Pflegefall was tun!!potsdam im Dezember 2015!!! Work- Life- Management GmbH, Große Weinmeisterstraße 57, Potsdam

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1 Pflegefall was tun!!potsdam im Dezember 2015!!! Work- Life- Management GmbH, Große Weinmeisterstraße 57, Potsdam 1!

2 Agenda! 1. Aktuelle Pflegesituation! 2. Was bietet der Gesetzgeber für Beschäftigte! 3. Pflegefall - was tun! a. Die ersten Schritte! b. Pflegefall nach SGB! c. Die Pflegestufen! d. Feststellung der Pflegebedürftigkeit! e. Herausforderungen für den berufstätigen Pflegenden! f. Möglichkeiten der Pflegegestaltung! g. Einstufung in die Pflege - Welche finanzielle Situation ist zu erwarten! h. Fallbeispiele! 4. Herausforderung meistern! 2!

3 1. Aktuelle Pflegesituation! Demographischer Wandel! Jeder. 7. Beschäftigte pflegt 3!

4 1. Aktuelle Pflegesituation! Die Forcierung der Pflegeberatung ist unser gemeinsamer gesellschaftlicher Auftrag! ü Bis 2060 wird die Zahl der Kinder und Jugendlichen von 16 auf 10 und die der Erwerbstätigen von 50 auf 36 Millionen abnehmen bei steigender Anzahl der über 65-jährigen von 17 auf 22 Millionen! ü Wer finanziert und pflegt die zunehmende Zahl der Pflegebedürftigen?! ü Unser sozialpolitischer Beitrag liegt darin, dass wir für jeden Mitarbeitenden unserer Kunden im Rahmen der gesetzlichen Pflegeleistungen die beste Lösung erarbeiten!! 4!

5 2. Was bietet der Gesetzgeber für Beschäftigte! Regelungen gelten nicht 1:1 für Beamt(e)Innen 5!

6 2. Was bietet der Gesetzgeber für Beschäftigte! Familien-Pflegezeit! 1. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung!! In einer akuten Pflegesituation eines nahen Angehörigen können Sie bis zu 10 Arbeitstage von Ihrer Arbeit wegbleiben! 2. Pflegezeit!!! Wenn Sie einen nahen Angehörigen bis zu 6 Monate zu Hause pflegen, können Sie sich ganz oder teilweise von Ihrer Arbeit freistellen lassen.!! 3. Familien-Pflegezeit!!! Wenn Sie Ihren nahen Angehörigen bis zu 24 Monate zu Hause pflege, können Sie sich teilweise von Ihrer Arbeit freistellen lassen.! 6!

7 2. Was bietet der Gesetzgeber für Beschäftigte! Kurzzeitige Arbeitszeitverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld! In einer akuten Pflegesituation eines nahen Angehörigen können Sie! bis zu 10 Tagen von der Arbeit fernbleiben! Antrag und Anzeigefrist! Keine Ankündigungsfrist! Unverzüglich, spätestens am Morgen vorm Fernbleiben den AG informieren! Keine Zustimmung des AG erforderlich und unabhängig von der Betriebsgröße! Dauer! Bis zu 10 Arbeitstage (am Stück oder aufgeteilt) und nur ein mal pro pflegebedürftigen Angehörigen! Finanzierung! Es besteht keine Lohnfortzahlung! Es kann für die Zeit Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse des Angehörigen beantragt werden! 7!

8 2. Was bietet der Gesetzgeber für Beschäftigte! Sonderurlaub für Kurzzeitpflege! Antrag und Anzeigefrist! Keine Ankündigungsfrist! Für Beamt(e)Innen Unverzüglich, spätestens am Morgen vorm Fernbleiben den AG informieren! Ohne Genehmigung! Ärztliche Bescheinigung als Nachweis erforderlich! Dauer! Sonderurlaub bis maximal 10 Tage geplant (keine klare Regelung)! Finanzierung / Förderung! Fortzahlung der Bezüge in Höhe von 100% für 9 Tage ist geplant für Bundesbeamte und Beamte im Land Niedersachsen! 8!

9 2. Was bietet der Gesetzgeber für Beschäftigte! Pflegezeit! Wenn Sie einen nahen Angehörigen bis zu 6 Monate zu Hause pflegen oder bis zu 3 Monaten in der letzten Lebensphase begleiten möchten (auch im Hospiz), Antrag und Anzeigefrist:! Schriftlich, 10 Arbeitstage vor Beginn (Dauer, Umfang)! Rahmenbedingungen! Nur 1 mal pro pflegebedürftigen nahen Angehörigen! Kündigungsschutz ab Ankündigung (höchsten jedoch 12 Wochen vor Beginn)! Finanzierung/ Förderung! Zinsfreies Darlehen! dann können Sie sich ganz oder teilweise freistellen lassen.! Info Auswirkung auf Sozialversicherung! Kranken- und Pflegeversicherung müssen selbst übernommen werden! Renten- u. Arbeitslosenversicherung sind durch Pflegeversicherung abgedeckt! 9!

10 2. Was bietet der Gesetzgeber für Beschäftigte! Familienbedingte Teilzeit und Beurlaubung! Antrag und Anzeigefrist! Ankündigungsfrist nicht geregelt! Für Beamt(e)Innen Bewilligung sofern keine dringenden dienstliche Gründe entgegenstehen! Ablehnung muss begründet werden! Verlängerung spätestens 6 Monate vor Beendigung beantragen! Dauer! Bei Teilzeitbeschäftigung mit weniger als Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und Urlaub ohne Besoldung zusammen max. 15 Jahre! Vorzeitige Beendigung nur möglich, wenn Fortsetzung nicht möglich oder unzumutbar und keine dienstlichen Belange entgegenstehen! Finanzierung / Förderung! Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung ( 44A Abs.1 SGB XI)! Erleichterung des beruflichen Wiedereinstiegs! 10!

11 2. Was bietet der Gesetzgeber für Beschäftigte! Familienpflegezeit! Wenn Sie einen nahen Angehörigen bis zu 24 Monate zu Hause pflegen, dann können Sie sich teilweise freistellen lassen.! Sie arbeiten Teilzeit mind. 15 Stunden in der Woche weiter.! Antrag und Anzeigefrist! Ankündigungsfrist 8 Wochen! AG hat Ihren Wünschen zu entsprechen, es sei denn es liegen dringende betriebliche Gründe vor! Kündigungsschutz ab Ankündigung (jedoch bis 12 Wochen vorher)! Dauer! max. 24 Monate (auch bei Kombination Pflege- und Familienpflegezeit)! Vorzeitige Beendigung möglich bei veränderten Umständen (Frist 4 Wochen)! Familienpflegezeit ist pro pflegebedürftigem Angehörigen nur 1 mal möglich! Finanzierung/ Förderung! Zinsfreies Darlehen! 11!

12 2. Was bietet der Gesetzgeber für Beschäftigte! Familienpflegezeitgesetz nach 92a BBG! Antrag! Für Beamt(e)Innen Bewilligung sofern keine dringenden dienstliche Gründe entgegenstehen! Dauer! Max. 4 Jahre (2 Jahre Pflegephase, 2 Jahre Nachpflegephase)! Pflegephase mit Arbeitszeitreduzierung auf mind. 15 Wochenstunden! Nachpflegephase mit Arbeitszeit wie vor Pflegephase! Vorzeitige Beendigung möglich bei veränderten Umständen (Frist zum Ablauf des 2.Monats nach Veränderung, Dienstherr muss zustimmen)! weitere Familienpflegezeit erst nach Abschluss der Nachpflegephase möglich! Finanzierung/ Förderung! Vorschuss während der Pflegephase! 12!

13 2. Was bietet der Gesetzgeber für Beschäftigte! Darlehen beim Bundesministerium für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben! Gilt für Pflege- und Familienpflegezeit bei ganz oder anteiliger Arbeitszeitreduzierung! Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Höhe des Lohnausfalls, jedoch begrenzt auf den Betrag, der bei 15 Wochenstd. zu gewähren wäre! Es werden 50% der Gehaltsdifferenz als monatliches Darlehen ausgezahlt! Darlehen kann auf Wunsch auch niedriger gewählt werden! Rückzahlung sofort nach Ende der Förderung innerhalb von 2 Jahren! Die Rückzahlung kann in Härtefällen gestundet werden (bei Bezug von mind. 2 Jahren Sozialhilfe, Hartz IV oder Arbeitslosengeld bzw. beim Tod)! Bestehen die Zahlungsschwierigkeiten und die Pflege des nahen Angehörigen fort, kann die Rückzahlung auf Antrag zu einem Viertel erlassen werden! 13!

14 Der Antrag ist online verfügbar! Um Ihren Aufwand zu reduzieren, stellen wir Ihnen das Formular auf individuelle Anfrage auch gerne zur Verfügung! 14!

15 2. Was bietet der Gesetzgeber für Beschäftigte! Finanzierung über Vorschuss!! Für Beamt(e)Innen Vorschuss während der Pflegephase (Gehaltsaufall à 50% der Zeitreduktion)! Derzeit noch 3% Abzug, soll aber wegfallen (Grund: Vor der Einführung der Familien-Pflegezeit wurden für Beschäftigte Kreditzinsen fällig)! Vorschuss wird in Nachpflegephase mit Dienstbezügen verrechnet! Endet mit Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit oder bei Tod! Bei Entlassung oder Verlust der Beamtenrechte vollständige Rückzahlung im Folgemonat nach Beendigung! Individuelle Härtefallregelungen! Pflegebedarf besteht weiterhin, vollständige Beschäftigungsaufnahme in der Nachpflegephase nicht zumutbar! Unverschuldete Zahlungsschwierigkeiten! 15!

16 16!

17 Die ersten Schritte! ü Informieren Sie Ihre Führungskraft! ü Beantragen Sie formlos eine Pflegeeinstufung bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen es besteht ab dem Tag der Beantragung ein Leistungsanspruch! ü Führen Sie ein Gespräch mit dem Angehörigen! ü Informieren Sie ggf. weitere Familienangehörige! ü Lassen Sie sich unverzüglich beraten! Plötzlich ist es soweit...! Ein Unfall, eine Krankheit, ein unglücklicher Sturz... Für die meisten Menschen geschieht es wie aus heiterem Himmel.! 17!

18 Pflegefall nach SGB! 14 Absatz 1 SGB XI Begriff der Pflegebedürftigkeit! Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichen oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.! Körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung:! Verluste, Lähmungen, Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat! Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane! Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen! 18!

19 Pflegefall nach SGB! 14 Absatz 3 SGB XI Begriff der Pflegebedürftigkeit! Die Hilfe im Sinne des Absatzes 1 besteht in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen.! Die pflegerische Hilfe ist in 4 Bereiche eingeteilt:! Körperpflege! Ernährung! Mobilität! Hauswirtschaftliche Versorgung! 19!

20 Die Pflegestufen! Pflegestufe 0:! erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz! Pflegestufe I:!! erheblich pflegebedürftig! Pflegestufe II:!! schwer pflegebedürftig! Pflegestufe III:!! schwerstpflegebedürftig! Das Ausmaß der Pflegestufe I im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ist noch nicht erreicht, dennoch besteht ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung.! Der Hilfebedarf ist mindestens 1x täglich bei wenigstens zwei Verrichtungen im Bereich der Grundpflege und mehrfach wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig.. Der Zeitaufwand beträgt wöchentlich im Tagesdurchschnitt mind. 90 Minuten, davon mind. 45 Minuten Grundpflege.! Der Hilfebedarf liegt bei der Grundpflege mindestens 3x täglich zu verschiedenen Tageszeiten vor und es besteht zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand beträgt wöchentlich im Tagesdurchschnitt mind. 3 Stunden, davon mind. 2 Stunden Grundpflege.! Der Hilfebedarf besteht rund um die Uhr (auch Nachts) bei der Grundpflege und mehrfach wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Zeitaufwand beträgt wöchentlich im Tagesdurchschnitt mind. 5 Stunden, davon mind. 4 Stunden Grundpflege.! Härtefall! Es besteht ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit überschreitet. 20!

21 Einstufung in die Pflege Welche finanzielle Situation ist zu erwarten! Beispiel: Minutenwerte als Grundlage für die Pflegeeinstufung! Körperpflege! Zeit! Mobilität! Zeit! Duschen! Min! Aufstehen! 1-2 Min! Kämmen! 1-3 Min! Zubettgehen! 1-2 Min! Zahnpflege! 5 Min! Ankleiden! 8-10 Min! Stuhlgang! 6 Min! Entkleiden! 4-6 Min! Ernährung! Mundgerechte Zubereitung (Haupt-/ Zwischenmahlzeit)! Nahrungsaufnahme (Hauptmahlzeit)! Zeit! 1-2 Min! Min! Berücksichtigung von erschwerenden Faktoren, wie z.b Körpergewicht (> 80 kg),! Einschränkungen in der Beweglichkeit, Halbseitenlähmung, unkontrollierte Bewegungen, stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung, eingeschränkte Belastbarkeit ( z.b. durch Herzerkrankungen), pflegebehindernde Räumlichkeiten! 21!

22 Exkurs: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ab ! Ab 1. Januar 2017 gibt es statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade! Übergangszeit ab à Personen, die vor dem eingestuft werden, werden automatisch übergeleitet in die neue Pflegeeinstufung! Neues entscheidendes Kriterium: Grad der Selbständigkeit! Mobilität! Kognitive und kommunikative Fähigkeiten! Verhaltensweisen und psychische Problemlagen! Selbstversorgung! Umgang mit Krankheit! Gestaltung des Alltagslebens! Die Überprüfung der Einstufung für Laien kaum möglich! 22!

23 Feststellung der Pflegebedürftigkeit! 23!

24 Feststellung der Pflegebedürftigkeit! ü Prüfung erfolgt von den Pflegekassen durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder Medic Proof! ü Antrag kann formlos- auch telefonisch- bei der Pflegekasse gestellt werden! ü Antragsformulare werden zugestellt und müssen von der pflegebedürftigen Person bzw. von einer bevollmächtigten Person ausgefüllt werden! ü Es werden die Einschränkungen der pflegebedürftigen Person betrachtet sowie Art, Umfang und voraussichtliche Dauer der Hilfebedürftigkeit! ü Der MDK/ Medic Proof teilt der Pflegekasse das Ergebnis mit und nimmt Stellung zur Pflegesituation! ü Bescheid innerhalb von 5 Wochen, Widerspruch innerhalb von 28 Tagen!! Wichtig! Leistungen der Pflegekasse bekommen Sie vom Tag der Antragstellung, daher sollten Sie sich das Datum bestätigen lassen!! 24!

25 Feststellung der Pflegebedürftigkeit! Checkliste: Vor dem Besuch des MDK darauf sollten Sie achten!! ü Liegt eine offensichtliche Pflegebedürftigkeit vor?! ü Haben Sie Rücksprache mit dem behandelnden Arzt gehalten?! ü Haben Sie ein Pflegetagebuch mindestens eine Woche geführt?! ü Haben Sie das Pflegetagebuch für den Verbleib bei Ihnen kopiert/ gespeichert?! ü Haben Sie Ihre Fragen schriftlich festgehalten?! ü Sind Sie darauf vorbereitet, Ihre Schilderungen plastisch und kurz vorzutragen?! ü Haben Sie Ihren Angehörigen auf den Besuch eingestimmt?! ü Haben Sie die Arztunterlagen zusammengestellt?! 25!

26 Herausforderungen für den berufstätigen Pflegenden! Im Privat- und Familienleben! ü Konfrontation mit unbekannter Situation! ü Pflegeorganisation ist zeitaufwendig! ü Ansprechpartner und Prozesse unbekannt! ü Dienstleisterqualität schwer zu beurteilen! ü Überwindung großer Entfernungen! ü Schwierige Familienverhältnisse! Im Berufsleben! ü Pflege tritt plötzlich ein! ü Vereinbarkeit abhängig vom Arbeitgeber! ü Karrierechancen werden zurückgestellt! ü Arbeitsleistung u. Anspruch weichen ab! ü Tabuthema! ü Mangelndes psychisches und physisches Wohlbefinden! Die Pflege eines Angehörigen erfordert Zeit, individuelle Lösungen, hohe Flexibilität aber auch Anerkennung!! Jeder 7. betroffen! 26!

27 Gestaltung der Pflege! Ambulante Pflege Hausnotruf! Hauswirtschaftliche Unterstützung (z.b. Essen auf Rädern, Nachbarschaftshilfe)! 24-Stunden-Betreuung! Ambulanter Pflegedienst! Verhinderungspflege! ü Pflegebedürftigen bleiben in ihrer heimischen Umgebung! ü Umfasst Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Pflege! ü Betreuung und Beratung! ü Meist nur bei leichter Pflegebedürftigkeit Teilstationäre Pflege Tagespflege! Nachtpflege! ü Tagespflege täglich bis zu 8 Std. ü Nachtpflege vor allem bei nächtlicher Unruhe ü Fahrdienst holt und bringt die Senioren Stationäre Pflege Kurzzeitpflege! Pflegeheim! Hospiz! ü Rund um die Uhr Betreuung! ü Häufig bei fortgeschrittener Demenz! ü Sicherheit für Angehörige und Betroffene! Alternative Wohnformen Betreutes Wohnen! Senioren-WG! ü Autarkes Wohnen mit Ausbaumöglichkeit der Betreuung! 27!

28 Einstufung in die Pflege Welche finanzielle Situation ist zu erwarten! 28!

29 Einstufung in die Pflege Welche finanzielle Situation ist zu erwarten! Für den Einsatz eines Pflegedienstes übernimmt die Pflegeversicherung monatliche Leistungen, die als Pflegesachleistungen bezeichnet werden und direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet werden.!! Neben der Betreuung durch einen Pflegedienst kann die pflegebedürftige Person auch direkt von einem Angehörigen betreut werden. In diesem Fall besteht Anspruch auf Pflegegeld.! Pflegestufe! Pflegesachleistung! Pflegegeld! Stationär! Pflegestufe 0! 231 Euro! 123 Euro! Pflegestufe I! m. Demenz! 468 Euro! 689 Euro! 244 Euro! 316 Euro! Euro! Pflegestufe II! m. Demenz! Euro! Euro! 458 Euro! 545 Euro! Euro! Pflegestufe III! Euro! 728 Euro! Euro! Im Härtefall! Euro! Euro! 29!

30 Einstufung in die Pflege Welche finanzielle Situation ist zu erwarten! Zusätzliche Leistungen! Betreuungsgeld! Für Personen mit und ohne eingeschränkte Alltagskompetenz (Grundbetrag)! 104 Euro! Für Personen mit eingeschränkte Alltagskompetenz (erhöhter Beitrag)! 208 Euro! Hinweis: Das Betreuungsgeld ist zweckgebunden und dient der Erstattung von Aufwendungen, die durch besondere Pflegeangebote der allgemeinen Anleitung oder Betreuung entstehen.! Pflegehilfsmittel! Kurzzeitpflege! Verhinderungspflege! - Erstattung Kosten von Verbrauchsprodukten in Höhe von 40 Euro pro Monat! - Erleichterung durch Pflegebetten u.ä.: Eigenanteil von 10% max. 25 Euro! - Ärztliche Verordnung (Rollstuhl, Windeln, etc.) Eigenanteil 10%, max. 10 Euro! - Wohnungsanpassung bis zu Euro! Pflege in einer stationären Einrichtung bis zu 28 Tagen. Pflegekasse übernimmt bis zu Euro der Kosten im Jahr.! Ersatzpflege zur Entlastung Angehöriger ab 6 Monaten Pflegedauer.! Euro pro Jahr, die man gestückelt in Anspruch nehmen kann! (mit 50% der Leistung bei Kurzzeitpflege kombiniert)! 30!

31 Fallbeispiel 1! Pflege zu Hause bei Pflegestufe 0 (Demenz)! ü Die Tochter versorgt ihre demenzerkrankte Mutter im Rahmen ihrer Möglichkeiten! ü Sie arbeitet an 3 Tagen mit auf 6 Stunden reduzierter Arbeitszeit! ü Sie erhält Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, eine Hauswirtschafterin und die Nachbarschaftshilfe! Morgens! Vormittags! 2 x Große Toilette 25,76! 1 x Kleine Toilette 17,18! 3 x Zubereitung einf. Mahlzeit 12,61! 2 x 1 Std. Reinigungskraft (Minijobber ) 12,50! 1 x 1 Std. Nachbarschaftshilfe 9,00! 51,52! 17,18! 37,83! 25,00! 9,00! Mittags! 3 x Zubereitung einer warmen Mahlzeit 25,23! 75,69! Nachmittags! 1 x 1 Std. zusätzliche Betreuung 22,00! 22,00! Gesamt! 238,22! 31!

32 Fallbeispiel 1! Zuschläge pro Woche! Wegepauschale pro Einsatz: 6 x 3,69! 22,14! Investitionskosten pro Einsatz: 6 x 1,00! 6,00! Ausbildungsumlage pro Einsatz: 6 x 0,50! 3,00! Gesamt! 31,14! Eigenanteil der Kosten im Monat! Kosten pro Woche Pflege! 238,22! Zuschläge pro Woche! 31,14! Gesamt 4 x 269,36! 1.077,44! abzgl. Pflegesachleistung Pflegestufe 0! 231,00! abzgl. Betreuungsgeld! 104,00! Zu zahlender Eigenanteil! 742,44! 32!

33 Fallbeispiel 2! Pflege zu Hause bei Pflegestufe I! ü Ein pflegender Sohn arbeitet an 3 Tagen Vollzeit und versorgt seinen pflegebedürftigen, dementen Vater an 4 Tagen in der Woche selbst (z.b. Freitag bis Montag)! ü An 3 Tagen erhält er Unterstützung durch einen ambulante Pflegedienst. Außerdem hat der Vater hauswirtschaftliche Unterstützung, bekommt an 3 Tagen Essen geliefert und hat an 2 Tagen einen zusätzlichen Betreuer! Morgens! 3 x Kleine Toilette 17,18! 3 x Zubereitung einf. Mahlzeit 12,61! 51,54! 37,83! Mittags! 3 x Essen auf Rädern 5,50! 16,50! Nachmittags! 2 x 2 Std. Nachbarschaftshilfe 9,00! 36,00! Gesamt! 141,87! 33!

34 Fallbeispiel 2! Zuschläge pro Woche! Wegepauschale pro Einsatz: 3 x 3,69! 11,07! Investitionskosten pro Einsatz: 3 x 1,00! 3,00! Ausbildungsumlage pro Einsatz: 3 x 0,50! 1,50! Gesamt! 15,57! Eigenanteil der Kosten im Monat! Kosten pro Woche Pflege! 141,87! Zuschläge pro Woche! 15,57! Gesamt 4x 157,44! 629,76! abzgl. Pflegesachleistung Stufe I mit Demenz! 689,00! abzgl. Betreuungsgeld! 104,00! Überschuss! 163,24! 34!

35 Fallbeispiel 3! Pflege zu Hause an 7 Tagen in der Woche bei Pflegestufe II! ü Eine 85-jährige verwitwete Frau lebt alleine in ihrer Wohnung und wird durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt! ü Zusätzlich wird ihr das Mittagessen geliefert und sie hat Hilfe im Haushalt sowie zusätzliche Betreuung! Morgens! 3 x Große Toilette 24,18! 4 x Kleine Toilette 16,14! 7 x Zubereitung einf. Mahlzeit 11,84! 72,54! 64,56! 82,88! Vormittags! 2 x 1 Std. Hauswirtschaft 28,10! 56,20! Mittags! 7 x Essen auf Rädern 5,50! 38,50! Nachmittags! 2 x 2 Std. Nachbarschaftshilfe 9,00! 36,00! Abends! 7 x Kleine Toilette 16,14! 7 x Zubereitung einf. Mahlzeit 11,84! 112,98! 82,88! Gesamt! 546,54! 35!

36 Fallbeispiel 3! Zuschläge pro Woche! Wegepauschale pro Einsatz: 14 x 3,47! 48,58! Investitionskosten pro Einsatz: 14 x 1,00! 14,00! Ausbildungsumlage pro Einsatz: 14 x 0,40! 5,60! Gesamt! 68,18! Eigenanteil der Kosten im Monat! Kosten pro Woche Pflege! 562,54! Zuschläge pro Woche! 68,18! Gesamt 4x 614,72! 2.458,88! abzgl. Pflegesachleistung Stufe II! 1.144! abzgl. Betreuungsgeld! 104,00! Zu zahlender Eigenanteil! 1.210,88! 36!

37 Fallbeispiel 4! Pflege zu Hause bei Pflegestufe III! ü Die Schwiegertochter und der Sohn kümmern sich um ihren pflegebedürftigen, meist bettlägerigen Schwiegervater/ Vater! ü Die Schwiegertochter arbeitet nicht, der Sohn unterstützt nach Feierabend und am Wochenende. Die Familie erhält Unterstützung durch eine ambulanten Pflegedienst an 7 Tagen.! Morgens!! 3 x Große Toilette 25,76! 4 x Kleine Toilette 17,18! 77,28! 68,72! Mittags! 7 x Transfer An- und Auskleiden 9,30! 65,10! Nachmittags! 1 x 1 Std. zusätzliche Betreuung 22,00! 7 x Transfer An- und Auskleiden 9,30! 22,00! 65,10! Abends! 7 x Kleine Toilette 17,18! 120,26! Gesamt! 418,46! 37!

38 Fallbeispiel 4! Zuschläge pro Woche:! Wegepauschale pro Einsatz: 28 x 3,69! 103,32! Investitionskosten pro Einsatz: 28 x 1,00! 28,00! Ausbildungsumlage pro Einsatz: 28 x 0,50! Sonn-und Feiertags Zuschlag: 4 x 2,41! Eigenanteil der Kosten im Monat:! Kosten pro Woche Pflege! 418,46! Zuschläge pro Woche! 154,96! Gesamt 4x 573,42! 2.293,68! abzgl. Pflegesachleistung Stufe III! 1.612,00! abzgl. Betreuungsgeld! 104,00! Zu zahlender Eigenanteil! 577,68! 14,00! 9,64! Gesamt! 154,96! 38!

39 Fallbeispiel 5! Betreuung des Pflegebedürftigen im Heim* Kostenart! Pflegestufe I! Pflegestufe II! Pflegestufe III! Pflegesatz! 1.582,46! 2.084,08! 2.688,22! Unterkunft! 369,60! 369,60! 369,60! Verpflegung! 302,37! 302,37! 302,37! Investitionskosten! 400,00! 400,00! 400,00! Gesamt Heimentgeld! 2.654,43! 3.156,05! 3.760,19! Anteil Pflegekasse! 1.064,00! 1.330,00! 1.612,00! Zu zahlender Eigenanteil! 1.590,43! 1.826,05! 2.148,19! *Durchschnittswerte. Pflegeheimkosten regional unterschiedlich.! 39!

40 4. Herausforderungen meistern! 40!

41 4. Herausforderungen meistern! Wir unterstützen Sie in allen Bereichen! Individuelle und! unabhängige Beratung ü Ist mein Angehöriger ein Pflegefall?! ü Finanzielle und rechtliche Aspekte! ü Pflegeeinstufung, Widerspruchsverfahren, Pflegeversicherung! ü Unterstützungs- und Betreuungsmöglichkeiten! ü Umgang mit dementen Angehörigen! ü Vollmachten und Patientenverfügung! ü Burn-Out! Vermittlung von qualifizierter! Pflege und Betreuung! ü Ambulante Pflege! ü 24h Betreuung! ü Nachbarschaftshilfe! ü Verhinderungspflege! ü Hauswirtschaftliche Unterstützung! ü Mobilitätsdienste! ü Mobiler Notruf! ü Essen auf Räder! ü Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen! ü Selbsthilfegruppen!! Umfassende! Informationen! ü Ratgeber! ü Broschüren,! ü Portal! ü Checklisten! ü Downloads! ü hilfreiche Links,! ü Literaturempfehlungen! ü Regionale Ansprechpartner! ü Netzwerke!! 41!

42 4. Herausforderungen meistern! Das können Sie für sich tun! Selbstpflege ist Grundvoraussetzung, um pflegen zu können!!! Es ist erforderlich, auch mal Zeit für sich zu nehmen! ü Gönnen Sie sich Pausen! ü Pflegen Sie Ihre sozialen Kontakte! ü Schaffen Sie sich einen Ausgleich (Hobbys, Sport, Kino...)! ü Schaffen Sie sich eine Auszeit (ein freier Abend!)! ü Achten Sie auf ausreichend Schlaf! Reden Sie miteinander! ü Offene Gespräche mit dem Pflegebedürftigen, professionellen Pflegebeteiligen und Geschwistern beugen Missverständen vor!! Holen Sie sich Hilfe Sie müssen das nicht alleine stemmen!! Unsere kostenlose Beratungshotline !

43 4. Das können wir für Sie tun! Nur wer sicher ist, dass zu Hause alles klappt, kann auch im Beruf alles geben. Wir halten Ihnen den Rücken frei. Ihr Team von benefit- at- work.de 43!

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