Statistischer Monatsbericht Dezember 2017 Ausländer/Asyl Datum:
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1 Statistischer Monatsbericht Dezember 2017 Ausländer/Asyl Datum: Die Definitionen der Begriffe finden Sie auf Seite Ausländische Bevölkerung (Ausländer*innen) 1.1 Entwicklung der ausländischen Bevölkerung Schutzsuchende und sonstige Duldingsinhaber*innen * Drittstaatler, die keine Schutzsuchenden sind EU-Bürger Überblick über Herkunft, Geschlecht, Alter und Aufenthaltsdauer Herkunft Geschlecht Polen 1 Sonstige 4 Rumänien 1 weiblich 4 männlich 5 Türkei Bulgarien Griechenland Syrien 1
2 Alter Aufenthaltsdauer Jahre 6-14 Jahre unter 6 65 Jahre und älter über 30 Jahre 1 Unbekannt 3% Jahre Jahre 0-5 Jahre Jahre Jahre 78% Jahre 5-10 Jahre 1 2. EU - Bürger*innen (Ausländer*innen aus der EU) 2.1 Überblick über Herkunft, Geschlecht, Alter und Aufenthaltsdauer Herkunft* *Alle anderen Länder haben einen Anteil von oder weniger (Gesamtzahl unter 700). Geschlecht Bulgarien Portugal Niederlande Italien Sonstige 2 Griechenland 8% weiblich 4 männlich 58% Rumänien 2 Polen 2 2
3 Alter Aufenthaltsdauer Jahre Jahre über 30 Jahre 11% Unbekannt 3% 6-14 Jahre Jahre Jahre 80% Jahre 3% 0-5 Jahre 38% unter 6 Jahre 65 Jahre und älter Jahre 5-10 Jahre 2 3. Schutzsuchende und sonstige Duldungsinhaber*innen (Flüchtlinge) 3.1 Überblick über Herkunft, Geschlecht, Alter und Aufenthaltsdauer Herkunft Geschlecht Türkei Sonstige 2 Afghanistan Syrien 40% weiblich 5 männlich 43% Irak 13% Westbalkan 9% Alter Aufenthaltsdauer 65 Jahre und älter 3 Jahre 33% 4 Jahre 5 Jahre unter 6 Jahre Jahre Jahre 60% 6-14 Jahre 19% Jahre 2 Jahre 31% Jahre über 15 Jahre 1 Jahr 9% unbekannt
4 3.2 Entwicklung des Leistungsbezuges bei Schutzsuchenden und sonstigen Duldungsinhabern*innen Entwicklung des Leistungsbezuges von Schutzsuchenden im Landkreis Osnabrück mit Leistungsbezug nach SGB II mit Leistungsbezug AsylbLG ohne Leistungsbezug AsylbLG/SGB II * Bisher wurden bei der Anzahl der Flüchtlinge mit Leistungsbezug nach SGB II ausschließlich erwerbsfähige leistungsberechtigte Flüchtlinge ausgewertet. Seit dem wird die Gesamtzahl der leistungsberechtigten Flüchtlinge angegeben, daher kommt es hier zu dem deutlichen Unterschied im Gegensatz zu den Vormonaten. 4 Erfüllung der aktuellen Zuweisungsquote (lt. Wohnraummanagement) 4
5 5. Rückkehr 5.1 Entwicklung der ausreisepflichtigen Personen (Duldungen) Stichtagsbezogen Entwicklung der freiwilligen Ausreisen und Abschiebungen freiwillig ausgereiste Personen vollzogene Abschiebungen gescheiterte Abschiebungen
6 Definitionen: 1. Ausländische Bevölkerung (Ausländer*innen) Zur ausländischen Bevölkerung zählen alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind, d.h. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zu ihnen gehören auch die Staatenlosen und die Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, gehören nicht zu den Ausländerinnen und Ausländern. 2. EU Bürger*innen/ Freizügigkeit nach EU-Recht (EU-Ausländer) Für alle Ausländerinnen und Ausländer mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besteht innerhalb der EU vollständige Freizügigkeitsberechtigung, d. h. sie haben das unbefristete Recht, auf dem Gebiet der Europäischen Union Arbeit zu suchen, ohne Arbeitserlaubnis zu arbeiten und dort zu wohnen auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Die Staatsangehörigen der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz sind durch besondere Aufenthaltstitel den EU-Staatsbürgerinnen und -bürgern gleichgestellt, d. h. für sie besteht ebenfalls vollständige Freizügigkeitsberechtigung. 3. Schutzsuchende (Flüchtlinge): Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen: a) Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus: Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus befinden sich entweder im oder noch vor dem Asylverfahren, weshalb über ihren Schutzstatus noch nicht entschieden wurde. Bei ihrer Ersterfassung werden sie erkennungsdienstlich erfasst und bei Äußerung eines Asylgesuchs wird ihnen ein Ankunftsnachweis als erstes offizielles Ausweisdokument zur weiteren Identifizierung ausgestellt. Sobald die Schutzsuchenden mit offenem Schutzstatus ihren Asylantrag offiziell gestellt haben, wird ihnen eine Aufenthaltsgestattung für die Dauer der Durchführung des Verfahrens ausgestellt. b) Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus: Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus halten sich mit einem befristeten humanitären Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis) in Deutschland auf. Eine mögliche Grundlage für die Erteilung einer befristeten humanitären Aufenthaltserlaubnis ist die Anerkennung einer der vier Schutzformen im Asylverfahren: 1. Asylberechtigter nach Art. 16 Grundgesetz, 2. Flüchtling nach Genfer Konvention, 3. Subsidiärer Schutz oder 4. nationales Abschiebeverbot. Darüber hinaus bestehen weitere gesetzliche Grundlagen, die Schutzsuchenden den Erwerb eines humanitären Aufenthaltstitels außerhalb des Asylverfahrens ermöglichen. c) Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus Zu den Schutzsuchenden mit abgelehntem Schutzstatus zählen Ausländerinnen und Ausländer, denen im Laufe des Asylverfahrens kein Schutzstatus anerkannt wurde und denen damit die Grundlage für die Ausstellung eines Aufenthaltstitels fehlt. Generell sind alle Schutzsuchenden mit abgelehntem Schutzstatus ausreisepflichtig. Begriffe wie Flüchtlinge, Asylbewerber oder Asylberechtigte werden oftmals als Synonyme für geflüchtete Menschen genutzt, beschreiben aber im Ausländer- und Asylrecht jeweils nur eine spezifische Teilmenge der Schutzsuchenden. 4. Sonstige Duldungsinhaber*innen Sonstige Duldungsinhaber*innen sind alle sonstigen Drittstaatsangehörigen, deren Aufenthaltserlaubnis aus gesetzlichen Gründen erloschen ist oder bei denen eine aufenthaltsbeendende Maßnahme durchgeführt wurde. Es handelt sich um Personen, die keine Schutzsuchenden sind. 5. Ausreisepflichtige Personen Unter dem Begriff der ausreisepflichtigen Personen sind alle Duldungsinhaber*innen zu verstehen. Also sowohl Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus und sonstige Duldungsinhaber*innen als auch EU-Bürger*innen, die Inhaber einer Duldung sind. 6
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