Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Schweiz aus Sicht des EDA
|
|
- Wolfgang Raske
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Politische Direktion PD Abteilung Europa, Zentralasien, Europarat, OSZE Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Schweiz aus Sicht des EDA Yvonne Schleiss Dienst für grenzüberschreitende Zusammenarbeit März 2014
2 Übersicht 1. Warum grenzüberschreitende Zusammenarbeit? 2. Kompetenzverteilung Bund-Kantone 3. Formen der Zusammenarbeit 4. Rechtsgrundlagen 5. Gremien der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (Beispiele) 6. Andere Instrumente der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit 7. Rolle des EDA bzw. des Dienstes für grenzüberschreitende Zusammenarbeit
3 1. Warum grenzüberschreitende Zusammenarbeit (güz)? Quelle: Junior Web Award 2013
4 1. Warum güz? Die Schweiz ist keine Insel, sondern ein «mediterranes» Land, d.h. «mitten im Land». Sie teilt Grenzen mit: Italien: 741 km Frankreich: 571 km Deutschland: 382 km Österreich: 167 km. Die Schweiz ist aufs engste mit ihren Nachbarn verbunden, so etwa durch:
5 1. Warum güz? kulturelle und sprachliche Ähnlichkeiten in den verschiedenen Regionen (gemeinsame Identität) intensive Wirtschaftsflüsse (allein der Handel der Schweiz mit Baden-Württemberg entspricht demjenigen mit den USA oder mit allen BRICS-Staaten zusammen, und der Handel mit Norditalien übersteigt denjenigen mit China) einen regen Personenfluss (für Arbeit, Kultur, Freizeit usw.) gemeinsame Herausforderungen (z.b. Verkehrsinfrastrukturen, Umweltschutz, Gesundheitsversorgung usw.).
6 1. Warum güz? Grenzüberschreitende Regionen verstehen sich selbst immer mehr als zusammengehörige Lebensräume. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist eine Priorität der Schweizer Aussenpolitik: Aussenpolitische Strategie der Schweiz: Strategischer Schwerpunkt 1: «Pflege und Ausbau unserer Beziehungen zu den Nachbarstaaten mit einem besonderen Augenmerk auf den Grenzregionen [ ].»
7 2. Kompetenzverteilung Bund-Kantone Art. 54 BV: Auswärtige Angelegenheiten Abs. 1: Die auswärtigen Angelegenheiten sind Sache des Bundes. Abs. 3: Er nimmt Rücksicht auf die Zuständigkeiten der Kantone und wahrt ihre Interessen. Art. 55 BV: Mitwirkung der Kantone an aussenpolitischen Entscheiden Abs. 1: Die Kantone wirken an der Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide mit, die ihre Zuständigkeiten oder ihre wesentlichen Interessen betreffen. Abs. 2: Der Bund informiert die Kantone rechtzeitig und umfassend und holt ihre Stellungnahmen ein. Abs. 3: Den Stellungnahmen der Kantone kommt besonderes Gewicht zu, wenn sie in ihren Zuständigkeiten betroffen sind. In diesen Fällen wirken die Kantone in geeigneter Weise an internationalen Verhandlungen mit.
8 2. Kompetenzverteilung Bund-Kantone Art. 56 BV: Beziehungen der Kantone mit dem Ausland (sog. «kleine Aussenpolitik») Abs. 1: Die Kantone können in ihren Zuständigkeitsbereichen mit dem Ausland Verträge schliessen. Abs. 2: Diese Verträge dürfen dem Recht und den Interessen des Bundes sowie den Rechten anderer Kantone nicht zuwiderlaufen. Die Kantone haben den Bund vor Abschluss der Verträge zu informieren. Abs. 3: Mit untergeordneten ausländischen Behörden können die Kantone direkt verkehren; in den übrigen Fällen erfolgt der Verkehr der Kantone mit dem Ausland durch Vermittlung des Bundes. Die Organisation des ausländischen Staates beeinflusst die Rolle des Bundes.
9 3. Formen der Zusammenarbeit Unterschiedlichste Formen, von losen Kontakten bis zu vertraglichen Regelungen und gemeinsamen Institutionen, auf regionaler und kommunaler Ebene, zwischen öffentlichen Körperschaften und privaten Organisationen usw., z.b.: Regierungskonferenzen privatrechtlich organisierte Vereine internationale Organisationen spezifische Rechtsformen der güz (dazu sogleich).
10 4. Rechtsgrundlagen Rahmenübereinkommen vom über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden (Madrider Übereinkommen) gilt für die CH und ihre Nachbarstaaten mit 3 Zusatzprotokollen (die nicht für alle Nachbarstaaten gelten, z.b. 1-3 nicht für Italien und 3 nicht für Österreich) Rechtsform: Verbund für euroregionale Zusammenarbeit VEZ (3. Protokoll)
11 4. Rechtsgrundlagen Karlsruher Übereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und örtlichen öffentlichen Stellen von 1996 CH mit D, F und Lux gilt heute für die Kantone Solothurn, Basel-Stadt, Basel- Landschaft, Aargau, Jura, Schaffhausen, Bern, Neuenburg, Waadt, Genf und Wallis. Rechtsform: grenzüberschreitender örtlicher Zweckverband göz (nach Art. 11)
12 4. Rechtsgrundlagen EU-Verordnung 1302/2013 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) Revision der VO 1082/2006 Neu können EVTZ auch dann nationale, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder Einrichtungen oder öffentliche Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten beitreten, wenn nur ein einziger EU-Mitgliedstaat (bis anhin 2) involviert ist. VO gilt ab dem 22. Juni 2014.
13 5. Gremien der güz (Beispiele) Region Genfersee: Comité régional franco-genevois (seit 1973) Grand-Genève (göz, seit 2012) Gemischte Kommission (F-CH)
14 5. Gremien der güz (Beispiele) Region Genfersee: Conseil du Léman (seit 1987)
15 5. Gremien der güz (Beispiele) Jurabogen: Conférence TransJurassienne (seit 1985)
16 5. Gremien der güz (Beispiele) Region Oberrhein: Oberrheinkonferenz Trinationale Regierungskonferenz (D-F-CH, seit 1975)
17 5. Gremien der güz (Beispiele) Nordschweiz- Süddeutschland: Hochrheinkommission (göz, seit 1997) Verein Agglomeration Schaffhausen VAS (seit 2006)
18 5. Gremien der güz (Beispiele) Region Bodensee: Internationale Bodenseekonferenz IBK (seit 1972)
19 5. Gremien der güz (Beispiele) Alpenraum: Arge Alp (seit 1972) Schweiz-Italien: Regio Insubrica (seit 1995)
20 5. Gremien der güz (Beispiele) Italien-Frankreich-Schweiz: Espace Mont-Blanc (seit 1990)
21 6. Andere Instrumente der güz: INTERREG INTERREG A: Grenzüberschreitend EU: 52 Programme CH: 4 Programme EU-Programm, das in der CH über die NRP gefördert wird
22 6. Andere Instrumente der güz: Programme: Frankreich-Schweiz Oberrhein Alpenrhein-Bodensee- Hochrhein Italien-Schweiz Programmperiode in Erarbeitung INTERREG
23 6. Andere Instrumente der güz: Dialoge Dialoge mit Italien und Frankreich über die güz: zwischen den jeweiligen Aussenministerien einmal jährlich, alternierend in den jeweiligen Hauptstädten Chef der Schweizer Delegation: Botschafter für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Organisation/Koordination durch den Dienst für güz) unter Einbezug der sachlich zuständigen Fachämter und der betroffenen Kantone und Regionen.
24 6. Andere Instrumente der güz: gemischte Regierungskommissionen Derzeit 2 themenübergreifende Kommissionen (Regionen Genf und Oberrhein), zwischen den jeweiligen Aussenministerien Zahlreiche Spezialkommissionen zu spezifischen Themen (z.b. Kommission zum Schutz der italienisch-schweizerischen Gewässer).
25 7. Rolle des EDA / des Dienstes für güz «grosse» Aussenpolitik: Beobachtung der Entwicklungen in den Grenzregionen und Abschätzung von deren Auswirkungen auf die Beziehungen zu unseren Nachbarstaaten Wahrung der (auch grenzüberschreitenden) Zuständigkeiten und Interessen der Kantone in der Aussenpolitik Organisation und Koordination der grenzüberschreitenden Beziehungen mit anderen Staaten (z.b. Dialoge und Kommissionen).
26 7. Rolle des EDA / des Dienstes für güz «kleine» Aussenpolitik: unterstützende Rolle (auf Wunsch der Kantone, z.b. als Beobachter in Gremien, durch Herstellung von Kontakten oder durch juristische Hilfestellung) Einbezug grenzüberschreitender Anliegen auf Bundesebene, auch in Zusammenarbeit mit anderen Departementen Information (z.b. über Möglichkeiten der güz). * * *
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen?
Heutige Stunde Aussenpolitik Völkerrecht - Staatsvertragsrecht Abschluss von Staatsverträgen Umsetzung
Heutige Stunde Aussenpolitik Völkerrecht - Staatsvertragsrecht Abschluss von Staatsverträgen Umsetzung 1 Standortbestimmung Völkerrecht Allgemeines Völkerrecht Internationales Staatsvertragsrecht Allg.
MehrDer Rechtsrahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf europäischer und zwischenstaatlicher Ebene
Dr. iur. Marcin Krzymuski Der Rechtsrahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf europäischer und zwischenstaatlicher Ebene Berlin, den 13.9.2013 Krzymuski@europa-uni.de Tel.(D) +49 335 553416420
MehrGrenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. BBl 2017 Rahmenabk. mit Frankreich
Übersetzung 1 Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik Abgeschlossen in Paris
MehrInterreg und die Bedeutung für die Schweiz
Interreg und die Bedeutung für die Schweiz Botschafter Dr. Eric Jakob Leiter der Direktion für Standortförderung im Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung
MehrVerordnung über die Katastrophenhilfe im Ausland
Verordnung über die Katastrophenhilfe im Ausland (VKA) 974.03 vom 24. Oktober 2001 (Stand am 1. August 2004) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 15 des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 1
MehrVerordnung über die Katastrophenhilfe im Ausland
Verordnung über die Katastrophenhilfe im Ausland (VKA) vom 24. Oktober 2001 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 15 des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 1 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit
MehrVertrag. haben Folgendes vereinbart: vom 5. März 2010
. Vertrag vom 5. März 00 über die Mitwirkung der Kantonsparlamente bei der Ausarbeitung, der Ratifizierung, dem Vollzug und der Änderung von interkantonalen Verträgen und von Verträgen der Kantone mit
MehrD-F-CH-Oberrheinkonferenz (ORK) und Trinationale Metropolregion Oberrhein (TMO)
D-F-CH-Oberrheinkonferenz (ORK) und Trinationale Metropolregion Oberrhein (TMO) Präsentation im Rahmen eines Studientages für Studierende des IBM- Studiengangs der FHNW INFOBEST PALMRAIN am 25. Oktober
MehrVerordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer
Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) Änderung vom 23. Mai 2001 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 6. Oktober 1986 1 über die Begrenzung der Zahl der Ausländer
MehrTaschenstatistik Öffentliche Finanzen 2015
Taschenstatistik Öffentliche Finanzen 2015 Rechnungsabschlüsse Bund (ohne Sonderrechnungen) D in % Mio. CHF 2013 2014 2015 14 / 15 Ordentliche Einnahmen 65 032 63 876 67 580 5,8 Ordentliche Ausgaben 63
MehrTaschenstatistik Öffentliche Finanzen 2016
Taschenstatistik Öffentliche Finanzen 2016 Rechnungsabschlüsse Bund (ohne Sonderrechnungen) D in % Mio. CHF 2014 2015 2016 15 / 16 Ordentliche Einnahmen 63 876 67 580 67 013-0,8 Ordentliche Ausgaben 64
MehrGeschichte der Kooperation
Geschichte der Kooperation Der Oberrhein :ein gemeinsamer Raum? Birte Wassenberg 1 Geschichte der Kooperation Definition der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit: «Es handelt sich um die Beziehungen zwischen
MehrProduktbeschreibung. Im Recht-Paket enthalten: Recht
Produktbeschreibung Recht Kurzbeschreibung: Über 2 Millionen Publikationen aus verschiedenen Gerichtsinstanzen, wie Beschlüsse auf Bundesebene und Meldungen vom SHAB Beschreibung: Die unterschiedliche
MehrDie Kantone im Bundesstaat nach der Föderalismusreform. FS 2012 Kantonales Staatsrecht
Die Kantone im Bundesstaat nach der Föderalismusreform 1 Warming-up Was assoziieren Sie mit dem Begriff Kanton? 2012 wie schon 1848 bilden die Kantone die Grundlage der Eidgenossenschaft. Halten Sie die
Mehrüber die interkantonalen Verträge (VertragsG)
. Gesetz vom. September 009 über die interkantonalen Verträge (VertragsG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesverfassung vom 8. April 999, namentlich die Artikel 48, 7, 86 Abs. und
MehrTaschenstatistik Öffentliche Finanzen 2013
Taschenstatistik Öffentliche Finanzen 2013 Rechnungsabschlüsse Bund (ohne Sonderrechnungen) Schätzung D in % Mio. CHF 2011 2012 2013 12 / 13 Ordentliche Einnahmen 64 245 62 997 64 197 1,9 Ordentliche Ausgaben
MehrVerbraucherschutz in der EU. Eine Präsentation des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland/ Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz
Verbraucherschutz in der EU Eine Präsentation des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland/ Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz Vom Beginn bis heute 1993 seit 2005 Gründung des deutsch-französischen
MehrFläche - mit 41 293km gehört zu den kleinsten Ländern Europas
Fläche - mit 41 293km gehört zu den kleinsten Ländern Europas 7,04 Millionen Einwohner ein dicht besiedeltes Land Die Schweiz grenzt im Norden an Deutschland im Westen an Frankreich im Süden an Italien
MehrGemeindekooperation in Südböhmen
16. Tagung der oö. Gemeinden Gemeindekooperation in Südböhmen Mgr. Dalibor Carda Bürgermeister der Stadt Český Krumlov Gemeindekooperation durch freiwillige Vereine und Bunden in verschiedenen Bereiche
MehrVerordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit
Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) Änderung vom 12. Dezember 2008 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 24. Oktober 2007 1 über Zulassung, Aufenthalt
MehrBeteiligung der NGOs bei der Erarbeitung der Managementpläne am Beispiel des Bodensees
Beteiligung der NGOs bei der Erarbeitung der Managementpläne am Beispiel des Bodensees Seen und die EU-Wasserrahmenrichtlinie Radolfzell, 19. Januar 2009 Marion Hammerl Bodensee-Stiftung marion.hammerl@bodensee-stiftung.org
MehrBundespräsidentin Micheline Calmy-Rey
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Erklärung von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA Bern 07.
MehrBevölkerungsbestand
Bevölkerungsbestand 19-215 1 Einwohner 4 3 2 1 1 Ab 2 inkl. Laufental. 19 191 192 193 1941 195 196 197 198 199 2 21 214 215 Quelle: Eidgenössische Volkszählungen (199-1941), Bundesamt für Statistik; kantonale
MehrTrinationale Metropolregion Oberrhein (TMO)
(TMO) Jürgen Oser, Regierungspräsidium Freiburg Tri-National Metropolitan Region of the Upper-Rhine Gründung der TMO 9. Dezember 2010 in Offenburg Unterzeichnung der Offenburger Erklärung Unterzeichnung
MehrDrei Länder ein Ziel? Grenzüberschreitende Mobilität in der Trinationalen Agglomeration Basel
Quelle Abbildung: TEB Drei Länder ein Ziel? Grenzüberschreitende in der Trinationalen Agglomeration Basel Alain Groff Leiter Amt für, Kanton Basel-Stadt 8. Internationale Verkehrstage Salzburg, Oktober
MehrBundesstaatlichkeit, Kompetenzverteilung
Bundesstaatlichkeit, Kompetenzverteilung Staatsrecht für Lehrpersonen HS 2016 Dr. Goran Seferovic 29.09.2016 Seite 1 Übersicht der heutigen Vorlesung 1. Begriff des Bundesstaates 2. Der schweizerische
MehrWiederholungsfragen zu Kapitel 2
Wiederholungsfragen zu Kapitel 2 Funktionsweise der Europäischen Union Der rechtliche und institutionelle Rahmen Hinweis: Jeweils eine der genannten Antwortalternativen ist korrekt. 1. Welches europäische
Mehr1462 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - 2 deutsch. Vertragstext (Übersetzung) (Normativer Teil) 1 von 5. (Übersetzung)
1462 der Beilagen XXII. GP - Staatsvertrag - 2 deutsch. Vertragstext (Übersetzung) (Normativer Teil) 1 von 5 (Übersetzung) PROTOKOLL NR. 2 ZUM EUROPÄISCHEN RAHMENÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GRENZÜBERSCHREITENDE
MehrPsychische Gesundheit
Psychische Gesundheit Margreet Duetz Schmucki Leiterin Sektion Nationale Gesundheitspolitik Bundesamt für Gesundheit OECD-Bericht Mental Health and Work in Switzerland Fokus: Gesundheit und Gesundheitsversorgung
MehrKarlsruher Übereinkommen
8.00 Karlsruher Übereinkommen Übereinkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der französischen Republik und der Regierung des Grossherzogtums
MehrV e r b a l n o t e. Artikel 1 Geltungsbereich
BGBl. III - Ausgegeben am 29. Jänner 2015 - Nr. 13 1 von 5 GZ BMEIA-BT.4.15.08/0002-IV.2a/2014 An die Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft Kärntner Ring 12 1010 Wien V e r b a l n o t e Das
MehrAutor: Mgr. Daniela Švábová
Schweiz 26 Kantone» Aargau» Nidwalden» Obwalden» Schaffhausen» Schwyz» Solothurn» St. Gallen» Tessin» Thurgau» Uri» Waadt» Wallis» Zug» Zürich» Appenzell Ausserrhoden» Appenzell Innerrhoden» Basel-Landschaft»
MehrRolle und Zuständigkeiten der interkantonalen Konferenzen im Gesetzgebungsprozess
Rolle und Zuständigkeiten der interkantonalen Konferenzen im Gesetzgebungsprozess Forum für Rechtsetzung vom 31. Oktober 2013 Dr. Sandra Maissen Generalsekretärin Inhaltsübersicht Konferenz der Kantonsregierungen
MehrOrganisation des Staates
Grundzüge der Rechtslehre 2. Teil Organisation des Staates Das Staatsgebiet Föderalismus: Bund Kantone Föderalismus: Kanton Gemeinde Die Gewaltenteilung Die Behörden Parlament Regierung und Verwaltung
MehrOrganisationsverordnung für den Bundesrat (OV-BR)
Organisationsverordnung für den Bundesrat (OV-BR) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 24 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 1 (RVOG), verordnet: 1.
MehrVerordnung der Bundesversammlung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlamentes
Verordnung der Bundesversammlung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlamentes (VPiB) vom 28. September 2012 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf
MehrAbgeschlossen durch Notenaustausch vom 22. Mai/5. Juni 2001 Inkrafttreten: 5. Juni 2001
0.741.791.012 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Nr. 105 ausgegeben am 19. Juni 2001 Notenaustausch zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend Strassenverkehrskontin-
MehrStrategisches Positionspapier der Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK) für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein
Strategisches Positionspapier 2014 2018 der Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK) für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein Inhaltsverzeichnis Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
MehrEU Strategie für den Donauraum. EU Strategy for the Danube Region
EU Strategie für den Donauraum EU Strategy for the Danube Region Internationale Netzwerke im Donauraum Beispiele: 1948 Donaukommission Übereinkommen über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau 1970
MehrRegionaler Naturpark Schaffhausen Grenzüberschreitende Bürgerbeteiligung. Christoph Müller Geschäftsführer
Regionaler Naturpark Schaffhausen Grenzüberschreitende Bürgerbeteiligung Christoph Müller Geschäftsführer v Ablauf 1 Ausgangslage, Ziele, Beteiligung 2 Wo steht der Regionale Naturpark Schaffhausen heute
MehrParlamentarier-Konferenz Bodensee. Statut vom
Parlamentarier-Konferenz Bodensee Statut vom 23.03.2007 Parlamentarier-Konferenz Bodensee Statut (beschlossen auf der 27. Sitzung am 23.03.2007, gültig nach Beendigung der 27. Sitzung) 1. Ziele und Aufgaben
MehrDie Deutsch-französischschweizerische. Oberrheinkonferenz
Die Deutsch-französischschweizerische Oberrheinkonferenz Die Oberrheinregion Südliche Pfalz bis Nordwestschweiz Gesamtfläche: 21.517 km² 5.9 Mio. Einwohner, davon 30 % in F 23 % in CH 47 % in D Entwicklung
MehrGeburten, Eheschliessungen und Scheidungen im Trend
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Korrigierte Version Seite 5, T3: Änderungen in Kursivschrift (30.06.2011, 10:45) Medienmitteilung Sperrfrist: 30.06.2011, 9:15 1 Bevölkerung
MehrDie EFRE-Förderung ab 2014
Die EFRE-Förderung ab 2014 Erich Unterwurzacher Generaldirektion für Regionalpolitik und Stadtentwicklung Europäische Kommission Erfurt, 26. September 2013 2 Inhalt A. Die Leitziele der ESI-Fonds 2014-2020
MehrInternationale Zusammenarbeit der Kantone im Bereich der Bildung und der Kultur
Internationale Zusammenarbeit der Kantone im Bereich der Bildung und der Kultur Von der EDK erarbeitetes Strategiekonzept (3. Mai 2002) Die internationale Zusammenarbeit der Kantone spielt sich grundsätzlich
Mehrhttps://de.wikipedia.org/wiki/schweiz
https://de.wikipedia.org/wiki/schweiz Geografie Geschichte Sehenswürdigkeiten Klima Religionen Sprachen Der Binnenstaat Schweiz liegt zwischen dem 46. und 48. Breitengrad und verfügt über die Quellgebiete
MehrBasel trinational. Grenzüberschreitende Kooperation in der Statistik. Martina Schriber, Statistisches Amt des Kantons Basel-Stadt
Basel trinational Grenzüberschreitende Kooperation in der Statistik Martina Schriber, des Kantons Basel-Stadt Schweizer Statistiktage 2017 Inhalt Was ist die trinationale Region um Basel? Diverse Definitionen
MehrMigration im Kanton Zürich
Kanton Zürich Migrationsamt Migration im Kanton Zürich - Aktuelle Zahlen zur ausländischen Bevölkerung - Geschäftszahlen Migrationsamt Ständige ausländische Wohnbevölkerung Kanton Zürich 2012 2013 2014
MehrInterkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH)
950.050 Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) Vom. Oktober 998. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. Die vorliegende Vereinbarung wird zu dem Zwecke geschlossen,
MehrGestützt auf Art. 45 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1)
80.50 Kantonale Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KVUVP) Vom 7. Juli 009 (Stand 8. Dezember 05) Gestützt auf Art. 45 Abs. und Art. 8 Abs. der Kantonsverfassung ) von der Regierung erlassen
MehrÖffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen für den Betrieb des Informationsportals von 2005 bis 2006
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen für den Betrieb des Informationsportals www.ch.ch von 2005 bis 2006 vom 6. Oktober 2004 Der Schweizerische Bundesrat und
MehrVaterschaftsanerkennungen und Scheidungen nehmen zu
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Korrigierte Version (07.09.2016): Korrekturen in Rot Medienmitteilung Sperrfrist: 30.06.2016, 9:15 1 Bevölkerung Nr. 0350-1606-50
MehrEuropäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit
Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit Institutionalisierte Strukturen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit Hohenau 27. Februar 2012 Johannes Maier Inhalt: EVTZ ein Rechts-Werkzeug
MehrMigration im Kanton Zürich
Kanton Zürich Migrationsamt Migration im Kanton Zürich - Aktuelle Zahlen zur ausländischen Bevölkerung - Geschäftszahlen Migrationsamt Ständige ausländische Wohnbevölkerung Kanton Zürich 2011 2012 2013
MehrBotschaft zur Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Graubünden
16.034 Botschaft zur Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Graubünden vom 13. April 2016 Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr
MehrKooperation in der Regionalplanung
Kooperation in der Regionalplanung Das Überschreiten der Grenze stellt eine Grundproblematik in der dar. Örtliche Ebene Regionale Ebene Landes Ebene Staats Ebene Europäische Ebene Zwischenstaatliche Regionalplanung
MehrVerordnung über den Sonderstab Geiselnahme und Erpressung
Verordnung über den Sonderstab Geiselnahme und Erpressung vom 25. November 1998 (Stand am 9. Februar 1999) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 55 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes
MehrEU-Förderung in den bayerischen Kommunen
// EU-Förderung in den bayerischen Kommunen Vorstellung des EFRE, ELER und ESF 29. April 2015 / München 07. Mai 2015 / Nürnberg EU-Förderung in den bayerischen Kommunen Zusammenfassung und Ausblick Résumé
MehrTeilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2015 in Mailand. Bern, 16. Mai 2012
Teilnahme der Schweiz an der Weltausstellung 2015 in Mailand Bern, 16. Mai 2012 Aussenpolitische Strategie der Schweiz Strategische Achse 1: Pflege und Ausbau unserer Beziehung zu den Nachbarländern Weltausstellung
Mehrörtlichen öffentlichen Stellen
Karlsruher Übereinkommen 9.00 Übereinkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen der Kantone Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Jura, der Regierung der Bundesrepublik
MehrKantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)
7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) Von der Regierung erlassen am 7. Februar
MehrVom 23. Januar 1996 (Stand 2. Juli 2004)
48. Übereinkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der französischen Republik und der Regierung des Grossherzogtums Luxemburg über die
MehrDer Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates,
Karlsruher Übereinkommen 9.00 Grossratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Basel-Stadt zum deutsch-französisch-luxemburgisch-schweizerischen Übereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
MehrRevision des Gefahrengutrechts Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA 3003 Bern Brugg, 30. Mai 2016 Zuständig: Looser Florence, Jäggi Thomas Sekretariat: Messer Sarah
MehrMOBILITÄT 2030 UND PARKRAUMPOLITIK
MOBILITÄT 2030 UND PARKRAUMPOLITIK MULTIMODALE STRATEGIE FÜR GENF 07.05.2014 15.05.2014 DER GROSSRAUM GENF HEUTE Der Grossraum Genf: - 918'000 Einwohner - 440'000 Arbeitsstellen - 3'800'000 Fahrten pro
MehrAnhang (Ausgleich der kalten Progression) 1)
Steuergesetz Anhang 640.00 Anhang (Ausgleich der kalten Progression) ) Mit erstmaliger Wirkung für die Einkommenssteuer der Steuerperiode 999, soweit sie im Jahre 2000 fällig wird, werden gestützt auf
Mehrüber die Kommunikation bei ausserordentlichen Ereignissen
SJD/Vorentwurf vom 06.0.05 Verordnung vom über die Kommunikation bei ausserordentlichen Ereignissen Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf Artikel Abs. Bst. c des Gesetzes vom. Dezember über den
MehrDie Wichtigkeit der Bilateralen aus Sicht von Novartis
Novartis Operation / Novartis Schweiz Die Wichtigkeit der Bilateralen aus Sicht von Novartis Matthias Leuenberger Delegate Novartis Switzerland Pratteln, 24. August 2017 Wir sind die Glücklichsten... ...und
MehrStaatskunde Merkblätter für die Einbürgerung Grundlagen für das Einbürgerungsgespräch
Staatskunde Merkblätter für die Einbürgerung Grundlagen für das Einbürgerungsgespräch Stand Februar 2006 (ZIV: RBBSI-Staatskunde-Merkblatt) Aufbau des Bundes: Der Bund (Schweiz) Kanton Kanton Halbkanton
MehrJURISTISCHE SCHRIFTENREIHE BAND 86
JURISTISCHE SCHRIFTENREIHE BAND 86 DAS AUSLANDERWAHLRECHT EIN EUROPÄISCHES GEBOT Eine rechtsdogmatische, rechtsvergleichende und rechtspolitische Analyse zur Umsetzung der Kommunalwahlrichtlinie der EU
MehrPrioritäten des Schweizer Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarats (18. November Mai 2010)
Û Y -A I-. Ministerdelegierte Inform ationsdokum ente CM/Inf(2009)49 O kto b e r 2009 COUNCIL OF EUROPE CONSEIL DE L'EUROPE Committee of Ministers Comité des Ministres Prioritäten des Schweizer Vorsitzes
MehrÜbersicht über die eidgenössischen und kantonalen Behörden, welche in Rechtsfragen zur Psychotherapie Auskunft erteilen können.
Übersicht über die eidgenössischen und kantonalen Behörden, welche in Rechtsfragen zur Psychotherapie Auskunft erteilen können. Bund Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter Mo bis Fr von 10.00 bis 12.00
MehrREGIERUNGSRAT DES KANTONS AARGAU
REGIERUNGSRAT DES KANTONS AARGAU Aarau, 21. Januar 1998 97.006085 Interpellation Kurt Rüegger, Rothrist, vom 2. Dezember 1997 betreffend bilaterale Verhandlungen EU/Schweiz I. Text und Begründung der Interpellation
MehrDie strategische Umweltprüfung in der Regionalplanung: Entwicklung in Deutschland
Thomas Bunge, Dessau/Berlin Die strategische Umweltprüfung in der Regionalplanung: Entwicklung in Deutschland Referat auf der Abschlusstagung zum Forschungsprojekt Transnationale strategische Umweltprüfung
MehrHerausgeber: Deutsch-Französisch-Schweizerische Oberrheinkonferenz
IMPRESSUM Herausgeber: Deutsch-Französisch-Schweizerische Oberrheinkonferenz erstellt vom Ad-hoc-Expertenausschuss Leitfaden unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Hans-Jürgen Seimetz / Michael Umhey Kehl, Oktober
MehrZur Praxis bei der Nennung von Verfassungsbestimmungen in Ingress von Bundesgesetzen
Zur Praxis bei der Nennung von Verfassungsbestimmungen in Ingress von en Bestimmungen des übergeordneten Erlasses angeben die zur Rechtsetzung ermächtigen (kompetenzbegründende Bestimmungen) 2 über die
MehrVerordnung über die Einschränkung der Zulassung. Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Änderung vom Entwurf Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
MehrDeutschland und seine Nachbarn
Deutschland und seine Nachbarn Warum Europa so wichtig für Sachsen und Deutschland ist Sächsisches Staatsministerium des Innern16. November 2009 Juristische Fakultät TU Dresden Gliederung I. Klarstellungen
MehrBundesbeschluss Entwurf
Bundesbeschluss Entwurf über die Umsetzung der Übereinkommen über internationale Kindesentführung sowie die Genehmigung und Umsetzung der Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und Erwachsenen
MehrBundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 54 der Bundesverfassung 1, nach Einsicht in
MehrProjekt Grenzüberschreitende Qualifizierung am Oberrhein Euregio-Zertifikat für Auszubildende und Ausbilder/innen
Projekt Grenzüberschreitende Qualifizierung am Oberrhein Euregio-Zertifikat für Auszubildende und Ausbilder/innen 1 Gliederung: Veranstaltung Ausland erfahren leicht gemacht Mobilitätsprogramme für Auszubildende
Mehrdie Bevölkerung am Oberrhein und ihre Zukunft : ein paar Daten Sebastian Carlotti
die Bevölkerung am Oberrhein und ihre Zukunft : ein paar Daten Sebastian Carlotti Geographische Umrisse für die Analyse; Vor- und Nachteile Zwanzig Grenzgebiete in Europa wobei Eures die Arbeitsmobilität
MehrRahmenvereinbarung. zwischen. dem Senat der Freien Hansestadt Bremen. und
Rahmenvereinbarung zwischen dem Senat der Freien Hansestadt Bremen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Bremen e.v. (Bremer Sinti Verein e.v. und Bremerhavener Sinti Verein e.v.) Präambel
MehrDie Förderung integrierter Stadtentwicklung im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds
Die Förderung integrierter Stadtentwicklung im Rahmen der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2014-2020 Erich Unterwurzacher Direktor in der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung
MehrBundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen
Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (BG-KKE) vom 21. Dezember 2007 (Stand am 1. Juli 2009) Die Bundesversammlung der Schweizerischen
MehrKantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)
7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Vom 7. Februar 0 (Stand. Juni 06) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) von
MehrAdressen und Links der Aufsichtsbehörden der beruflichen Vorsorge und der Versicherungsgerichte
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Adressen und Links der Aufsichtsbehörden der beruflichen Vorsorge und der e Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge
Mehr"Zum Verhältnis Bund - Gemeinden"
Hauptversammlung 2016 VBG "Zum Verhältnis Bund - Gemeinden" Freitag, 10. Juni 2016 Reberhaus Uettligen (Gemeinde Wohlen) Reto Lindegger Direktor SGV Inhalt Schweizer Gemeindelandschaft und Kurzportrait
MehrInternationale Amtshilfe in Steuerangelegenheiten
Universität Bern Departement für Wirtschaftsrecht Steuerstreit Schweiz EU / Unternehmenssteuerreform III Bern, 26./27. April 2013 Internationale Amtshilfe in Steuerangelegenheiten von Peter V. Kunz Prof.
MehrSchweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK)
Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bund) vertreten durch das Eidg. Departement
MehrRechtssprache auch ein politisches Thema
Rechtssprache auch ein politisches Thema Gedanken aus schweizerischer Optik Marius Roth Universität Freiburg, i.üe. Rechtssprache Aspekte Hauptaspekt: Verständlichkeit von Rechtsnormen Eng verknüpft mit
MehrDie Rolle der Städte im neuen Asyl- Management Cesla Amarelle
1 Die Rolle der Städte im neuen Asyl- Management Cesla Amarelle cesla.amarelle@unine.ch 23.10.2015 2 Ablauf I. Einleitung II. Die besondere Situation der Städte III. Die Herausforderungen für die Städte
MehrInterkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Anhang) (Hochschulkonkordat)
Kanton Zug 44.50-A Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Anhang) (Hochschulkonkordat) Vom 20. Juni 203 (Stand. Januar 205) Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren
MehrAufgabenbereich Regionalpolitik / Strukturpolitik
1 Aufgabenbereich Regionalpolitik / Strukturpolitik (seit 1986, Anfänge seit 1972) Zuständig in den EU-Organen Europäisches Parlament Rat Kommission Rechtsgrundlage: Art. 174 bis 178 AEUV Ausschuss Regionale
MehrWie das Recht seine Institutionen erschafft
Zentrum für Rechtsetzungslehre Wie das Recht seine Institutionen erschafft Assertion und Präsupposition in der Gesetzessprache Kolloquium «Sprache & Recht» vom 11. April 2017 Dr. Stefan Höfler Sprache
MehrKooperation zwischen Gemeinden, Kantonen (und Ländern) am Beispiel des Vereins
Kooperation zwischen Gemeinden, Kantonen (und Ländern) am Beispiel des Vereins Dr. Patrick Leypoldt, Geschäftsführer Agglomerationsprogramm Basel Dr. Mirjam Strecker, Rechtsanwältin, LL.M., Recht & Governance,
MehrErkenntnisse aus der aktuellen
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Veterinärwesen BVET Erkenntnisse aus der aktuellen EU Inspektion Fremdstoffe und Tierarzneimittel 14. April 2011 Themen Auftrag / Grundlagen
MehrGesellschaftsvertrag
Interessengemeinschaft Kantonsparlamente Communauté d'intérêts des parlements cantonaux Gesellschaftsvertrag Die Kantonsparlamente der Kantone Freiburg, Basel-Stadt, Bern, Wallis, Genf, Basel-Landschaft,
MehrVerordnung über den Finanz- und Lastenausgleich
Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) Änderung vom 15. November 2017 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 7. November 2007 1 über den Finanz- und Lastenausgleich
Mehr