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1 DATEN+FAKTEN+ZIELE FEINSTAUB Diffuser Staub - Klares Handeln Juni 2005 Fortschreibung

2 Inhalt Vorwort Feinstaub und Gesundheit Verursacher von Feinstaub-Emissionen in Bayern Verursacheranteile der Feinstaub-Immissionen in Bayern Zusammensetzung des Feinstaubs Grenzwerte seit LÜB-Messnetz Bayern Maßnahmen zur Minderung der Feinstaub-Belastung Weiterführende Informationen Glossar

3 Vorwort Die Qualität unserer Luft zu verbessern und Vorsorge für gesunde Lebensgrundlagen zu treffen, zählt mit zu unseren wichtigsten Aufgaben. Die Europäische Union hat zur Verbesserung der Luftqualität ehrgeizige Grenzwerte für Feinstaub festgelegt. Diese gelten seit Anfang 2005 europaweit verbindlich. Der Weg zu sauberer Luft beginnt mit der Verminderung des Schadstoffausstoßes an der Quelle. Im Rahmen der Altanlagensanierung werden Industrieanlagen dem Stand der Technik angepasst. Die Grenzwerte für Staubemissionen an Hausfeuerungen mit festen Brennstoffen sollen fortgeschrieben und emissionsarme Techniken bei den landwirtschaftlichen Viehhaltungen eingeführt werden. Auch bei den Kraftfahrzeugen sind die Emissionen insbesondere bei Dieselpartikeln durch Verschärfung der Abgasnormen zu begrenzen. Mit der Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung zum Mautausweichverkehr können seit Jahresfrist große Lkw aus Städten, die nicht ihr Ziel sind, herausgehalten werden. Die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach ihrem Abgasverhalten wurde unter Mitwirkung der Bayerischen Staatsregierung auf den Weg gebracht. Den Kommunen wird es bald möglich sein, Umweltzonen einzurichten. Mit diesem Instrument können einerseits saubere Fahrzeuge mit freier Fahrt belohnt, andererseits Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß ausgesprochen werden. Mit dem Ministerratsbeschluss vom Februar 2006 wurde der Grundstein für ein Konzept zur Umleitung des Lkw-Durchgangsverkehrs um die Städte gelegt. Nicht zuletzt hat das bayerische Kabinett ein Modell zur Förderung der Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter beschlossen und den Bund aufgefordert, dieses Konzept umgehend umzusetzen. Mit Hilfe dieser Maßnahmen sind wir auf gutem Weg, haben unser Ziel aber noch nicht erreicht. Wir werden auch weiterhin alles daransetzen, um die Luftqualität zum Wohl der Bürger zu verbessern. Dazu gehört auch, unseren Einfluss auf europäischer und nationaler Ebene geltend zu machen und den Dialog auf allen Ebenen weiterzuführen. Dr. Werner Schnappauf Staatsminister Dr. Otmar Bernhard Staatssekretär 3

4 Feinstaub und Gesundheit Staub ist ein natürlicher Bestandteil der Luft und damit so gut wie überall. Je nach Größe der Staubteilchen (Partikel) spricht man von Schwebstaub, Feinstaub 1 oder ultrafeinem Staub. Schwebstaub sind die in der Luft vorhandenen Partikel bis zu einer Größe von 70 µm. Feinstaub bis zu einer Größe von 10 Mikrometer (1 Mikrometer µm = 1 Millionstel Meter, 100 µm entsprechen der Dicke eines Haares) gelangt bis in den oberen Bereich der Lunge. Feinstaub, der kleiner als 2,5 µm ist, kommt bis in die tiefen Atemwege. Ultrafeinstaub ist kleiner als 0,1 µm und kann sogar in die Lungenbläschen eindringen. Partikel können neben einer Reihe anderer Luftschadstoffe, wie beispielsweise Stickstoffoxide (NO x ), Schwefeldioxid (SO 2 ) oder Ozon (O 3 ) schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben. Dies belegen die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Wirkungen von Feinstäuben, die von Beeinträchtigungen der Atemwege (z. B. Zunahme von Atemwegssymptomen wie Husten, entzündliche Veränderungen im Atemtrakt) bis hin zu Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Problemen reichen. Mit dem Lüften gelangt der Feinstaub aus der Außenluft auch in Innenräume. Die Konzentration in Wohnräumen ist in der Regel niedriger als in der Außenluft. Die Feinstaubbelastung in Raucherwohnungen und -büros ist zumeist jedoch um ein Mehrfaches höher als im Freien. Verursacher von Feinstaub- Emissionen in Bayern Hausfeuerungsanlagen 27 % Landwirtschaftliche Viehhaltung 12 % Industrieanlagen 19 % Quelle: Emissionskataster Bayern 2000, LfU 2004 Umschlag staubender Güter 4 % Verkehr 38 % Gesamt: t/a Die Verursacher der Feinstaub-Emissionen in Bayern wurden im Rahmen des Emissionskatasters Bayern 2000 vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) ermittelt. Die Verursacher sind danach der Verkehr mit 38 %, die Hausfeuerungen mit 27 %, die Industrieanlagen mit 19 %, die landwirtschaftliche Viehhaltung mit 12 % und der Umschlag staubender Güter mit 4 %. Am Verkehr ist der Straßenverkehr mit 63 % beteiligt, wobei dieser weiter unterteilt werden kann: Schwere Nutzfahrzeuge 40 %, Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge 26 %, Pkw mit Ottomotor 8 %. Das Problem wird dadurch noch komplexer, dass zu den Auspuffemissionen auch Reifen-, Brems- und Straßenabrieb sowie Aufwirbelung von Feinstaub kommen. Verursacheranteile der Feinstaub- Immissionen in Bayern*) Gesundheitliche Risiken müssen insbesondere für Kinder und ältere Menschen sowie Personen mit schwerwiegenderen Vorerkrankungen der Atemwege angenommen werden. Studien besagen, dass sich die Lebenserwartung in Europa statistisch um neun Monate durch die Einwirkung von Feinstaub verkürzt. Zum Vergleich verringert Rauchen die mittlere Lebenserwartung um etwa neun Jahre. Anlagen in der Stadt Lokaler Verkehr **) 25 % 1 Kursiv gestellte Wörter siehe Glossar 4 Quelle: LfU 2005

5 An der Einwirkungsstelle, d. h. insbesondere an den Orten in Bayern, an denen die Grenzwerte überschritten sind, stellt sich die Situation am Beispiel von 3 Münchner Belastungsschwerpunkten wie folgt dar: 50 % (43 62 %) der Feinstaub- Immissionen stammen aus dem großräumigen, überregionalen Hintergrund, 25 % (14 36 %) aus lokalem Verkehr und 25 % Einwirkung aus der Stadt, wobei 5 7 % aus den Anlagen in der Stadt stammen. Neben diesem hohen Anteil des großräumigen Hintergrunds, an dem alle Verursacher beteiligt sind, kommt damit dem lokalen Verkehr eine besondere Bedeutung zu. Und hier hängt es ganz entscheidend von Kfz-Art (Pkw oder Lkw), Fahrverhalten (flüssig oder stop and go ) und Straßengeometrie (also Straßenbreite, Höhe und Dichte der Straßenrandbebauung und Ausrichtung der Bebauung zur Hauptwindrichtung) ab. In der Münchner Landshuter Allee mit einer dichten Randbebauung und etwa Kfz pro Tag ist die Belastung deutlich höher als etwa am Stachus mit Kfz pro Tag oder am gut durchlüfteten Luise-Kiesselbach-Platz mit Kfz pro Tag. Zusammensetzung des Feinstaubs Hauptverkehrsstraße Rest 38 % Ammonium 10 % Sulfat 12 % Organisches Material 17 % Nitrat 10 % Ruß 13% Weitere Erkenntnisse liefern die Analysen der Zusammensetzung des Feinstaubs. Und hier ergeben sich enorme standort- und jahreszeitbezogene Unterschiede. Eine grobe Orientierung liefert die obige Grafik: Organisches Material 17 %, Ruß 13 %, Nitrat 10 %, Sulfat 12 %, Ammonium 10 % und ein Rest von 38 %, gemessen an einer Hauptverkehrsstraße 2. Diese Daten machen das Problem nicht einfacher, denn Nitrat, Sulfat und Ammonium (insgesamt 32 %) sind durch chemische Reaktionen aus gasförmigen Stoffen entstanden und sind wiederum, z. T. mit anderen Schwerpunkten, den Verursachern Industrie, Hausbrand, Verkehr und Landwirtschaft zuzuordnen. Es wird deutlich, dass vielfältige Maßnahmen je nach örtlicher Situation notwendig sind, um das Feinstaubproblem in den Griff zu bekommen. Das Kapitel Maßnahmen zur Minderung der Feinstaub-Belastung gibt die Antwort und weitere Hinweise dazu. Grenzwerte seit Die EU hat zur Rahmenrichtlinie Luftqualität 1999 die erste Tochter-Richtlinie mit Grenzwerten für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Stickstoffoxide, Blei und Partikel erlassen. Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte durch Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV), die eine Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist. Danach ist die Belastung durch Partikel, d. h. Feinstaub bis zu einer Größe von 10 µm seit dem ohne Toleranzmarge auf 50 µg/m 3 im Tagesmittelwert begrenzt; 35 Überschreitungen pro Jahr sind zulässig. Für den Jahresmittelwert gilt, ebenfalls ohne Toleranzmarge, zusätzlich eine Beschränkung auf 40 µg/m 3. Die Feinstaub-Immissionsgrenzwerte dienen der Risikominimierung. Sie beruhen auf der wissenschaftlich begründeten Annahme, dass es keinen Schwellenwert gibt, oberhalb dessen eine Gesundheitsgefährdung vorhanden ist und unterhalb dessen keine schädigende Wirkung auftritt. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass mit wachsender Feinstaub-Belastung auch die Gesundheitsgefahr zunimmt. Von Bedeutung sind hierbei auch die Inhaltsstoffe des Feinstaubs. Zu betrachten sind dabei vor allem die Anteile an Ruß und an Schwermetallen. LÜB-Messnetz Bayern Bayern betreibt seit 1974 eines der modernsten Luftmessnetze, das Lufthygienische Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB). Mit derzeit 56 Messstationen misst Bayern EU-konform und repräsentativ für das gesamte Staatsgebiet, d. h. an hoch belasteten Verkehrspunkten ( hotspots ), im städtischen Wohnbereich, am Stadtrand und auf dem Land. Durch Anpassung an die EU-Richtlinien hat das LfU im Jahr 2000 das Luftmessnetz im Bereich Partikel-Messungen auf Feinstaub PM 10 umgestellt. Ergänzt werden diese Messungen durch analytische Untersuchungen auf Staubinhaltsstoffe, um damit auch die Verursacher der Feinstaubbelastung zu ermitteln. Bayern misst damit ehrlich und ohne Trickserei. 2 Quelle: M. Lutz, Berlin,

6 Aschaffenburg Kleinwallstadt Schweinfurt Coburg Bamberg Naila Kulmbach Bayreuth Hof Arzberg Messstation Verkehrsmessstation Stand Juli 2006 Erlangen Weiden i.d.opf. Ansbach Sulzbach- Rosenberg Schwandorf Tiefenbach Grenzen der Regierungsbezirke Neu-Ulm Augsburg Vohburg a.d.donau Ingolstadt Kelheim Regensburg Neustadt a.d.donau Saal a.d.donau Landshut Regen Passau Burghausen Mehring Andechs Trostberg Bad Reichenhall Lindau (Bodensee) Garmisch- Partenkirchen Maßnahmen zur Minderung der Feinstaub-Belastung Bereits bei der Festlegung der Grenzwerte für Feinstaub durch die EU-Kommission war erkennbar, dass eine flächendeckende Einhaltung des Tages-Grenzwertes für Feinstaub-PM 10 kurzfristig nicht zu erreichen ist. Es existiert keine verhältnismäßige Maßnahme, mit deren Hilfe die Einhaltung der Grenzwerte sofort und allein erreicht werden kann. Notwendig ist ein Maßnahmenbündel als Teil einer Gesamtstrategie, die alle Reduktionsmöglichkeiten ausschöpft, sei es im Verkehr, bei Heizungen, in Industrieanlagen oder in der Landwirtschaft. Zur Realisierung eines solchen umfassenden Maßnahmenpaketes, das bei allen Verursachern ansetzt, brauchen wir die Mitwirkung aller Beteiligten, das heißt der EU, des Bundes, der Länder, der Städte und Landkreise und nicht zuletzt der Bevölkerung. Für Bayern wurden 2004 und 2005 bislang elf Luftreinhalte-/Aktionspläne mit Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität für die Ballungsräume München, Nürnberg-Fürth-Erlangen, Augsburg und die Gebiete Ansbach, Arzberg, Lindau, Passau, Regensburg, Schwandorf, Weiden i.d.opf. und Würzburg aufgestellt. Sie sind für die betroffenen Behörden und öffentlichen Stellen verbindlich und werden von diesen umgesetzt. Die Pläne sind im Internet unter der Adresse verfügbar. Aufgrund der Belastungssituation in den Jahren 2005 und 2006 werden weitere Pläne für Bayreuth und Landshut sowie Burghausen, Ingolstadt und Neu-Ulm folgen. 6

7 Die Luftreinhalteplanung ist kein abgeschlossener Prozess, sondern eine Daueraufgabe. Die Pläne sind daher fortzuschreiben. So fließen neue Erkenntnisse über effektive und verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen ein. Hierbei sind natürlich immer auch die Auswirkungen möglicher Maßnahmen zu prüfen. Da die Verhältnisse und spezifischen Feinstaubursachen von Ort zu Ort unterschiedlich sind, kommt es darauf an, eine für das betroffene Gebiet jeweils maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln. Im Kampf gegen den Feinstaub steht Bayern für ein Gesamt-Maßnahmenpaket, das bei allen Verursachern ansetzt, mit folgenden Schwerpunkten: Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen zur Staubreduktion bei Industrieanlagen, Fortschreibung der Grenzwerte für Staubemissionen an Hausfeuerungen, die mit festen Brennstoffen betrieben werden, Emissionsarme Techniken bei den landwirtschaftlichen Viehhaltungen, Beschleunigte Einführung von Rußpartikelfiltern bei neuen Kraftfahrzeugen; verschärfte Abgasnormen, z. B. EURO V, Aufkommensneutrale steuerliche Anreize für die Nachrüstung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen mit Partikelfiltern, Niedrigere Maut für schadstoffarme Lkw, Vermeidung von Lkw-Durchgangsverkehr durch die Städte, Grünes Licht für verkehrsleitende Maßnahmen der Kommunen, vor allem Umweltzonen für schadstoffarme Kraftfahrzeuge, Dienst-Kraftfahrzeuge bei Staat und Behörden nur noch emissions- und verbrauchsarm. Was kann der Einzelne tun? Jeder Bürger kann in seinem privaten Umfeld zu einer Reduzierung der Feinstaubbelastung beitragen: Maßnahmen im Bereich Verkehr Autofahrten reduzieren (z. B. Bildung von Fahrgemeinschaften, Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs / ÖPNV, Radfahren oder kürzere Strecken bewusst zu Fuß gehen). Kraftstoffverbrauch beim Autofahren senken, z. B. die Geschwindigkeit reduzieren, defensiv, flüssig und vorausschauend fahren, Staus möglichst umgehen, den Motor nicht im Leerlauf warmlaufen lassen und bei längeren Warte- zeiten abstellen (ab ca. 7 Sekunden lohnt sich das Abschalten), Kurse zum spritsparenden Fahren belegen. Beim Kauf von Diesel-Pkw auf Partikelfilter achten (auch gut für den Wiederverkaufswert). Alte Diesel-Pkw nach Möglichkeit nachrüsten (Details zur Nachrüstung bei der Werkstatt, dem Automobilclub oder beim Autohändler). Maßnahmen im Bereich Heizung Verbrauch an Heizenergie reduzieren (z. B. die Raumtemperatur senken oder die Wärmedämmung verbessern). Auf optimale Heizungstechnik achten. Geeignete und zugelassene Öfen verwenden (z. B. beim Kauf auf CE- bzw. Ü-Zeichen achten). Emissionsarme Systeme wie Gas oder Fernwärme einsetzen. Für Feuerungsanlagen nur zugelassene Brennstoffe (Herstellerangaben), für Holzfeuerungen nur gut getrocknetes Holz verwenden. Keine Abfälle verbrennen, sondern diese ordnungsgemäß entsorgen. Auf optimale, rußarme Verbrennung achten (regelmäßige Wartung der Heizungsanlage). Beratung durch Experten wie z. B. Heizungsbauer oder Kaminkehrer. Maßnahmen zur Reduzierung in Innenräumen Raucher belasten sich neben anderen Schadstoffen ebenfalls stark mit Feinstaub. Die aktuelle Feinstaub-Diskussion könnte den Rauchern einen Anstoß geben, den Tabakkonsum zu reduzieren oder am Besten gleich einzustellen. Damit leisten Raucher den aller größten Beitrag zu ihrer eigenen Gesunderhaltung und sparen nebenbei viel Geld. Zur Reinigung sollten Staubsauger mit Mikrofiltern verwendet werden, die feine Stäube zurückhalten. 7

8 Weiterführende Informationen Aktuelle Informationen zum Thema Feinstaub und Daten zur lufthygienischen Situation in Bayern finden Sie im Internetangebot des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz unter und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt unter Für Feinstaub werden neben regelmäßig aktualisierten Tageswerten auch Monats- und Jahreswerte der LÜB-Messstationen veröffentlicht. Glossar Abgasnormen Die Abgasnormen ( EURO-Normen ) schreiben seit Ende 1980/Anfang 1990 europaweit gültige Abgasgrenzwerte sowohl für Lkw als auch für Pkw vor. Es sind u. a. Grenzwerte für Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffe (HC), Stickstoffoxide (NO x ) und Partikel (PM) festgelegt, die sich je nach Motortyp (Diesel-, Ottomotor) und Kfz-Typ (Pkw, Lkw, Omnibus, Zweirad, Moped) unterscheiden. Ausgehend von EURO 1 (arabische Buchstaben stehen hier für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) bzw. EURO I (römische Buchstaben stehen hier für Lkw und Busse) wurden die Abgasnormen für neue Fahrzeuge in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft. So gilt beispielsweise für neue Pkw seit Januar 2005 die EURO-4-Norm. Die EURO-V-Norm wird bereits heute von einigen Lkw (beispielsweise mit SCR-Katalysator) erfüllt, obwohl sie erst in 2008 (für neue Fahrzeugtypen) bzw. in 2009 (hinsichtlich des Inverkehrbringens) verbindlich gilt. BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge dient dem Zweck, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kulturund sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen von schädlichen Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Der Geltungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen auf die drei großen Bereiche Industrie, häuslicher und kleingewerblicher Bereich sowie Verkehr. Detailregelungen finden sich in den Verordnungen zum BImSchG (bisher 34 Verordnungen). 22. BImSchV (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft) vom , geändert durch Verordnung vom Die 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) legt Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe, die Vorgehensweise zur Beurteilung der Luftqualität, den Rahmen für notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität sowie Informationspflichten fest. Emission Unter einer Emission (lateinisch emittere = aussenden) versteht man die von einer Entstehungsstelle ( Quelle ) ausgehenden Luftverunreinigungen ( Schadstofffreisetzung ). Emissionskataster Bayern Für Bayern wurde zur Unterstützung zukünftiger Luftreinhaltestrategien und zur Analyse der Emissionssituation ein detailliertes, flächendeckendes Emissionskataster erstellt (erstmals für das Jahr 1996). Das Emissionskataster Bayern betrachtet differenziert 7 Emittentengruppen ( Sektoren ), vom Verkehr über Industrieanlagen bis hin zu natürlichen Emissionen, beispielsweise aus Laub-, Nadel- und Mischwald. Die Emissionsdaten für die einzelnen Sektoren werden hauptsächlich rechnerisch auf der Basis von Energiebilanzen ermittelt und mit spezifischen Emissionsfaktoren verknüpft. Die Emissionsfaktoren werden durch Emissionsmessungen an der Emittentenquelle ermittelt. EURO V Siehe Abgasnormen. 8

9 EU-Rahmenrichtlinie Luftqualität Die Europäische Union räumt der Luftreinhaltepolitik hohe Priorität ein. Mit der Richtlinie 96/62/EG des Rates vom über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität (sog. Luftqualitätsrahmenrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft einen Rahmen für künftige EU-Regelungen im Bereich der Luftqualität geschaffen. Die Vorgaben der Luftqualitätsrahmenrichtlinie wurden für einzelne Schadstoffe durch die so genannten Tochter-Richtlinien konkretisiert. Bisher wurden in vier Tochter-Richtlinien Regelungen zu Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und andere Stickstoffoxide, Partikel, Blei, Benzol, Kohlenmonoxid, Ozon, Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft erlassen. Diese Richtlinien stellen konkrete Grenzwerte oder Zielwerte für die jeweiligen Schadstoffe auf und bestimmen die Methoden und Kriterien zur Messung und Beurteilung der Schadstoffkonzentrationen. Feinstaub PM 10, PM 2,5 PM ist die Abkürzung für particulate matter. Die Zusätze 10 oder 2,5 beziehen sich auf den Partikeldurchmesser. Es sind die Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 10 oder 2,5 µm einen Abscheidegrad von 50 % aufweist. Ultrafeine Partikel haben einen Durchmesser < 0,1 µm. Immission Unter einer Immission (lateinisch immittere = hineinsenden) versteht man die durch Emissionen verursachten Luftverunreinigungen, die auf den Menschen oder auf die Umwelt einwirken ( Schadstoffbelastung ). Immissionsgrenzwert Wert für einen bestimmten Schadstoff, der nach den Regelungen der 22. BImSchV bis zu dem dort genannten Zeitpunkt einzuhalten ist und danach nicht überschritten werden darf. Jahresmittelwert Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der seit einzuhaltende über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Feinstaub (PM 10 ) 40 µg/m 3. Luftreinhalte-/Aktionspläne Die gesetzliche Grundlage zur Erstellung von Luftreinhalte-/Aktionsplänen ergibt sich aus 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit der 22. BImSchV. Es werden zwei Fälle unterschieden: Bei der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten mit Toleranzmarge ist ein Luftreinhalteplan mit Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen zu erstellen. Bei der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten ohne Toleranzmarge, d. h. nach der festgesetzten Frist, ist ein Aktionsplan mit kurzfristig zu ergreifenden Maßnahmen zu erstellen, um die Gefahr der Grenzwertüberschreitung zu verringern oder den Zeitraum der Überschreitung zu verkürzen. In Bayern sind Luftreinhaltepläne gleichzeitig Aktionspläne, deshalb der Titel Luftreinhalte-/Aktionspläne. In Bayern werden die Planentwürfe von den Regierungen in Zusammenarbeit mit den Kommunen erstellt. Sie werden nach Abstimmung mit den Ressorts (z. B. Wirtschaftsministerium, Innenministerium) vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) veröffentlicht. Tagesmittelwert Für den Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der ab einzuhaltende über 24 Stunden gemittelte Immissionsgrenzwert für Partikel (PM 10 ) 50 µg/m 3 bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr. Toleranzmarge Ein in jährlichen Stufen abnehmender Wert, um den der Immissionsgrenzwert innerhalb einer festgesetzten Frist überschritten werden darf, ohne die Erstellung von Luftreinhalteplänen zu bedingen. Für den Tagesmittelwert für PM 10 betrug die Toleranzmarge 15 µg/m 3 im Jahr Sie verminderte sich ab bis zum stufenweise um jährlich 5 µg/m 3 auf den jetzt geltenden Tagesgrenzwert 50 µg/m 3. Für den Jahresmittelwert für PM 10 betrug die Toleranzmarge 4,8 µg/m 3 im Jahr Sie verminderte sich ab bis zum stufenweise um jährlich 1,6 µg/m 3 auf den jetzt geltenden Jahresgrenzwert 40 µg/m 3. 9

10 Bisher sind in der Reihe DATEN+FAKTEN+ZIELE folgende Titel erschienen: Klärschlamm Februar 2001 Mobilfunk Mai 2001 Nachhaltiger Hochwasserschutz in Bayern November 2001 Wasserversorgung in Bayern Dezember 2001 Liberalisierung: NEIN! Modernisierung: JA! Landesentwicklungsprogramm Bayern Januar 2002 wichtigstes Instrument bayerischer Landesentwicklungspolitik Feinstaub Neue Herausforderung für saubere Luft? Februar 2002 Sonderabfall Mai 2002 Mobilfunk Juni 2002 Hinweise zur Anwendung des Umweltinformationsgesetzes Oktober 2002 Hochwasserschutz in Bayern Aktionsprogramm 2020 Oktober 2002 Klärschlamm März 2003 Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) April 2003 Hochwasserschutz in Bayern Flutpolder April 2003 Leistungsbilanz 2003 August 2003 Grüne Gentechnik November 2003 Kosten und Gebühren der Abfallwirtschaft in Bayern Juli 2004 Radon Auswirkungen auf die Gesundheit September 2004 Grüne Gentechnik Chancen und Risiken für Verbraucher November 2004 Standorte Felder Juni 2005 Feinstaub Diffuser Staub Klares Handeln Juni 2005 Impressum Herausgeber Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) Rosenkavalierplatz 2, München Internet Stand Juli 2006 StMUGV, alle Rechte vorbehalten Gedruckt auf Papier aus 100 % Altpapier BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Tel (4,6 Cent pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom)oder per unter direkt@bayern.de erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung. Diese Druckschrift wird kostenlos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von den Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Bei publizistischer Verwertung - auch von Teilen - Angabe der Quelle und Übersendung eines Belegexemplars erbeten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Die Broschüre wird kostenlos abgegeben, jede entgeltliche Weitergabe ist untersagt. Diese Broschüre wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann dennoch nicht übernommen werden.

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