Volksbank Untere Saar eg

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1 Volksbank Untere Saar eg 1

2 Agenda Allgemeine Informationen SEPA Überweisung SEPA Lastschriften SEPA-Basis-Lastschrift EUR-Eil-Lastschrift (Einführung am ) Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen 2

3 Was ist SEPA? SEPA steht für Single Euro Payments Area Verschmelzung des Inlands-Zahlungsverkehrs und des EU-Zahlungsverkehrs SEPA löst die nationalen Verfahren zum 01. Februar 2014 ab! Danach gibt es die bisherigen Zahlungsverkehrsverfahren (Überweisung, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag) nicht mehr!!! à SEPA betrifft alle! Betrifft: Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen Betrifft nicht: Schecks, Wechsel, Geldwechselgeschäfte, Wertpapier-Abwicklungssysteme 3

4 Erläuterung wichtiger Fachbegriffen BIC CI Creditor DD D-Day Debtor / Debitor Gläubiger IBAN Mandat Mandatsreferenz Pre-Notification Rulebook SCT SDD SDD B2B SDD Core SDD Core1 XML Internationale Bankleitzahl (Bank Identifier Code - auch SWIFT-Code genannt) Creditor Identifier = Gläubiger Identifikationsnummer Zahlungsempfänger = Lastschrifteinreicher Direct Debit = Lastschrift Fälligkeitstag der Lastschrift Zahlungspflichtiger Begünstigter / Zahlungsempfänger Internationale Kontonummer (International Bank Account Number) Ermächtigung zum Lastschrifteinzug Eindeutige Kennzeichnung des Mandats Vorabinformation an den Bezogenen mit den Daten des Lastschrifteinzuges SEPA Regelwerk hier sind alle Bestimmungen hinterlegt SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer) SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit) SEPA-Firmen-Lastschrift (löst den Abbuchungsauftrag ab) SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (löst die Einzugsermächtigung ab) EUR-Eil-Lastschrift (erst ab verfügbar) Neues Datenformat für den SEPA-Zahlungsverkehr (löst das DTAUS-Format ab) 4

5 Gültigkeitsbereich SEPA 32 Staaten Alle 17 Euro-Staaten 10 EU-Mitglieder (ohne Euro-Bargeld) Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco* sowie die Schweiz* Teilnahme an SEPA aber keine Umsetzung der einheitlichen ZV-Richtlinie 5

6 IBAN und BIC* IBAN: DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) BIC: GENO DE 51 LOS = Volksbank Untere Saar eg Die IBAN besteht insgesamt aus maximal 34 alphanumerischen Zeichen und die Länge der IBAN ist je nach Land unterschiedlich. Die deutsche IBAN hat eine Länge von 22 Stellen. Unser Kontoauszug enthält diese Angaben schon seit geraumer Zeit. Auf der Rückseite Ihrer VR-BankCard ( EC-Karte ) sind die Angaben zu IBAN und BIC ebenfalls zu finden. Die IBAN beinhaltet die Bankleitzahl und Kontonummer ( aufgenullt auf 10-Stellen). Die eigene IBAN kann man sich daher leicht merken, man muss nur DE + die zweistellige Prüfziffer davor setzen. * IBAN = International Bank Account Number / BIC = Bank Identifier Code 6

7 SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) Einführung Januar 2008 hat die EU-Standardüberweisung abgelöst beleghafte und beleglose Einreichung möglich Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag keine Betragsgrenze IBAN & BIC ersetzen Konto-Nr. & BLZ (Übergangsfrist für Verbraucher bis zum ) IBAN only im nationalen Zahlungsverkehr grundsätzlich kein Widerruf möglich AWV-Meldepflicht besteht unverändert für Beträge von mehr als

8 IBAN only für DE-an-DE-Zahlungen Im Privatkundenbereich wird eine generelle Nutzungsverpflichtung von IBAN und BIC als schwierig angesehen. Als Ausnahme ist festgelegt, dass Privatkunden bis Februar 2016 noch mit Kontonummer und Bankleitzahl agieren dürfen. Firmenkunden müssen bei ihren Zahlungen ab Februar 2014 den IBAN verwenden; Aufträge mit Angabe der Kontonummer / BLZ werden nicht mehr ausgeführt. Bei innerdeutschen Zahlungen kann ab Februar 2014 auf die Angabe des BIC verzichtet werden ( IBAN only ) - dies gilt für alle Kundengruppen. Für grenzüberschreitende Zahlungen ist bis voraussichtlich Februar 2016 die zusätzliche Angabe des BIC erforderlich. Die Anpassungen von Belegen, Softwareprodukten und des Internet-Banking befinden sich in der Umsetzung. 8

9 SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit) Jeder Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) benötigt eine Gläubiger-ID Es muss eine aktuelle Lastschrift-Inkasso-Vereinbarung mit unserem Haus bestehen SEPA-Basis-Lastschrift (Core) statt Einzugsermächtigung EUR-Eil-Lastschrift (Core1) statt Einzugsermächtigung (ab ) SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) statt Abbuchungsauftrag (nur für Firmenkunden) Der Einzug der Mitgliedseinzüge durch Dauerlastschriften ist nicht mehr möglich, die Verwaltung der Dauerlastschriften wird zum eingestellt. Einreichung nur noch beleglos (per ebanking / Online-Banking) möglich, es gibt keine Lastschriftbelege mehr. Die Einreichung der Aufträge per Datenträger (Disketten, CD-ROM, DVD) ist ebenfalls nicht mehr möglich. 9

10 Die SEPA-Lastschrift im Überblick Es gibt zukünftig drei SEPA-Lastschriftarten: SEPA-Basis-Lastschrift (Core) = vergleichbar mit der bisherigen Einzugsermächtigung EUR-Eil-Lastschrift (Core1) = vergleichbar mit der bisherigen Einzugsermächtigung (erst ab ) SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) = vergleichbar mit dem bisherigen Abbuchungsauftrag Die beiden bisherigen DTA-Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag) werden zum abgeschaltet Kunden, die SEPA-Lastschriften einziehen möchten, benötigen hierzu eine Gläubiger- Identifikationsnummer, die durch die Bundesbank vergeben wird Die Möglichkeit der Umwidmung von bestehenden Einzugsermächtigungen in Mandate ist mit den Änderungen der Lastschriftabkommen per möglich Bei bestehenden Abbuchungsaufträgen ist keine Umwidmung in Mandate möglich, hier müssen für die zukünftige SEPA Firmenlastschrift neue Mandate eingeholt werden 10

11 Gläubiger-Identifikationsnummer Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID Vergabe in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank unter ( Informationen zur Beantragung der Gläubiger-ID finden Sie auch auf unserer Internetseite ( Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer ISO-Ländercode DE 78 ZZZ Prüfziffer Nationales Identifikationsmerkmal Individuell nutzbar 11

12 Die Gläubiger-ID liegt vor, was folgt nun? Grundsätzlich benötigt jeder Lastschrift-Einreicher (Creditor) vom Bezogenen (Debitor) ein SEPA-Lastschriftmandat Am trat jedoch die sog. Umdeutungslösung in Kraft, die es Inhabern von Einzugsermächtigungen ermöglicht, diese mittels einfacher Mitteilung an den Bezogenen in ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat umzuwandeln Wichtig ist, dass nur gültige Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate umgewandelt werden können, daher bietet sich hier die Chance, den Datenbestand an Einzugsermächtigungen zu überprüfen und zu aktualisieren (gültig ist eine Einzugsermächtigung nur in Schriftform mit Unterschrift des Bezogenen) Im Zweifelsfall ist es besser, für einzelne Einzugsermächtigungen nicht die Umdeutungslösung zu wählen, sondern gleich ein neues SEPA-Mandat einzuholen. Mandatsvordrucke erhalten Sie in jeder unserer Geschäftsstellen, außerdem finden Sie auf unserer Internetseite den entsprechenden Mustertext für ein Mandat. 12

13 SEPA-Basis-Lastschrift und EUR-Eil-Lastschrift Schema der Lastschriftabwicklung 0. Mandatseinholung 13

14 SEPA-Basis-Lastschrift / Muster-Mandat (SDD CORE) Muster GmbH, Musterstr. 1, Bonn Gläubiger-ID DE99ZZZ Mandatsreferenz CB 2 SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. 1. Daten des Gläubigers 2. Eindeutige Bezeichnung 3. Vorgegebener Mandatstext, zweifache Weisung Name & Anschrift Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN: DE BIC: Datum, Ort und Unterschrift 4. Daten des Zahlungspflichtigen 14

15 SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core) Zahlungspflichtiger ist spätestens 14 Tage vor Fälligkeit über Betrag und Termin zu informieren ( Pre-Notification ), diese Frist kann durch eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten verkürzt werden (siehe Punkt Vorabankündigung ) Vorgegebene Vorlagefristen Erstlastschrift: 5 Bankarbeitstage Einreicherfrist bei Ihrer Bank: 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Folgelastschrift: 2 Bankarbeitstage Einreicherfrist bei Ihrer Bank: 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Rückgaben bis 8 Wochen wegen Widerspruch durch Zahlungspflichtigen möglich bei autorisierten Mandaten (vom Zahlungspflichtigen unterschrieben) Rückgaben bei nicht autorisiertem Mandat bis 13 Monate möglich (z. B. kein gültiges Mandat) 15

16 EUR-Eil-Lastschrift (SDD Core1) EUR-Eil-Lastschrift (Core1) ab 4. November 2013 nur innerhalb Deutschlands einsetzbar, z. Zt. nicht europaweit Zahlungspflichtiger ist spätestens 14 Tage vor Fälligkeit über Betrag und Termin zu informieren ( Pre-Notification ), diese Frist kann durch eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten verkürzt werden (siehe Punkt Vorabankündigung ) Vorgegebene Vorlagefristen Erstlastschrift und Folgelastschrift: 1 Bankarbeitstage Einreicherfrist bei Ihrer Bank: 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Rückgaben bis 8 Wochen wegen Widerspruch durch Zahlungspflichtigen möglich bei autorisierten Mandaten (vom Zahlungspflichtigen unterschrieben) Rückgaben bei nicht autorisiertem Mandat bis 13 Monate möglich (z. B. kein gültiges Mandat) 16

17 SEPA-Basis-Lastschrift (Core) und EUR-Eil-Lastschrift (Core1) Umdeutungslösung Zielsetzung: Nutzung der vorhandenen, schriftlich vorliegenden Einzugsermächtigung als SEPA-Basis-Lastschriftmandat Statt der Einholung eines separaten Mandats hat der Verein die Möglichkeit, Vereinsmitglieder schriftlich über den Wechsel von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren. Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten: Gläubiger-ID Mandatsreferenz Umstellungstermin Die Umdeutung in ein Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige nicht widerspricht. Eine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen ist nicht erforderlich Die Inkasso-Vereinbarung mit unserem Haus, muss das SEPA-Basislastschrift- Verfahren, bzw. das SEPA-Firmenlastschrift-Verfahren beinhalten (ab auch das EUR-Eil-Lastschrift-Verfahren ) 17

18 Wie nutzt man die Möglichkeit der Umdeutung sinnvoll und richtig? Voraussetzung für die Umdeutung einer Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat ist das Vorliegen einer gültigen Einzugsermächtigung (von den Vereinsmitgliedern) Alle Mitglieder, von denen eine gültige Einzugsermächtigung vorliegt, werden in geeigneter Form (Anschreiben, Mitteilung in Vereinszeitschrift, Newsletter per ) informiert, dass ab einem bestimmten Termin der Einzug von Lastschriften auf das SEPA-Verfahren umgestellt wird von der Umdeutungslösung Gebrauch gemacht wird die Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins wie folgt lautet die Mandatsreferenz wie folgt lautet (z.b. fortlaufende Nummer oder Mitgliedsnummer) welche Beträge (z. B. Mitgliedsbeiträge) eingezogen werden Wenn nur Mitgliedsbeiträge in regelmäßigen Abständen in gleicher Höhe eingezogen werden sollen, kann dieses Anschreiben auch genutzt werden, um eine weitere Verpflichtung zu erfüllen: Bei Nennung der Beträge und der genauen Fälligkeiten dient dieses Anschreiben auch als Vorabinformation ( Pre-Notification ) gemäß den SEPA-Regularien Musteranschreiben stehen Ihnen auf unserer Internetseite zur Verfügung 18

19 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften im Überblick bzgl. der Vorlage bei der Bank des Zahlungspflichtigen SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 5 TARGET-Tage vor Fälligkeit => Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 6 TARGET*-Tage vor Fälligkeit Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 2 TARGET-Tage vor Fälligkeit => Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 3 TARGET*-Tage vor Fälligkeit EUR-Eil-Lastschrift (CORE1) ab dem 4. November 2013 Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift sowie Folge und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 1 TARGET-Tage vor Fälligkeit => Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 2 TARGET*-Tage vor Fälligkeit SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 1 TARGET-Tage vor Fälligkeit => Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 2 TARGET*-Tage vor Fälligkeit *TARGET-Tage: 365 Tage im Jahr Mit den Ausnahmen: Samstag, Sonntag sowie Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, 25. und 26. Dezember 19

20 Vorabankündigung (Pre-Notification) Verpflichtende Information des Lastschrifteinreicher an Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Kontodeckung sorgen Frist: 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart Der Zeitraum von 14 Kalendertagen (2 Wochen) Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit Die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine einmalige Aufstellung pro Jahr (erste Fälligkeit beachten) Inhalt der Vorankündigung: Belastungsbetrag Belastungstermin Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenznummer IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen Keine Formvorgabe für die Pre-Notification; möglich sind z.b. Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, , Fax, Mitglieder-Zeitschrift, Einladung zur Jahreshauptversammlung. 20

21 Praktischer Umgang mit Mandaten (1/2) Der Gläubiger (Lastschrifteinreicher) erstellt einen Mandatsvordruck mit seinen Angaben und lässt den Zahlungspflichtigen unterschreiben (händische Unterschrift) Mandatsvordrucke erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle, ein Mustertext ist auch auf unserer Internetseite ( veröffentlicht SEPA Basis-Lastschrift-Mandat Mandat für EUR-Eil-Lastschrift steht noch nicht zur Verfügung (Einführung ) Der Mandatstext muss zwingend in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch / Deutsch) verfasst sein Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor damit auch fremdsprachige Mandate prüfbar Abruf unter: CORE: B2B: Der Zahlungspflichtige behält eine Kopie des Mandats für seine Unterlagen 21

22 Praktischer Umgang mit Mandaten (2/2) Die Bank benötigt bei der Erstellung von SEPA Basis-Lastschrift Mandaten keine Kopie. Für die Verwaltung der Mandate ist der Lastschrifteinreicher (z.b. Verein) verantwortlich. (Bei der SEPA-Firmen-Lastschrift muss der Zahlungspflichtige seiner Bank eine Kopie des Mandats einreichen. Diese Kopie muss mit der Original-Unterschrift des Zahlungspflichtigen versehen sein). Aufbewahrungspflicht / Auskunftspflicht bei Mandatsanforderung Der Gläubiger (Lastschrifteinreicher, z.b. Verein) ist verpflichtet, das vom Zahler (Zahlungspflichtigen) erteilte SEPA-Lastschrift-Mandat - einschließlich Änderungen - im Original aufzubewahren und zwar mind. noch 14 Monate nach dem letzten Einzug Wenn der Zahlungspflichtige Zweifel an dem Mandat hat, kann er über seine Bank das Mandat anfordern (innerhalb von 13 Monaten) => Ausnahmeprozess bei Lastschriften, der ebenfalls im RuleBook geregelt ist Gültigkeit Ein Mandat ist 36 Monate ohne erfolgten Lastschrifteinzug gültig Nach jedem LS-Einzug gilt diese Frist von vorne 22

23 Mandatserstellung bei der VR-NetWorld-Software Automatische Generierung von Mandaten in der VR-NetWorld-Software Zu Inlandsaufträgen können Mandate automatisch erzeugt werden, ohne dass der Auftrag konvertiert werden muss z.b. für den Druck/Versand der Mandate an den Schuldner zum Einholen eines Mandats den Druck/Versand der Mandatsinformationen im Rahmen der Umdeutung einer Einzugsermächtigung Die VR-Networld-Software unterstützt Sie auch mit integrierten Musteranschreiben 23

24 Das Ende der Dauerlastschrift! Der Einzug von Dauerlastschriften (z.b. Mitgliedsbeiträgen) zu Gunsten eines Girokontos (z.b. Vereinskonto) wird unter SEPA aufgrund der verschiedenen SEPA-Regularien nicht mehr angeboten. Alle bestehenden Dauerlastschriften werden zum bzw. spätestens zum Jahresende 2013 gelöscht. Der Lastschrifteinzug unter SEPA ist dann nur noch im ebanking (Online-Banking) möglich! Alle Mitgliedsbeiträge müssen also zukünftig mittels ebanking verwaltet und eingezogen werden. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Umstellung auf ein ebanking-verfahren. Es gibt hierbei verschiedene Möglichkeiten und Programme um die Lastschriften zu verwalten und einzuziehen. Außerdem können die bestehenden Dauerlastschrift-Datensätze in den Bereich ebanking importiert werden. Wir werden Sie bei der Umstellung vom Dauerlastschrift-Verfahren auf das ebanking unterstützen, bitte wenden Sie sich an Ihren Kundenberater. Die bestehenden Dauerüberweisungen werden im Herbst 2013 von unserem Rechenzentrum in das SEPA-Format umgestellt. Dabei werden Kontonummer und Bankleitzahl automatisch zu IBAN und BIC konvertiert, hier besteht für Sie kein Handlungsbedarf. 24

25 Welche technischen Voraussetzungen müssen bestehen? Steht Ihrem Verein ein internetfähiger Computer zur Verfügung (z.b. beim Kassierer)? JA: OK NEIN: Sie benötigen einen internetfähigen Computer um zukünftig Mitgliedsbeiträge per SEPA-Basis-Lastschrift einziehen zu können Nutzt Ihr Verein bisher ein Zahlungsverkehrsprogramm auf dem Computer und erstellt damit DTA-Dateien, die mittels Datenträger (Diskette, CD-ROM usw.) bei der Bank eingereicht werden? JA: Die Einreichung von Datenträgern ist nicht mehr möglich, bitte wenden Sie sich an Ihren Kundenberater NEIN: OK Nutzt Ihr Verein bereits die Möglichkeiten des ebanking (Online-Banking)? JA: OK NEIN: Informieren Sie sich bitte bei Ihrem Kundenberater über die verschiedenen Möglichkeiten im Bereich ebanking Werden die Mitgliedsbeiträge Ihres Vereins bisher bereits per ebanking eingezogen? JA: Die technischen Voraussetzungen bestehen bei Ihrem Verein. Der Verein kann den Umstieg auf SEPA durchführen. Falls Sie ein Zahlungsverkehrsprogramm oder ein Vereinsverwaltungsprogramm nutzen, prüfen Sie bitte ob dieses Programm bereits SEPA-fähig ist (siehe Punkt: Was ist zu tun bei Ihrem Verein) NEIN: Wenden Sie sich bitte an ihren Kundenberater, damit das Vereinskonto für den Lastschrifteinzug frei geschaltet werden kann 25

26 Was ist noch zu tun bei Ihrem Verein? Bestimmen Sie einen SEPA-Verantwortliche(n) im Verein (z. B. Kassierer) Geben Sie IBAN und BIC des Vereins auf Formularen / Vordrucken Ihres Vereins an Beantragen Sie eine Gläubiger-ID bei der Bundesbank für Ihren Verein * Schließen Sie eine neue Lastschrift-Inkasso-Vereinbarung für die Nutzung der SEPA-Lastschriften mit Ihrer Bank ab, dafür benötigen Sie bereits die Gläubiger-ID * Prüfen Sie die technischen Voraussetzungen (z.b. ist die ZV-Software bzw. sind event. vorhandene Programme zur Vereinsverwaltung SEPA-fähig?) Informieren Sie sich über IBAN und BIC der Vereinsmitglieder oder nutzen Sie einen IBAN-Konverter zur Umwandlung von Kontonummer / BLZ zu IBAN und BIC Holen Sie neue SEPA-Basis-Lastschrift Mandate von Ihren Mitgliedern ein oder informieren Sie Ihre Mitglieder über die Umdeutung der bisherigen Einzugsermächtigung * Legen Sie eine Mandatsreferenz für die Mitglieder fest (z.b. fortlaufende Nummer) * Organisieren Sie Ihre Mandatsverwaltung - wie und wo werden die Mandate abgelegt? * Die komplette Checkliste für Vereinskunden finden Sie im SEPA-Infoportal oder auf unserer Internetseite unter: * Bei aktiver Nutzung der SEPA-Lastschrift-Verfahren 26

27 Was gibt es sonst noch zu beachten? Wenn die Satzung Ihres Vereins vorsieht, dass Bankaktivitäten (Zahlungen / Einzüge) nur von zwei Personen gemeinsam durchgeführt werden dürfen (z.b. durch zwei Unterschriften auf dem Disketten-Begleitzettel), dann sollten Sie berücksichtigen, dass dies in Zukunft so nicht mehr möglich ist. Verschiedene Software-Produkte bieten das 4-Augen-Prinzip für die Verarbeitung von Zahlungsaufträgen nicht an (z. B. VR-NetWorld-Software). Lösung 1: Nutzung von Profi cash mit HBCI Lösung 2 Satzungsänderung bei der nächsten Hauptversammlung 27

28 Der IBAN-Konverter Konvertierung von Kontonummer / Bankleitzahl zu IBAN und BIC Wir bieten unseren Kunden mehrere Möglichkeiten die Zahlungsverkehrsdaten (Kontonummer Bankleitzahl) ihrer Kunden / Vereinsmitglieder in IBAN und BIC umzuwandeln mittels ebanking-software (z. B. VR-NetWorld / ProfiCash) mittels Download eines IBAN-Konverter (auf unserer Internetseite) oder direkt unter der Seite: Bei der Installation des IBAN-Konverters wird die Bankleitzahl Ihrer Bank ( ) und ein Passwort verlangt. Das aktuelle Passwort lautet: hjztf7fdj2 28

29 noch Fragen??? Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an an Ihren Kundenberater 29

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