Neues vom Dienstplanausschuss Bus
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- Friedrich Dressler
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2 Neues vom Dienstplanausschuss Bus Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom beschlossen, den Vorsitzenden des Dienstplanausschuss Bus, Kollegen Gerd - Rainer Giese, vom Fahrdienst freistellen zu lassen. Dieses war möglich, weil das Betriebsverfassungsgesetz vorsieht, dass bei einer Mitarbeiterzahl von über 1500 eine vierte Freistellung zweckmäßig ist. Unsere Geschäftsleitung signalisierte gleich am Anfang des neuen Jahres ihr Einverständnis und somit haben wir noch mehr Möglichkeiten, die Interessen der Arbeitnehmer in punkto Dienstplangestaltung wahrzunehmen. Des Weiteren bekommen wir ab dem den zugebauten Dienstplan zur Einsicht und Freigabe. Somit kommen wir endlich zur realen Einschätzung über die zu fahrenden Dienstreihenfolgen. Der Ausschuss muss an dieser Stelle auch einmal der Geschäftsleitung danken. Wenn dieses positive Signal anhält, können wir optimal arbeiten. Also könnt Ihr ab sofort alle Fragen rund um die Dienstpläne unter der Handy - Nr los werden. Es bleibt aber trotzdem dabei, dass wir weder die Pläne erstellen noch die Dienstreihenfolgen festlegen. Auch wagen wir zu behaupten, dass wir keinen optimalen Dienstplan herbeizaubern können. Hierzu liegen nämlich die Vorstellungen von über 1000 Busfahrern in unserer Firma schlicht und einfach viel zu weit auseinander. Die am meisten gestellte Fragen in der letzten Zeit bezogen sich auf die 39 - Stunden - Woche. Hierzu muss Folgendes klar gestellt werden: Die 39 - Stunden - Woche bezieht sich auf eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit (auf das Jahr gerechnet). Um dies noch ein wenig verwirrender zu machen, ist die Woche im Arbeitszeitgesetz von Montag Uhr bis Sonntag Uhr definiert. Im Nebenturnus ist dieses noch überschaubar, aber im Hauptturnus muss jeder Mitarbeiter nicht seine Arbeitswoche, sondern die Kalenderwoche zur Klärung heranziehen. (Arbeitswoche 6/2, Kalenderwoche 7Tage). Wer sich diese Berechnung von uns erklären lassen möchte, ist gerne eingeladen, ins BR- Büro zu kommen, damit wir diese Unklarheiten aus der Welt schaffen können. G.-R. Giese, L.-E. Kurth, Frank Goertz, Harald Wenger, Joachim Staritz 2
3 Sicherheit für das Fahrpersonal Die ersten Omnibusse sollen noch in diesem Jahr mit einer Sicherheitsscheibe nachgerüstet werden, nachdem uns 2005 wieder etliche Übergriffe auf unsere Kolleginnen und Kollegen nachdenklich stimmten und glücklicherweise zwischenzeitlich ein Umdenken von Seiten der BVG erfolgte. Wagen wir einen Blick über den Tellerrand. So rüsten die Wiener Verkehrsbetriebe Wiener Linien alle Fahrzeuge seit vielen Jahren mit einer Plexiglasscheibe aus. Die Bilder zeigen den Arbeitsplatz, unserer Wiener Kollegen, eines Gräf&Stift (MAN) NG 243, ein Fahrzeugtyp, der auch vergleichsweise in Berlin eingesetzt wird. Während wir also warten, wie denn der Übergreifschutz an Berliner Bussen aussehen wird, sehen wir, wie dem Sicherheitsbedürfnis der Busfahrer in anderen Betrieben Rechnung getragen wird. Für die Überlassung der Bilder danken wir Gerardo Valido von der Fanpage der Wiener Linien (Homepage: 3
4 Neue gesetzliche Regelungen die ab dem in Deutschland zur Anwendung kommen ( ein Auszug) 1. Winterreifen: Autofahrer, die bei Schnee und Eisglätte mit Sommerreifen unterwegs sind oder kein Frostschutzmittel in die Scheibenwaschanlage füllen, müssen mit mindestens 20 Euro Bußgeld rechnen. Bleibt das Auto dadurch sogar liegen und behindert den Verkehr, kostet dies 40 Euro. Auch für Drängler gelten 2006 härtere Strafen. 2. Promillegrenze: Fahranfänger unter 25 Jahren dürfen künftig Während der Probezeit nur noch nüchtern am Steuer sitzen. Wer nicht daran hält, muss mit Geldbußen und Punkten rechnen. Ein Fahrverbot droht dagegen vorläufig noch nicht. 3. Abgasrest / TÜV: Auch Motorräder müssen künftig alle zwei Jahre zum Abgastest. Die Abgasuntersuchung für Krafträder ( (AUK) gilt voraussichtlich ab April für motorisierte Zweiräder mit amtlichen Kennzeichen. Ausgenommen sind laut DEKRA lediglich Motorräder die vor dem erstmals zugelassen wurden. Die AUK fällt mit der Motorrads, Mopeds oder Quadts zusammen. Kosten : ab ca. 20 Euro. Außerdem wird bei der Kfz- Hauptuntersuchung künftig auch elektronische Systeme wie ESP und Airbag geprüft. 4. Zulassung: Ab 01. Januar können Pkw mit einem Zulässigen Gesamtgewicht bis 2,5 Tonnen nur noch erstmalig zugelassen werden, wenn sie die Euro 4 Norm erfüllen. Für alle anderen Pkw gelten die Reglungen nach Angaben des ADAC ab Im Gegenzug endet die steuerlichen Förderung schadstoffarmer Fahrzeuge Ende Dies gilt auch für so genannte 3- Liter Autos. 5. Fugverkehr: Im Frühjahr soll eine Schwarze Liste unsicherer Airlines erscheinen. Reisebüros müssen Kunden zudem generell bei der Buchung informieren, mit welcher Airline sie fliegen werden. 4
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Schadstoff- "Schlüsselnummern"/ Steuersätze / Befristete Steuerbefreiungen
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