Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung. Zur Bedeutung sozialarbeiterischer Kompetenz für die Anwendung und Entwicklung rechtlicher Regelungen
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- Florian Graf
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1 Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung Zur Bedeutung sozialarbeiterischer Kompetenz für die Anwendung und Entwicklung rechtlicher Regelungen
2 Begriffe Kindeswohl u. Kindeswohlgefährdung im Jugendhilfe- und Familienrecht 8a SGB VIII: Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen ( ) 27 Abs. 1 SGB VIII: Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine die dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
3 1666 Abs. 1 BGB: Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes ( ) gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwehr der Gefahr erforderlich sind. 42 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII: Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn ( ) eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert ( ).
4 Dimensionen des Kindeswohls Kindliche, altersabhängige Bedürfnisse (körperliches, geistiges und seelisches Wohl) Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter Zeitweilige und dauerhafte Belastungen und Risikofaktoren Zeitweilig oder dauerhaft vorhandene Ressourcen u. Schutzfaktoren Folgen bzw. erwartbare Folgen für die kindliche Entwicklung. (Nothhafft 2008: 616)
5 Ziele jugendamtlichen Handelns im Aufgabenfeld der Kindeswohlsicherung Gefährdungen erkennen und abwehren Erziehungskompetenz der Eltern entwickeln, fördern und stabilisieren Sozialarbeiterische Interventionen (ethisch, sozialarbeitswissenschaftlich) und rechtlich absichern Fachlichkeit gewährleisten (vgl. Gissel-Palkovich 2011: 105)
6 Erziehungskompetenz: Elterliche Fähigkeiten und Einstellungen, die dazu beitragen, dass eine dem Wohl des Kindes angemessene Versorgung, Eltern-Kind- Beziehung und Erziehung gewährleistet wird Zu diesen gehören u.a. Zuverlässigkeit, Empathie, Selbstdisziplin, Toleranz (vgl. Gissel-Palkovich 2011: 105)
7 Professionelles Handeln im Rahmen der Kindeswohlsicherung bedeutet: wertschätzendende, verständigungs-, beteiligungs-, ressourcen- und befähigungsorientierten Ausrichtung des Krisen- Interventionsprozesses auf der Grundlage einer Wissenschaftlichkeit sich um Kooperationsansätze bemühen, die der jeweiligen Situation und den individuellen Fähigkeiten angemessen sind Ohne dabei die deutliche u. nach außen wahrnehmbare Übernahme von Verantwortung für die Kontrolle u. Sicherung des Kindeswohls zu vernachlässigen
8 Rahmenbedingungen, die Einfluss auf Erziehungskompetenz haben Ökonomische Ressourcen Teilhabe an und Bedingungen der Erwerbstätigkeit Lebensperspektiven Qualität des Wohnraums Eingebundenheit der Familie in soziale Netzwerke Qualität der Paarbeziehung Erwünschtheit der Schwangerschaft Alter der Eltern Bildungsstand der Eltern Psychische Gesundheit Familiale Beziehungserfahrungen der Eltern (vgl. Bender/Lösel 2005 a u b; Deneke 2005; Scheithauer u.a. 2000; Schone u.a. 1997)
9 Risikofaktoren für Kindeswohlgefährdungen Merkmale des Umfeldes/der Lebenssituation geringe finanzielle Ressourcen/Einkommensarmut/ Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung Arbeitslosigkeit fehlender, schlechter Wohnraum fehlende Lebensperspektiven (vgl. Seus-Sebrich 2006: 21)
10 Risikofaktoren für Kindeswohlgefährdungen Merkmale der Eltern Massive Konflikte/Probleme in der Paarbeziehung Unerwünschtheit der Schwangerschaft Jugendliches Alter der Mutter/Eltern Geringe Bildung Psychische Erkrankung der Eltern inadäquate Interaktionserfahrungen unverarbeitete, traumatische Erfahrungen (vgl. Bender/Lösel 2005; Wegner 1997; Dornes 2002)
11 Erziehungsfähigkeit u. kompetenzen (wieder-)herstellen, fördern und stabilisieren Aufbau einer tragfähigen Arbeitsbeziehung zwischen der Fachkraft u. d. Eltern, ohne dass diese die Sicherung des Kindeswohls aus den Augen verliert Soziale Arbeit kann auch innerhalb eines durch Unfreiwilligkeit geprägten Handlungsrahmens verständigungsorientiert, partizipativ sowie die Eigenverantwortung der Eltern, Kindern und Jugendlichen stärkend ausgerichtet sein transparente Arbeitsweise zur Legitimierung des Handelns gegenüber allen Beteiligten angemessene Methodenkompetenz (vgl. Hesser 2001: 26)
12 (Weiterentwicklungs-)Perspektiven für einen gelingenden Kinderschutz (Gissel-Palkovich 2011) 1.Theorie und Methoden Stärkere Berücksichtigung u. Reflexion der zwangskontextuellen Elemente der Sozialen Arbeit im Rahmen einer lebenswelt-, dienstleistungs-, u. verständigungsorientierten Jugendhilfe Reflexion dienstleistungsorientierter Konzepte im Hinblick auf modernistische Verkürzungen, Herausarbeitung adressatenbefähigender Aspekte Weiterentwicklung von Methodenkonzepten für durch Unfreiwilligkeit u. Zwang geprägte Handlungsfelder (Weiter-)Entwicklung fachlich fundierter systematisierender Instrumente u. verfahren und deren kontinuierliche Kritische Reflexion auf der Basis von Theoriekonzepten
13 (Weiterentwicklungs-)Perspektiven für einen gelingenden Kinderschutz (Gissel-Palkovich 2011) 2. Professionalität Hinterfragung der Passung des Selbst- und Handlungsverständnisses von SozialarbeiterInnen in Bezug auf das Feld der Kindeswohlsicherung und zwangskontextueller Anteile Beachtung und Bedeutung des professionellen Standings Klarheit über die eigene professionelle Rolle und Kompetenzbereiche/die anderer Professionen/Berufe Reflexion der Chancen und Risiken teilstandardisierender Verfahren und Instrumente für die professionelle Leistungserbringung und Profession
14 Weiterentwicklungs-)Perspektiven für einen gelingenden Kinderschutz (Gissel-Palkovich 2011) 3. Organisationen und Management/Politik Anerkennung der fachlich angemessenen Rahmenbedingungen durch Leitungsebenen/Politik Bezahlte Reflexion/Supervision der Fachkräfte Kompetenz für fachlich-kollegiale Beratung Gewährleistung der Einhaltung von fachlichen Verfahrensstandards durch Leitungsebene niedrigschwellige Rechtsberatung in den Jugendämtern für Fachkräfte Angemessene Fehler- und Feedbackkultur in der Sozialen Arbeit
15 Sozialarbeiterische Kompetenz und Kindeswohlgefährdung SozialarbeiterInnen /SozialpädagogInnen sind mehr als ErmittlungsgehilfInnen der Richer, Ihnen kommt eine wichtige Aufgabe im Verfahren nach 1666 BGB zu Können den Begriff der Kindeswohlgefährdung viel besser konkretisieren als Richter Diese Kompetenz selbstbewusst gegen JuristInnen vertreten Rolle der Sozialen Arbeit im Gesetzgebungsverfahren Lobby- und Policy-Arbeit!!! (vgl. Goldberg 2011:183)
16 Literatur: Bender, D./Lösel, F. (2005 a):misshandlung von Kindern: Risikofaktoren und Schutzfaktoren. In: Deegener, G./ Körner, W. (Hrsg.): Kindesmisshandlung und Vernachlässigung. Ein Handbuch. Göttingen. Hogrefe, S Bender, D./Lösel, F. (2005 b): Risikofaktoren, Schutzfaktoren und Resilienz bei Misshandlung und Vernachlässigung. In: Egle, U.T./Hoffmann, S.O./Joraschky, P.(Hrsg.): Sexueller Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung. Stuttgart: Schattauer, S Deneke, Ch. (2005): Misshandlung und Vernachlässigung durch psychisch kranke Eltern. In: Deegener, G./ Körner, W. (Hrsg.): Kindesmisshandlung und Vernachlässigung. Ein Handbuch. Göttingen. Hogrefe, S Dornes, M. (2002) Die frühe Kindheit. Entwicklungspsychologie der ersten Lebensjahre. Frankfurt: Fischer. Gissel-Palkovich, I. (2011): Die Sicherung des Kindeswohls. Überlegung zu konzeptionellen und strukturellen Voraussetzungen für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe. In: Goldberg, B./ Schorn, A. (Hrsg.): Kindeswohlgefährdung. Wahrnehmen-Bewerten- Intervenieren. Beiträge aus Recht, Medizin, Sozialer Arbeit, Pädagogik und Psychologie. Opladen & Farmington Hills. Verlag Barbara Budrich. S
17 Goldberg, Brigitta(2011): Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung. Zur Bedeutung sozialarbeiterischer Kompetenz für die Anwendung und Entwicklung rechtlicher Regelungen. In:. In: Goldberg, B./ Schorn, A. (Hrsg.): Kindeswohlgefährdung. Wahrnehmen-Bewerten- Intervenieren. Beiträge aus Recht, Medizin, Sozialer Arbeit, Pädagogik und Psychologie. Opladen & Farmington Hills. Verlag Barbara Budrich. S Hesser, K.-E.H. (2001): Soziale Arbeit mit Pflichtklientschaft - methodische Reflexionen. In: Gruppinger, M. (Hrsg.):Soziale Arbeit mit unfreiwilligen KlientInnen. Linz: Ed. Pro Mente, S Seus, Sebrich, E. (2006): Welche Rolle spielt soziale Benachteiligung in Bezug auf Kindeswohlgefährdung? In: Kindler, H./ Lillig, S./ Blüml, H./Meysen, Th./ Werner, A, (Hrsg.): Handbuch Kindeswohlgefährdung nach 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst ((ASD). München. Verlag Deutsches Jugendinstitut e.v. Kap. 21.
18 Scheithauer, H./Niebank, K./Petermann, F. (2000): Biopsychosoziale Risiken in der frühkindlichen Entwicklung: das Risiko- und Schutzfaktorenkonzept aus entwicklungspsychologischer Sicht. In: Petermann, F./Niebank, K./ Scheithauer, H. (Hrsg.): Risiken der frühkindlichen Entwicklung. Entwicklungspathologie der ersten Lebensjahre. Hogrefe: Göttingen, S Schorn, A.(2011): Die Sicherung des Kindswohls durch bindungsorientierte Frühprävention oder Warum die Stärkung der elterlichen Beziehungskompetenz so wichtig ist. In: Goldberg, B./ Schorn, A. (Hrsg.): Kindeswohlgefährdung. Wahrnehmen-Bewerten- Intervenieren. Beiträge aus Recht, Medizin, Sozialer Arbeit, Pädagogik und Psychologie. Opladen & Farmington Hills. Verlag Barbara Budrich.S Schone, R./Gintzel, U./Jordan,E./Kalscheuer, M./Münder, J. (1997): Kinder in Not. Vernachlässigung im frühen Kindesalter und Perspektiven für die Soziale Arbeit. Münster. Votum. Wegner, W. (Hrsg.) (1997): Mißhandelte Kinder. Grundwissen und Arbeitshilfen für pädagogische Berufe. Weinheim. Beltz.
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