Internet-Beschwerdestelle
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- Ulrich Bach
- vor 7 Jahren
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1 Internet-Beschwerdestelle Erfolgsbilanz
2 Die eco Internet-Beschwerdestelle Arbeitsweise und Erfolgsbilanz Die eco Internet-Beschwerdestelle stellt sich der Aufgabe, illegale, insbesondere jugendmedienschutzrechtlich relevante Inhalte im Netz zu bekämpfen. Die eco Internet-Beschwerdestelle ist in das System der regulierten Selbstregulierung eingebettet und hat das Ziel, den Jugendschutz in Telemedien zu verbessern. Sie ist eingebunden in das internationale Netzwerk von Beschwerdestellen INHOPE. 1. Die Vorgehensweise der eco Internet-Beschwerdestelle Die Internet-Beschwerdestelle nimmt Beschwerden über alle Internetdienste entgegen: World Wide Web, s, Tauschbörsen, Chats, Newsgroups, Diskussionsforen und mobile Inhalte. Internetnutzer, die auf illegal, insbesondere jugendgefährdende Internetinhalte stoßen, können diese kostenlos und anonym unter dem eco-eigenen Beschwerdeformular unter oder per an melden. Die Hinweisgeber ermöglichen damit die Bekämpfung dieser Internetinhalte sowohl auf nationaler als auch (über das INHOPE-Netzwerk; s.u.) auf internationaler Ebene. Die eco Internet-Beschwerdestelle Seite 2
3 Die Webseite beinhaltet neben den Beschwerdeformularen reichhaltige Informationen und Verweise zu Ratgebern und Materialien zum Thema Medienkompetenz. Das Portal betreibt eco seit 2004 zusammen mit der Freiwilligen Selbstkontrolle MultimediaDiensteanbieter (FSM) e.v., um den Internetnutzern eine gemeinsame Anlaufstelle für Hinweise auf illegale Internetinhalte zur Verfügung zu stellen. Es wird ebenso wie klicksafe.de, jugendschutz.net und Nummer gegen Kummer als nationaler kombinierter Knotenpunkt (National Combined Node) von der EU im Rahmen des Safer Internet Programme finanziell gefördert. eco betreibt seine Internet-Beschwerdestelle bereits seit mehr als zwölf Jahren. Sie entwickelte sich aus dem Arbeitskreis ICTF (Internet Content Task Force), welcher im Jahr 1996 gegründet wurde, um die Verbreitung rechtswidriger und jugendgefährdender Inhalte im Internet zu verhindern und einzudämmen. Im Rahmen der Bearbeitung der bei eco eingereichten Beschwerden sind Bewertungskriterien in rechtlicher Hinsicht insbesondere: 174 bis 184 d StGB (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) 130 StGB (Volksverhetzung) 130 a StGB (Anleitung zu Straftaten) 131 StGB (extreme Gewaltdarstellungen) 129, 129 a StGB (Unterstützung oder Werbung für kriminelle oder terroristische Vereinigungen) Die eco Internet-Beschwerdestelle Seite 3
4 111 StGB (Aufforderung zu Straftaten) 86, 86a StGB (Verbreitung antidemokratischer oder nazistischer Propaganda) 4 und 5 JMStV (jugendgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte) 7 UWG (Zulässigkeit von -Marketing) Bei der Internet-Beschwerdestelle eingehende Beschwerden werden zunächst einer umfassenden juristischen Vorprüfung unterzogen. Strafbare Internetinhalte werden grundsätzlich zur Anzeige gebracht. Wird ein absolut unzulässiger Internetinhalt in Deutschland gehostet, fordert die Beschwerdestelle den hostenden Provider zum Entfernen (Dekonnektieren) des Inhaltes auf. Bei anderen rechtswidrigen, insbesondere jugendgefährdenden Inhalten wird der deutsche Provider aufgefordert, die Legalisierung des Inhaltes zu veranlassen (z.b. im Fall frei zugänglicher Erwachsenenpornografie mittels Installation eines Altersverifikationssystems durch den Inhalteanbieter). Bei strafrechtlich relevanten Inhalten wird der Host Provider auch gebeten, Daten, die beweiserheblich sein könnten, den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Wird der betreffende Internetinhalt nicht in Deutschland, aber in einem anderen Staat gehostet, in welchem es eine INHOPE-PartnerHotline gibt, wird die eingegangene Beschwerde dorthin weitergeleitet. Diese übernimmt dann die weitere Beschwerdebearbeitung ebenfalls mit dem Ziel, dass der Inhalt entfernt wird. Ergibt die Vorprüfung, dass der gemeldete Inhalt kinderpornografische Darstellungen nach 184b StGB enthält, wird der Inhalt zudem stets dem Bundeskriminalamt gemeldet, mit welchem eine enge Die eco Internet-Beschwerdestelle Seite 4
5 Zusammenarbeit besteht. Soweit die Inhalte im Ausland technisch vorgehalten werden und in dem entsprechenden Land keine INHOPE-Partner-Hotline zur Verfügung steht, wird der Fund dem BKA sowie dem jeweiligen ausländischen Host Provider gemeldet. 2. Erfolgsbilanz der eco Internet2. Beschwerdestelle Seit Mai 2009 führt die eco Internet-Beschwerdestelle ihre Statistik zu Reaktionszeiten in der jetzigen Form. Die Erfassung der Reaktionszeiten erfolgte vor dem Hintergrund der Diskussionen um das Zugangserschwerungsgesetz. Für in Deutschland gehostete Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten nach 184b StGB gilt konstant, dass die Inhalte binnen weniger Stunden, nicht selten sogar innerhalb von Minuten gelöscht werden. Die eco Internet-Beschwerdestelle Seite 5
6 Für im Ausland gehostete Inhalte kinderpornografischer Webseiten haben sich im Zeitraum Mai bis November 2009 folgende Reaktionszeiten ergeben: Reaktionszeiten für im Ausland gehostete kinderpornografische Inhalte im www (inkl. der von eco an INHOPE-Partnerhotlines gemeldeten Inhalte) Zeitraum: Mai - November 2009 Von 121 kinderpornografischen Inhalten waren 32,2% 57,9% 9,9% Gelöscht nach 1 Woche 2 Wochen danach Hier ist zu berücksichtigen, dass entsprechende Zahlen nicht immer die effektive oder tatsächliche Reaktionszeit des ISP wiedergeben (dies wäre die Notice and Takedown -Zeit), sondern den Zeitraum von Eingang der Meldung (über offizielle Wege) in das betroffene Land bis zur Feststellung der Herunternahme. Dabei hat auch die Frequenz, mit der die Löschung überprüft wird, Einfluss auf den statistischen Wert der Reaktionszeit. Je häufiger überprüft wird, ob gemeldete Inhalte offline sind, desto genauer und aussagekräftiger sind Aussagen über Reaktionszeiten. eco überprüft die Herunternahme in der Regel werktäglich. Die eco Internet-Beschwerdestelle Seite 6
7 Die Nachbereitung der Erhebung hat gezeigt, wo in diesem Zeitraum im Jahr 2009 rechtliche Hürden oder Verfahrensprobleme bei der internationalen Zusammenarbeit die schnelle Löschung erschwerten. Zuständig für die Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte in der internationalen Zusammenarbeit sind die nationalen Beschwerdestellen, die im internationalen Netzwerk INHOPE organisiert sind. INHOPE ist dabei lediglich ein internationaler Dachverband der nationalen Beschwerdestellen für rechtswidrige Inhalte wie beispielsweise Kinderpornografie. INHOPE unterstützt den Informationsaustausch zwischen den Beschwerdestellen durch Festlegung von Mindeststandards im Rahmen von Best Practices und durch die Durchführung von Trainings für Beschwerdestellenmitarbeiter, darf aber selbst nicht tätig werden, um Inhalte zu beseitigen bzw. die Beseitigung der Inhalte zu veranlassen. Die einzelnen Beschwerdestellen sind ihren nationalen Regularien (eigene Beschwerdeordnung und Verfahrensabläufe) und dem nationalen Rechtsrahmen unterworfen und dürfen nur in diesem Rahmen tätig werden. Deshalb arbeiten nicht alle Hotlines nach dem gleichen Muster: In den Ländern, deren Hotlines die im Land angesiedelten ISPs direkt kontaktieren dürfen, verschwinden die illegalen Inhalte zumeist binnen weniger Stunden aus dem Netz. ( Notice and Takedown ) Dort, wo die ISPs ausdrücklich nicht direkt informiert werden, sondern lediglich über die Polizei, bleiben die Inhalte wesentlich länger stehen. Die eco Internet-Beschwerdestelle Seite 7
8 Aufgrund dieser Erkenntnisse hat eco im November 2009 entscheidende Änderungen bei Verfahrensabläufen und Vorgehensweisen anstoßen können, die nun eine schnellere Löschung der Inhalte gerade auch innerhalb des INHOPE-Netzwerkes ermöglichen. Ferner schreibt die EU im Rahmen der finanziellen Förderung von Hotlines sukzessive ab September 2010 verpflichtend vor, dass die geförderten Hotlines die hostenden Internet Service Provider direkt informieren. Auch in den USA konnte das Verfahren wesentlich beschleunigt werden. Die enorme Verbesserung der Reaktionszeiten zeigt ein Vergleich der Statistik vor diesen Änderungen (siehe oben) und nach den Gesprächen mit INHOPE im November Die eco Internet-Beschwerdestelle Seite 8
9 Für im Ausland gehostete Inhalte kinderpornografischer Webseiten haben sich im Zeitraum ab den Änderungen in den Verfahrensabläufen von November 2009 bis August 2010 folgende Reaktionszeiten ergeben: Reaktionszeiten für im Ausland gehostete kinderpornografische Inhalte im www (inkl. der von eco an INHOPE-Partnerhotlines gemeldeten Inhalte) Zeitraum: November August 2010 Von 24 kinderpornografischen Inhalten waren 4,2% 16,6% 79,2% Gelöscht nach 1 Woche 2 Wochen danach Für in Deutschland und im Ausland gehostete und der eco InternetBeschwerdestelle im ersten Halbjahr 2010 gemeldete kinderpornografische Webseiten insgesamt konnte festgestellt werden, dass von 197 Fällen 194 binnen einer Woche offline waren, das entspricht 98 Prozent. Die eco Internet-Beschwerdestelle Seite 9
10 Auch in die USA und nach Russland gemeldete Webseiten konnten nun deutlich schneller offline genommen werden, wie ein aktuelles Beispiel aus dem Zeitraum zeigt: Gehosted in den USA 6 Fälle mit kinderpornografischem Inhalt im www Offline binnen... 1 Werktag 2 2 Werktage 4 Gehosted in Russland 7 Fälle mit kinderpornografischem Inhalt im www Offline binnen... 1 Werktag 7 Die eco Internet-Beschwerdestelle Seite 10
11 Da eine Überprüfung der Löschung werktäglich, aber nicht etwa an Wochenenden und Feiertagen oder gar stündlich erfolgt, ist es auch möglich, dass diese Seiten sogar noch schneller vom Netz genommen wurden. Gesamtstatistik 1. Halbjahr 2010 Im 1. Halbjahr 2010 sind insgesamt Beschwerden bei der eco Internet-Beschwerdestelle eingegangen. Diese beinhalten Beschwerden zu strafrechtlich oder jugenmedienschutzrelevanten Inhalte aller Art aus allen Diensten (www, Usenet, , Foren etc.). Übersicht begründete Fälle 1. Halbjahr 2010 Anteil der Beschwerden nach Diensten Usenet WWW Foren Chat Filesharing Insgesamt Beschwerden Die eco Internet-Beschwerdestelle Seite 11
12 Berechtigte Beschwerden insgesamt (ohne Beschwerden über Spam): 713 Übersicht begründete Fälle 1. Halbjahr 2010 Anteil der Rechtsverstöße b StGB (Kinderpornografie) 4 Abs. 1 Nr. 9 JMStV 184 StGB /86a/130 StGB 5 JMStV 3. Mehrwert von Beschwerdestellen Durch die Möglichkeit, anonym Beschwerden einzureichen, melden auch diejenigen Internetnutzer illegale Internetinhalte, die Vorbehalte haben, sich direkt an die Polizei zu wenden. Polizei und Strafverfolgungsbehörden selbst werden durch die juristische Vorprüfung der Beschwerdestelle von Beschwerden entlastet, welche unbegründet eingehen. Darüber hinaus wird durch die internationale Zusammenarbeit der Beschwerdestellen ein schneller und sicherer Informationsaustausch sichergestellt. Insbesondere erhalten so auch die Strafverfolgungsbehörden in dem Land, in dem ein illegaler Inhalt Die eco Internet-Beschwerdestelle Seite 12
13 technisch vorgehalten wird, Kenntnis von diesen Inhalten. Hierdurch wird die internationale Strafverfolgung beschleunigt. Die Erfahrung der eco Internet-Beschwerdestelle zeigt, dass ein guter und vertrauensvoller Kontakt zu Hostprovidern dazu führt, dass diese binnen kürzester Zeit Maßnahmen gegen gemeldete rechtswidrige Internetinhalte ergreifen. Die eco Internet-Beschwerdestelle Seite 13
14 Impressum eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.v. Lichtstraße 43h Köln Tel.: 0221 / Fax: 0221 / info@eco.de Ansprechpartner RAin Alexandra Koch-Skiba Leiterin Beschwerdestelle Tel.: 0221 / alexandra.koch-skiba@eco.de RA Frank Ackermann Leiter Selbstregulierung & Jugendschutz Tel.: 0221 / frank.ackermann@eco.de Presse Katrin Mallener Tel.: 0221 / katrin.mallener@eco.de Büro Berlin RA Henning Lesch Leiter Recht & Regulierung Tel.: 030 / Fax: 030 / Stand: August 2010 Die eco Internet-Beschwerdestelle Seite 14
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