Lagedarstellung Cybercrime
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- Julian Kaufman
- vor 8 Jahren
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1 Informationsveranstaltung der IHK Halle-Dessau am Lagedarstellung Cybercrime, Cybercrime Competence Center
2 Cybercrime: umfasst die Straftaten, die sich gegen - das Internet, - weitere Datennetze - informationstechnische Systeme - oder deren Daten richten. Cybercrime umfasst auch solche Straftaten, die mittels dieser Informationstechnik begangen werden.
3 Fallzahlenentwicklung Aufklärungsquote ,5% 40,5% 55,6% 53,4% 39,8% 41,4%
4 Schäden der Cybercrime in Euro
5 PKS ermöglicht nur eine Hellfelddarstellung Angezeigte Fälle, in denen die Täter aus dem Ausland agierten und in Deutschland den Taterfolg erzielten, fanden keinen Niederschlag in der Statistik. Geringe Anzeigenerstattung BITKOM-Umfrage besagt, dass 38 % aller Internetnutzer Opfer von Cybercrime in den letzten 12 Monaten geworden sind. Für Sachsen-Anhalt: ca betroffene Nutzer
6 Deliktschwerpunkte: Digitaler Identitätsdiebstahl Umfasst die unrechtmäßige Erlangung von personenbezogenen Zugangs- oder Nutzungsdaten sowie deren nachfolgende rechtswidrige Verwendung. (Phishing) Digitale Lösegeld-Erpressung (Ransomware) Unter dem Begriff Ransomware wird eine Vielzahl von Schadsoftware erfasst, die Computersysteme sperren oder Daten verschlüsseln und die Nutzer wegen vermeintlich illegaler Aktivitäten über ein Popup-Fenster zur Zahlung eines Lösegeldes (engl. ransom) mittels elektronischer Zahlungssysteme auffordern. (BKA-, GVU-, Bundespolizei-Trojaner) Manipulation von TK-Anlagen Die Attacken erfolgten in der Regel über unzureichend gesicherte Zugänge der TK- Anlagen. Cybermobbing/Cyber-Grooming Beim Cybermobbing wurden Personen mit Hilfe von Internetmedien, insbesondere sozialen Netzwerken, diffamiert, beleidigt, belästigt oder genötigt. Cyber-Grooming bezeichnet Vorgehensweisen, bei denen Täter vorwiegend Kinder und Jugendliche im Internet zur Anbahnung sexueller Handlungen kontaktieren.
7 Problemfelder bei der Bekämpfung der Cybercrime: Die Erkenntnislage zu den Bedrohungen der IT-Sicherheit und der Informationsaustausch hierzu sind unzureichend. Die tatsächlichen und strafprozessualen Möglichkeiten für effektive Ermittlungen im Medium Internet sind unzureichend. Bei den Staatsanwaltschaften fehlen bis auf wenige Ausnahmen spezialisierte Dienststellen und Personal mit dem notwendigen technischen Fachwissen zur Ermittlungsführung bei Delikten der Cybercrime. Die globale Struktur des Internet wird insbesondere von professionellen Straftätern sehr häufig mit Hilfe mehrerer Rechner in verschiedenen Staaten zur Verschleierung genutzt. In der täglichen Arbeit treten oftmals Probleme in der Zusammenarbeit mit den Internet Service Providern auf. Die Anwender sind bislang noch nicht hinreichend über die Risiken im Internet aufgeklärt. Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen gibt es noch viele Lücken im Bereich der IT-Sicherheit. Die Aspekte der IT-Sicherheit finden bislang bei Ausschreibungen wenig Berücksichtigung.
8 Strategie zur Bekämpfung der Cybercrime: Optimaler Informationsaustausch zwischen öffentlichen Dienststellen sowie zwischen öffentlichen Dienststellen und privaten Akteuren Informationsaustausch zwischen Behörden des Bundes und der Länder Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden mit Vertreten der Wirtschaft (Internet, Banken, Logistik) Zentrale Ansprechstellen bei den Ländern für die Wirtschaft und für die Bürger Verpflichtung zur Information bei Angriffen auf Daten Wirksame Kriminalitätskontrolle Einrichtung von Fachdienststellen Qualifizierung der Justiz Fortentwicklung des Rechts Verstärkung des präventiven Ansatzes
9 Strategie zur Bekämpfung der Cybercrime: Verantwortungsbewusste Anbieter und Entwickler Implementierung von Sicherheitsstandards bei Entwicklung von Produkten Vergabestandards von Aufträgen um Sicherheitsfunktionalitäten ergänzen Selbstverpflichtung der Anbieter Veröffentlichung von Sicherheitslücken Nutzung geprüfter digitaler Identitäten im Geschäftsverkehr Kompetente private und professionelle Anwender Einrichtung von Fachdienststellen Qualifizierung der Justiz Fortentwicklung des Rechts Verstärkung des präventiven Ansatzes
10 Fazit: Die Cybercrime verkörpert ein immenses Gefährdungs- und Schadenspotential, dessen Ausmaß kaum wirklichkeitsnah darstellbar und künftig vorhersehbar ist. Die nahezu unerschöpflichen Tatmöglichkeiten und -gelegenheiten stellen die Strafverfolgungsbehörden sowohl in repressiver als auch präventiver Hinsicht vor besondere Herausforderungen. Besonderes Augenmerk wird in Zukunft auf die zunehmende Verlagerung des Tatgeschehens auf mobile Endgeräte jeglicher Ausprägung zu richten sein. Die Schaffung und Fortentwicklung eines praxisnahen Handlungsrahmens in rechtlicher, organisatorischer und personeller Hinsicht sollten dabei Grundlage des polizeilichen Erfolges sein.
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