INFOS & FAKTEN. FAQs zum Thema Pflegeabsicherung
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- Emma Vogel
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1 Geschäftspartner Pflegeabsicherung März 2015 INFOS & FAKTEN FAQs zum Thema Pflegeabsicherung Um Sie bestmöglich bei der Beratung zum Thema Pflege zu unterstützen, haben wir für Sie auf den folgenden Seiten die wichtigsten Fragen mit den zugehörigen Antworten rund um das Thema Pflege und die Pflegeprodukte der ALTE LEIPZIGER Leben zusammengestellt. 1. FAQs zur Pflege (allgemeine Infos und gesetzliche Pflegeversicherung) 1.1 Warum ist eine private Pflegeabsicherung wichtig? 1.2 Was heißt Pflegebedürftigkeit ( 14 SGB XI)? 1.3 Was sind Pflegestufen? 1.4 Welche Leistungen erbringt die gesetzliche Pflegeversicherung? 1.5 Wer erhält die Pflegeleistung? 1.6 Wir wird festgestellt, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt? 1.7 Was ist Demenz? 1.8 Was wird bei Demenz geleistet? 1.9 Was kostet Pflege in Deutschland? 1.10 Was sind Investitionskosten? 1.11»Kinder haften für ihre Eltern«stimmt das? 1.12 Wer muss für die Deckung der Pflegekosten aufkommen? 1.13 Wie hoch ist der Freibetrag, wenn Kinder für die Pflege der Eltern zahlen müssen? 1.14 Zählt Wohneigentum zum verwertbaren Vermögen? 1.15 Wie werden Schenkungen behandelt? 1.16 Welche Möglichkeiten haben Arbeitnehmer, ihre Angehörigen zu Hause zu pflegen? 1.17 Wie werden Umbaumaßnahmen bezuschusst? 1.18 Wo kann ich mich über Pflegeeinrichtungen informieren? pv
2 2. FAQs zur Pflege-Option 2.1 Was ist die Pflege-Option? 2.2 Wie kann ich die Pflege-Option abschließen? 2.3 Kann die Pflege-Option abgewählt werden? 2.4 Warum gibt es keine Pflege-Option in Basisrenten? 2.5 Warum gibt es keine Pflege-Option in bav-verträgen? 2.6 Was kostet die Pflege-Option? 2.7 Ist eine Risikoprüfung erforderlich? 2.8 Wie hoch ist die Leistung im Pflegefall? 2.9 Der Kunde wird in der Aufschubzeit pflegebedürftig erhält er die Pflegeleistung? 2.10 Wann liegt Pflegebedürftigkeit vor? 2.11 Erfolgt eine Leistung bei Demenz? 2.12 Was sind»adl«? 2.13 Wann muss der Kunde entscheiden, ob er die Pflege-Option ziehen will? 2.14 Kann trotz bereits bestehender Pflegebedürftigkeit die Pflege-Option gezogen werden? 2.15 Welche Leistungen gibt es im Todesfall? 2.16 Kann bei Ausübung der Pflege-Option auch Guthabenschutz als Todesfallleistung gewählt werden? 2.17 Sind die bei Vertragsbeginn geltenden Rechnungsgrundlagen garantiert? 2.18 Kann der Rentenbeginn verlegt werden? 2.19 Kann die Pflegerente erhöht werden? 2.20 Kann die Pflege-Option gekündigt werden? 2.21 Ist die Pflegerente an Überschüssen beteiligt? Privatkunden Vertriebsunterstützung Seite 2 von 18
3 3. FAQs zur Pflegerentenversicherung (ALvita PFV10) 3.1 Welche Möglichkeiten gibt es bei der Beitragszahlung? 3.2 Gibt es einen Mindestbeitrag? 3.3 Können Zuzahlungen geleistet werden? 3.4 Ab wann wird Pflegeschutz angeboten? 3.5 Kann eine Dynamik eingeschlossen werden? 3.6 Kann eine garantierte Rentensteigerung eingeschlossen werden? 3.7 Kann eine Zusatzversicherung (z.b. BUZ) eingeschlossen werden? 3.8 Sind die Rechnungsgrundlagen zu Vertragsbeginn garantiert? 3.9 Welche Pflegeleistung kann abgesichert werden? 3.10 Ist eine Risikoprüfung erforderlich? 3.11 Gibt es eine vereinfachte Risikoprüfung? 3.12 Gibt es Risikozuschläge und/oder Ausschlüsse? 3.13 Wird die finanzielle Angemessenheit geprüft? 3.14 Werden bestehende Pflege- oder BU-Renten angerechnet? 3.15 Wann liegt Pflegebedürftigkeit vor? 3.16 Was sind»adl«? 3.17 Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest? 3.18 Welche Leistungen werden erbracht? 3.19 Welche Zusatzleistungen können eingeschlossen werden? 3.20 Gibt es Assistance-Leistungen? 3.21 Müssen die Beiträge im Pflegefall weitergezahlt werden? 3.22 Kann die Pflegeleistung erhöht werden (Ausbau- und Nachversicherungsgarantie)? 3.23 Kann die Versicherung beitragsfreigestellt werden? 3.24 Kann die Versicherung nach einer Beitragsfreistellung wieder inkraft gesetzt werden? 3.25 Kann die Versicherung gekündigt werden? 3.26 Sind Entnahmen möglich? 3.27 Gibt es eine Leistung im Todesfall? 3.28 Gibt es einen vorläufigen Versicherungsschutz? 3.29 Erfolgt eine Rückstufung / Höherstufung bei Änderung des Gesundheitszustandes? 3.30 Gibt es eine Überschussbeteiligung? Privatkunden Vertriebsunterstützung partner@alte-leipziger.de Seite 3 von 18
4 1. FAQs zur Pflege (allgemeine Infos und gesetzliche Pflegeversicherung) 1.1 Warum ist eine private Pflegeabsicherung wichtig? Die Menschen in Deutschland werden immer älter vor allem Frauen leben immer länger. 37 % der Männer und 65 % der Frauen werden 85 Jahre und älter Mit steigendem Alter steigt das Risiko pflegebedürftig zu werden. Die Möglichkeit im hohen Alter von seinen Kindern gepflegt zu werden sinkt Geburtenrückgang»Singularisierung der Gesellschaft«immer weniger Menschen leben im Familienverband Flexibilität der Pflegeentscheidung Sicherung des Vermögens 1.2 Was heißt Pflegebedürftigkeit ( 14 SGB XI)? Pflegebedürftig ist, wer in erheblichem oder höherem Maße im täglichen Leben Hilfebedarf hat: Wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung Auf Dauer voraussichtlich jedoch für mind. 6 Monate 1.3 Was sind Pflegestufen? Je nach Pflegebedarf erfolgt eine Einteilung in eine Pflegestufe Pflegestufen in der gesetzlichen Pflegeversicherung Pflegestufe Definition Ø täglicher Pflegeaufwand davon für Grundpflege Pflegestufe I Pflegebedürftige 1,5 Stunden mind. 45 Minuten Pflegestufe II Schwerpflegebedürftige 3 Stunden mind. 2 Stunden Pflegestufe III Schwerstpflegebedürftige 5 Stunden mind. 4 Stunden Pflegestufe III + Härtefallregelung außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand dauerhafte Pflege mind. 6 Stunden, davon mind. dreimal nachts oder die Grundpflege kann auch nachts nur von mehreren Pflegekräften zeitgleich erbracht werden. Zudem muss bei mind. einer Verrichtung tagsüber und nachts auch eine weitere Pflegeperson tätig werden. 1.4 Welche Leistungen erbringt die gesetzliche Pflegeversicherung? Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung Pflegestufe Ambulante Pflege Stationäre Pflege Pflegesachleistung 1 Pflegegeld 2 Pflegestufe Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegestufe III + Härtefallregelung Die Pflegesachleistung wird an professionelle Pflegedienstleister (Pflegediesnte) gezahlt. 2 Das Pflegegeld bekommt der Pflegebedürftige zur freien Verfügung ausgezahlt. Privatkunden Vertriebsunterstützung partner@alte-leipziger.de Seite 4 von 18
5 1.5 Wer erhält die Pflegeleistung? Die Pflegesachleistung 1 wird von der Pflegekasse direkt an eine vollstationäre Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) bzw. an ambulante Pflegeeinrichtungen (Sozialstationen) gezahlt. Das Pflegegeld 2 erhält der Pflegebedürftige selbst und kann frei darüber verfügen. Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist z.b. durch Angehörige, ehrenamtliche Pflegepersonen oder Nachbarn. Grundsätzlich gilt: Entweder Sachleistung oder Pflegegeld. Eine Kombination aus beiden Leistungen ist möglich, dann in prozentualem Anteil beider Leistungsarten, insgesamt max. 100 %. Beispiel: Kombination aus Sachleistung und Pflegegeld bei Pflegestufe I Ambulanter Pflegedienst kostet 140, das sind 30 % der Pflegesachleistung (468 in Pflegestufe I) Der Pflegebedürftige erhält noch 70 % des Pflegegeldes ausbezahlt (70 % von ) 1.6 Wie wird festgestellt, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt? Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) bzw. medicproof (Private Krankenkassen) übernimmt die Prüfung und Einstufung in eine Pflegestufe mittels Fragenkatalog und Checkliste. Demenzerkrankungen bzw. deren Schweregrad werden durch Neurologen mittels standardisierten Testverfahren festgestellt. 1.7 Was ist Demenz? Demenz ist der schleichende Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit. Beginnt mit Störungen des Kurzzeitgedächtnisses und der Merkfähigkeit Im weiteren Verlauf verschwinden eingeprägte Inhalte des Langzeitgedächtnisses. Erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten gehen verloren. Zur Zeit gibt es ca. 1,5 Mio. Demenzerkrankte in Deutschland, Tendenz steigend. Es gibt verschiedene Formen von Demenz Primäre Demenz, darunter zählen vaskuläre (gefäßbedingte) Demenzen und degenerative Demenzen vom Alzheimer-Typ. Diese machen ca. 90 % aller Fälle aus und sind nicht heilbar. Sekundäre Demenz als Folgeerscheinung einer anderen Erkrankung, z.b. Stoffwechselerkrankung, Vitaminmangel, chronische Vergiftungserscheinung. Diese seltene Demenzform kann durch Behandlung der Grunderkrankung eventuell geheilt werden. 1.8 Was wird bei Demenz geleistet? Seit 2008 gibt es die sogenannte Pflegestufe 0 erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz, z.b. bei beginnender Demenz. Seit 2013 wird auch in Pflegstufe 0 ein monatliches Pflegegeld bzw. eine Pflegesachleistung gezahlt. In den Pflegestufen I und II erhöht sich die Leistung bei Demenz. Mehrleistung bei Demenz Pflegestufe Ambulante Pflege Pflegesachleistung Pflegegeld Pflegestufe Pflegestufe I Pflegestufe II Was kostet Pflege in Deutschland? Die Pflegezeit beträgt durchschnittlich 8 Jahre. Die Kosten für Pflege sind abhängig von Art und Umfang der notwendigen und gewünschten Leistungen. Man kann jedoch von ca monatlich für ein Pflegeheim bei Pflegestufe III ausgehen. 38 % der Pflegebedürftigen können ihren Pflegeheimplatz nicht selbst zahlen. Privatkunden Vertriebsunterstützung partner@alte-leipziger.de Seite 5 von 18
6 1.10 Was sind Investitionskosten? Investitionskosten sind Kosten, die in den allgemeinen Pflegeleistungen, der Verpflegung und den Unterkunftskosten nicht enthalten sein dürfen. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die für den Betrieb der Pflegeeinrichtung notwendig sind, wie z.b. Instandhaltung von Gebäuden, ggf. Miete / Pacht usw. Die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen ist in den Landespflegegesetzen bestimmt. Wenn die Förderungen des Landes die entstehenden Kosten nicht oder nur teilweise decken, können die Investitionskosten auf die Patienten umgelegt werden. Die Höhe ist abhängig von der Höhe der Landeszuschüsse, den Grundstückspreisen und der Ausstattung der Pflegeeinrichtung. Durchschnitllich betragen die Investitionskosten pro Tag pro Platz, also rund 600 pro Monat. Die Investitionskosten werden, ebenso wie die Unterkunfts- und Verpflegungskosten, nicht von der Pflegekasse bezahlt, da diese nur pflegebedingte Aufwände erstattet. 1.11»Kinder haften für ihre Eltern«stimmt das? Ja! Gemäß 1618a BGB sind Eltern und Kinder einander Beistand und Rücksicht schuldig. Gemäß 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet einander Unterhalt zu gewähren. Wie gut die Beziehung und der Kontakt zwischen Kind und pflegebedürftigem Elternteil war/ist, ist dabei nicht relevant. Wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, tritt das Sozialamt in Vorleistung und greift auf Angehörige in gerader Linie zurück. Die Vermögensverhältnisse müssen offengelegt werden Wer muss für die Deckung der Pflegekosten aufkommen? Gemäß 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet einander Unterhalt zu gewähren. Zur Deckung der entstehenden Pflegekosten prüft das Sozialamt in folgender Reihenfolge: Laufende Einnahmen und Vermögen des Pflegebedürftigen selbst Laufende Einnahmen und Vermögen des Ehepartners bzw. des Partners aus der Bedarfsgemeinschaft Laufende Einnahmen und Vermögen der Kinder gegebenenfalls zusammen mit deren Ehegatten bzw. Partners aus der Bedarfsgemeinschaft SGB II 9 Enkelkinder werden nur dann in Anspruch genommen, soweit Vermögenswerte innerhalb der Schenkungsfrist von 10 Jahren gem. 528 BGB zurück zu fordern sind Wie hoch ist der Freibetrag, wenn Kinder für die Pflege der Eltern zahlen müssen? Für Ledige beträgt der Selbstbehalt monatlich Für Verheiratete beträgt der Selbstbehalt mind monatlich für beide Partner zusammen Der Differenzbetrag zwischen Selbstbehalt und Nettoeinkommen ist zu 50 % für den Elternunterhalt zu zahlen. Die restlichen 50 % werden vom Sozialhilfeträger übernommen. Beispiel: Ledig, Nettoeinkommen monatlich Selbstbehalt = 400 : 2 = müssen für die Pflege des Elternteils selbst gezahlt werden. Weitere Selbstbehalte vom Einkommen oder von Vermögenswerten werden individuell in jedem Einzelfall entschieden und berechnet. Mindernd auswirken können sich z.b. Glaubhaft nachgewiesene, berufsbedingte Aufwendungen Ratenzahlungen für Kredite, die vor der Pflegebedürftigkeit der Eltern aufgenommen wurden Eigene Altersvorsorgebeiträge Vermögen, wie Bar-, Wertpapier und Versicherungsvermögen wird unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls angerechnet Unterhaltsansprüche der eigenen Kinder gehen grundsätzlich vor Privatkunden Vertriebsunterstützung partner@alte-leipziger.de Seite 6 von 18
7 1.14 Zählt Wohneigentum zum verwertbaren Vermögen? Grundsätzlich zählt eigengenutztes Wohneigentum nicht zum verwertbaren Vermögen. Der»Wohnvorteil«wird individuell in jedem Einzefall errechnet, daher kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden Wie werden Schenkungen behandelt? Es gilt die»rückforderung wegen Verarmung des Schenkers«gemäß 528 BGB Schenkungen, die innerhalb der letzten 10 Jahre getätigt wurden, können im Pflegefall zurückgefordert werden Welche Möglichkeit haben Arbeitnehmer, ihre Angehörigen zu Hause zu pflegen? Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren Auf bis zu 50 % Arbeitszeit bei 75 % ihres Gehalts Maximal für 2 Jahre Anschließend muss der Arbeitnehmer so lange zu 100 % Arbeitszeit bei weiterhin 75 % seines Gehalts arbeiten, bis sein Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Ab soll es zusätzlich 10 Tage Sonderurlaub geben, der durch Ersatzleistungen durch die Pflegeversicherung bezahlt wird Wie werden Umbaumaßnahmen bezuschusst? Für den Umbau der Wohnung werden pro Maßnahme bis zu durch die Pflegekasse bezuschusst, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird Wo kann ich mich über Pflegeeinrichtungen informieren? Im Internet gibt es verschiedene Portale. Auch die gesetzlichen, privaten und Ersatzkrankenkassen bieten entsprechende Links, z.b. Privatkunden Vertriebsunterstützung partner@alte-leipziger.de Seite 7 von 18
8 2. FAQs zur Pflege-Option 2.1 Was ist die Pflege-Option? Zu allen Rententarifen der Schicht 3 erhalten unsere Kunden seit automatisch eine kostenfreie Pflege- Option, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Aufschubzeit mind. 10 Jahre Eintrittsalter max. 55 Jahre Rentenbeginnalter zwischen 60 und 75 Jahre Entscheidet sich der Kunde zu Rentenbeginn für die Pflege-Option reduziert sich seine garantierte Altersrente um ca. 15 % 1, wird der Todesfallschutz auf max. 10 Jahre Rentengarantiezeit begrenzt, aber dafür erhält er im Pflegefall die doppelte 2 garantierte Altersrente ausgezahlt. 2.2 Wie kann ich die Pflege-Option abschließen? Die Pflege-Option ist automatisch bei allen Rententarifen der Schicht 3 eingeschlossen (siehe 2.1). 2.3 Kann die Pflege-Option abgewählt werden? Die Pflege-Option ist, unter Einhaltung bestimmter Grenzbestimmungen, automatisch bei allen Renten-Tarifen der Schicht 3 eingeschlossen kostenfrei! Eine Abwahl der Pflege-Option zu Vertragsbeginn ist nicht möglich. Der Kunde kann zu Rentenbeginn entscheiden, ob er die Pflege-Option ziehen möchte oder nicht. 2.4 Warum gibt es keine Pflege-Option in Basisrenten? Die Basisrente orientiert sich an der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Pflegeleistung ist hier nicht vorgesehen. 2.5 Warum gibt es keine Pflege-Option in bav-verträgen? Pflegeleistungen sind in der betrieblichen Altersversorgung (Schicht 2) nicht vorgesehen. 2.6 Was kostet die Pflege-Option? Die Pflege-Option ist beitragsfrei eingeschlossen! 2.7 Ist eine Risikoprüfung erforderlich? Nein, eine Risikoprüfung ist weder bei Vetragsabschluss noch bei Ausübung der Pflege-Option zum Rentenbeginn erforderlich. 2.8 Wie hoch ist die Leistung im Pflegefall? Im Pflegefall verdoppelt 2 sich die reduzierte garantierte Altersrente (Options-Altersrente). Die garantierte Altersrente bei Rentenbeginn entspricht der Garantierente bei Vertragsabschluss zuzüglich der Überschüsse aus der Aufschubzeit. Diese»neue«Garantierente wird um ca. 15 % 1 reduziert und im Pflegefall verdoppelt Der Kunde wird in der Aufschubzeit pflegebedürftig erhält er die Pflegeleistung? Während der Aufschubzeit wird noch keine Pflegeleistung gezahlt. Zum Rentenbeginn kann die Pflege-Option ausgeübt werden, auch wenn bereits Pflegebedürftigkeit besteht. Entscheidet sich der Kunde zum vereinbarten Rentenbeginn für die Pflege-Option, erhält er die Pflegerente. 1 Nach aktuellen Rechnungsgrundlagen und Kalkulationen. Bei Ausübung der Pflege-Option gelten die dann gültigen Rechnungsgrundlagen. 2 Die Pflegerente darf p.a. nicht überschreiten. Die reduzierte Altersrente darf höher sein, wird dann aber nicht verdoppelt. Privatkunden Vertriebsunterstützung partner@alte-leipziger.de Seite 8 von 18
9 2.10 Wann liegt Pflegebedürftigkeit vor? Pflegebedürftigkeit liegt vor ab Pflegestufe I (gemäß SGB XI) oder wenn bei mind. 2 ADLs (Aktivitäten des täglichen Lebens) Hilfe benötigt wird oder bei mittelschwerer Demenz (GDS 5 nach Reisberg) Erfolgt eine Leistung bei Demenz? Ja! Volle Pflegeleistung = Verdopplung 2 der reduzierten garantierten Altersrente Ab mittelschwerer Demenz gemäß GDS 5 nach Reisberg Reisberg (Arzt) vertritt die Annahme, dass sich die erlernten Fähigkeiten bis ins Erwachsenenalter in gleicher Reihenfolge zurückbilden, wie sie erlernt wurden. Reisberg entwickelte die Global Deterioration Skala (GDS) mit 7 Stufen von Demenz, wobei die ersten beiden Stufen noch als gesund (normales Altern, Altersvergesslichkeit) gelten. In GDS 5 (mittelschwere Demenz) wird beispielsweise alltägliches Wissen (z.b. die eigene Adresse) vergessen, bei der Kleiderauswahl wird Hilfe benötigt, ebenso bei der Essenszubereitung Was sind»adl«?»adl«= Aktivitäten des täglichen Lebens Punktesystem zur Ermittlung von Pflegebedürftigkeit Unabhängig von den Pflegestufen in der gesetzlichen Pflegeversicherung Maßgebend ist, welche der folgenden Tätigkeiten nicht mehr ohne fremde Hilfe ausgeführt werden können: Fortbewegen im Zimmer Aufstehen und Zubettgehen An- und Auskleiden Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken Waschen Verrichten der Notdurft Der Kunde erhält bereits die volle Pflegerente, wenn bei mind. 2 ADL Hilfe benötigt wird Wann muss der Kunde entscheiden, ob er die Pflege-Option ziehen will? Der Kunde entscheidet erst zu Rentenbeginn, ob er die Pflege-Option ziehen möchte. Vor Rentenbeginn erhält der Kunde einen Vorschlag über seine Altersrentenhöhe mit und ohne Pflege-Option. Der Vorschlag enthält auch eine Darstellung der möglichen Leistungen im Falle der Pflegebedürftigkeit Kann trotz bereits bestehender Pflegebedürftigkeit die Pflege-Option gezogen werden? Die Pflege-Option kann zu Rentenbeginn gezogen werden, unabhängig davon, ob bereits Pflegebedürftigkeit besteht. Es ist keine Risikoprüfung erforderlich weder bei Vertragsabschluss, noch bei Rentenbeginn und Ziehung der Pflege-Option! Ausnahme: Wenn der vereinbarte Rentenbeginn vorverlegt wird, ist eine Bestätigung erforderlich: Für den Versicherten wurden in den letzten 5 Jahren keine Leistungen wegen BU, DU, EU, Schwerbehinderung oder Pflegeleistungen bewilligt, aktuell beantragt und eine Beantragung ist aktuell nicht beabsichtigt. 1 Nach aktuellen Rechnungsgrundlagen und Kalkulationen. Bei Ausübung der Pflege-Option gelten die dann gültigen Rechnungsgrundlagen. 2 Die Pflegerente darf p.a. nicht überschreiten. Die reduzierte Altersrente darf höher sein, wird dann aber nicht verdoppelt. Privatkunden Vertriebsunterstützung partner@alte-leipziger.de Seite 9 von 18
10 2.15 Welche Leistungen gibt es im Todesfall? Vor Rentenbeginn und nach Rentenbeginn, wenn die Pflege-Option nicht gewählt wird Es gelten die vereinbarten Todesfallleistungen gemäß gewähltem Tarif. Nach Rentenbeginn mit Pflege-Option Die Todesfallleistung wird auf max. 10 Jahre Rentengarantiezeit begrenzt. Beispiel RV15 mit 15 Jahren Rentengarantiezeit durch Ausübung der Pflege-Option wird die Rentengarantiezeit auf 10 Jahre reduziert Beispiel RV25 mit Guthabenschutz durch Ausübung der Pflege-Option entfällt der Guthabenschutz und der Vertrag erhält als Todesfallschutz 10 Jahre Rentengarantiezeit Beispiel RV15 mit 5 Jahren Rentengarantiezeit durch Ausübung der Pflege-Option ändert sich der Todesfallschutz nicht, es bleibt bei 5 Jahren Rentengarantiezeit Kann bei Ausübung der Pflege-Option auch Guthabenschutz als Todesfallleistung gewählt werden? Nein, bei Ausübung der Pflege-Option wird die Todesfallleistung auf max. 10 Jahre Rentengarantiezeit begrenzt Sind die bei Vertragsabschluss geltenden Rechnungsgrundlagen garantiert? Die bei Vertragsabschluss geltenden Rechnungsgrundlagen sind bis zum Rentenbeginn garantiert. Wird die Pflege-Option nicht gewählt, sind die bei Vertragsabschluss geltenden Rechnungsgrundlagen weiterhin garantiert. Bei Ausübung der Pflege-Option zu Rentenbeginn, gelten die dann gütligen Rechnungsgrundlagen Kann der Rentenbeginn verlegt werden? Ja, der zu Vertragsbeginn vereinbarte Rentenbeginn kann verschoben werden. Hinausschieben des Rentenbeginns (Verlegung des Rentenbeginns auf einen späteren Termin) Spätester Rentenbeginn 75 Jahre Vorziehen des Rentenbeginns (Verlegung des Rentenbeginns auf einen früheren Termin) Frühester Rentenbeginn 60 Jahre Bei Wahl der Pflege-Option wird eine Bestätigung erforderlich Für den Versicherten wurden in den letzten 5 Jahren keine Leistungen wegen BU, DU, EU, Schwerbehinderung oder Pflegeleistungen bewilligt, aktuell beantragt und eine Beantragung ist aktuell nicht beabsichtigt Kann die Pflegerente erhöht werden? Zuzahlungen vor Rentenbeginn erhöhen die Altersrente und damit auch die Pflegerente 2 Zuzahlungen sind möglich in den klassischen Rententarifen RV15, RV25 und RV30 4 Mal pro Jahr Mind. 500, max p.a. Zuzahlungen sind in den fondsgebundenen Rententarifen ALfonds FR10 und FR15 möglich Jederzeit Die Summe der Zuzahlungen darf pro Jahr zusammen mit den Beiträgen max betragen. 2 Die Pflegerente darf p.a. nicht überschreiten. Die reduzierte Altersrente darf höher sein, wird dann aber nicht verdoppelt. Privatkunden Vertriebsunterstützung partner@alte-leipziger.de Seite 10 von 18
11 2.20 Kann die Pflege-Option gekündigt werden? Vor Rentenbeginn kann die Rentenversicherung inklusive Pflege-Option gekündigt werden. Jederzeit zum Ende des laufenden Monats Mit Kündigung der Rentenversicherung erlischt auch die Pflege-Option. Nach Rentenbeginn kann die Rentenversicherung bzw. die Pflege-Option wie folgt gekündigt werden (siehe Schaubild) Während der Rentengarantiezeit der AR*? Bildung einer Restrente: Verbleibendes Deckungskapital der AR nach Abzug der noch ausstehender Renten der AR bis zum Ende der Rentengarantiezeit abgezinst mit dem Rechnungszins. Ja Restrente < Mindestrente (600 p.a.)? Ja Nein Nein Kündigung nicht möglich Auszahlung der ausstehenden Renten der AR bis Ende der Rentengarantiezeit, abgezinst mit dem Rechnungszins (=Rückkaufswert). Verminderte AR (Restrente) wird weiter gezahlt. Pflegerente bleibt in unveränderter Höhe bestehen. Wird bereits Pflege-Leistung bezogen? Auszahlung des Deckungskapitals der AR die AR erlischt ohne zukünftigen Leistungsanspruch Pflegerente bleibt unverändert bestehen Ja Nein Auszahlung des Deckungskapitals der AR und der Pflegerente AR und Pflege-Option erlöschen ohne zukünftigen Leistungsanspruch *AR = Altersrente 2.21 Ist die Pflegerente an Überschüssen beteiligt? Ja! Bei Ausübung der Pflege-Option zum Rentenbeginn und vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit bleibt die Überschussbeteiligung der Options-Altersrente wie gewählt bestehen, z.b. Bonusrente, und die Überschüsse für die Pflege-Altersrente werden für einen»pflegebonus plus«verwendet (Erläuterung siehe Frage 3.28). Im Pflegefall bleibt die Überschussbeteiligung der Options-Altersrente wie gewählt bestehen, z.b. Bonusrente, und die Pflegerente erhält einen Rentenzuwachs. Privatkunden Vertriebsunterstützung partner@alte-leipziger.de Seite 11 von 18
12 3. FAQs zur Pflegerentenversicherung (ALvita PFV10) 3.1 Welche Möglichkeiten gibt es bei der Beitragszahlung? Laufend (monatlich, ¼-jährlich, ½-jährlich, jährlich) oder einmalig Zuzahlungen zum Vertrag sind nicht möglich. 3.2 Gibt es einen Mindestbeitrag? Ja Mindestbeitrag 25 gemäß Zahlungsweise Voraussetzung ist, dass die tarifliche Mindestrente erreicht wird 250 monatliche Rente bei Pflegestufe III bei laufender Beitragszahlung 500 monatliche Rente bei Pflegestufe III bei einmaliger Beitragszahlung 3.3 Können Zuzahlungen geleistet werden? Nein, Zuzahlungen sind im Tarif nicht vorgesehen. 3.4 Ab wann wird Pflegeschutz angeboten? Mindesteintrittsalter 15 Jahre Höchsteintrittsalter 75 Jahre 55 Jahre, wenn eine Dynamik eingeschlossen wird Pflegeschutz besteht ab Vertragsbeginn 3.5 Kann eine Dynamik eingeschlossen werden? Ja Bis zu 5 % Dynamik nach Modus P Max. Eintrittsalter 55 Jahre Die letzte Dynamikerhöhung erfolgt 1 Jahr vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer, max. im Alter 67 Jahre Der Dynamikerhöhung kann jedes Jahr widersprochen werden, ohne dass das Recht auf Erhöhung erlischt. 3.6 Kann eine garantierte Rentensteigerung eingeschlossen werden? Ja (außer bei der Tarifvariante mit verkürzter Risikoprüfung). Zwischen 1 % bis 3 % jährliche Steigerung 3.7 Kann eine Zusatzversicherung (z.b. BUZ) eingeschlossen werden? Nein 3.8 Sind die Rechnungsgrundlagen zu Vertragsbeginn garantiert? Ja Privatkunden Vertriebsunterstützung partner@alte-leipziger.de Seite 12 von 18
13 3.9 Welche Pflegeleistung kann abgesichert werden? Es kann nur eine monatliche Pflegerente abgeschlossen werden, andere Zahlungsweisen sind nicht möglich. Die maximale Monatsrente in Pflegestufe III beträgt Die monatliche Mindestrente in Pflegestufe III beträgt 250 bei laufender Beitragszahlung 500 bei einmaliger Beitragszahlung Mit vereinfachter Risikoprüfung können max Monatsrente in Pflegestufe III abgesichert werden Ist eine Risikoprüfung erforderlich? Ja. Medizinische sowie Sport-, Freizeit- und Berufsrisiken werden bei Antragstellung geprüft. Angaben und Gesundheitsfragen im Antrag pav011. Ab Eintrittsalter 65 Jahre sind fünf zusätzliche Fragen zu beantworten (Zusatzfragebogen 65+). Gegebenenfalls werden Zusatzfragebögen zu bestehenden Erkrankungen, Sport- und Freizeitrisiken erforderlich.. Eine finanzielle Angemessenheitsprüfung ist grundsätzlich nicht erforderlich Ausnahme siehe Gibt es eine vereinfachte Risikoprüfung? Ja, aber nur gegen Einmalbeitrag. 5 Gesundheitsfragen und je eine Angabe zu Größe, Gewicht und dem ausgeübtem Beruf (siehe Antrag pav 701) Max. Monatsrente in Pflegestufe III Max. Leistungsstufen bis 0 % / 50 % / 100 % Keine garantierte Rentensteigerung möglich Nachversicherungsgarantie besteht innerhalb der Grenzen 5 Jahre Wartezeit Tritt während der ersten 5 Vertragsjahre (Wartezeit) der Pflegefall ein, wird erst nach Ablauf der 5 Jahre die versicherte Pflegerente geleistet. Bei einem Unfall entfällt die Wartezeit Gibt es Risikozuschläge und/oder Ausschlüsse? Einige Risiken können zu einem Mehrbeitrag aufgrund einer erhöhten Pflegewahrscheinlichkeit führen: Auslandsaufenthalte, Gesundheitsrisiken bzw. medizinische Vorerkrankungen sowie Freizeitrisiken. Die erhöhte Pflegewahrscheinlichkeit wird in % durch unsere Risikoprüfer ermittelt. Die erhöhte Pflegewahrscheinlichkeit kann in % in unserer Angebotssoftware eingegeben werden. Der ermittelte %-Satz entspricht nicht dem %-Satz des Beitragszuschlags! Die entsprechende Beitragserhöhung wird automatisch von der Angebotssoftware berechnet. Ausschlüsse sind in der Pflegerentenversicherung nicht vorgesehen Wird die finanzielle Angemessenheit geprüft? Eine Prüfung über den Bonitätsfragebogen (scp044) ist erforderlich, ab einer erhöhten Pflegewahrscheinlichkeit von 100 % und die Pflegerente in Stufe III mehr als betragen soll. Privatkunden Vertriebsunterstützung partner@alte-leipziger.de Seite 13 von 18
14 3.14 Werden bestehende Pflege- oder BU-Absicherungen angerechnet? Bestehende Pflegeversicherungen bei der ALTE LEIPZIGER werden zu 100 % angerechnet. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Untersuchungsgrenzen (analog BU). Bei Pflegerenten > monatlich in Stufe III, ist immer ein ärztlicher Untersuchungsbericht (mind. B-Bericht) erforderlich. Wenn bestehende BU-Absicherungen + Pflegerenten > monatlich in Stufe III, ist immer ein ärztlicher Untersuchungsbericht (mind. Bplus-Bericht) erforderlich. Ab Eintrittsalter 51 Jahre sind die Antragsfragen ausreichend, wenn: Neue Pflegerente monatlich in Stufe III und bestehende BU-Absicherung und neue Pflegerente monatlich in Stufe III 3.15 Wann liegt Pflegebedürftigkeit vor? Die versicherte Pflegeleistung der Stufe I wird erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit gemäß Pflegestufe I SGB XI vorliegt oder Hilfe bei mind. 2 ADL (Aktivitäten des täglichen Lebens) benötigt wird. Die versicherte Pflegeleistung der Stufe II wird erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit gemäß Pflegestufe II SGB XI vorliegt oder Hilfe bei mind. 4 ADL (Aktivitäten des täglichen Lebens) benötigt wird oder mind. mittelschwere Demenz gemäß GDS 5 (Reisberg) vorliegt (nähere Infos siehe 2.11, Punkt 3). Die versicherte Pflegeleistung der Stufe III wird erbracht, wenn Pflegebedürftigkeit gemäß Pflegestufe III SGB XI vorliegt oder Hilfe bei mind. 6 ADL (Aktivitäten des täglichen Lebens) benötigt wird Was sind ADL?»ADL«= Aktivitäten des täglichen Lebens Punktesystem zur Ermittlung von Pflegebedürftigkeit Unabhängig von den Pflegestufen in der gesetzlichen Pflegeversicherung Maßgebend ist, welche der folgenden Tätigkeiten nicht mehr ohne fremde Hilfe ausgeführt werden können: An- und Auskleiden Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken Waschen Fortbewegen im Zimmer Aufstehen und Zu-Bett-Gehen Verrichten der Notdurft Jede Tätigkeit entspricht dabei einem Punkt Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest? Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) bzw. medicproof (Private Krankenkassen) übernimmt die Prüfung und Einstufung in eine gesetzliche Pflegestufe mittels Fragenkatalog und Checkliste. Dabei wird ein ärztliches Gutachten erstellt. Demenzielle Erkrankungen bzw. deren Schweregrad werden durch Neurologen mittels standardisierten Testverfahren festgestellt. Die vorliegende Pflegebedürftigkeit ist uns ärztlich nachzuweisen. Privatkunden Vertriebsunterstützung partner@alte-leipziger.de Seite 14 von 18
15 3.18 Welche Leistungen werden erbracht? Geleistet wird eine monatliche Pflegerente. Die Leistung in Pflegestufe III beträgt immer 100 %. Die Leistungen der Pflegestufen I und II können individuell in 1 %-Schritten gewählt werden (0 % %). Dabei darf die Leistung der Pflegestufe I aber max. so hoch sein, wie die versicherte Leistung der Pflegestufe II. Beitragsfreistellung immer ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit auch wenn keine Pflegerente in dieser Stufe versichert ist! Nach 18 Monaten ununterbrochener Pflegerenten-Leistung in der Pflegestufe III, erfolgt keine Herabsetzung der Pflegerente mehr wegen einer geringeren Pflegestufe oder bei Wegfall der Pflegebedürftigkeit (= lebenslange Pflegeleistung). Nach 36 Monaten ununterbrochener Pflegerenten-Leistung in der Pflegestufe II bleibt der Vertrag dauerhaft beitragsbefreit Welche Zusatzleistungen können eingeschlossen werden? Folgende Leistungen sind ohne einen Mehrbeitrag eingeschlossen Umstellungsoption: Bei einer Änderung der Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs gemäß SGB XI, kann der Kunde seinen Tarif auf die neue Definition umstellen. Voraussetzung ist, dass wir einen entsprechenden Tarif anbieten. Entscheidet sich der Kunde für den Wechsel, kann ein Mehrbeitrag anfallen. Assistance-Leistungen (siehe 3.20) Folgende Leistungen können gegen einen Mehrbeitrag eingeschlossen werden Einmalige Leistung Fällig bei erstmaligem Eintritt einer Pflegebedürftigkeit mind. der Pflegestufe II. Die einmalige Leistung beträgt 6 Monatsrenten der Pflegestufe III. Die einmalige Leistung wird nur gezahlt, wenn auch eine Pflegerente gezahlt wird. Garantierte Rentensteigerung Jährliche Steigerung zwischen 1 % bis 3 % möglich. Leistung im Todesfall Bei Einmalbeitrag: Rückzahlung des Einmalbeitrags linear fallend vom Eintrittsalter (100 %) bis zum Alter 85 Jahre (0 %). Bei laufendem Beitrag: Leistung in Höhe von 6 Monatsrenten der Pflegestufe III. Jeweils abzüglich bereits gezahlter Renten der erreichten Stufe. Privatkunden Vertriebsunterstützung partner@alte-leipziger.de Seite 15 von 18
16 3.20 Gibt es Assistance-Leistungen? Ja, folgende Assistance-Leistungen sind automatisch eingeschlossen und werden von ROLAND Assistance erbracht. 24/7-Hotline Ab Vertragsbeginn rund um die Uhr erreichbar auch vor Eintritt des Pflegefalls! mediline medizinische Beratung Allgemeine medizinische Beratung unabhängig vom Thema Pflege Erläuterungen von Diagnosen und Therapiemöglichkeiten Informationen zu Medikamenten, z.b. Wirkstoffe, Nebenwirkungen etc. Beratung zu Stressbewältigung, Work Life Balance und Entspannung Beratung zur Vereinbarung von Familie und Beruf Pflege-Manager Beratung rund um das Thema Pflege, z.b. Hilfsmittel, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung Benennung von möglichen Kostenträgern Vermittlung von Dienstleistern, z.b. Fahrdienste, Besorgungen, Pflegedienste usw. Pflegeheimplatz-Garantie innerhalb von 24 Stunden Organisation der Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung möglichst in nahem Umkreis zum Wohnort 3.21 Müssen die Beiträge im Pflegefall weitergezahlt werden? Nein! Beitragsbefreiung ist in in allen Pflegestufen immer mitversichert auch wenn in den Stufen I und/oder II keine Pflegerente versichert ist! Nach 36 Monaten ununterbrochener Pflegerentenzahlung, mind. in der Pflegestufe II, bleibt der Vertrag dauerhaft beitragsbefreit Kann die Pflegeleistung erhöht werden (Ausbau- und Nachversicherung)? Nachversicherungsgarantie Bis Alter 55 Jahre Ohne Risikoprüfung, mit einer Bestätigung* Neue monatliche Rente der Pflegestufe III zwischen 125 und max. 50 % der ursprünglichen Stufe III-Rente Gesamte monatliche Pflegerente in Stufe III max Innerhalb von 6 Monaten nach einem Ereignis zu beantragen Pflegebedürftigkeit oder Tod des Ehepartners Heirat oder Heirat eines Kindes Geburt eines Kindes oder Enkelkindes oder Adoption eines Kindes Scheidung Max. 1 mal pro Kalenderjahr, insgesamt max. 2 mal während der Vertragslaufzeit möglich Ausbaugarantie (nicht bei Tarif mit vereinfachter Risikoprüfung!) Innerhalb der ersten 5 Vertragsjahre bis max. Alter 55 Ohne Risikoprüfung, mit einer Bestätigung* Anhebung der Stufe I um max. 25 %-Punkte, Stufe II um max. 50 %-Punkte Die Ausbaugarantie erfolgt im bestehenden Vertrag * Für den Versicherten wurden in den letzten 5 Jahren keine Leistungen wegen BU, DU, EU, Schwerbehinderung oder Pflegeleistungen bewilligt, aktuell beantragt und eine Beantragung ist aktuell nicht beabsichtigt Kann die Versicherung beitragsfrei gestellt werden? Ja Die beitragsfreie Rente der Pflegestufe III beträgt mind p.a. Kann keine beitragsfreie Rente gebildet werden, ist nur eine Kündigung möglich (siehe 3.24). Privatkunden Vertriebsunterstützung partner@alte-leipziger.de Seite 16 von 18
17 3.24 Kann die Versicherung nach einer Beitragsfreistellung wieder inkraft gesetzt werden? Ja, innerhalb von 6 Monaten nach Beitragsfreistellung kann die Versicherung wieder in Kraft gesetzt werden, insofern keine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Ohne erneute Risikoprüfung. Die nicht gezahlten Beiträge müssen innerhalb dieser 6 Monate nachgezahlt worden sein. Es erfolgt die Wiederherstellung des ursprünglichen Vertrages mit alter Vertragsstruktur und Rechnungsgrundlagen Kann die Versicherung gekündigt werden? In der Anwartschaft: Ja, mit einem Abschlag. Der Rückkaufswert errechnet sich aus dem Deckungskapital abzüglich einer Stornogebühr (bei Einmalbeitrag 15 %, bei laufender Beitragszahlung 25 %). Die Auszahlung ist begrenzt auf die Todesfallleistung. Ist der errechnete Rückkaufswert höher als die Todesfallleistung, wird aus dem Restkapital abzgl. Storno eine beitragsfreie Restrente gebildet (mind p.a. Rente in Stufe III). Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass eine Todesfallleistung mitversichert wurde. In der Pflegerentenbezugszeit: Nein, eine Kündigung, auch teilweise, ist nicht mehr möglich Sind Entnahmen möglich? Ja, wenn eine Todesfallleistung eingeschlossen ist. Eine Entnahme wird wie eine Teilkündigung behandelt. Es gelten die Regelungen analog der Grenzen zum Rückkauf (siehe 3.24), je nach Höhe der Entnahme anteilig Gibt es eine Leistung im Todesfall? Eine Leistung im Todesfall kann gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden. Bei Einmalbeitrag Rückzahlung des Einmalbeitrags linear fallend vom Eintrittsalter (100 %) bis zum Alter 85 Jahre (0 %). Bei laufendem Beitrag Leistung in Höhe von 6 Monatsrenten der Pflegestufe III. Jeweils abzüglich bereits gezahlter Renten der erreichten Stufe Gibt es einen vorläufigen Versicherungsschutz? Ja, wir bieten für max. 3 Monate vorläufigen Versicherungsschutz innerhalb folgender Grenzen: Max. monatliche Rente in Pflegestufe III zzgl. einer garantierten Rentensteigerung, falls mitversichert. Zahlung der Einmalleistung, falls mitversichert. Optionen, wie z.b. Ausbau- und Nachversicherungsgarantie, entfallen Erfolgt eine Rückstufung / Höherstufung bei Änderung des Gesundheitszustandes? Ja Die Versicherungsleistung wird mit Ablauf des Monats angepasst, in dem die Änderung eingetreten ist. Nach 18 Monaten ununterbrochener Pflegerentenzahlung in der Stufe III erfolgt keine Herabsetzung der Pflegerente mehr wegen einer geringeren Pflegestufe oder bei Wegfall der Pflegebedürftigkeit. Nach 36 Monaten ununterbrochener Pflegerentenzahlung in der Stufe II bleibt der Vertrag dauerhaft beitragsbefreit. Privatkunden Vertriebsunterstützung partner@alte-leipziger.de Seite 17 von 18
18 3.30 Gibt es eine Überschussbeteiligung? Ja, vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit:»Pflegebonus plus«*»pflegebonus «*: Auf die tariflich versicherte Pflegerente wird ein jährlicher Pflegebonus in Höhe des deklarierten Pflegebonussatzes von aktuell 30 % gewährt. Für die Schlussüberschussrente wird jährlich ein Zuwachs ermittelt. Basis für diesen Rentenzuwachs ist der deklarierte Schlussüberschusssatz in Höhe von 1,7 % des tariflichen Deckungskapitals.»plus«*: Auch auf die erreichte Schlussüberschuss- (und Sockelbetrags-)rente wird ein jährlicher Pflegebonus in Höhe des deklarierten Pflegebonussatzes von aktuell 30 % gewährt. Während des Pflegerentenbezugs:»Rentenzuwachs«* Jährliche Steigerung der Pflegerente um einen von der Überschussdeklaration abhängigen %-Satz. Eine Beteiligung an den Bewertungsreserven wird bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt und erhöht gegebenenfalls die erreichte Gesamtrente. Schematische Darstellung: +»plus«30 % Bonus auf die Schlussüberschussrente* ggf. Beteiligung an den Bewertungsreserven* Rentenzuwachs Rentenzuwachs* + Schlussüberschussrente* + 30%»Pflegebonus«* gesamte Pflegerente garantierte Pflegerente Vertragsbeginn Eintritt der Pflegebedürftigkeit *Leistungen aus der Überschussbeteiligung sind nicht garantiert! Privatkunden Vertriebsunterstützung partner@alte-leipziger.de Seite 18 von 18
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