STUDIENBERATUNG. Der Bologna-Prozess

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1 STUDIENBERATUNG Der Bologna-Prozess Allgemeines Unter dem Begriff "Bologna-Prozess" versteht man das Bestreben von inzwischen 45 europäischen Staaten, einen gleichermaßen homogenen wie durchlässigen europäischen Hochschulraum zu schaffen und damit die Wettbewerbsfähigkeit Europas als Bildungsstandort zu stärken. Der Bologna-Prozess hat sich seit Ende der 1980er Jahre entwickelt. Die Bezeichnung geht zurück auf die am 19. Juni 1999 in Bologna unterzeichnete Erklärung der Bildungsminister aus 29 europäischen Ländern. Die Vorbereitung und Umsetzung dieser Erklärung wird als Bologna-Prozess bezeichnet. Die Bildungsminister treffen sich alle zwei Jahre (2001 in Prag, 2003 in Berlin, 2005 in Bergen, 2007 in London) und legen offiziell fest, welche Ziele im Bologna-Prozess erreicht werden sollen. Die Ziele des Bologna-Prozesses lassen sich in drei große Themen subsumieren: Die Förderung von Mobilität, von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und von Beschäftigungsfähigkeit. Dies umfasst als Unterziele unter anderem: die Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch die Einführung des Diplomzusatzes (Diploma Supplement), die Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (Bachelor und Master), die Einführung eines Leistungspunktesystems, dem European Credit Transfer System (ECTS), und einer Modularisierung, die Förderung der Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen; dies meint nicht nur räumliche Mobilität, sondern auch kulturelle Kompetenzen, Mobilität zwischen Hochschulen und Bildungsgängen oder lebenslanges und lebensbegleitendes Lernen, Qualitätsentwicklung der Hochschulausbildung durch Akkreditierung der Studiengänge, Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätsentwicklung, die Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung, das lebenslange bzw. lebensbegleitende Lernen, die studentische Beteiligung, die Förderung der Attraktivität des europäischen Hochschulraumes, die Verzahnung des europäischen Hochschulraumes mit dem europäischen Forschungsraum, insbesondere durch die Eingliederung von Doktoratsstudien in den Bologna Prozess. Ein weiteres Ziel ist die Integration der sozialen Dimension, sie wird als übergreifende Maßnahme verstanden und bildet somit keinen eigenen Schwerpunkt. Als zeitlicher Rahmen der Umsetzung des Bologna-Prozesses wurde das Jahr 2010 festgesetzt. Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass die Großzahl der Unterzeichnerstaaten der Bologna-Erklärung eine grundlegende Umstrukturierung ihres Studiensystems beschlossen Seite 1 von12

2 hat. Der so genannte Bologna-Prozess bringt umfassende Veränderungen auch für die deutschen Hochschulen mit sich. Die Reform wirkt sich auf die Studiengangsstruktur und die Studiengangsinhalte, auf Organisationsabläufe in den Hochschulen, auf Prozesse in den Verwaltungen und Entscheidungen der Studierenden aus. Eine der größten Herausforderungen ist die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge und die damit zusammenhängenden Neuerungen: Akkreditierung, ECTS, Modularisierung, Schlüsselqualifikationen, Diploma Supplement, transcript of records etc. Quelle: Rahmenvorgaben Die Umsetzung der Studienreform liegt im Wesentlichen bei den Bundesländern, die sich in der Kultusministerkonferenz koordinieren, etwa in der Formulierung gemeinsamer Strukturvorgaben für die neuen Studiengänge. Die Kultusministerkonferenz arbeitet dabei eng mit der Hochschulrektorenkonferenz und dem Wissenschaftsrat zusammen. Auch die Gremien der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), vor allem Senat und Plenum, verabschieden regelmäßig Beschlüsse und Empfehlungen zur Unterstützung der deutschen Hochschulen bei der Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses. Quelle: Akkreditierung Mit der Einführung eines gestuften Studiensystems mit Bachelor- und Masterstudiengängen ist zugleich eine stärkere Autonomie der Hochschulen bei der Einrichtung von Studiengängen verbunden. Kultusministerkonferenz (KMK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) haben daher die Einführung eines Qualitätssicherungsverfahrens für Studiengänge, die Akkreditierung, beschlossen. "Akkreditierung" bedeutet das Durchlaufen eines Begutachtungsverfahrens: Im Auftrag der Hochschulen prüfen dazu berechtigte Akkreditierungsagenturen, ob ein Studiengang fachlich-inhaltlich und hinsichtlich seiner Berufsrelevanz bestimmten Mindestanforderungen genügt. Entscheidend ist dabei die Mitwirkung externer Gutachter sowohl aus der Fachwissenschaft als auch der Berufspraxis. Die Zertifizierung wird für einen begrenzten Zeitraum (5 bis 7 Jahre) ausgesprochen, danach ist eine Re-Akkreditierung erforderlich. Das Instrument der Akkreditierung soll nicht zur Vereinheitlichung der Studienangebote führen, sondern Transparenz und Qualität der Leistungen und Angebote sicherstellen. Die Entwicklung unterschiedlicher Studiengangprofile ist auf der Grundlage struktureller Rahmenvorgaben und formulierter Qualitätskriterien ausdrücklich erwünscht. Mit der Einführung von Akkreditierungsverfahren sind verschiedene Intentionen verbunden: Qualitätssicherung bei der Einführung neuer Studiengänge und der Überprüfung bereits bestehender Studiengänge, Seite 2 von12

3 Verbesserung von Vergleichbarkeit und Transparenz von Studienangeboten im europäischen bzw. internationalen Kontext, Gewährleistung der nationalen und internationalen Anerkennung von Studienabschlüssen. 1. Akkreditierungsrat Der 1998 eingerichtete Akkreditierungsrat ist eine unabhängige, länderübergreifende Einrichtung mit Sitz beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz. In ihm wirken Vertreter und Vertreterinnen der Länder, der Hochschulen, der Studierenden und der Berufspraxis zusammen. Der Akkreditierungsrat stimmt sich mit vergleichbaren Institutionen auf internationaler Ebene ab. Laut Gesetz vom 15.Februar 2005 wurde der Akkreditierungsrat in die "Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland" übergeführt. Die Stiftung trägt dabei die Verantwortung für vergleichbare Qualitätsstandards insofern, dass sie die Akkreditierung von Agenturen vornimmt, die ihrerseits die Akkreditierung von Studiengängen nach einem formalisierten, objektivierbaren Verfahren durchführen. Die Agenturen und die von ihnen akkreditierten Studiengänge tragen im Fall einer erfolgreichen Begutachtung das Siegel der Stiftung der Qualitätssicherung, sie soll Studierbarkeit eines Studiengangs nachweisen, Transparenz schaffen und Vielfalt ermöglichen. Die Stiftung fungiert auch als zentrale Dokumentationsstelle für das Akkreditierungswesen und verwaltet die Datenbank der in Deutschland akkreditierten Studiengänge. Die im Stiftungsgesetz aufgelisteten Aufgaben der Stiftung sind u.a.: zeitlich befristete Akkreditierung und Reakkreditierung von Akkreditierungsagenturen (Agenturen), Zusammenfassung der ländergemeinsamen und landesspezifischen Strukturvorgaben zu verbindlichen Vorgaben für die Agenturen, Regelung von Mindestvoraussetzungen für Akkreditierungsverfahren einschließich der Voraussetzungen und Grenzen von gebündelten Akkreditierungen, Überwachung der Akkreditierungen, welche durch die Agenturen erfolgen, Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs unter den Agenturen, Festsetzung der Voraussetzungen für die Anerkennung von Akkreditierungen durch ausländische Einrichtungen unter Berücksichtigung der Entwicklung in Europa, Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Akkreditierung und der Qualitätssicherung, regelmäßige Berichterstattung an die Länder über die Entwicklung bei der Umstellung des Studiensystems auf die gestufte Studienstruktur und über die Qualitätsentwicklung im Rahmen der Akkreditierung. Die Organe der Stiftung sind der Akkreditierungsrat (Vertreter/innen der Hochschulen, der Länder und der Berufspraxis, Studierende, ausländische Expert/innen sowie ein/e Vertreter/in der Agenturen), Vorstand, Stiftungsrat (Vertreter/innen der Länder und der Hochschulrektorenkonferenz). 2. Akkreditierungsagenturen Seite 3 von12

4 Derzeit sind in Deutschland sechs Agenturen berechtigt, im Auftrag der Hochschulen Akkreditierungsverfahren durchzuführen und das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates an Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister zu vergeben. Fachlich gebundene Agenturen sind dabei auf einzelne Fächer bzw. Fächergruppen spezialisiert, fächerübergreifende Agenturen akkreditieren Studiengänge aller Fachrichtungen. Fächerübergreifende Agenturen: AQAS (Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen e.v.) - alle Fächer, Träger: Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, ACQUIN (Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut e.v.) - alle Fächer, Träger: süddeutsche Bundesländer, ZEvA (Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover) - alle Fächer, Träger: Land Niedersachsen. Fachlich gebundene Agenturen: ASIIN (Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik e.v.), hervorgegangen aus der Fusion der beiden Fachagenturen ASII und A-CBC im Jahr 2002), FIBAA (Foundation for International Business Administration Accreditation) - wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge, AHPGS (Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und soziale Arbeit e.v.). 3. Pilotprojekt: Prozessakkreditierung (ACQUIN) Das vom BMBF geförderte und bei der HRK angesiedelte zweijährige Pilotprojekt "Prozessqualität für Lehre und Studium - Konzeption und Implementierung eines Verfahrens der Prozessakkreditierung" verfolgt, beschränkt auf das Themenfeld Studium und Lehre, zwei Ziele: (a) Entwicklung und Förderung eines Qualitätsansatzes für den Bereich Lehre und Studium, der das Qualitätsbewusstsein in den Hochschulen stärkt, die internen Organisations- und Entscheidungsstrukturen qualitätsorientiert optimiert (Qualitätsmanagement), zur Entstehung einer Qualitätskultur und damit zu einer Stärkung der Autonomiefähigkeit der Hochschulen beiträgt. Der Erfolg des Pilotprojekts wird damit in der Optimierung von Prozessen bestehen, die zu einem gleichermaßen effizienten wie effektiven Mitteleinsatz führen werden. Die Vermeidung der Vergeudung von Ressourcen ist ein bedeutender Beitrag des durch das Pilotprojekt erzielten Ergebnisses. (b) Entwicklung von Kriterien und Verfahren zur Akkreditierung dieses prozessbezogenen Qualitätsansatzes: Indem die prozessbezogene Hochschulsicht in die Sicht des Akkreditierungssystems aufgenommen wird, ergibt sich ausgehend vom bestehenden System der Sicherung von Qualität in Lehre und Studium in Deutschland, der Programmakkreditierung, eine Fortschreibung in Richtung einer stärker die einzelne Hochschule als Organisationssystem Seite 4 von12

5 betrachtenden und damit vom einzelnen Studiengang abstrahierenden Qualitätssicherung (Prozessakkreditierung). Quelle: Modularisierung Modularisierung bedeutet die Gliederung der Lehrinhalte eines Studiengangs in Einheiten (Module) mit definiertem Inhalt. Am Ende dieser Einheiten steht jeweils eine studienbegleitende Prüfung. Im Gegensatz zum traditionellen, fächerorientierten Studium besteht ein modularisiertes Studium aus vielen Modulen, zu denen jeweils nur wenige Lehrveranstaltungen gehören. Die Lehr- und Lerninhalte in Modulen sind weniger fächer- als vielmehr themen- und qualifikationszielorientiert. Die Studienanforderungen werden somit transparenter. Da es keine Blockprüfungen am Studiumsende mehr gibt, verteilt sich die Arbeitsbelastung der Studierenden (work load) gleichmäßiger. Die Lehr- und Lerninhalte der einzelnen Module werden schriftlich in einer Modulbeschreibung definiert. In Verbindung mit einem Leistungspunktesystem können sich die Studierenden detailliert über die Angebote und die erforderliche Lernleistung informieren. Hochschulen und Studierende erhalten die Möglichkeit, passgenau ihr eigenes Studienprofil zu gestalten. Dies ist erforderlich, weil die Anforderungen an Berufe und damit an Studieninhalte immer schnelleren Veränderungen unterliegen. Die Modularisierung ist zudem Grundlage für die Einführung von Leistungspunkten. Sie erleichtert die Anrechung von Studien- und Prüfungsleistungen im In- und Ausland und liefert damit eine wichtige Voraussetzung für eine höhere Mobilität von Studierenden und Absolventen. Quelle: ECTS Ein Leistungspunktesystem ist ein formales System zur Gliederung, Berechnung und Bescheinigung des quantitativen Studienaufwands. Leistungspunkte (= credits) werden für alle studentischen Leistungen vergeben, die für den ordnungsmäßen Abschluss des Studiums relevant sind, d.h. für alle Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen einschließlich der Prüfungsleistungen. Grundlage für die Bemessung der credits ist der angenommene durchschnittliche Arbeitsaufwand eines idealtypischen Studierenden ("student workload"), der für das erfolgreiche Absolvieren der jeweiligen Studien- bzw. Prüfungsleistung insgesamt erforderlich ist (einschließlich Vorbereitung, Teilnahme, Nachbereitung). Die Vergabe von Leistungspunkten ist unabhängig von der Benotung der erbrachten Studien- bzw. Prüfungsleistung. Das European Credit Transfer System (ECTS) ist ein in Europa bereits verbreitetes System zum Transfer von Studienleistungen zwischen Hochschulen. Die Weiterentwicklung von ECTS von einem Transfer- zu einem Akkumulierungssystem bedeutet, dass erworbene Leistungspunkte für die Studierenden nicht nur in Zusammenhang mit dem Wechsel an eine andere Hochschule, sondern auch im Rahmen eines studienbegleitenden Prüfungssystems Seite 5 von12

6 relevant sind. Die entsprechende Akkumulation ("Anhäufung") von Credits entlastet die jeweiligen Abschlussprüfungen. In Verbindung mit der Einführung studienbegleitender Prüfungssysteme ist die Entwicklung eines europaweiten Leistungspunktesystems auf der Grundlage des ECTS daher nicht nur unter dem Aspekt der Internationalisierung bzw. der Studierendenmobilität zu sehen, sondern bildet ein wichtiges Element der Studienstrukturreform. Ein Leistungspunktesystem ist Voraussetzung für Akkreditierung neuer Studiengänge. Quelle: Schlüsselqualifikationen Als Schlüsselqualifikationen bezeichnet man überfachliche, berufsfeldorientierte Kompetenzen, die ein Fachstudium sinnvoll ergänzen. Schlüsselqualifikationen befähigen Hochschulabsolventen dazu, im Laufe ihres Arbeitslebens immer wieder flexibel auf unterschiedliche berufliche Anforderungen zu reagieren und adäquat mit ihnen umzugehen. Viele Schlüsselqualifikationen werden bereits im Fachstudium vermittelt, denn neben den fachlich-inhaltlichen Kompetenzen werden in den Lehrveranstaltungen kognitive Kompetenzen beigebracht, wie z.b. das Denken in Zusammenhängen, konzeptuelles Denken, Transferfähigkeit, Problemlösungsfähigkeit. Des weiteren sind Persönlichkeitsmerkmale wie Selbständigkeit, Kreativität, Verantwortungsbereitschaft, Leistungsbereitschaft etc. wichtige Grundlagen für beruflichen Erfolg. Über diese fachlichen, kognitiven und persönlichen Kompetenzen hinaus sind weitere Kompetenzen im Berufsleben wichtig. Dazu zählen u.a. soziale Kompetenzen wie Konfliktund Kritikfähigkeit, Teamfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Durchsetzungsvermögen, Führungsqualitäten. Die Akkreditierungsagenturen listen eine Reihe von Kompetenzen auf, die vor allem in Bachelor-Studiengängen zu vermitteln sind, wobei jeder Studiengang eigene Ausprägungen vorweisen kann. Auch der Wissenschaftsrat empfiehlt im Jahre 2000 die Einbindung der Informationskompetenz in die Hochschullehre. Informationskompetenz ist eine Voraussetzung für die selbstorganisierte Aneignung von Wissen und damit des lebenslangen Lernens. Zur Realisierung des Studienziels "Beschäftigungsfähigkeit" sollten die Schlüsselkompetenzen einen deutlich höheren Stellenwert erhalten. Zu den wichtigsten Schlüsselqualifikationen gehören: 1. Allgemeines Basiswissen: Allgemeinbildung, EDV-Kenntnisse, Fremdsprachen. 2. Kommunikationskompetenz: Seite 6 von12

7 Präsentationstechniken, schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit, zielorientierte Kommunikation. 3. Sozialkompetenz: Konflikt- und Kritikfähigkeit, Teamfähigkeit, Kundenorientierung und Einfühlungsvermögen. 4. Persönlichkeitskompetenz: Arbeitsorganisation, Führungskompetenz. 5. Berufsfeldorientierung: Verzahnung von Theorie und Praxis. 6. Informationskompetenz: Informationslokalisierung und -strukturierung, Informationsselektion. Die Akkreditierungsagentur ASIIN fordert außerdem, dass das Studium das "gesellschaftliche und ethische Verantwortungsbewusstsein" weiterentwickelt. Quelle: Diploma Supplement Das "Diploma Supplement" ist ein Zusatz zum Hochschulabschlusszeugnis. Es entstand aufgrund einer Initiative von Europäischer Kommission, Europarat und UNESCO/Centre Européen pour L Enseignement Superieur in den Jahren 1998/99. Dieser Anhang zum Diplomzeugnis hat die Funktion, die Transparenz in der Hochschulbildung zu fördern, die akademische und berufliche Anerkennung in anderen europäischen Staaten zu erleichtern und die Beurteilung von beruflichen Qualifikationen zu unterstützen. Somit leistet das Diploma Supplement einen wesentlichen Beitrag für eine höhere Mobilität von Studierenden und Absolventen. Das Diploma Supplement enthält Informationen zu drei verschiedenen Bereichen: Status der verleihenden Hochschule und Angaben zu formalen und inhaltlichen Merkmalen des Studiengangs, für den das Diploma Supplement ausgestellt wird (Studienprogramm, -ziele, -inhalte, -verlauf und Qualifikation), individuelle Daten des Absolventen oder der Absolventin, das sog. 'National Statement', eine standardisierte, zwischen KMK und HRK abgestimmte Beschreibung des deutschen Bildungs- bzw. Hochschulsystems. Das 'National Statement' kann auch unabhängig von Diploma Supplements zu Informationszwecken verwendet werden. Seite 7 von12

8 Quelle: Dort finden sich auch wichtige Dokumente zum Download (Dateilinks): DS_mit_Anhang-deuts ch_ pdf Muster "Diploma Supplement-deutsch" v DS_mit_Anhang_englisch_ pdf Muster "Diploma Supplement-englisch" v Merkblatt_zum_Diploma_Supplement_ pdf Merkblatt zum Diploma Supplement Transcript of records Unter einem "transcript of records" versteht man eine Datenabschrift, die alle Leistungen der Studierenden in leicht verständlicher und umfassender Form aufführt, so dass eine Übertragung zu einer anderen Hochschule problemlos erfolgen kann. Die Datenabschrift wurde für Austauschstudierende entwickelt, um in der Heimatuniversität die Studienleistung dokumentieren zu können. Die Anerkennung von Studienleistungen im Ausland setzt die Ausstellung eines transcript of records voraus. Das transcript of records enthält folgende Informationen: alle absolvierten Lehrveranstaltungen, die erreichten ECTS-Punkte, die (nationalen) Prüfungsnoten, sowie die ECTS-Noten. Mit der Entwicklung von ECTS zum einem allgemeinen akkumulativen Leistungspunktesystem ist es möglich, zu jedem Zeitpunkt innerhalb des Studienganges ein transcript of records anzufertigen. Quelle: Hier findet sich auch ein Beispiel für ein transcript of records Qualitätssicherung Die Bedeutung der Qualitätssicherung von Studium und Lehre wächst mit der Entwicklung eines europäischen Hochschulraumes, mit der zunehmenden Eigenverantwortung der Hochschulen und mit der Entwicklung eines globalen Wettbewerbs der Hochschulen untereinander. Die Qualität von Studium und Lehre wird transparent und somit vergleichbar gemacht. Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Hochschulbereich betreffen den Bereich "Studium und Lehre", die Forschung sowie den Verwaltungsbereich. 1. Evaluation und Akkreditierung Seite 8 von12

9 Die zentralen Methoden der Qualitätssicherung im Bereich Studium und Lehre sind Evaluation und Akkreditierung. Beide Verfahren haben zwei Gemeinsamkeiten: die interne Bestandsaufnahme (interne Evaluation bzw. Selbstdokumentation im Akkreditierungsverfahren) und die externe Begutachtung ("peer review"). Bei der Evaluation werden die Prozesse und Ergebnisse einer qualifizierten Bewertung unterzogen. Dabei wird insbesondere untersucht, inwieweit der jeweilige Stand dem vorgegebenen Qualitätsstandard entspricht. Eine Evaluation ist eine Stärken-Schwächen- Analyse mit dem Ziel, Schwachpunkte abzubauen und Potenziale besser zu nutzen. Im Anschluss an Evaluationen werden häufig Zielvereinbarungen geschlossen. Bei der Akkreditierung wird dagegen das Vorliegen bestimmter Mindeststandards geprüft. So muss bei der Einführung eines neuen Studienganges überprüft werden, ob bestimmte Qualitätsstandards erfüllt sind. Ist dies der Fall, wird dieser für einen bestimmten Zeitraum zertifiziert. 2. Rankings Der Wettbewerb der Hochschulen untereinander nimmt zu und somit werden auch Rankings immer wichtiger. Die Rankings können sowohl Fakten zu Studium, Lehre, Ausstattung und Forschung als auch Urteile von Studierenden über die Studienbedingungen, Fächer, Lehrbeauftragten etc. enthalten. Mit dem Hochschulranking können die Stärken und Schwächen einer Hochschule offen gelegt werden. 3. "Projekt Qualitätssicherung" der Hochschulrektorenkonferenz Das Projekt Qualitätssicherung besteht seit Januar 1998 bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Es wird aus Sondermitteln der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) bzw. seit Januar 2001 aus Mitteln finanziert, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereitstellt. Ziele des Projekts sind: Zusammenführung und Austausch von Erfahrungen in der Qualitätssicherung zwischen den Hochschulen, Stärkung der Bereitschaft der Fachbereiche zur Qualitätssicherung und Evaluation, Sicherung und Fortentwicklung gemeinsamer Standards der Qualitätssicherungsverfahren, Berichterstattung gegenüber Öffentlichkeit und Politik über Ergebnisse qualitätssichernder und -verbessernder Maßnahmen. Das Projekt betreibt u.a. einen Informationspool zum Thema Qualitätssicherung in Deutschland (EvaNet). Vergleichbare Institutionen bzw. Netzwerke gibt es auch auf internationaler Ebene. Systeme und Verfahren der Qualitätssicherung an Hochschulen müssen ständig weiterentwickelt werden und über den Bereich der Lehre hinausgehen, um effizient und nachhaltig auf die Qualität in Studium und Lehre wirken zu können. Aufgabe der Zukunft wird es daher sein, in den Hochschulen eine umfassende Qualitätskultur zu entwickeln und die Hochschulen dabei zu unterstützen, Qualitätsentwicklung als das zentrale Prinzip der Hochschulsteuerung zu verstehen, das für alle relevanten Entscheidungen leitend sein muss. Seite 9 von12

10 Quelle: Elite-Universität In Bayern nimmt die Eliteförderung einen hohen Stellenwert ein. Im Wintersemester 2004/05 startete das Elitenetzwerk Bayern als bundesweit einzigartiges Projekt. Außerdem wurde ein neues Bayerisches Eliteförderungsgesetz zur Optimierung der Hochbegabtenförderung beschlossen und ist seit dem 1. Mai 2005 in Kraft. Zusätzlich wird der Freistaat Bayern mit dem neuen Bayerischen Eliteförderungsgesetz rund 2000 Hochbegabte an den Universitäten und Fachhochschulen künftig noch besser und gezielter fördern. Seit dem Wintersemester 2005/06 können auch hochbegabte einzelne Studentinnen und Studenten mit einem neuen Förderprogramm individuell betreut sowie fachlich und persönlichkeitsbildend unterstützt werden. Nach dem neuen Gesetz ist die Aufnahme in die Hochbegabtenförderung sowohl vor Beginn als auch während des Studiums möglich. Diese Regelung soll eine flexible Aufnahme in das Programm zu jedem Zeitpunkt ermöglichen, an dem sich eine besondere Begabung zeigt. Erstmals schließt die Förderung auch herausragende Postdoktoranden ein. Für Doktoranden und Postdoktoranden wird die finanzielle Unterstützung dabei deutlich verbessert. Das Bildungssystem soll auch durch neue Strukturreformen an die internationalen Gegebenheiten angepasst werden, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu gewährleisten. Hierzu gibt es verschiedene Projektansätze für Universitäten wie der "Pakt für Forschung und Innovation" und die "Exzellenzinitiative". Beide Projekte waren im Jahr 2004 im Rahmen der Föderalismuskommission von Bund und Ländern geplant worden. Das "Exzellenzprogramm" sieht unter anderem eine Förderung von 1,9 Milliarden Euro für den Aufbau von Elite- Universitäten vor. Allerdings werden nicht alle Hochschulen in den Genuss zusätzlicher Mittel kommen. Im Moment läuft der Wettbewerb um die begehrten Fördergelder. In Bayern haben sich insgesamt vier Unis um einen Teil der 1,9 Milliarden Euro beworben: In München die TU und die LMU, die Universität Nürnberg/Erlangen und die Uni Würzburg. Im "Pakt für Forschung und Innovation" hat man sich darauf verständigt, mehr Geld für gute Leistung, stärkere Kooperation und bessere Förderung der Nachwuchswissenschaftler bereit zu stellen. 1. Elitenetzwerk Bayern Der Begriff Elitenetzwerk Bayern steht für ein bildungspolitisches Konzept zur Förderung von Eliten im Hochschulbereich, in dessen Rahmen derzeit 26 Studiengänge und Internationale Doktorandenkollegs gefördert werden. Der Beschluss, ein Elitenetzwerk zu begründen, wurde im Mai 2003 gefasst, bereits im Juli legten die Universitäten Projektskizzen für Elitestudiengänge und internationale Doktorrandenkollegs vor, die von einer hochrangig besetzten Expertenkommission unter Vorsitz des Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft begutachtet wurden. Das Elitenetzwerk Bayern setzt damit einmalige Maßstäbe für Eliteförderung. Es bietet hochbegabten Studierenden und Seite 10 von12

11 herausragenden Nachwuchswissenschaftlern beste Bildungschancen an den bayerischen Hochschulen mit dem Ziel, diese für die Spitzenforschung und für Führungspositionen in der Berufswelt zu qualifizieren. In drei bis vier Semestern durchlaufen die Studierenden ein Masterstudium oder einen Diplom-Teilstudiengang im Anschluss an ein hervorragend abgeschlossenes Vordiplom. Elitestudiengänge bieten ein anspruchsvolles, nach internationalem Maßstab exzellentes Lehrangebot mit einer hohen Betreuungsintensität. Das Konzept des Elitenetzwerks Bayern beruht auf drei Säulen: Elitestudiengänge (ESGs), Internationale Doktorandenkollegs (IDKs), Hochbegabtenförderung. Von den 26 Elitemodulen sind 16 Elitestudiengänge und 10 Internationale Doktorandenkollegs. Dazu wurden 2 Modellversuche zur Selbstorganisation von Doktoranden eingerichtet. 2. Bayerische Eliteakademie Die Bayerische Eliteakademie ist eine Einrichtung mit Sitz in München, die aus Mitteln der Bayerischen Wirtschaft finanziert wird. Die Bayerische Eliteakademie arbeitet eng mit den Universitäten zusammen. Um die Aufnahme in die Bayerische Eliteakademie können sich Studierende bayerischer Hochschulen bewerben. Einmal im Jahr nimmt sie 30 besonders begabte und bestqualifizierte Studenten aller Fachrichtungen aus ganz Bayern auf, die parallel zum Hauptstudium eine studienbegleitende Zusatzausbildung erhalten. Ziel ist die Vermittlung von Führungsfähigkeiten und Managementqualitäten. Die drei wesentlichen Merkmale der Förderung sind: Präsenzphasen: die Studenten nehmen in der vorlesungsfreien Zeit an Schulungen teil, bei denen sie mit hochrangigen Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Medien zusammentreffen, die Beziehung zu einem persönlichen Mentor aus der Bayerischen Wirtschaft, praxisorientierte Projektarbeit und Auslandspraktikum im Topmanagment. 3. Der Elite-Studiengang "FOKUS Physik" der Universität Würzburg Der Elite-Studiengang "FOKUS Physik" richtet sich an Studierende der Physik und Nanostrukturtechnik. Neben der Verkürzung der Studienzeit ist das Hauptziel des Studiengangs, forschungsinteressierte und hochbegabte Studierende möglichst früh an die aktuelle Spitzenforschung heranzuführen und sie durch intensive und individuelle Förderung in Kleingruppen sowie durch Mitarbeit in verschiedenen Forschungsteams optimal auszubilden. Der Forschungsbezug und die Vielseitigkeit der Ausbildung werden durch die unmittelbare Einbindung verschiedener Max-Planck-Institute gewährleistet. Die Verkürzung des Studiums wird vor allem durch einen modularen und umstrukturierten Aufbau erreicht. Er schließt die bestehenden Vorlesungen größtenteils mit ein, ergänzt diese jedoch durch spezielle Übungen, zahlreiche Ergänzungsveranstaltungen, Blockseminare und Forschungspraktika. Dabei wird auf eine möglichst kombinierte Ausbildung in theoretischer und experimenteller Physik bzw. in angewandter Physik und zu Ingenieursthemen Wert gelegt. Die Studienzeit verkürzt sich außerdem durch eine stärkere Ausnutzung der vorlesungsfreien Zeit, durch studienbegleitende Prüfungen und eine individuelle Betreuung. Seite 11 von12

12 Quelle: Umsetzung an der Universität Würzburg Zur Umsetzung des Bologna-Prozesses an der Universität Würzburg hat die Hochschulleitung verschiedene Dokumente erlassen, die als Downloads zur Verfügung stehen. Die Umstellung auf die Bachelor-/ Masterstudiengänge, die ab dem Wintersemester 2007/2008 erfolgt, bezieht sich auf alle Diplom- und Magisterstudiengänge. Aber auch in den staatlichen Studiengängen ist es geplant, die Modularisierung voranzubringen. Für die Lehramtsstudiengänge gelten spezielle Regelungen. Ständig aktualisierte Informationen darüber finden sie auf den Seiten des Zentrum für Lehrerbildung (Internet: unter dem Punkt "Studienreform Lehramt". Quelle: Impressum: Dieses Dokument ist zusammengestellt worden von Dr. Marcus Werner (Institut für Geographie, Universität Würzburg). Diese Texte mit interessanten Weblinks und Downloads finden sich auf den folgenden Internetseiten der Universität Würzburg: Würzburg, Juni 2008 Seite 12 von12

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