Gefährdungsbeurteilung. in der Bundespolizeidirektion Pirna Beispiel guter Praxis?
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- Klaus Bruhn
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1 Gefährdungsbeurteilung in der Bundespolizeidirektion Pirna Beispiel guter Praxis?
2 wie bearbeiten wir das Thema? 1. Wer sind wir? Herr LRD Rönn STBL 3 (Verwaltung) Herr ROAR Clarinc SB Grundsatz/Organisation 2. was macht/ist die BPOLD Pirna wie ist sie beim Arbeitschutz aufgestellt? 3. Was ist problematisch bei der Gefährdungsbeurteilung Ihre Erfahrungen 4. So machen wir das?
3 Die Bundespolizei Quelle: Bundespolizei
4 Die Bundespolizeidirektion Pirna ist zuständig im Freistaat Thüringen, im Freistaat Sachsen und im Bundesland Sachsen- Anhalt. Die Bundespolizeidirektion Pirna
5 Die Bundespolizeidirektion Pirna nimmt ihre Aufgaben nach dem Bundespolizeigesetz integrativ wahr
6 Die Bundespolizeidirektion Pirna beschäftigt etwa 3900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (davon über 3000 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte) in folgenden zehn Bundespolizeiinspektionen
7 Die Bundespolizeidirektion Pirna BPOLD Pirna Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Bundespolizeiinspektion Erfurt Bundespolizeiinspektion Ebersbach Bundespolizeiinspektion Magdeburg Bundespolizeiinspektion Altenberg Bundespolizeiinspektion Leipzig Bundespolizeiinspektion Chemnitz Bundespolizeiinspektion Dresden Bundespolizeiinspektion Klingenthal Quelle: Bundespolizei
8 Die Bundespolizeidirektion Pirna trägt Verantwortung für 139 Kilometer Grenzlänge zur Republik Polen und 453 Kilometer Grenzlänge zur Tschechischen Republik
9 Die Bundespolizeidirektion Pirna trägt Verantwortung für Streckenkilometer der Eisenbahn des Bundes und Bahnhöfe / Haltepunkte der Deutschen Bahn AG 29. Januar 2011 Zugunglück in HORDORF
10 Die Bundespolizeidirektion Pirna trägt Verantwortung für die grenzpolizeiliche Kontrolle auf den Flughäfen Leipzig/Halle, Dresden, Erfurt und zahlreichen weiteren Verkehrslandeplätzen. Auf diesen Flughäfen nimmt die Bundespolizeidirektion Pirna auch die Luftsicherheitsaufgaben wahr.
11 Die Bundespolizeidirektion Pirna führt auch polizeiliche Einsätze 13./ 19. Februar 2011 Jahrestag der Bombardierung Dresdens 16. Februar 2011 CASTOR-Transport 23./24. September 2011 Papstbesuch Erfurt
12 gefährliche Arbeitsplätze Entschärfer im Einsatz auf dem Flughafenvorfeld Arbeitsplatz Bahn Anhalten auf der Autobahn Festnahmen Demonstration
13 Präsident Vizepräsident Einsatz Logistik und Technik Recht und Verwaltung Lagezentrum Auswertung / Analyse Technik und Beschaffung Rechnungswesen Justitiariat Org/Grundsatz Kräftemanagement Service Haushalt polizeiliche Aufgaben Liegenschaftsmanagement Kriminalitätsbekämpfung Personal Aus- und Fortbildung Zentralbereich
14 Präsident Leiter der BPOLI Leiter der BPOLI Leiter der BPOLI Leiter der BPOLI Leiter der BPOLI Leiter der BPOLI Leiter der BPOLI Leiter der BPOLI Leiter der BPOLI Leiter der BPOLI
15 Ihre Erfahrungen bitte Welche Leitungsebene sollte sich mit der Gefährdungsbeurteilung befassen? Warum ist die Handlungshilfe 3.1. (k)eine Handlungshilfe? Was hat die Gefährdungsbeurteilung bewirkt (Praxisbeispiele)
16 Arbeitssicherheitsauschuss Vizepräsident Beauftragter des Arbeitgebers für Arbeitsicherheit (Leiter Verwaltung) Betriebsarzt mit der Geschäftsführung beauftragter Sachbereich (Grundsatz/ Organisation) Fachkräfte für Arbeitsicherheit Gesamtpersonalrat, Personalrat der BPOLD Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte (nach Bedarf) Sicherheitsbeauftragte der BPOLD (Haus) Vorsitzende der Unterausschüsse I bis III
17 Unterausschuss Leiter einer BPOLI im jährlichen Wechsel Sicherheitsbeauftragte von drei BPOLIen zuständige FASi Personalvertreter von drei BPOLIen
18 Der ASA als Kontroll- und Steuerungselement Arbeitssicherheitsausschuss wird geleitet durch den Vizepräsident der Behörde Unterausschuss I wird geleitet durch den Leiter einer BPOLI im jährlichen Wechsel Unterausschuss II wird geleitet durch den Leiter einer BPOLI im jährlichen Wechsel Unterausschuss III wird geleitet durch den Leiter einer BPOLI im jährlichen Wechsel BPOLI BPOLI BPOLI BPOLI BPOLI BPOLI BPOLI BPOLI BPOLI BPOLI
19 Die Gefährdungsbeurteilung praktisch Beurteilung und Dokumentation von mit der Arbeit verbundenen Gefahren ( 5 und 6 ArbSchG) a) Erhebung / Fortschreibung / Dokumentation grundsätzlich vom Leiter der BPOLI in der Praxis jedoch durch je einen befähigten Sachbearbeiter / Vertreter im Stab der BPOLD und BPOLI b) Festlegung und Durchführung von Maßnahmen c) Nutzung der Handlungshilfe 3.1. jede BPOLI setzt einen Sachbearbeiter für die Erhebung mit der Handlungshilfe 3.1. und die SiB ein im Verlaufe der Sitzung der Unterausschüsse werden auftretende Fragen der Anwendung der Handlungshilfe besprochen und fachliche Fragen durch die FASi beantwortet ungeklärte Problemfelder transportieren die Leiter der UA in den ASA, wo die abschließende Klärung, mit Unterstützung der Unfallkasse des Bundes vorgenommen wird der ASA übernimmt außerdem Fragen der Erfolgskontrolle und Evaluation des Maßnahmeplans
20 Fazit Die Strukturierung der Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Arbeitsschutzes kann nur gelingen, wenn sie als Führungsaufgabe auf allen Führungsebenen verstanden und organisiert wird. Die Organisation der Gefährdungsbeurteilung über die v.g. Struktur unter Einbeziehung der FASi gewährleistet die Bereitstellung notwendigen Fachwissens. Sofern es nicht möglich ist, die Handlungshilfe als zentrale IT- Anwendung bereitzustellen, führt das zu Schwierigkeiten. Lösungsmöglichkeiten müssen in den jeweiligen Verwaltungen gesucht werden.
21 und außerdem haben wir auch Probleme der Akzeptanz und Identifikation der Handlungshilfe sowohl bei Vorgesetzten als auch bei Mitarbeitern Schwierigkeiten der zentralen Anwendung der Handlungshilfe Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung noch nicht vollständig ausgewertet noch nicht das Problem der psychischen Belastungen abschließend end geklärt noch keine Erfahrungen mit der Evaluation des betrieblichen Gesundheitsmanagements über die Handlungshilfe 3.1. für r spezielle Arbeitsplätze tze des Polizeidienstes (z. B. Ent- schäfer fer,, mobile Arbeitsplätze) tze) kein adäquater Beurteilungs- bogen in HH 3.1. enthalten
22 wir bleiben dran! aber
Dienstposten in den Ermittlungsdiensten der Bundespolizeiinspektionen und in den Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung
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