Wir leben in einer Welt der erwünschten Mobilität: Indische Informatiker programmieren im Silicon Valley; Frauen aus Osteuropa arbeiten hierzulande

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2 Wir leben in einer Welt der erwünschten Mobilität: Indische Informatiker programmieren im Silicon Valley; Frauen aus Osteuropa arbeiten hierzulande im Pflegesektor; Studenten verbringen Auslandssemester in aller Welt. Die Mobilität kennt aber auch eine Schattenseite: Menschen, die in den reichen Staaten des Westens ihr Glück suchen und denen permanent die Abschiebung droht. Doch was heißt das eigentlich, Abschiebung? Was passiert in einem Abschiebegefängnis? Und welchen Sinn ergibt überhaupt Abschiebepolitik? Dieses Buch ist aus der Ausstellung»Blackbox Abschiebung«hervorgegangen, die in zwanzig deutschen Städten zu sehen war. Menschen, die abgeschoben wurden, haben dort ihre Erlebnisse erzählt und mit Digitalkameras ihr Leben in der alten, neuen Heimat aufgezeichnet. Miltiadis Oulios hat diese Geschichten aufgeschrieben und eine Theorie der Abschiebung entwickelt. Miltiadis Oulios, geboren 1973, arbeitet als Autor, Reporter und Radiomoderator in Düsseldorf und Köln. Er befasst sich mit Themen der Einwanderungsgesellschaft und den dort stattfindenden Kämpfen um Anerkennung und Rechte.

3 Miltiadis Oulios Blackbox Abschiebung Geschichten und Bilder von Leuten, die gerne geblieben wären Suhrkamp

4 Das in diesem Buch vorgestellte Projekt»Blackbox Abschiebung«des Institute for Studies in Visual Culture e. V. und der RUHR.2010 Kulturhauptstadt Europas, wurde gefördert vom Fonds Soziokultur. ebook Suhrkamp Verlag Berlin 2013 Suhrkamp Verlag Berlin 2013 Alle Rechte vorbehalten, insbesondere das der Übersetzung, des öffentlichen Vortrags sowie der Übertragung durch Rundfunk und Fernsehen, auch einzelner Teile. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotografie, Mikrofilm oder andere Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Satz: Hümmer GmbH, Waldbüttelbrunn Umschlag gestaltet nach einem Konzept von Willy Fleckhaus: Rolf Staudt eisbn

5 Inhalt Vorwort... 9 Nadire Mujolli»Meine Freundinnen waren Christina, Lena, Lisa, Anna-Lena und Cevriye.« Abschiebung als Blackbox Dzevad S.»Ich bezahl die mit meinen Steuergeldern dafür, dassdiemichabschieben.« Die Abschiebung, das Leben und der Tod Faruk Firizi»Die Politiker sollten sich schämen, wenn die das Wort Integration in den Mund nehmen.« Abschiebung ein Paradoxon Bello Taofik»Ich verstehe ihren Wohlstand nicht.« Abschiebung und ihre Geschichte Deniz und Enis Miftari»Man kann sagen, dass wir uns wie Deutschefühlen.« Abschiebung und Recht NinoBogdanovic»MeinHerzisttotalamEnde.« Abschiebung in Deutschland Hamide, Nermina und Ramon Mujolli»Wie Abschiebung? WirsinddochzuHause!« Die Logistik der Abschiebung Jewgenij Stelmach Ein Kiosk in Koblenz Abschiebung und Haft

6 Omari Kasoiani»Selbst wenn ich abgeschoben werde, hat es sich gelohnt, dass ich in Deutschland gewesen bin.« Abschiebung und Widerstand YusufK.»Ichkommewieder.« Abschiebung als Strafe Alexander Peacock»Es waren doch nur Drogen.« Biniam Elias Abraha»Ich kam mit einem Schlauchboot.«. 400 Abschiebung ein Autopilot? Anmerkungen

7 »Ich kann verstehen, dass die uns Abschiebung gegeben haben. Das haben die bestimmt gemacht, weil ich eine Woche nicht in die Schule gegangen bin. Da war ich im Krankenhaus. Ich hatte einen Unfall. Manchmal ist auch mein Bruder Ramon nicht in die Schule gegangen. Eine Woche. Der hatte die Hand gebrochen. Wir beide waren da krank. Da kann ich es verstehen, dass die uns abgeschoben haben. Aber ich mag das nicht.«(nadire Mujolli)

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9 Vorwort Wie erklären wir einem neunjährigen Mädchen, weshalb es abgeschoben wird? Nadire versucht ihre Abschiebung damit zu begründen, dass sie in der Schule gefehlt hat. 1 Aus ihrem Satz spricht nicht einfach kindliche Naivität. Unbewusst hält sie uns mit ihrer scheinbar absurden Begründung einen Spiegel vor. Man kann einer Neunjährigen nämlich ihre Abschiebung nicht erklären. Soll man ihr die Wahrheit sagen?»hör mal, Nadire, die Wahrheit ist: Du bist ein Zigeunermädchen. Außerdem seid ihr arme Schlucker. Viele Leute mögen euch nicht. Deswegen stören sich die meisten auch nicht daran, wenn euch unsere Behörden rausschmeißen.«kann man das einem Kind sagen? Nein, das kann man nicht. Reden wir nicht um den heißen Brei herum. Wir wissen alle nur zu genau: Nadire hätte die besten Chancen, in Deutschland leben zu können, wenn ihre Eltern reich und hellhäutig wären, aber wir würden es nicht aussprechen. Es wäre nicht politisch korrekt. Außerdem würde es allem widersprechen, was wir unseren Kindern in der Schule über den Umgang mit anderen Menschen beibringen. Stattdessen reden wir vom Aufenthaltsrecht, davon, dass ihrer Familie die Erlaubnis fehle, weiter in Deutschland zu leben. Vielleicht will Nadire gar nicht»zurück«, weil sie sich in Deutschland heimisch fühlt? Na, jedenfalls ist ihre Abschiebung rechtens. Mit dieser Begründung sind wir auf der sicheren Seite, niemand kann uns angreifen, unser Gewissen ist beruhigt, falls es je unruhig war. Erklärt haben wir damit noch gar nichts. Denn selbst wenn die Argumente juristisch wasserdicht sind, versteht kein Mädchen der Welt, weshalb es mit ihrer Familie abgeschoben wird, während ihre Schulfreundinnen auch die mit ausländischen Namen in Deutschland bleiben dürfen. Nadires Erklärung»in der Schule gefehlt«ist daher nicht weniger rational oder absurd wie 9

10 unsere. Denn welchen Sinn hat es überhaupt, Menschen abzuschieben? Wir leben in einer Welt der erwünschten Mobilität: Indische Informatiker programmieren im Silicon Valley, Frauen aus Osteuropa arbeiten hierzulande im Pflegesektor, Studenten verbringen Auslandssemester in aller Welt. Und doch müssen manche Menschen, die in den reichen Staaten des Westens ihr Glück oder einfach Schutz suchen, mit der ständigen Bedrohung der Abschiebung leben. Das ist die Schattenseite der Mobilität, über die man gewöhnlich nicht oder höchstens ungern spricht. Die Bundesregierung propagiert mittlerweile die»integration«dennoch schiebt sie weiterhin Menschen ab. Dieses Buch will Licht in die»blackbox Abschiebung«bringen. Es fragt nach den Ursprüngen sowie der Zukunft von Abschiebung. Wie stichhaltig sind unsere Begründungen dafür, dass Menschen unter Zwang fortgeschafft werden? Welchen Zweck haben Abschiebungen in einer globalisierten Weltgesellschaft? Woher nimmt sich der Staat das Recht, das Recht der Menschen zu beschneiden, sich frei zu bewegen und an einem Ort zu Hause zu sein? Was kostet Abschiebung? Wie gehen Migrantinnen und Migranten, die abgeschoben wurden oder werden sollen, mit dieser Erfahrung um? Welche Strategien des Widerstands gegen Abschiebungen haben sich entwickelt? Auf den folgenden Seiten treten Menschen aus dem Schatten, die abgeschoben wurden. In ihren Geschichten geht es auch um das Leid, das sie erfahren haben. Sie handeln von Entwurzelung, Eingesperrtsein und Diskriminierung. Sie erzählen aber auch davon, wie die Menschen nach der Abschiebung versuchen, sich zurechtzufinden. Einige vermitteln, dass sie sich als Deutsche fühlen und wie unwirklich ihnen ihre Situation erscheint. Andere geben Einblicke in die Migrationsrealität am Anfang des 21. Jahrhunderts, die nicht zuletzt davon geprägt ist, dass Menschen die Migrationskontrollen unterlaufen, ihren Alltag am Aufenthaltsrecht vorbei organisieren, um sich ihr Recht auf Bewegungsfreiheit zu nehmen. Auch eine Theorie der Abschiebung muss von dieser Realität aus- 10

11 gehen. Sie kann nicht bei einer moralischen Entrüstung über die für manche»unvermeidlichen«opfer der Ausländerpolitik stehen bleiben. Sie muss fragen, welchen Zwecken Abschiebungen in unserer Gesellschaft dienen. Sind sie überhaupt zweckmäßig? Vor allem: Was sagen sie über unsere Gesellschaft aus? Ich verfolge hierbei die Theorie-Ansätze der Autonomie der Migration und der Analyse des Neo-Rassismus als modernem Herrschaftsmechanismus. Der heutige Rassismus äußert sich nur selten biologistisch. Er ist ein Rassismus, der die westliche Kolonialherrschaft und den Nazi-Terror überlebt und sich verändert hat. Nach Étienne Balibar argumentiert dieser Rassismus vor allem über kulturelle und sozioökonomische Differenzen, um die Unterordnung sowie die Ungleichbehandlung der»anderen«und das sind meist die Einwanderer zu begründen. 2 Rassismus ist nicht als bloßes»vorurteil«oderausschließlich rechtsextreme Ideologie zu verstehen, sondern als soziales Macht-Kräfteverhältnis, das die Gesellschaft durchzieht, sich beständig verändert und unterschiedliche Ausdrucksformen besitzt bzw. Konjunkturen unterworfen ist. Ein Verhältnis, das einem Tauziehen gleicht, in dem es darum geht, wem welche Rechte zugestanden werden.»konjunkturen des Rassismus bestimmen, organisieren und reorganisieren sich in Kämpfen«, beschreibt die Gesellschaftswissenschaftlerin Manuela Bojadžijev die Grundannahme einer relationalen Theorie des Rassismus,»das heißt in sozialen und politischen Auseinandersetzungen, die ihre Opponenten (die vielfältige sein können) erst in ihrer Identität und Formation hervorbringen, reproduzieren und transformieren«. 3 Bei Abschiebungen kulminiert dieser Konflikt in besonders drastischer Weise. Denn Migrationsbewegungen lassen sich nicht wie mit einem Wasserhahn regulieren, den man nach Belieben auf- und wieder zudrehen kann. Sie finden trotz staatlicher Kontrollversuche statt. Weil Menschen, wie der Ökonom Yann Moulier-Boutang betont,»keine beliebig formbare Masse«sind, sei die»materialität und der Widerstand derer, die regiert werden«, eine wichtige Komponente der Autonomie der Migration. Daher müsse man nicht 11

12 nur nach den Kontrollen fragen, sondern auch danach, wie der Migrant oder die Migrantin mit einer möglichen Ausweisung umgeht und welche Politik das produziert. 4 Bei der Entwicklung einer Theorie der Abschiebung besteht deshalb, die Gedanken des politischen Philosophen Sandro Mezzadra aufgreifend, die größte Herausforderung darin, einen»sicherheitsabstand zu ästhetisierenden Apologien des Nomadismus«zu wahren, aber gleichzeitig die Realität von Abschiebungen mit Hilfe eines Verständnisses von Migration zu beschreiben, in dem Migration eine Form von»demokratie als Bewegung«darstellt, die über die Grenzen der bestehenden demokratischen Institutionen hinausweist. 5 Ausgehend von den genannten Prämissen, werde ich das Phänomen»Abschiebung«aus verschiedenen Perspektiven beleuchten, mich ihm aus unterschiedlichen Richtungen nähern ob es mir dabei gelungen ist, die oben aufgeworfenen Fragen zufriedenstellend zu beantworten, müssen die Leserinnen und Leser entscheiden. Mir ist außerdem bewusst, dass die beim Thema Abschiebung verwendeten Begriffe nicht unpolitisch sind. Daher spreche ich zum Beispiel von»illegalisierter«statt von»illegaler«migration, weil die Migration schon vor den Gesetzen existierte, die dann bestimmte Wanderungsbewegungen als illegal erscheinen lassen. Doch terminologische Vereinfachungen lassen sich nie ganz vermeiden. Schon die Rede von»den«deutschen oder»den«migranten ist so eine Vereinfachung. Ich habe versucht, dem entgegenzuwirken, indem ich zum Beispiel mal von Einwanderern, dann von Migranten und dann von Flüchtlingen spreche, obwohl klar ist, dass Menschen oft alles zugleich und noch viel mehr sind. Auch die Menschen, die in diesem Buch präsentiert werden, kommen nicht einfach als Opfer widriger Umstände zu Wort, sondern eben als echte Menschen mit Schwächen, Stärken und Strategien. Am Anfang dieses Buches stand nicht der Anspruch, widerspruchsfreie Individuen vorzustellen, sondern einen realitätsnahen Einblick in das System Abschiebung zu liefern und zu fragen, was das Ganze soll. Dazu gehört nicht nur die Abschiebung von 12

13 Jugendlichen, die in Deutschland geboren sind und sich deutsch fühlen. Dazu gehört auch, dass Deutsche aus den USA, die gar kein Deutsch mehr sprechen, abgeschoben werden, was vielen Menschen in Deutschland kaum bekannt ist. Zwar steht die Abschiebepolitik Deutschlands im Mittelpunkt, das Buch blickt aber ebenso auf die Praktiken anderer Staaten und nimmt internationale Aspekte von Abschiebepolitik ins Visier. Auch wenn mir klar ist, dass Vollständigkeit nicht erreicht werden kann, habe ich mich um einen umfassenden Einblick und die Entwicklung einer Theorie der Abschiebung bemüht. Dass dieses Buch entstehen konnte, habe ich meinen Freunden und Kollegen Ralf Jesse und Mark Terkessidis zu verdanken. Die vorliegende Veröffentlichung ist nämlich Teil des gleichnamigen Projekts»Blackbox Abschiebung«von Ralf Jesse und dem Institute for Studies in Visual Culture e. V. (ISVC), das im Rahmen der»kulturhauptstadt Europas: RUHR.2010«realisiert und vom Fonds Soziokultur gefördert wurde. Nachdem Ralf Jesse bereits einen Dokumentarfilm über jugendliche Flüchtlinge in Deutschland Die Geduldeten gedreht hatte, begann er im Rahmen dieses Projekts Menschen zu porträtieren, deren Abschiebung bevorstand oder die schon abgeschoben worden waren. Sie haben mit Digitalkameras ihr Leben in der alten, neuen Heimat dokumentiert, und sie haben ihm ihre Geschichten erzählt. Die entstandenen Bilder und Interviews waren schließlich im Rahmen einer Ausstellung mit dem Titel Blackbox Abschiebung zuerst im Ruhrgebiet und dann in zahlreichen deutschen Städten zu sehen.* Das vorliegende Buch ist als Dokumentation, aber auch als Fortsetzung dieser Arbeit entstanden. Mark Terkessidis und dem ISVC als Träger gelang es, die finanzielle Förderung des Projekts sicherzustellen. Da wir seit vielen Jahren über die Themen (Anti-)Rassismus und Einwanderungsgesellschaft diskutiert und dazu gearbeitet hatten, beauftragten mich beide * Im Internet sind Ausschnitte des Filmmaterials unter Yhttp:// sen-fuer-das-ruhrgebiet.ruhr2010.de/melez/programm/blackbox-abschi ebung.html y zu sehen. 13

14 damit, ausgehend von dem vorhandenen Material eine Monografie zum Thema Abschiebung zu schreiben. Ich danke hiermit Ralf Jesse und Mark Terkessidis ganz besonders für ihr Vertrauen und ihren Ideenreichtum. Wir danken den Geschwistern Nadire, Ramon, Nermina und Hamide Mujolli, den Brüdern Deniz und Enis Miftari, wir danken Omari Kasoiani, Bello Taofik, Yusuf K., Dzevad S., Faruk Firizi, Alexander Peacock, Jewgenij Stelmach, Nino Bogdanovic und Biniam Elias Abraha, dass sie die Entscheidung getroffen haben, ihre Fälle zu schildern sowie Fotos zu machen, die sie nach Deutschland geschickt haben. Vieles, was in ihren persönlichen Lebensund Abschiebegeschichten beschrieben wird, findet sich in den theoretischen Abhandlungen wieder. Ich danke zudem Heinrich Geiselberger vom Suhrkamp Verlag für das Engagement, das er dem Thema entgegengebracht hat. Insbesondere danke ich meinem Lektor Bernd Klöckener für seine Geduld und seine wertvollen Hinweise, die das Buch in dieser Form erst möglich gemacht haben. Mein Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Innenministerien von Bund und Ländern, des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, der Ausländerbehörden und der Regierungspräsidien, die meine Anfragen beantwortet haben, sowie der Leitung der Abschiebehaftanstalt Büren für die Kooperation und dem DOMid-Archiv in Köln für die Recherchemöglichkeiten. Außerdem danke ich für die Inspiration ebenso wie für die praktische Hilfe Angelika Calmez, Lasha Kveseladze, Serhat Karakkayali, Vassilis Tsianos, Manuela Bojadžijev, Murat Güngör, dem Netzwerk»kanak attak«, zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der bundesweiten»tagung gegen Abschiebehaft«, Zoe Niomanaki, Katja Garmash, meiner Schwester Aspasia und ihrer Familie, meinen Eltern Stavros und Eleftheria, die als Arbeiter vor über vierzig Jahren aus dem Norden Griechenlands nach Deutschland kamen, meiner Frau Kalliopi Gialama sowie meinem Söhnchen Silas, der hoffentlich in einer Welt leben wird, in der 14

15 man über die Idee, Menschen abschieben zu wollen, nur noch den Kopf schüttelt. 15

16 Nadire Mujolli»Meine Freundinnen waren Christina, Lena, Lisa, Anna-Lena und Cevriye.«Ich heiße Nadire Mujolli. Ich bin neun Jahre alt, und ich komme aus Deutschland. Meine Hobbys sind: Inliner fahren, Roller, Seilchenspringen, Hula-Hoop-Reifen und Computer. Das Dokument der Stadt Bielefeld ist in Graugrün gehalten. Eine Handbreit unter Nadires Passfoto steht ein Stempelabdruck:»AB- GESCHOBEN«, in Blau und unterstrichen. Darunter:»Einreiseverbot befristet bis / unbefristet. BPOLI«für Bundespolizei»Flughafen Düsseldorf«. Handschriftlich:» «und eine unleserliche Unterschrift. Wir waren alle am Schlafen. Dann hat so ein alter Opa an die Tür geklopft. Wir haben das Fenster aufgemacht, da haben die gesagt:»machen Sie mal bitte die Tür auf.«es war ein ganz großes Haus, und überall waren Polizisten. Wir haben die Tür aufgemacht, und dann haben die gefragt:»ist Hamide Mujolli da?«meine Mama hat gedacht, okay, die hat irgendwas in der Schule gemacht. Wir haben meine Schwester gerufen. Dann haben die gesagt:»hallo, bist du Hamide Mujolli?Ja.«Eine Sekunde später sind die sofort ins Haus reingegangen, das ganze Haus war voller Polizisten. Die haben gesagt:»ihr habt eine halbe Stunde Zeit zum Packen.«Meine kleine Schwester war krank an dem Tag. Meine Mama wollte sie zum Arzt bringen. Die dürfen doch gar nicht Abschiebung machen, wenn jemand krank ist. Das müssen die doch einen Tag später machen. Aber die haben einfach»egal«gesagt und einfach nur abgeschoben. Wir haben nichts mitgenommen, nur ein paar Sachen. Wir sind in den Bus gegangen. Der war eigentlich voller Polizisten mit 16

17 Masken und Stöcken. Die sind erst mal in den Bus gegangen und haben geguckt: Gibt s da was? Dann haben die uns reingelassen. Dann sind wir zum Flughafen. Die haben extra mit dem Telefon angerufen:»warten Sie, wir haben noch eine Familie, die Abschiebung hat.«das Flugzeug hat gewartet, und wir sind reingegangen. Nach dem Flug wussten wir gar nicht, wo wir hin müssen. Aber zum Glück war diese URA* da und hat uns geholfen. Dann ist mein Onkel gekommen, also der Cousin von meiner Mama, und wir haben gesagt, bring uns einfach zur Schwester von meiner Mama. Die haben uns dort hingebracht. An dem Tag hat es geregnet. Wir haben auf dem Teppich geschlafen. Meine kleine Schwester ist nur am Herz von meiner Mama geblieben. Nirgendwo anders. Sie hat nur geheult. Zum Glück hatten wir Geld von diesem Polizisten, den die uns gegeben haben vom Kreis Borken, da haben wir den Arzt gebracht. Dreimal am Tag. Das war schrecklich für uns. Ja jetzt bleiben wir hier, ne? Immer wenn ich an die Schule denke oder wenn ich die auf Fotos im Internet sehe, denk ich einfach, ich bin wieder in Deutschland. Ich hab mich daran gewöhnt, um sieben Uhr morgens aufzustehen, da bin ich auch heute wieder aufgestanden. Ich so:»mama, steh auf, die Schule!«Die so:»wir sind im Kosovo.«Ich so:»ach ja, hab ich vergessen.«weil, ich träum das immer, in der Schule zu sein. Ich vermiss auch meine Freunde, die vermiss ich ganz doll. Ich wollte meinen Schultornister mitnehmen, die haben gesagt, das braucht zu viel Platz. Das war dann irgendwie traurig. Ich bin in Ahaus zur Schule gegangen. Da bin ich ja geboren. Das Schönste war, wenn die Schule angefangen hat. Das war am besten. Weil wir uns da alle getroffen haben. Dann ist die Lehrerin gekommen, da haben wir ein bisschen Spaß gemacht, gespielt, geredet, was so ein Kind macht. Meine Lieblingsfächer waren Sport, Kunst, * Gemeint ist das»rückkehrzentrum URA 2 Die Brücke«in Prishtina, das von der Bundesregierung geförderte»maßnahmen zur Integration, Betreuung und Unterstützung für kosovarische Rückkehrer und auch Einheimische«anbietet. 17

18 Deutsch und Mathe. Meine Freundinnen waren Christina, Lena, Lisa, Anna-Lena und Cevriye. Das war meine beste Freundin. Meine Freundin ist auch abgeschoben, und sie hat gesagt:»pass auf. Vielleicht musst du auch gehen.«an einem Tag hat sie das zu mir gesagt, und am nächsten Tag sind wir abgeschoben worden.»ihr müsst gehen.«was haben wir denn für Probleme gemacht? Nichts. Jeder war in der Schule, außer die Kleine, Lina. Klar, die ist noch klein. Das geht doch gar nicht. Hier ist es nicht schön. Hier kann man nicht bleiben. Hier ist es schlecht, weil wir kein eigenes Haus haben. Meine Mama sagt, wir brauchen wirklich unser eigenes Haus. Das sag ich auch, dann wären wir froh. Das Schlechte hier ist, dass es Kinder gibt, die sind gestern mit Messern rausgegangen, mit Waffen. Kleine Kinder hatten so eine dicke Jacke, und die hatten hier Messer, Waffen, Patronen, alles Mögliche. Das war sehr schlecht für mich. Ich will noch eine Chance in Deutschland. Das wäre ganz schön. 18

19 Abschiebung als Blackbox»Ausreisezentrum«war eines der»unwörter des Jahres«2002.»Dieses Wort soll offenbar Vorstellungen von freiwilliger Auswanderung oder gar Urlaubsreisen wecken«, erklärte die Gesellschaft für deutsche Sprache.»Es verdeckt damit auf zynische Weise einen Sachverhalt, der den Behörden wohl immer noch peinlich ist.«in diesen offiziell»ausreiseeinrichtungen«genannten Sammelunterkünften werden Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, dazu gedrängt, Deutschland zu verlassen. Abschiebungen als Teil der Migrationspolitik passen nicht zum Selbstbild einer»weltoffenen Gesellschaft«. Das ist den staatlichen Akteuren durchaus bewusst, daher versuchen sie, den Komplex»Abschiebung«unsichtbar werden zu lassen. Abschiebung wird zur Blackbox. Die Öffentlichkeit soll möglichst keinen Blick hineinwerfen. Damit Abschiebung funktioniert, ist Intransparenz notwendig. Und diese muss immer wieder aufs Neue sichergestellt werden, denn der Widerstand gegen Abschiebungen besteht unter anderem darin, Licht in die Blackbox zu bringen. Das Versteckspiel, die Dethematisierung von Abschiebung beginnt im Grunde mit der Terminologie. Das Aufenthaltsgesetz sortiert die Abgeschobenen in unterschiedliche Kategorien ein. Nebeneffekt: Die Zahlen in jedem Einzelposten der Statistik verringern sich dadurch. So teilte die Bundesregierung mit, im Jahr 2010 habe es 7558 Abschiebungen gegeben faktisch wurden aber mehr als doppelt so viele Menschen aus Deutschland abgeschoben. Über die offiziellen Abschiebungen hinaus haben die deutschen Behörden nämlich 8416»Zurückschiebungen«vollstreckt am häufigsten nach China, in die Türkei und nach Russland. 1 Worin besteht der Unterschied? Eine Abschiebung erfolgt normalerweise, wenn jemand seinen Aufenthaltstitel verloren hat: Die Aufenthaltserlaubnis wurde 19

20 nicht verlängert, das Touristenvisum ist abgelaufen, der Asylantrag wurde abgelehnt und der Aufenthalt anschließend nur geduldet. Wer unerlaubt eingereist ist und noch nicht länger als sechs Monate in Deutschland lebt, wird»zurückgeschoben«. Im Gegensatz zur Abschiebung muss eine Zurückschiebung nicht vorher angekündigt werden. Die Ab- oder Zurückschiebung an sich läuft aber für die Menschen gleich ab am selben Flughafenterminal, mit denselben Bundespolizisten und, wenn nötig, mit denselben Handschellen. Wiederum etwas anderes ist die Zurückweisung. Zusätzlich haben nämlich die Beamten der Bundespolizei im selben Jahr 3407 Reisenden an deutschen Flughäfen die Einreise verweigert. Und 152 Menschen wurden an der Seegrenze abgewiesen. Viele dieser Menschen werden gar nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben, sondern in einen anderen EU-Staat zwangsverschickt. Das seien»keine Abschiebungen, sondern Überstellungen«in die für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständigen Länder, betont die Bundesregierung. 2 Nach diesem Verfahren wurden 2010 vor allem Georgier, Iraker und Russen, aber auch Kosovaren, Afghanen und Somalis abgeschoben, insgesamt 2847 Menschen, die meisten von ihnen nach Polen, Italien, Schweden, Frankreich oder Ungarn. Die Betroffenen hatten dort zum ersten Mal europäischen Boden betreten und damit das Recht auf einen Asylantrag in Deutschland verwirkt. Dem Bundesinnenministerium unterstellt ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Wer dessen Internetauftritt besucht, wird von asiatisch, südländisch und nordisch aussehenden Personen freundlich angelächelt.»den Menschen im Blick. Schützen. Integrieren«, steht dort in großen Lettern.»Abschieben«fehlt in der Aufzählung, obwohl Mitarbeiter des Bundesamtes»Rücküberstellungen«umsetzen und über Asylanträge entscheiden und damit über die Frage, ob jemand abgeschoben werden soll. In der Außendarstellung des Bundesamtes wird der Aufgabenbereich»Abschiebung«aber ausgeblendet. Stattdessen präsentiert das BAMF stolz seine Aktivitäten zur 20

21 »Rückkehrförderung«. Die sogenannte freiwillige Rückkehr gelte, wie es in einer Broschüre des BAMF heißt,»sowohl in der Politik als auch in der Fachöffentlichkeit in Deutschland«als die»humanere und kostengünstigere und damit bevorzugte Variante der Rückkehr von Ausländern, die zum Verlassen der Bundesrepublik verpflichtet sind«. 3 Zwischen 2004 und 2008 waren rund achtzig Prozent der»rückkehrer«, die bei ihrer Ausreise mit Förderprogrammen unterstützt wurden, von Abschiebung bedroht. 4 Etwa die Hälfte lebte länger als fünf Jahre in Deutschland. Auf einen»freiwillig«ausgereisten kamen dabei drei bis vier zwangsweise Abgeschobene. Diese Relation liefert einen Hinweis darauf, wie wichtig es den betroffenen Menschen war, in Deutschland bleiben zu können, statt einer»geförderten«rückkehr zuzustimmen. Bei Migranten, die keine wirkliche Chance mehr auf eine Aufenthaltsperspektive besitzen, ist das Verhältnis nämlich umgekehrt. Zwei von drei Ausländern, die unanfechtbar ausgewiesen wurden, was gewöhnlich infolge wiederholter Straffälligkeit geschieht, ziehen es vor, auch ohne»rückkehrförderung«selbst auszureisen, statt sich von den Behörden abschieben zu lassen. 5 Unabhängig vom Zusammenhang ist der von den Ausländerbehörden benutzte Begriff der»freiwilligen Ausreise«(Unwort des Jahres 2006) nichts anderes als eine sprachliche Verschleierung von Abschiebung. Wie freiwillig die»geförderten«ausreisen tatsächlich stattfinden, lässt sich einschätzen, indem man die Betroffenen befragt. Die Familie Miftari zum Beispiel lebte seit 1992 in Deutschland, zuletzt in Blomberg, einem kleinen Dorf in Ostwestfalen. Nach achtzehn Jahren wurde sie in den Kosovo abgeschoben offiziell allerdings sind die Miftaris»freiwillig ausgereist«. Die Brüder Deniz und Enis Miftari erklären, aus ihrer Sicht könne von Freiwilligkeit keine Rede sein:»wir haben unterschrieben, dass wir freiwillig ausreisen, weil wir keine andere Wahl hatten.«die EU-Rückführungsrichtlinie spricht von»freiwilliger Erfüllung einer Rückkehrverpflichtung«. Im Jahr 2009 sind auf diese Weise ca Menschen aus Deutschland»zurückgekehrt«. 21

22 Die»unterstützte Rückkehr«steht in genuinem Zusammenhang mit der Abwehr von unerwünschter Einwanderung in die Bundesrepublik. Dazu gehörte in der Anfangsphase die»rückkehrprämie«, mit der Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann (CSU) Anfang der achtziger Jahre arbeitslos gewordene ausländische Arbeiter dazu bewegen wollte, Deutschland zu verlassen. Seit ihrem Beginn im Jahr 1979 sind im Rahmen der Rückkehrförderungsprogramme mehr als eine halbe Million Menschen ausgereist. Die meisten zwischen 1997 und 2000, als ca Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien und anderen Teilrepubliken des ehemaligen Jugoslawien Deutschland wieder verlassen mussten. Wer unterschreibt, dass er freiwillig ausreist, auf seine Aufenthaltsrechte und Rechtsmittel verzichtet und nicht den Eindruck erweckt, dass er wiederkommen wird, dessen Reisekosten werden im Rahmen der»repatriierungsprogramme«übernommen, und er kann Starthilfen zwischen 300 und 750 Euro pro Person erhalten. Zusätzlich sollen spezielle BAMF-Projekte zum Beispiel»URA«(albanisch für»brücke«) in Prishtina Menschen, die in den Kosovo abgeschoben wurden, nachhaltigere Hilfe anbieten: in Form von Beratung und Zuschüssen bei der Wohnungssuche oder bei der Existenzgründung. Für den Migrationsforscher Stephan Dünnwald besteht das Ziel solcher Programme in der»errichtung einer Fassade«. 6 Bei seinen Recherchen vor Ort habe er festgestellt, dass das URA-Projekt schlecht geplant gewesen sei und den Abgeschobenen keine ernstzunehmende Hilfe habe bieten können. Selbst die Beratung habe kaum funktioniert. Einzelfälle, etwa die Eröffnung einer Konditorei, seien als beispielhafte Erfolgsgeschichten»herumgereicht«worden.»Das Projekt des BAMF, das vordergründig eine Erstunterstützung und psychologische Betreuung für Abgeschobene bietet, dient nicht zuletzt dazu, eventuell gerichtlich festgestellte Abschiebehindernisse einzuebnen«, so Dünnwald. Dies sei auch bei einem ähnlichen Projekt in Afghanistan der Fall gewesen, das ein»vom BAMF beurlaubter und an die IOMausgeliehener Beamter«leitete.»Anschließend trat der Beamte bei Gerichten als Sach- 22

23 verständiger auf, und dem BAMF gelang es so, zumindest zwei Oberverwaltungsgerichte davon zu überzeugen, dass eine Abschiebung nach Afghanistan durch das Projekt in Kabul abgefedert werde und entsprechend unbedenklich sei.«7 Wenn die Zahl der geförderten»rückkehrer«viel kleiner ist als die Zahl der gegen ihren Willen Abgeschobenen und sich die materielle Unterstützung oft als völlig unzureichend erweist, stellt sich die Frage nach dem Sinn solcher Programme. Er dürfte eher darin liegen, dass durch Rückkehrförderung das Image der Abschiebepolitik aufgebessert und durch die Einbindung von Nichtregierungsorganisationen (wie den Wohlfahrtsverbänden) eine höhere Akzeptanz für das Bemühen um eine effektivere Regierung der Migration erreicht werden soll. 8 Zur Dethematisierung der Abschiebung gehört deshalb neben ihrer sprachlichen Umwidmung auch die Einbettung in den Menschenrechtsdiskurs. Durchgeführt wird die beschriebene»unterstützte Rückkehr«von der International Organization for Migration (IOM), einer zwischenstaatlichen Organisation, deren Aufgabe anders als der Name suggeriert auch darin besteht, Migration zu verhindern und Abschiebungen einen humanitären Anstrich zu verleihen. So rühmt sich die IOM damit, seit 1994 etwa von Menschenhandel Betroffenen geholfen zu haben. 9 Die Organisation verweist zum Beispiel auf ihr Engagement gegen Zwangsprostitution in Südosteuropa. Sie half aber nur Frauen, die bereit waren, zurückzukehren, 10 insbesondere Frauen, die festgenommen wurden und dann vor der Wahl standen, sich entweder von der Polizei abschieben zu lassen oder zu erklären, dass sie Opfer von»trafficking«wurden, um dann ein Handgeld zu erhalten und von der IOM in ihr Herkunftsland gebracht zu werden. Für Kritiker dieser Praxis führt das dazu, dass einerseits die Opferzahlen hochgeschraubt und andererseits Frauen auf den Status eines Opfers reduziert werden. 11 Unterbelichtet bleibt, dass Migrantinnen, wenn auch aus Not, bewusst und kalkuliert diesen 23

24 Weg wählen. Denn für viele Frauen aus Osteuropa war es (und ist es zum Teil immer noch) schwierig, legal in die EU zu kommen, und ohne regulären Aufenthaltsstatus ist Sexarbeit, neben Pflegeund häuslicher Arbeit, oft die einzige Möglichkeit, Geld zu verdienen. Damit sollen die Ausbeutungsverhältnisse in diesem Gewerbe keineswegs kleingeredet werden. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die als»rückkehr«verschleierte Abschiebung für die Frauen wirklich eine Hilfe ist. Stünde allein der Schutz der Betroffenen im Vordergrund, sollte man auf eine Abschiebung verzichten, wenn die Frauen bleiben möchten. In Deutschland wurde aber gegen fast alle Opfer von Menschenhandel ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Ausländergesetz eingeleitet. 12 Nur in Ausnahmefällen wird Frauen, die bereit sind, vor Gericht als Zeugin auszusagen, ein humanitäres Bleiberecht gewährt. 13 Durch den»anti-trafficking«-diskurs wird nicht nur Abschiebung unsichtbar gemacht und zu einer humanitären Maßnahme verklärt. Kampagnen gegen Frauenhandel versäumen es, so Rutvica Andrijasevic vom Centre on Migration, Policy and Society (COMPAS) an der Universität von Oxford,»in Rechnung zu stellen, dass es ja gerade verschärfte Einwanderungskontrollen [sind], durch die Bedingungen geschaffen werden, die Menschenhandel und Ausbeutung befördern«. 14 Daher haben Abschiebungen weniger die Aufgabe, die Prostitution illegalisierter Migrantinnen zu verhindern das können sie gar nicht. Vielmehr tragen sie entscheidend dazu bei, dass die Prostitution bis zu dem Punkt funktioniert, ab dem diese Migrantinnen sesshaft werden und Rechte einfordern könnten. Auch der UN-Report zu»trafficking«in Südosteuropa kommt nicht umhin festzustellen, dass»frauen, die als Opfer klassifiziert werden, die ihnen angebotene Hilfe ausschlagen, weil sie nicht in ihr Herkunftsland zurück wollen«. Die Re-Integrationsprogramme böten oft keine nachhaltige Hilfe, und am Ende landeten die Frauen in derselben Situation, die dazu geführt hat, dass sie in den»trafficking«-kreislauf eingestiegen sind. 15 Gleichwohl 24

25 kommt auch der UN-Report nur zu dem Schluss, dass die Programme Opfer-orientierter arbeiten und die Armut als Ursache bekämpfen müssten. Die Opfer-Rolle zu überwinden und als Allererstes sichere Migrationsmöglichkeiten einzufordern, steht hier wie auch bei der Arbeit der IOM nicht im Vordergrund. Vielmehr hat die Organisation zwischen 1999 und 2010 im Rahmen der skizzierten»rückkehrerprogramme«rund 1170»Betroffenen von Menschenhandel«, die nach Deutschland gekommen waren,»die Rückkehr in ihre Heimatländer ermöglicht«16 also de facto die Abschiebung anstelle der Polizei abgewickelt. Die Diskrepanz ist den IOM-Mitarbeitern durchaus bewusst. Die deutsche Sektion in Berlin hat zum Beispiel mit dem Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) und dem BAMF ein Projekt gestartet, das AsylerstentscheiderInnen sensibilisieren soll, zu erkennen, ob Frauen, die abgeschoben werden sollen, tatsächlich von Menschenhandel betroffen sind, und schließt sich Forderungen nach einem Bleiberecht an. Gleichzeitig weist sie aber auch darauf hin, dass es sich bei»menschenhandel«um einen»straftatbestand«handle,»der rechtliche Konsequenzen haben muss, sowohl für die Opfer als auch für die Täter«. Statt sich, im Interesse der Betroffenen, eindeutig gegen Abschiebungen zu stellen, heißt es:»grundsätzlich müssen wir [...] als zwischenstaatliche Organisation die Migrationspolitik in Deutschland zur Kenntnis nehmen, die bisher eher restriktiv war.«17 Der IOM gelingt es gleichwohl, sich in der Öffentlichkeit ausschließlich als Anwältin der Frauen zu präsentieren und 2011 wurde in vielen Ländern der Welt ein TV-Dokumentarfilm über die Aktivitäten der IOM in Moldawien ausgestrahlt. Im Fokus steht die effektvoll in Szene gesetzte moldawische»repatriierungsspezialistin«stella Rotaru bei ihrer Arbeit mit Opfern der Zwangsprostitution. Die Verstrickung in Abschiebepraktiken und die Funktion der IOM im internationalen Migrationsregime wird mit keinem Wort erwähnt. 18 Umgekehrt ist es umso schwieriger, über Abschiebungen im engeren Sinne zu berichten. Im Dezember 2008 stieß ich bei meinen 25

26 Recherchen zu in Deutschland aufgewachsenen Jugendlichen, deren Abschiebung beschlossen war, auf Anita (Name geändert), eine damals 19-Jährige, die in der Kölner Justizvollzugsanstalt Ossendorf saß. Der Kontakt kam durch die Rückkehrberaterin des örtlichen Diakonie-Büros zustande. Nachdem die junge Kosovarin sich bereiterklärt hatte, mit mir über die ihr bevorstehende Abschiebung zu sprechen, beantragte ich bei der Gefängnisdirektion einen Interviewtermin. Der Direktor verzögerte und blockierte ihn mehrere Wochen lang. Als der Tag näher rückte, an dem Anita Deutschland verlassen sollte, erwirkte ich mit Unterstützung des Deutschen Journalisten-Verbandes eine einstweilige Verfügung, um das Interview durchzusetzen. Am nächsten Morgen erreichte mich ein Fax mit der handschriftlichen Erklärung:»Hiermit möchte ich das Interview nicht machen.«zwei Tage vor der Abschiebung zog Anita plötzlich ihr Einverständnis zurück. Ich suchte sie am nächsten Tag als ganz normaler Besucher ohne Mikrofon in der JVA auf, wo sie gestand, dass die Gefängnisangestellten Druck auf sie ausgeübt hatten, die Interviewzusage zurückzuziehen. Das sei»das Beste«für sie. Der vermeintliche Schutz der Betroffenen wurde auch angeführt, um Interviews im Rahmen des Ausstellungsprojektes»Blackbox Abschiebung«zu verhindern. Die»Persönlichkeitsrechte des betroffenen Abschiebungsgefangenen«würden dem entgegenstehen, begründete ein Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums die Absage. Auch das nordrhein-westfälische Innenministerium erklärte, die Abschiebehäftlinge befänden sich in einer»besonderen Situation«, und das erfordere»zu deren Schutz einen restriktiven Umgang mit der Öffentlichkeit«. Der Sprecher der Hamburger Innenbehörde meinte gar am Telefon:»Es gibt keinen Rechtsanspruch auf O-Töne von Gefangenen. [...] Ich muss Ihnen das nicht begründen. [...] In Hamburg machen wir das nicht.«allerdings ist die freie Meinungsäußerung durch Artikel 5 des Deutschen Grundgesetzes geschützt, und wenn ein Inhaftierter ein Interview geben will, spricht rechtlich nichts dagegen. 26

27 Staatliche Stellen haben jedoch wenig Interesse daran, dass Abschiebehäftlinge öffentlich zu Wort kommen.»diese emotionsgeladenen Interviews könnten dazu führen, dass die Ausreiseunwilligkeit noch verstärkt wird und die Abschiebung scheitern könnte«, begründete die Hamburger Innenbehörde schließlich ihre Entscheidung, keine Interviews zuzulassen. Außerdem würden Ausländer,»die sich über Jahre hinweg oft mit allen Mitteln ihrer gesetzlichen Ausreiseverpflichtung widersetzt haben«, so das Innenministerium in Düsseldorf, ihre persönlichen Einzelschicksale nicht objektiv wiedergeben und»die Gelegenheit nutzen, um die Öffentlichkeit einseitig für ihre Belange einzunehmen«. Soll man also nur den Angaben der Behörden vertrauen, ohne die andere Seite, nämlich die der Betroffenen, anzuhören? Zumal die Ausländerbehörden kaum Informationen zu Abschiebungen herausgeben. Vor allem, wenn es darum geht, einen Einzelfall zu rekonstruieren, verweisen sie auf den Datenschutz. Gerade deshalb ist es wichtig, auch die Abgeschobenen selbst zu Wort kommen zu lassen. 19 Das baden-württembergische Innenministerium wies im Laufe der Recherchen darauf hin, dass das Thema sogar auf einer Bund- Länder-Besprechung zum Thema»Rückführung«erörtert worden sei und alle Bundesländer sich gegen Interviews ausgesprochen hätten. Es ist dennoch gelungen, Interviews mit Abschiebehäftlingen zu führen. Die Justizvollzugsanstalt Offenbach zum Beispiel ließ sie zu. Auch der Leiter der Abschiebehaftanstalt in Büren war offen und kooperativ, wenn es darum ging, solche Interviews zu genehmigen. Besonders an den Auseinandersetzungen um Demonstrationsverbote am Flughafen Frankfurt am Main wird schließlich deutlich, dass das Thema Abschiebung zwischen Verhinderung und Zulassen von Öffentlichkeit oszilliert. Die allermeisten Abschiebungen aus Deutschland erfolgen mit dem Flugzeug, dennoch bleiben sie weitgehend unsichtbar: Einem unbegleitet Abgeschobenen sehen die anderen Passagiere nicht an, dass er unfreiwillig fliegt, und selbst wenn Polizisten dabei sind, tragen diese keine Uniform, 27

28 um möglichst nicht aufzufallen. Bei Sammelabschiebungen werden in Düsseldorf die Betroffenen zu einem Seiteneingang des Flughafens gefahren, wo, getrennt vom übrigen Passagierverkehr und für Besucher unzugänglich, Chartermaschinen für Sammelabschiebungen abgefertigt werden. Auch in Frankfurt werden die Menschen, die abgeschoben werden, in ein spezielles Terminal einen geschlossenen Sicherheitsbereich gebracht. Demonstrationen am Ort»Flughafen«tragen also entscheidend dazu bei, die weitgehend versteckt stattfindenden Abschiebungen sichtbar zu machen. Weram Frankfurter Flughafen Flugblätter verteilenwollte, brauchte jedoch die Genehmigung der Betreibergesellschaft Fraport AG. Julia Kümmel, eine Aktivistin der Initiative gegen Abschiebung, hielt sich nicht daran und bekamnach einer Protestaktion im März 2003 ein»flughafenverbot«erteilt. Die Fraport AG drohte ihr, sie beim nächsten Mal wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen. Die Aktivistin demonstrierte dennoch weiter am Flughafenschalter der Fluggesellschaft, die Abschiebungen durchführte, und klagte jahrelang gegen das Demonstrationsverbot. Alle Zivilgerichte gaben der mehrheitlich dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt gehörenden Flughafengesellschaft recht. Bis das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2011 anders entschied: Der Wunsch, eine» Wohlfühlatmosphäre in einer reinen Welt des Konsums zu schaffen«, könne nicht als»legitimer Zweck zur Einschränkung der Meinungsfreiheit«betrachtet werden. Er rechtfertige also nicht das Verbot, auf dem Gelände des Flughafens gegen Abschiebungen zu protestieren. Denn die formal private Fraport AG gehört mehrheitlich dem Staat, und dieser müsse die Wahrnehmung der Grundrechte garantieren. Es sei ausgeschlossen, so die Richter,»bestimmte Meinungsäußerungen allein deshalb zu unterbinden, weil sie [...] wegen kritischer Aussagen dem betreffenden Unternehmen gegenüber als geschäftsschädigend beurteilt werden«. 20 Nun ist es keineswegs so, dass Abschiebegegner ohne dieses Urteil überhaupt nicht an Flughäfen hätten demonstrieren können. In- 28

29 wieweit dies toleriert wird, hängt sicherlich auch davon ab, welche Strategie die örtlichen Akteure verfolgen und wie die politischen Kräfteverhältnisse sind. Im damals bereits wieder rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen duldete die Polizei im Jahr 2011 mehrfach unangemeldete Protestaktionen am Düsseldorfer Flughafen. Mal durften autonome Abschiebegegner eine halbe Stunde lang demonstrieren und wurden dann hinausbugsiert. Ein andermal konnte eine Demonstration in Anwesenheit von grünen und linken Landtagsabgeordneten auch länger dauern. Im Verhindern von Öffentlichkeit kann der Rechtsstaat zum einen nicht so weit gehen, wie er vielleicht möchte. Zum anderen aber erlaubt es gerade das Zulassen von Protest und damit die Integration von»humanitären«bedenken in den Abschiebungsdiskurs, Abschiebungen»demokratisch«erscheinen zu lassen und sie damit effektiver durchführen zu können, solange der Umfang des Protests kontrolliert werden kann. Die Blackbox Abschiebung bleibt deshalb ein umkämpfter Raum. 29

30 Dzevad S.»Ich bezahl die mit meinen Steuergeldern dafür, dass die mich abschieben.«dzevad S. ist ein Kurde aus der Türkei. Als er zum ersten Mal nach Deutschland kam, war er acht Jahre alt. Er spricht mit schwäbischem Akzent. Im April 2011 sitzt der zu diesem Zeitpunkt 25-Jährige in Büren in der Abschiebehaft. Mein Chef war sehr zufrieden mit mir. Er hat für mich gekämpft, eine sehr nette Person. Das ist eine Familienfirma, die Textil- und Klebeetiketten herstellt. Der hat auch dafür gesorgt, dass ich hierbleiben konnte, weil, ich meine, ich hab mich auch integriert. Ich kann die deutsche Sprache gut lesen, schreiben und hab auch keine Strafanzeige. Man konnte mich nicht abschieben, weil mein Name in der Türkei nicht existierte. Ich hab immer nur eine Duldung für drei Monate bekommen. Aber ich durfte trotzdem arbeiten. Damit wusste die Ausländerbehörde, wo ich bin. Das hab ich schon gemerkt. Mit einer Duldung darf man eigentlich gar nicht arbeiten. Aber die haben das schlauer gemacht. Die wollten wissen, wo ich zu finden bin, sonst hätten die mir keine Arbeitserlaubnis gegeben. Die haben mich drei Mal auf der Arbeitsstelle abgeholt, zum türkischen Konsulat und wieder zurückgebracht. Mein Chef hat auch mehrere Anträge bei der Ausländerbehörde gestellt. Wenn ich eine Aufenthaltserlaubnis kriege, wäre er bereit, mich als Drucker in einer Privatschule in Stuttgart ausbilden zu lassen, erst zum Drucktechniker und dann zum Druckingenieur. Er hat für mich eine Schule in Stuttgart gefunden, die 230 Euro im Monat kostet, und er wollte das selber übernehmen. Aber die Ausländerbehörde hat das alles abgelehnt.»nee, es gibt genug Arbeitslose in Deutschland.«Alles abgelehnt. 30

Blackbox Abschiebung

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