Grossrats- und Regierungsratswahlen Kanton Aargau 2016 Fragen zu Biodiversität, Energie, Gewässerschutz, Raumplanung, Landschaftsschutz und Verkehr
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- Jürgen Schmitz
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1 Grossrats- und Regierungsratswahlen Kanton Aargau 2016 Fragen zu Biodiversität, Energie, Gewässerschutz, Raumplanung, Landschaftsschutz und Verkehr A Fragen zur Biodiversität Frage 1) Wären Sie bereit, eine Standesinitiative zu unterstützen, welche vom Bund ein zeitlich unbefristetes Gentech-Verbot in der Landwirtschaft verlangt? Gentech-Pflanzen und der damit verbundene Einsatz von Pestiziden wirken sich negativ auf die Biodiversität, den Boden und die Gewässer aus. Ende 2017 läuft das Gentech-Moratorium aus. Das Moratorium verbietet den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der Schweizer Landwirtschaft. Der Bundesrat will das Gentech-Moratorium bis 2021 verlängern, dies ist aber noch nicht beschlossen. Ein unbefristetes Gentech-Verbot würde Klarheit schaffen. Frage 2) Biber und vor allem ihre Spuren sind im Aargau immer häufiger zu sehen. Biber gestalten ihren Lebensraum: Sie verändern Gewässerläufe, graben Erdbauten in Uferböschungen, fällen Bäume und fressen manchmal auch Feldfrüchte. Das kann zu Konflikten führen. Sind Sie der Meinung, dass der Schutz der Biber gelockert werden soll? Biber sind trotz positiver Entwicklung noch immer eine seltene, geschützte und vom Aussterben bedrohte Art. Nicht nur der Biber, aber auch sein Lebensraum ist daher geschützt. Bei Konflikten ist es längerfristig am effektivsten und auch am günstigen, den Bibern genügend Raum zu geben, Gewässerräume festzusetzen und Gewässer zu revitalisieren. Frage 3) Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, dass bis 2020 mindestens sechs derzeit noch unterbrochene Wildtierkorridore saniert werden (z.b. durch Grünbrücken über die Autobahnen), damit bis 2020 total 23 der 33 Wildtierkorridore im Richtplan saniert sind? Wildkorridore sind wichtige Bewegungsachsen für Wildtiere. Wenn sie unterbrochen sind, werden Wildtierpopulationen isoliert. Das gefährdet ihr Überleben und die genetische Vielfalt. Bei Nationalstrassen zum Beispiel sind Grünbrücken eine Möglichkeit, Barrieren zu überwinden. Frage 4) Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen und die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die nationale Biodiversitätsstrategie wirkungsvoll umgesetzt werden kann? Sowohl in der Schweiz als auch weltweit nimmt die Biodiversität seit Jahrzehnten markant ab. Dieser Rückgang gefährdet die Stabilität der Ökosysteme, die uns mit sauberem Wasser, Nahrung und zahlreichen weiteren überlebenswichtigen und wirtschaftlich zentralen Leistungen und Ressourcen versorgen und zudem Schutz vor Naturkatastrophen bieten. Deshalb hat der Bundesrat zusammen mit den Kantonen und anderen Akteuren einen Aktionsplan mit verschiedenen Massnahmen erarbeitet, die insbesondere von den Kantonen realisiert werden müssen. Für die Umsetzung müssen nun die Kantone entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stellen.
2 Frage 5) Unterstützen Sie die Forderung, dass der Kanton Naturschutzprojekte in den Gemeinden mit mindestens CHF 850'000.- jährlich unterstützen soll? Das entspricht dem Betrag, der bis 2015 zur Verfügung stand und ist rund einen Drittel mehr als aktuell. Das Programm Natur 2020 ist ein Eckpfeiler der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzpolitik. Für die erste Etappe des Programms von standen für Projekte in den Gemeinden zur Förderung von Vielfalt und Vernetzung jährlich CHF 850'000.- für Beiträge an Dritte (Gemeinden, Naturschutzvereine, etc.) zur Verfügung. Für die zweite Etappe des Programms von wurde der Betrag für diese Projekte um rund ein Drittel gekürzt. Es können daher nicht mehr alle Naturschutzprojekte in den Gemeinden vom Kanton unterstützt werden. Frage 6) Befürworten Sie die Verlängerung des Naturschutzprogramms Wald um eine fünfte Etappe ab 2020 mit der Erweiterung zum Schutz von Biotopbäumen? Aufgrund der 2014 beschlossenen Sparmassnahme beim Naturschutzprogramm Wald, können wichtige Minimalziele der Biodiversitätsstrategie Schweiz nicht im Rahmen der aktuellen vierten Etappe ( ) erreicht werden. Um diese Ziele zu erreichen, ist daher ab 2020 eine fünfte Etappe notwendig. Neben Naturwaldreservate, Altholzinseln, Waldrandaufwertungen, Spezialwaldreservate (lichte Wälder) und Eichenwaldreservate soll das Naturschutzprogramm ab 2020 auch den Schutz und die Förderung von Biotopbäumen beinhalten. Biotopbäume sind Einzelbäume, die besonders wichtige Lebensräume für Vögel, Insekten, Moose, Flechten, Pilze, etc. darstellen. Umweltrating Grossrats- und Regierungsratswahlen Kanton Aargau
3 B Fragen zur Energiepolitik Frage 1) Befürworten Sie die Ziele der Atomausstiegsinitiative und sind Sie bereit, einen politischen Vorstoss zu unterstützen, um Einfluss auf die AEW bzw. AXPO zu nehmen, damit das älteste Atomkraftwerk der Schweiz das AKW Beznau unverzüglich stillgelegt wird? Die Atomausstiegsinitiative will, dass die Schweizer AKW nach maximal 45 Jahren ausser Betrieb genommen werden. In den nächsten Jahren betrifft die AKW Beznau 1 (derzeit nicht in Betrieb), Beznau 2 und Mühleberg (Ausserbetriebnahme auf 2019 bereits beschlossen). Gösgen und Leibstadt müssten 2024 bzw vom Netz genommen werden. Frage 2) Sind Sie der Meinung, dass im Aargau beim Ersatz von fossilen Heizungen die Wärmeversorgung teilweise durch erneuerbare Energien gedeckt oder durch Effizienzmassnahmen eingespart werden muss (MuKEn 2014, Basismodul Teil F)? Damit in den Kantonen möglichst harmonisierte Energievorschriften vorliegen, erarbeitet die Konferenz kantonaler Energiedirektoren seit 1992 die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn). Anfang 2015 wurden die aktualisierten MuKEn 2014 beschlossen. Diese bestehen aus Basis- und Zusatzmodulen. Basismodul Teil F: Beim Ersatz eines mit Heizöl oder Gas betriebenen Heizkessels in Wohnbauten ist die Gelegenheit zu nutzen, künftig einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen. Die naheliegendste und häufigste Lösung dazu ist eine thermische Solaranlage. Die Wassererwärmung ist sehr häufig mit der Heizung verknüpft, daher ist im Vollzug nicht mit grösseren Problemen zu rechnen. Frage 3) Sind Sie dafür, dass in den nächsten 4 Jahren eine Sanierungspflicht für dezentrale Elektroheizungen eingeführt wird, wobei eine Übergangsfrist von 15 Jahren den Gebäudebesitzern genügend Zeit zur Umsetzung gibt (MuKEn 2014, Zusatzmodul 6)? Das Zusatzmodul 6: Bestehende Elektroheizungen (elektrische Widerstandsheizungen in diversen Ausführungsarten) sind für etwa 10% des Schweizer Elektrizitätsenergieverbrauchs verantwortlich. Durch den Ersatz der Elektro-Direktheizungen kann eine beachtliche Menge elektrischer Energie eingespart bzw. für effizientere Nutzungen verfügbar gemacht werden. Frage 4) Befürworten Sie die verstärkte Förderung der neuen erneuerbaren Energien (insbesondere Photovoltaik, Wind und Biogas-WKK), so dass im Aargau die Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energien bis 2035 mindestens 2'000 GWh beträgt? Das entspricht 40% des heutigen Stromverbrauchs. Eine vom Kanton Aargau in Auftrag gegebene Solarpotenzialanalyse hat ergeben, dass allein auf den gut geeigneten Aargauer Dachflächen (jene mit «hoher» bis «sehr hoher» Sonneneinstrahlung) jährlich über 2'300 GWh Solarstrom erzeugt werden könnten. Hinzu kommt ein Strompotential aus Windenergie und Biomasse von rund 150 GWh. Die kantonale Energiestrategie «energieaargau» beschränkt sich jedoch auf das Ziel, bis GWh Strom aus neuen erneuerbaren Energien zu produzieren. Das bereits heute bekannte Potential würde somit in den nächsten knapp 20 Jahren nur rund zur Hälfte ausgeschöpft. Umweltrating Grossrats- und Regierungsratswahlen Kanton Aargau
4 C Fragen zu Raumplanung, Gewässer- und Landschaftsschutz Frage 1) Befürworten Sie Abstriche bei der geltenden Gewässerschutz-, Natur- und Heimatschutzgesetzgebung zugunsten des Baus von weiteren Kleinwasserkraftwerken im Aargau? In der Schweiz sind 95% des Wasserkraft-Potenzials unserer Bäche und Flüsse genutzt. Neue Kleinwasserkraftwerke an noch nicht genutzten Standorten gehen auf Kosten der Gewässer und deren enormer Biodiversität. Zudem ist die Stromproduktion sehr gering. Frage 2) Sind Sie der Meinung, dass regelmässige Kontrollen nötig sind, damit die Abstandsvorschriften beim Düngen (z.b. bei Waldrändern, Hecken und Gewässern) eingehalten werden? Die Umweltverbände stellen jedes Jahr erneut fest, dass beim Ausbringen von Düngern häufig die Abstandsvorschriften zu Gewässern, Gehölzen und Wald verletzt werden. Dadurch gelangen Dünger in benachbarte Hecken, Feld- oder Ufergehölze, Feuchtgebiete, Wälder oder Gewässer und schaden diesen wertvollen Naturgebieten. Frage 3) Sind Sie damit einverstanden, dass nicht mehr verwendete landwirtschaftliche Bauten (Ställe, Remisen etc.) ausserhalb der Bauzonen nicht umgenutzt, sondern abgebrochen werden sollen? Jedes Jahr gehen Fruchtfolgeflächen (FFF) verloren. Ein grosser Teil des Landverlustes geht auf Kosten von neu errichteten Landwirtschaftsbauten. Die alten Ställe und Remisen werden häufig nicht abgebrochen, obwohl sie für den Betrieb nicht mehr notwendig sind. Aus ihnen werden Lagerhallen, Party- oder Gewerbebetriebe. Im Aargau werden rund 60% der Bodenverluste ausserhalb der Bauzone durch die landwirtschaftlichen Bauten selbst verursacht. Die Verluste durch ökologische Massnahmen sind mit einem Anteil von rund 6% im Vergleich dazu vernachlässigbar. Frage 4) Befürworten Sie bei der Planung der Siedlungsentwicklung griffige Massnahmen für eine weitere Verdichtung der Siedlungsstruktur? Nur wenn die Siedlungsstruktur und -entwicklung intelligent gestaltet wird, können anfallender Verkehr für Beruf, Freizeit und Einkaufen minimiert werden. Verdichtetes Bauen erhöht die Lebensqualität und senkt die Externalitäten (Klimaschädliche Abgase, Kulturlandverlust, Landschaftsqualität). Es braucht dringend Massnahmen, welche auf eine solche Entwicklung hinzielen. Dabei muss auch auf eine naturnahe Umgebungsgestaltung geachtet werden. Umweltrating Grossrats- und Regierungsratswahlen Kanton Aargau
5 D Fragen zur ökologischen Landwirtschaft Frage 1) Unterstützen Sie die verstärkte Kontrolle der Auswirkungen der Landschafts-, Vernetzungs- und Biodiversitätsbeiträge für die Landwirtschaft auf die lokale Biodiversität? Die Agrarpolitik beabsichtigt neben der Versorgungssicherheit unter anderen die Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt und vielfältiger Kulturlandschaften. Es werden daher Landschafts-, Vernetzungs- und Biodiversitätsbeiträge für verschiedene Massnahmen zur Förderung von Biodiversität, Landschafsqualität und Vernetzung ausbezahlt. Die Biodiversitätsbeiträge (Qualitätsstufen I und II) werden vollständig durch den Bund finanziert. Bei den Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträgen übernimmt der Bund maximal 90 %; die Restfinanzierung wird durch den Kanton geleistet. Die Wirksamkeit der Massnahmen ist jedoch nicht bei allen gleich. Die Umweltverbände verlangen deshalb, die Wirkung zu überprüfen und die Zahlungen gegebenenfalls anzupassen sind. Frage 2) Unterstützen Sie die Steigerung der Qualität von bestehenden ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft zur Qualitätsstufe II? Der Bund fördert die Arten- und Lebensraumvielfalt mit Biodiversitätsbeiträgen. Dabei unterscheidet er zwischen zwei Qualitätsstufen. Biodiversitätsförderflächen der Qualitätsstufe 1 entsprechen den bisherigen ökologischen Ausgleichsflächen. Mit Beiträgen für die Qualitätsstufe 2 werden weitergehende Massnahmen zur Förderung der Biodiversität entschädigt. Umweltrating Grossrats- und Regierungsratswahlen Kanton Aargau
6 E Fragen zur Verkehrspolitik Frage 1) Soll der Kanton Aargau zusätzliche Massnahmen ergreifen (z.b. mit der Schaffung von mehr Platz im Strassenraum für den nicht motorisierten Verkehr), um den Fuss- und Veloverkehr gegenüber dem motorisierten Privatverkehr zu fördern? Fuss- und Veloverkehr sind umweltfreundlich, gesundheitsfördernd, sicher und flächeneffizient. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll den Fuss- und Veloverkehr zu fördern. Dazu gehört auch ausreichender Platz im Strassenraum. Frage 2) Befürworten Sie den 6-Spurausbau der A1 zwischen Aarau Ost und der Verzweigung Birrfeld? Durch zusätzliche Spuren auf der A1 im Aargau würde eine weitere Verlagerung hin zu mehr motorisiertem Individualverkehr stattfinden. Denn durch mehr Kapazität wird die Autobahn attraktiver und der Verkehr nimmt wieder zu. Dies verursacht zusätzliche Emissionen und verbraucht Kulturland. Ausserdem würde ein solcher Ausbau nur zu Engpässen an anderen Stellen führen. Frage 3) Soll der Kanton Aargau das System der Motorfahrzeugsteuer dahingehend verändern, dass die Tatsache, dass Elektromobilität weniger CO2-Emission verursacht, entsprechend berücksichtigt wird? Natürlich muss auch bei den Elektroautos die Mobilität besteuert werden. Denn diese sind genau gleich flächenineffizient sind wie andere Autos und verbrauchen Energie. Aber die deutlich geringeren Emissionen müssen berücksichtigt werden, damit sie zu einer attraktiveren Alternative werden. Frage 4) Befürworten Sie, dass der Kanton an geeigneten Lagen vermehrt Tempo 30 auch auf der Kantonsstrasse zulassen soll? Tempo 30 stellt eine starke Verbesserung der Sicherheit dar, genauso werden dadurch auch Lärm und Emissionen vermindert. Auch viele Kantonsstrassen bieten geeignete Potenziale für Tempo 30-Abschnitte, welche man unbedingt nutzen sollte. Frage 5) Soll der Kanton die Zweckbindung der Spezialfinanzierung Strasse aufheben? Durch die Spezialfinanzierung ist dem Strassenbau eine praktisch unerschöpfliche Geldquelle garantiert, das Ergebnis sind überdimensionierte bis unnütze Strassenprojekte. Gleichzeitig wird im ordentlichen Budget, wo das Geld nicht durch eine Spezialfinanzierung gesichert ist, bei Umweltprojekten aus Mittelknappheit gespart. Frage 6) Befürworten Sie eine weitere Reduktion des Pendlerabzugs im Kanton Aargau (aktuell: 7000 CHF)? Mit der Annahme der Vorlage über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) 2014 wurde der Pendlerabzug bei den Bundessteuern auf 3000 Franken pro Jahr beschränkt. In der Folge schränkten viele Kantone den Pendlerabzug ebenfalls ein. Im Aargau wurde der Steuerabzug auf maximal 7000 Franken pro Jahr begrenzt. Andere Kantone legten Obergrenze des Abzugs zwischen und Franken pro Jahr fest. Noch haben jedoch nicht alle Kantone den Pendlerabzug begrenzt. Durch einen zu grosszügig ausgestalteten Pendlerabzug, wird die Mobilität unnötig subventioniert und die Zersiedelung vorangetrieben. Umweltrating Grossrats- und Regierungsratswahlen Kanton Aargau
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