Sozialhilfe- Behördenhandbuch des Kantons Zürich
|
|
- Hella Scholz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kanton Zürich Sicherheitsdirektion /15 Sozialhilfe- Behördenhandbuch des Kantons Zürich Version vom Herausgeber: Zürich
2 Das Sozialhilfe-Behördenhandbuch wird laufend aktualisiert. Die gültige Version ist auf abrufbar. 0 Einleitung und Quellenverzeichnis 0.1. Einleitung und Quellenverzeichnis Einleitung Quellenverzeichnis 1 Verwaltungsrechtliche Grundlagen 1.1. Verwaltungsrechtliche Grundlagen Grundlagen des Verwaltungsrechts Verfassungsgrundsätze des Verwaltungsrechts 1.2. Verwaltung- und Rechtsmittelverfahren im Kanton Zürich Verfügung bzw. Anordnung Rechtsmittelverfahren im kantonalen Sozialhilferecht 2 Organisation in der Sozialhilfe 2.1. Aufgaben der Gemeinde Aufgaben der Sozialbehörde Organisation der Sozialbehörde Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde 2.2. Aufgaben des Bezirksrats
3 Aufsichtstätigkeit des Bezirksrats über die Sozialbehörden Bezirksrat als Rekursinstanz 2.3. Aufgaben des Kantonalen Sozialamts Überblick über die Aufgaben des Kantonalen Sozialamts Aufgaben Amtsleitung des Kantonalen Sozialamts Aufgaben der Abteilung Öffentliche Sozialhilfe Aufgaben der Abteilung Soziale Einrichtungen Aufgaben der Abteilung Asylkoordination Aufgaben Abteilung Sozialversicherungen Aufgaben Kantonale IV-Betriebe 2.4. Aufgaben des Bundes in der Sozialhilfe Gesetzgeberische Aufgaben des Bundes im Bereich Sozialhilfe Aufgaben des Fachbereichs Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer SAS 2.5. Aufgaben ausgewählter nicht-staatlicher Organisationen 3 Zuständigkeit Sozialkonferenz des Kantons Zürich Aufgaben der Informationsstelle des Zürcher Sozialwesens Aufgaben Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS Aufgaben der Konferenz der schweizerischen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK 3.1. Zuständigkeitsordnung in der Sozialhilfe Zuständigkeitsordnung allgemein Unterstützungszuständigkeit für Schweizerinnen und Schweizer Unterstützungszuständigkeit Ausländerinnen und Ausländer (ohne Personen des Asylbereichs) Unterstützungszuständigkeit für Personen des Asylbereichs und vorläufig Aufgenommene
4 Zuständigkeit für die Gewährung von Nothilfe 3.2. Unterstützungswohnsitz und Aufenthalt Unterstützungswohnsitz Erwachsener Personen ohne Unterstützungswohnsitz - Bestimmung des zuständigen Aufenthaltsorts Unterstützungswohnsitz Minderjähriger 3.3. Zuständigkeitsklärung 4 Persönliche Hilfe Innerkantonal - Verfahren zur Festlegung der Zuständigkeit Abschiebung Interkantonale Zuständigkeitskonflikte 4.1. Persönliche Hilfe gemäss Sozialhilfegesetz Grundsätzliches zur persönlichen Hilfe Organisation der persönlichen Hilfe Angebote im Rahmen der persönlichen Hilfe 4.2. Zusammenarbeit mit Institutionen der persönlichen Hilfe Schuldenberatung und Schuldensanierung 5 Allgemeines zur Sozialhilfe 5.1. Grundsätze in der Sozialhilfe und Ziele Einordnung der Sozialhilfe im System der Sozialen Sicherheit Wahrung der Menschenwürde Subsidiaritätsprinzip in der Sozialhilfe Individualisierungsgrundsatz in der Sozialhilfe Gegenseitigkeitsprinzip - Anreize und Gegenleistung Integrationsauftrag der Sozialhilfe - Förderung der Eingliederung Rechtzeitigkeit der Hilfe Mitwirkungsrechte und -pflichten
5 Prinzip der Ursachenbekämpfung Darlehen in der Sozialhilfe Bedarfsdeckungsprinzip Abtretungs-, Verrechnungs- und Pfändungsverbot 5.2. Amtsgeheimnis und Informationsaustausch Amtsgeheimnis und Schweigepflicht Datenschutz Informationen an Ausländerbehörden Informationen an Sozialhilfeorgane Informationen unter Sozialhilfeorganen Datenaustausch bei der Interinstitutionellen Zusammenarbeit Auskünfte auf Ersuchen Auslagerung von Dienstleistungen - Datenschutz 5.3. Arten der materiellen Unterstützung Ordentliche Sozialhilfe - wirtschaftliche Hilfe Notfallhilfe Nothilfe 6 Grundlagen für die Ausrichtung wirtschaftlicher Hilfe 6.1. Einleitung des Verfahrens um Ausrichtung wirtschaftlicher Hilfe Anhängigmachen eines Falls Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit 6.2. Anspruchsprüfung wirtschaftliche Hilfe Fallzusammensetzung Sachverhaltsabklärung Erweiterte Sachverhaltsabklärung bei familienähnlichen Wohnund Lebensgemeinschaften bzw. Zweck-Wohngemeinschaften Erweiterte Sachverhaltsabklärung bei Selbständigerwerbenden
6 Bemessung des Anspruchs Übergang von Ansprüchen Entscheid über die Unterstützung Nichteintreten auf Gesuch und Abschreibung 6.3. Fallführung in der Sozialhilfe Aktenführung und Archivierung Planmässige Hilfe Formen der wirtschaftlichen Hilfe Rechnungsführung 7 Materielle Grundsicherung (WSH) 7.1. Grundbedarf GBL Grundbedarf für den Lebensunterhalt - Zusammensetzung und Zweck Grundbedarf in familienähnlichen Wohn- und Lebensgemeinschaften bzw. Zweck-Wohngemeinschaften Grundbedarf für Personen in besonderen Wohnformen Grundbedarf für Personen in stationären Einrichtungen Beträge für den Grundbedarf für den Lebensunterhalt Grundbedarf für junge Erwachsene 7.2. Wohnkosten Allgemeines zu Wohn- und Nebenkosten Aufteilung der Wohnkosten im Haushalt Mietzinsrichtlinien von Sozialbehörden Überhöhte Wohnkosten Bewohnen der eigenen Liegenschaft bzw. Eigentumswohnung Mietkaution und Garantieerklärung Mietzinsschulden
7 Mietrechtliche Schutzbestimmungen 7.3. Medizinische Grundversorgung Selbstbehalte und Franchisen bei medizinischen Leistungen Krankenversicherungsprämien Kosten für jährliche Zahnarztkontrolle und Dentalhygiene Zahnbehandlungskosten Zahn- und kieferorthopädische Behandlungen bei Minderjährigen 8 Situationsbedingte Leistungen (WSH) 8.1. Situationsbedingte Leistungen Allgemeines zu den situationsbedingten Leistungen Krankheits- und behinderungsbedingte Spezialauslagen - Zusatzversicherungen Krankheits- und behinderungsbedingte Spezialauslagen - Medizinische Sonderleistungen Krankheits- und behinderungsbedingte Spezialauslagen - Folgekosten Diätzuschlag Erwerbsunkosten und Auslagen für nicht lohnmässig honorierte Leistungen Auslagen für den öffentlichen Verkehr Autobesitz und -kosten Familienergänzende Kinderbetreuung Kosten für ambulante Kindesschutzmassnahmen Wahrnehmung des Besuchsrechts - Kosten Auslagen für Schule, Kurse, Aus- und Zweitausbildung Urlaub und Erholung Wegzug aus der Gemeinde - Kosten Hausrat- und Haftpflichtversicherung
8 Freiwillige Versicherungen Verwaltungskosten und Gebühren Stellensuche, Bewerbungskosten Möbeleinlagerungskosten Haustiere - Kosten Telekommunikationskosten Schulden Bestattungskosten Steuern Einrichtungsgegenstände Übersetzungskosten 8.2. Zulagen Integrationszulage (IZU) für Nicht-Erwerbstätige MIZ - abgeschafft per Einkommen & Vermögen (WSH) 9.1. Einkommen Anrechnung von Einkommen Einkommensfreibetrag (EFB) Freiwillige Leistungen Dritter 9.2. Vermögen Anrechnung von Vermögen und Freibeträge Rückerstattungsverpflichtung und pfandrechtliche Sicherstellung 9.3. Grundeigentum Berücksichtigung von Grundeigentum im Allgemeinen 9.4. Lebensversicherung Lebensversicherungen der freien Vorsorge (Säule 3 b) 9.5. Vorbezug Altersvorsorge
9 AHV-Vorbezug Freizügigkeitsguthaben und private gebundene Vorsorge 10 Kostengutsprachegesuche Direkte Kostengutsprache Direkte Kostengutsprache allgemein Zahnbehandlungen - Kostengutsprache und Rechnungsstellung Subsidiäre Kostengutsprache Subsidiäre Kostengutsprache - allgemein Kostengutsprachegesuche von medizinischen Leistungserbringern 11 Weitere Leistungen Soziale Sicherheit Sozialversicherungsleistungen Überblick über das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) Invalidenversicherung (IV) Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) Zusatzleistungen zur AHV und IV Arbeitslosenversicherung: Überblick Arbeitslosenversicherung: Arbeitsmarktliche Massnahmen Krankenversicherung: Überblick Krankenversicherung: Prämienverbilligung und Prämienübernahme Krankenversicherung: Auswirkungen auf die Sozialbehörden Überblick über die Pflegefinanzierung Überblick über die Familienzulagen
10 11.2. Bedarfsleistungen Alimentenbevorschussung Überbrückungshilfe während der Unterhaltsregelung Kleinkinderbetreuungsbeiträge KKBB Stipendien Sozialhilfe für Armeeangehörige 12 Stationäre Massnahmen Massnahmen im Erwachsenenbereich Invalideneinrichtungen für Erwachsene Suchttherapeutische Einrichtungen für Erwachsene Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Massnahmen für Kinder/Jugendliche Rechtliche Qualifikation der Versorgertaxen Innerkantonale Platzierungen in Kinder- und Jugendheimen Ausserkantonale Platzierungen in Kinder- und Jugendheimen Innerkantonale Platzierungen in Schulheimen Ausserkantonale Platzierungen in Schulheimen Schematische Übersicht über die Finanzierung von Kinder-, Jugend- und Schulheimplatzierungen Jugendstrafrechtliche Massnahmen Empfehlungen über die Nebenkosten bei Platzierungen in Kinder-, Jugend- und Schulheimen Pflegekinder Massnahmen im Justizvollzug Kostentragung für Insassen im Straf- und Massnahmenvollzug Kostentragung für Insassen in Untersuchungs-, Sicherheitsoder ausländerrechtlicher Haft Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) und Psychiatrisch-
11 Psychologischer Dienst (PPD) 13 Integrationsmassnahmen Allgemeines zur beruflichen und sozialen Integration Allgemeine Ausführungen zu Fragen der beruflichen und sozialen Integration Massnahmen der Arbeitsmarktbehörden Integrationsangebote und -massnahmen der Bildungsbehörden im nachobligatorischen Bereich Berufliche Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung Auftrag der kantonalen und städtischen Integrationsfachstellen Massnahmen der Sozialhilfe Integrationsmassnahmen in der Sozialhilfe - Überblick Abklärung und Standortbestimmung Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt Qualifizierungsmassnahmen Beschäftigung und Stabilisierung Einarbeitungszuschüsse Interinstitutionelle Zusammenarbeit iiz Allgemeines zur interinstitutionellen Zusammenarbeit iiz-netzwerk des Kantons Zürich 14 Auflagen & Sanktionen Auflagen & Weisungen Auflagen und Weisungen im Allgemeinen Auflagen und Weisungen: Verhaltensänderungen Auflagen und Weisungen: Mitwirkungspflichten Leistungskürzung als Sanktion Leistungskürzung als Sanktion
12 14.3. Leistungseinstellung und Nichtgewähren von Leistungen Leistungseinstellung als Sanktion Leistungseinstellung bei Verletzung der Subsidiarität Leistungseinstellung bzw. Nichtgewährung von Leistungen - fehlender Nachweis der Bedürftigkeit Leistungsentzug - Reduktion von Wohnkosten Leistungsentzug - Veränderung der Verhältnisse Von der Auflage zur Leistungseinstellung - ein Überblick 15 Rückerstattung Vorgehensgrundsätze und Verfahren Rückerstattung von unrechtmässig bezogenen Leistungen Rückerstattung bei unrechtmässigem Verhalten Rückerstattung wegen ungerechtfertigter Bereicherung Leistungsreduktion zwecks Verrechnung Rückerstattung von rechtmässig bezogenen Leistungen Voraussetzungen für die Rückerstattung von rechtmässig bezogenen Leistungen Rückerstattung rechtmässig bezogener Leistungen wegen Eingang von rückwirkenden Leistungen Rückerstattung von rechtmässig bezogenen Leistungen aufgrund günstiger Verhältnisse Rückerstattung von rechtmässig bezogenen Leistungen wegen Realisierung von Vermögenswerten Freiwillige Rückerstattung von rechtmässig bezogenen Leistungen Rückerstattung aus dem Nachlass Rückerstattung aus dem Nachlass Verjährung, Stundung und Erlass der Rückerstattungsforderung Verjährung der Rückerstattungsforderung
13 Stundung und Erlass 16 Strafrecht, Gewaltschutz, Opferhilfe Strafbestimmung 48a SHG Strafbestimmung 48a SHG Strafrecht Erwachsenenstrafrecht Jugendstrafrecht Strafbestimmungen StGB Gewaltschutzgesetz Orientierung über das Gewaltschutzgesetz bei Häuslicher Gewalt Opferhilfe Orientierung über die Opferhilfe 17 Ansprüche gegenüber Dritten (WSH) Eheliche Unterhaltspflicht Eheliche Unterhaltspflicht - allgemeine Ausführungen Eheliche Unterhaltspflicht - Auswirkungen in der Sozialhilfe Elterliche Unterhaltspflicht Elterliche Unterhaltspflicht - allgemeine Ausführungen Elterliche Unterhaltspflicht - Auswirkungen auf die Sozialhilfe Verwandtenunterstützungspflicht Verwandtenunterstützungspflicht - allgemeine Ausführungen Verwandtenunterstützungspflicht - Auswirkungen auf die Sozialhilfe Entschädigung für Haushaltführung Entschädigung für die Haushaltsführung Konkubinatsbeitrag
14 Der Konkubinatsbeitrag Freiwillige Leistungen Dritter Freiwillige Leistungen Dritter 18 Kostenersatzpflicht Allgemeine Weiterverrechnungsgrundsätze Grundlagen Weiterverrechenbare Kosten Verbuchungsgrundsätze Weiterverrechnung nach ZUG Anspruch des Aufenthaltskantons Anspruch des Wohnkantons Die Unterstützungsanzeige (ZUG) Die Nachtragsmeldung (ZUG) Abrechnung und Rechnungsverkehr (ZUG) Einspracheverfahren nach ZUG Richtigstellungsbegehren Kostenersatz nach SHG Kostenersatz nach 44 SHG Kostenersatz nach 42 SHG Die Unterstützungsanzeige (SHG) Die Nachtragsmeldung (SHG) Abrechnung und Rechnungsverkehr (SHG) Weiterverrechnung nach ASG Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und -schweizer Weiterverrechnung gestützt auf Staatsverträge Weiterverrechnung mit Frankreich 19 Staatsbeiträge
15 19.1. Staatsbeiträge in der Sozialhilfe Staatsbeiträge in der Sozialhilfe 80 Merkblätter und Praxishilfen der Gemeinden Praxishilfen der Gemeinden zur Revision der SKOS-Richtlinien Praxishilfen der Gemeinden zur Revision der SKOS-Richtlinien per 1. Januar 2016
Referat: Sozialhilfe SKOS-Richtlinien. Behördenfachtagung SMZO 12. September 2013
Referat: Sozialhilfe SKOS-Richtlinien Karin Anderer Dr. iur. / Sozialarbeiterin FH / Sozialversicherungsfachfrau / Pflegefachfrau Psychiatrie Lehrbeauftragte an der Universität Luzern, Fachbereich Privatrecht
Mehrüber die Richtsätze für die Bemessung der materiellen Hilfe nach dem Sozialhilfegesetz
8.0. Verordnung vom. Mai 006 über die Richtsätze für die Bemessung der materiellen Hilfe nach dem Sozialhilfegesetz Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf den Artikel a des Sozialhilfegesetzes
MehrRGB Consulting
MODULE FÜR SCHULUNG UND EINFÜHRUNG IN DIE SOZIALHILFE RGB Consulting 16.05.2017 Kosten Daten Kurs 3 Mi. 16.08.2017 Mi. 23.08.2017 Mi. 30.08.2017 Mo. 11.09.2017 Mi. 13.09.2017 Mi. 27.09.2017 Daten Kurs
MehrInformationen zur Unterstützung vorläufig Aufgenommener mit ordentlicher Sozialhilfe
Informationen zur Unterstützung vorläufig Aufgenommener mit ordentlicher Sozialhilfe Erläuterungen 1. Personengruppe der vorläufig Aufgenommen Erweist sich aufgrund der Anhörung zu den Asylgründen, dass
MehrSozialdienst Region Trachselwald
Sozialdienst Region Trachselwald ABC der Sozialhilfe A B Anlaufstelle Wir geben Auskunft, organisieren Hilfestellungen in Notsituationen und vermitteln Sie an die richtige Fachstelle weiter, wenn wir merken,
MehrSoziale Dienste Informationen zur wirtschaftlichen Sozialhilfe
Soziale Dienste Informationen zur wirtschaftlichen Sozialhilfe 1 Inhalt 1. Grundbedarf 2. Wohnkosten 3. Medizinische Grundversorgung 4. Situationsbedingte Leistungen je nach Lebensumständen 4.1 Für Erwerbstätige
MehrInterkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Weiterbildung VSZGB August/September 2014
Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Weiterbildung VSZGB August/September 2014 Allgemeines Die IVSE hat zum Ziel: Die Situation von Personen, die ausserhalb ihres Kantons besondere
MehrAufgaben des Fachbereichs Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen
2.4.02. Aufgaben des Fachbereichs Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer SAS Rechtsgrundlagen Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland vom 26. September 2014
MehrVerordnung zum Sozialhilfegesetz
1 Verordnung zum Sozialhilfegesetz (Änderung vom 25. Mai 2011) Der Regierungsrat beschliesst: I. Die Verordnung zum Sozialhilfegesetz vom 21. Oktober 1981 wird geändert. II. Die Verordnungsänderung tritt
MehrLa regenza dal chantun Grischun
Die Regierung des Kantons Graubünden La regenza dal chantun Grischun Il Governo del Cantone dei Grigioni Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. 15. Dezember 2015 15. Dezember 2015 1035 Teilrevision der
MehrVerordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung
Ergebnis der ersten Lesung des Kantonsrats vom 9. September 00.0.05 Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung vom
MehrGrundsatz der Sozialhilfe
Grundsatz der Sozialhilfe 1 Sozialhilfegesetz: Grundsatz Absatz 1 Die politischen Gemeinden treffen Vorkehren, um soziale Not zu verhindern. Sie leisten Hilfe zu deren Behebung. 7 Sozialhilfegesetz: Beratung,
MehrSozialhilfe im Kanton Bern
Medienkonferenz vom 3. Juli 2017 zur SHG-Teilrevision Sozialhilfe im Kanton Bern Regula Unteregger, Vorsteherin Sozialamt 1 Inhalt 1. Ausgerichtete Leistungen nach SKOS 2. Kosten- und Fallentwicklung 3.
MehrDie Unterstützungsanzeige (SHG)
18.3.03. Die Unterstützungsanzeige (SHG) Rechtsgrundlagen 34 SHV Erläuterungen 1. Kostenersatzanspruch gegenüber dem Kanton ( 44 SHG) 1.1. Geltendmachung des Kostenersatzanspruches Mit der Unterstützungsanzeige
MehrInhaltsverzeichnis. Zweiter Teil: Organisation und Verfahren. Erster Teil: Materiellrechtliche Grundlagen. Dritter Teil: Rechtstatsachen.
11 Christoph Häfeli Einleitung Erster Teil: Materiellrechtliche Grundlagen Zweiter Teil: Organisation und Verfahren 23 Christoph Rüegg Das Recht auf Hilfe in Notlagen Christoph Rüegg Organisation, Träger,
MehrSicherheitsdirektion Kanton Zürich Kantonales Sozialamt
Sehr geehrte Damen und Herren Die Finanzierung von Heimplatzierungen bei Kindern und Jugendlichen ist eine komplizierte und komplexe Materie, das werden Sie bei meinen Ausführungen unschwer feststellen
MehrAnhang A: Ansätze zur Bemessung der Unterstützungsleistungen, Einkommen, Vermögen, Sanktionen (Art. 2 und Art. 12)
Anhang A 122.241 Anhang A: Ansätze zur Bemessung der Unterstützungsleistungen, Einkommen, Vermögen, Sanktionen (Art. 2 und Art. 12) 1. Direkte Leistungen an Asylpersonen und vorläufig Aufgenommene (pro
MehrGesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG)
85. Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG) vom. September 007 (Stand. Januar 0) Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf Art. 7 Abs. der Kantonsverfassung ), beschliesst:.
MehrBeiblatt zu den SKOS-Richtlinien
Abteilung Soziales Sozialamt, Walhallastrasse 2, Postfach, 9320 Arbon Telefon 071 447 61 63, Fax 071 446 46 40, www.arbon.ch Öffnungszeiten Montag / Dienstag 08.30-12.00 14.00-17.00 Uhr Mittwoch geschlossen
Mehrüber Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung
84.3. Gesetz vom 6. November 965 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 9. März 965 über Ergänzungsleistungen
MehrSozialpolitik im Kanton Bern: Aktuelle Themen und Trends
BKSE-Mitgliederversammlung vom Mittwoch, 20. Mai 2015 Sozialpolitik im Kanton Bern: Aktuelle Themen und Trends Regula Unteregger, Vorsteherin Sozialamt Telefon Telefax E-Mail +41 31 633 79 00 +41 31 633
MehrReferat SKOS-Richtlinien. I. Begrüssung und Übergang
Referat SKOS-Richtlinien I. Begrüssung und Übergang Sie haben bereits von Herrn Raschle Einiges gehört betreffend den Neuerungen, welche mit den neuen SKOS-Richtlinien eingeführt werden sollen und welche
MehrRICHTLINIEN DER SOZIALHILFEBEHÖRDE DER STADT WINTERTHUR
RICHTLINIEN DER SOZIALHILFEBEHÖRDE DER STADT WINTERTHUR Die Sozialhilfebehörde Winterthur richtet sich bei der Gestaltung der Sozialhilfe sowie bei der Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit
MehrRechtsgrundlagen. Erläuterungen. Sicherheitsdirektion Kanton Zürich Kantonales Sozialamt
12.2.03. Ausserkantonale Platzierungen in Kinder- und Jugendheimen Rechtsgrundlagen 9a und 9b Gesetz über Jugendheime und Pflegekinderfürsorge, LS 852.2 Interkantonale Vereinbarung über soziale Einrichtungen
MehrFallzusammensetzung
6.2.01. Fallzusammensetzung Rechtsgrundlagen 14 SHG 16 Abs. 2 SHV 16 Abs. 4 SHV SKOS-Richtlinien, Kapitel F.5.1 Erläuterungen 1. Begriff der Unterstützungseinheit In einer Unterstützungseinheit werden
MehrSchnittstelle Integration/Sozialhilfe wer macht was?
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern 1 / 14 Schnittstelle Integration/Sozialhilfe wer macht was? Dr. Christian Zünd Direktion der Justiz und des Innern 26. Juni 2014 1 Integrationspolitische
MehrAntrag auf Wirtschaftliche Sozialhilfe
Antrag auf Wirtschaftliche Sozialhilfe Hinweise zum Antrag Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein. Die verlangten Unterlagen sind vollständig beizulegen. Fehlende Unterlagen können zu Verzögerungen
MehrEinordnungstabelle für die Nachträge 12/12 zu den SKOS-Richtlinien
Einordnungstabelle für die Nachträge 12/12 zu den SKOS-Richtlinien Inhalt entfernen einfügen Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe 1 Blatt 1 Blatt Inhaltsverzeichnis 2 Blätter
MehrVerordnung. über die Behindertenhilfe. über die Behindertenhilfe. SGS-Nr GS-Nr
Erlasstitel SGS-Nr. 80. GS-Nr..09 Verordnung über die Behindertenhilfe Erlass-Datum. September 00 In Kraft seit. Januar 00 Inkrafttreten der letzten Änderung. Januar 0 > Übersicht Systematische Gesetzessammlung
MehrIn Not. geraten? Kurzinformation zur Sozialhilfe im Kanton Zürich, 2013
In Not geraten? Kurzinformation zur Sozialhilfe im Kanton Zürich, 2013 Die Zahl der Menschen, die in Not geraten und auf Sozialhilfe angewiesen sind, ist gross. Notlagen haben viele Ursachen: Arbeitslosigkeit,
MehrLuzerner Handbuch zur Sozialhilfe Ausgabe 7.5 vom Januar Änderungen
Änderungen Neben zahlreichen formalen und redaktionellen Änderungen wurden umfangreichere Anpassungen vorgenommen, welche in der nachfolgenden Übersicht dargestellt sind. Die überarbeitete Ausgabe 7.5
MehrMerkblatt Finanzierung von Kindesschutzmassnahmen
Merkblatt Finanzierung von Kindesschutzmassnahmen 1. Allgemeines Dieses Merkblatt stellt in vereinfachter Form finanzierungsrechtliche Hintergründe dar, die bei kostenintensiven Kindesschutzmassnahmen
MehrStadt Luzern. Antrag auf Unterstützung durch wirtschaftliche Sozialhilfe
AB Stadt Luzern Soziale Dienste Antrag auf Unterstützung durch wirtschaftliche Sozialhilfe Antrag für eine erwachsene Person mit Beistandschaft Situationsbericht erforderlich (Seite 6) Fremdplatzierung
MehrAblauf für die Behandlung von Notfällen
Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales Soziales Kollegiumstrasse 8 Postfach 6 643 Schwyz Telefon 04 89 6 65 Telefax 04 89 0 49 Schwyz, Mai 05 (rev. September 06 Kap. 3) Ablauf für die Behandlung
MehrSozialdienst Uri Nord
Informationen zur Sozialhilfe Der Sozialdienst leistet wirtschaftliche und persönliche Sozialhilfe für die Urner Gemeinden Altdorf, Attinghausen, Bauen, Flüelen, Isenthal, Seedorf, Seelisberg, Sisikon
MehrSissachertagung. Nicole Wagner Amtsleiterin der Sozialhilfe Basel. Verband für Sozialhilfe des Kantons Basel-Landschaft VSO BL. 29.
Sissachertagung Verband für Sozialhilfe des Kantons Basel-Landschaft VSO BL 29. August 2015 Nicole Wagner Amtsleiterin der Sozialhilfe Basel Kennzahlen Jahresdaten 2014 Sozialhilfe Basel-Stadt 2 7'000
MehrEinwohnergemeinde Zollikofen Funktionendiagramm Sozialhilfe. Funktionsträger/innen. Aufgabe Bemerkungen. Nr. Stufe 1. Abteilungsleiter/innen-Sitz.
Grosser SOZIALHILFE 1 Allgemeine Sozialhilfe SHG vom 11.06.2001 1.1 n als Sozialbehörde generell erfüllen A M Art. 16 SHG 1.2 Grundsätzliche Fragestellungen der Sozialhilfe beurteilen (E) E M Eb AN Art.
MehrHöchste abgeschlossene Ausbildung Erlernter Beruf Abschluss: Lehre Anlehre Abbruch keiner
per Post persönlich eingegangen am: Unterlagen vollständig: ja nein Frist für weitere Unterlagen: Visum: Sozialhilfeantrag 1. Angaben zur Person - Antragssteller/in 1 (erste erwachsene Person) Name Vorname
MehrGemeinde Egg. Merkblatt Sozialhilfe. Egg, Januar Grundlage
Gemeinde Egg Sozialabteilung Forchstrasse 145 Postfach 8132 Egg Tel: 043 277 11 30 Fax: 043 277 11 39 Mail: sozialabteilung@egg.ch Egg, Januar 2016 Merkblatt Sozialhilfe Grundlage Die Unterstützungen durch
MehrFür ein korrektes Ausfüllen des Fragebogenformulars benötigen Sie einen Adobe Acrobat Reader ab Version 9.
DEPARTEMENT GESUNDHEITS UND SOZIALES Kantonaler Sozialdienst 29. März 2016 FRAGEBOGEN ZUR KONSULTATION Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV); Änderung; Konsultation Richtlinien der Schweizerischen
MehrArt. 12 BV 5c SHG Verordnung über die Gewährung von Nothilfe an Personen ohne Aufenthaltsrecht (Nothilfeverordnung),
5.3.03. Nothilfe Rechtsgrundlagen Art. 12 BV 5c SHG Verordnung über die Gewährung von Nothilfe an Personen ohne Aufenthaltsrecht (Nothilfeverordnung), LS 851.14 Erläuterungen 1. Definition Nothilfe Gemäss
MehrÄnderungsgrund Was hat geändert Gültig ab. Excel-Tabelle Betreibung- Übersichtsverfahen gelöscht. Anpassung Änderung BEX 2001-05
Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport Betreibung und BEX Verwaltung Änderungsgrund Was hat geändert Gültig ab Excel-Tabelle Betreibung- Übersichtsverfahen gelöscht 2001-01 Anpassung Änderung
MehrInhalt entfernen einfügen Richtlinien für die Ausgestaltung und 1 Blatt 1 Blatt Bemessung der Sozialhilfe Stellungnahme der Konferenz der
SKOS CSIAS COSAS Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe Conférence suisse des institutions d action sociale Conferenza svizzera delle istituzioni dell azione sociale Conferenza svizra da l agid sozial
MehrReglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen
Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen der Einwohnergemeinde Diegten Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2015 1 Zweck 2 Definition 3 Aktuelles Jahreseinkommen 4 Jahreseinkommenshöchstgrenze
MehrDEPARTEMENT GESUNDHEIT UND SOZIALES Kantonaler Sozialdienst. 29. März 2016
DEPARTEMENT GESUNDHEIT UND SOZIALES Kantonaler Sozialdienst 29. März 2016 SOZIALHILFE- UND PRÄVENTIONSVERORDNUNG (SPV); RICHTLINIEN DER SCHWEIZERISCHEN KONFERENZ FÜR SOZIALHILFE (SKOS- RICHTLINIEN) VOM
MehrHerzlich willkommen in Frauenfeld. 24. November 2017, Eisenwerk Frauenfeld
Herzlich willkommen in Frauenfeld VAS Fachtagung 24. November 2017, Eisenwerk Frauenfeld 1 Herausforderungen und Lösungen in der Sozialhilfe und die Rolle der Arbeitsagogik VAS Fachtagung 24. November
MehrMerkblatt Sozialhilfe
Sozialabteilung Schwerzenbach Bahnhofstrasse 16 8603 Schwerzenbach Telefon: 044 826 70 28 Fax: 044 826 70 37 Sozialabteilung Merkblatt Sozialhilfe Grundlage Die Unterstützung durch die Sozialabteilung
MehrReglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen der Gemeinde Bennwil
Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen der Gemeinde Bennwil INHALTSVERZEICHNIS 1 ZWECK 3 2 JAHRESEINKOMMEN 3 3 JAHRESNETTOMIETE 3 4 HÖCHSTMIETEN 3 5 JAHRESEINKOMMENSHÖCHSTGRENZE 4 6 VERMÖGENSHÖCHSTGRENZE
MehrBundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
Vorlage der Redaktionskommission für die Schlussabstimmung Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, BGSA) Änderung vom 17. März 2017 Die Bundesversammlung
MehrArmut vermeiden und bekämpfen die
Armut vermeiden und bekämpfen die Strategie des Bundes Sozialkonferenz Zürich 25. November 2010 Bericht «Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung» Armutskonferenz vom 9. November Motion der
Mehr15.2.01. Voraussetzungen für die Rückerstattung von rechtmässig bezogenen Leistungen
15.2.01. Voraussetzungen für die Rückerstattung von rechtmässig bezogenen Leistungen Rechtsgrundlagen 27 SHG 29 SHG 30 SHG 31 SHG Art. 26 ZUG Änderung des ZUG vom 14. Dezember 2012 (Abschaffung Kostenersatzpflicht
MehrRechtliche Qualifikation der Versorgertaxen
12.2.01. Rechtliche Qualifikation der Versorgertaxen Rechtsgrundlagen Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge vom 1. April 1962, LS 852.2 Verordnung über die Jugendheime vom 4. Oktober
MehrVerordnung über die Gewährung von Gemeindezuschüssen zur AHV/IV
S T A D T I L L N A U - E F F R E T I K O N Agasul Bietenholz Bisikon Effretikon First Horben Illnau Kemleten Luckhausen Mesikon Ober-Kempttal Ottikon Verordnung über die Gewährung von Gemeindezuschüssen
MehrSteuern und Sozialversicherung. Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014
Steuern und Sozialversicherung Kongresshaus, Zürich (1121.) 13. März 2014 Einführende Überlegungen zum Verhältnis Sozialversicherungsrecht - Steuerrecht Prof. Dr. iur. Ueli Kieser Einleitung und Grundfragen
MehrMERKBLATT zum Gesuch um Sozialhilfe
Stützpunkt Nord Bahnhofstrasse 24, 8752 Näfels Tel. 055 646 69 70 Stützpunkt Mitte Winkelstrasse 22, 8750 Glarus Tel. 055 646 67 10 Stützpunkt Süd Bahnhofstrasse 13, 8762 Schwanden Tel. 055 646 69 80 MERKBLATT
MehrLuzerner Handbuch. zur Sozialhilfe
Luzerner Handbuch zur Sozialhilfe Empfehlung zur Anwendung der SKOS-Richtlinien 2005 für die Bemessung von wirtschaftlicher Sozialhilfe im Kanton Luzern 4. überarbeitete Auflage Titel Ausgabe 7.4 vom Januar
MehrLeitfaden für den Unterhaltsvertrag
Leitfaden für den Unterhaltsvertrag Allgemeine Informationen: Das Recht über den Kindesunterhalt ist in den Bestimmungen Art. 279 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt. Die nachfolgenden
MehrErgänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV
833 Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV Vom 5. Februar 973 (Stand. Januar 06) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 63 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai
MehrStadt Luzern. Name... Vorname... Geb.-Datum... Beruf... Heimatort... Zivilstand... Name... Vorname... Geb.-Datum... Heimatort...
Stadt Luzern Soziale Dienste Antrag auf Wirtschaftliche Sozialhilfe Personen in stationären Einrichtungen Personalien AntragstellerIn Name... Vorname... Geb.-Datum... Beruf... Heimatort... Zivilstand...
MehrMedienmitteilung. Leicht erhöhte Sozialhilfequote im Kanton Glarus. Die Schweizerische Sozialhilfestatistik im Kanton Glarus 2014
Hauptabteilung Soziales Zwinglistrasse 6 8750 Glarus Telefon 055 646 67 00 Fax 055 646 67 05 E-Mail: soziales@gl.ch www.gl.ch Medienmitteilung Die Schweizerische Sozialhilfestatistik im Kanton Glarus 2014
MehrGesetz über Ergänzungsleistungen für Familien (FamELG) 1. nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates,
Gesetz über Ergänzungsleistungen für Familien (FamELG) (Vom.) Vernehmlassungsfassung vom 0..009 Der Kantonsrat des Kantons Schwyz nach Einsicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates, beschliesst:
MehrBei Fragen stehen Ihnen die Fachpersonen der Abteilung Sozialhilfe der Dienststelle Soziales und Gesellschaft gerne zur Verfügung.
An die - EmpfängerInnen des Luzerner Handbuches zur Sozialhilfe Luzern, 22. Dezember 2016 jk Änderungen des Luzerner Handbuchs zur Sozialhilfe Die Arbeitsgruppe zum Luzerner Handbuch zur Sozialhilfe (Mitglieder:
MehrEinflussfaktoren (Kostenhemmer und Kostentreiber) Demographischer Wandel Strukturwandel im Arbeitsmarkt Föderalistische Sozialpolitik
Schweizerische Vereinigung für Sozialpolitik SVSP Jahrestagung 2015 Was prägt die Entwicklung bei den Ergänzungsleistungen? Viele Kostentreiber wenige Kostenhemmer? Prof. Dr. Carlo Knöpfel, FHNW Übersicht
MehrVorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung
8.5 Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung vom. Juni 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf Art. 5a des Bundesgesetzes vom 8. März 994 über die Krankenversicherung
MehrRichtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe
Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe Empfehlungen zuhanden der Sozialhilfeorgane von Bund, Kantonen, Gemeinden und Organisationen der
MehrPolitische Realisierungsmöglichkeiten und Absicherungen aus kantonaler Sicht
Politische Realisierungsmöglichkeiten und Absicherungen aus kantonaler Sicht Behinderung und Alter Kritische Übergänge Fribourg, 5. Mai 2010 Markus Loosli Vorsteher Alters- und Behindertenamt (ALBA) Gesundheits-
MehrStand am 1. Januar Änderungen auf 1. Januar 2008 bei Beiträgen und Leistungen
1.2008 Stand am 1. Januar 2008 Änderungen auf 1. Januar 2008 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-6 Leistungen der IV 7 Berufliche Vorsorge 8 Erwerbsersatz 9 Auskünfte und weitere
MehrReglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen. Genehmigt von Einwohnergemeindeversammlung Ormalingen am 30. März 1998.
Genehmigt von Einwohnergemeindeversammlung Ormalingen am 30. März 1998. Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Ormalingen gestützt auf 47 Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 28. Mai 1970 (GemG) beschliesst:
MehrEr! Alters- und Hinterlassenenversicherung
Er! Alters- und Hinterlassenenversicherung Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 (AHVG) Bundesbeschluss vom 4. Oktober 1962 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und Staatenlosen (FlüB) Bundesbeschluss
MehrErgänzungsleistungen zur AHV/IV. INFORMATIONSMARKT Älter werden in Adliswil
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV INFORMATIONSMARKT Älter werden in Adliswil 01. Oktober 2016 1 Ablauf der Informationsveranstaltung Was sind Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und Unterschied zu Zusatzleistungen
MehrDEPARTEMENT GESUNDHEIT UND SOZIALES. 29. März 2016 KONSULTATIONSBERICHT
DEPARTEMENT GESUNDHEIT UND SOZIALES Kantonaler Sozialdienst 29. März 2016 KONSULTATIONSBERICHT Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV); Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien)
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2010
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 2010 Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL) und Aufgaben
MehrMerkblatt Sozialhilfe 20. September 2016
Einwohnergemeinde Cham Merkblatt Sozialhilfe 20. September 2016 1. Gesetzliche Grundlagen - Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz SHG, 861.4) - Verordnung zum Sozialhilfegesetz des
MehrReglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
860.115 Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung 28. April 2014 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 28. April 2014; Inkrafttreten am 1. Juli 2014 (siehe Art. 16 des Reglements).
MehrVom 19. Dezember 2005 (Stand 1. Januar 2006)
Stadt Aarau.7-4 Reglement über die Delegation von Entscheidungsbefugnissen und weiteren Kompetenzen im Bereich der Sozialen Dienste (Delegationsreglement Soziale Dienste) Vom 9. Dezember 005 (Stand. Januar
MehrVortrag zur Änderung der Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV)
Vortrag zur Änderung der Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) Gesundheits- und Fürsorgedirektion 1 Vortrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion an den Regierungsrat
MehrMERKBLATT SOZIALHILFE
MERKBLATT SOZIALHILFE 1. Anspruch Sie haben Anspruch auf Beratung und Prüfung der Voraussetzungen zum Bezug wirtschaftlicher Sozialhilfe durch die Sozialen Dienste Vorderland AR, wenn Sie Ihren Wohnsitz
Mehrin Ausführung von Art. 13 des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen 1),
7.0 Verordnung über die Gebühren im kantonalen Verwaltungsverfahren (Verwaltungsgebührenverordnung) vom 6. Oktober 97 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung von Art. des Gesetzes über
MehrInhaltsübersicht. Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis...
Inhaltsübersicht Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... V IX XIII Teil I: Grundlagen... 1 1 Jugendkriminalität... 5 2 Psychologische und psychiatrische Grundlagen... 30 3 Prinzipien
MehrMerkblatt Finanzierung von Kindesschutzmassnahmen
Merkblatt Finanzierung von Kindesschutzmassnahmen 1. Allgemeines Dieses Merkblatt stellt in vereinfachter Form finanzierungsrechtliche Hintergründe dar, die bei kostenintensiven Kindesschutzmassnahmen
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 278/2005 Sitzung vom 6. Dezember 2005 1759. Anfrage (Staatliche Leistungen ins Ausland) Kantonsrätin Barbara Steinemann, Regensdorf,
MehrFlüchtlinge, Asylbewerber und die Sozialhilfe
Flüchtlinge, Asylbewerber und die Sozialhilfe Verwaltungskreis Bern-Mittelland Mittwoch, 17. Mai 2017 Alexander Maurer Leiter Migrationsdienst des Kantons Bern Migrationsdienst des Kantons Bern (MIDI)
MehrFlüchtlinge, Asylbewerber und die Sozialhilfe
Flüchtlinge, Asylbewerber und die Sozialhilfe Verwaltungskreis Oberaargau Mittwoch, 5. April 2017 Alexander Maurer Leiter Migrationsdienst des Kantons Bern Migrationsdienst des Kantons Bern (MIDI) Amt
MehrVerordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (V EG KVG)
87. Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (V EG KVG) Vom 0. März 996 Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf 6, 8, 5 Abs. und Abs. des Einführungsgesetzes
MehrDirektion für Soziales und Sicherheit des Kantons Zürich
Direktion für Soziales und Sicherheit des Kantons Zürich Sozialamt Entscheid vom 20. März 2006 über die innerkantonale sozialhilferechtliche Zuständigkeit für D.D., geb. 1988, von R. Sachverhalt A. D.D.
MehrRichtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe
Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe Empfehlungen zuhanden der Sozialhilfeorgane von Bund, Kantonen, Gemeinden und Organisationen der
Mehr7.3.01. Selbstbehalte und Franchisen bei medizinischen Leistungen
Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Kantonales Sozialamt 31.01.2013 1/2 7.3.01. Selbstbehalte und Franchisen bei medizinischen Leistungen Rechtsgrundlagen Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung
MehrRichtlinien zur Abgabe von Betreuungsgutscheinen für die Kinderbetreuung
Richtlinien zur Abgabe von Betreuungsgutscheinen für die Kinderbetreuung vom 14. Juni 2017 Der Gemeinderat von Weggis beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 1 Die Gemeinde Weggis führt
MehrREGIONALER SOZIALDIENST BÜREN AN DER AARE WOHN- UND LEBENSGEMEINSCHAFTEN
REGIONALER SOZIALDIENST BÜREN AN DER AARE WOHN- UND LEBENSGEMEINSCHAFTEN 1. Begriffe Unter den Begriff familienähnliche Wohn- und Lebensgemeinschaften fallen Paare oder Gruppen, die die Haushaltsfunktionen:
Mehr5. IV-Revision. Allgemeines
5. IV-Revision 1 Allgemeines In der eidgenössischen Abstimmung vom 17. Juni 2007 hat das Volk die 5. Revision der Invalidenversicherung gutgeheissen. Die Gesetzesänderung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
MehrRichtlinie zur Finanzierung von Ausbildungen sowie des Lebensunterhaltes während der Ausbildung durch die Sozialhilfe (SKOS Kap.
Stadt Zürich Sozialbehörde Verwaltungszentrum Werd Werdstrasse 75 / Postfach 8036 Zürich Tel. 044 412 70 65 Fax 044 291 09 89 www.stadt-zuerich.ch/sozialbehoerde Richtlinie zur Finanzierung von Ausbildungen
MehrGesuch um finanzielle Hilfe
Gesuch um finanzielle Hilfe Nach 18 Sozialhilfegesetz (SHG) und 28 Sozialhilfeverordnung (SHV) macht das Sozialamt auf die Pflicht aufmerksam, wahrheitsgemäss Auskunft zu geben, Einsicht in die Unterlagen
MehrReglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement)
GEMEINDE BIRSFELDEN 5 - Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Reglement) vom 6. September 06 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S A. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand Grundsatz Begriffe
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2016
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 206 Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL) und Sozialhilfe (SH) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl
MehrANTRAG AUF WIRTSCHAFTLICHE SOZIALHILFE
ANTRAG AUF WIRTSCHAFTLICHE SOZIALHILFE 1. Personalien Zivilstand Heimatort Telefon E-Mail Antragssteller/in antragstellende/r Ehepartner Konkubinatspartner/in / eingetragene/r Partner/in Zivilstand Heimatort
MehrIN NOT GERATEN? KURZINFORMATION ZUR SOZIALHILFE IM KANTON ZÜRICH
IN NOT GERATEN? KURZINFORMATION ZUR SOZIALHILFE IM KANTON ZÜRICH Ausgabe 2008 Die Zahl der Menschen, die in Not geraten und auf Sozialhilfe angewiesen sind, ist gross. Not lagen haben viele Ursachen: Arbeitslosigkeit,
Mehrvom 24. November 2015 (Stand 1. Januar 2016)
Nr. 89b Kantonale Asylverordnung vom 4. November 05 (Stand. Januar 06) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die Artikel 7, 8 und 80 8a des Asylgesetzes vom 6. Juni 998, die Artikel 85 und
Mehr