14. September 2013 Heft 09 / Jahrg. 13

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1 14. September 2013 Heft 09 / Jahrg. 13 Aus dem Inhalt: Telefonverzeichnis Bekanntmachungen des Amtes Aus dem Amt wird berichtet Schul- und Kitanachrichten Feuerwehrnachrichten Kultur und Freizeit Vereine und Verbände Sonstige Informationen Geburtstage Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Wittenburg Sportfest Dreilützow

2 Heft 09 Jahrgang September Wittenburger Stadt- und Landbote Öffnungszeiten Amt Wittenburg - Verwaltung Stadt Wittenburg - Standort: Bürgerhaus, Molkereistraße 4 Öffnungszeiten: Montag geschlossen Dienstag 08:30-12:00 Uhr 13:30-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30-12:00 Uhr 13:30-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr (außer Standesamt am Markt) Öffnungszeiten des Standesamtes Rathaus, Am Markt 1, Wittenburg Tel.: Montag geschlossen Dienstag 13:30-18:00 Uhr Mittwoch 08:30-12:00 Uhr Donnerstag 08:30-12:00 Uhr 13:30-18:00 Uhr Freitag geschlossen Alle Fachdienste bieten, in begründeten Fällen, die Möglichkeit Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren. Erreichbarkeit Fax: info@stadt-wittenburg.de oder [Nachname des Mitarbeiters]@stadt-wittenburg.de Internet: Erreichbarkeit/Sprechzeiten der Bürgermeister/Bürgervorsteherin/Amtsvorsteher Stadt Wittenburg Bürgermeister/LVB, Herr Hebinck Sprechzeit: dienstags von 15:30-18:00 Uhr Nach Möglichkeit Termin erfragen unter Gemeinde Körchow Bürgermeister, Herr Bruno Hersel Tel.: (privat) Termine bitte unter erfragen. Gemeinde Wittendörp Bürgermeister, Herr Jürgen Nadzeika Sprechzeit: dienstags am Nachmittag, Molkereistraße 4, Wittenburg Bitte Termin erfragen unter (Frau Steinberger) Gemeinde Lehsen Bürgermeister, Herr Berno Lüpken Tel.: (privat) Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg Herr Hartwig Kolthof Amt Wittenburg, Molkereistraße 4, Wittenburg Sprechstunde: Jeden zweiten Dienstag im Monat von 16:00 bis 17:00 Uhr, Molkereistraße 4, Nach Möglichkeit Termin erfragen unter Sprechstunde der Bürgervorsteherin Frau Sybill Moß Jeden 1. Dienstag im Monat von 17:00-18:00 Uhr im Rathaus, Zimmer 205 (2. OG), Am Markt 1, Wittenburg, Telefon: Außerhalb der Sprechzeit können Termine unter vereinbart werden. Sprechstunde Schiedsmann im Bereich Amt Wittenburg Herr Hans-Joachim Friedrichs Jeden 2. Donnerstag im Monat von 18:00-19:00 Uhr Sprechstunde im Rathaus, Am Markt 1, Zi. 205 (2. OG) Telefon: Außerhalb der Sprechzeit können auch Termine unter vereinbart werden. Stadtbibliothek Wittenburg Tel und Öffnungszeiten Montag Dienstag Mittwoch 13:30-17:00 Uhr 09:00-13:00 Uhr 13:30-15:00 Uhr Ärztlicher Notdienst für den Bereich Wittenburg/Zarrentin Telefonnummer Dienstzeiten des Bereitschaftsarztes: Montag/Dienstag/Donnerstag 19:00-07:00 Uhr Mittwoch 13:00-07:00 Uhr Freitag 16:00-07:00 Uhr Samstag/Sonntag/Feiertag 07:00-07:00 Uhr Erreichbarkeit der Mitarbeiter im Amt Wittenburg Bürgermeister Herr Hebinck Sekretariat/ Frau Bauer Sitzungsdienst Wirtschaft/Tourismus Öffentlichkeitsarbeit/Kultur Leiterin Frau Owszak Redaktion Amtsblatt/ Internettauftritt Amt Fachbereich I - Zentraler Service Fachbereichsleiterin Frau Mumme Fachdienst I. 1 - Innere Verwaltung Fachdienstleiterin Frau Berger Sitzungsdienst/KSA/ Frau Steinberger Sitzungsgelder Personal/Versicherungen Frau Kutz Entgelt + Besoldung Frau Haase Archiv Frau Hacker Zentrale/Postdienst/ Frau Kiesow Verteilung Stadt- u. Landbote/Materialverwaltung Fachdienst I. 2 - Finanzverwaltung Fachdienstleiter Herr Bernowitz Finanzbuchhaltung Frau Röper

3 Wittenburger Stadt- und Landbote 3 Heft 09 Jahrgang September 2013 Finanzbuchhaltung/ Frau Bilgenroth Anlagenbuchhaltung/ Kasse Finanzbuchhaltung Frau Baethcke Vollstreckung Frau Schulz Steuern + Abgaben/ Frau Geidus Wasser- u. Bodenverbandsumlage Steuern + Abgaben/ Frau Gruhlich Abwasserabgabe Fachbereich II - Bürgerdienste/Bauen Fachbereichsleiter Herr Gohr Fachdienst II. 1 - Ordnungsangelegenheiten Fachdienstleiterin Frau Benisch Wahlen Ordnungsangelegen- Herr Grewe heiten/erlaubniserteilungen/wildschäden/ruhender Verkehr Wohngeld/ Frau Prösch Lastenzuschuss/Gewerbe Meldeamt/Kataster- Frau Gierhan auszüge/bafög/ Beglaubigungen/ Führerscheine/Fischereischeine Meldeamt/Kataster- Frau Moll auszüge/bafög/ Beglaubigungn Führerscheine/Fischereischeine Feuerwehrangelegenheiten Politesse Frau Köhler Standesamt/ Frau Evers Beurkundungen/ Namensänderungen Fundbüro/ Frau Grawe Fundtiere/ Abfallbeseitigung/ Hausnummernvergabe Schule/Kultur/ Frau Behnke Sport/Jugend Vereinsarbeit Frau Förster Fachdienst II. 2 - Infrastruktur und Umwelt Bauanträge/Bauordnung/ Frau Morgenstern Bauleitpl. Bauleitplanung/ Frau Wildner Bauordnung/Stadtsanierung Tiefbau/Winterdienst Frau Gerstner Fachbereich III Zentrales Grundstück- und Gebäudemanagement Fachbereichsleiter Herr Otto Liegenschaften/ Herr Knabe Anliegerbeiträge/ Jagdpachten/ Schwimmteich Liegenschaften/ Frau Czeschla Miet-, Pacht-, Nutzungsvergäge/ Friedhofswesen/ Baum- und Naturschutz/ Frau Meier Straßenbeleuchtung Gebäudemanagement/ Frau Klischewski Bauhof/ Vermietung/ Gemeinderäume Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters zur Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 22. September 2013 in der Stadt Wittenburg Gemäß 21 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) in Verbindung mit 25 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) gebe ich hiermit die Wahlvorschläge bekannt, die der Gemeindewahlausschuss des Amtes Wittenburg auf seiner Sitzung am für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 22. September 2013 in der Stadt Wittenburg zugelassen hat: 1. Luchs, Michael, Geschäftsführer, geboren 1969 wohnhaft Steintor 20b, Wittenburg Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU Der Bewerber, Herr Luchs, hat erklärt, dass er einer Unvereinbarkeit von Amt und Mandat unterliegt. Im Falle einer Wahl in das hauptamtliche Bürgermeisteramt beabsichtigt er, sein Mandat in der Stadtvertretung niederzulegen. Weiterhin hat der Bewerber, Herr Luchs, erklärt, keine Tätigkeit für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik (Ministerium für Staatsicherheit/ Amt für nationale Sicherheit) ausgeübt zu haben. 2. Dr. Seemann, Margret, Landtagsabgeordnete, geboren 1961 wohnhaft Helmer Weg 17a, Wittenburg Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD Die Bewerberin, Frau Dr. Seemann, hat erklärt, dass sie einer Unvereinbarkeit von Amt und Mandat unterliegt. Im Falle einer Wahl in das Weiterhin hat die Bewerberin, Frau Dr. Seemann, erklärt, keine Tätigkeit für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik (Ministerium für Staatsicherheit/ Amt für nationale Sicherheit) ausgeübt zu haben. 3. Siering, Volker, Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger, geboren 1957 wohnhaft Körchower Straße 40, Wittenburg OT Helm Einzelbewerber Siering Der Bewerber, Herr Siering, hat erklärt, dass er einer Unvereinbarkeit von Amt und Mandat unterliegt. Im Falle einer Wahl in das hauptamtliche Bürgermeisteramt beabsichtigt er, sein Mandat in der Stadtvertretung niederzulegen. Weiterhin hat der Bewerber, Herr Siering, erklärt, keine Tätigkeit für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik (Ministerium für Staatsicherheit/Amt für nationale Sicherheit) ausgeübt zu haben. Wittenburg, den gez. Lothar Otto -Gemeindewahlleiter-

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9 Wittenburger Stadt- und Landbote 9 Heft 09 Jahrgang September 2013 Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters der Stadt Wittenburg am Öffentliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters gemäß 11 LKWO M-V Der Gemeindewahlausschuss kommt am 23. September 2013, 19:00 Uhr im Versammlungsraum Zimmer 303 (2. OG), Molkereistraße 4, Wittenburg, zur Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der Stadt Wittenburg zusammen. Die Sitzung ist öffentlich. Jedermann hat zu ihr Zutritt. Bitte nutzen Sie den Hintereingang. Der Gemeindewahlausschuss stellt nach Maßgabe des 33, 68 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V in Verbindung mit 37 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V das endgültige Ergebnis fest. Wittenburg, den gez. Lothar Otto -Gemeindewahlleiter- Standesamt an zwei Tagen im Oktober geschlossen! Aufgrund von Fortbildungsmaßnahmen ist das Standesamt am Mittwoch, dem 09. Oktober 2013, geschlossen. Aus organisatorischen gründen ist das Standesamt am Dienstag, dem ebenfalls nicht geöffnet. Dafür öffnen wir am Mittwoch, dem , zusätzlich zur Sprechzeit am Vormittag von 08:30-12:00 Uhr, auch am Nachmittag von 13:30 bis 15:30 Uhr das Standesamt. Mumme 1. Stellv. Stadträtin Einhaltung der Geräte- und Maschinenlärmverordnung: Betrieb in Wohngebieten im Freien nur Werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr..., das heißt, in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sonder-gebieten, die der Erholung dienen, dürfen im Freien Geräte und Maschinen, wie Kreissägen, Betonmischer Kompressoren, Bagger, Rasenmäher usw., nicht an Sonn- und Feiertagen, sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00-07:00 Uhr betrieben werden. Weitergehende Einschränkungen gibt es für Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler. Diese Geräte dürfen darüber hinaus an Werktagen nicht von 07:00-09:00 Uhr, von 13:00-15:00 Uhr und von 17:00-20:00 Uhr betrieben werden. Öffentlich bemerkbare Arbeiten oder Handlungen, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören oder die dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind verboten. Es gibt nur einige wenige Ausnahmen, die im Sonn- und Feiertagsgesetz geregelt sind. E. Grewe FD Ordnungsangelegenheiten Verbrennen? Pflanzliche Abfälle? Lagerfeuer? Die Entsorgung von Abfällen zu überwachen liegt im Aufgabenbereich des Fachdienstes Natur- und Umweltschutz des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Auskunft dazu erteilt Herr Hergert, Tel.: Die Pflanzenabfalllandesverordnung MV regelt Grundsätze der Entsorgung von Pflanzenabfällen. Danach sind Pflanzenabfälle vorrangig zu verwerten. Die Möglichkeit der Beseitigung dieser Abfälle durch Verbrennung ist nach der Pflanzenabfalllandesverordnung erst dann gegeben, wenn einerseits eine Verwertung nicht möglich oder zumutbar und andererseits keine öffentlichen Entsorgungsmöglichkeiten bestehen oder deren Nutzung ebenfalls nicht zumutbar ist. Sind die Voraussetzungen dafür gegeben, das Pflanzenabfälle auf dem Grundstück verbrannt werden dürfen, müssen jedoch die in der Verordnung eingeschränkten Zeiträume beachtet werden. Der Landkreis hat in seiner Abfallsatzung vom unter 6 Abs.5 die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen untersagt und die Möglichkeit der Verbrennung so wie die Pflanzen-abfalllandesverordnung unter den Vorbehalt der Unzumutbarkeit der Nutzung des öffentlich angebotenen Entsorgungssystems gestellt. Was hierbei als unzumutbar anzusehen ist, wird nicht näher beschrieben, jedoch können dies ganz persönliche Gründe sein wie z.b. keine Transportmöglichkeit der Abfälle, der eigene Gesundheitszustand oder die weite Anfahrstrecke bis zum öffentlichen Erfassungssystem. Erläuterungen zu immer wieder auftretenden Fragen: - Wer von der Ausnahmeregelung, der Verbrennung von Pflanzenabfällen Gebrauch macht, hat die Zeitregelung der Pflanzenabfalllandesverordnung zu beachten. Danach ist das Verbrennen nur zu folgenden Zeiten erlaubt: Vom bis und vom bis Werktags (nicht sonntags oder feiertags) jeweils zwei Stunden täglich in der Zeit von bis Uhr. - Sie können außerhalb der in der Pflanzenabfalllandesverordnung geregelten Zeiten nur dann Holz verbrennen, wenn es sich nicht um einen Entsorgungsvorgang handelt. Das setzt voraus, dass abgelagertes und trockenes Holz, welches für den Verbrennungszweck aufbereitet wurde, verbrannt wird. Äste, die im Rahmen von Pflegemaßnahmen anfallen und durch unmittelbare Verbrennung beseitigt werden sollen, sind Abfall. Diese Äste können Sie nicht regelmäßig verbrennen. Nur in den Monaten März und Oktober, sofern oben genannte Voraussetzungen gegeben sind. - Wann eine Rauchbelästigung unzumutbar werden kann, wird von Fall zu Fall unterschiedlich zu beurteilen sein. Ein Mensch mit einer gesundheitlichen Belastung wird hier sicher eine andere Zumutbarkeitsgrenze haben, wie ein gesunder Mensch. Leben in unmittelbarer Nachbarschaft Menschen mit gesundheitlichen Problemen, so sind diese im Allgemeinen bekannt und es kann dementsprechend Rücksicht darauf genommen werden. Andererseits kann jeder eine Rauchbelästigung für sich persönlich als Belästigung sehen, ganz unabhängig von seinem Gesundheitszustand und dementsprechend reagieren. Eine Anzeige bei der Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung (Strafgesetzbuch 229) bleibt jedem Bürger vorbehalten, der sich in seiner Gesundheit durch Beeinträchtigungen gefährdet sieht. - Zu Ihrer eigenen ssicherheit sollten Sie Ihr Feuer beim zuständigen Ordnungsamt anzeigen um zu vermeiden, dass die Feuerwehr zu einem Einsatz ausrückt. Ein solcher Einsatz könnte für Sie Gebühren nach sich ziehen.

10 Heft 09 Jahrgang September Wittenburger Stadt- und Landbote - Also, für Traditions- oder sonstig betitelte Feuer gilt das oben schon Erwähnte. Sofern ein Beseitigungsvorgang damit verbunden ist und dies außerhalb der Monate März und Oktober geschieht, sind diese Feuer rechtswidrig. - Eine Verbrennung von Pflanzenabfällen ist außerhalb der geregelten Zeiten nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Eine Ausnahmegenehmigung kann unter bestimmten Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Die Ausnahmegenehmigung können Sie formlos beim Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Natur- und Umweltschutz, Ansprechpartner Herr Hergert, Tel.: , mit den entsprechenden Angaben zum Ort und zur Person, beantragen. Die Bearbeitung ist jedoch gebührenpflichtig. Grawe FD Ordnungsangelegenheiten Verbrennen außerhalb der Brennzeiten Sonderregelungen für Landwirte Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es in der Pflanzenabfalllandesverordnung eine Sonderregelung. Pflanzenabfälle die durch Pflegemaßnahmen im Zusammenhang mit ihren landwirtschaftlichen Flächen anfallen, können auch außerhalb der Monate März und Oktober verbrannt werden. Die Verbrennung muss nur beim Landkreis LWL-Parchim, Unteren Abfallbehörde, Herr Hergert, Tel.: , angezeigt werden. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Zweckmäßigerweise sollte dann auch die örtliche Feuerwehr informiert werden. Unabhängig der durch die Landesverordnung erlaubten Verbrennung der Pflanzenabfälle, ist durch die Landwirtschaftbetriebe selbstverständlich insbesondere Naturschutzrecht und Privatrecht zu beachten. Grawe FD Ordnungsangelegenheiten Lagerfeuer und Traditionsfeuer wie Herbst- und Osterfeuer erfreuen sich großer Beliebtheit Grundsätzlich dürfen offene Feuer im Freien nur so betrieben werden, dass von Ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, d.h. die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit darf nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden. Was ist beim Abbrennen eines Feuers im Freien zu beachten: - Es dürfen nur zulässige Brennstoffe verwendet werden. Als zulässiges Brennmaterial gilt in Anlehnung an den Betrieb für offene Kamine nur abgelagertes (2 Jahre), naturbelassenes, stückiges Holz oder Presslinge in Form von Holzbriketts. - Höhe und Durchmesser eines Brennstoffhaufens sollten einen Meter nicht überschreiten. - Nachbarn dürfen nicht erheblich durch Rauch und Gerüche belästigt werden. - Ein ausreichender Abstand von mindestens 50 m zu brennbaren Materialien wie Gebäuden, Bäumen, Schilf etc. ist einzuhalten. - Zum Anzünden sind handelsübliche Anzünder zu verwenden, niemals Benzin oder flüssiger Alkohol (Verpuffungsgefahr). Das Verbrennen von unzulässigen Materialien (Abfall) ist verboten. - Wer Stoffe wie Altholz, Fensterrahmen, Bau- und Abbruchholz, Zäune, Pfähle oder sonstigen Abfall verbrennt, verstößt gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz Derartige Verstöße können abhängig vom Umfang auch als Straftat verfolgt werden. - Das Verbrennen von Gartenabfällen wie Laub, Rasen-, Strauch- oder Baumschnitt u.ä. ist ebenfalls eine unzulässige Form der Entsorgung und kann nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zumindest als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Grundsätzlich gilt: Abfälle dürfen zum Zweck der Beseitigung nur in dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen behandelt werden. Nur so ist sichergestellt, dass die Rauchgase hinreichend von Schadstoffen befreit und die verbleibenden Rückstände ordnungsgemäß entsorgt werden. Grawe FD Ordnungsangelegenheiten Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 Solarpark Waschow im Ortsteil Waschow der Gemeinde Wittendörp hier: - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittendörp hat in ihrer Sitzung am den Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 Solarpark Waschow im Ortsteil Waschow der Gemeinde Wittendörp beschlossen und die Begründung mit dem darin enthaltenen Umweltbericht gebilligt. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 Solarpark Waschow im Ortsteil Waschow der Gemeinde Wittendörp und die Begründung mit dem darin enthaltenen Umweltbericht wurden zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB mit Planstand Juli 2013 bestimmt. Der Öffentlichkeit bzw. den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung bzw. Stellungnahme in Bezug auf ihren jeweiligen Aufgabenbereich in angemessener Frist gegeben. Die Abgrenzung des Plangebietes im Bereich 500 m nordwestlich der Ortslage Waschow und direkt südlich der Bahnstrecke Bad Oldesloe - Zarrentin - Wittenburg - Hagenow-Land kann dem nachstehenden Übersichtsplan entnommen werden. Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wittendörp in ihrer Sitzung am beschlossene und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 Solarpark Waschow im Ortsteil Waschow der Gemeinde Wittendörp und die Begründung mit dem darin enthaltenen Umweltbericht mit Planstand Juli 2013 liegen in der Zeit vom 23. September 2013 bis zum 25. Oktober 2013 bei der Stadtverwaltung Wittenburg,19243 Wittenburg, Fachdienst Infrastruktur und Umwelt, Molkereistraße 4, 2. OG während der Dienststunden - montags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr - dienstags und donnerstags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr - freitags in der Zeit von Uhr bis Uhr

11 Wittenburger Stadt- und Landbote 11 Heft 09 Jahrgang September 2013 sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Neben dem Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 Solarpark Waschow im Ortsteil Waschow der Gemeinde Wittendörp, liegen alle Stellungnahmen, auch die umweltrelevanten, aus der frühzeitigen Beteiligung sowie folgende Fachbeiträge zum Artenschutz mit aus: - Erfassung und Bewertung der Herpetofauna im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 3 Solarpark Waschow der Gemeinde Wittendörp/Amt Wittenburg (Dipl.-Ing. Udo Binner, Juli 2013) - Erfassung und Bewertung der Avifauna im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 3 Solarpark Waschow der Gemeinde Wittendörp/Amt Wittenburg (Dipl.-Ing. Udo Binner, Juli 2013) Der Fachdienst - 68 Natur- und Umweltschutz des Landkreises fordert in seiner Stellungnahme die Beachtung artenschutzrechtlicher Belange nach 44 Bundesnaturschutzgesetz. Weiterhin weist dieser auf die Nähe des Bebauungsplangeltungsbereiches zu gesetzlich geschützten Biotopen und das Landschaftsschutzgebiet Schaalseelandschaft sowie den Gehölzschutz und die Abarbeitung der Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz hin. Der Wasser- und Bodenverband Boize-Sude-Schaale fordert einen Gewässerschutzstreifen von 5,00 m Breite entlang des Gewässers II. Ordnung LV 186. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 Solarpark Waschow im Ortsteil Waschow der Gemeinde Wittendörp und der Begründung mit dem darin enthaltenen Umweltbericht während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 Solarpark Waschow im Ortsteil Waschow der Gemeinde Wittendörp unberücksichtigt bleiben können. Mit dieser Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Wittenburg, den Nadzeika Bürgermeister Gemeinde Wittendörp Herbstputz in Wittenburg am 19. Oktober 2013 Treffpunkt: 09:00 Uhr an der Feuerwache Lindenstraße Aufruf zum alljährlichen Herbstputz Zum diesjährigen Herbstputz laden der Bürgermeister Norbert Hebinck und die Bürgervorsteherin Sybill Moss wieder recht herzlich ein. Wir hoffen auf große Unterstützung. S. Grawe FD Ordnungsangelegenheiten Herbstputz 2012/Nach dem Einsatz wird ein Imbiss angeboten. Bewerbungen für den Wittenburger Weihnachtsmarkt mit historischem Teil Auch wenn das Weihnachtsfest noch weit entfernt ist, haben die Planungen bereits begonnen. Der Wittenburger Weihnachtsmarkt findet am 3. Adventswochenende, dem statt. Wenn Sie Interesse haben, als Händler an unserem Weihnachtsmarkt teilzunehmen, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie uns dafür bis 4. Oktober postalisch oder per möglichst detaillierte Informationen zu Ihrem Angebot zu. Außerdem würden wir uns über einige Fotos zu Ihrem Sortiment und Ihrem Stand freuen, damit wir uns einen umfassenden Eindruck verschaffen können. Es werden auch Angebote für Kinderfahrgeschäfte gesucht. Kontakt: Stadt Wittenburg, Molkereistraße 4, Wittenburg, Tel.: , grawe@ stadt-wittenburg.de und Bewerbungsformular im Internett unter: S. Grawe FD Ordnungsangelegenheiten

12 Heft 09 Jahrgang September Wittenburger Stadt- und Landbote Bürgermeisterwahl in der Stadt Wittenburg am Bekanntmachung des vorläufigen Wahlergebnisses am Wahlabend Viele Bürger werden sich bereits am Wahlabend für das vorläufige Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Stadt Wittenburg interessieren. Die Gemeindewahlbehörde wird dazu im Verwaltungsgebäude (Molkereistraße 4) eine entsprechende Präsentation vorbereiten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass mit den ersten Wahlergebnissen nicht vor 19 Uhr zu rechnen ist, da vor der Bürgermeisterwahl erst die Bundestagswahl in den Wahlbüros in Wittenburg ausgezählt werden muss. Zusätzlich können Sie die Entwicklung der Wahlergebnisse live von zu Hause auf unserer Internetseite de/wittenburg verfolgen. Dieses ist auch unterwegs mit Ihrem Smartphone möglich. Laden Sie sich dazu mit dem QR-Scanner die entsprechende, kostenlose App herunter. Erfassen Sie den Code mit dem QR-Reader auf Ihrem Smartphone und Sie gelangen direkt in dem gewünschten Shop zum Download. Apple: App Store Android: Google Play Rathaus vorübergehend turmlos Am Vormittag des 7. August 2013 wurden alle vier Türme vom Dach des Rathauses gehoben. Ein Vorgang, den man selten erlebt. Deshalb sah man auch viele zufällig vorbeigekommene Bürger, die sich die Zeit nahmen um das Schauspiel zu beobachteten. Einige holten sogar ihren Fotoapparat um das Ganze im Bild festzuhalten. Die Aktion erfolgte im Rahmen der planmäßigen Teilsanierung des Rathauses. War doch die malermäßige Instandsetzung der Türme mit vorgesehen, denn den verwitterten Zustand der Türme konnte man schon vom Markt aus sehen. Eine Begehung des Daches mit Fachleuten wie Dachdeckern der Firma Luchs, dem Zimmerer Liebscher, Malern der Firma Bartlau und dem Bauingenieur Baermann ergab jedoch, dass eine rein malermäßige Instandsetzung das Problem nicht löst. Es hatte sich gezeigt, dass auch einige Holzteile (die Türme bestehen aus Eichenholz) auszuwechseln waren. Daher wurde am 5. August entschieden, die Türme abzunehmen und in der Werkstatt zimmerer- und malermäßig zu überholen. Die Abnahme der Türme wurde durch die Firma Baeck Kranverleih, Dachdecker der Firma Luchs sowie Mitarbeitern des Bauhofes der Stadt vorgenommen. Sofern alles planmäßig läuft sollen die Türme in 2-4 Wochen wieder das Rathaus schmücken. Lothar Otto Fachbereichsleiter Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement gez. Lothar Otto -Gemeindewahlleiter- Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne Kasernenkommandant Sieben Eichen 6, Hagenow AllgFSprWNBw: Tel.: 03883/ Sperrzeiten September 2013 Mi.: Uhr Do.: Uhr Fr.: Uhr Mo.: Uhr Di.: Uhr Mi.: Uhr Do.: Uhr Fr.: Uhr Mo.: Uhr Di.: Uhr Mi.: Uhr Do.: Uhr Fr.: Uhr Mo.: Uhr Während der benannten Zeiten findet auf dem Standortübungsplatz HAGENOW Schießen statt. Bei zusätzlichen Schießen erfolgt Information durch Standortübungsplatz HAGENOW. Vorsicht! Blindgänger, Übungen von Kampffahrzeugen, Straßenverschmutzungen, unbeleuchtete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige Gefahr. Der Standortälteste HAGE- NOW weist darauf hin, dass das Betreten der Übungsplätze HAGENOW und HELM auch außerhalb o.a. Sperrzeiten für Unbefugte verboten ist. Jablinksi Major Redaktionsdaten des Wittenburger Stadt und Landboten Ausgabe 10/2013 am Annahmeschluss: /10:00 Uhr Fundbüro informiert Immer wieder wird festgestellt dass viele Bürger nicht wissen, dass es im Amt Wittenburg ein Fundbüro gibt, wo bei Verlust eines Gegenstandes nachgefragt werden kann. Sie haben etwas verloren? Bei Gegenständen, bei denen der Eigentümer zweifelsfrei erkennbar ist (z.b. durch in der Fundsache vorhandene Personalpapiere) wird die betreffende Person umgehend informiert. Fundgegenstände von auswärtigen Verlierern werden u.a. dem Fundbüro des Wohnortes übersandt.

13 Wittenburger Stadt- und Landbote 13 Heft 09 Jahrgang September 2013 Sie haben etwas gefunden? Damit der Verlierer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände entweder direkt im Fundbüro, Molkereistraße 4, Wittenburg, Erdgeschoss, Zimmer 112, oder bei der Polizeidienststelle abzugeben. Als Finder haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen abgegebene Fundsache innerhalb von sechs Monaten, in denen der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte, zurück zu bekommen. Falls Sie dies nicht wünschen und auf das des Eigentumerwerbs verzichtet hatten (bei Abgabe der Fundsache) wird die Fundsache versteigert. Hinweis: Viele Schlüsselbunde, sogar Autoschlüssel, Fahrräder, Handys, Schmuck, Angelroute, Rucksack mit diversen Büchern, Bekleidungsstücke, Brillen und Teile einer Klimaanlage wurden in diesem Jahr abgegeben. Deren Eigentümer scheinen ihre verlorenen Sachen nicht sonderlich zu vermissen, und etliche Finder haben auch kein Interesse an ihnen. Für alle Fundsachen gilt: Interessieren sich weder Eigentümer, noch Finder für die Fundsache, erwirbt die Stadt Wittenburg nach 6 Monaten das Eigentum. Weil sie mit den Fundsachen in der Regel nichts anfangen kann, werden sie versteigert. Termine zur Versteigerung werden im Amtsblatt bekannt gegeben. Sie können im Fundbüro während der Öffnungszeiten: persönlich nach verlorenen Gegenständen fragen Versicherungsbestätigungen für nicht gefundene Fahrräder und sonstige Fundsachen erhalten (Gebühr 6 ) Fundgegenstände abgeben Ansprechpartner: Stadt Wittenburg, Verwaltungsgebäude, Molkereistraße 4, Wittenburg, Tel.: , grawe@stadtwittenburg.de S. Grawe FD Ordnungsangelegenheiten Neues aus der Wittendörper Gemeindevertretung Auf den letzten Gemeindevertretersitzungen am in Waschow (die ursprünglich anberaumte Sitzung vom wurde wegen mangelnder Beschlussfähigkeit vertagt) und am in Drönnewitz wurden u. a. folgende Themen erörtert: Gemeindeangelegenheiten: Nachdem die Gemeindevertretung die Abrechnungen für die Jahre beschlossen und den Bürgermeister entlastet hat, berichtet der Fachdienstleiter Finanzen über den derzeitigen Haushaltsstand: Trotz des Nothaushalts und des Haushaltssicherungskonzepts wird die Gemeinde voraussichtlich nicht genügend Einnahmen haben, um die Verluste aus 2011 und 2012 auszugleichen (über aus gesunkenen Steuereinnahmen und erhöhten Abgaben). Das derzeitige Minus von rund kann noch innerhalb des gemeinsamen Amtshaushalts kompensiert werden. Die Gemeindevertretung hat zwar am beschlossen, die geltende Haushaltssperre aufzuheben, um Senioren, Sportvereine, Feuerwehren und die Jugendsparte des Imkervereins Wittenburg in diesem Jahr finanziell zu unterstützen. Nach Aussage des Fachdienstleiters Finanzen ist dies jedoch in dieser Form rechtswidrig. Zurzeit darf die Gemeinde keine freiwilligen Leistungen finanzieren. Eine geringfügige Entlastung des Haushalts ergeben Einsparungen bei der Grünflächenpflege (aufgrund der Trockenheit war eine Mahd weniger notwendig) und bei der Wartung der Sirenenanlagen (künftig nur noch alle zwei Jahre). Die Mietverträge für die private Nutzung der gemeindeeigenen Gemeinderäume werden für die meisten Ortsteile mit Wirkung zum 1. Januar 2014 geändert. Künftig werden die Energiekosten mit berücksichtigt. Die Mehrkosten für den Winterdienst aufgrund der vielen Einsätze (mehr als 20) wurden an die Firma Boddinobst ausgezahlt. Auf Anfrage des Arbeitskreises Arbeit und Leben (Weiterbildungseinrichtung von DGB und VHS) beschließt die Gemeindevertretung, an einem Projekt teilzunehmen, das die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Gemeinde verbessern soll. Über 18 Monate werden Möglichkeiten erarbeitet und gesammelt, die die soziale Infrastruktur ausbauen (Kinder-/Seniorenbetreuung, Besorgungen, gegenseitige Hilfe etc.), die Vereinbarkeit von Arbeit und Leben verbessern und so die Gemeinde als Wohn- und Gewerbestandort attraktiver machen sollen. Trotz dringender Empfehlung des Ministeriums (evtl. Haftungspflicht bei Notfällen!), Votums der Bürger und mehrfacher Beratung unter den Ortsvorständen hat die Gemeindevertretung in beiden Sitzungen den Beschluss zur Umbenennung von namensgleichen Straßen abgelehnt. Dodow: Die Entwässerung in der Caminer Straße ist fertiggestellt. Nachdem die KITA über Feuchtigkeitseinbruch klagte, haben Anwohner und ansässige Firmen den Schaden kostenfrei behoben. Der Bürgermeister dankt allen Beteiligten. Döbbersen: Die Gemeinde genehmigt private Zuwendungen an den Ortsteil in Höhe von insgesamt 340,00. Diese dienen zur Förderung des kulturellen Gemeinwohls. Die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses ist in Bearbeitung, eine Bauvoranfrage geht an den Landkreis. Dreilützow: Der seit April amtierende Ortswehrführer Berno Groß wird vereidigt und offiziell in sein Amt eingeführt. Das Wittendörper Sportfest war ein großer Erfolg. Der Bürgermeister dankt den Organisatoren und allen, die am Gelingen des Festes ihren Anteil hatten. Drönnewitz: Das Feuerwehrgerätehaus soll in Eigenleistung erweitert werden. Geplant sind ein Carport und eine Terrassenüberdachung. Der Bauantrag geht an den Landkreis. Karft: Die Gemeindevertretung beschließt, wie die Kosten des Gehwegbaus satzungsgemäß abgerechnet werden, und genehmigt die Kostensteigerung von ca als überplanmäßige Aufwendung, wovon Gemeinde und Bürger rund tragen werden. Die Umsetzung der ersten Bauabschnitte sollte noch im August beginnen, hat sich jedoch aufgrund eines Widerspruchs verzögert. Geplant ist der Baubeginn jetzt für Mitte September. Luckwitz: Neue Ortstafeln zur Aufstellung an der K 27 sind beantragt, ebenso für Zwölf Apostel. Hier wird auch das Tempo auf 30 km/h reduziert.

14 Heft 09 Jahrgang September Wittenburger Stadt- und Landbote Tessin: Die Gemeindevertretung beschließt, wie die Kosten des Straßenausbaus (Neue Straße) satzungsgemäß abgerechnet werden. Am 27. August wurde die Straße in einem kleinen Festakt eingeweiht. Waschow: Der Bau des Solarparks geht in die nächste Phase. Sämtliche Einwendungen von Bürgern, Nachbargemeinden u.a. werden in die weitere Planung mit einbezogen. Woez: Die Brücke über die Schilde wird saniert. Baubeginn ist vermutlich Anfang Oktober, eine Sperrung der Brücke ist voraussichtlich nicht notwendig. Vorab wird nochmals eine statische Neuberechnung durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Brücke auch von Fahrzeugen über 12 t Gesamtgewicht befahren werden kann. Die Kosten für die Sanierung in Höhe von rund werden zum großen Teil durch die Gewinnsumme aus dem Kreiswettbewerb gedeckt. Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 10. Oktober statt. Der Ort stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Frank Friedrichs Bürger aus Woez Wald in Harst und Hülseburg Obj.-Nr: MS provisionsfrei Größe: 122,2761 ha Orientierungswert (Kauf): nach Gebot Objektart: Wald Ausschreibung endet: am , um 10:00 Uhr Objektbeschreibung: Wir bieten Ihnen Waldflächen in den Gemarkungen Harst und Hülseburg zum Kauf an. Die dominierenden Baumarten sind Erlen (ca. 44%) und Edellaubhölzer (ca. 44%, überwiegend Eschen). Das Ausschreibungsobjekt grenzt beidseitig an den Fluss Motel. Weitere Angaben, insbesondere zur Baumartenzusammensetzung, zum Alter der Bäume und Vorrat, finden Sie unter Lagebeschreibung, Flurkartenauszüge und Flurstücksliste finden Sie auch unter hier: Bauland, Immobilien & sonstige Flächen. Ansprechpartner: BVVG Schwerin Frau Morena Böhl Tel.: Fax: Adresse für Gebote: BVVG Schwerin Werner-von-Siemens-Straße Schwerin Tel.: Fax: ELEKTRA Elektrohandwerks- und Service GmbH Große Straße 56, Wittenburg Bereitschaftsdienste Elektra Bereitschaftsdienst - Telefon Nr.: 0171/ WEMAG Störungsannahme: 0385/ Anmeldung der Schulanfänger Für alle Kinder, die in der Zeit vom 01. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2008 geboren wurden, beginnt die Schulpflicht für das Schuljahr 2014/2015. Die Anmeldung für die Schulanfänger erfolgt am Samstag, den 05. Oktober 2013 in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr in der Stadtverwaltung Wittenburg, Molkereistraße 4, Wittenburg, Zimmer 101, Frau Behnke, Tel.: / Zurückstellungen aus den Vorjahren sind ebenfalls neu anzumelden. Mitzubringen sind das Familienbuch bzw. eine Geburtsurkunde des Kindes. Das Einzugsgebiet umfasst die Stadt Wittenburg mit ihren Ortsteilen, die Gemeinde Wittendörp mit den Ortsteilen Boddin, Döbbersen, Drönnewitz, Dodow, Dreilützow, Luckwitz, Harst, Karft, Pogreß, Raguth, Waschow, Woez, Püttelkow, Tessin, die Gemeinde Körchow mit den Ortsteilen Perdöhl und Zühr sowie die Gemeinde Lehsen. Sigrid Behnke FD II.1. Schule, Kultur, Sport und Jugend Impressum Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Wittenburg Verlag + Satz: Verlag + Druck Linus Wittich KG Röbeler Straße 9, Sietow Druck: Druckhaus Wittich An den Steinenden 10, Herzberg/Elster Tel /489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: /57 90, Fax: / Redaktion: Tel.: / , Fax: / Internet und info@wittich-sietow.de Für den Inhalt der amtlichen Mitteilungen ist der Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg verantwortlich; redaktionelle Beiträge sind vom jeweiligen Verfasser zu verantworten (Hinweis: ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht; Meinungen geben nicht in jedem Fall die Meinung des Amtes Wittenburg wieder). Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos übernimmt das Amt Wittenburg keine Haftung. Der Autor erklärt mit der Einsendung, dass eingereichte Materialien frei sind von en Dritter. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Bezugsmöglichkeiten: Gegen eine Gebühr von 02,56 /Exemplar incl. Porto beim Amt Wittenburg Verantwortlich: Amtlicher Teil: Lokal-Redaktion: Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Erscheinungsweise: Auflage: Verlag + Druck Der Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg Amt Wittenburg, Molkereistraße 4, Wittenburg, Telefon/Zentrale: /330, ISDN 33-0, Fax: / owszak@stadt-wittenburg.de Frau Karin Owszak Mike Groß (V. i. S. d. P.) Jan Gohlke monatlich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt Exemplare Linus Wittich KG Heimat- und Bürgerzeitungen

15 Wittenburger Stadt- und Landbote 15 Heft 09 Jahrgang September 2013 Sitzungen im Amtsbereich Wittenburg Die Bekanntgabe der Sitzungstermine und der -orte erfolgt unter Vorbehalt. Nach Redaktionsschluss können sich noch Änderungen ergeben, die hier nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Bitte beachten Sie die Aushänge in den Bekanntmachungskästen. Aktuelle Informationen können Sie auch unserer Internetseite (Termine) entnehmen. K. Owszak Öffentlichkeitsarbeit Neues vom GRIMM SALABIM Einladung zum Weinabend! Das GRIMM SALABIM, in der Straße Am Wall in Wittenburg hat sich längst einen Namen gemacht. Neue und ausgefallene Geschäftsideen, die sich von den anderen Angeboten abheben, lassen Kunden immer wieder reinschauen. Am 04. und 25. Oktober lädt Geschäftsinhaberin Bärbel Grimm ab 19:00 Uhr zum Weinabend in das GRIMM SALA- BIM ein. Erfahren Sie mehr über die neuen südafrikanischen Weine. Sie können in gemütlicher Atmosphäre die Weine verkosten und natürlich auch kaufen. Dazu werden kleine Snacks gereicht. Unkostenbeitrag: 12,00 Eine Anmeldung wird erbeten unter / Verkaufstand an der Hagenower Chaussee Jetzt beginnt die Zeit der Gräber- und Gartenumgestaltung. Um Kunden lange Wege zu ersparen, wird GRIMM SALA- BIM ab dem 17. September, immer am Dienstag- und Donnerstagnachmittag, ein Pflanzenangebot zum Kauf an der Total-Tankstelle Wittenburg bereithalten. Im Angebot sind Friedhofs- und Gartenpflanzen, Schnittblumen, liebevoll arrangierte Pflanzschalen und ab Ende Oktober auch Gestecke zum Totensonntag. Blumenfee gesucht! Zur Verstärkung ihres Teams sucht Bärbel Grimm eine gute Seele für ihr liebevoll arrangiertes Floristik und Dekorationsgeschäft. Sie oder auch Er sollte ein feines Gespür für die Wünsche der Kunden haben. Im Vordergrund steht nicht der erlernte Beruf, sondern die Umsetzung kreativer Ideen bei der Erfüllung der Kundenwünsche. Bärbel Grimm wünscht sich einen Menschen für ihr Team, der gerne Verantwortung übernimmt, strukturiert und selbständig arbeiten kann, der ein gutes Gespür für neue Trends hat und

16 Heft 09 Jahrgang September Wittenburger Stadt- und Landbote das auch umsetzen kann, und der im Interesse des gemeinsamen Erfolges, seine ganze Liebe zu Blumen und Pflanzen mit- und einbringt. Nach einer Zeit des Kennenlernens, und wenn alles harmoniert, wird ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis angeboten. Bärbel Grimm: Wenn dein Herz sich hiervon mit Vorfreude angesprochen fühlt, und du dir einen Arbeitsplatz bei mir vorstellen kannst, dann freuen wir uns über einen Anruf zur Verabredung zu einem Vorstellungsgespräch. Karin Owszak Öffentlichkeitsarbeit Grundschule am Friedensring Wittenburg Erfolgreiche erste Schulwoche Die Schüler der 4. Klasse der Grundschule am Friedensring in Wittenburg können stolz auf die erste Schulwoche blicken. Bei einem Schwimmkurs in Vellahn lernten viele Kinder richtig schwimmen oder trainierten für die nächst höhere Schwimmstufe. Dabei galt es, einige Ängste zu überwinden, die richtigen Bewegungen auszuführen und die Kondition zu trainieren. Der Bademeister Thomas Kührmann und die Rettungsschwimmerin Vanessa Weiß aus dem Waldbad in Vellahn übten mit ihnen geduldig und einfühlsam. Der Ergebnis war erfolgreich. Stolz können von den 73 Schülern jetzt 11 Kinder ein Seepferdchen vorweisen. Hart erkämpft haben sich 37 Schüler das Schwimmabzeichen in Bronze, 8 Kinder das Abzeichen in Silber und 8 Wasserratten sogar das Abzeichen in Gold. Alle sind sich einig, dass die Woche anstrengend aber auch schön war und möchten sich herzlich bei ihren Schwimmlehrern bedanken. I. Raßmann Kita Spatzennest Körchow Indianer übernahmen das Spatzennest Unstetes Treiben herrschte am Freitagnachmittag, den im Kindergarten Körchow. Zu dem Indianerfest waren viele kleine und große Rothäute gekommen. Die Bleichgesichter, die hier und da auszumachen waren, konnten sich schnell in einen Indianerhäuptling oder eine Squaw verwandeln lassen, dazu hatten ehemalige Kinder des Kindergartens Körchow einen Stand eingerichtet. Die Kinder studierten schon Wochen vor dem Fest ein super Programm ein. Es wurde gesungen und die Geschichte der Indianer erzählt. Viele tolle Stände mit Spiel- und Bastelideen haben die Erzieher unter der Leitung von Petra Tallig liebevoll aufgebaut. Hier konnten sich die Squaw ihren Schmuck, die Häuptlinge ihre Trommel und die Krieger ihr Tomahawk basteln. Den großen Schatz fanden die Rothäute in der Silbermine. Alle Kinder erfreuten sich über den Stand von Herrn Schrapers, wo sie ihren eigenen Pfeile und Bogen bauen konnten. Dafür danken wir sehr. Eine große Kuchentafel wurde von den Eltern aufgebaut, hierfür ein großes Dankeschön. Ohne die Hilfe der Eltern wäre so ein gelungenes Fest nicht möglich. Ein weiteres großes Dankeschön geht an die WEMAG AG, die uns eine Mega-Hüpfburg zur Verfügung stellte, außerdem geht auch ein Dank an die Väter, die den Aufbau und Abbau organisierten. Das nächste Fest ist in Planung und wir hoffen, dass auch hier alle Eltern mit tollen Ideen und Engagement teilnehmen. Katja Fischer

17 Wittenburger Stadt- und Landbote 17 Heft 09 Jahrgang September 2013 Freiwillige Feuerwehr Lehsen Sommerfest in Lehsen Am 3. August trafen sich die Kameraden und Kameradinnen, mit familiärem Anhang, zum Sommerfest am Sportlerhaus. Das gemütliche Beisammensein wurde durch sportliche Wettkämpfe, bei denen der Beste Feuerwehrmann und die Beste Feuerwehrfrau ermittelt wurden, unterbrochen. Bei sportlich anspruchsvollen Wettkämpfen, wie Dosenwerfen und Stiefelweitwurf, konnten sich die Kameraden messen und zeigen, was sie drauf haben. Zum Besten Feuerwehrmann schaffte es Kamerad Heiko Falke. Beste Feuerwehrfrau wurde Kameradin Korinna Cartarius. Das Sommerfest wurde zum Anlass genommen Kameraden der Wehr für ihre 40jährige Mitgliedschaft zu ehren. Bürgermeister Berno Lüpken überreichte Urkunden und Blumen. Die Ehrungen nahmen die Kameraden Hans-Jürgen Owszak, Uwe Baarck und Hans-Werner Dührandt entgegen. Letzterer in Abwesenheit. v. l. Bürgermeister Berno Lüpken, Kamerad Owszak, Kamerad Baarck, Gemeindewehrführer Steffan Berg Eine Ehrung besonderer Art erhielten Jenny und Mathias Zur Kammer. Durch ihre Aufmerksamkeit und ihr Handeln verhinderten sie einen Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus in Lehsen.

18 Heft 09 Jahrgang September Wittenburger Stadt- und Landbote Ein Mieter hatte einen Kochtopf auf der heißen Kochplatte vergessen. Insgesamt war es ein sehr gelungenes Sommerfest, zu dem im nächsten Jahr bestimmt wieder eingeladen wird. Carolin Owszak Öffentlichkeitsarbeit Jenny und Mathias Zur Kammer. 6. Rallye Hamburg - Berlin am in Wittenburg Am Berliner Olympiastation starten am 19. September 2013 Oldtimer-Raritäten vom Kleinwagen bis zum Straßenkreuzer zur sechsten Hamburg-Berlin-Klassik. 180 Fahrzeuge, von ganz alt bis noch recht rüstig, versammeln sich im hohen Norden zu einer Ausfahrt der Extraklasse. Die Rallyegemeinde stammt aus allen Teilen der Republik und über deren Grenzen hinaus, besteht aus gut betuchten Hobbyfahrern und autoaffinen Normalverbrauchern, aus Sammlern und Liebhabern, aus Prominenten und Studenten. (Quelle: www. hamburg-berlin-klassik.de)

19 Wittenburger Stadt- und Landbote 19 Heft 09 Jahrgang September 2013 Die Teilnehmer der Rallye werden am gegen 13:45 Uhr auf dem Wittenburger Marktplatz erwartet. Kommen Sie einfach vorbei und schauen Sie sich die Oldtimer- Raritäten an. Vielleicht entdecken Sie den einen oder anderen Prominenten unter den Teilnehmern. Liebe ist das schönste Gift ein poetisches Konzert mit Annekathrin Bürger am 12. Oktober 2013 um 19:30 Uhr im Kloster Zarrentin In den letzten drei Jahren war die Schauspielerin Annekathrin Bürger mit Lesungen ihrer Autobiografie Der Rest der bleibt unterwegs. Oft wurde sie gebeten, doch noch ein Lied zu singen, denn vielen waren ihre Auftritte mit Vier im Konzert noch bestens in Erinnerung. Nun hat Annekathrin Bürger wieder ein eigenes literarischmusikalisches Programm, in dem das Publikum sie mit ihrer warmen charismatischen Stimme hören kann. Es ist ein Abend voller Variationen zu dem ewigen Thema Liebe, Leidenschaft und Verzicht. Eintritt 14,- / 16,- / 18,- Karten sind ab 28. September 2013 erhältlich im Teeu. Geschenkestübchen Ilona Ködderitzsch, Hauptstr. 12, Zarrentin am Schaalsee T: / oder im Kloster Zarrentin T: / oder an der Abendkasse. Birgit Struck-Henning Schauspieler Ralf Herforth bei der Rallye 2008 in Wittenburg. Foto: Owszak Karin Owszak Öffentlichkeitsarbeit Fahrt ins Landestheater Parchim! Der Kulturverein Wittenburg fährt am ins Mecklenburgische Landestheater Parchim. Auf dem Spielplan steht das Singspiel Im weißen Rössl, frei nach dem Lustspiel von Blumenthal und Kadelburg von Hans Müller und Erik Carell. Wer wieder einmal einen schönen Abend im Theater verbringen möchte, ist herzlich eingeladen, mitzufahren. Kartenpreis 19,00 inklusive Fahrkosten. Die Vorstellung beginnt um 19:30 Uhr. Abfahrt 18:00 Uhr von den LVG-Haltestellen in der Rosenstraße und in der Großen Straße (Kirche) Karten im Vorverkauf erhalten Sie in folgenden Vorverkaufsstellen in Wittenburg: Papierwaren Schwenck, Spiegelberg 1 Spielwaren Deja, Große Straße 12 Sen Sinnity, Bürgermeister-Ahrens-Ring 7 Karin Owszak Kultur/Öffentlichkeitsarbeit Der Zarrentiner Kulturverein e. V. veranstaltet: Kulturverein Wittenburg e. V. Restkarten nur noch an der Abendkasse! KABARETT Leipziger Pfeffermühle kommt nach Wittenburg Der Kulturverein Wittenburg e.v. konnte das Kabarett Leipziger Pfeffermühle zu uns nach Wittenburg holen. Am gastiert die bekannte Kleinkunstbühne in der Kleinen Sporthalle, Lindenstraße, neben der Sport- und Mehrzweckhalle. Veranstaltungsbeginn: 19:30 Uhr Einlass ab 18:30 Uhr Kartenpreise: 20,00 an der Abendkasse 18,00 für Mitglieder des Kulturvereins Wittenburg e.v. 15. Apfel Tag am 13. Oktober in Zarrentin Apfelsortenbestimmung, Apfelsaftpressen und Apfelprodukte auf dem ApfelTag im UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee Am Sonntag, dem 13. Oktober dreht sich am Informationszentrum PAHLHUUS in Zarrentin wieder alles um den Apfel. Zu Gast ist der Sortenexperte Jens Meyer aus Kuhlrade. Wer noch unbekannte Apfeloder Birnensorten im Garten hat, der kann jeweils gegen eine Spende von 2,- pro Sorte seine Äpfel in der Zeit von Uhr bestimmen lassen. Interessierte sollten mindestens 4 Äpfel bzw. Birnen pro Sorte mit Stiel in Papiertüten mitbringen. Der Gut Hermannshagen e.v. ist wieder mit einer Apfelsaftpresse da. Wer möchte, kann aus seinen eigenen Äpfeln (ab 100 kg) naturbelassenen Apfelsaft pressen lassen. Interessenten melden sich bitte unter der Telefonnummer 0151/ an.

20 Heft 09 Jahrgang September Wittenburger Stadt- und Landbote Weiterhin stehen auf dem Programm eine Apfelsortenausstellung und Apfelbasteln für Kinder. Regionale Kitas stellen im PAHLHUUS ihre Apfelbilder und -bastelarbeiten vor. Auf dem Apfelmarkt gibt es viele köstliche und interessante Sachen wie frische Kartoffelpuffer mit Apfelmus, Apfellikör, frischen Apfelsaft, Apfel-Käse-Baguette, heißer Apfeltee, Apfelchips, Apfelmarmeladen und Apfelbäume. Veranstalter des 15. ApfelTages ist der Förderverein Biosphäre Schaalsee e.v. in Kooperation mit der Biosphärenreservatsverwaltung. Unterstützt wird er von der riha WeserGold Getränke Betriebsstätte Dodow und dem Amt Zarrentin. Weitere Informationen sind beim Förderverein unter Telefon /32136 erhältlich. Frank Hermann Bilderautor: Frank Hermann Der Pomologe Jens Meyer (links im Bild) bei der Sortenbestimmung am 14. ApfelTag in Zarrentin im Jahre 2012 Veranstaltungen im Amtsbereich Wittenburg und Umgebung Alle Angaben ohne Gewähr! Stand: Kontaktdaten: /33111,

21 Wittenburger Stadt- und Landbote 21 Heft 09 Jahrgang September 2013

22 Heft 09 Jahrgang September Wittenburger Stadt- und Landbote Flour art museum und Heimatstube Wittenburg Beide Einrichtungen bieten Führungen auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten - nach Vereinbarung - an! Eintritt ist frei! Bitte nehmen Sie Kontakt auf! Wohnanlage Uns Hüsung Boddin Tag der offenen Tür Am Samstag, d. 21. September von 14:00-17:00 Uhr beginnen wir in der Wohnanlage Boddin Uns Hüsung einen Tag der offenen Tür. Jeder der Interesse hat, kann sich einige Wohnungen ansehen. Am Tag zum 10jährigen Jubiläum, das wir 2012 feierten, haben wir unseren Kaffeekannensalon, ehemalige Gaststätte Sabrina, eröffnet. Nach 1jährigem Bestehen möchten wir hierzu alle Interessenten und alle, die dazu beigetragen haben, die Sammlung zu komplettieren, herzlich einladen. Ein faszinierendes, museumsartiges Ambiente wird Sie erwarten. Kaffee und Kuchen werden gerne zu einem kleinen Unkostenbeitrag gereicht. Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe, freuen wir uns auf Ihren Besuch in unserer Anlage. Neue Ausstellung im Zarrentiner Kloster Der Schaalsee im Wandel der Jahreszeiten ist das Thema einer neuen Ausstellung im Kloster, die vom zu den regulären Öffnungszeiten und Eintrittspreisen zu besichtigen ist. Die Fotografien sind Arbeiten von Schülern der ehemaligen 5. und 6. Klassen der Zarrentiner Schule, die im Rahmen der Ganztagsschule von Mitgliedern des Fotoclubs erstellt wurden. Ein Vorbeischauen lohnt sich! Freundlichst Schwester Gudrun Meyer und Manfred Jenkel 3. Grenzbeziehung in Wittenburg Die ehemalige Gasstätte Sabrina. Gudrun Meyer und Manfred Jenkel Grenzfeststellung an der Gemarkungsgrenze Lehsen/Ziggelmark! Am 12. Oktober treffen wir uns zur 3. Grenzbeziehung auf dem Wittenburger Marktplatz. Bis 14:00 Uhr sollten alle eingetroffen sein, so dass sich der Zug dann zur Grenzfeststellung in Richtung Ziggelmark in Bewegung setzen kann. Vom Wittenburger Markt geht s zu Fuß - mit der Bürgerschaft, dem Magistrat, der Feuerwehr und dem Fanfarenzug unter Musik und Trommelschlag - zum 3. Grenzstein an die Gemarkungsgrenze zwischen Ziggelmark und dem Ort Lehsen (Verbindungsweg Lehsen/Ziggelmark). In diesem Jahr werden wir - aufgrund der langen Wegstrecke - bei den bereits gesetzten Grenzsteinen an der Gemarkung Wölzow und der Gemarkungsgrenze Helm/Perdöhl keine Grenzfeststellung vornehmen. Das behält sich die Bürgerschaft für das kommende Jahr vor. Nach beendigten Geschäften (Grenzfeststellung) wird, wenn alles ruhig und gesittet zugegangen ist, auf Kosten der Kämmerei-Kasse, Wein und Bier ausgeschenkt. Da doch einige Meilen zurückzulegen sind, wird für Alte und Gebrechliche, ein Fuhrwerk den Zug begleiten. Die Stadt Wittenburg, als Veranstalter, würde sich sehr freuen, wenn wieder viele Bürgerinnen und Bürger den Umzug begleiten. Schön wäre es, wenn Sie sich entsprechend der damaligen Zeit (um 1833) bekleiden würden. Aber auch jeder in alltäglicher Kleidung ist willkommen.

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