Jahresbericht Rückblick

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1 Beratungsstelle für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung, Sexualität und Partnerschaft sbericht 2015 Rückblick - Co-Finanzierung durch den Kreis Wesel - Beratungs- und Gruppenarbeit mit Flüchtlingen - Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens - Elterngeld Plus - Frühe Hilfen - Vertrauliche Geburt - Rezeptfreiheit für die Pille Danach - Kostenfreiheit für ärztlich verordnete Verhütungsmittel Die Beratungsarbeit Die Gruppenarbeit und Sprechstunden an weiterführenden Schulen und Werkstätten Das Team, Fortbildung und Vernetzung Ausblick auf 2016 Hopfenstraße Hünxer Straße Moers Dinslaken Tel.: / Tel.: / fbm@awo-kv-wesel.de fbd@awo-kv-wesel.de Kirchweg 8 Kaiserring Kamp-Lintfort Wesel Tel.: / Tel.: 0281 / fbk@awo-kv-wesel.de fbw@awo-kv-wesel.de

2 Rückblick Das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) macht präzise Aussagen, wie die Arbeit der Schwangerschaftsberatungsstellen zu leisten ist, so beschreibt es - die Erreichbarkeit in Wohnortnähe (SchKG 3), - ebenso dass die Ratsuchenden zwischen Beratungsstellen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung auswählen können (SchKG 3) und - dass für je EinwohnerInnen mindestens ein/e BeraterIn in Vollzeitbeschäftigung zur Verfügung stehen muss unter Berücksichtigung von ÄrztInnen, die im Schwangerschaftskonflikt beraten könnten (NRW AG SchKG). Auch die Inhalte der Schwangerschaftsberatungsstellen sind genau definiert und umfassen lt. SchKG 2 das Recht jeder Frau und jeden Mannes, sich zu Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen anonym informieren und beraten zu lassen sowie die Pflicht zur Beratung im Schwangerschaftskonflikt, lt. SchKG 5/6. Das NRW Ausführungsgesetz (AG SchKG, 2) beschreibt weiter, dass die allgemeine Beratung auch als Gruppenveranstaltung innerhalb und außerhalb der Beratungsstelle im Rahmen der vorbeugenden Arbeit zu den Themen Sexualpädagogik und Familienplanung stattfinden kann. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bieten die AWO Beratungsstellen für Schwangerschaft und Sexualität nach Terminabsprache Beratungen an den vier Standorten an, aber auch aufsuchende Arbeit an Schulen und andere Einrichtungen im Kreis Wesel, um vor Ort Sprechstunden und Gruppenveranstaltungen durchzuführen. Hier einige Rückblicke auf Besonderes aus der Beratungsstellenarbeit im letzten Jahr sowie gesetzliche Neuerungen: Co-Finanzierung durch den Kreis Wesel Die Personalkosten wurden wie in den n zuvor zu 80% vom Land finanziert, die Co-Finanzierung von 20% der Personalkosten übernahm der Kreis Wesel. Wie bisher wurden in 2015 die Sachkosten der Schwangerschaftsberatungsstellen pro Vollzeitäquivalent mit einer Pauschale vom Land NRW gefördert, zusätzlich trug die AWO KV Wesel einen großen Teil der Sachkosten selber, da die Pauschale nicht ausreicht, um bürgernah vier Beratungsstellen zu betreiben. Der Kreis Wesel beteiligte sich nicht an den Sachkosten der AWO Beratungsstellen. Gegen Ende 2015 überraschte uns die Information, dass die Kürzungsvorschläge der Jamaica-Kooperation zur Sanierung des Kreishaushaltes u. a. die Halbierung der oben beschriebenen Kreiszuschüsse für die Personalkosten aller Schwangerschaftsberatungsstellen im Kreis Wesel vorsah. Eine solche Halbierung würde bei der Arbeiterwohlfahrt zu einer Verdreifachung des Eigenanteils führen, was für den Träger nicht mehr zu stemmen wäre. Um dies zu verhindern und um das Beratungsangebot lt. Bundes- und NRW Landesgesetz weiterhin durch einen weltlichen Träger für die Ratsuchenden im Kreis Wesel zugänglich zu machen, wurden viele Gespräche mit den PolitikerInnen aller Parteien auf den unterschiedlichen Ebenen geführt, ebenso wie das gesamte Kürzungspaket in den Medien mit einer breiten Öffentlichkeit diskutiert wurde. Im März 2016 entschied sich der Kreistag, die Zuschüsse des Kreises für die Schwangerschaftsberatungsstellen für die nächsten 5 auf dem Niveau von 2015 einzufrieren. Wir sind erleichtert über diese Entscheidung, zwar wird der Trägeranteil stufenweise ansteigen, dies kann aber zunächst von der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wesel getragen werden. 2

3 Beratungs- und Gruppenarbeit mit Flüchtlingen Auch in den AWO Beratungsstellen sind die Flüchtlinge angekommen, in erster Linie nehmen sie die Angebote der Schwangerschaftskonflikt- und Schwangerenberatung wahr. Hier geht es um rechtliche und medizinische Fragen zum Abbruch, um Fragen zu sozialrechtlichen Ansprüchen in der Schwangerschaft, um Beantragung der Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens und darum, wie ein möglichst guter Start für das Neugeborene und seine Eltern in der besonders vulnerablen Situation als Flüchtling in Deutschland gemeistert werden kann. Im Rahmen von Frühen Hilfen stehen im Kreis Wesel diverse Unterstützungsangebote für Eltern mit kleinen Kindern unter 3 n zur Verfügung, vor allem mit dem Projekt Startchancen hat sich die Kooperation bewährt. Allerdings wissen Flüchtlinge oft nichts von diesen Angeboten, hier sehen wir einen großen Bedarf, Schwangere und Familien in den Unterkünften vor Ort über bestehende Hilfsangebote zu informieren und zu vermitteln, ggfs. sie ganz praktisch dorthin zu begleiten. Die Netzwerkarbeit, die die AWO Beratungsstellen seit n pflegen, ist hier von hohem Wert, allerdings reicht dies alleine nicht aus, um die Vermittlung und Begleitung zu gewährleisten, es besteht Handlungsbedarf. Natürlich begegnen wir Flüchtlingen auch im Rahmen unserer sexualpädagogischen Gruppenangebote an Schulen. Da es in den sexualpädagogischen Veranstaltungen neben der Wissensvermittlung auch immer um Wertevermittlung geht, ist dies eine Chance, die Umsetzung von demokratischen Werten auf Alltagssituationen praktisch darzustellen und zu erlernen, z. B. die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Toleranz gegenüber sexueller Vielfalt und um Respekt vor den Grenzen anderer Menschen. Auch hier besteht Handlungsbedarf, denn sexualpädagogische Angebote zur Wissensund Wertevermittlung könnten auch in Flüchtlingseinrichtungen und z. B. im Rahmen von Sprach- und Integrationskursen stattfinden. Dazu reichen unseren personellen Kapazitäten jedoch alleine nicht aus. Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens Im letzten Jahr haben die vier AWO Beratungsstellen für Schwangerschaft und Sexualität begonnen, Anträge für die Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens entgegen zu nehmen, zu prüfen, ggfs. zu bewilligen und in diesen Fällen an die Antragstellerin auszuzahlen. Die Handhabung zur Bewilligung und Vergabe der Stiftungsmittel wird im Leitfaden der Bundesstiftung, der jedes Jahr aktualisiert wird, klar geregelt. Die Mittel werden gemäß 2 des Stiftungsgesetzes vorrangig für Zuwendungen an werdende Mütter zur Verfügung gestellt, die sich während der ersten Monate der Schwangerschaft wegen einer Notlage an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden. Diese Angebotserweiterung der AWO Beratungsstellen stand in den ersten Monaten des s 2015 im Focus unserer Arbeit. Die Mitarbeiterinnen der AWO Beratungsstellen mussten sich inhaltlich in dieses für sie neue Thema einarbeiten und die Abläufe, die mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden sind, in ihre tägliche Arbeit integrieren, was mit zunehmender Routine immer selbstverständlicher wurde. Schon im Verlauf der zweiten shälfte konnten wir beobachten, dass die Nachfrage stieg, es ist zu vermuten, dass dieser Anstieg sich in 2016 weiter fortsetzen wird. Für die Schwangeren aus dem Kreis Wesel war und ist es sicherlich ein Vorteil, dass sie seit 2015 die Möglichkeit hatten, ihre Anträge auf Bundesstiftungsmittel in einer weltanschaulichen Beratungsstelle stellen zu können. Elterngeld Plus Auch zum Elterngeld Plus mussten sich die Mitarbeiterinnen der AWO Beratungsstellen auf den aktuellsten Stand bringen. Mit den Neuerungen und dem Partnerschaftsbonus seit Juli 2015 werden besonders Eltern angesprochen, die während der Betreuung und 3

4 Erziehung ihres Kindes innerhalb der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, bzw. früh wieder in ihren Beruf zurückkehren wollen. Dabei ist angedacht, dass sowohl die partnerschaftliche Verantwortung für die Kindeserziehung, als auch die berufliche Gleichstellung durch eine zeitige Rückkehr in den Beruf gefördert werden. Die höhere Flexibilität bei der Gestaltung von Elternzeitmodellen und die Möglichkeit des längeren Elterngeldbezugs, bieten Eltern die Möglichkeit, ihre Bedürfnisse für Familienzeit besser mit dem Beruf zu vereinbaren. Frühe Hilfen Wie bereits in den n zuvor waren die AWO Beratungsstellen in den Netzwerken zu Frühen Hilfen vor Ort vertreten, um deren Angebote untereinander bekannt zu machen, sie weiter zu entwickeln und die Vermittlung der Ratsuchenden zu gewährleisten. Im letzten Jahr war es möglich, unser Angebot zu Frühen Hilfen aufgrund personeller Fort- und Weiterbildung weiter auszubauen, so haben wir in 2015 begonnen, z. B. Beratung für Eltern anzubieten: - wenn die Geburt z. B. aufgrund von Kaiserschnitt, Geburtsverletzungen, Verletzungen des Scham- und Würdegefühls etc. als belastend erlebt wurde, - wenn die Gesundheit des Kindes während oder nach der Geburt gefährdet war, - wenn es nach der Geburt zu körperlichen oder seelischen Beschwerden kam, wie z.b. Schlafstörungen, Ängsten und Zerrissenheit gegenüber dem Kind oder der neuen Lebenssituation, - wenn das Kind vor, während oder nach der Geburt gestorben war und z. B. Gefühle wie Trauer, Hilf-losigkeit, Ängste oder Mutlosigkeit empfunden wurden. Ziel dabei war die Stabilisierung und Stärkung der Eltern, damit sie den Start ihres Kindes ins Leben gut meistern können. Niedergelassene und im Krankenhaus tätige GynäkologInnen begrüßten dieses Angebot sehr und verwiesen in 2015 Ratsuchenden an die AWO Beratungsstellen. Vertrauliche Geburt Wie bereits im sbericht 2014 beschrieben gibt es seit in Deutschland die Möglichkeit der vertraulichen Geburt ( 2 Abs. 4 SchKG). Dadurch werden Frauen unterstützt, die ihre Schwanger und Mutterschaft geheim halten wollen oder müssen. Das Gesetz zur vertraulichen Geburt schafft den rechtlichen Rahmen, dass die Anonymität der Frau für einen gewissen Zeitraum gewahrt bleibt und sie trotzdem psychosoziale Beratung und medizinische Hilfe in Anspruch nehmen kann. Auch die Rechte des Kindes werden gestärkt, es hat nach 16 n die Möglichkeit, seine Herkunft zu erfahren, es sei denn die Mutter wäre auch dann noch durch die Offenlegung ihrer Daten gefährdet. In 2015 nahmen zwei Mitarbeiterinnen der AWO Beratungsstellen an einer Fortbildung zur besonders qualifizierten Fachkraft zur vertraulichen Geburt teil. Auch wenn im Kreis Wesel in 2015 keine Frau das Angebot der vertraulichen Geburt begleitet durch die AWO Beratungsstellen in Anspruch genommen hat, so fanden doch diverse Vernetzungstreffen statt, um für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein. So wurde z. B. in Moers die Vernetzung mit beiden Krankenhäusern intensiviert. Rezeptfreiheit für die Pille danach Je eher Frauen nach einer Verhütungspanne die Pille danach einnehmen, umso sicherer lässt sich eine ungewollte Schwangerschaft verhindern. Dies ist nun auch in Deutschland ohne einen Arztbesuch möglich, denn der Bundesrat hatte Anfang März 2015 einer Regelung zugestimmt, die den rezeptfreien Erhalt der Pille danach in Apotheken ohne Altersbeschränkung festlegte. Demnach sind seit dem Notfallkontrazeptiva mit den Wirkstoffen Levonorgestrel und Ulipristalacetat nicht mehr verschreibungspflichtig und Apotheken dürfen die Pille danach rezeptfrei verkaufen. 4

5 Die Internetapotheken sind von dieser Regelung jedoch ausgeschlossen, da eine Beratung durch die MitarbeiterInnen der Apotheken nötig ist. Dies warf in der sexualpädagogischen Gruppenarbeit, den flankierenden Sprechstunden wie auch in den Beratungen vermehrt Fragen auf. Die Ratsuchenden wollten z. B. wissen, was die unterschiedlichen Inhaltsstoffe bewirken, bis zu welchem Zeitpunkt nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr die Pille danach eingenommen werden kann, wie man/frau erkennen kann, ob die Pille danach tatsächlich wirksam war, wann und wie junge Frauen die Pille danach von der Krankenkasse erstattet bekommen (bis zum Alter von 20 n mit einer Verordnung durch einen Arzt oder eine Ärztin) und welche Nebenwirkungen auftreten können. Das Team der AWO Beratungsstellen beantwortete die Fragen zielgruppenspezifisch und bei Bedarf auch in leichter Sprache. Kostenfreiheit für ärztlich verordnete Verhütungsmittel Wie auch in den n zuvor werden im Kreis Wesel Frauen ungewollt schwanger, weil sie sich aus finanziellen Gründen keine verlässliche Verhütung leisten konnten, wir haben an verschiedenen Stellen immer wieder (erfolglos) darauf hin gewiesen, dass der dringende Bedarf besteht, auf kommunaler, bzw. auf Kreisebene hier Lösungen zu finden. Langfristig muss natürlich eine bundesweite politische Lösung gefunden werden, so hat z. B. der pro familia Landesverband NRW im April 2015 eine Bundestagspetition online gestellt mit der Forderung nach einer bundesweit einheitlichen, gesetzlich verankerten Kostenübernahme von ärztlich verordneten Verhütungsmittel für Menschen mit wenig Geld. Auch der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt unterstützte diese Petition. Die Beratungsarbeit Hier ein Überblick über die in allen vier AWO Beratungsstellen durchgeführten Beratungen in 2015, aufgeteilt nach Beratungsfällen (jeder Fall wird gezählt) und Beratungskontakten (die Summe der durchgeführten Beratungen wird gezählt), differenziert nach 2a und 5/6 Beratungen: Beratungskontakte: 2071 Beratungsfälle: 1828 (nach 2/2a: 1622, nach 5/6: 449) (nach 2/2a: 1380, nach 5/6: 448 Gesamt 5/6 2/2a Die Zahlen der Schwangerschaftskonfliktberatungen im Kreis Wesel sind von 481 in 2014 leicht gesunken auf 449 in Damit liegt die Anzahl zwar noch immer höher als in den n zuvor, aber nicht mehr so beunruhigend wie im Vorjahr. Wir erlebten häufig, dass die ungewollt Schwangeren, wenn sie erfuhren, dass sie einen Rechtsanspruch auf die Beratungsbescheinigung hatten, die Beratung zur Klärung innerpsychischer Fragen rund um die Themen Schwangerschaft (gewollt und ungewollt), Partnerschaft, Lebens- und Familienplanung nutzten. 5

6 Im Diagramm unten zeigen wir die fünf am häufigsten genannten Gründe auf. Da Mehrfachnennungen möglich sind, spiegelt sich hier auch wider, dass meist ein Zusammentreffen von mehreren Gründen zu der Entscheidung zum Abbruch führte. familiäre, partnerschaftliche Probleme körperliche / psychische Verfassung abgeschlossene Familienplanung finanzielle / wirtschaftliche Situation Ausbildungs- / berufliche Situation 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% Die Minderjährigen machten nach wie vor einen sehr geringen Anteil bei den Schwangerschaftskonfliktberatungen aus, keine der Ratsuchenden war unter 14 n, die unter 18-Jährigen machten 3,79% aller Konfliktberatungen aus. Das klischeehafte Bild der schlecht verhütenden jungen Mädchen ließ sich auch in 2015 nicht auf den Kreis Wesel übertragen. Wie auch in den n zuvor waren die meisten ungewollt Schwangeren in der Konfliktberatung zwischen 27 und 34 n. 33,71% 22,99% 12,95% 15,85% 0,00% 3,79% 7,59% 3,13% unter ab 40 keine Angaben 6

7 Das folgende Diagramm zeigt deutlich unsere Schwerpunkte zu 2 Beratungen in 2015: - die Schwangerschaftsberatung deren Umfang mit der Vergabe der Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens in 2015 gewachsen ist und - die Beratung zur Sexualaufklärung/Sexualpädagogik, die die Inanspruchnahme der flankierenden Sprechstunden rund um die Gruppenarbeit durch die Jugendlichen und vereinzelt auch durch das Lehrpersonal abbildet. Aber auch - die Sexual- und Partnerschaftsberatung machte einen relativ großen Anteil an den gesamten 2 Beratungen aus. Sie wurde von Paaren genutzt, die mit ihrer Sexualität Schwierigkeiten hatten, was häufig in der veränderten Lebenssituation nach der Geburt eines Kindes oder durch die Doppel - und dreifach Belastung (Familie, Beruf, Pflege von Angehörigen) begründet war. Unzufriedenheit mit der Sexualität hatte häufig Auswirkungen auf die Partnerschaft und auf die (junge) Familie, in Anbetracht der hohen Scheidungs- und Trennungszahlensehen wir diese Beratungen als einen Baustein im Rahmen von Frühen Hilfen. Ebenfalls angewachsen sind - die nachgehenden Beratungen nach Geburt, Fehl- oder Todgeburt. Wie bereits oben beschrieben stellt sich hier unser in der zweiten shälfte 2015 erweitertes Angebot der Traumaberatung im Rahmen von Frühen Hilfen dar. Schwangerschaftsberatung Sexual-/ Partnerschaftsberatung Familienplanungsberatung / Kinderwunschberatung / Verhütungsberatung Beratung vor, während und nach pränataler Diagnostik Nachgehende Beratung und Begleitung nach Geburt Beratung nach 2 Abs. 4 SchKG (Wunsch nach Kindsabgabe ohne Preisgabe der Identität) Nachgehende Beratung und Begleitung nach Fehlgeburt und Totgeburt / Abbruch / plötzlicher Kindstod Sexualaufklärung / Sexualpädagogik (keine Gruppenberatung) Sonstiges 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 7

8 Die Gruppenarbeit und Sprechstunden an weiterführenden Schulen und Werkstätten In 2015 fanden 214 Gruppenangebote durch die AWO Beratungsstellen statt, der Großteil als sexualpädagogisch/präventives Angebot an weiterführenden Schulen, Förderschulen und Werkstätten jeweils durch ein Mann/Frau Team aus den AWO Beratungsstellen, siehe das nachfolgende Diagramm. Einen besonderen Schwerpunkt legten wir auf Angebote für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf, das Diagramm zeigt, dass sie mittlerweile 7% unserer Gruppenveranstaltungen ausmachen. Mütter + Väter mit Kindern unter 3 n 3,7% 7,0% Besondere Zielgruppen Schwangerschaft und Geburt 3,3% 86,0% sexualpädagogisch /präventiv Wie schon in 2014 begonnen, wurde auch in 2015 die Umstrukturierung der sexualpädagogischen Arbeit fortgesetzt: die Ergänzung unserer sexualpädagogischen Gruppenarbeit an den Schulen um das Angebot der Sprechstunde vor Ort für Jugendliche und junge Erwachsene. Hintergrund für den Ausbau dieses Angebotes war einerseits die hohe Arbeitsauslastung für sexualpädagogische Gruppentermine mit Schulklassen. Aber des Weiteren boten Einzelgespräche vor Ort an den Schulen und Werkstätten den Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, offene Fragen zu klären, für die in der Gruppenveranstaltung keine Zeit mehr blieb oder die zu persönlich waren. Auch ließ sich durch die wiederholenden Sequenzen Wissen besser verankern, gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Beeinträchtigung. Da Jugendliche selten von sich aus Beratungsstellen aufsuchen, waren die Gruppenangebote also der Türöffner für die Beratung vor Ort, so konnten wir ein Gegengewicht zur Komm-Struktur von Beratungsstellen herstellen. Dies wurde in 2015 gut genutzt, ein Blick auf das nachfolgende Diagramm zeigt, dass Jugendliche unter 18 n in unseren Sprechstunden im Rahmen der 2 Beratung fast ein Viertel der Ratsuchenden ausmachen. 8

9 Beratungen nach 2/2a nach Alter in ,14% 23,70% 14,49% 13,48% 0,80% 2,97% 7,46% 6,96% unter ab 40 keine Angaben Wie schon oben erwähnt wurde in 2015 parallel zu den flankierenden Sprechstunden an Regelschulen das Sprechstundenangebot für Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und geistige Entwicklung weiter ausgebaut. Besonders zu dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung hat sich der intensive Beratungskontakt im Einzelgespräch, oft in Begleitung einer/s Freundin/es bewährt. So wurden auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler Sachverhalte, die sie aktuell interessierten, anschaulich dargestellt. Dabei war es wichtig, das Sprachniveau und die Methoden individuell anzupassen, es kam z.b. zum Einsatz von Bilderbüchern, Zeichnungen und Materialien zum Anfassen, auch kleinere Rollenspiele erwiesen sich als hilfreich. So wurden Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen die individuell erforderlichen Möglichkeiten eingeräumt, um sich zu den Themen Sexualität, Partnerschaft, Grenzen, Körper, und Verhütung Wissen anzueignen, um eigene Bedürfnisse zu benennen und um Lösungsstrategien für deren Verwirklichung zu entwickeln. Häufig nutzten auch die LehrerInnen, pädagogische Fachkräfte und andere MitarbeiterInnen das Team der AWO Beratungsstellen, um ihre individuellen Fragen, z. B. zur sexuellen Entwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler, zu klären. Zudem wurden im letzten Jahr auf Wunsch verschiedener Träger der Behindertenhilfe Schulungsangebote für Personal in Betreuungseinrichtungen bzw. aus dem Bereich Offene Hilfen durchgeführt, aus denen wieder weitere Einzelberatungen resultierten. Um den fachlichen Austausch und die Vernetzung der Fachkräfte zu fördern, wurde in Dinslaken der Arbeitskreis Gewalt und Behinderung ins Leben gerufen, an dem in 2015 zwei Mitglieder des AWO Beratungsstellenteams teilnahmen. Das Team, Fortbildung und Vernetzung Regelmäßig fanden Teamsitzungen und externe Supervision statt, auch arbeitete das Team an verschiedenen regionalen und überregionalen Arbeitskreisen mit: Runder Tisch Häusliche Gewalt, Kreis Wesel AK Überregional gegen sexuelle Gewalt, Kreis Wesel AK sexuelle Gewalt, Kamp-Lintfort AK Sexuelle Gewalt, Wesel AK Gewalt und Behinderung, Dl Runder Tisch Alleinerziehende, Kreis Wesel, rechts- und linksrheinisch Netzwerktreffen Frühe Hilfen, Kreis Wesel AK 2 - Soziale Beratung - rechtsrheinisch AK 2 - Soziale Beratung linksrheinisch 9

10 AK Frühe Hilfen, Wesel AK Frühe Hilfen, Dinslaken Vernetzungstreffen Vertrauliche Geburt Moers Vernetzungstreffen Vertrauliche Geburt Kreis Wesel und Duisburg Frauenforum Dinslaken Frauenforum Rheinberg Frauenforum Moers AK Internationaler Frauentag Moers Vernetzungstreffen Schule der Zukunft AK Prävention und Vernetzung Wesel Gender AK, Kamp-Lintfort Mädchennetzwerk Moers AK Mädchenarbeit Dinslaken AK Jungenarbeit Dinslaken AK JIM - Jungen in Moers AK Sexuelle Vielfalt (LAG Jungenarbeit) AWO KV Wesel AK Inklusion AWO NRW Sexualpädagogik-Treffen AWO NRW Schwangerschaftsberatungsstellen Treffen AWO Bezirk Nieder- und Mittelrhein Schwangerschaftsberatungsstellen-Treffen Trägerweites Schwangerschaftsberatungsstellen-Treffen Kreis Wesel und Duisburg Der Besuch nachfolgender Fachtagungen und Fortbildungen gewährleistete die Reflexion, Qualitätssicherung und Fortentwicklung unserer Arbeit: - Qualifizierung zur besonderen Fachkraft Vertrauliche Geburt - Paarkonstellationen in der Schwangerschaftsberatung - Verwendungsnachweisführung der Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens - Systemische Paartherapie - TRIMB Traumatherapie und -beratung - Standards für die Sexualaufklärung in Europa - Sexualität von Jugendlichen Zwischen Neugier, Anpassung und Übergriffen - Sexualpädagogische Arbeit zum Thema Liebe, Sex und Internet - Sex (k)ein Thema in der Schule - Fachtagung LAG Jungenarbeit - Der Resilience auf der Spur geschlechtsbezogene Schutzfaktoren bei Mädchen und Jungen - Machtmissbrauch und sexueller Missbrauch von Kindern in und Jugendlichen in Institutionen - Umgang betroffener Männer mit sexueller Gewalt - Funktionales Stimmtraining - Brandschutzausbildung, AWO Wesel Das Team: Ausbildung -Funktion- -Leiterin- -Berater- Sozialpädagogin Pädagoge Sozialpädagogin Pädagogin Sozialpädagogin Psychologin Sozialpädagogin Sozialpädagogin Arbeitszeit (Stunden) Zusatzqualifikation Stand 12/ ,00 Psychotherapie HPG Gestalt- und Sexualtherapie 29,42 Jungenarbeiter 28,00 Supervision Gestalttherapie 23,50 Psychotherapie HPG Sexualberatung 19,50 19,50 Psychotherapie (Approbation) Gesprächspsychotherapie bis Seit Systemische Therapie i. A. 16,00 Psychotherapie HPG Klientenzentrierte Gesprächstherapie 15,50 Systemische Sozial- und Familientherapie Sozialpädagoge 7,75 Erlebnispädagogik -Verwaltungsmitarbeiterin- 30,00 / z. Z. erkrankt und befristet vertreten Bankkauffrau 26,50 -Verwaltungsmitarbeiterin- -Verwaltungsmitarbeiterin- 22,50 Industriekauffrau 19,25 -Verwaltungsmitarbeiterin- 10

11 In 2015 ist die langjährige Psychologin der AWO Beratungsstellen in den Ruhestand getreten, es war möglich, die Stelle wieder mit einer Psychologin zu besetzen, um weiterhin dieses besondere Angebot für Menschen in Belastungssituationen vorhalten zu können. Ausblick auf 2016 Im AWO Kreisverband Wesel gibt es seit Beginn 2016 ein ESF gefördertes Projekt Erfolgsfaktor Inklusion mit dem Ziel, eine inklusive Organisationsentwicklung in allen Einrichtungen des AWO Kreisverbandes umzusetzen. Das Thema wird zukünftig noch mehr in den Focus der AWO Beratungsstellen für Schwangerschaft und Sexualität rücken. Die Beratungs- und Gruppenangebote werden den Bedarfen der Flüchtlinge entsprechend spezifiziert werden, dabei wird es zunächst um die Entwicklung von zielgruppenspezifischen Zugangsmethoden gehen, damit die Wissens- und Wertevermittlung gelingen kann. Wir hoffen, dass eine personelle Aufstockung zur Bewältigung dieser Aufgaben möglich ist. Auch im Rahmen von Frühen Hilfen werden wir unser Beratungsangebot für (werdende) Eltern weiter ausbauen. 11

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