegend ist der Waldbesitz einer Gemeinde nur einem Betrieb zugeordnet. In einzelnen Fällen haben sich Gemeinden dafür entschieden, ihren Wald in mehr als einem Betrieb zu bewirtschaften. Sofern Gemeinden ihren Wald im Rahmen eines Zweckverbandes bewirtschaften, gilt dieser Betrieb als übriger Körperschaftswald. Übriger Körperschaftswald Hierzu zählt z. B. Wald von Zweckverbänden, Stiftungswald und Wald von Landkreisen. Sonst. Körperschaften nach Betriebsgrößenklassen forstl. Betriebsfläche Größenklasse in Hektar Anzahl forstl. Betriebsfläche 0,1-20, % 146 6% 20, % % 100, % 161 7% 200, % % 500, % % > 1000 Summe % % Privatwald Die Anzahl in der folgenden Tabelle bezieht sich beim Klein(st)privatwald auf die Waldflächeneigentümer je Gemarkung, Mehrfachnennungen sind daher nicht zu vermeiden. Wegen unterschiedlicher Datenbasis sind die Zahlen nicht mit den Angaben des Statistischen Landesamtes vergleichbar. Auch größere Privatforstbetriebe, die in verschiedenen Forstämtern Waldflächen besitzen, können nicht insgesamt einer Größenklasse zugeordnet werden, sondern nur gesondert mit den jeweiligen Teilflächen. Dies betrifft jedoch nur eine geringe Anzahl von Betrieben. Privatwald ohne Gemeinschaftswald nach Betriebsgrößenklassen forstl. Betriebsfläche Größenklasse in Hektar Anzahl forstl. Betriebsfläche 0, ,9% % 10, ,1% % 100, ,03% % > ,002% % Summe % % Privatwald - Gemeinschaftswald nach Betriebsgrößenklassen forstl. Betriebsfläche Größenklasse in Hektar Anzahl forstl. Betriebsfläche 0,1-10, % 197 1% 10,1-100, % % 100, % % > % 0 0% Summe % % Privatwald nach Betriebsgrößenklassen forstl. Betriebsfläche Größenklasse in Hektar Anzahl forstl. Betriebsfläche 0,1-10, ,8% % 10, ,1% % 100, ,05% % > ,002% % Summe % % Gemeinschaftswald Der Gemeinschaftswald, zu dem die Zusammenschlüsse alten Rechts gezählt werden, gehört nach dem neuen Landeswaldgesetz auch zum Privatwald. Die verschiedenen Kategorien haben eine eigene Historie und bestimmte regionale Schwerpunkte. Im südlichen Bereich von Rheinland-Pfalz sind keine dieser historischen Waldgemeinschaften zu finden. a. Gehöferschaften Gehöferschaften (nur NW von Rh.-Pf.) sind aus altdeutschem Recht entstandene bäuerliche Personenvereinigungen - vergleichbar den Genossenschaften -, welche forstwirtschaftliche Flächen in Form ideeller Anteile besitzen und nach alten, überlieferten Gesetzmäßigkeiten gemeinsam bewirtschaften. 8

10 b. Hauberggenossenschaften Hauberggenossenschaften (nur Siegerland und Randgebiete) bestehen seit Jahrhunderten. Die Holzgewinnung in den Haubergen diente über die Köhlerei der Eisenverhüttung. Schwaches Holz und Reisig wurden zum Heizen und Backen verwendet, Eichenrinde zu Lohzwecken (Gerberei), stärkeres Holz z. T. zum Bauen. Hauberge sind ungeteiltes und unteilbares (ideelles) Gesamteigentum der Besitzer; sie werden vererbt oder verkauft. Hauberggenossenschaften werden überwiegend als Körperschaften des öffentlichen Rechts angesehen. c. Heckengesellschaften Träger des gemeinschaftlichen Eigentums (Gesamthandseigentum, Miteigentum nach Bruchteilen, ggf. Mischform) sind privatrechtliche Personenvereinigungen, keine juristischen Personen. Hauptzweck war die Produktion von Gerbstoffen (Lohe), Nebenprodukt das Brennholz. d. Waldinteressenschaften Waldinteressentenschaften decken sich hinsichtlich ihrer Verbreitung etwa mit den Hauberggenossenschaften. Die Waldinteressentenschaft ist eine Gemeinschaft von Miteigentümern. Diesen gehört der Wald nach Bruchteilen und wird von ihnen gemeinschaftlich genutzt. Die Waldfläche darf nicht real geteilt und nicht in das Privateigentum der (Einzel-)Interessenten überführt werden. Waldinteressentenschaften sind Gemeinschaften des privaten Rechts. Die Anteile können verkauft oder vererbt werden. e. Märkerschaften Märkerschaften stellen eine Art altrechtlicher Genossenschaft dar. Die Mitglieder der Märkerschaften sind Familien, ihre Rechte werden durch Vererbung weitergegeben Waldflächenbilanz Kreis/kreisfreie Stadt Abgang Zugang Saldo Abgang Zugang Saldo Abgang Zugang Saldo 131 Landkreis Ahrweiler 6,2 6,2 132 Landkreis Altenkirchen -0,5 5,2 4,7 1,5 1,5 15,4 15,4 134 Landkreis Birkenfeld -0,2 3,2 3 11,5 11,5-3,2 19,5 16,3 135 Landkreis Cochem-Zell -7,3 15 7,7-0,2 5,8 5,6-16,8 7,9-8,9 138 Landkreis Neuwied -8,8 0,3-8,5 140 Rhein-Hunsrück-Kreis -28, ,2-8,9 6,1-2,8-2 20,3 18,3 141 Rhein-Lahn-Kreis Westerwaldkreis -8,1 6,5-1,6 3,4 3,4 4,5 4,5 211 Kreisfreie Stadt Trier 0,8 0,8 2,2 2,2 231 Landkreis Bernkastel-Wittlich -0,1 18,6 18,5 6,3 6,3-0,4 8 7,6 232 Landkreis Bitburg-Prüm -2,8 15,5 12,7-8,2 47,7 39,5-9,6 22,9 13,3 233 Landkreis Daun -1 3,5 2,5-13,6 5,2-8,4-3,4 8,9 5,5 235 Landkreis Trier-Saarburg -6,9 16 9,1-1,6 8,6 7 2,3 2,3 312 Kreisfreie Stadt Kaiserslautern -2,6-2,6-6,2-6,2-6,5 1,2-5,3 317 Kreisfreie Stadt Pirmasens 7 7-0,5-0,5 331 Landkreis Alzey-Worms 1,8 1, ,4 0,4 333 Donnersbergkreis 6,6 6,6 15,7 15,7 11,6 11,6 334 Landkreis Germersheim Landkreis Kaiserslautern -10,7 13,4 2, ,8-27,2-18 6,7-11,3 336 Landkreis Kusel -5,9 69,8 63,9 24,6 24,6 16,3 16,3 340 Südwestpfalz -0,7 32,1 31,4-0,8-0,8 137 Landkreis Mayen-Koblenz -0,5-0,5-4,8 8 3,2 133 Landkreis Bad Kreuznach 2,8 2,8-0,2 7,1 6,9 337 Landkreis Südl. Weinstraße 0,1 0,1 339 Landkreis Mainz-Bingen 2,5 2,5-4 8,1 4,1 4,7 4,7 Summe -85,6 207,8 122,2-89,7 268,6 178,9-60,9 158,7 97,8 9

11 Die Waldflächenbilanz erfasst Zu- und Abgänge von Wald in Rheinland-Pfalz in Zuordnung zu Waldbesitzart, Ursachenkategorien und zur Verwaltungsstruktur des Landes (Kreis, Forstamt,...). Die Zugangsursachen werden unterschieden nach: Öd- und Brachlandaufforstung, Aufforstung landwirtschaftlich genutzter Flächen, natürliche Sukzession, Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sowie Waldzugänge aus anderen Gründen. Letzteres umfasst z. B. Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzaufforstungen. Ursachen für Waldabgänge werden differenziert nach: Wohnungsbau, Sport- und andere Freizeitanlagen, Industrie/Abbau, Verkehr/Ver- und Endsorgung, Landwirtschaft und andere Gründe. Andere Gründe sind z. B. militärische oder landespflegerische Gründe. In beiden folgenden Tabellen wurden aus Platzgründen Zeilen ohne Werte weggelassen Grund des Zu-/Abgangs Abgang Zugang Saldo Abgang Zugang Saldo Abgang Zugang Saldo Staatswald Aufforstung von Öd- und Brachland 22,5 22,5 18,9 18,9 0,5 0,5 Aufforstung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen 28,3 28,3 19,1 19,1 7,1 7,1 Waldzugänge aus aus anderen Gründen ,8 64,8 7 7 Rodung für Industrie -27,5-27,5 Rodung für Verkehr (Straßen, Leitungen,...) -9,3-9,3-16,5-16,5-3,6-3,6 Rodung für Landwirtschaft -1,5-1,5 Waldabgänge aus sonstigen Gründen -11,5-11,5-35,3-35,3-23,7-23,7 Summe -48,3 51,8 3,5-51,8 102, ,8 14,6-14,2 Körperschaftswald Abgang Zugang Saldo Abgang Zugang Saldo Abgang Zugang Saldo Aufforstung von Öd- und Brachland 11,3 11,3 4,1 4,1 6,6 6,6 Aufforstung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen ,1 29,1 25,7 25,7 Anlage von Weihnachtsbaum-, Schmuckreisigkulturen 2 2 0,7 0,7 Waldzugänge aus aus anderen Gründen 8,2 8,2 1,8 1,8 Rodung für Wohnungsbau -4,4-4,4-0,3-0,3-7,2-7,2 Rodung für Sport- und andere Freizeitanlagen -0,5-0,5-0,2-0, Rodung für Industrie -20,6-20,6-1,2-1, Rodung für Verkehr (Straßen, Leitungen,...) -15,6-15,6 Rodung für Landwirtschaft -1,1-1,1 Waldabgänge aus sonstigen Gründen -0,5-0,5-1,3-1,3-1,8-1,8 Summe -27,1 35,3 8,2-18,6 43,4 24, ,8 5,8 Privatwald Abgang Zugang Saldo Abgang Zugang Saldo Abgang Zugang Saldo Aufforstung von Öd- und Brachland 9,8 9,8 1,7 1,7 7 7 Aufforstung bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen 98,6 98,6 86,2 86,2 82,9 82,9 Anlage von Weihnachtsbaum-, Schmuckreisigkulturen 0,2 0,2 2,4 2,4 2,1 2,1 Waldzugänge aus aus anderen Gründen 12,1 12,1 32,1 32,1 17,3 17,3 Rodung für Wohnungsbau -1,4-1,4 Rodung für Sport- und andere Freizeitanlagen -0,5-0,5-0,2-0,2 Rodung für Industrie -2,4-2,4-2,2-2,2-0,4-0,4 Rodung für Verkehr (Straßen, Leitungen,...) -6,4-6,4-8,4-8,4 Rodung für Landwirtschaft -0,9-0,9-4,9-4,9-2,5-2,5 Waldabgänge aus sonstigen Gründen -0,5-0,5-1,9-1,9 Summe -10,2 120,7 110,5-19,3 122,4 103,1-3,1 109,3 106,2 10

12 2.1.4 Strukturen der Waldbewirtschaftung, Wie die nachfolgende Tabelle (Stand 2003) zeigt, werden die Waldflächen in Rheinland- Pfalz unterschiedlich bewirtschaftet, betreut und beraten, bis auf wenige Ausnahmen jedoch innerhalb eines Gemeinschaftsforstamtes. Die Gemeinden können ihren Wald ebenso wie die Eigentümer des übrigen Körperschaftswaldes durch einen gemeindlichen oder einen staatlichen Revierleiter gegen Personalkostenerstattung bewirtschaften lassen. Die Leistungen des Forstamtes außerhalb des Revierdienstes und die Forsteinrichtung sind für den Körperschaftswald kostenfrei. Für den Privatwald bestehen folgende Möglichkeiten: Bewirtschaftung im Gemeinschaftsforstamt durch Anschlussvertrag an ein staatliches Forstrevier, gegen einen hektarbezogenen Jahressatz. Bewirtschaftung durch gemeindlichen Revierdienst innerhalb des Gemeinschaftsforstamtes, Kostenerstattung an die Gemeinden durch das Land. Beratung und Betreuung durch staatliche Revierleiter (extensive Bewirtschaftung). Beratung und Betreuung durch gemeindliche Revierleiter, Kostenerstattung an die Gemeinden durch das Land. Betriebsführung durch einen anerkannten Forstsachverständigen oder durch den Besitzer selbst; eigene Bewirtschaftung, sofern der Besitzer über die erforderlichen Kenntnisse verfügt. Form des Revierdienstes/ der Beratung, Anteil innerhalb der Waldbesitzart Betreuung Waldbesitzart* Landeswald staatlicher Revierdienst 99,5% gemeindlicher Revierdienst 0,5% Bundeswald staatlicher Revierdienst 1,3% gemeindlicher Revierdienst 0,0% Bundesforstverwaltung 98,7% Gemeindewald staatlicher Revierdienst 84,5% gemeindlicher Revierdienst 15,3% Leitung durch Person mit Befähigung höh. Forstdienst (außerhalb Gemeinschaftsforstamt) 0,1% Bundesforstverwaltung 0,2% übriger Körperschaftswald staatlicher Revierdienst 97,5% staatlich beraten/betreut 0,4% gemeindlicher Revierdienst 2,1% Privatwald staatlicher Revierdienst 9,4% staatlich beraten/betreut 30,0% Anschlussvertrag an staatl. Reviere 0,8% staatlich beraten/betreut in Privatwaldbetreuungsrevieren 37,5% gemeindlicher Revierdienst 0,3% gemeindlich beraten/betreut 3,3% eigener Revierdienst im Gemeinschaftsforstamt 9,3% Leitung durch Person mit Befähigung höh. Forstdienst (außerhalb Gemeinschaftsforstamt) 9,2% Bundesforstverwaltung 0,02% *: Bezogen auf die Gesamtbetriebsfläche Quelle: AFLUE

13 Am hat der Ministerrat von Rheinland-Pfalz das Konzept Landesforsten: zukunftsfähige Strukturen beschlossen. Als Teil dieses Reformkonzeptes wurde u. a. festgelegt, dass zum alle 88 Forstämter aufgelöst und 45 neue Forstämter eingerichtet werden. Die Abgrenzung der neuen Forstamtsbezirke und die Forstamtsstandorte wurden ebenfalls mit dem Ministerratsbeschluss entschieden. Die Abgrenzung und die Standortsfestlegung erfolgte dabei nach mehreren fachlichen Kriterien mit dem Ziel der Zusammenfassung von Naturräumen, der Berücksichtigung von Verwaltungsgrenzen und der Optimierung betrieblicher Abläufe. Weiterhin wurden die vorhandene Waldbesitzartenstruktur, die zur Verfügung stehenden Liegenschaften, die vorhandene Verkehrsinfrastruktur und eine räumlich ausgewogene Verteilung von Forstämtern berücksichtigt. Strukturdaten der Forstämter bis ab Anzahl Forstämter Fläche HA Hektar Holzboden Fläche Hektar reduzierter Holzboden max. Fläche (Hektar Holzboden) max. reduzierte Fläche (Hektar red. Holzboden) min. Fläche (Holzboden) min. Fläche (red. Holzboden) Einschlag (FM/Jahr) max. Einschlag (FM/Jahr) min. Einschlag (FM/Jahr) Anzahl Gemeindebetriebe max. Anzahl Gemeindebetriebe Anzahl Reviere 7 13 max. Anzahl Reviere min. Anzahl Reviere 4 6 Innerhalb der Gemeinschaftsforstämter wurden Ende Reviere von staatlichen Revierleitern und leiterinnen beförstert (einschließlich 24 Privatwaldbetreuungsreviere) und 60 von kommunalen. Die Durchschnittsfläche dieser Reviere (ohne Privatwaldbetreuungsreviere betrug 950 Hektar reduzierter Fläche. Das entspricht etwa Hektar nicht reduzierter Fläche. Als Zielgröße im Staatswald wurde mit dem Reformbeschluss vom Hektar reduzierter Holzbodenfläche festgelegt, das entspricht ca HA HA nicht reduzierter Fläche. Diese Veränderungen der Aufbauorganisation sind verbunden mit deutlichen Veränderungen der Ablauforganisation. Die 24 Privatwaldbetreuungsreviere haben eine Durchschnittsgröße von Hektar Holzboden, bzw Hektar reduzierter Holzboden. Darüber hinaus unterstützt Landesforsten personell und finanziell die Arbeit der Waldbauvereine und Forstbetriebsgemeinschaften. Diese Zusammenschlüsse dienen u.a. dem Ausgleich der strukturellen Nachteile im Kleinstprivatwald, der in Rheinland-Pfalz diese Besitzart dominiert. 12

14 2.1.5 Förderung Ausgehend von 42 % bzw. rd ha Waldanteil an der Landesfläche misst Rheinland-Pfalz seinem Wald eine außerordentliche Bedeutung bei, die ebenso Belange des Naturund Landschaftsschutzes berücksichtigt wie die traditionelle Aufgabe der Holzproduktion und die große Bedeutung der Wälder für die Erholung der Bevölkerung. Ca. 50 % der Gesamtwaldfläche entfallen auf den Körperschaftswald. Diese Fläche teilen sich rund waldbesitzende Gemeinden. Damit hat Rheinland-Pfalz den bedeutendsten Kommunalwaldanteil aller Bundesländer. Die Kommunalwaldbewirtschaftung stellt daher einen Schwerpunkt der rheinland-pfälzischen Forstwirtschaft dar. 24 % der Gesamtwaldfläche sind Privatwald. Besondere Probleme ergeben sich aus den für ein Realteilungsgebiet charakteristischen Besitzverhältnissen. Die Betriebsgröße liegt in der weit überwiegenden Zahl der Fälle unter 5 ha, im Durchschnitt bei 0,6 ha. Die forstpolitischen Ziele sind bei solch zersplitterten Besitzverhältnissen schwierig zu verwirklichen. Weitere strukturelle Nachteile wie die Gemengelage der Waldbesitzarten beeinflussen die Leistungsfähigkeit der Betriebe. Eine schwierige Holzmarksituation geht mit einem erhöhten Investitionsbedarf einher, der sich insbesondere in der Umstellung zur nachhaltigen Bewirtschaftung der standortgerechten Waldbestände zeigt. Gerade kleine Betriebe haben nicht die Möglichkeit, diesen Investitionsbedarf innerhalb des Betriebs auszugleichen. Das Leitbild einer naturnahen, ökologisch orientierten Forstwirtschaft mit artenreichen Mischwaldbeständen und standortgerechten Baumarten muss daher über einen langen Zeitraum verwirklicht werden. Nicht zuletzt die Erfahrungen aus den schweren Sturmkatastrophen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass stabile, vielfältige, naturnahe Wälder keineswegs nur aus ökologischen Gründen angestrebt werden müssen, sondern auch Voraussetzung für ein dem ökonomischen Prinzip verpflichtetes Handeln im Wald sind. Die notwendigen Umstrukturierungsinvestitionen übersteigen in der Regel die Finanzkraft der gemeindlichen und privaten Forstbetriebe. Eine Förderung liegt daher im öffentlichen Interesse. Durch Beratung und Betreuung der Waldbesitzer, vor allem aber durch die forstliche Förderung wirken die Forstbehörden auf eine Umsetzung der Konzeptionen des naturnahen Waldbaus ein. Es sollen naturnahe, ökologisch stabile und artenreiche Laub- und Laub-Nadel-Mischwälder mit standortgerechten Baumarten entwickelt werden. Gerade dieses Ziel wird durch den Teil G Maßnahmen zur Erhöhung der Stabilität der Wälder des Rahmenplans des Bundes im Speziellen verfolgt. Seit dem Jahre 2000 nimmt das Land Rheinland-Pfalz an dem EU-Programm zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes teil. Ziel dieses Förderkonzeptes ist es, den Agrar- und Forstsektor zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Gebiete zu verbessern und die Umwelt zu schützen. In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wurde der rheinland-pfälzische Entwicklungsplan Zukunftsinitiative für den ländlichen Raum (ZIL) erarbeitet. Insgesamt enthält der von der EU-Kommission genehmigte Plan ein Förderungsvolumen für Rheinland-Pfalz von ca. 280 Mio. bis zum Jahre Das enthaltene forstliche Zuwendungsprogramm erreicht dabei insgesamt ein Fördervolumen von ca. 49 Mio., an dem sich die Europäische Union mit ca. 24 Mio. beteiligt (einschließlich Erstaufforstungsprämie). Ein Betrag, der auch bundesweit gesehen, ein beachtliches Volumen darstellt. Die Beteiligung der Europäischen Union beinhaltet natürlich auch ein gesteigertes Informationsbedürfnis des Geldgebers, sowie einen vorgegebenen zusätzlichen Verwaltungs- und Kontrollaufwand, der durch verschiedene EU- Verordnungen, Prüfungsmitteilungen oder Empfehlungen der EU-Kommission geregelt ist. Der Kontrollaufwand und die Kontrolleffizienz genießen hierbei ein besonderes Augenmerk der EU-Kommission und sind in entsprechender Ausführlichkeit vorgegeben. Gleichzeitig existieren detaillierte Evaluierungs- und Monitoringkonzepte. Die forstlichen Förderungsmittel zugunsten der kommunalen und privaten Forstbetriebe der Jahre 2001 bis 2003 betrug durchschnittlich ca ,- EURO. Die Fördermittel wurden überwiegend durch das Land Rheinland- Pfalz aufgebracht (42 %), der Rest aus Bundesmitteln (28 %) sowie aus dem Haushalt der Europäischen Gemeinschaft (30 %) bestritten. Detaillierte Zahlen zur Entwicklung der Fördermittel und den geförderten Maßnahmen finden sich in den Kapiteln und

15 Entwicklung der forstlichen Förderung im Körperschafts- und Privatwald (in Euro) Jahr Gesamt Geldgeber Land Bund EU * Summe: * Die Mittel wurden in der Reihenfolge des benötigten Mittelvolumens in der Hauptsache gezahlt für den Ausgleich von Standort- oder Strukturschwäche, Erschließung von Beständen, Jungbestandspflege, Bodenschutzkalkung, Erstaufforstung Nach der grundlegenden Reform der ersten Säule der gemeinsamen Agrarpolitik wird die ländliche Entwicklung ein Schwerpunkt der politischen Reformen der EU in den nächsten Jahren sein. Ein vorliegender EU- Verordnungsentwurf soll ab dem Jahre 2007 bis 2013 die derzeit gültige Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 ablösen. Beide Verordnungen beinhalten die Förderung der ländlichen Entwicklung einschließlich der Forstförderung mit einem Kofinanzierungsanteil von bislang 50 %, zukünftig 50 bis 55 % der öffentlichen Ausgaben. Die anstehende Änderung der EU- Verordnung, verbunden mit der notwendigen Änderung des forstlichen Teils des Rahmenplans des Bundes bedingt mit den heutigen waldbaulichen Erkenntnissen eine Anpassung der Fördergrundsätze-Forst. 14

16 2.2 Wald, Forstwirtschaft: Strukturdaten: ausgewählter Bereiche Baumarten, Altersklassen Aufgrund der landesweiten Erhebung der Bundeswaldinventur im Jahre 2002 verfügen wir für diese Ausgabe des Jahresberichtes über Daten aller Waldbesitzarten. In den übrigen Jahresberichten liegt als Datenquelle nur die Forsteinrichtung für den Staats- und Gemeindewald vor. Somit sind diese Zahlen auch nicht mit den hier vorgestellten Werten vergleichbar. Lärche 2% Douglasie 6% Kiefer 11% Tanne 1% Eiche 18% Fichte 24% Andere Laubbäume hoher Lebensdauer 7% Andere Laubbäume niedriger Lebensdauer 3% Buche 22% Esche 1% Birke 2% Erle 1% Baumarten in Rheinland Pfalz 2002 (Quelle: BWI²) Mit einem Flächenanteil von 22 % hat die Baumartengruppe Buche die mit Abstand größte Bedeutung. Von wenigen örtlich eng begrenzten Ausnahmen abgesehen repräsentieren Buchenwälder verschiedener Ausprägungen die natürlichen Waldgesellschaften. Birken und andere Pionierbaumarten nehmen in den Jungwäldern und auf ehemaligen Windwurfflächen bedeutende Flächenanteile ein und sind wichtige Elemente des naturnahen Waldbaus. Die Eichen (Stiel- und Traubeneiche) waren über viele Jahrhunderte die wichtigsten Nutzholzbaumart in unseren Wäldern. Auch heute noch gehören die Alteichenbestände der Oberrheinniederung und des Pfälzerwaldes zu den wertvollsten und ästhetisch ansprechendsten Wäldern in Rheinland-Pfalz. Um die Eichenanteile von heute 18 % mindestens zu erhalten, werden sie bevorzugt - ihrer ökologischen Nische entsprechend - auf kleineren und größeren Störungs- und Freiflächen begründet. Der Verbreitungsschwerpunkt der Kiefer sind die Wälder der Rheinebene und des Pfälzerwaldes. Diese Baumartengruppe nimmt einen Anteil von 11 % ein. Der vergleichsweise hohe Kiefernanteil des Staatswaldes ist mit 17%durch den Staatswaldanteil am Pfälzerwald bestimmt, dessen verlichtete Wälder im 19. Jahrhundert mit der Pionierbaumart Kiefer wieder in Bestockung gebracht worden sind. 15

17 Auf eine ähnliche Geschichte kann in Rheinland- Pfalz die Baumartengruppe Fichte zurückblicken, der die Wiederbewaldung der nördlichen Landesteile zu verdanken ist. In geringerem Unfang gehören auch andere exotische Nadelbaumarten zu dieser Gruppe, die Versuchsanbauten hinaus keine praktische Bedeutung erlangt haben. Die Weißtanne, neben der Eibe und dem Wachholder autochthone Nadelbaumart, spielt mit einem Flächenanteil von ca. 1 % eine untergeordnete Rolle. Zu den in jüngerer Zeit eingeführten Gastbaumarten gehört die Douglasie, die seit ihrer erstmaligen Einbürgerung vor über 100 Jahren, nunmehr einen Anteil von 6 % an der Waldfläche einnimmt. Ältere Douglasienanbauten im Pfälzerwald und in der Eifel zeigen, dass die Douglasie sehr gut in gemischte Bestände integriert werden kann und sich damit für den naturnahen Waldbau gut eignet. Auf Grund ihrer geringen Ansprüche an die Wasserversorgung ist die Douglasie wesentlich besser an die Standortsbedingungen der wärmebegünstigten Lagen in Rheinland-Pfalz angepasst und dort standörtlich besser geeignet als die Fichte Lärche Kiefer Douglas Tanne Fichte Lb n Lb h Buche >160 Eiche Altersklassen nach Baumartengruppen in Rheinland Pfalz 2002 (Quelle: BWI²) Es überwiegen die jüngeren Altersklassen mit Baumaltern bis 60 Jahren. Dies ist bedingt durch die Wiederaufforstungen nach Reparationshieben in Folge des 2. Weltkrieges (Altersklasse Jahre) sowie durch die Wiederbewaldung der Sturmschadensflächen der Jahre 1984 und 1990 (Altersklasse 1 20 Jahre). Während in der erstgenannten Altersklasse noch die Nadelbäume Fichte und Kiefer überwiegen, ist die Aufforstungstätigkeit nach den Windwürfen der 80er und 90er Jahre durch die Bemühungen um eine Steigerung des Anteils standortsgerechter Laubbäume geprägt. Die standortsheimischen Laubbaumarten Eiche und Buche sind darüber hinaus allgemein durch eine annähernd ausgeglichene Altersklassenverteilung charakterisiert, die auch hohe Anteile alter und reifer Bestände beinhaltet. 16

18 2.2.2 Waldfunktionen Wald erfüllt über die klassischen Nutzfunktionen (wie der Produktion des Rohstoffs Holz) hinaus in hohem Umfang örtlich differenzierte Schutzfunktionen und ist Erholungsraum für die Bevölkerung. In der 10jährigen mittelfristigen Planung (der Forsteinrichtung) werden Einzelobjekte, Biotope und Flächen mit solchen besonderen Funktionen erfasst. Soweit notwendig werden gezielt Maßnahmen zum Erhalt oder zur Verbesserung der Erfüllung der jeweiligen Funktionen geplant. Im Staatswald haben flächige Schutzkategorien (Biosphärenreservat, Naturschutzgebieten...) mit fast 37% den höchsten Anteil, dicht gefolgt von verschiedenen Wasserschutzfunktionen sowie mit einem Anteil von einem Viertel Bodenschutzfunktionen. Im Gemeindewald ist rein rechnerisch jede Waldfläche mit rund 2 Funktionen belegt, im Staatswald sind es noch mehr. Für den Privatwald liegen Angaben nur unvollständig vor Holzverwertung Holzeinschlag In den Jahren 2001 bis 2003 konnte der Holzeinschlag in Rheinland-Pfalz durch Ausnutzung der vorhandenen Nutzungsreserven in allen Waldbesitzarten (Privatwald geschätzt) schrittweise von knapp 2,5 über 2,8 auf rund 4 Mio. Festmeter angehoben werden. Holzvermarktung Von dem eingeschlagenen Holzes verbleiben jährlich rund 10 % der Menge ungenutzt im Wald, da aufgrund der Qualität und der Dimension eine wirtschaftliche Verwertung nicht möglich ist. Landesforsten vermarktet neben dem Holz des Staatswaldes, auch das der betreuten Kommunen sowie über fallweise Betreuung geringe Mengen privater Waldbesitzer. Im Staats- und Kommunalwald konnte der Umsatz aus Rundholz (inkl. MwSt.) von 87 über 95 auf 105 Mio. Euro gesteigert werden. Die Durchschnittspreise waren dagegen über alle Waldbesitzarten (ebenfalls inkl. MwSt.) von rund 46 auf 43 Euro je Festmeter stark rückläufig. Die im Vergleich im Staatswald um bis zu 6 Euro höheren Preise erklären sich sind vor allem durch den verstärkten Einsatz von Selbstwerbungsunternehmen im Kommunalwald. Im Nadelholz können rund zwei Drittel des Einschlags mit geringen Transportentfernungen an Firmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz vermarktet werden, während im Laubholz aufgrund nur weniger regionaler Abnehmer rund 40 % in benachbarte Bundesländer und rund 30 % ins Ausland verkauft werden müssen. 17

19 2.2.4 Waldzustand, allgemeine Waldschutzsituation, Bodenschutzkalkung Waldzustand Die Bedingungen für das Ökosystem Wald und deren Einflüsse ändern sich permanent. Ein kontinuierliches forstliches Umweltmonitoring ist daher unverzichtbar, um Informationen über die Entwicklung und mögliche Ursachen der Veränderungen zu erhalten. Die terrestrische Waldschadenserhebung (TWE) ist eingebettet in das forstliche Umweltmonitoring und analysiert den Waldzustand anhand des Kronenzustandes. Die dabei erfassten Kronenschäden sind ein aussagekräftiger Weiser für die Vitalität der Waldbäume. Die TWE 2001 wurde als Vollstichprobe im 4 x 4 km Raster durchgeführt. Die TWE 2002 und 2003 wurde als Unterstichprobe im 4 x 12 km Raster durchgeführt. Über alle Baumarten und Altersstufen hinweg erscheinen %, % und % der Stichprobenbäume ohne sichtbare Schadensmerkmale und 2002 sind 38%, % schwach geschädigt weisen 21%, %, % deutliche Kronenschäden auf. Der außergewöhnliche Witterungsverlauf im Frühjahr und Sommer 2003 hat dazu beigetragen, dass sich der Waldzustand deutlich verschlechtert hat. Besonders betroffen sind nach wie vor die Baumarten Buche und Eiche. Der Vitalitätszustand des Waldes wird von vielen natürlichen wie auch anthropogenen Faktoren beeinflusst. Umfassende Maßnahmen zur Luftreinhaltung, aber auch forstliche Maßnahmen wie die Bodenschutzkalkung und der naturnahe Waldbau tragen wesentlich dazu bei, dass sich der Waldzustand weiter stabilisiert. Allerdings stehen einer stetig abnehmenden Emissionsbelastung zunehmend Extremereignisse wie z. B. der Sommer 2003 gegenüber. Eingehende Informationen zu Schadumfang, Maßnahmen und zu Ursache-Wirkungs- Zusammenhängen können den Waldzustandsberichten 2001, 2002 und 2003 entnommen werden. Der jeweils aktuelle Bericht und weitere Informationen können auch im In- 18

20 ternet unter abgerufen werden. Allgemeine Waldschutzsituation Im Jahr 2001 nahm die Zahl der Schadensfälle durch abiotische oder biotische Einflüsse gegenüber dem Vorjahr leicht ab, wobei in der Kategorie bestandesbedrohend eine starke Abnahme zu verzeichnen war. In 2002 nahmen die Schäden der Kategorie bestandesbedrohend wieder zu. In 2003 nahmen sowohl die Schäden der Kategorie wirtschaftlich fühlbar als auch der Kategorie bestandesbedrohend zu. Dies ist im wesentlichen auf die extreme Witterung im Sommer 2003 zurückzuführen (Dürreschäden, Insektenschäden). In den Jahren waren die Schadmeldungen des Befallsgrades bestandesbedrohend insbesondere auf Fichtenborkenkäfer, Eichenprachtkäfer, Waldmaikäfer- Engerlinge, Schermäuse sowie Stockfäule, Hallimasch, Weymouthskiefern-Blasenrost, Douglasienschütte und die Buchenkomplexkrankheit zurückzuführen. Die zufälligen Nutzungen betrugen in 2001 insgesamt FM (17 % des Gesamteinschlages), in FM (5 %) und in Die außergewöhnlich warme und trockene Witterung in der Vegetationsperiode 2003 hat die Waldbäume geschwächt und Massenvermehrungen von waldschädigenden Insekten ausgelöst. Besonders betroffen war erwartungsgemäß die Fichte durch den Befall rindenbrütender Borkenkäfer (vor allem Buchdrucker, Kupferstecher). Die Witterung im Sommer 2003 hat dazu geführt, dass die Populationen der rindenbrütenden Borkenkäfer extrem angestiegen sind. Das Ausmaß der Schäden wird an dem Aufkommen des Käferholzes sichtbar. fm Schäden durch rindenbrütende Borkenkäfer (in fm) Jahr Schadflächen in ha ha wirtschaftlich fühlbar Jahr bestandesbedrohend FM (11 %). Die Sturmholzmengen betrugen im Jahr FM, im Jahr FM und im Jahr FM fm Schäden durch rindenbrütende Borkenkäfer im Jahr 2003 (in fm) Januar Februar Monat April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 19

21 Waldbrände Flächen der Waldbrände in Hektar Fläche (ha) Nadelholz 1,6 8,6 21,1 Laubholz 1,3 5,3 34,7 Summe 2,9 13,9 55,8 Anzahl Die Witterung im Sommer 2003 hat auch bei den Waldbränden zu einer Zunahme der Schäden geführt wurden 153 Waldbrände registriert, die eine Gesamtfläche von 55,8 ha betrafen. Obwohl die Schäden durch Waldbrände in einzelnen Jahren Euro und mehr betragen, sind sie verglichen mit Ländern wie Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt für Rheinland-Pfalz von untergeordneter Bedeutung. Fast alle Waldbrände, bei denen die Ursache ermittelt werden konnte, sind auf menschliche Ursachen zurückzuführen. Lediglich 1-2 Brände pro Jahr haben natürliche Ursachen (Blitzeinschlag). Die Häufigkeit der Waldbrände hängt sehr stark vom Witterungsverlauf des jeweiligen Jahres ab, die Schwerpunkte liegen jedoch generell in den Monaten April, Juli und August. Pflanzenschutzmittel [kg oder l] Pflanzenschutzmittelverbrauch (Wirkstoffmengen) Fungizide Insektizide Herbizide Rodentizide , Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist deutlich rückläufig. Im Rahmen eines integrierten Waldschutzes besteht das vorrangige Ziel der Landesforstverwaltung, den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel kommt daher nur dann in Betracht, wenn 1. andere Verfahrensalternativen ausgeschöpft sind und 2. der Pflanzenschutzmitteleinsatz den wirtschaftlichen Schaden wirkungsvoll begrenzen kann. In den folgenden Abbildungen ist die Entwicklung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln im Staats- und Körperschaftswald (einschl. Baumschulbetrieb und wissenschaftlicher Versuchsflächen) dargestellt Pflanzenschutzmittelverbrauch (nur Wildschadensverhütungsmittel) Die wissenschaftliche Betreuung im Waldschutz gegen tierische und pflanzliche Schadorganismen wird für Rheinland-Pfalz aufgrund eines 1998 erneuerten Vertrages mit dem Land Baden-Württemberg wie bisher durch die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg (FVA Freiburg) gewährleistet. Der damit verbundene Beratungsservice steht über die Forstämter allen Waldbesitzern in Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Nähere Informationen können den (internen) Waldschutzberichten 2001/2002, 2002/2003 und 2003/2004 für Rheinland-Pfalz der FVA Freiburg entnommen werden

22 Bodenschutzkalkung Seit dem Jahr 1983 wird in Rheinland-Pfalz die selektive Bodenschutzkalkung durchgeführt. Als flankierende Maßnahme zur Klimaschutzpolitik dient sie dazu, eingetragene Säuren abzupuffern und damit der Nährstoffverarmung der Waldböden und der Aluminium- und Schwermetallkontamination des Grundwassers entgegenzuwirken. Als Kalkungssubstrat werden heute i.d.r. 3-6 t pro ha natürlichen Dolomits auf die Fläche ausgebracht. Aufgrund der hohen in der Humusauflage und dem Oberboden gespeicherten Säuremengen ist auf zahlreichen Standorten die Wiederholung der Kalkung bereits nach Jahren notwendig. Seit dem Beginn der Bodenschutzkalkung in Rheinland-Pfalz wurden bisher rund ha Waldfläche gekalkt. Das sind rund 90 % der als kalkungsbedürftig geltenden Waldflächen des Landes. Dafür wurden insgesamt rund 80 Mio. aufgewendet. Verbreitungsschwerpunkte der im Rahmen der Standortserkundung ermittelten kalkungsbedürftigen Standorte sind der gesamte Pfälzerwald sowie große Teile des Rheinischen Schiefergebirges im Norden des Landes. Die Erfolge der Bodenschutzkalkung sind, wie eingehende Untersuchungen der Forstlichen Versuchsanstalt zeigen, bereits nach kurzer Zeit nachweisbar: Die biologische Aktivität der Standorte wird deutlich erhöht, die Basensättigung im Mineralboden steigt an, die Magnesiumversorgung der Blätter und Nadeln ist deutlich verbessert und in den Sickerwässern zeigt sich eine deutliche und langanhaltende Abnahme der Säurefracht. Im Staatswald trägt das Land unmittelbar die Kosten für die Kalkung. Im Körperschafts- und Privatwald werden die Waldbesitzer durch Fördermittel des Bundes und des Landes bei der Durchführung der Bodenschutzkalkung unterstützt. Trotz der erheblichen Kosten soll die Bodenschutzkalkung zum Schutz und zur Restauration des Grundwassers und unserer Waldstandorte fortgeführt werden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zeitreihe der seit 1983 jährlich durchgeführten Bodenschutzkalkungsmaßnahmen. Jahr Staatswald Körperschaftswald Privatwald Summe Kumuliert ha % ha % ha % ha ha Summe

23 2.2.5 Jagd Rheinland-Pfalz ist mit rd. 42 % Waldanteil an der Landesfläche das waldreichste Bundesland. Zur Lebensgemeinschaft Wald und Feld gehört selbstverständlich auch ein gesunder und artenreicher Wildbestand. In Rheinland- Pfalz kommen fast alle mitteleuropäischen Wildarten vor, zum Teil noch in großer Zahl. Jagdstrecken Rotwild: Die Jagdstrecke beim Rotwild bewegte sich in den Jahren 1973 bis 1992 um Stück. Im Jahr 1993 führte die erstmalige Erstellung der waldbaulichen Gutachten und die damit verbundene Erhöhung der Abschussfestsetzungen zu einem deutlichen Anstieg der Strecke. Erstmals wurden über Stück Rotwild in Rheinland-Pfalz erlegt. In den Folgejahren schwankte die Strecke sehr stark. Ab dem Jagdjahr 2001/02 ist wiederum eine deutliche Steigerung eingetreten mit einem vorläufigen Höhepunkt im Jagdjahr 2003/04 mit Stück. Schwarzwild: Die Entwicklung der Abschusszahlen des Schwarzwildes stellt sich im Land Rheinland- Pfalz wie folgt dar: Während sich in den 50er und 60er Jahren die Strecke bei plus/minus Stück pro Jahr bewegte, stieg sie in den 70er Jahren bis auf ca Stück an. Ende der 70er Jahre bis Anfang der 80er Jahre ging sie wieder auf die ursprüngliche Jahresstrecke von ca Stück zurück. Danach steigt die Strecke steil nach oben mit einem neuen Rekordergebnis im Jagdjahr 2003/04 mit Stück Schwarzwild. Das ist das 13-fache der früher durchschnittlich erzielten Strecke. Nach übereinstimmenden Bewertungen mit führenden Wildbiologen und Wissenschaftlern ist jedoch davon auszugehen, dass wahrscheinlich nur der Zuwachs abgeschöpft wurde, zumindest jedoch keine drastische Verringerung des Schwarzwildbestandes erreicht worden ist. Die Jägerschaft ist daher aufgerufen, weiterhin eine ganz verschärfte Bejagung des Schwarzwildes unter Beachtung des so genannten 12-Punkte-Programms zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest und zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände vorzunehmen. Rehwild: Im Jahre 1938 wurden auf dem Gebiet des heutigen Landes Rheinland-Pfalz ca Stück Rehwild erlegt. In den folgenden Jahrzehnten entwickelte sich die durchschnittliche jährliche Jagdstrecke wie folgt: 60er Jahre = Stück 70er Jahre = Stück 80er Jahre = Stück 90er Jahre = Stück. Anfang der 90er Jahre kam es, bedingt durch die Einführung der Waldbaulichen Gutachten und deren Einfluss auf die Abschussplanung und -festsetzung, zu einem deutlichen Anstieg der Strecke. Im Jagdjahr 2001/02 wurden fast Stück Rehwild erlegt. Das ist die höchste jemals in Rheinland-Pfalz erzielte Strecke. Niederwild: Obwohl Rheinland-Pfalz einen enorm hohen Waldanteil hat, gibt es viele andere Bereiche, die als klassische Niederwildreviere bezeichnet werden können. Die Jahresstrecken bei Hase, Wildkaninchen, Fasan und Rebhuhn konnten immer als gut bezeichnet werden. In den letzten Jahren kam es jedoch zu einem dramatischen Rückgang, während die Zahl erlegter Füchse seit 1993 enorm angestiegen ist. Der deutliche Rückgang der genannten Niederwildarten liefert einerseits Hinweise auf ökologisch verbesserungswürdige Lebensraumverhältnisse in der Feldflur. Andererseits ist folgendes bemerkenswert: 1971 kamen auf knapp 14 erlegte Hasen 1 Fuchs, 2003 kamen auf 1 erlegten Hasen ca. 3 Füchse. Die Entwicklung der Jagdstrecken einiger ausgesuchter Schalen- und Niederwildarten für die Jagdjahre 2001/02 bis 2003/04 finden sie in der nachfolgenden Tabelle. Jagdjahr Wildart 2001/ / /04 Rotwild Rehwild Schwarzwild Füchse Dachse Hasen Wildkaninchen Schweinepest bei frei lebendem Schwarzwild Die Schweinepest bei Schwarzwild kommt in Rheinland-Pfalz in den Regionen Pfalz und Eifel/Hunsrück vor und ist nach wie vor ein aktuelles und drängendes Problem. Diesem Problem wird neben tierseuchenrechtlichen Regelungen flankierend von Seiten der Jagdbehörden des Landes mit einem umfassenden weitreichenden Maßnahmenpaket begegnet, 22

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