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1 Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu Sitzungsvorlage Nr. /20 Fachbereich: Bauordnung, Bauverwaltung Sitzung am Aktenzeichen: TOP-Nr.: Sachbearbeiter: Roland Braun/Claudio Uptmoor öffentlich nichtöffentlich Beschlussvorlagen an: GR TA VA Befangenheit Ja Nein Zugegangen sind den Mitgliedern: 1. Betreff: Sanierungsgebiet Bahnhofsviertel: Abschlussbericht Aufhebung der Sanierungssatzung 2. Sachdarstellung: l. Nach Durchführung von Voruntersuchungen wurde am die Satzung über die Festlegung des förmlichen Sanierungsgebiets Bahnhofsviertel vom Gemeinderat beschlossen und am mit öffentlicher Bekanntmachung rechtswirksam. Mit Satzung vom , öffentlich bekannt gemacht am , wurde das Sanierungsgebiet um den Bereich des Kronengässles mit den angrenzenden Grundstücken sowie um den Bereich des Kreisverkehrs an der Wangener Straße erweitert. Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme konzentrierte sich auf folgende Schwerpunkte: Bauliche Nutzung der Bahnbrachflächen: In den Jahren von wurden die Flächen am südlichen Gleisabschnitt der ehemaligen Bahnlinie nach Isny von der Deutschen Bahn, Aurelis sowie der BayWa erworben. Im Jahr 2005 erfolgte die Ausschreibung eines Investorenauswahlverfahrens für die Vergabe von Grundstücken für die Neubebauung dieses Areals. Den Zuschlag erhielt erhielt die Firma A.I. 11. Immobiliengesellschaft mbh & Co.KG aus Schemmerhofen. Die Bebauung der Flächen mit den Bahnhofsarkaden wurde im Jahr 2007 abgeschlossen. Umnutzung des Bahnhofsgebäudes mit Nebengebäuden: Mit Kaufvertrag vom wurden das Bahnhofshauptgebäude und das südliche Bahnhofsnebegebäude durch die Stadt erworben. Der Erwerb des nördlichen Bahnhofsnebengebäudes erfolgte durch Kaufvertrag vom Die ursprüngliche Planung für das Bahnhofsgebäude sah einen Kulturbahnhof mit Anbau eines Saales vor. Das Vorhaben konnte nicht finanziert werden. Nach intensiven Diskussionen hat der Gemeinderat in der Sitzung am das Modell Bürgerbahnhof als Folgenutzung für das Bahnhofshauptgebäude beschlossen. Das Gebäude wurde durch die Genossenschaft Leutkircher-Bürgerbahnhof eg saniert. Im Erdgeschoss wurde die Gaststätte Barfüßer eingerichtet, daneben wurden Büroräume und das Nachhaltigkeitszentrum hergestellt. Die Baukosten der Genossenschaft haben insgesamt ca (brutto) betragen.

2 Mit der Genossenschaft wurde ein Erbbaurechtsvertrag sowie eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen. Das nördliche Bahnhofsnebengebäude wurde durch die Stadt saniert. Die Flächen werden gewerblich und als Fahrkartenschalter der Bahn genutzt. Die Sanierung des südlichen Bahnhofsnebengebäudes erfolgte im Rahmen einer Modernisierungsvereinbarung von privater Seite. Hier befindet sich ein Fahrradgeschäft. Ausbau und Ertüchtigung von Verkehrsanlagen: Im Sanierungsgebiet wurden umfangreiche Maßnahmen an Straßen durchgeführt: Der Kreuzungsbereich Poststraße/Wangener Straße wurde in einen Kreisverkehrsplatz umgewandelt. Die Bahnhofstraße wurde umgestaltet. Von der Storchenstraße wurde eine Anbindung an die Poststraße geschaffen. Teile der Poststraße und Wurzacher Straße wurden umgestaltet. Der Bahnhofsvorplatz sowie der Bahnhofspark wurden gestalterisch aufgewertet. Der Parkplatz an der Wurzacher Straße wurde erweitert und befestigt. Der Lagerschuppen am nördlichen Gleiskörper wurde abgebrochen, ein Busbahnhof wurde hergestellt, die Förderung erfolgte aus Mitteln des Entflechtungsgesetzes. Maßnahmen in Privatgebäuden: Die Modernisierung von privaten Gebäuden nahm nur eine untergeordnete Rolle ein. ll. Kosten/Einnahmen Der Förderrahmen der Mittel aus dem Landessanierungsprogramm für nichtrentierliche förderfähige Kosten wurde durch Bewilligungsbescheid auf ,00 festgesetzt. Der Fördersatz beträgt 60 % der förderfähigen Kosten. Insgesamt sind für die Maßnahmen im Sanierungsgebiet zuwendungsfähige Kosten in Höhe von ,88 entstanden. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: Zuwendungsfähige Kosten: ,88 Sanierungsbedingte Einnahmen (ohne LSP-Zuschüsse): ,33 Nichtrentierliche Kosten (Differenz Kosten Einnahmen): ,55 Kostenanteil Land (60 % der nichtrentierlichen Kosten): ,73 Kostenanteil Stadt (40 % der nichtrentierlichen Kosten): ,82 Nicht förderfähige Kosten: ,64 Gesamtkosten Stadt (Kostenanteil Stadt + nicht förderfähige Kosten): ,46

3 Es wurden ,00 an Fördermitteln aus dem Landessanierungsprogramm an die Stadt ausbezahlt. Mit Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom wurde eine Überzahlung in Höhe von ,00 festgestellt. Dieser Betrag ist unverzinst an das Land Baden- Württemberg zurück zu erstatten. Die Überzahlung entstand dadurch, dass die letzte Mittelanforderung nur bis zum möglich war. Zu diesem Zeitpunkt war die Höhe der Wertansätze für städtische Grundstücke, die in der Schlussabrechnung zu bilden waren, noch nicht bekannt. Die sanierungsbedingten Einnahmen ergeben sich im Wesentlichen aus Netto-Grundstückserlösen und aus Wertansätzen für Grundstücke, die zum Abschluss der Sanierung im städtischen Eigentum stehen. Nicht förderfähige Kosten: Altlasten: Auf Grund der Subsidiarität der Städtebauförderung ist die Förderung der reinen Beseitigung von Altlasten nicht förderfähig. Für nach dem durch Kommunen erworbene Altlastenverdachtsflächen war eine Förderung aus Fördermitteln zur Beseitigung von Altlasten ebenfalls nicht möglich, eine entsprechende Bestätigung des Landratsamtes Ravensburg liegt vor. Kosten für altlastenbezogene Maßnahmen mit einer Summe von ,29 konnten in diesem Zusammenhang nicht bezuschusst werden. Leitungsgebundene Erschließung: Kosten in Höhe von ,00 für den Ersatz von Wasserversorgungs- und Abwasserleitungen sind ebenfalls nicht förderfähig, da diese schon mit über 50 % ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben waren. Wesentliche Maßnahmen: Die Kosten für Maßnahmen an öffentlichen Straßen und Plätzen (ohne Busbahnhof und Bahnhofspark) beliefen sich auf ,64. Hiervon wurden über das Landessanierungsprogramm ,36 an Fördermitteln ausbezahlt, der Kostenanteil der Stadt beträgt ,28. Bahnhofsgebäude: Der Kostenanteil der Stadt an der Maßnahme berechnet sich wie folgt: Prognose bei Entscheidung im Jahr 2010 Tatsächliches Ergebnis Geschätzte Baukosten für den Investor: Ca ,00 Ca ,00 Zuschuss der Stadt über Modernisierungsvereinbarung max. 50 %, , ,00 ( x 50 % = ): Davon Landesanteil aus LSP-Mitteln, 60 % der förderfähigen Kosten, ( x 60 % = ): , ,00 Verbleibender, über den Haushalt zu finanzierender städtischer Anteil ( X 40 % = ): , ,00 Zuzüglich der Mindereinnahme für die gesamte Sanierungsmaßnahme Bahnhofsviertel (im Zusammenhang mit dem bei Einräumung eines Erbbaurechts zu bildenden Wertansatz): + ca , ,04 Verbleibender Kostenanteil Stadt: ( = ) , ,04

4 Die Reduzierung des städtischen Anteils an der Investition ergibt sich aus der Vorsteuerabzugsberechtigung des Investors sowie geringerer, in der Endabrechnung der Sanierungsmittel zu bildenden Wertansätze für bei der Stadt verbleibende Grundstücke. Die Umbaumaßnahmen des nördlichen Nebengebäudes haben brutto ,76 betragen. lll. Aufhebung der Sanierungssatzungen Mit Satzung vom wurde zur Sicherung der geplanten städtebaulichen Maßnahmen die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Bahnhofsviertel beschlossen. Am wurde die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Bahnhofsviertel in Leutkirch im Allgäu beschlossen. Diese wurde am bekannt gemacht. Am wurde die Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Bahnhofsviertel vom um den Bereich des Kronengässles und den Kreisverkehr an der Wangener Straße beschlossen. Diese wurde am bekannt gemacht. Der Bewilligungszeitraum für die Sanierungsmaßnahme ist am abgelaufen. Der Schlussbescheid für die Abrechnung der Maßnahme wurde am erteilt. Die Sanierung ist durchgeführt. Gemäß 162 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB sind die Sanierungssatzungen deshalb aufzuheben. In der Folge ist die Löschung aller Sanierungsvermerke in den Grundbüchern der Grundstücke im Sanierungsgebiet durchzuführen. Die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht bedarf nicht der Aufhebung, diese ist mit der Festlegung des Sanierungsgebiets Bahnhofsviertel durch Bekanntmachung der Satzung vom am außer Kraft getreten. 3. Finanzielle Auswirkungen: Ja Abwicklung im laufenden Haushaltsjahr, s. Finanzierung Ja Mehrjahresvorhaben des Vermögenshaushalts, s. Finanzierungsübersicht Nein Gesamtkosten der Maßnahme(n) (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Finanzierung: Jährliche Folgekosten/-lasten Ja Nein HH-Jahr HH-Stelle Ja Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt 2013 Nein überplanmäßig außerplanmäßig Deckungsvorschlag HH-Stelle: (HH-Rest) HH-Jahr:

5 4. Familienverträglichkeitsprüfung Die vorgesehene Maßnahme: hat keine bedeutsame Auswirkung auf die Familien in Leutkirch im Allgäu hat Auswirkungen auf die Familien in Leutkirch im Allgäu. Folgende Lebensbereiche von Familien sind betroffen: Die getroffene Entscheidung trägt zu folgender Verbesserung der Lebensbedingungen für Familien in Leutkirch im Allgäu bei: Die geplante Entscheidung hat folgende negativen Auswirkungen auf Familien in Leutkirch im Allgäu: 5. Beschlussantrag 1. Der Schlussbericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Auf Grund von 162 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird folgende Satzung beschlossen: 1 Aufhebung des Sanierungsgebietes Bahnhofsviertel Nach Abschluss der städtebaulichen Sanierung wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Bahnhofsviertel in Leutkirch im Allgäu vom , in Kraft seit und die Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets Bahnhofsviertel vom , in Kraft seit , aufgehoben. 2 Inkrafttreten Diese Aufhebungssatzung tritt mit Bekanntmachung in Kraft. Leutkirch im Allgäu, Sachbearbeiter: Fachbereichsleiter: Geschäftsbereichsleiter: Braun/Uptmoor Wagner/Uptmoor Wagner Bürgermeister: Oberbürgermeister: Martin Bendel Hans-Jörg Henle

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