ÜBERSICHT ÜBER DEN FRANZÖSISCHEN WINDMARKT UND AKTUELLE RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

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1 ÜBERSICHT ÜBER DEN FRANZÖSISCHEN WINDMARKT UND AKTUELLE RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

2 UNSERE LEISTUNGEN Juristische Begleitung während der Projektentwicklung und Prüfung der Projekte (legal due diligence) - Prüfung der Finanzierbarkeit" des Projekts Strukturierung und Verhandlungen der An- und Verkaufsprozesse für und mit Investoren Erstellung und Verhandlungen einer Finanzierungsstruktur mit geeignetem Kreditsicherheitenpaket für Banken Post-Closing Handlungen 2

3 GLIEDERUNG I. ÜBERSICHT ÜBER DEN FRANZÖSISCHEN WINDMARKT II. AKTUELLE RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN DER PROJEKTENTWICKLUNG III. ÜBERBLICK ÜBER DIE PROJEKTFINANZIERUNG UND SICHERHEITENKONZEPTION 3

4 TEIL 1: ÜBERBLICK ÜBER DEN FRANZÖSISCHEN WINDMARKT 4

5 ÜBERBSICHT ÜBER DEN FRANZÖSISCHEN WINDMARKT (1) Stromproduktion in Frankreich 2015: 546 TWh (= +1,1% seit 2014) Installierte Gesamtkapazität in Frankreich 2015: TOTAL Atomkraft Wasserkraft Fossile Brennstoffe Windkraft Photovoltaik Andere MW Ziel bis 2030: 40 % der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien Gesamt Erneuerbare Energien: Quelle: Bilan Electrique 2015(RTE) TWh 416,8 TWh 58,7 TWh 34,1 TWh 21,1 TWh 7,4 TWh 7,9 TWh = 14,6 %

6 ÜBERBSICHT ÜBER DEN FRANZÖSISCHEN WINDMARKT (2) Anteil der Windkraft an der französischen Stromproduktion: im Jahr 2015: 21,1 TWh 23,3 % mehr als in 2014 Zwischen dem 1. Januar und den 31. März 2016 wurden 5,5% des Stromverbrauchs durch Windkraft produziert 6

7 ÜBERSICHT ÜBER DEN FRANZÖSISCHEN WINDMARKT (3) ENTWICKLUNG DER STROMPRODUKTION AUS WINDKRAFT 7

8 ÜBERSICHT ÜBER DEN FRANZÖSISCHEN WINDMARKT (4) Stand 2016 Angeschlossene Parks zum 31/03/2016 Angeschlossene Parks zum 31/12/15 Anzahl der Anlagen Leistung (in MW) Neu installierte Anlagen zum 31. März 2016 Neu installierte Anlagen zum 31. März Quelle : SOeS, «Tableau de bord photovoltaïque», Chiffres & statistiques, février 2015, n

9 ÜBERSICHT ÜBER DEN FRANZÖSISCHEN WINDMARKT (5) Zahl der neu angeschlossenen Windparks (in MW)

10 ÜBERSICHT ÜBER DEN FRANZÖSISCHEN WINDMARKT (6) Entwicklung der in Frankreich installierten Leistung (in MW) 10

11 ÜBERSICHT ÜBER DEN FRANZÖSISCHEN WINDMARKT (7) In der Warteschlange befindliche Windparkprojekte am 31. März

12 ÜBERSICHT ÜBER DEN FRANZÖSISCHEN WINDMARKT (8) WEA-HERSTELLER Anteil des jeweiligen WEA-Herstellers an der zum 1. Juli 2015 in Frankreich an das Stromnetz angeschlossenen Gesamtleistung (in MW) Quelle: Observatoire de l éolien, Analyse du marché et des emplois éoliens en France, Colloque France Energie Eolienne Juillet

13 ÜBERSICHT ÜBER DEN FRANZÖSISCHEN WINDMARKT (9) WEA-BETREIBERGESELLSCHAFTEN Anteil des jeweiligen WEA- Betreibergesellschaften an der zum 1. Juli 2015 in Frankreich an das Stromnetz angeschlossenen Gesamtleistung (in MW). Quelle: Observatoire de l éolien, Analyse du marché et des emplois éoliens en France, Colloque France Energie Eolienne 2 octobre 2014

14 TEIL 2: AKTUELLE RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN DER PROJEKTENTWICKLUNG 14

15 AKTUELLE RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN DER PROJEKTENTWICKLUNG I. Anforderungen an die Betreibergesellschaft II. III. IV. Grundstückssicherung Genehmigungen: Baugenehmigung, ICPE, Certificat de projet und Autorisation unique, autorisation environnementale unique Unterstützungsmechanismen und das Energiewendegesetz V. Einspeisetarif VI. Netzanschluss 15

16 I. ANFORDERUNGEN AN DIE BETREIBERGESELLSCHAFT Konzentration aller Rechte, Verträge und Genehmigungen bei der Betreibergesellschaft( SPV) Gängigste Rechtsform der SPV: SARL oder SAS Eintragung im Handelsregister, Satzung Unterschiede beider Rechtsformen 16

17 II. GRUNDSTÜCKSSICHERUNG (1) Vorliegen einer dinglichen Sicherung in der besonderen Form eines bail emphytéotique oder eines bail à construction (Vorvertrag: Vorliegen eines bindenden Pachtversprechens Promesse de bail) Besonderheiten bei ÖR Pachtgrund: bail emphytéotique administratif Formerfordernis: Notarielle Form Wichtige Punkte des Pachtvertrages: Betreibergesellschaft als Vertragspartner Erklärung des Eigentümers, dass Landpacht- bzw. Unterpachtverhältnisse ordnungsgemäß gekündigt wurden Mindestlaufzeit des Vertrages: 18 Jahre Klausel zum Verbleib des Eigentums an WEA bei Pächter bei Beendigung des Pachtvertrages (ordentliche und außerordentliche Beendigung) Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Hypothekenbestellung und Übertragung des Pachtvertrages auf Dritte 17

18 II. GRUNDSTÜCKSSICHERUNG (2) Bankensicherungsklauseln (Änderungen des Pachtvertrages nur mit Zustimmung der finanzierenden Bank; Beendigung des Pachtvertrages nur mit Zustimmung der finanzierenden Bank / Hypothekengläubigers sowie Benennungs- oder Selbsteintrittsrecht Eintragung der Pachtverträge in das örtliche Hypothekenregister Dienstbarkeiten/servitudes: Zuwegung durch entsprechende privatschriftliche Duldungsvereinbarungen zugunsten der Betreibergesellschaft Publizierung der Duldungsvereinbarungen im Hypothekenregister Sicherung der gemeindlichen Zufahrtswege durch entsprechende Duldungsvereinbarungen, erstellt durch den Bürgermeister nach vorangegangenem Gemeinderatsbeschluss 18

19 III. Reformierung des Genehmigungsverfahrens (1) Reformierung des Genehmigungsverfahrens - ICPE-Genehmigung - Certificat de projet und Autorisation unique Ausblick 2017 : Einheitliche Umwelt Genehmigung 19

20 III. Reformierung des Genehmigungsverfahrens - ICPE-GENEHMIGUNG (2) 1. Anwendungsbereich ICPE-Genehmigung (l autorisation au titre de la rubrique 2980 de la nomenclature des ICPE, décret n du 23 août 2011) wird neben einer Baugenehmigung benötigt ( Ausnahme : WEA mit einer Höhe von weniger als 50 m) 2. Bestandsprojekte Bestandsprojekte (installations existantes) die vor dem 13. Juli 2011 in Betrieb waren oder ein öffentliches Anhörungsverfahren begonnen hatten bedürfen keiner ICPE Genehmigung, müssen aber betriebsbezogene ICPE Anforderungen beachten. 20

21 III. Reformierung des Genehmigungsverfahrens - ICPE-GENEHMIGUNG (3) 3. ICPE-bezogene Genehmigungsvoraussetzungen Mindestabstandsregelungen (règles des 500 mètres) zu Wohngebieten: 500 m Abstand zu Wohngebieten oder als ab dem 13. Juli 2010 als Wohngebiete ausgewiesene Flächen Energiewendegesetz: min. 500 m, einzelfallbezogene Bewertung durch den Präfekten nach der Darstellung in der Umweltverträglichkeitsstudie (étude d impact) Mindestabstand von 300 m zu anderen ICPE-Installationen Zustimmung der Radarbetreiber (Armee, zivile Luftfahrt, Wetter aktuell bis zu 30 km Sperre, aber Verhandlungen zur Verringerung der erforderlichen Radarabstände werden geführt Décret in Vorbereitung) Schattenwurf (effet stroboscopique): 21

22 III. Reformierung des Genehmigungsverfahrens - ICPE-GENEHMIGUNG (4) Öffentliche Bekanntgabe / Aushang 4. ICPE-Genehmigungserlass Bürgermeisteramt und umliegende Gemeinden (Radius von 6 km) Dauerhafter Aushang am Standort Veröffentlichung durch die Präfektur (Zeitung und Internet) Widerspruchsfrist (délai de recours): 4 Monate Gültigkeitsdauer Der ICPE-Erlass erlischt sofern: der Windpark nicht innerhalb von drei Jahren nach Genehmigungserlass in Betrieb genommen wurde : Neue Bestimmungen zur Genehmigungsdauer: 3 Jahre für die ICPE-Genehmigung mit zu begründender Verlängerungsmöglichkeit (ICPE und PC) von bis zu 10 Jahren 22

23 III. Reformierung des Genehmigungsverfahrens - ICPE-GENEHMIGUNG (5) Der Betrieb über einen Zeitraum von 2 Jahren unterbrochen wurde (Ausnahme: höhere Gewalt) Automatische Unterbrechung der Gültigkeitsfristen im Falle eines Klageverfahrens gegen die Bau- oder ICPE-Genehmigung (ohne Verlängerungserfordernis) Rückbaugarantien (constitution des garanties financières / remise en état) Bestandsprojekte: müssen bis zum 26. August 2015 die nun gesetzlich vorgeschriebenen Garantien zur Absicherung der Rückbauverpflichtung vorlegen Höhe der Garantie: Euro pro WEA, 5 jährige Aktualisierung der Garantiesumme (Ministerium: Indexierung seit d.h. ca Euro nach Indexierungswerten gemäß Tarifdekret) Form: Bankbürgschaft oder Versicherung zugunsten der Präfektur 23

24 III. Reformierung des Genehmigungsverfahrens - ICPE-GENEHMIGUNG (6) Änderungen des Windparks nach Genehmigungserlass Jede Änderung muss dem sogn. inspecteur des ICPE vorab angezeigt werden Im Falle einer substantiellen Änderung (modification substantielle) muss eine neue ICPE-Genehmigung beantragt werden In jedem Fall kann der Präfekt regelmäßige Kontrollen vornehmen und zusätzliche Betriebsauflagen erlassen 24

25 III. Reformierung des Genehmigungsverfahrens - Autorisation unique, certificat de projet (7) Reformierung des Genehmigungsverfahrens «Geflecht» vieler Genehmigungsverfahren (Baugenehmigung, ICPE, Rodungsgenehmigung, Umweltgesetz, Artenschutzrechtliche Sondergenehmigung) «mille-feuille administratif» Unterschiedliche Ansprechpartner und Prozessrisko durch Angriff einzelner Genehmigungen 1. Phase: Testphase Einheitsgenehmigung (Autorisation unique) und Certificat de Projet 2. Phase bis 2017: Einheitliche Umwelt Genehmigung 25

26 III. Reformierung des Genehmigungsverfahrens - Autorisation unique und certificat de projet (8) Einführung einer Einheitsgenehmigung ( autorisation unique) diente dazu, die Genehmigungsprozess an einer Stelle zu konzentrieren: Verkürzte Bearbeitungfristen sämtliche Verpflichtungen des Projektträgers sind in einem einzigen Verfahren vereint Das Verfahren certificat de projet sollte den Rechtsrahmen eines ICPE-Projektes festlegen Früher sollte der Projektträger selbst das passende Verfahren wählen und sich dann an mehrere Behörden wenden Jetzt informiert der Prefekt den Projektträger über das Verfahren, die Regelungen und die Fristen, denen das Projekt unterliegt. 26

27 III. Reformierung des Genehmigungsverfahrens - Autorisation unique und certificat de projet (9) Zertifikat wird vom Präfekt erteilt, beinhaltet eine Liste der anzuwendenden oder anwendbaren Verordnungen, Beschlüsse und Verfahren sowie die wichtigsten Verfahrensschritte und geforderten Unterlagen Legt die für das Projekt geltenden Vorschriften für 18 Monate fest (verlängerbar um weitere 6 Monate) 27

28 III. Reformierung des Genehmigungsverfahrens autorisation environnementale unique (10) Die begonnene Reform soll durch Einführung einer einheitlichen Umwelt Genehmigung ( autorisation environnmentale unique ) fortgeführt werden. Die Reform soll bis zum 1. Januar 2017 umgesetzt werden 28

29 III. Reformierung des Genehmigungsverfahrens - Autorisation environnementale unique (11) Einheitliche Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens Genehmigung wird vom Präfekten des Departements, der gemäß ICPE zuständig ist, geprüft und ausgestellt Baugenehmigungserfordernis entfällt Bestimmungen zur Erteilung der jeweiligen Einzelgenehmigungen bleiben unverändert, aber werden im Rahmen einer einheitlichen Genehmigung erteilt Klage gegen autorisation unique = richterliche Entscheidungshoheit (contentieux de pleine juridiction) 29

30 IV. STROMKAUFTARIF (1) TARIFERLASS VOM 17. JUNI 2014 in Kraft getreten am 2. Juli 2014 Übernimmt den Inhalt des Erlasses vom 17. November 2008, aber ist auf Onshore-Anlagen begrenzt. Jährliche Aktualisierung des Tarifs nach Index Vertragslaufzeit über 15 Jahre 8,2 c /KWh über die ersten 10 Jahre Zwischen 2,8 und 8,2 c /KWh für letzten 5 Jahre 30

31 IV. STROMKAUFTARIF (2) PREISENTWICKLUNG DES STROMKAUFTARIFS 2006: 8,2 c /kwh 2007: 8,35 c /kwh 2009: 8,61 c /kwh 2012: 8,74 c /kwh 2013: 8,52 c /kwh 2014: 8,43 c /kwh 2015: 8,25 c /kwh 2016: 8,097 c /kwh 31

32 IV. STROMKAUFTARIF (3) Unterzeichnung des Stromkaufvertrags und Inkrafttreten gemäß Art. L314-7 des code de l énergie erhalten Stromkaufverträge erst mit Unterzeichnung bindenden Charakter die Betreibergesellschaft kann Antrag auf Vorlage des Stromkaufvertrags sofort nach Einreichen des Baugenehmigungsantrags stellen, d.h. in einer relativ frühen Entwicklungsphase des Projektes mit Unterzeichnung des Stromkaufvertrags ist der Tarif endgültig gesichert, unabhängig von seinem Inkrafttreten, welche zu einem späteren Zeitpunkt mit sogenannter industrieller Inbetriebnahme eintritt. seit März 2013 kann der Stromkaufvertrag mit EDF schon ab Erhalt des Netzanschlussvertrages (contrat de raccordement) abgeschlossen werden. Der Vertrag tritt jedoch erst mit industrieller Inbetriebnahme des Parks in Kraft. die Laufzeit des Tarifs beginnt auch weiterhin mit dem Zeitpunkt der industriellen Inbetriebnahme. 32

33 V. UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMEN UND DAS ENERGIEWENDE- GESETZ DIE DIREKTVERMARKTUNG MIT ZUSATZVERGÜTUNG (1) Das Gesetz zur «transition énergétique pour la croissance verte» wurde am 17 August 2015 verabschiedet und setzt die europäischen Leitlinien N. 2014/C 200/01 zu dem Thema um: Für Anlagen von mehr als 500 KW: Finanzielle Unterstützung in Form einer Prämie, die dem Marktpreis hinzugefügt wird Ausschreibungsverfahren für Anlagen von mehr als 1 MW: Die Ausschreibung erfolgt aufgrund klarer, transparenter und nicht-diskriminierender Kriterien, bei fehlender Ausschreibung findet der Prämienmechanismus seine Anwendung. Weitere Dekrete, die Tarife für die einzelnen Branchen beinhalten, werden noch folgen 33

34 V. UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMEN UND DAS ENERGIEWENDE- GESETZ DIE DIREKTVERMARKTUNG MIT ZUSATZVERGÜTUNG (2) EDF ist dazu verpflichtet, einen Vertrag, der eine Zusatzvergütung vorsieht, abzuschliessen, sofern die Produzenten von erneuerbaren Energien einen Antrag für ihre Anlagen stellen (Anlagen aufgeführt im Artikel L314-1 des Code de l énergie und präzisiert im Dekret vom 27 Mai 2016) Windkraftanlagen auf dem Festland fallen unter den neuen Unterstützungsmechanismus, können aber noch die Stromkaufverpflichtung wählen. Weitere Dekrete, die genauere Regelungen für die einzelnen Branchen einführen sollen, werden noch erwartet, bis dahin fallen die Windkraftanlagen auf dem Festland noch unter die Kaufverpflichtung 34

35 VI. Aktuelles (1) Der von Onshore WEA produzierte Energie wird augenblicklich noch über das System des garantierten Einspeisetarifs auf der Grundlage des bestehenden Tarifdekrets 2014 vergütet. Da dieses Tarifdekret kurz vor Veröffentlichung der Europäischen Richtlinien von Brüssel genehmigt wurde, könnte diese Vergütungssicherung theoretisch noch für 10 Jahre beibehalten werden. Exkurs: Aktuelle Diskussionen über eine vorzeitige Einführung eines Direktvermarktungsmodell mit Zusatzvergütung für WEA Exkurs: Aktuelle Diskussionen über die Fertigstellungsfristen von Windparkprojekten gemäss dem Decret vom 28. Mai

36 VI. Einspeisetarif Aktuelles (2) Exkurs: Aktuelle Diskussionen über eine vorzeitige Einführung eines Direktvermarktungsmodell mit Zusatzvergütung für WEA Reformierung der frz. CSPE und Vereinbarkeit mit den Europäischen Leitlinien Risiko der vorzeitigen Überleitung von Windparkprojekten in ein Direktvermarktungsmodell Stand der Diskussionen 36

37 VI. Einspeisetarif Aktuelles (3) Exkurs: Aktuelle Diskussionen über die Fertigstellungsfristen von Windparkprojekten gemäss dem Decret vom 28. Mai 2016 Fertigstellung des Windparks bis zu folgenden Daten: Monate nach Veröffentlichung des Decrets vom 28. Mai Jahre ab vollständigem Antrag auf Erstellung eines Stromkaufvertrages ( demande complète de contrat d achat) Stand der Diskussionen 37

38 VI. NETZANSCHLUSS Vorliegen eines gesicherten Netzanschlusses zugunsten der Betreibergesellschaft durch eine angenommene und bezahlte PTF (proposition technique et financière) Fristen und Annahmevoraussetzungen Vorliegen eines Netzanschlussvertrages 38

39 TEIL 3: ÜBERBLICK PROJEKTFINANZIERUNG UND SICHERHEITENKONZEPTION 39

40 TEIL 3: ÜBERBLICK PROJEKTFINANZIERUNG UND SICHERHEITENKONZEPTION I. Einführung in die Projektfinanzierung II. Darlehensvertrag III. Intercreditor Subordination Agreement IV. Sicherheitenverträge 40

41 I. EINFÜHRUNG IN DIE PROJEKTFINANZIERUNG (1) Phase 1: Finanzierung der Projektentwicklung: Capital risque / Risikokapital Projektentwickler Investor Phase 2: Projektfinanzierung im engeren Sinne Projektgesellschaft Société de Projet (SPV) Investor Finanzierende Bank 41

42 I. EINFÜHRUNG IN DIE PROJEKTFINANZIERUNG (2) Erfolgreiche Projektfinanzierung erfordert: technische Projektanalyse (Technical Due Diligence) wirtschaftliche Projektanalyse/ Cash Flow Modell (Financial / Tax Due Diligence) rechtliche Projektprüfung (Legal Due Diligence) 42

43 II. DARLEHENSVERTRAG Deutsches oder französisches Recht möglich Projektkonten können auch in Deutschland geführt/verpfändet werden Sicherheitenkonzeption erfolgt nach französischem Recht Laufzeit EK Darstellung / Shareholder loans Verpfändung der shareholder loan Konten 43

44 III. INTERCREDITOR SUBORDINATION AGREEMENT Intercreditor Verpflichtungen der Gesellschafter allgemeine Verpflichtungen projektspezifische Verpflichtungen resultierend aus der rechtlichen DD 44

45 IV. SICHERHEITENVERTRÄGE Überblick über die französischen Sicherheitenverträge A. Hypothek B. Anlagenverpfändung C. Bordereau Dailly D. Verpfändung der Projektkonten E. Verpfändung der Gesellschaftsanteile F. Eintrittsverträge / Direct Agreements 45

46 HERZLICHEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Ihre Ansprechpartnerin für den französischen Markt: Sibylle Weiler Avocat au Barreau de Paris und Rechtsanwältin 46

47 DISCLAIMER Die vorliegende Präsentation wurde exklusiv für die Präsentation im rahmen der Rostock wind 2016 von Sterr-Kölln & Partner/ SK & Partner erstellt. Die in der Präsentation enthaltenen Informationen stehen unter dem Vorbehalt mündlicher Ergänzungen und Erläuterungen. Sie ersetzen keine detaillierte rechtliche, steuerliche oder kreditvertragsbezogene Beratung. Für die aus öffentlichen Quellen stammenden Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Jede, auch auszugsweise, Weiterleitung an Dritte steht unter dem Vorbehalt unserer Zustimmung. 47

48 PARIS 8 rue de Hanovre Paris Tél Fax contact@sterr-koelln.com FREIBURG Emmy-Noether-Str Freiburg Tel Fax kontakt@sterr-koelln.com BERLIN An der Kieler Brücke Berlin Tel Fax kontakt@sterr-koelln.com RECHTSANWÄLTE & AVOCATS IN DEUTSCHLAND: WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER UNTERNEHMENSBERATER

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