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1 Vorlage zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Bischweier am /7 Tagesordnung lfd. Nr.: 5 ö Bearbeiter: We Stand: Sanierung des Kinderhausgebäudes in der Hermann-Föry-Straße Anlagen: (Jeweils mit Stand: Pläne in nicht maßstäblicher Kopie können in Sitzung im Originalmaßstab erläutert und geprüft werden) 1. Ansichten/Schnitt Mst. 1:100 aus Entwurf für Bauantrag 2. Grundriss EG Mst. 1: Querschnitt, Anbau Schlafen, Dachabsenkung, Werkplanung 4. Grundriss EG, Vorabzug, Werkplanung 5. Brutto-Grundflächen nach DIN Übersicht Netto-Grundflächen nach DIN277 (2 Seiten) Ausschreibungstexte in Kurzform, je Stand: für die Gewerke 7. Rohbau, Abbruch, Umbau und Erweiterung (6 Blatt) 8. Zimmerer, Abbruch Dach ü.jugend, Aufbau Anbauten, Dachdecken(3 Blatt) 9. Dachdecker Flachdach ü. Jugend+Anbau, Foamglas Compact Dach (3 Blatt) 10.Blechner (3 Blatt) 11.Adressenlisten für beschränkte Ausschreibung (Stand: ) 12.Ing. Büro Nickel, Lüftungsanlage / Teil-Klimaanlage, Schreiben vom Planung Stand: 7. Juli 2016 / Aktualisierung Bauantrag Anregungen aus der Sitzung des Gemeinderates vom wurden aufgenommen und eingearbeitet. Daraus ergibt sich die beigelegte Planung, Stand 7. Juli 16, die als Grundlage für die Aktualisierung des Bauantrages verwendet werden soll. Innerhalb des vom Gemeinderat am beschlossenen Sanierungskonzeptes werden folgende Änderungen vorgeschlagen: - Für die Kleinkindgruppen wird ein direkter Zugang zur Küche ermöglicht. Material- und Lagerraum wird verlegt. Ein direkter Zugang der Kleinkindgruppen zur Küche bringt notwendige Verbesserungen im täglichen Betrieb. - Der Schlafraum für Kinder über drei Jahre wurde um eine weitere Bettenreihe vergrößert. Ein Trend zur Ganztagesbetreuung ist erkennbar. Daraus folgt ein höherer Bedarf an Schlafplätzen.

2 Vorlage zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Bischweier am /7 Beschlussvorschlag Der Planungsstand 7. Juli 2016 ist als Grundlage für die Aktualisierung des Bauantrages zu verwenden. 2. Kühlung für die Lüftungsanlage Ende Beschlussvorschlag Herr Gemeinderat Rahner hat vorgeschlagen, für die Lüftung eine Kühlung einzubauen und dabei insbesondere zu prüfen Erdwärmetauscher einzusetzen. Sehen Sie dazu in Anlage 12 Schreiben Ing. Büro Nickel vom 14. Juli 16. BM und Verwaltung danken Hr. Gemeinderat Rahner für den Hinweis, weil damit in Zukunft eine deutliche Verbesserung im Betrieb des Kinderhauses in der heißen Jahreszeit möglich wird. Wir teilen die Auffassung, dass die Lüftungsanlage mit einer Kühlung ergänzt werden sollte, vor allem deshalb weil die Lüftungsanlage die Außenluft mit der Temperatur nach innen bläst, die sie draußen hat. D.h. an heißen Tagen bläst die Lüftungsanlage heisse Luft nach drinnen. Auch wenn Fenster und Türen geschlossen bleiben, wird es drinnen deutlich wärmer, weil die Lüftung die warme Außenluft nach drinnen bläst. Wir verweisen auf die Erfahrungen aus der Markthalle, in der bei Veranstaltungen bei hohen Außentemperaturen genau der beschriebene Effekt auftritt und sich dort regelmäßig Besucher mokieren und i.d.r. einer sachlichen Argumentation nur bedingt zugänglich sind. Ein Luftaustausch ist für den Betrieb des Kinderhauses aber zwingend notwendig (zumindest mit einer Teilmenge). Durch Ausschalten kann der beschriebene Aufwärmeffekt im Dauerbetrieb nicht vermieden werden. Das ist aber auch kein großes Problem, weil mit einer sehr überschaubaren Investitionssumme von rd. Zusätzlich eine Kühlanlage eingebaut werden kann. Beschlussvorschlag: Die Lüftungsanlage im Kinderhaus in der Hermann-Föry-Straße wird mit einer Kühlanlage ergänzt. ----

3 Vorlage zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Bischweier am /7 Die möglichen Varianten für eine Kühlanlage sind im Schreiben Ing. Büro Nickel vom , Anlage 12, beschrieben. Fachingenieur und Verwaltung empfehlen die adiabatische Kühlung. Die Investitions- und Betriebskosten sind für eine erdgekoppelte oder eine adiabatische Kühlung etwa gleich. Die Kühlleistung der adiabatischen Anlage ist auf Dauer deutlich besser, denn bei der erdgekoppelten Anlage lässt die Kühlung der Zuluft im Sommer in dem Umfang nach, wie das Erdreich die Temperatur der Umgebungsluft annimmt. Die Energieeinsparung bei der erdgekoppelten Anlage, die im Winter für die über das Erdreich vorgewärmte Luft entsteht, beziffert der Fachingenieur als so klein, dass wirtschaftlich nicht relevant. Neben der deutlich besseren und vor allem dauerhaften Kühlleistung ist das für die Verwaltung ausschlaggebende Argument für die adiabatische Anlage vor allem die höhere Betriebssicherheit. In der Fachliteratur wird auf eine im Vergleich erhöhte Gefahr der Verkeimung der Lüftungsrohre bei der erdgekoppelten Anlage hingewiesen. Eine intensivere Überwachung und Reinigung der Lüftungsrohre ist erforderlich. Das ist kostenträchtig und vor allem fehleranfällig. Wir wollen aber Gesundheitsrisiken für die Kinder soweit als möglich vermeiden. Die mit der höheren Verkeimungsgefahr bei der erdgekoppelten Anlage verbundenen Gefahren für die Gesundheit der Kinder, der ErzieherInnen und der Besucher kann ganz einfach und ohne Mehrkosten vermieden werden, indem eine adiabatische Kühlung eingebaut wird. Das empfehlen wir. Diese adiabatische Kühlung muss jetzt eingebaut werden, weil sie nicht nachgerüstet werden kann. Im Landkreis wurde die adiabatische Kühlung z. Bsp. bei der Sanierung der Josef-Durler-Schule in den Jahren mit zwischenzeitlich sehr guten Erfahrungen im Betrieb eingebaut. Eine klassische Anlage, elektrisch betriebene Kältemaschine mit Verdampfer, könnte auch nachgerüstet werden. Mit Blick auf den mehrfach höheren Energieverbrauch und damit auf Dauer deutlich höheren Betriebskosten kommt eine solche klassische Kühlanlage aber aus Sicht der Verwaltung für unsere Gemeinde nicht in Frage. Beschlussvorschlag In das Kinderhaus in der Hermann-Föry-Straße wird eine Lüftungsanlage mit adiabatischer Kühlung eingebaut. Ende Beschlussvorschlag

4 Vorlage zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Bischweier am /7 3. Freigabe des Leistungsumfangs für Abbruch-, Rohbau-, Zimmerer-, Dachdecker- und Blitzschutzarbeiten Wir haben Ihnen Ausschreibungstexte in Kurzform, je Stand: für die Gewerke Rohbau, Abbruch, Umbau und Erweiterung Zimmerer, Abbruch Dach ü.jugend, Aufbau Anbauten, Dachdecken Dachdecker Flachdach ü. Jugend+Anbau, Foamglas Compact Dach Blechner Für das Erarbeiten der verbindlichen Leistungsbeschreibung für die Blitzschutzarbeiten fehlen noch Vorgaben des Statikers. Blitzschutzarbeiten müssen aber parallel zum Rohbau ausgeführt werden. Das LV für die Blitzschutzarbeiten wird durch das Planungsbüro für Elektrotechnik, Bühl-Neusatz erarbeitet. Architekt Hobaum koordiniert Ausschreibung und Ausführung parallel zum Rohbau. Art und Umfang der Blitzschutzarbeiten sind durch das geltende Regelwerk für den Blitzschutz vorgegeben. Um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden bitten wir den Gemeinderat, die Freigabe für die Ausschreibung der Blitzschutzarbeiten bereits jetzt zu erteilen. Beschlussvorschlag Die Ausschreibungstexte in Kurzform, je Stand: für die Gewerke Rohbau, Abbruch, Umbau und Erweiterung Zimmerer, Abbruch Dach ü.jugend, Aufbau Anbauten, Dachdecken Dachdecker Flachdach ü.jugend+anbau, Foamglas Compact Dach Blechner sind als Grundlage für die zeitnah durchzuführende Ausschreibungen zu verwenden. Die erforderlichen Blitzschutzarbeiten sind parallel zu den Rohbauarbeiten auszuschreiben. Ende Beschlussvorschlag

5 Vorlage zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Bischweier am /7 4. Öffentliche oder beschränkte Ausschreibung? Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht können beschränkt ausgeschrieben werden - Rohbauarbeiten bis max Netto - Ausbaugewerke bis max Netto. In Anlage 11 Firmen-Vorschläge für die beschränkten Ausschreibungen. Ergänzungsvorschläge aus dem Gemeinderat sind willkommen. Beschlussvorschlag Die Gewerke Rohbau, Abbruch, Umbau und Erweiterung (Kostenberechnung Architekt: ca Netto) Dachdecker Flachdach ü. Jugend+Anbau, Foamglas Compact Dach (Kostenberechnung Architekt: ca Netto) Blechner (Kostenberechnung Architekt: ca Netto) werden beschränkt ausgeschrieben. Die Vorschlagslisten des Architekten werden mit folgenden Ergänzungsvorschlägen: beschlossen. Das Gewerk Zimmerer, Abbruch Dach ü.jugend, Aufbau Anbauten, Dachdecken (Kostenberechnung Architekt: ca Netto) wird öffentlich ausgeschrieben. Ende Beschlussvorschlag

6 Vorlage zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Bischweier am /7 5. Eigenleistungen: Befristete Anstellung eines Helfers Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 27. Juni 2016 einstimmig beschlossen: Eigenleistungen sollen soweit verträglich machbar erbracht werden. Soweit die Entkernungsarbeiten nicht mit Eigenleistung geschafft werden, sind Fremdaufträge zu erteilen. In der Kalkulation für den Kostenrahmen ist von einer vollständigen Fremdvergabe auszugehen. Unsere Bauhofarbeiter können die Entkernungsarbeiten fachtechnisch einwandfrei erbringen. Problematisch ist im Wesentlichen nur die erforderliche Zahl an Arbeitskräften im erforderlichen Zeitraum auf die Baustelle zu bringen. Der Verwaltung ist bekannt, dass in dem betroffenen Zeitraum wegen Krankheit und Urlaub nicht alle Mitarbeiter des Bauhofes zur Verfügung stehen werden. Mit dem Bauhofleiter wurden die in Eigenleistung zu erbringenden Arbeiten durchgesprochen. Darauf aufbauend hat er vorgeschlagen, den Bauhof auf 6 Monate befristet mit einem Helfer in Teilzeit von 60 zu verstärken. Die Tätigkeit würde sich hauptsächlich auf Abbruch- und Entkernungsarbeiten für die Sanierung des Kinderhauses erstrecken. Aber auch die Unterstützung bei anderen, beim Gemeindebauhof anfallenden, Arbeiten wäre denkbar. Wir streben an, sowohl den Aufbau des Ausweichquartiers, als auch den Umzug des Kindergartens als auch die Ausräum- und Abbrucharbeiten im alten Kindergartengebäude möglichst vollständig mit eigenem Personal als Eigenleistung zu erbringen. Dafür brauchen wir Personal. Die Anstellung von Leiharbeitern durch unsere Gemeinde wollen wir möglichst vermeiden. Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bauhof auf 6 Monate befristet, einen Helfer in 60 % Teilzeit, zu suchen und einzustellen. Ende Beschlussvorschlag

7 Vorlage zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats Bischweier am /7 Ergänzend wird der BM versuchen, (kleinere) Teile dieser Arbeiten mit ehrenamtlichen Helfern zu erbringen. Erste Gespräche mit hilfsbereiten Eltern wurden geführt. In der Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Vereine wurde angefragt, ob zum Beispiel mit Blick auf das von der Gemeinde für unsere Dorfgemeinschaft neu geschaffene Dorfhaus die Bereitschaft zu ehrenamtlicher Mitarbeit bei den Ausräumarbeiten im Kindergarten besteht. BM/Verwaltung werden weitere Aufrufe starten und die ehrenamtliche Mitarbeit so organisieren, dass Arbeitsschutzvorschriften und Sicherheit aller Beteiligten gewahrt wird. 6. Fortführung der Planung und erste Vergaben Am 13. Juli hat der BM an KURZ UND FISCHER, Technische Gebäudeausrüstung und Bauphysik den Auftrag zur Energiebilanzierung als ersten Teil der nach ENEV erforderlichen Berechnungen erteilt. Darauf aufbauend können dann Architekt und Fachplaner ihre Werkplanung weiter ausarbeiten. Wir streben an, dem Gemeinderat für seine Sitzungen im September/Oktober weitere Teile der Planung und die ersten Vergabevorschläge zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

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