jahresbericht 2012 Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung, Sexualität UNTER BERATEN STÜTZE N

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1 BERATEN UNTER STÜTZE N jahresbericht 2012 Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung, Sexualität Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung, Sexualität Bauerstraße Hückelhoven Fax schwangerschaft@awo-hs.de AWO Kreisverband Heinsberg e. V. Siemensstraße Heinsberg Fax info@awo-hs.de

2 1 1. Auftrag und Aufgaben der Beratungsstelle Jede Frau und jeder Mann hat gemäß 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) einen gesetzlichen Anspruch auf Sexualaufklärung und Beratung zu Verhütung, Familienplanung und allen weiteren Fragen, die mit Sexualität und Schwangerschaft verbunden sind. Darüber hinaus besteht die gesetzliche Pflicht zur Inanspruchnahme einer Schwangerschaftskonfliktberatung, wenn eine Frau einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung zieht. Dies ergibt sich aus 5/6 SchKG in Verbindung mit 219 Strafgesetzbuch (StGB). Bei unserer Einrichtung handelt es sich um eine nach den Landesrichtlinien NRW anerkannte Beratungsstelle, die diese gesetzlich vorgeschriebene Beratung anbietet. Unser Angebot richtet sich an Einzelne, Paare, Familien und Gruppen, unabhängig von ethnischer Herkunft, Nationalität, Weltanschauung, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, Alter oder sexueller Orientierung. Die Angebote richten sich nach den Bedürfnissen der Ratsuchenden und nach den Richtlinien der öffentlichen Förderung unserer Arbeit. Die Leitsätze der Arbeiterwohlfahrt, z.b. Menschen darin zu unterstützen, ihr Leben eigenständig und selbstverantwortlich zu gestalten, bilden die sozialpolitische Orientierung unserer Beratungsarbeit. Alle Angebote sind kostenfrei. Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht und dem Zeugnisverweigerungsrecht. Die Arbeitsinhalte umfassen insbesondere: 1. Schwangerschaftskonfliktberatung (Pflichtberatung nach 219 StGB in Verbindung mit 5/6 SchKG) 2. Beratungen zu Schwangerschaft, Familienplanung, Sexualität gem. 2/2a SchKG Beratung und Begleitung während der Schwangerschaft und nach der Geburt (bis zum dritten Lebensjahr des Kindes) Vergabe von Stiftungsmitteln aus der Bundesstiftung»Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens«Beratung nach Schwangerschaftsabbruch Beratung nach Fehlgeburt oder Totgeburt Beratung zur Familienplanung und zu Fragen der Verhütung Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch Beratung im Kontext von pränataler Diagnostik Sexualberatung 3. Sexualpädaogische Veranstaltungen / Prävention Im Jahr 2012 wurden unsere Angebote von 918 Personen wahr genommen. Davon wurden 498 Personen in individuellen Gesprächen beraten und 420 Personen in 21 Gruppenveranstaltungen erreicht. 2. Statistik 1. Beratungskontakte und Anlass der Beratung Die Beratungsstelle wird vom Land NRW und dem Kreis Heinsberg finanziell gefördert. Sie hat im Jahr 2001 ihre Arbeit aufgenommen. Kreisweit deckt sie eine weltanschaulich neutrale Beratung ab und sichert damit neben den anderen regionalen Schwangerschaftsberatungsstellen ein plurales Angebot für Schwangere und Schwangere in Konfliktsituationen. Beratungskontakte gesamt (persönliche Beratungsgespräche, Telefonate, -Kontakte, Hausbesuche etc.) Anzahl der beratenen Personen gesamt, davon a) Beratungen zu Schwangerschaft, Familienplanung, Sexualität b) Schwangerschaftskonfliktberatungen Teilnehmer von Gruppenveranstaltungen 420

3 2 Die 327 Beratungen zu Schwangerschaft, Familienplanung, Seuxalität setzten sich insgesamt wie folgt zusammen: 257 Schwangerenberatungen 24 nachgehende Beratungen nach Schwangerschaft und Geburt 12 Beratungen nach Fehlgeburt, Totgeburt, Schwangerschaftsabbruch 8 Beratungen zu Familienplanung / Kinderwunschbehandlung / Verhütungsfragen 2 Sexual- bzw. Partnerschaftsberatungen 1 Sexualaufklärung 23 sonstige Beratungen (z.b. Beratung bei sexueller Gewalt) 2. Alter der Ratsuchenden Anzahl davon Schwangerschaftskonfliktberatungen davon Beratungen nach 2/2a SchKG 14 bis 17 Jahre Frauen wurden in der Schwangerschaft von uns begleitet und unterstützt. Weitere 5 Minderjährige richteten sich mit anderen Anliegen rund um Schwangerschaft, Familienplanung und Sexualität an uns (beispielsweise, um ein sogenanntes Elternpraktikum mit der Babybedenkzeitpuppe zu absolvieren). 3. Staatsangehörigkeit der Ratsuchenden Von den 498 ratsuchenden Personen im Jahr 2012 hatten 358 die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Anzahl der Personen, die eine andere Staatsangehörigkeit oder die deutsche Staatsangehörigkeit vor dem Hintergrund einer eigenen Zuwanderungsgeschichte hatte, belief sich auf 139. Damit liegt der prozentuale Anteil der Klienten mit Migrationshintergrund bei 27 %. Dies ist ein leichter Rückgang bezogen auf das Vorjahr. Auch in diesem Jahr hatte ein großer Anteil der nicht deutschen Ratsuchenden bzw. der Ratsuchenden mit deutscher Staatsanghörigkeit und Migratioshintergrund seine Wurzeln in der Türkei. Grafik 1: Staatsangehörigkeit der Ratsuchenden. 18 bis 21 Jahre bis 26 Jahre Personen 1 Person 27 bis 34 Jahre bis 39 Jahre Personen ab 40 Jahre keine Angabe Die Zahl der minderjährigen Ratsuchenden hat im vergangenen Jahr gegenüber 2011 wieder zugenommen. Insgesamt kamen 28 Mädchen unter 18 Jahren in die Beratung, 8 davon im Rahmen der Konfliktberatung. Fünfzehn junge Deutsch Deutsch mit Zuwanderungsgeschichte keine deutsche Staatsgehörigkeit keine Angaben, unbekannt 358 Personen

4 3 3. Allgemeine Schwangerschaftsberatung Wie in den Jahren zuvor stellten die Informationen zu den Themen Existenzsicherung und Sozialleistungen für Schwangere und Mütter bzw. Familien die zentralen Punkte in der allgemeinen Schwangerenberatung dar. Weiter standen spezifische Fragen zu Schwangerschaft und Geburt, zu Hebammenhilfe und zur Mutterschutzgesetzgebung im Vordergrund. Die Unterstützung bei Antragstellung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen war ein weiterer wesentlicher Aspekt bei der Beratung und Betreuung der Schwangeren. Hierzu zählten Hilfen beim Ausfüllen von Anträgen, beim Formulieren von Widersprüchen, die Begleitung zu Behörden und gelegentlich die Vermittlung von rechtsanwaltlicher Hilfe. Im Jahr 2012 war die allgemeine Schwangerschaftberatung von zwei Themenkomplexen geprägt: 1) Beratung von schwangeren Arbeitnehmerinnen in Fragen der Mutterschutzbestimmungen Wie in den Vorjahren zeigte sich auch im Jahr 2012 in vielen Beratungsfällen, dass Arbeitgeber und schwangere Arbeitnehmerinnen unzureichend über die Mutterschutzbestimmungen informiert waren. So sind in kleinen und mittelständischen Betrieben Vorgaben wie der Kündigungsschutz für Schwangere, die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers über die Beschäftigung einer Schwangeren gegenüber der Aufsichtsbehörde, generelle Beschäftigungsverbote und weitere einschlägige Bestimmungen zum Schutz der werdenden Mutter und des Ungeborenen manchmal nicht bekannt oder werden nicht beachtet. Schwangere in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen haben dabei die gleichen Rechtsansprüche wie Frauen in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Das Gleiche gilt für werdende Mütter, die den Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr ableisten. 2) Schwangere in prekären Lebenslagen Im Jahr 2012 ist die Anzahl von ratsuchenden Schwangeren in prekären Lebenslagen nochmals gestiegen. Dazu gehören Faktoren wie Langzeitarbeitslosigkeit, Armut, Überschuldung, unsicherer Aufenthaltsstatus, Obdachlosigkeit oder schlechte Wohnverhältnisse, psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen. Aber auch schwangere Teenager bzw. junge Mütter ohne adäquate soziale Unterstützung seitens der Familie benötigen intensive Unterstützung und die Vermittlung weitergehender Hilfen. So berieten wir im Jahr 2012 häufig Frauen über 18 Jahre aus problembelasteten Herkunftsfamilien, die nicht erwerbstätig waren bzw. sich in überbetrieblichen Bildungsmaßnahmen befanden. Oftmals hatten diese Frauen auch keinen zuverlässigen Partner zur Seite, bzw. der Kindesvater stand der Schwangerschaft negativ gegenüber. Aufgrund der somit steigenden Anzahl der Ratsuchenden, die intensive Beratung und Begleitung während der Schwangerschaft aber auch nachgeburtliche Betreuung benötigen, praktizieren wir eine Beratungskultur, die über die klassische Beratung teilweise weit hinausgeht: So begleiten wir die Frauen zu Ärzten und Behörden, unterstützen sie bei der Wohnungssuche und beim Kauf der Erstausstattung, kommunizieren auf Wunsch per SMS, bieten vermehrt Hausbesuche an, erinnern an Terminabsprachen und Vieles mehr. Erfahrungsgemäß können sich die Frauen vor allem deshalb

5 4 auf Unterstützung und Absprachen einlassen, weil die Hilfe selbstbestimmt in Anspruch genommen wird und aus einer Hand kommt. Alle diese Frauen bemühen sich trotz manchmal widriger Umstände mit vollen Kräften, ihren Kindern eine gute und tragfähige Zukunft zu ermöglichen. Einen niedrigschwelligen Zugang für Schwangere in prekären Lebenslagen bildet häufig die unbürokratische finanzielle Unterstützung aus der Bundesstiftung»Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens«für Schwangere in Notlagen. Die Stiftungsgelder können in unserer Beratungsstelle beantragt werden. Im Jahr 2012 konnten wir dabei 217 Anträgen von schwangeren Frauen in finanziellen Notlagen mit insgesamt ,15 Euro entsprechen. Die Gelder wurden insbesondere für die Anschaffung von Umstandskleidung und Säuglingserstausstattung bewilligt, aber beispielsweise auch für die Anschaffung einer Waschmaschine oder eines Herdes. 4. Schwangerschaftskonfliktberatung Im Jahr 2012 wurden in unserer Einrichtung 171 Frauen im Schwangerschaftskonflikt beraten. Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist eine verpflichtende Beratung für Frauen, die ungewollt schwanger sind und erwägen, innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis einen Abbruch durchführen zu lassen. Die Bescheinigung über eine solche Konfliktberatung ist Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung. Der Gesetzgeber hat der Beratung vorgegeben, dass sie dem Schutz des ungeborenen Lebens dient, zugleich ergebnisoffen zu führen ist und von der Verantwortung der Frau ausgeht. Die ratsuchende Schwangere hat einen Anspruch auf unverzügliche Beratung. Soweit erforderlich, können im Einvernehmen mit der Schwangeren weitere Fachkräfte (insbesondere ärztlich, psychologisch oder juristisch ausgebildete Fachkräfte) und Personen ihres Umfeldes in die Beratung einbezogen werden. Im Einzelnen umfasst die Schwangerschaftskonfliktberatung: 1) Das Eintreten in eine Konfliktberatung. Dabei wird erwartet, dass die schwangere Frau der sie beratenden Person die Gründe mitteilt, derentwegen sie einen Abbruch der Schwangerschaft in Betracht zieht. Die Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft der schwangeren Frau darf aber nicht erzwungen werden. 2) Jede nach Sachlage erforderliche medizinische, soziale und juristische Information, die Darlegung der Rechtsansprüche von Mutter und Kind und der möglichen praktischen Hilfen, insbesondere solcher, die die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind erleichtern. 3) Das Angebot, die schwangere Frau bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind und bei weiteren Fragestellungen zu unterstützen, z.b. der Fortsetzung ihrer Ausbildung, falls sie sich für das Kind entscheidet. Im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung bieten wir jeder Frau / jedem Paar Beratung und Informationsmaterial zur Empfängnisverhütung an. Die Gespräche zeigen, dass ungewollte Schwangerschaften häufig entstehen, weil ausschließlich mit Kondomen verhütet wird, diese aber unsachgemäß angewendet werden. Außerdem wird immer wieder von Frauen, die von Armut betroffen sind, darauf hingewiesen, dass sie sich außerstande fühlen, Geld für sichere Verhütungsmittel (Pille, Spirale, Hormonstäbchen etc.) aufzubringen. Dies gilt insbesondere für Frauen, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen.

6 5 Natürlich weisen wir bei Schwangerschaftskonfliktberatungen auch auf das nachgehende Beratungsangebot nach einem Abbruch hin. In einzelnen Fällen nehmen Frauen dieses Angebot an, insbesondere dann, wenn der Schwangerschaftsabbruch tiefere psychische Spuren hinterlassen und / oder zu negativen Folgen in der Partnerschaft und weiteren sozialen Beziehungen geführt hat. Grafik 2: Angegebene Gründe für den Schwangerschaftskonflikt (171 Beratungsgespräche, Mehrfachnennungen möglich). sonstige Gründe familiäre, partnerschaftliche Probleme Unvereinbarkeit von Familie und Beruf Ausbildungs- / berufliche Situation Kindesvater steht nicht zur Schwangerschaft / zur Frau Situation als Alleinerziehende körperliche / psychische Verfassung (drohende) Arbeitslosigkeit 13 7 Wohnungssituation finanzielle / wirtschaftliche Situation medizinische Gründe Alter (zu alt / zu jung) befürchtete Schädigung des Embryos zu schnelle Geburtenfolge (grundsätzlich) kein Kinderwunsch abgeschlossene Familienplanung 5. Kinderschutz / Frühe Hilfen Mit dem am 01. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ist u.a. die Einbindung der Schwangerschaftsberatungsstellen in die lokalen Netzwerke der Frühen Hilfen gesetzlich geregelt worden. Die Organisation der Frühen Hilfen liegt von Gesetzes wegen in Händen der kommunalen Jugendämter; so hat das Jugendamt der Stadt Hückelhoven auch gleich reagiert und unsere Beratungsstelle in das hiesige Netzwerk eingebunden. Aufgabe der Netzwerke sind Austausch, Aufbau und Koordination von Hilfsangeboten im Bereich Kinderschutz auf lokaler Ebene. Angebote der Frühen Hilfen sollen die Eltern dabei schon ab der Schwangerschaft unterstützen, um die Erziehungs-, Beziehungs- und Gesundheitsförderungskompetenz der Eltern und die Entwicklung des Kindes zu unterstützen. Damit soll von vornherein vermieden werden, dass es zu Gesundheitsrisiken, zu Vernachlässigung oder gar zur Misshandlung des Kindes kommen könnte.

7 6 In den Bereichen Kinderschutz und Frühe Hilfen leistet die Beratungsstelle Informations-, Vermittlungs- und Motivationsarbeit mit dem Ziel, Schwangere und Eltern über bestehende Angebote und Hilfen für Familien zu informieren und diese Hilfen schnell und niedrigschwellig zu vermitteln, falls gewünscht. Mit Blick auf den Kinderschutz ist diese Arbeit im Bereich Primärprävention anzusiedeln. Sie bietet den Vorteil, dass Ratsuchende selbst entscheiden, welche Hilfen angemessen sind, so dass das Gefühl der Selbstwirksamkeit bestehen bleibt. 6. Sexualpädagogische Seminare / Prävention Wir freuen uns, dass wir auch 2012 mit unseren vielfältigen sexualpädagogischen Veranstaltungen Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern erreichen konnten. Insgesamt führten wir 21 Seminare mit ca. 420 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch. Aufgabe von Sexualpädagogik ist es im Rahmen ihrer Möglichkeiten Menschen auf ihrem Weg zu sexueller Selbstbestimmung und Verantwortlichkeit zu begleiten und zu unterstützten. Sexualpädagogik bedeutet immer altersgemäße Wissensvermittlung, aber auch Orientierung und Reflektionsmöglichkeiten zu Sexualität und Partnerschaft sowie zu den eigenen Wertehandlungen. Besonders in Schulen hat sich die sexualpädagogische Arbeit in Ergänzung zum Unterricht in Sexualkunde bewährt. Aber auch im Kindergarten hat sie bereits ihren Platz. Sexualpädagogische Angebote sind hier ein wichtiger Baustein in der Prävention sexueller Übergriffe. Sie vermitteln Wissen über Sexualität und Gefühle und bestärken Mädchen und und Jungen in ihrem Recht auf Selbstbestimmung über ihren Körper. 7. Kooperation und Vernetzung Kooperation und fallübergreifende Zusammenarbeit erfolgt häufig mit folgenden Institutionen und Personen: Migrationsfachdienst im Kreis Heinsberg, Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche, Jugendämter, Jobcenter im Kreis Heinsberg, Bezirksregierung Köln Abteilung Arbeitsschutz, Kliniken, Facharztpraxen, Hebammenpraxen, Krankenkassen, Suchtberatungsstellen, Familienkasse der Agentur für Arbeit, Rechtsanwaltskanzleien, gesetzliche Betreuer, Sozialpädagogische Familienhilfen, Lehrer und Sozialarbeiter verschiedener Schulformen. Zudem ist die Beratungsstelle Kooperationspartner der AWO- Familienzentren in Hückelhoven, Braunsrath, Geilenkirchen, Scherpenseel und Boscheln. Vernetzung erfolgte durch eine kontinuierliche Mitarbeit in folgenden Arbeitskreisen und Gremien: Arbeitskreis der Heinsberger Schwangerschaftsberatungsstellen (mit Donum Vitae e.v. und Rat und Hilfe Schwangerschaftsberatungsstelle der Caritas) Arbeitskreis der AWO Schwangerschaftsberatungsstellen auf Bezirksebene (Mittelrhein) Arbeitskreis der AWO Schwangerschaftsberatungsstellen in NRW Beirat des Freiwilligen- und Selbsthilfezentrums im Kreis Heinsberg Lokales Netzwerk»Kinderschutz und Frühe Hilfen«des Jugendamtes Hückelhoven

8 8. Erreichbarkeit, Öffnungszeiten, Mitarbeiterinnen jahresbericht Qualitätsmanagement 7 Die Beratungsstelle ist Teil des Gesundheits- und Sozialzentrums der AWO in Hückelhoven. Sie ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Der Zugang zur ersten Etage, in der sich die Einrichtung befindet, ist barrierefrei (Aufzug). Bürozeiten: Montag - Freitag 8.00 Uhr Uhr Beratungszeiten: Montag - Freitag 8.00 Uhr Uhr Auf Wunsch werden für berufstätige Ratsuchende auch Termine nach Uhr angeboten. Bei Bedarf sind Hausbesuche sowie Begleitungen zu Behörden, Arztpraxen etc. möglich. Mitarbeiterinnen Beratung: Birgit Goertz Diplom-Sozialarbeiterin Sozialmanagerin (M.A.) 39 Stunden / Woche Seit 2004 ist die Beratungsstelle nach DIN EN ISO 9001 und AWO-Qualitätskriterien im Rahmen des Qualitätsmanagement-Verbunds der AWO im Kreis Heinsberg zertifiziert. Damit stehen wir für ein qualitativ hochwertiges, kundenorientiertes und an stetiger Verbesserung ausgerichtetes Beratungsangebot. zertifiziert nach Dank ISO 9001 AWO Normen Wir danken allen Personen und Institutionen für das Vertrauen, das uns 2012 entgegengebracht wurde. Ein besonderer Dank gilt dabei den Menschen, die uns ehrenamtlich unterstützt haben. TÜV NORD CERT GmbH DIN EN ISO 9001 Freiwillige Zertifizierung Sekretariat: Heike Philippen Verwaltungsfachangestellte 19,5 Stunden / Woche

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